Faustrecht


 

 

 

Faustrecht

Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, inzwischen als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut zur eigenmächtigen Durchsetzung bestehender Rechte dominierte das Faustrecht weite Teile des Mittelalters, bis es zunächst in den Städten, später v.a. im Zuge der Territorialstaatsbildung allgemein zu einer Prädominanz der herrschaftlichen bzw. staatlichen Gewalt kam, die den Berechtigten auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verwies. Der Klagspiegel, als wichtigstes Rechtsbuch des ausgehenden Mittelalters, verpönte bereits jegliche Form des Faustrechts aufs Schärfste.

Der Film verwendet dieses Sujet gerne im Western-Genre. Ein anderer Vertreter des Faustrechtes ist auch Götz von Berlichingen in Johann Wolfgang von Goethes Drama sowie Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist.

Das Ausüben von Faustrecht ist nunmehr kein zustehendes Recht im subjektiven Sinne, sondern Missachtung gültiger Rechtsnormen.

Der Begriff des Faustrechts wird häufig von Kritikern des Anarchismus verwendet, um auf das Problem der Rechtsfindung und -durchsetzung in einer libertären Gesellschaft hinzuweisen. Anhänger einer staatsfreien Gesellschaft verweisen demgegenüber auf das Naturrecht.

Historisch war die gesellschaftliche Akzeptanz von Blutrache oder dem mittelalterlichen System der Fehde ein Zeichen von Faustrecht. Heute ist hiervon nur noch das Recht zur Notwehr ein Überbleibsel in unserer Rechtsordnung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Faustrecht

 

 


 

 

SEK befreit Jungen in Kassel

Unblutig hat das Spezialeinsatzkommando (SEK) der Nordhessischen Polizei am späten Freitagnachmittag eine Kindesentziehung und die Fahndung nach einem unter dem Verdacht des versuchten Totschlags stehenden 38-jährigen Mann aus Kassel mit der Festnahme des Mannes und der Befreiung eines knapp drei Jahre alten Jungen beendet. Verletzt wurde bei der Festnahmeaktion niemand.

Illustrationsfoto

© fuldainfo - Norbert Hettler

 

Die SEK-Beamten mussten bei der Festnahme eine Scheibe des Fluchtwagens eingeschlagen, weil der Tatverdächtige nach Aufforderung durch die Polizeibeamten nicht sofort die Türen geöffnet hatte. Das gemeinsame Kleinkind der Ex-Partner, ein knapp dreijähriger Junge, konnte mittlerweile unverletzt der 33 Jahre alten Mutter übergeben werden.

Begonnen hatte die dramatische Geschichte mit einem Anruf des 38-jährigen bei seiner Ex-Freundin im Stadt Fasanenhof. Dabei hatte der Mann seine Ex-Partnerin und Mutter des kleinen Jungen gebeten, den gemeinsamen Sohn mal wiedersehen und mit ihm einige Stunden verbringen zu dürfen. Im Juni dieses Jahres hatten sich beide im Streit getrennt. Der knapp 3 Jahre alte Junge lebt bei der Mutter im Kasseler Stadtteil Fasanenhof. Der Freund hatte bis zur Trennung auch in der Wohnung gelebt, war dann aber ausgezogen und von der Ex-Partnerin daraufhin nach unbekannt abgemeldet worden.

Da man sich bei den Begegnungen unmittelbar vor der Trennung nur noch gestritten habe, wollte die 33-jährige den Sohn nicht in der eigenen Wohnung sondern in der nur wenige Häuser entfernten Wohnung der Schwester "auf neutralem Boden" in der Bromeisstraße übergeben. Um 16:30 Uhr kam der 38 Jahre alte Algerier mit seinem Pkw angefahren. Auf Klingeln wurde ihm öffnet. Nachdem er die Wohnung im siebten Stockwerk des Hauses betreten hatte, sei er sofort in Richtung Balkon durchgelaufen, so die beiden Frauen später zur Polizei. Dorthin hatte sich die Mutter des Jungen zurückgezogen. Ihren Angaben nach, um nicht mit dem Ex-Partner bei einer direkten Konfrontation wieder in Streit zu geraten. Auf dem Balkon habe sie der 38-jährige aber an den Beinen umklammert, sei in die Knie gegangen und habe versucht, sie über das Balkongeländer zu werfen. Die 33-jährige habe sich aber am Geländer festgeklammert. Schnell sei auch die Schwester zur Stelle gewesen. Gemeinsam habe man den 38-jährige in die Wohnung zurückdrängen können.

Nach dieser Attacke auf die 33-jährige, den die ermittelnden Polizeibeamten und die Kripo derzeit als Verdacht des versuchten Totschlags an seiner Ex-Partnerin bewerten, wollte die Frau natürlich nicht mehr den Sohn mitgehen lassen. Als dies dem 38-jährige klar wurde, packte er den Kleinen, lief aus der Wohnung und fuhr mit seinem Fahrzeug davon.

Die Frauen verständigten über Notruf die Polizei, die sofort eine Fahndung nach dem Fahrzeug im Stadtgebiet einleitete. Wenige Minuten später war ein erster Funkwagen bei der Geschädigten, um weitere Details der abgelaufenen Straftat zu erfahren und um weitere Hinweise für die laufende Fahndung zu bekommen. Dass ein Streifenwagen der Kasseler Polizei am Haus stand, muss der Täter etwa um 17:20 Uhr gesehen haben. Möglicherweise, so die Polizeibeamten, habe er zum Tatort zurück kommen wollen, um seine Ex-Freundin von einer Strafanzeige gegen ihn abzubringen. Der Anblick des Funkwagens ließ bei dem 38-jährige offenbar nochmals die Sicherungen durchbrennen. Er rief auf dem Handy der 33-jährige an und drohte, "dass sie jetzt beide nicht mehr wiedersehen werde".

Die Fahndung, an der alle verfügbaren Einsatzfahrzeuge der Polizeireviere, des Kriminaldauerdienstes und des SEK beteiligt waren und die auch sofort an die Taxizentrale und die KVG zur Mitfahndung weitergegeben worden war, war schnell erfolgreich. Über die KVG kam um 17:30 Uhr der Hinweis, dass das gesuchte Fahrzeug in der Schönfelder Straße gesehen worden war. SEK-Fahrzeuge entdeckten wenig später den gesuchten Wagen beim Verlassen der dortigen Esso-Tankstelle. Das Fahrzeug wurde von dem 38-jährige Tatverdächtigen gesteuert und fuhr auf die Schönfelder und anschließend die Ludwig-Mond-Straße in Richtung Autobahn. Hinten im Wagen erkannten die Beamten in einem Kindersitz den knapp 3-jährige Jungen. Etwa einen Kilometer weiter konnten die SEK-Beamten bei einer günstigen Zugriffsgelegenheit im Rückstau vor der Auestadion-Kreuzung die Fahndung unblutig beenden.

Der Festgenommene wurde in das Kasseler Polizeigewahrsam eingeliefert, sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Wie die Polizeibeamten feststellten, hatte der Mann den Wagen an der Tankstelle in der Schönfelder Straße vollgetankt. Bei ihm fand man außerdem seinen Reisepass und 2.000,- Euro in bar. Er wird vermutlich im Laufe des morgigen Samstag dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand ermittelt das K 11 wegen Verdachts des versuchten Totschlags an seiner Ex-Partnerin und Freiheitsberaubung, wie Wolfgang Jungnitsch von der Kasseler Polizei mitteilte. +++ fuldainfo

06-09-2008, 07:21:00 | fuldainfo - ots - apa - ddp - pte

http://www.fuldainfo.de/cms1/index.php?p=news&newsid=4266&area=1

 

 

Kommentar Väternotruf:

"SEK befreit Jungen in Kassel" - so die Überschrift der obigen Meldung. Das ist jedoch höchstwahrscheinlich irreführend, denn der Mann ist nicht irgend ein Mann, sondern der Vater des Kindes. Es mag sein, dass die Art und Weise wie der Vater sich den Zugriff auf den Sohn verschafft hat, nicht akzeptabel war, gleichwohl handelt es sich hier nicht um eine Kindesentziehung, sondern um eine in Deutschland legale Form der Kindesmitnahme.

 

"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

Werner Gutdeutsch & Jürgen Rieck

In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 23/1998, S. 1488-1491

 

Eine solche Form der Kindesmitnahme wird jeden Tag in Deutschland durch Hunderte von Müttern praktiziert, ohne dass deswegen je ein Sondereinsatzkommando der Polizei ausgerückt wäre. Wenn dies aber mal ein Vater tut, dann gilt das als schlimmes Unrecht.

 

 

Wie entführe ich ein Kind?

 

"... Wer sein Kind behalten will, darf es nicht aus der Hand geben. Der am Kind interessierte Elternteil, der die Wohnung verlassen will oder muß, sollte unbedingt das Kind mitnehmen, solange er nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Er muß den günstigsten Zeitpunkt abwarten, zu dem die Mitnahme möglich ist, z.B. bei beruflicher Abwesenheit des Anderen." (S. 32)

 

aus: 

„Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen“

Ernst Ell, Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990

 

 


 

 

 

"Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"

Werner Gutdeutsch & Jürgen Rieck

In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" 23/1998, S. 1488-1491

 

 


 

 

 

Wie entführe ich ein Kind?

 

"... Wer sein Kind behalten will, darf es nicht aus der Hand geben. Der am Kind interessierte Elternteil, der die Wohnung verlassen will oder muß, sollte unbedingt das Kind mitnehmen, solange er nicht an Leib und Leben gefährdet ist. Er muß den günstigsten Zeitpunkt abwarten, zu dem die Mitnahme möglich ist, z.B. bei beruflicher Abwesenheit des Anderen." (S. 32)

 

aus: 

„Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen“

Ernst Ell, Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na bitte, wer sagt es denn, Diplom-Psychologe, "Fachpsychologe für Klinische Psychologie" und Kriegsteilnehmer Dr. Ernst Ell hat immer guten Rat parat, wenn es um das Kind geht.

 

 

 

Dr. Ernst Ell 

Diplom-Psychologe und "Fachpsychologe für Klinische Psychologie", was immer das auch sein mag und wer hierfür Zertifikate verteilt.

 

Geboren am 9. April 1915 in Friesenheim bei Lahr/ Schwarzwald als sechstes von acht Kindern

 

Als Ernst Ell 12 Jahre alt war stirbt sein Vater an Staublunge

"Die Mutter, zu der er zeitlebens ein inniges Verhältnis hatte, war fortan allein für die große Familie verantwortlich; sie heiratete nicht mehr."

Fünf Jahre Kriegsdienst (vermutlich in der Deutschen Wehrmacht)

Gefangenschaft bei Kriegsende in Mecklenburg.

Flucht aus der Kriegsgefangenschaft

"Insbesondere zwischen 1978 und 1996 entfaltete er als freiberuflicher Sachverständiger respektable Aktivitäten. In über 1700 Fällen wurde Ell von deutschen Gerichten und Versicherungen zum psychologischen Gutachter bestellt."

Das sind durchschnittlich 94 Gutachten pro Jahr, also fast 2 Gutachten pro Woche. Eine vollberufliche Arbeitszeit von 40 Stunden je Woche gerechnet, hat Ell je Gutachten 20 Stunden gebraucht. Urlaub hat er dann noch nicht genommen, krank war er auch nicht, Weiterbildung hat er rein rechnerisch auch keine in dieser Zeit gemacht.

Ein wahrer Hans Dampf in allen Gassen.

Psychologisch gesehen, verwundern die vielen Aktivitäten von Ell nicht. Als sechstes von acht Kindern, bei einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, der Vater starb als Ernst 12 Jahre war, als Wehrmachtssoldat vermutlich nicht nur am Mittelmeer auf Beobachtungsposten in den Standdünen eingesetzt, da kommt schon einiges zusammen.

 

 


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