Familienrichter

Familienrichterinnen


 

 

 

Handbuch der Justiz : die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. 

28.2006/2007 

Herausgegeben vom Deutschen Richterbund

 

 

 


 

 

Rolf Lamprecht: 

"Die Lebenslüge der Juristen"

"Warum Recht nicht gerecht ist. "

 

Weitere Infos hier:

http://www.amazon.de/Lebensl%C3%BCge-Juristen-Warum-gerecht-SPIEGEL-Buch/dp/3421043442

 

 

 


 

 

Das machen wir hier schon immer so

 

"Herr K. nannte oft als in gewisser Weise vorbildlich eine Rechtsvorschrift des alten China, nach der für große Prozesse die Richter aus entfernten Provinzen herbeigeholt wurden. So konnten sie nämlich viel schwerer bestochen werden (und mußten also weniger unbestechlich sein), da die ortsansässigen Richter über ihre Unbestechlichkeit wachten - also Leute, die gerade in dieser Beziehung sich genau auskannten und ihnen übelwollten. Auch kannten diese herbeigeholten Richter die Gebräuche und Zustände der Gegend nicht aus der alltäglichen Erfahrung. Unrecht gewinnt [zu] oft Rechtscharakter einfach dadurch, daß es [zu] häufig vorkommt. Die Neuen mußten sich alles neu berichten lassen, wodurch sie das Auffällige daran wahrnahmen. Und endlich waren sie nicht gezwungen, um der Tugend der Objektivität willen viele andere Tugenden, wie die Dankbarkeit, die Kindesliebe, die Arglosigkeit gegen die nächsten Bekannten, zu verletzten oder so viel Mut zu haben, sich unter ihrer Umgebung Feinde zu machen."

 

Bertolt Brecht

6. Szene in Brechts Szenenmontage „Furcht & Elend des Dritten Reiches“ (1938) – „The Private Life of the Masters Race“ - in: Gesammelte Werke III = Stücke 3; Frankfurt/Main: Suhrkamp, 1967: 1103-1120 [= werkausgabe edition suhrkamp]

 

 


 

 

 

 

 

Welt US-Familienrichter verprügelt seine Tochter

04.11.2011 16:18 UhrVon Johannes Graupner

Das Opfer hat heimlich eine Kamera aufgestellt und das Video bei YouTube reingestellt

Washington - Ein US-Familienrichter hat seine Tochter regelmäßig mit einem Gürtel verprügelt. Bekannt wurde der Vorfall erst jetzt nach sieben Jahren, weil die heute 23-Jährige nun ein Video von der Tat im Internet veröffentlicht hat. Hillary Adams filmte die erschreckende Szene heimlich mit einer Kamera auf dem Schreibtisch in ihrem Zimmer, als sie 16 war. In dem verstörenden Video prügelt der Texaner minutenlang auf seine Tochter ein. Ihr Vater habe sie damals dafür bestrafen wollen, dass sie illegale Dateien aus dem Internet heruntergeladen habe, sagte die Frau in Fernsehinterviews. Ihr Film auf der Videoplattform YouTube wurde bereits rund zwei Millionen Mal angeschaut.

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http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/us-familienrichter-verpruegelt-seine-tochter/5801100.html

 

 


 

 

 

 

Zypries sieht Lernbedarf bei Familienrichtern

Podiumsdiskussion: Bundesjustizministerin redet in Eppertshausen über Scheidungskinder

EPPERTSHAUSEN. Um das Schicksal von Scheidungskindernging es bei einer Podiumsdiskussion im Eppertshäuser Haus der Vereine. Eingeladen hatte dazu die Volksbank in Kooperation mit einem Arbeitskreis des Eppertshäuser Fußballvereins, der im vergangenen Jahr unter dem Stichwort „Familienbande“ einen der Bundespreise der „Sterne des Sports“ erhalten hatte.

„Bei der Preisverleihung in Berlin hatten wir Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gebeten, zu einer Podiumsdiskussion nach Eppertshausen zu kommen. Und jetzt hat das geklappt“, freute sich Lutz Murmann von der Volksbank und Mitorganisator der Podiumsdiskussion, zu der etwa 80 Zuhörern gekommen waren. Vor allem Väter fühlen sich bei Scheidungen oft als Zahlmeister und bei den Kontakten zu ihren Kindern im Nachteil. Das Thema war emotional. Einer der Väter war den Tränen nahe, als er seinen Fall schilderte. Der Familienrichter hatte ihm nach dem Wegzug seiner geschiedenen Frau zu einem neuen Freund einige hundert Kilometer Fahrt zugemutet, um sein Kind zu sehen. Auch die Ministerin sah Lernbedarf bei den Familienrichtern. Bei denen haben die Väter in der Regel bisher schlechte Karten, wenn eine Ehe zerbricht.

Kinderpsychologin Wera Fischer sagte, dass Scheidungskinder verlässliche und starke Eltern suchen, die beide für sie da sind. Es sei falsch, einem Elternteil die Verantwortung zu entziehen. Die Kinder brauchten Vater und Mutter. Aber: Die Kinder würden häufig in die Konflikte hineingezogen, regelrecht zerrissen, betonte Verone Schöninger vom Deutschen Kinderschutzbund.

Ismail Özdemir, engagiert im Projekt „Familienbande“, konstatierte, dass Kinder oftmals flunkerten, wenn sie etwa zur Mutter sagten, dass sie lieber bei ihr als bei ihrem Vater seien. Der Medizin-Soziologe Ulrich Müller sah Väter vor Gericht in einer schwachen Position, weil die Gesetze so ausgelegt würden. Das Sorgerecht sollte nicht so sehr in den Hintergrund gerückt, das Umgangsrecht nicht so in den Vordergrund gestellt werden, meinte er. Sonst werde der Vater nur zum Zoo- und Eisdielen-Papi für die Kinder.

Als nach eineinhalb Stunden die Bundesjustizministerin zu einem anderen Termin aufbrechen wollte, gab es noch Diskussionsbedarf, so dass sie länger als geplant Rede und Antwort stand.

bs

12.11.2007

http://www.echo-online.de/suedhessen/static/533935.htm

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schön, dass sich Frau Zypries auf dem Weg nach Eppertshausen gemacht hat. Den Lernbedarf bei Familienrichtern sehen wir schon lange, dazu braucht man nicht erst Bundesjustizminister/in zu werden.

Den Lernbedarf sehen wir aber auch bei der Justizministerin Zypries selber, wenn man nur mal ihre hochnotpeinlichen Bemühungen zur Kriminalisierung von Vaterschaftstest von Anfang diesen Jahres denkt.

Lernbedarf hat sie ganz sicher auch in Richtung sorgerechtlicher Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nach §1626a BGB, der immerhin in ihrem eigenen Ministerium erfunden wurde und deren Autoren dort sicher auch noch heute ihre fragwürdigen juristischen Ansichten in Gesetzesvorlagen gießen dürfen.

Vielleicht entlässt Justizministerin Zypries mal ein paar von der Diskriminierungsfraktion ihres Hauses in den unverdienten Ruhestand oder versetzt sie - wie es zu DDR-Zeiten in Ungnade gefallenen Funktionären geschah ins Bundesarchiv, auf dass sie dort den Rest ihrer Arbeitstage ohne viel Schaden anzurichten Akten sortieren.

12.11.2007

 

 

 

 


 

 

Richter onaniert im Prozess — Vier Jahre Haft

 

Bristow - Weil er während seiner Gerichtsverfahren mit einer Penispumpe onaniert hat, ist ein ehemaliger Richter in den USA zu vier Jahren haft und einer Geldstrafe von 40 000 Dollar verurteilt worden. Eine Gerichtsreporterin hatte in dem Verfahren gegen Donald Thompson ausgesagt, der Jurist habe während eines Mordprozesses vor drei Jahren fast täglich mit der Pumpe hantiert. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam das Gerät in mindestens vier Prozessen zum Einsatz.

Thompson zufolge war die Penispumpe das Scherzgeschenk eines langjährigen Freundes zu seinem 50. Geburtstag. Er habe sie im Gerichtssaal vermutlich gedankenverloren betätigt, aber nie onanieren wollen, erklärte der dreifache Familienvater.

Die Ermittlungen gegen den 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte. Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. Wie aus den Ermittlungsakten weiter hervorgeht, wurden auch der Teppich, die Roben und der Richterstuhl untersucht und Sperma gefunden. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschorene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.

AP

Berliner Morgenpost, 20.08.2006

 

 

 

 

 

Anmerkung Väternotruf:

Wenn man bedenkt, wie oft jeden Tag an deutschen Familiengerichten von deutschen Familienrichtern und Familienrichterinnen onaniert wird, wenn diese den nichtverheirateten Vätern das Grundrecht auf elterliche Sorge verweigern, können einen solche Meldungen wie die aus den USA sicherlich nicht überraschen, sondern nur in seiner Meinung über die Verfasstheit des einen oder anderen Richters oder Richterin nur bestätigen.

Man denke hier nur an den absurden Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 29.01.2003 zur angeblichen Rechtmäßigkeit der staatlichen Diskriminierung nichtverheirateter Kinder und ihrer Väter durch §1626a BGB

 

 

 

 

 

 


 

 

Richterwitz

Treffen sich zwei Richter am BGH auf dem Flur. Einer kommt gerade aus der Zahlstelle. "Was hast Du denn gemacht?" Darauf der Richter zerknirscht zu seinem Kollegen:" Einen Strafbefehl bezahlt, weil mein Hund den Nachbarn gebissen hat!" Der Kollege erstaunt: "Aber Du hast doch gar keinen Hund........." - "Sicher ist sicher! Weiss man, wie die Kollegen den Fall entscheiden würden?"

 

 

Familienrichter kann jeder/jede werden, der/die eine abgeschlossene juristische Ausbildung besitzt und seit einem Jahr als Richter/in tätig ist. Spezielle psychologische/familiendynamische Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen werden nicht verlangt. Die Wahrnehmung von Supervision und Weiterbildung für Richter/innen ist keine Pflicht. Das Bundesjustizministerium sieht darin eine unzulässige Einschränkung der richterlichen Unabhängigkeit. Fachliches Standards, wie in anderen Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben, z.B. bei Verfahrenspflegern, gibt es nicht. Begründet wird dies mit der Unabhängigkeit der Richterschaft. So verwundert es nicht, dass es bei einigen Richtern/Richterinnen zu eklatanten Fehlentscheidungen kommt. Bei einigen Urteilen von Familienrichtern hat man mitunter den Eindruck, dass da eher gekränkte Eitelkeiten des Richters, den Ausschlag für die Entscheidung gaben, statt sich am Kindeswohl zu orientieren.

Vielleicht haben auch einige Familienrichter/innen sich etwas anderes unter ihrem Beruf vorgestellt, die einen wollten damit vielleicht ihr eigenes als Kind erlittenes Trennungstrauma aufarbeiten, die anderen wollten Spezialisten für Ehegattenunterhalt werden, weil ihnen das Rechnen in der Schule immer so viel Spaß gemacht hat. Und nun haben sie es auf einmal mit soviel Emotion und praktischer Psychologie zu tun. Da hilft auf Dauer nur eins, entweder sich Scheuklappen und Arroganz zulegen, sich mit dem bisher so ungeliebten Thema anzufreunden und ernsthaft auseinander zusetzen oder den Beruf zu wechseln und z.B. Fachanwalt für Familienrecht werden, denn der ist ja schließlich nicht für das Kindeswohl verantwortlich und darf auch mal sadistisch sein, ohne dass ihm das der Staat krumm nimmt.

Das am Familiengericht eigene kommunikationspsychologische Besonderheiten herrschen, wird jedem klar, der sich länger mit der Materie befasst hat. Da existieren, so wie im ganz normalen Leben draußen vor der Tür des Amtsgerichts,  unausgesprochene Deals zwischen Familienrichtern und Verfahrenspflegern, Familienrichtern und Rechtsanwälten, Familienrichtern und Sachverständigen, etc.. So wie es das Sprichwort sagt, "Im Leben sieht man sich immer zwei Mal".

Tust du  mir jetzt einen Gefallen, tu ich dir später ein Gefallen, lautet die unausgesprochene Devise. Der Familienrichter mag denken, wenn der Sachverständige das ermittelt, was ich ohnehin im Kopf habe, bekommt er das nächste mal wieder einen Auftrag, wenn nicht, dann hat er Pech gehabt und ich suche mir einen anderen. Der Verfahrenspfleger, der eigentlich unabhängig die Interessen des Kindes vertreten soll, ist vom Richter abhängig, da dieser ihn ja bestellt. Folge, der Verfahrenspfleger wird sich hüten, etwas vorzubringen, bei dem er sich in einen scharfen Gegensatz zum Richter bringt. Der Rechtsanwalt hat es da schon leichter. Er ist finanziell nur eingeschränkt vom Richter abhängig. Ganz unabhängig ist auch er nicht, da die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seinen Mandanten, im Einzelfall vom Richter abhängt. Ist der Rechtsanwalt wirtschaftlich auf Prozesskostenhilfe abhängig und das dürfte der überwiegende Teil der Anwälte sein, wird auch er sich tendenziell eher an die Devise halten, den Richter nicht zu sehr zu verärgern.

Der naive Laie ahnt davon nichts und denkt, da drinnen geht, zwar nicht unbedingt nach seinen Willen, aber immerhin alles mit rechten Dingen zu, derweil sind die Entscheidungen faktisch schon getroffen, weil ganz bestimmte Personen im Verfahren beteiligt sind.

Dass es zu der hier geschilderten Verfahrensweise auch viele positive Ausnahmen gibt, wo sich Richter, Verfahrenspfleger, Sachverständiger, etc. in engagierten Miteinander um die Lösung eines Familienkonfliktes bemühen, sei hier hinzugefügt. 

 

 

 

 

 

Familienrichter - je höher sitzend, desto dünner die Luft?

Die Richter, die sich mit Familienrecht / Kindschaftsrecht an den Oberlandesgerichten oder gar im Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht geschäftigen, sind, so sollte man meinen, besonders kompetente Richter, sonst wären sie ja nicht dort. So weit die Theorie, der Gedanke hat was. Nun ist es aber so, dass man eine gehörige Anzahl von Dienstjahren auf dem Buckel haben muss und außerdem wohl auch eine gewisse Fähigkeit, mit dem Zeitgeist konform zu gehen, um in diese Position berufen zu werden. Da liegt es nahe, dass ein solcherart qualifizierter Richter wohl eher traditionell-konservativ eingestellt ist. In etwas verschärfterer Form hat man das in der DDR erlebt, wo überwiegend alte Männer in den Entscheidungspositionen saßen und darüber befanden, was Recht und was Unrecht ist. Der Unterschied der BRD zur DDR besteht allerdings gottlob darin, dass man sich heutzutage über solche Eigentümlichkeiten öffentlich äußern kann. Oder um es mit einem Witz aus  DDR-Zeiten zu sagen: 

Was ist der Unterschied zwischen Adenauer und Ulbricht?

Adenauer sammelt Witze, die die Leute über ihn machen.

Ulbricht sammelt die Leute, die Witze über ihn machen.

 

Wenn es zutrifft, dass die Richterschaft im allgemeinen von unten nach oben immer konservativer wird, dürfte es auch nicht verwundern, wenn die Richter der unteren Ebene im vorauseilenden Gehorsam, bzw. vermutend, dass die von ihnen, den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragenden Entscheidungen ohnehin vom Obergericht aufgehoben werden, sie gleich eine solche Entscheidung "vorausschauend" vermeiden. 

So kann es zu dem Paradox kommen, dass die obergerichtliche Rechtssprechung der gesellschaftlichen Entwicklung um 15 Jahre hinterherhinkt (siehe das letzte  BGH-Urteil zum §1626a BGB) und dabei auch noch ungeniert vom "Kindeswohl" spricht", und die Fachöffentlichkeit oder gar die Öffentlichkeit weitestgehend sprachlos zuschaut. Da auch der Bundestag als Gesetzgeber in vielen Dingen der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherhinkt gibt es wohl nur einen Weg, um überfällige Entscheidungen, wie z.B. die zur Verfassungswidrigkeit des §1626a BGB (Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter) voranzubringen, der politische Druck auf die politisch Verantwortlichen und die Herstellung von Öffentlichkeit über die Medien, Internet, Verbände, etc.

 

Da auch die Richter der deutschen Leidenschaft frönen, sich in Vereinigungen zusammenzufinden gibt es in Deutschland den eher konservativen "Richterbund" und die sich als progressiv definierende "Neue Richtervereinigung". Welche der beiden Vereinigung die Diskriminierungen von Vätern als Problem erkannt hat, ist uns leider nicht bekannt. Von daher ist es vielleicht egal, welcher Vereinigung möglicherweise Ihr zuständiger Familienrichter angehört.

 


 

 

"Zivilgerichtsbarkeit - Oberlandesgericht"

Bernd Müller-Christmann (Richter am OLG Karlsruhe)

in: "Die Praxis des Richterberufes" 

Peter-Christian Müller-Graff/Herbert Roth (Hrsg.)

Berlin Verlag A. Spitz, 2000

 

 

 


 

 

Ein empfehlenswerter Aufsatz in diesem Zusammenhang:

"Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten"

 Angelika Köhler-Weisker, in: "psychosozial", III/2000, s. 29-40

 

Ein ausgezeichneter Artikel zur Balintarbeit mit Familienrichtern und Rechtsanwälten, um den sich in der Praxis aber wahrscheinlich wenige Professionelle bemühen werden. Zum Schaden von Kindern und Eltern.

Balintarbeit ist eine berufsreflektierende Gruppenarbeit von Professionellen, z.B. Ärzten, mit einem psychologisch oder therapeutisch geschulten Gruppenleiter.

Die Balintarbeit (benannt nach dem 1970 gestorbenen ungarischen Arzt und Psychoanalytiker Michael Balint) hilft den Beteiligten, eigene Übertragungen, Gegenübertragungen, Verstrickungen, Identifizierungen mit Klienten zu erkennen und sich daraus zu befreien. Beispiel: Psychotische Mutter und der "normale" Vater streiten im familiengerichtlichen Verfahren um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Der traditionelle Richter gibt der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ihm die Mutter leid tut und er sie mit dem Kind psychisch stützen will (was auf Beteiligung am Kindesmissbrauch hinausläuft). In der Balintarbeit erkennt der Richter seine Motive und wird dadurch in die Lage versetzt fachlich, statt gefühlsmäßig zu entscheiden.

Die Zeitschrift kann bezogen werden über:

Psychosozialverlag: Tel 0641-77819

eMail: info@psychosozial-verlag.de

eMail: hans-juergen.wirth@psychosozialverlag.de

 

 

 


 

Weiteres zum Thema Familienrichter bitte hier aufrufen. 

 

 

 


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