Väternotruf informiert zum Thema

Familiengerichtstag


 

 

Deutscher Familiengerichtstag e. V.

c/o Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Willy- Brandt- Straße 1

50321 Brühl

Telefon: 02232 / 929-9116

Telefax: 02232 / 929-9011

 

Internet: www.dfgt.de

 


Vorstand - 2019 - 2023:

Vorsitzende:
Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG, München
Stellvertretende Vorsitzende
Andreas Frank, Direktor des AG, Cuxhaven
Dr. Mathias Grandel, Rechtsanwalt, Augsburg

Beisitzer
Monika Clausius, Rechtsanwältin, Saarbrücken
Prof. Dr. Anja Kannegießer, Münster
Birgit Niepmann, Direktorin des AG a.D., Alfter
Johannes Norpoth, Vorsitzender Richter am OLG, Hamm
Dagmar Perlwitz, Rechtsanwältin, Delitzsch
Prof. Dr. Barbara Veit, Göttingen

Seit dem Jahr 2001 ist der frühere langjährige Vorsitzende des Deutschen Familiengerichts-
tages Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D., Köln Ehrenvorsitzender des Vereins. Am 19. September 2013 hat die Mitgliederversammlung Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller (†), Vorsitzender Richter am OLG a.D., Bad Dürkheim ebenfalls zum Ehrenvorsitzenden gewählt.

https://www.dfgt.de/index.php?tid=10

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Vertretern und sechs Beisitzern.
Der Vorstand soll zur Hälfte aus Familienrichtern bestehen. Seine Amtszeit läuft jeweils bis zum Ablauf des übernächsten Familiengerichtstages. Er verteilt die Geschäfte, insbesondere Schrift- und Kassenführung unter seinen Mitgliedern.

https://www.dfgt.de/resources/_Satzung_des_Deutschen_Familiengerichtstages.pdf

 

Geschäftsführender Vorstand:

Prof. Dr. Isabell Götz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München (ab 01.02.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1990 ab 01.07.1987 als Regierungsrätin im Bayerischen Staatsministerium der Jusitz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1992 und 2006 ab 01.10.1990 als Richterin am Amtsgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.04.2006 als Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.02.2014 als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2014: stellvertretende Vorsitzende Richterin / 2. Zivilsenat - Familiensenat. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2015, 01.01.2023: Vorsitzende Richterin - 16. Zivilsenat - Familiensenat. ZKJ 11/2007. 2011 - 2013: Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V. 2014, ..., 2023: Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Andreas Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Richter am Amtsgericht Cuxhaven / Direktor am Amtsgericht Cuxhaven (ab 03.03.2014, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 30.06.2006 als Richter am Amtsgericht Bremen - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 30.06.2006 als Richter am Amtsgericht Bremen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 03.03.2014 als Direktor am Amtsgericht Cuxhaven aufgeführt. Amtsgericht Bremen - GVP 15.11.2010. Ab 01.09.2010: abgeordnet an das Oberlandesgericht Bremen. FamRZ 13/2011: Anwaltszwang bei der isolierten Beschwerde gegen Verbundentscheidungen in Folgesachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. OLG Bremen - 4 UF 1/11 - Versorgungsausgleich - Beschluss vom 11.03.2011 - in FamRZ 16/2011. Amtsgericht Bremen - GVP 15.01.2012: Familiensachen - Abteilung 63. FamRZ 16/2011: 4 UF 31/11- 21.03.2011. GVP 01.06.2013: Familiensachen - Abteilung 64. Amtsgericht Cuxhaven - 01.03.2017, 01.08.2023: Familiensachen. 8. Tag der Rechtspsychologie am 1. April 2022 in Berlin: "Gerichtliche Reaktionen auf Umgangsvereitelung.". 2023: Vorstandsmitglied Deutscher Familiengerichtstag.

Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (ab 21.03.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1988 ab 07.12.1981 als Richter am Amtsgericht Schwetzingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 23.06.1992 als Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe aufgeführt. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 03.03.2014: 20. Zivilsenat - Senat für Familiensachen. Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2015: nicht aufgeführt. 2001 - 2013: Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages e.V. Am 22.03.2019 gestorben - sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.

Dr. Matthnias Grandel, Rechtsanwalt, Augsburg. 2011 - 2013: Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

 

 

Beisitzer:

Monika Clausius, Rechtsanwältin, Saarbrücken. 2011 - 2013: Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Birgit Niepmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Richterin am Amtsgericht Siegburg / Familiengericht - Abteilung 319 und 329 / Direktorin am Amtsgericht Siegburg (ab , ..., 2010, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 10.06.1996 als Richterin am Amtsgericht Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 26.06.2007 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.06.2007 als Direktorin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 18. Deutscher Familiengerichtstag 15.09.2011: AK 4 "Sozialrechtliche Leistungen und Unterhaltsregress". 2011 - 2013: Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Dagmar Perlwitz, Rechtsanwältin, Delitzsch. 2011 - 2013:Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Dr. Dr. (Univ. Prag) Joseph Salzgeber, Diplom-Psychologe, München. 2011 - 2013:Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Oldenburg. 2011 - 2013:Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

Michael Triebs, Richter am Oberlandesgericht, Augsburg. 2011 - 2013:Beisitzer im Vorstand des Deutschen Familiengerichtstags e.V.

 

 

 

Der  Deutsche Familiengerichtstags e.V. hat mit Stand Juli 2010 934 Mitglieder, davon:

210 Richter/innen

495 Rechtsanwälte

229 andere Berufsgruppen

 

 


 

 

 

20. Deutscher Familiengerichtstag 2013

18. bis 21. September 2013

in Brühl.

 

http://dfgt.de/

 

 


 

 

"Verfassung und das Sorgerecht für nichteheliche Kinder: Das Kindeswohl als Maßstab gesetzlicher Regelungen"

 

Dr. Sandra Fink

in: "Das Jugendamt", 11/2005, S. 485-490

 

 

 

"... die vorausgegangene Untersuchung zeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht `derzeit` noch akzeptierte Annahmen des Gesetzgebers, mit denen dieser die Regelung des §1626a BGB zu begründen suchte, am Maßstab des Kindeswohls gemessen keinen Bestand haben können. Da jedoch das Kindeswohl als zentrales verfassungsrechtliches Leitmotiv einzige Legitimationsquelle des staatlichen Wächteramts und damit jedes gesetzlichen Eingriffs in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG ist, stellt §1626a BGB eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Beschränkung dieses Elternteils dar."

 

 

 

Weiterhin in Heft 11/2005 "Das Jugendamt", S. 490-502 drei differierende Sorgerechtsmodelle aus der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages:

 

Modell 1: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern kraft Gesetzes

Modell 2: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ab Geburt bei Zusammenlegen der Eltern

Modell 3: Gemeinsame elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern aufgrund von Sorgeerklärung oder gerichtlicher Entscheidung.

 

 

 

Modell 1 ist von den drei Modellen zu favorisieren. 

Modell 1 ist von den drei Modellen zu favorisieren. Es geht von der "Gleichbehandlung aller Kinder" aus, "dem Verlust des Vaters" wird entgegengewirkt, "Eltern werden in ihrer Autonomie gestärkt", "Gerichtslastigkeit bei der Begründung geteilter elterlicher Entscheidungsverantwortung wird vermieden", "Alle Väter werden von der Rechtsordnung in ihrer Verantwortung für ihre Kinder anerkannt", ... .

Es berücksichtigt die grundrechtlich verankerten Grundrechte von Vätern und ihrer Kinder und schlägt flankierende und akzeptable Maßnahmen vor, wie in bestimmten Härtefällen auch das gemeinsame Sorgerecht für den Vater versagt werden kann.

 

 

Modell 2 ist reiner Schwachsinn, weil es an die oft völlig unerhebliche Voraussetzung anknüpft, ob die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes "zusammenleben und unter einer Anschrift gemeldet sind.

Man kann sich nur wundern, wer sich in Deutschland solche geistigen Sturzgeburten ausdenkt.

 

 

 

Modell 3 wird in Insiderkreisen auch als sogenanntes Ludwig-Salgo-Modell bezeichnet, nach dem Frankfurter Juraprofessor Ludwig Salgo, der sich über viele Jahre hinweg immer wieder als Förderer mütterlicher Alleinvertretungsansprüche und Partikularinteressen zu erkennen gegeben hat. Im "Salgo-Modell" soll faktisch nichts verändert werden, der Vater soll nur dann die ihm aus dem Grundgesetz ableitbare und ihm zugesicherten Rechte der elterlichen Sorge gemeinsam mit der Mutter wahrnehmen können, wenn dies "dem Kindeswohl am besten entspricht".

Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, wird wissen wie so etwas in der Rechtspraxis ausgehen würde. Entsprechende Anträge von Vätern würden, wie schon jetzt bei den sogenannten Altfällen - für die das Bundesverfassungsgericht 2003 eine Sonderregelung eingeführt hat - zu sehen, von den Gerichten in Deutschland in altbekannter männerverachtender Manier flächendeckend abgeschmettert werden. Das ganze wäre lediglich eine gigantisches Beschäftigungsprogramm für die ohnehin schon üppige Scheidungsindustrie und ihre diversen Agenten in deutschen Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen, dass auf Kosten der deutschen Steuerzahler und der rechtssuchenden Väter abgewickelt würde. So etwas ist so überflüssig wie ein Kropf und wie so manche Professorenstelle an hier ungenannten Fachhochschulen.

Väternotruf, 16.12.2005

 


 

 

 

Siegfried Willutzki

Siegfried Willutzki (geb. 22.11.1933 in Widminnen (Ostpreußen) - Richter am Amtsgericht Brühl / Familiengericht / Direktor am Amtsgericht Brühl (ab 17.10.1983, ..., 1996) - nach dem Studium Richter am Landgericht Köln. Anschließend Richter am Amtsgericht Brühl. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 17.10.1983 als Direktor am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Langjähriger Vorsitzender 1977 gegründeten Deutschen Familiengerichtstags (DFGT) in Brühl

 

 

 

Siegfried Willutzki 70 Jahre alt

Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht, insbesondere die Herausgeber, Beirat und Redaktion, freuen sich, Herrn Prof. Siegfried Willutzki zu seinem Geburtstag am 22.11.2003 noch nachträglich herzlich gratulieren zu können. Siegfried Willutzki ist 70 Jahre alt geworden. Er glaubt es selbst nicht, was man ihm abnimmt, weil er nach wie vor jung und dynamisch ausschaut. Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg, hat den Kollegen in der FamRZ aus richterlicher Sicht gewürdigt (FamRZ 2003, 1808).

Aus Anwaltssicht kann ich vielleicht Folgendes ergänzend hinzufügen:

Siegfried Willutzki ist am 22.11.1933 in Masuren geboren. Am Ende des Krieges ist er gerade 11 Jahre alt. Aus seiner Heimat musste er flüchten. Deutschland liegt in Trümmern, der Vater ist seit den letzten Kriegsmonaten in Polen vermisst. Die Perspektiven sind nicht gerade rosig. Liegt in den frühen Kinderjahren in der zauberhaften Landschaft Ostpreußens der Grund für seine optimistische, immer positive Sicht der Dinge?

Nach dem Jura-Studium wurde er Richter beim LG Köln und beim AG Brühl. Er war mit Scheidungssachen schon vor der Ehescheidungsreform am 1.7.1977 vertraut. Seit dem 17.10.1973 war er bis zu seiner Pensionierung Direktor des AG Brühl im LG-Bezirk Köln. Als Familienrichter der ersten Stunde hat er den Deutschen Familiengerichtstag mit anderen Kolleginnen und Kollegen gegründet und die entscheidenden Weichen für die Etablierung des DFGT in Brühl geschaffen.

 

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Deutscher Familiengerichtstag 2003

Familiengerichtstag

Der nächste Familiengerichtstag findet vom 17. - 20. September 2003 in Brühl statt.

Anmeldungen ab Mai 2003 unter 02232 - 22097(Tel); 02232 - 22095 (Fax), 

per Post: Deutscher Familiengerichtstag e.V. Hauptstr. 97a, 50321 Brühl.

Internet: www.dfgt.de

 

 

 

Der 15. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 17. - 20. September 2003 in Brühl stattfinden.

 

Vorläufiges Programm der Arbeitskreise:

 

1)Tragfähigkeit des Surrogatsgedankens im Ehegattenunterhalt –

2) Mindestunterhalt von Erwachsenen und Kindern –

3) Vermögenswerte Vorteile –

4) Schnittstellen im Steuer- und Unterhaltsrecht -

5) Probleme des Betreuungsunterhalts (§ 1615 l BGB) –

6) Unterhaltsvereinbarungen –

7) Elternunterhalt –

8) Öffentliches Recht und Unterhaltsrecht im Fadenkreuz –

9) Die neue Partnerschaft im Unterhaltsrecht –

10) Ausgleichsansprüche des Güterrechts –

11) Systemimmanente Ungerechtigkeiten des Güterrechts –

12) Gewalt im sozialen Nahbereich –

13) Gewaltschutzgesetz –

14) Interventionsmodelle beim Umgang –

15) Familiengericht und Jugendamt –

16) Aufgaben des psychologischen Sachverständigen –

17) Neuregelung nach Wegfall der BarwertVO –

18) Neue Formen der Betriebl. Altersversorgung –

19) Vereinbarungen im Versorgungsausgleich –

20) IPR und Vereinbarungen im Familien- und Erbrecht –

21) Abänderung von Unterhaltstiteln –

22) ZPO-Reform im Familienrecht –

23) Einstw. Rechtsschutz: Wohnung, Hausrat, Güterrecht –

24) Kindeswohl und Kindeswille –

 

Die Auswertung der Fragebögen und die dort gegebenen Anregungen und Vorschläge werden und wurden bei der Planung des nächsten Familiengerichtstags berücksichtigt.

Vorschläge bezüglich der Organisation bitte an:

info@dfgt.de

 

 

 


 

 

Deutscher Familiengerichtstag 2001

 

Ehren-Vorsitzender

Prof. Siegfried Willutzki, Direktor des AG Brühl a.D., Köln

Vorsitzender

Dr. Gerd Brudermüller, Richter am OLG Karlsruhe

Stellvertretende Vorsitzende

Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor des AG Kaufbeuren

Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg

Beisitzer

Dieter Bäumel, Direktor des AG Hainichen

Dr. Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am OLG Köln

Dr. Ingrid Groß, Rechtsanwältin, Augsburg

Dagmar Perlwitz, Rechtsanwältin, Delitzsch

Klaus Pütz, Richter am AG a.D., Brühl

Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Oldenburg

Dr. Dr. (univ.Prag) Joseph Salzgeber, Diplom-Psychologe, öffentlich beeidigter und bestellter Sachverständiger für Forensische Psychologie

Pressesprecher

Dieter Bäumel, Direktor des AG Hainichen

Telefon: 037207-63140

eMail: dbaeumel@web.de

 

Verwaltung der Homepage

Dr. Dr. (univ.Prag) Joseph Salzgeber, Dipl.-Psych. GWG-München,

eMail: salzgeber@gwg-institut.com

 

 

Geschäftsstelle (Frau Hommelsheim)

Hauptstr. 97 a, 50321 Brühl

Tel.: 02232 / 22097

Fax: 02232 / 22095

 

 

Kommissionen (Leitung)

Kinderrechtskommission:

Wolfgang Schwackenberg, Rechtsanwalt und Notar, Oldenburg

Unterhaltskommission:

Jutta Puls, Richterin am OLG Hamburg

Versorgungsausgleichskommission:

Dr. Ulrich Deisenhofer, Direktor des AG Kaufbeuren

 

 


 

 

Der Deutsche Familiengerichtstag findet traditionell in Brühl/Köln statt.

Auf dem 13. Familiengerichtstag am 22.9.1999 hielt die Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin einen Festvortrag "Familienrecht an der Jahrtausendwende", veröffentlicht in: "recht", 1/2000, S. 4-12. 

 

Präsident des deutschen Familiengerichtstages ist Siegfried Willutzki, ein sachlicher, gut vortragender und argumentierender Jurist, allerdings auch sehr diplomatisch und kritische Punkte - wie die anhaltende Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter - nur vorsichtig ansprechend. 

 

Anschrift: 

Prof. Dr. Siegfried Willutzki, Gertraudenhofweg 1, 50858 Köln

 

 


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