Familienwahlrecht


 

 

 

Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht

Deutscher Familienverband begrüßt Bundestagsinitiative zum Familienwahlrecht Als große Chance für die Familien und die Demokratie begrüßt der Deutsche Familienverband (DFV) den fraktionsübergreifenden Vorstoß von 46 Parlamentariern um die ehemalige DFV-Präsidentin Renate Schmidt und den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse, ein Wahlrecht von Geburt an einzuführen: „Politik geht nach Wählerstimmen, und weil ihre Kinder an der Wahlurne nicht vorkommen, ziehen Familien bei politischen Entscheidungen den Kürzeren. Ein Wahlrecht von Geburt an, das zunächst stellvertretend und treuhänderisch von den Eltern wahrgenommen wird, lässt endlich die Interessen der nächsten Generation zu Wort kommen. Gerade angesichts des zu Unrecht immer wieder beschworenen Krieges der Generationen gibt dieser Antrag genau die richtigen Signale, um über Fraktionsgrenzen und Ideologien hinweg ungewöhnliche und neue Wege in eine gemeinsame Zukunft zu finden“, so der Präsident des Verbandes, Dr. Albin Nees. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, gibt es kein allgemeines Wahlrecht und ein Fünftel der Bevölkerung bleibt vom wichtigsten staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen. Dass das Familienwahlrecht auch aus Sicht von jungen Menschen alles andere als von gestern ist, bewies kürzlich eine Fachveranstaltung des Verbandes, auf der die 19jährige Abiturientin und Siegerin des Bundeswettbewerbs „Jugend debattiert“ Ronja Terspecken engagiert für ein Wahlrecht ab Geburt eintrat – denn wo eine Wahlurne steht, findet sich ein Weg. Der Deutsche Familienverband, der sich seit Jahren dafür einsetzt, dass alle Staatsbürger eine Stimme haben und damit das Familienwahlrecht auf die politische Agenda gebracht hat, warnt davor, den parlamentarischen Vorstoß noch einmal vorschnell zu den Akten zu legen: „Das Wahlrecht ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie, und seine Änderung erfordert eine ehrliche Diskussion über Chancen und Risiken. Aber die Historie zeigt, dass jede Ausweitung des Wahlrechts mit Ängsten verbunden war, die sich – von der Abschaffung des Klassenwahlrechts nach Stand und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bis hin zum Wahlrecht für Frauen – stets als unbegründet erwiesen. Die erneute Initiative weitsichtiger und hartnäckiger Parlamentarier bietet die Chance, Familien endlich aus der Defensive zu holen – jetzt darf die Politik ihren Einsatz nicht verpassen“, fordert Verbandspräsident Albin Nees.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 10.7.2008

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das sogenannte Familienwahlrecht erscheint auf den ersten Blick als keine schlechte Idee. Die Interessen von Kindern, Eltern und Familien würden mit einem solchen Wahlrecht ein stärkeres politisches Gewicht erhalten. Doch man muss auch über praktische Fragen sprechen. Wer soll z.B. bei zusammenlebenden Eltern, wenn diese ein Kind haben, für dieses Kind die Wahlstimme abgeben dürfen? In der mütterzentrierten Bundesrepublik soll dies möglicherweise dann immer die Mutter sein. Und was ist mit den Eltern, denen der Staat das Sorgerecht entzogen hat, sei es wegen Kindeswohlgefährdung oder sei es nach elterlichen Streit um das gemeinsame Sorgerecht. Hat hier die Mutter das alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss zugewiesen bekommen, wird nur sie die Wahlstimme für das Kind abgeben dürfen. Und was in mit den Hundertausenden nichtverheirateten Vätern in Deutschland, denen der deutsche Staat in menschenrechtswidriger und menschenrechtsverachtender Weise überhaupt das Sorgerecht für ihre Kinder verweigert? Ganz Bevölkerungsteile würde ein so gestaltetes Familienwahlrecht aus der politischen Willensbildung ausgrenzen.

Fazit: So lange der bundesdeutsche Staat nichtverheirateten Vätern dass ihnen nach Artikel 6 Grundgesetz zustehende Sorgerecht nach Maßgabe des Schandparagraphen 1626a BGB vorenthalten will und Vätern und Müttern nach §1671 BGB jederzeit das Sorgerecht ohne das eine Kindeswohlgefährdung vorliegt entzogen werden kann, solange ist ein Familienwahlrecht eine propagandistische Luftnummer von 46 weltfremden Parlamentarier/innen des Deutschen Bundestages, die ebenso gut auch von dem nationalsozialistischen Oberdemagogen Dr. Josef Goebbels hätte stammen können.

 

Väternotruf  11.10.2008

 

 


 

 

 

Ministerpräsident Milbradt schlägt Familienwahlrecht vor

Der sächsische Ministerpräsident Milbradt (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, ein Familienwahlrecht und ein steuerliches Familiensplitting einzuführen. Dies sei die beste Möglichkeit, wirksam auf den bevorstehenden dramatischen Rückgang der Bevölkerungszahl zu reagieren, sagte Milbradt in einer Rede vor Studenten der Universität Leipzig. Mit Hilfe eines Familienwahlrechts, das auch die Stimmen der minderjährigen Kinder berücksichtigt, könnte die Politik gezwungen werden, „einen echten Ausgleich zwischen den Generationen zu suchen“. Das Familiensplitting, das es in Frankreich schon seit 1945 gibt, könne Familien finanziell erheblich entlasten. Danach werden alle Einkünfte einer Familie zusammengezählt und durch die Anzahl der Kinder geteilt. Diese Steuervorteile machen sich besonders vom dritten Kind an bemerkbar. Zudem hält der sächsische Ministerpräsident eine generelle Veränderung in der Einstellung gegenüber Kindern für unerläßlich. „Kinder dürfen von der Außenwelt nicht immer nur als störende oder lärmende Belastung angesehen werden.“

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.1.2005

 

 


 

 

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt:

Familienwahlrecht ist nur noch Frage der Zeit

Die Einführung eines Familienwahlrechts, bei dem Eltern stellvertretend für ihre Kinder die Stimme abgeben dürfen, ist nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) nur noch eine Frage der Zeit. „Ich gehe davon aus: Das Familienwahlrecht wird kommen - genauso wie das Frauenwahlrecht gekommen ist", sagte die Ministerin am 18. Juni beim Deutschen Katholikentag in Ulm. Dies sei jedoch ihre persönliche Meinung und nicht Politik der rot-grünen Koalition. Das Familienwahlrecht könnte ihrer Einschätzung nach dazu helfen, dass die Interessen von Eltern mit Kindern in der Politik stärker berücksichtigt werden.

Quelle: IDEA-Pressedienst vom 21.6.2004

 

 

 


 

 

"Familienwahlrecht und Grundgesetz

Aktuelle Überlegungen, in Deutschland ein Wahlrecht der Eltern für ihr Kinder einzuführen, werden auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin untersucht."

 

Werner Schroeder

in: "Juristen Zeitung", 2003, Heft 10, s. 917-922

 

 


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