Fachaufsicht - Jugendamt
Eine unabhängige Fachaufsicht über die Arbeit der Jugendämter (oder deren Mitarbeiter/innen gibt es nicht. Will daher ein sich unsachlich oder unfachlich behandelt fühlender Bürger/in eine Beschwerde führen, so kann er sie nicht an eine solche unabhängig arbeitende Stelle schicken. Seine Beschwerde muss er daher an die Amtsleitung des Jugendamtes schicken. Nicht selten muss er aber erfahren, dass innerbehördlich eine Art Wagenburgmentalität praktiziert wird (oder etwas volksmundartiger ausgedrückt es herrscht das "Krähenprinzip" - eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.)
Dabei weiss jeder, der schon mal im öffentlichen Dienst gearbeitet hat, dass es dort Kolleginnen gibt, über deren Alkoholabhängigkeit oder ähnliches sich auf den Dienstfluren hinter vorgehaltener Hand berichtet wird.
Richtet der Betroffene seine Beschwerde an die regionale oder überregionale Volksvertretung (Petitionsausschuss), passiert dortt häufig auch nicht viel, da die dort sitzenden Volksverteter/innen zumeist nicht die erforderliche fachliche Kompetenz haben, sich vielleicht auch nicht die Zeit nehmen (können), um sachgemäss über die Beschwerde zu urteilen. Die Beschwerde wird daher von ihnen zur Stellungnahme an das Amt geschickt, über dessen Arbeitsweise Beschwerde geführt wurde. Diese wiederum wird nicht selten in der oben benannten Wagenburgmentalität, den Beschwerdevortrag von sich weisen. Die "Antwort" landet beim Petitionsausschuss, der die Sache damit in der Regel abhaken wird.
Trotzdem der beschriebenen strukturellen Mängel, kann man Betroffenen nur raten, bei gravierenden Fehlleistungen von Behördenmitarbeiter/innen, Beschwerde zu führen, gegebenenfalls sich auch um die Herstellung einer sachlichen Öffentlichkeit (Medien) bemühen.
Die Behördenleitung, so ist zu hoffen, sollte wenigstens nach einer dritten, unabhängig eingegangen Beschwerde zur Arbeitsweise einer Mitarbeiterin, die nötigen dienstrechtlichen Konsequenzen ziehen.