Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Afflerbach gegen Deutschland
European Court of Human Rights
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR
Strasbourg (Straßburg)
EGMR: Überlanges Umgangsverfahren und fehlender Rechtsbehelf gegen überlange Verfahrensdauer
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat durch Urteil vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland Nr. 39444/08 – in dem von Rechtsanwalt Georg Rixe geführten Verfahren die überlange Dauer eines Umgangsverfahrens (neun Jahre und zehn Monate über drei Instanzen) sowie das Fehlen eines effektiven Rechtsbehelfs gegen überlange Gerichtsverfahren als Verstoß gegen die EMRK festgestellt.
Das zuständige Oberlandesgericht hatte am Schluss des Verfahrens den Umgang des Vaters mit seiner Tochter ausgeschlossen, weil das mittlerweile 12 Jahre alte, infolge der Verfahrensdauer tiefgreifend entfremdete Kind den Umgang ablehnte und gegen seinen Willen kein Umgang mehr angeordnet werden konnte.
Der Gerichtshof beanstandete insbesondere als Verstoß gegen Art. 6 I EMRK, dass das OLG das Verfahren angesichts des Obstruktionsverhaltens der Mutter nicht mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben hat (vgl. Rixe, FamRZ 2009, 1037), obwohl die Gefahr bestand, dass das Verfahren faktisch allein durch Zeitablauf entschieden wurde. Die Mutter hatte über lange Zeit die Begutachtung der Tochter verhindert und war mehrfach umgezogen. Nach der Entscheidung des Gerichtshofs hatte das OLG das Verfahren nicht hinreichend zügig betrieben und vor allem nicht zeitgerecht die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Begutachtung getroffen.
Der EGMR verurteilte Deutschland erneut gem. Art. 13 EMRK, da weiterhin ein effektiver Rechtsbehelf hinsichtlich der Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer fehlt. Er beanstandete wiederum, dass Deutschland die diesbezügliche Sürmeli-Entscheidung vom 08.06.2006 – 75529/01, FamRZ 2007, 1449 m. Anm. Rixe, S. 1453 immer noch nicht umgesetzt hat.
Die Entscheidung des Gerichtshofs verdeutlicht, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz eines „Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ deshalb rechtspolitisch verfehlt ist, weil er den Verfahrensbeteiligten keine Beschleunigungsbeschwerde zur Verhinderung einer überlangen Verfahrensdauer zur Verfügung stellt, sondern nur einen Entschädigungsanspruch bei überlanger Verfahrensdauer, der aber angesichts der irreversiblen Folgen in Kindschaftssachen ersichtlich keine ausreichende Wiedergutmachung darstellen kann.
Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, ihr beabsichtigtes Gesetzesvorhaben um eine Untätigkeitsbeschwerde entsprechend dem Referentenentwurf 2005 zu ergänzen.
Zum Urteil des EGMR vom 24.06.2010 – Afflerbach/Deutschland
Zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Pressestimmen zum Urteil:
* Frankfurter Neue Presse (25.06.2010): “Schmerzensgeld für Vater”
* Focus Online (24.06.2010): “Menschenrechtsgerichtshof verurteilt deutsche Gerichte”
* 123recht (24.06.2010): “Menschenrechtsgericht rügt langes Verfahren um Umgangsrecht”
* nw-news (24.06.2010): “Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft”
* merkur-online (24.06.2010): “Lange Prozesse: Deutschland muss Schadensersatz zahlen”
* Epoch Times Deutschland (24.06.2010): “Deutschland wegen langer Gerichtsprozesse zu Schadensersatz verurteilt”
http://familienrecht.baltesundrixe.de/post/745820127/afflerbach-deutschland
BIELEFELD
Zehn Jahre um Besuchsrecht für Tochter gekämpft
Bielefelder Familienanwalt: Schmerzensgeld gewonnen, Kind verloren
Bielefeld. Fast zehn Jahre lang kämpfte ein Vater aus Bad Berleburg vor deutschen Gerichten um das Besuchsrecht für seine Tochter. Nun hat ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen des schleppenden Justizverfahrens ein Schmerzensgeld von 7.000 Euro zugesprochen.
Das Problem sei damit jedoch nicht gelöst, sagte Familienanwalt Georg Rixe aus Bielefeld am Donnerstag. Im vorliegenden Fall habe der Vater vergeblich gestritten. Seine mittlerweile zwölf Jahre alte Tochter habe sich während dieser langen Verfahrenszeit von ihrem Vater entfremdet und wolle ihn nicht mehr sehen.
Anmerkung Väternotruf:
Die Mutter ist mit dem Kind offenbar erst von Bad Berleburg nach Stralsund verschwunden und dann wohl nach Berlin-Neukölln und hat all die Jahre erfolgreich und von der deutschen Justiz unbehelligt den Kontakt zwischen Tochter und Vater unterbunden. Pfui Deibel Deutschland.