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Kölner Stadt-Archiv: Experten fanden Risse harmlos

von Christoph Driessen

Prozess: Leihgeber des eingestürzten Kölner Stadtarchivs werfen der Stadt vor, Alarmzeichen ignoriert zu haben.

Schon im November 2008 zeigten sich in der Kellerdecke des Stadtarchivs verdächtig breite Risse. (Archiv-Foto: Kölner Stadt-Anzeiger/Hennes)

Köln. Acht Monate nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist die Katastrophe erstmals vor Gericht aufgerollt worden. Mehrere Leihgeber, die dem Archiv Unterlagen anvertraut hatten, warfen der Stadt eine grobe Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vor. Ein Urteil wurde gestern noch nicht verkündet. Der Vorsitzende Richter Reinhold Becker zeigte jedoch Verständnis für die Stadt Köln. Als einige Monate vor dem Einsturz Risse im Gebäude aufgetreten seien, habe die Stadt mehrere Experten zurate gezogen. Diese hätten alle gesagt, dass keine Gefahr bestehe. „Viel mehr kann man als Laie doch nicht tun“, so der Richter.

Das Historische Stadtarchiv Köln galt bis zu seinem Einsturz am 3. März als eines der größten Kommunalarchive Europas. Es umfasste 30 Regalkilometer an Dokumenten, darunter 65 000 Urkunden ab dem Jahr 922, 1800 mittelalterliche Handschriften und Evangeliare, 10000Testamente und die Protokolle des Kölner Stadtrates seit 1320. Außerdem lagerten in dem bunkerähnlichen Gebäude 800 Sammlungen und Nachlässe, darunter die des Komponisten Jacques Offenbach und des Schriftstellers Heinrich Böll.

Zu den wertvollsten Stücken zählen die Verbundbriefe von 1396, eine Art Verfassung der Stadt Köln, die 400 Jahre lang gültig blieb. Sie sind inzwischen ebenso geborgen wie zwei Handschriften des Kirchenlehrers und Universalgelehrten Albertus Magnus (1200-1280).

Louis Peters, Anwalt der Leihgeber

Das Historische Archiv war am 3.März eingestürzt, zwei Menschen starben. Es galt als eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln geht es nicht um die Frage, wer für den Einsturz verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch. Als sicher gilt nur, dass der Ausbau der U-Bahn dazu beigetragen hatte. Das jetzt begonnene Verfahren soll klären, ob die Stadt den Einsturz hätte voraussehen können und folglich verpflichtet gewesen wäre, die Archivschätze auszulagern.

Der Anwalt der Leihgeber, Louis Peters, verwies auf ein Interview der Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia kurz nach dem Einsturz. Auf die Frage, ob sie mit dem Schlimmsten gerechnet habe, antwortete sie: „Wir im Archiv schon.“ Peters sagte, damit sei das Verfahren eigentlich schon zu Ende, er müsse recht bekommen. Richter Becker maß dem Interview jedoch wenig Bedeutung bei.

In dem Verfahren klagen drei Leihgeber: Einmal Dorothea von Wittgenstein, die dem Archiv ihre Familienchronik als Leihgabe zur Verfügung gestellt hatte – es ging darin zum Beispiel um den ersten Präsidenten des Festkomitees Kölner Karneval, Heinrich von Wittgenstein. Dann die Brüder Oliver und Mario König, die zahlreiche Dokumente zu ihrem Vater René König (1906-1992) – einem bedeutenden Soziologen – in die Obhut des Archivs gegeben hatten. Und schließlich der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv den Nachlass seines 1995 gestorbenen Lebensgefährten, des Baritons William Pearson, verkauft hatte.

Die Leihgeber wollen ihre Dokumente, Briefe, Fotos oder Tonbänder wiederhaben. Peters: „Wir sagen: Zeug zurück!“ Falls die Sachen beschädigt sind, soll die Stadt sie bis Ende nächsten Jahres restaurieren. Sollten sie verloren sein, fordern die Leihgeber Schadenersatz.

Mittlerweile sind 85 Prozent der Archivbestände geborgen, doch praktisch jedes Stück muss restauriert werden. Wo sich welches Dokument befindet und in welchem Zustand es ist, kann die Stadt in den meisten Fällen gar nicht sagen. Die geretteten Unterlagen lagern zurzeit in anderen Archiven in unterschiedlichen Städten. Auch das ist laut Peters inakzeptabel. „Die waren nicht nur vor dem Einsturz schlecht organisiert, die waren es auch nachher“, sagte er.

Nachdem sich das Gericht vertagt hatte, war sich Kläger Heumannskämper ganz sicher, dass der Richter die Klagen abschmettern wird: „Ein abgekartetes Spiel.“

17. November 2009 - 19:02 Uhr

http://www.wz-newsline.de/?redid=681505

 


 

 

Familienrecht - Kindschaftsrecht - Strafrecht 

 

Prof. Heribert Ostendorf, Leiter der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention an der Universität Kiel, Neufeldtstraße 32, 24118 Kiel

 

 

 


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