Entschädigung
Justizminister Maas will verurteile Homosexuelle entschädigen
...
Maas will damit ein Rechtsgutachten, das die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vorgelegt hat, "berücksichtigen". "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der Paragraf 175 war von Anfang an verfassungswidrig", sagte Maas. "Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde." ...
11.05.2016
Kommentar Väternotruf:
Was Justizminister Maas vergessen hat zu sagen, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht und natürlich auch die verurteilenden Gerichte der unteren Instanzen haben jahrzehntelang diese von Maas als "verfassungswidrig" bezeichnete menschenrechtsverachtende Praxis abgesegnet.
Die schönen Sonntagsreden der Bundespräsidenten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland über den angeblichen existierenden Rechtsstaat BRD, nichts als Demagogie. Letztlich hat das ganze politische System der Bundesrepublik Deutschland sich an den Menschenrechtsverletzungen mehr oder weniger beteiligt.
Und nun die Parallele zur jahrzehntelangen und bis heute anhaltenden Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder. Eingesperrt wurde hier in der Regel niemand, wenn man mal von den mehreren zehntausende Verurteilungen wegen sogenannter "Unterhaltspflichtsverletzungen" absieht, häufig von Vätern "begangen" wurden, denen der Staat die Kinder gestohlen hat. ein Verbrechen, das man sonst nur aus mittelamerikanischen Diktaturen kennt.
Wenn dann noch mit Krokodilstränen in den Augen über die DDR-Volksbildungsministerin Margot Honecker wegen der Zwangsadoptionen bei Eltern, die bei Fluchtversuchen in de BRD verhaftet und eingesperrt wurden, hergezogen wird, ist das Maß an Demagogie übervoll, grad so wie beim Pfaffen, der von der Kanzel zur Keuschheit aufruft und am Nachmittag seine Haushälterin vögelt.
Wann nun die mehrere Millionen nichtverheiraten Väter und ihre Kinder für das ihnen angetane jahrzehntlange Unrecht entschädigt werden, steht in den Sternen. Dies würde die Steuerzahler/innen nicht nur ein paar Millionen Kosten, wie bei den homosexuellen Männern, sondern ein paar Milliarden.
Die für dieses politische Verbrechen Verantwortlichen werden nicht belangt werden, entweder sind sie schon tot oder beziehen dicke Beamtenpensionen. Die Parallele zum NS-Unrechtsstaat und seine nahtlose Transformation in das politische System "BRD" sind unübersehbar.
Überfraktionelle Forderung nach Entschädigung von misshandelten Heimkindern
Kinder und Jugendliche, die während einer kommunalen oder kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zwischen 1949 und 1975 zu Opfern von Unrecht und Misshandlungen geworden sind, sollen entschädigt werden. Dies fordern die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und von Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/6143). Die Bundesregierung soll in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern und den Kirchen zeitnah entsprechende Regelungen entwickeln und dem Bundestag vorlegen. Diese sollen sich an den Lösungsvorschlägen orientieren, die der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Einrichtung der Bundestag im November 2008 einstimmig beschlossen und der am 19. Januar dieses Jahres dem Bundestagspräsidenten seine Empfehlungen überreicht hatte, orientieren. Dazu gehöre die finanzielle Entschädigung einzelner Opfer ohne Anrechnung auf Renten und Transferleistungen, die Prävention vor weiteren Misshandlungen und die Einrichtung regionaler Anlauf- und Beratungsstellen.
Die Entschädigung westdeutscher Heimkinder soll gemäß der Empfehlungen des Runden Tisches über einen bundesweiten Fonds in Höhe von 120 Millionen Euro finanziert werden. Der Bund, die alten Bundesländer und die Kirchen sollen dafür jeweils 40 Millionen Euro bereitstellen. Die Entschädigung von Kindern, die in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten hatten, soll nach den gleichen Maßstäben erfolgen.
Quelle: heute im bundestag vom 9.6.2011
Kommentar Väternotruf:
So richtig es ist, Opfer der westdeutschen staatskapitalistischen Diktatur und seines ostdeutschen Pendants nach 1949 zu entschädigen, so wunderlich ist es doch, dass die heutigen Steuerzahler/innen ohne Unterschied für die Staatsverbrechen der Vergangenheit haften sollen.
Was hat aber ein Mensch, der 1960 geboren wurde für eine Schuld an Staatsverbrechen, die vor 1978 passiert sind Keine. Richtig wäre es die für die damaligen Staatsverbrechen Schuldigen zur Kasse zu bitten. Einzug des Vermögens in passender Höhe wäre eine gute Möglichkeit. Und wenn die damaligen Verbrecher schon gestorben sind, dann müssen halt die Erben zu Kasse gebeten werden. Das wäre eine nachhaltige und weise Politik. Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich noch die Millionen von nichtverheirateten Vätern entschädigen, die von den beiden Staatsdiktaturen in Ost- und Westdeutschland jahrzehntelang auf das gröbste aus der elterlichen Verantwortung ausgesperrt wurden. Mit 120 Millionen € wird man da nicht auskommen. 1,2 Milliarden € werden es ganz sicher werden.