Familiengericht

Zuständigkeiten und Instanzen beim Umgangsrecht und Sorgerecht


 

 

In Streitigkeiten bei einem Streitwert ab 1500 DM bis ? ist in erster Instanz das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort des Kindes zuständig.

In zweiter Instanz das Landesgericht. In dritter und letzter Instanz das Oberlandesgericht.


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