Falsche Verdächtigung
Strafgesetzbuch
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Anklage wegen Verleumdung
Im Oktober muss Gil Ofarim vor Gericht
22.09.2022
Ein Jahr nach seinen öffentlichkeitswirksamen Vorwürfen
gegen ein Leipziger Hotel wird Gil Ofarim ab dem 24. Oktober der Prozess
gemacht. Angeklagt ist er wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Wegen seiner öffentlichen Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel muss
sich der Musiker Gil Ofarim vor Gericht verantworten. Das Landgericht Leipzig
teilte am Mittwoch mit, dass es die Anklage wegen falscher Verdächtigung und
Verleumdung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe. Der Prozess soll am
24. Oktober beginnen.
Ofarim hatte vor einem Jahr in einem viralen Video
geschildert, dass ein Hotelmitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit
Davidstern abzunehmen, da er sonst nicht einchecken könne. Nach Einschätzung der
Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Der
betroffene Mitarbeiter hatte Anzeige erstattet. Er tritt im Prozess laut Gericht
als Nebenkläger auf.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens
gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht
mehr öffentlich geäußert. Einer seiner Anwälte, Markus Hennig, kündigte eine
Erklärung des Verteidigerteams für Donnerstag an. Ofarim wurde in München
geboren, er ist der Sohn des 2018 gestorbenen israelischen Sängers Abi Ofarim.
Auch üble Nachrede?
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Leipzig ließ
die Anklage unverändert zu. Das Gericht erteilte zudem einen sogenannten
rechtlichen Hinweis, dass im Falle einer Verurteilung möglicherweise auch der
Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte.
Das Landgericht geht
außerdem davon aus, dass es wegen der besonderen Bedeutung des Falls zuständig
für den Prozess ist. Es folgt damit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft.
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Gil Ofarim schweigt und lässt Frist des Landgerichts verstreichen
11.05.2022
Das Landgericht Leipzig hatte dem Musiker Gil Ofarim die Möglichkeit gegeben, sich bis Montag zu den Vorwürfen der Verleumdung und der falschen Verdächtigung zu äußern. Ofarim hat die Frist verstreichen lassen. Für das weitere Verfahren gibt es nun mehrere Möglichkeiten.
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Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.
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Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.
Aus dem Dschungelcamp ins Kammergericht
Der
Schuldspruch wegen falscher Behauptungen für Gina-Lisa Lohfink ist nun
rechtskräftig. Richter: Das Model hat echten Opfern einen Bärendienst erwiesen
Von Hans H. Nibbrig, 11.02.2017
Berlin. Den wohl wichtigsten Satz in dem seit fast zwei Jahren dauernden und
von teils absurden Showeinlagen begleiteten Rechtsstreit um das Model Gina-Lisa
Lohfink hat am Freitag Ralf Fischer, Vorsitzender Richter am Berliner
Kammergericht, geäußert. "Sie, Frau Lohfink, haben allen Frauen, die wirklich
Opfer von Vergewaltigungen werden, einen Bärendienst erwiesen", wandte sich
Fischer direkt an die 30-Jährige.
Kurz zuvor hatte sein Senat die
Revision Lohfinks gegen das Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten wegen falscher
Verdächtigung "in der Sache verworfen", damit ist der Schuldspruch gegen das
Model rechtskräftig. Dennoch wird es ein weiteres Verfahren geben, denn die
verhängte Geldstrafe muss neu festgelegt werden. Das Amtsgericht habe die für
die Höhe einer Geldstrafe wichtigen Einkommensverhältnisse der Angeklagten nicht
ausreichend geprüft, befand das Kammergericht.
Kampf für Frauenrechte oder inszenierte Tränenshow?
Gina-Lisa
Lohfink war im Sommer vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro
verurteilt worden, weil sie nach Überzeugung des Gerichts zwei Männer
wahrheitswidrig bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Nach dem
Amtsgericht Tiergarten stellte jetzt auch das Kammergericht fest: Lohfink hat
gelogen und die Vergewaltigung erfunden.
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Richter kritisiert Ministerund Frauenrechtlerin
Danach nahm sich
Fischer eine namentlich von ihm nicht genannte aber sehr bekannte
Frauenrechtlerin und "Mitglieder der Bundesregierung" vor. Die Frauenrechtlerin
(Alice Schwarzer, Anm. der Red.) hatte nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch
gegen Lohfink in Interviews erklärt, ab sofort müssten alle Frauen, die eine
Vergewaltigung anzeigen, selbst damit rechnen, verurteilt zu werden. "Das ist
Unfug, wer so etwas behauptet, betreibt das Geschäft der Vergewaltiger",
erklärte Fischer unmissverständlich.
Unverständnis äußerte der
Vorsitzende über ebenfalls nicht namentlich genannte Minister der
Bundesregierung (Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela
Schwesig (beide SPD), Anm. d. Red.) , die Lohfink zum Gesicht ihrer zum Schutz
von Frauen initiierte Anti-Gewalt-Kampagne "Nein heißt Nein" gemacht hatten.
Obwohl zu dem Zeitpunkt bereits der Strafbefehl erlassen und die angeblichen
Vergewaltiger schon freigesprochen waren. In der Sache beließ es das
Kammergericht bei einer knappen Darstellung. Die Beweise gegen die Angeklagte
seien erdrückend. Wer trotzdem beantrage, Lohfink sei unschuldig und müsse in
einem neuen Verfahren freigesprochen werden, lebe in einer irrealen Welt,
stellte der Vorsitzende fest.
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http://www.morgenpost.de/berlin/article209572655/Aus-dem-Dschungelcamp-ins-Kammergericht.html
Horst Arnold
Horst Arnold (* 24. Mai 1959 in Aschbach; † 29. Juni 2012 in Völklingen) wurde am 24. Juni 2002 von Christoph Trapp am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er voll absitzen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangspsychiatrisiert. Die Opferzeugin Heidi Külzer stieg währenddessen zur Konrektorin auf.[1]
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Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren "aus erwiesener Unschuld" frei (Aktenzeichen: 1620 Js 16973/08 1 KLs). Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen.[3]
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http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold
"Report vor Ort" in Darmstadt: Notorische Lügnerin Heidi Külzer zu 5 1/2 Jahren Haft verurteilt
13. September 2013
Darmstadt. Mit einem Paukenschlag ging heute der Prozess gegen Heidi Külzer wegen Freiheitsberaubung zu Ende. Richterin Barbara Bunk, die den Vorsitz führte, gab das Urteil bekannt: 5 1/2 Jahre Haft für die Falschbeschuldigerin und notorische Lügnerin.
Wie immer saß die 48jährige Heidi Külzer mit roter wallender Perücke, großer Sonnenbrille, maskenhaft erstarrtem Gesicht und hinter einem großen Ordner versteckt, vor den Richtern und zeigte auch bei der Urteilsverkündung keinerlei Regung.
Wie schon vermutet, hatte die heutige Urteilsverkündung ein großes Medieninteresse ausgelöst. Nur etwa 50 Zuschauer hatten die Möglichkeit bekommen, das Ganze live mitzuerleben. Schon die Wartenden, die eine Einlasskarte ergattern wollten, führten untereinander eine lebhafte Diskussion. Einige hatten regelmäßig an den 18 Prozesstagen teilgenommen und kannten den Fall. Der Lehrer Horst Arnold war von Kollegin Heidi Külzer 2001 der Vergewaltigung bezichtigt worden. Arnold wurde verurteilt, sein Leben war verpfuscht.
Arnold kann sich über das Urteil nicht mehr freuen: er starb 2012 an einem Herzinfarkt.
...
Kommentar Väternotruf:
Als nächstes müsste die Staatsanwaltschaft nun wohl gegen die Richter am Landgericht Darmstadt ermitteln und bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente Anklage gegen diese erheben. Warum sollte nur der Limburger Bischof für sein Handeln einstehen müssen, nicht aber auch die Weltlichkeit in der Gestalt von Landgerichtsrichtern?
SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen
21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung
Von unserer Mitarbeiterin Veronika Keller
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde — der Haftbefehl war schon unterschrieben — eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: "Hallo, können wir heute abend Sex machen?" Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.
Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe. Die Angeklagte behauptete auch, durch ihren Freund mehrfach Opfer von Bedrohungen geworden zu sein. "Eigentlich wollte ich das Kind abtreiben und meine Ausbildung fertig machen, aber er hat gesagt, dann würde er mich umbringen" , so die junge Frau. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes habe sie sich von dem Mann getrennt und keinen Kontakt mit ihm gehabt. Die Angaben mehrerer Zeugen ergaben bei der Verhandlung ein anderes Bild: Von Anfang an habe die Angeklagte sich auf das Kind gefreut und die Beziehung habe bis zu dem Vorfall im Juni 2008 bestanden. Es habe sogar den Anschein gehabt, als ob die Angeklagte sich mehr gemeinsame Zeit mit ihrem Freund gewünscht hätte.
Nach dem Hauptschulabschluss, einem sozialen Jahr im Kindergarten und einer abgebrochenen Ausbildung macht die Angeklagte momentan eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Schon in Vernehmungen durch die Polizei war aufgefallen, dass sie auf genaueres Nachfragen über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ins Wanken geriet und statt einer Antwort nur den Wunsch nach dem alleinigen Sorgerecht für ihren Sohn äußerte.
Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Die Angeklagte war zur Tatzeit noch kurz vor ihrem 21. Geburtstag. Mit der Begründung dass sie sich als allein lebende Mutter selbst zurechtfände wurde das Erwachsenen-Strafrecht angewandt. Das Sorgerecht für den zweijährigen Sohn liegt noch immer bei beiden Elternteilen.
27.06.2009
Kommentar Väternotruf
Wenn die Lüge der Frau nicht durch Zufall aufgeflogen wäre, der Mann und Vater wäre wohl von der bundesdeutschen Justiz für eine Straftat verurteilt und zudem das Sorgerecht entzogen worden, für eine Tat, die er nicht begangen hat, denn in Deutschland gilt die ungeschriebene staatliche Regel, Frauen haben immer recht und Männer sind Schweine und Kinderschänder und gehören vom Amts wegen in den Knast, nur kann man gar nicht so viele Knäste bauen, wie es Männer gibt und nur deshalb laufen Männer, einschließlich der männlichen Richter, Staatsanwälte und Justizminister noch frei herum.