Fehlgeburt


 

 

 

Fehlgeburt nach Fußtritt der Chefin

Mittwoch, 03. Juni 2009 16.56 Uhr

Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie einer schwangeren Masseurin in den Unterleib getreten hat, ist die Chefin eines Wellness-Centers in Düsseldorf zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Masseurin hatte nach dem Tritt eine Fehlgeburt erlitten. Das Amtsgericht hielt der 39-jährigen Vorgesetzten zu Gute, dass sie von der Schwangerschaft ihrer Angestellten nichts wusste. Vor dem tödlichen Tritt soll es zu einem Disput darüber gekommen sein, welche Kundin Vorrang hat. Die Geschäftsführerin hatte die Körperverletzung vor Gericht bestritten - der Richter glaubte aber der Angestellten.

[Amtsgericht]: Mühlenstraße, Düsseldorf

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03066/index.php

 

 

 


zurück