Väternotruf informiert zum Thema

FDP

Freie Demokratische Partei


 

 

 

 

 


 

Regenbogenfamilien – Scheitern des grünen Gesetzentwurfs zum Abstammungsrecht ist eine gute Nachricht

Veröffentlicht am 14. Februar 2020

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts an die Ehe für alle debattiert und den Gesetzentwurf auch mit den Stimmen der FDP abgelehnt. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH:

Gut gemeint, doch fatal gemacht. Hätten die Grünen sich mit ihrem Gesetzentwurf im Bundestag durchgesetzt, wären schwule Väter jetzt entrechtet. Der grüne Entwurf hätte die Chance auf mehr Mehreltern-Familien zunichte gemacht. Das kommt dabei heraus, wenn man die Vielfalt von Regenbogenfamilien ignoriert. Nun gilt es, das berechtigte Anliegen lesbischer Mütter mit Rechtssicherheit für schwule Väter in einem neuen Gesetzentwurf zu verbinden.

Es ist richtig und überfällig, dass die Ehefrau der leiblichen Mutter eines Kindes automatisch bei Geburt seine zweite rechtliche Mutter wird – allerdings nur dann, wenn das Kind mittels einer Samenbank gezeugt wurde oder der leibliche Vater eingewilligt hat. Denn mit der rechtlichen Mutterschaft der Co-Mutter verliert der oft schwule Vater seine Verwandtschaft zum Kind und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Den Grünen sind schwule Väter und Mehreltern-Familien aber erkennbar egal. Einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen kannte der grüne Gesetzentwurf nicht. Er wirkte sogar aktiv gegen rechtliche Mehrelternschaften, indem sich in ihm Vaterschaftsanerkennung und Mutterschaftsanerkennung ausschlossen.

An jeder Stelle ihres Gesetzentwurfes wurde der Vater soweit wie möglich entrechtet. Der Entwurf war rein aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien geschrieben, in denen der Vater keine Rolle spielen soll.
Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien.
Hierbei haben die Grünen versagt: statt emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in heteronormativen Denkmustern gefangen.

http://www.lisl-deutschland.de/

 

 


 

 

Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: A. Beer (Liberale Maenner) [mailto:liberale.maenner@jg-nf.de]
Gesendet: Samstag, 14. September 2019 20:07
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: 18. Sep., Erfurt: Veranstaltung mit FDP zum Wechselmodell

Liebe Kollegen vom Väternotruf,

vielleicht wissen Sie es schon. Falls nicht, würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Mitglieder und Sympathisanten über folgenden Vortragsabend informieren würden:

Am Mittwoch, 18. September 2019 (18:30 Uhr) spricht im Classico (Brühler Str. 60, 99084 Erfurt) Frau Katja Suding (FDP, MdB, Stellv. Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, familienpolitischer Sprecher der FDP) über das von der FDP geforderte Wechselmodell (gemeinsame Kinderbetreuung als Regelfall). Gastgeber sind: Internationaler Vatertag Deutschland und Aktion Kinderschuhe Sorgerecht. Auf Facebook finden Sie weitere
Informationen: https://www.facebook.com/events/500872390705808/

Mit freundlichen Grüßen

A. Beer


 


 

 

 

Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall


Deutscher Bundestag


15. März 2018 (20. Sitzung)

Uhrzeit


TOP

Thema

 

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16:05


13

Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen Drucksache 19/…

b) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell – Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen Drucksache 19/…


...

18:20


Sitzungsende

https://www.bundestag.de/tagesordnung



 


 

 

 

FDP

Familie

Doppelresidenz soll Regelfall werden

Katja SudingKatja Suding begrüßt den Parteitagsbeschluss

03.05.2017 - 16:34

Die Freien Demokraten haben auf ihrem Parteitag das Bundestagswahlprogramm beschlossen. FDP-Vize Katja Suding sprach über den neuen Ansatz in der Familienpolitik: Die Doppelresidenz. "Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt", verdeutlichte Suding im Interview mit der Welt. Sie sprach auch über die weiteren Ergebnisse des Parteitags.

Der Unterschied zur bisherigen Rechtslage sei, dass künftig begründet werden müsse, warum von diesem Regelfall abgewichen werde – "und nicht andersherum", stellte die FDP-Vize klar. "Es ist die logische Fortsetzung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechtes, dass Kinder nach einer Trennung auch bei beiden Eltern leben." Dadurch sollten auch familiäre Rollenbilder aufgebrochen werden. "Wir sagen: Mutter und Vater sind gleichwertig."
Noch viel Arbeit bis September

Sudings Resümee zum Parteitag fiel positiv aus: "Die Partei ist selbstbewusst, motiviert und geschlossen. Wir wissen, dass wir seit dem Herbst 2013 den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir sind aber auch demütig. Wir haben noch viel Arbeit vor uns bis September." Vor der Wahl werde die FDP noch Projekte definieren, von denen die Wähler erwarten könnten, dass sie in einer Koalition auch umgesetzt würden. "Wenn das nicht gelingt, dann gehen wir in die Opposition und kämpfen von dort aus für unsere Positionen", unterstrich Suding.


https://www.liberale.de/content/doppelresidenz-soll-regelfall-werden







Politik „Mutter und Vater sind gleichwertig“


Von Sabine Menkens | Veröffentlicht am 02.05.2017

FDP will Trennungskindern den Umgang mit beiden Elternteilen erleichtern

Katja Suding ist auf dem Parteitag der Liberalen am Wochenende zur stellvertretenden Bundesvorsitzen wiedergewählt worden. Die Hamburger FDP-Frontfrau setzt sich für eine Neuregelung bei der Betreuung von Scheidungskindern ein.

Die Welt:

Frau Suding, als erste Partei fordert die FDP, dass Scheidungskinder nach der Trennung zu gleichen Teilen von Mutter und Vater betreut werden sollen, im sogenannten Wechselmodell. Was hat Sie dazu bewogen, dafür zu kämpfen?

...

https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article164160682/Mutter-und-Vater-sind-gleichwertig.html




 


 

 


Trennungskinder sollen mehr als ein Zuhause haben


Von Sabine Menkens
 
Nicht nur am Wochenende beim Vater: Scheidungskinder sollen eine „Doppelresidenz“ haben, findet die FDP. Sie will das „Wechselmodell“ gesetzlich verankern. Unumstritten ist der Ansatz aber nicht.
 
Kinder haben das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. So steht es in Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention. Doch gerade nach einer Scheidung gerät dieses Recht auf Betreuung durch Mutter und Vater oft aus dem Blick. Das gemeinsame Sorgerecht ist inzwischen zwar Standard. Doch in der Regel haben die allermeisten Trennungskinder trotzdem nur ein Zuhause – und einen Wochenendwohnsitz.
 
Die FDP schickt sich jetzt an, dieses "Residenzprinzip" zu kippen. Für den am Freitag beginnenden Bundesparteitag liegt ein Antrag vor, der die gleichmäßige Betreuung durch beide Eltern im "Wechselmodell" als gesetzlichen Regelfall festschreiben will. "Bei getrennt lebenden Eltern hat das Prinzip der Doppelresidenz Vorrang", soll es künftig in Paragraf 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs heißen, der die Grundsätze der elterlichen Sorge regelt.
 
Den Antrag "Kinder haben das Recht auf beide Eltern" hat der Bundesfachausschuss Familie, Frauen, Senioren und Jugend gemeinsam mit den FDP-Landesverbänden Hamburg und Brandenburg eingebracht. Auch der Landesverband Bayern hat sich auf seinem Parteitag Anfang April nach kontroverser Debatte für die paritätische Doppelresidenz als Grundmodell zur Regelung des Aufenthalts von Kindern nach Trennung und Scheidung der Eltern ausgesprochen – sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht.

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21.04.2016 
 
http://m.welt.de/politik/deutschland/article154583453/Trennungskinder-sollen-mehr-als-ein-Zuhause-haben.html


 
 

 


 

 

Dr. Matthias Frey (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Staatssekretär im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (ab 18.05.2021, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1996 als Richter am Landgericht Frankenthal aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 17.05.2005 als Direktor am Amtsgericht Kandel aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.01.2012 als Direktor am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 18.05.2021 als Staatssekretär im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz aufgeführt. 2017: Stadtrat der FDP im Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße, offenbar trotz seiner richterliche Aufgaben nicht voll ausgefüllt, so dass noch Zeit für Lokalpolitik bleibt, ein echter Hans Dampf in allen Gassen, fehlt nur noch, dass er einem Hund das Rechnen beibringt - http://www.fdp-nw.de/personen/stadtrathttps://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Frey_(Politiker)

Graf (geb. ....) - Richterin am Landgericht Köln (ab , ..., 2019, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2020, 2012, 2014 und 2016 als Richterin in NRW anscheinend nicht aufgeführt. Landgericht Köln - GVP 01.01.2019: Beisitzerin 6. Zivilkammer und 9. Zivilkammer. Landgericht Köln - GVP 01.01.2021: Beisitzerin 4. große Strafkammer = 1. große Jugendkammer und 5. Strafvollstreckungskammer. Namensgleichheit mit: Iris Graf. 26.11.2003: "FDP stellt bunte Truppe für den Stadtrat auf. Während Bonns FDP-Chef Werner Hümmrich bei seiner Wahl sowohl zum Oberbürgermeister-Kandidaten als auch zum Spitzenkandidaten der Ratsliste ein überwältigendes Ergebnis erzielte, musste sich die von ihm ausdrücklich unterstützte Vorsitzende des Ortsverbandes Bonn und stellvertretende Bonner Bezirksvorsteherin Elisabeth Mauch abwatschen lassen: Zweimal, bei der Kandidatur um Platz vier und um Platz fünf, unterlag sie, und als sie bei Platz 6 ohne Gegenkandidaten, aber mit ausdrücklicher Empfehlung Hümmrichs antrat, kam sie immer noch auf 38 Nein-Stimmen. Bemerkenswert: Auf Platz 7 kandidiert die türkischstämmige Migrantin Zehiye Dörtlemez , auf Platz 8 die 34-jährige Richterin Iris Graf, Mutter von derzeit einem, demnächst zwei Kindern. Sie will den Interessen berufstätiger Mütter mehr Gehör verschaffen. 1994 hatte die FDP vier Ratsmandate erzielt." - https://www.rundschau-online.de/fdp-stellt-bunte-truppe-fuer-den-stadtrat-auf-11417990. 29.08.2008: "Gelbe Karte erspart den Gang zum Jugendrichter. Die Hemmschwellen bei Jugendlichen sinken, nicht nur untereinander, sondern "auch gegenüber den Personen, die mit ihnen umgehen, etwa Lehrer oder Richter", sagt Iris Graf. Die Richterin diskutierte in der Godesberger Stadthalle auf Einladung des Bonner Kreisverbands der FDP mit Kriminaldirektor Ralf Dittrich, Udo Stein, Leiter des Jugendamtes, Thomas Kuchem vom Schulamt und FDP-Mann Christos Katzidis über Jugendkriminalität." - https://ga.de/bonn/gelbe-karte-erspart-den-gang-zum-jugendrichter_aid-40319649.  Namensgleichheit mit: Dr. Dennis Graf (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1978) - Richter am Amtsgericht Diez / Direktor am Amtsgericht Diez (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 04.01.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 13.02.2015 als Richter am Amtsgericht Koblenz aufgeführt. 16.05.2014: Kinderpornografie verbreitet - 47-Jähriger vom Amtsgericht Koblenz verurteilt. ... "Heute gehe ich aber davon aus, dass Sie die Chance Ihres Lebens kriegen", ermahnte Staatsanwalt Lothar Schmidt den Angeklagten in seinem Plädoyer. ... "Durch ihren Konsum fördern Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern", tadelte Richter Dennis Graf den Angeklagten bei der Urteilsverkündung. ..." -
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/koblenz_artikel,-Kinderpornografie-verbreitet-47-Jaehriger-vom-Amtsgericht-Koblenz-verurteilt-_arid,1152401.html#.VnqXP1KRgr8

Detlef Heinrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Justizministerium Nordrhein Westfalen (ab , ..., 2019. 2020) - begann seine Tätigkeit als Richter am Landgericht Essen, wo er im Juli 1996 seine erste Planstelle erhielt. Ende 1998 Abordnung an das Justizministerium in Düsseldorf, wo er zunächst als Referent im Haushaltsreferat tätig war. Zuletzt oblag ihm die Leitung des gesamten Haushaltsreferats. August 2006 Rückkehr in die Gerichtsbarkeit. Abordnung an das Oberlandesgericht in Hamm, wo er mit Verwaltungsaufgaben betraut war. Zusätzlich Richter einer Berufungszivilkammer am Landgericht Dortmund. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 18.07.1996 als Richter am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 21.03.2002 als Ministerialrat im Justizministerium Nordrhein-Westfalen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 ab 29.11.2007 als Vizepräsident am Landgericht Essen aufgeführt. Landgericht Essen - GVP 01.01.2019: Vizepräsident. 14.08.2020: "Für die Freien Demokraten kandidiert bei der anstehenden Kommunalwahl am 13.09.20 Detlef Heinrich im Wahlkreis Haarzopf / Fulerum. Der 57-jährige Jurist war lange Zeit als Vizepräsident am Essener Landgericht tätig, bis ihn in 2019 der Ruf ins Justizministerium nach Düsseldorf lockte. „Haarzopf ist meine Heimat, hier fühle ich mich mit meiner Familie zuhause“, macht Heinrich aus seiner Verbundenheit zu seinem Stadtteil kein Geheimnis. ..." - https://www.lokalkompass.de/essen-west/c-politik/detlef-heinrich-kandidiert-fuer-die-fdp-in-haarzopf-und-fulerum_a1417896

 

 

 

 


 

 

CDU/CSU/FDP Koalition plant verfassungswidrige Fortsetzung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder

siehe hierzu Aussage von Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger in der Sendung 

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

25.04.12 22:15

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf

63 Jahre Bundesrepublik Deutschland, 63 Jahre staatlich organisiertes Unrecht gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, eine beschämende Bilanz für einen Staat, der sich Rechtsstaat nennt ohne diesen Namen zu verdienen.

Die FDP lässt sich dann auch im Jahr 2012 am ideologischen Gängelband der CDU durch die Arena ziehen. Die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kinder soll abgemildert, aber nicht abgeschafft werden. Diesen Parteien keine Wählerstimme.

 

 

 

 

25.04.12 22:15

Sorgerecht bei Unverheirateten - Was steht den Vätern zu?

In Deutschland werden unverheiratete Väter diskriminiert - dieses Urteil hat vor zweieinhalb Jahren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gefällt - weil ledige Väter keine Chance hatten, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mütter es nicht wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat sich diesem Urteil angeschlossen - und den Gesetzgeber aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Bis jetzt ließ der sich Zeit, doch nun liegt der Gesetzenwurf vor, der bald ins Kabinett eingebracht werden soll. Ob dieser Entwurf die Diskriminierung beendet und ob dem wichtigsten Anliegen - dem Wohl der Kinder - damit gedient ist - Helge Oelert hat Experten befragt.

Nun soll diese Regelung Gesetz werden: Mütter bekommen auf Wunsch erstmal das alleinige Sorgerecht. Damit es zum gemeinsamen wird, muss der Vater einen Antrag stellen. Widerspricht die Mutter, entscheidet ein Familiengericht.

Doch Fachleute fürchten: diese Regelung nützt dem Wohl des Kindes wenig: Denn wenn der Vater erst aktiv werden muss, um das Sorgerecht zu bekommen, könnte es sein, dass er es gar nicht erst stellt. Väter würden so nicht in die Pflicht genommen.

Hans-Christian Prestien

pensionierter Familienrichter

"Eltern, die 'entsorgt' sind, also die nicht in der rechtlichen Verantwortung sind, ziehen sich von den Kindern oft zurück. Das ist auch mein Erleben in den ganzen Jahren, wo ich also Familienrichter - bis 2009 - war, dass es oft so war, wenn es zum Beispiel zum Unterhaltsprozess kam zwischen Eltern und ich dann gefragt habe am Schluss der Verhandlung wie sie es denn mit den Kindern machen, dass sich dann heraus stellte, dass die Mütter -häufig waren es die Frauen - sich sehr gewünscht hätten, dass die Väter sich gekümmert hätten um die Kinder. Aber die Väter hatten sich entzogen. Die Nachfragen bestätigten dann, dass das kein böser Wille war der Männer, sondern dass sie unsicher waren, dass sie hilflos waren."

Tatsächlich stellt auch der Antrag selbst erhebliches Konfliktpotenzial dar - der Vater ohne Trauschein müsste das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erstreiten. Deshalb hatten sich viele von dem neuen Gesetz erhofft, dass kein Antrag mehr nötig sein würde.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee "Es ist jetzt eine historische Chance, das gesamte Recht der elterlichen Sorge neu zu regeln, und ich würde mir wünschen, dass man diese historische Chance in vollem Umfang nutzt, und nicht schrittweise."

KLARTEXT

Aber es sieht so aus, als würd' man sie verpassen, oder?

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee Im Augenblick sieht es so aus."

Man hätte sich an der Regelung für Kinder aus Ehen orientieren können. Dort sind nach Scheidungen automatisch beide Eltern sorgeberechtigt. Das Grundgesetz gebietet eigentlich, für uneheliche Kinder die gleichen Bedingungen zu schaffen wie für eheliche. Doch hier entschied sich der Gesetzgeber bewusst dagegen.

Andrea Voßhoff (CDU)

Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Es geht ja immer auch um den Anspruch des Staates die Vermutung, dass ein Kind, das in der Ehe geboren wird, eben dann von beiden auch aufgenommen wird und deshalb die gemeinsame elterliche Sorge da ist."

KLARTEXT

Und bei Unverheirateten denkt man das nicht, heutzutage?“ Andrea Voßhoff (CDU) Rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bei Unverheirateten lässt es der Gesetzgeber ja zu, dass beide durch eine gemeinsame Erklärung selbiges eben auch erreichen können. Man hat es da nicht automatisch per Gesetz, weil es da ja auch vom Anschein her ein höheres Konfliktpotential gibt, dass Eltern eben nicht miteinander leben wollen."

Dahinter steht die Befürchtung, unverheiratete Väter hätten in vielen Fällen womöglich gar kein Interesse, für ihr Kind zu sorgen. Doch Experten sind überzeugt: Entsprechende Druckmittel würden helfen, auch erstmal Unwillige in eine aktive Vaterrolle zu führen.

Cornelia Holldorf

Vizepräsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee.

“Die Annahme des Gesetzgebers, man könne Väter nicht anhalten, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, halte ich für falsch. Denn aus der Sicht der Kinder haben Kinder sehr wohl ein Recht darauf, dass beide Eltern ihre Verantwortung die sie sowieso von Natur aus haben und die sie aus der Verfassung heraus auch wahrnehmen. Und zwar in einer Weise, wie sie dem Wohl der Kinder zuträglich ist.”

Dagegen kann der Verlust eines Elternteils schwere seelische Verletzungen verursachen. Obwohl Eltern ihre Kinder lieben, erleben Psychiater fast täglich, wie bei Trennungen alle Einsicht einem Bedürfnis weicht: den Ex-Partner loszuwerden und das Kind an sich alleine zu binden.

Dr. Horst Petri

Psychiater

“Ich habe viele Patienten in Behandlung, wo auch diese Frage ne Rolle spielt. Immer wieder. Hoch intelligente Leute, die alles intellektuell einsehen, die dann automatisch in Machtkämpfe zurückfallen archaischster Natur, die ihnen selbst fremd sind. Weil Trennung ein so tiefgreifender Prozess ist, gerade wenn man Kinder hat.”

Hier müsste der Staat entgegenwirken und Eltern nach der Trennung zur Kooperation zwingen. Stattdessen setzt er darauf, Familiengerichte könnten das Wohl des Kindes schützen im Machtkampf der Eltern.

Hans-Christian Prestien

Pensionierter Familienrichter

“Das heißt die Verantwortungsbereitschaft des einzelnen ist aus meiner Sicht noch nicht sehr ausgeprägt. Und der Staat leistet sich einen Bärendienst, indem er genau auf diesem Level bleibt, und sagt: ‘Ich mach das schon für Euch.’ Das ist die Suggestion, die in diesem Regelwerk steckt: “Ich prüf das nochmal, ob das auch dem Kindeswohl dient.” Erstens kann er das gar nicht prüfen, weil das Kindeswohl sieht heute so aus, und morgen so aus und übermorgen sieht es wieder anders aus. Und diese statischen Reglementierungen “so oder so” haben mit der Entwicklung eines Kindes nicht die Bohne was zu tun.”

Auch im FDP geführten Justizministerium hält man offenbar ein automatisches Sorgerecht für beide Eltern für besser. Anscheinend haben das jedoch CDU und CSU verhindert.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Aber letztendlich in der Koalition haben wir uns jetzt auf dieses andere Modell verständigt: Alleinige Sorge der Mutter, aber ein zügiges, beschleunigtes Verfahren ohne große Hürden, damit schnell dann auch über den Gemeinsame-Sorge-Antrag entschieden werden kann.”

KLARTEXT

"Das heißt, Sie persönlich hätten auch Automatismus befürwortet?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bundesjustizministerin “Ich hätte mir das Modell sehr gut vorstellen können der gemeinsamen Sorge mit Geburt, das war auch eine Grundlage, über die wir mit verhandelt haben, aber am Ende ist jetzt dieser Kompromiss heraus gekommen und ich glaube, es ist ein guter.”

Wenn Sie mit diesem Thema auch Erfahrungen gesammelt haben, schreiben Sie uns gerne, unter rbb-online.de.

Beitrag von Helge Oelert

 

 

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_04/sorgerecht_bei_unverheirateten.html

 

 

 


 

 

 

 

Sorgerecht

Schwarz-Gelb will Rechte lediger Väter stärken

Unverheiratete Eltern sollen von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben – außer die Mutter ist dagegen.

 

Mehr Rechte für Väter? Nach der Sommerpause soll eine Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden

Die schwarz-gelbe Koalition will laut einem Zeitungsbericht mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtete die „Passauer Neue Presse“. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae der Zeitung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Koalition stehe "zu ihrem Wort"

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden“, sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe „zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung“, sagte sie der „PNP“. Allerdings müsse der Gesetzgeber „ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im „Sinne des Kindeswohls“ gefunden werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8614607/Schwarz-Gelb-will-Rechte-lediger-Vaeter-staerken.html

 

 

 

 

 

Liberale wollen ledige Väter stärken

FDP erarbeitet Eckpunkte für Reform des Sorgerechts

Von Rasmus Buchsteiner

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition will mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt nach PNP-Informationen derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten.

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden. Die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“, erklärte Stephan Thomae, Familienrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, der PNP. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“, erklärte Granold der PNP. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, sagte Granold. Nach der Sommerpause solle eine Lösung gefunden werden.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, erklärte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht. „Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung“, sagte Ahrendt. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Gericht „im Sinne des Kindeswohls entscheiden“.

vom 24.07.2010

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-28910613&Ressort=pol&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass was die FDP hier endlich auf den Weg zu bringen scheint, die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder haben die rotgrünlackierten Familienfaschisten (SPD, PDS - Die Linke, Grüne), die von sich gebetsmühlenartig und pharisäerhaft behaupten, sie wären für die Gleichberechtigung der Geschlechter, jahrzehntelang hintertrieben. Pfui Deibel.

 

 

 

 


 

 

„Generation…kann gerade nicht…“ Väter auf dem Weg in die Familie

 

Datum, Uhrzeit 16.06.2009, 18:30 - 20:30

Ort Kindermuseum

Anschrift Senefelder Straße 5

10437 Berlin

VeranstalterInnen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Kontakt Juliana Schiwarov

Referentin Kinder, Jugend, Familie

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

T. 030/227 58968, F. 030/227 56035

 

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

Immer mehr Männer, die Väter werden, wollen sich nicht mehr allein auf die Ernährer- und Versorgerrolle festlegen lassen. Auffällig auch, immer mehr beruflich erfolgreiche Männer stecken in der Karriere zurück, um Zeit mit ihren Kindern und aktiv in der Familie zu verbringen. Aus dem Blickwinkel der Kinder ist es wunderbar, beide Eltern so nah zu erleben. Soweit, so gut. Das haben wir Grüne immer so gewollt – faire Aufgabenteilung in der Familie und Karriere für beide Geschlechter.

Doch auch die Stimmen werden lauter, die sagen: Männer werden strukturell benachteiligt, wenn sie aktive Väter sein wollen. Wir brauchen eine Väterpolitik, um es Männern zu ermöglichen, ihre Rolle als engagierter Vater zu leben und nicht mehr bloss der Brotverdiener zu sein.

Auf der anderen Seite sagen aktive Frauen und Mütter, dass die Möglichkeiten für Männer längst da sind, während sie sich die eigene Wahlfreiheit bitter erkämpfen mussten. Für viele junge Frauen ist nicht so klar, dass nun Väter speziell gefördert werden müssten. "Wenn drei Männer in Elternzeit gehen, schreiben sie gleich ein Buch darüber."

Brauchen wir denn eine Väterpolitik? Haben nicht Frauen mit ihrem Kampf um Gleichberechtigung das Feld für die Väter mit geebnet, so dass engagierte Väter eigentlich nur noch zugreifen müssten?

Wo liegen die Schwierigkeiten für Väter – im Beruf, im Familienrecht, in der Gesundheitspolitik? Wie müsste eine Väterpolitik aussehen?

 

Programm

18.30

Begrüßung

 

Ekin Deligöz

Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Eingeleitung der Veranstaltung durch eine familienpolitische Grundsatzrede

Renate Künast

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Podiumsdiskussion

 

* Cem Özdemir (MdEP, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen)

* Volker Ratzmann (MdA, Fraktionsvorsitzender Berlin)

* Sabine Grüneberg ELTERN (Zeitschrift ELTERN, Redakteurin)

 

Moderation: Claudia Neusüß (Politikberaterin, Moderatorin)

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Sachen Väterpolitik und Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder spielen die Grünen unter den väterdiskriminierenden Blockparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Linke derzeit die Rolle des Einäugigern unter den Blinden.

Eine konsequente Beendigung der semifaschistischen staatlichen Diskriminierungspolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern planen allerdings auch die Grünen nicht, so dass man schon jetzt sagen kann, nach der zukünftigen Reform geht der Kampf weiter, bis auch der letzte Vater begriffen hat, dass jede Wählerstimme an die alten Blockparteien mit ihren vernagelten männerpolitischen und väterdiskriminierten Ansichten nicht nur eine verschenkte Wählerstimme ist, sondern das Elend der Väter und ihrer Kinder nur verlängert.

 

 

 

 


 

 

 

 

Konflikt ums Sorgerecht ohne Trauschein

Grüne streiten für Väterrechte

10 Jahre neues Kindschaftsrecht: Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, klagen Väterrechtsvereine. Die Grünen wollen das ändern. 

VON NICOLE JANZ

 

Das kann der Papa genauso gut! Foto: ap

"Der Originalton der Mutter war: Warum sollte ich meine Macht aus der Hand geben?", beschreibt ein Vater, warum seine Ex-Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind wollte. Andere Väter erzählen, das Jugendamt habe der Freundin abgeraten, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. So steht es in einer aktuellen Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Die Argumentation der Väterlobby mag oft polemisch sein, sie spricht aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als "Baustelle" des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht. "Im Einzelfall muss es möglich sein, ein 'Nein' der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht gerichtlich prüfen zu lassen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Auch die Frauenpolitikerinnen der Grünen, etwa die parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk, unterschrieben den Antrag.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, ist "persönlich reserviert" gegenüber einer Reform. Zwar müsse es auch bei Nicht-Verheirateten eine Regelung geben, die eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglich mache. "Aber es darf keine gesetzliche Automatik geben, die in Konfliktsituationen eintritt."

Auch die CDU-Expertin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Doch sie fordert, mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben. Die Union sei dem Thema gegenüber "nicht verschlossen, aber auch nicht ganz offen".

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine. Sie sei "extrem reserviert" gegenüber einer Gesetzesreform und fürchte "eine Flut von Rechtsstreitigkeiten".

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab. "Am bestehenden Gesetz sollte nichts geändert werden", sagte Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbands. In der Realität müsse meist die Mutter den Alltag regeln. "Viele Väter versuchen in den Alltag hineinzuregieren, obwohl sie nicht im gleichen Haushalt leben." Das Problem seien vielmehr Väter, die sich nicht kümmern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten - und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt. Die Motive der Eltern, die eine gemeinsame Sorge ablehnen, sind bisher kaum untersucht. Anfang 2009 soll dazu eine Studie starten.

06.12.2008 

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die familienpolitischen Saurier von der CDU, so die CDU-Politikerin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Sie fordert, "mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben.", frei nach dem Motto, willst du die Reform verhindern, dann gründe eine Kommission.

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab, was kann man von diesem staatlich geförderten Väterausgrenzungsverein auch anderes erwarten. 

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine, wird Zeit, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich mal von betroffenen Vätern berichten lässt, wie es ist, wenn nach einer Trennung der Kontakt zum Kind von der Mutter vereitelt wird und man als Vater aus allen das Kind betreffenden Entscheidungen weggeschossen wird.

Die vaterlosen GrünInnen erweisen sich bei all dem dämlichen Palaver aus den anderen Dumpfbackenparteien als die Einäugigen unter den Blinden. Wenn die GrünInnen sich anstrengen, wird womöglich auch noch ihr blinde Auge sehend, während die Blinden aus den anderen Parteien mit Blindenhund und Blindenstock unheilbar und verloren weiter in Richtung der rechtspolitischen Sackgasse laufen. .

 

 

 

 


 

 

FDP setzt sich für Reform des Unterhaltsrechts ein

Eine Reform des Unterhaltsrecht ist nach Ansicht der FDP „dringend geboten". Die Liberalen haben dazu einen Antrag (16/891) vorgelegt, in dem die Regierung aufgefordert wird, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Die Unstimmigkeiten zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht seien dabei zu beseitigen. Die Fraktion spricht sich des Weiteren dafür aus, die Rangverhältnisse neu zu fassen und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dem Kindesunterhaltsanspruch gebühre der „absolute Vorrang". Daher seien sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, noch im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, der erste Rang einzuräumen.

Kinderbetreuenden Eltern sowie Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die sich nach mindestens 15-jähriger Ehe scheiden ließen, sei der zweiten Rang einzuräumen. Den dritten Rang teilen sich nach den Vorstellungen der FDP die nicht Kinder betreuenden Ehegatten, die kürzer als 15 Jahren miteinander verheiratet waren, volljährige Kinder, denen nicht der erste Rang eingeräumt wurde, sowie minderjährige verheiratete Kinder.

Nacheheliche Unterhaltsansprüche seien regelmäßig zu befristen. Nach Beendigung der Ehe müsse die Eigenverantwortung der ehemaligen Ehepartner gestärkt werden. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie seien zu beenden, um den Unterhaltsverpflichteten in Zukunft eine Lebensgestaltung mit erneuter Bindung und Elternschaft zu ermöglichen. Der Unterhaltsberechtigte sei zu eigener Erwerbstätigkeit und selbstverantwortlicher Lebensführung anzuhalten.

Die so genannte Sandwichgeneration sei zu entlasten. Heute 40- bis 60-Jährige seien häufig von einer mehrfachen Zahlungsverpflichtung betroffen, da sie sowohl ihre Kinder finanziell unterstützten, für ihre eigenes Alter vorsorgen müssten als auch daneben noch verpflichtet seien, für den Unterhalt ihrer Eltern aufzukommen. Die FDP plädiert dafür, die Unterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder zu begrenzen. Eigene Altersvorsorgeleistungen müssten bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit stärker ins Gewicht fallen. Das Einkommen der jeweiligen Schwiegerkinder müsse außer Betracht bleiben.

Die Freien Demokraten stellen außerdem fest, das Bundesverfassungsgericht habe den Gesetzgeber im April 2003 dazu aufgefordert, die das Kindergeld betreffenden Regelungen verständlicher zu fassen. Dieser Aufforderung habe die Regierung bisher ebenfalls nicht Folge geleistet. Eine Neuordnung des Unterhaltsrechts müsse Antworten auf die offenen Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu den Folgen der drastischen Abnahme der so genannten Einverdienerehen, die noch heute als Leitbild dem Ehegattenunterhaltsrecht zugrunde liege, geben.

Quelle: Heute im Bundestag vom 13.3.2006

 

 


 

 

 

Leuthäuser-Schnarrenberger

Von der FDP ist ja nicht so viel bekannt, außer dass Herr Möllemann gerne Fallschirm gesprungen ist und dabei vergessen hat, die Reißleine zu ziehen. Aber das kann der Genosse Gysi von der PDS auch, wenn gleich er wohl nicht so vergesslich wie Herr Möllemann ist. Dass sich Herr Möllemann oder auch Guido Westerwelle mal für Väter und Vaterschaft engagiert hätten, davon ist uns noch nichts bekannt geworden. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Auf alle Fälle gab es mal eine FDP Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberger, von der man den Eindruck hatte, dass sie sich um die Kindschaftsrechtsrefom von 1998 verdient gemacht hat, auch wenn bei ihr die Puste offenbar nicht gereicht hat, die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auch im Sorgerecht zu beenden.

 

Jetzt folgt ein Text, der hat nicht viel mit der F.D.P. zu tun, vielleicht mal grad soviel, wie umgekehrt die F.D.P. mit den Anliegen von Vätern zu tun hat.

 

Kindesunterhalt - Jugendamt

 

Grundlage für die Arbeit im Jugendamt ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG.

 

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG

§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

(1) Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen. Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

(2) Die Mutter, der die elterliche Sorge nach §1626a Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht, hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Erstattung der Entbindungskosten nach 1615k und auf Unterhalt nach §1615l des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

 

 

Bedauerlicherweise sieht es einen Beratungsanspruch im Fragen des Kindesunterhaltes nur für den sogenannten "sorgenden oder tatsächlich sorgenden" Elternteil vor. Das ist bei 85 Prozent der getrenntlebenden Eltern die Mutter. So kommt es, dass das Jugendamt automatisch in eine parteiliche Rolle gerät. Statt beide Elternteile im Hinblick auf Fragen des Kindesunterhalt zu beraten, wird dies zur Exklusivleistung für den "sorgenden" Elternteil. Der andere muss zusehen, woher er sich seine seine Informationen beschafft und gegebenenfalls eine teuere Rechtsanwaltsberatung in Anspruch nehmen. Ist er mittellos hat er Glück, er kann dann Beratungshilfe bekommen und sich so auf Kosten der Steuerzahler kostenlos beraten lassen. Der Vater mit ausreichenden Einkommen muss dagegen die Beratung beim Anwalt bezahlen. Nicht selten 100-200 DM. Es zeigt sich auch hier wieder, Leistung lohnt sich nicht. Man könnte glatt zum FDP-Wähler werden, wenn man den Eindruck hätte, diese Partei meint es Ernst mit ihren Losungen. 

In der herrschenden Praxis wird unterstellt, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil sich nicht "sorgt" und im natürlichen Gegensatz oder sogar Feindschaft zum Kind steht. Die Folge dessen ist, dass viele Väter frustriert sind, dass sie vom Staat und seinen Institutionen nicht ernst genommen werden. Frustration aber erzeugt Streit, Widerstand und Demotivation bei den betroffenen Vätern. Das Jugendamt produziert sich so selbst die Väter, an denen es leidet. Die Jugendamtsmitarbeiter reiben sich so an einer unsichtbaren Front auf, die Krankenstände in den Jugendämter spiegeln den Stress der Mitarbeiter/innen wieder.

 

 

 


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