Familiengericht
Zuständigkeiten und Instanzen beim Umgangsrecht und Sorgerecht
In Streitigkeiten bei einem Streitwert ab 1500 DM bis ? ist in erster Instanz das Amtsgericht (Familiengericht) am Wohnort des Kindes zuständig.
In zweiter Instanz das Landesgericht. In dritter und letzter Instanz das Oberlandesgericht.