Feministischer Juristinnentag


 

 

 

Frauen im Recht - Deutschlandweiter Feministischer Juristinnentag an der FH Frankfurt

19.04.2011 - (idw) Fachhochschule Frankfurt am Main

Vom 6. bis 8. Mai 2011 findet an der Fachhochschule Frankfurt am Main (FH FFM) der 37. Feministische Juristinnentag (FJT) statt. Der Juristinnentag bringt deutschlandweit seit 1978 feministische Juristinnen aller Berufsfelder zusammen. Rechtswissenschaftlerinnen und Studentinnen treffen sich ebenso wie Rechtsanwältinnen, Richterinnen und rechtspolitisch engagierte Frauen aus anderen Berufen. In zwölf Arbeitsgruppen und fünf Foren werden aktuelle rechtspolitische und rechtstheoretische Fragen referiert und diskutiert. Es werden Forderungen an die Politik formuliert und Strategien für die berufliche Praxis entwickelt.

Den Eröffnungsvortrag am 6. Mai 2011 um 18 Uhr halten die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer und Prof. Dr. Theresia Degener, Mitglied des UN-Ausschusses für die Behindertenrechtskonvention. Das Thema lautet Gender im Mainstream? Über das schwierige Verhältnis von Amt und Mandat. Die Arbeitsgruppen beschäftigen sich beispielsweise mit Opferentschädigung, Vaterschaftsanfechtungen und Eheverträgen. Foren gibt es unter anderem zu feministischer Rechtstheorie und Lohnungleichheit.

 

 

Veranstaltet wird der FJT von Frauen streiten für ihr Recht e.V. in Kooperation mit dem Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit der FH Frankfurt. Die Veranstaltung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Informationen und Anmeldung unter http://www.feministischer-Juristinnentag.de. Die Teilnahmebeiträge sind gestaffelt von 25 Euro über 95 Euro bis 140 Euro; sie sind abhängig von der Höhe des Einkommens der Teilnehmerinnen. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Frauen.

Termin: 6. Mai, 16 bis 19.30 Uhr, 7. Mai, 9 bis 17 Uhr und 8. Mai 2011, 9 bis 13 Uhr

Ort: FH FFM, Campus Nibelungenplatz/Kleiststraße, Gebäude 4 und Gebäude 2, Treffpunkte Foyer

Kontakt: FH FFM, Fachbereich 4, Prof. Dr. Sibylla Flügge, Telefon: 069/1533-2424, E-Mail: fluegge@fb4.fh-frankfurt.de Weitere Informationen: http://www.feministischer-Juristinnentag.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Veranstaltung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Also von höchster Stelle. Jetzt müssen nur noch die männlichen Richter in feministischem Recht ausgebildet werden, sich kastrieren lassen und dann bricht in Deutschland das Paradies aus.

 

 

 

37. Feministischer Juristinnentag

6. - 8. Mai 2011 an der FH Frankfurt/Main

 

Susanne Baer, Professorin, HU Berlin/University Michigan und Richterin am BVerfG

Theresia Degener, Professorin, Ev. FH Rh.-Westf.-Lippe/University of Western Cape und Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Moderation: Dagmar Oberlies, Professorin, FH Frankfurt/M.

Im Gespräch mit Susanne Baer, die gerade als erklärte Feministin und erste verpartnerte Richterin ins BVerfG gewählt wurde, und Theresia Degener, die als Mitglied der Ad-hoc-Kommission zunächst die UN-Behindertenkonvention maßgeblich mit verhandelt hat und jetzt in den Ausschuss der VN gewählt wurde, der die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, soll diskutiert werden, was es bedeutet, nicht nur als „fachlich brillant“ (Die ZEIT über Susanne Baer) oder als „national und international anerkannte Expertin“ (Deutscher Behindertenrat über Theresia Degener), sondern als „Hoffnungsträgerin“ oder gar „Vertreterin“ einer Bewegung in solche Ämter gewählt zu werden.

 

http://www.feministischer-juristinnentag.de/programm.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Keiner weiß so ganz genau, wie viele feministische Richter und Richterinnen es in Deutschland gibt, denn die wenigsten davon outen sich. Dabei dürften es allein beim Bundesverfassungsgericht schon mindestens 16 sein, wenn man sich so die väterdiskriminierende Rechtsprechung der Vergangenheit ansieht. Nun wollen wir hoffen, dass es nicht als üble Nachrede gewertet wird, wenn wir die Vermutung aussprechen, bei allen 16 Richter/innen am Bundesverfassungsgericht könnte es sich um Feministen und Feministinnen handeln. Wie sagte doch schon Goethe so treffend im "Osterspaziergang": Zufrieden jauchzet groß und klein, hier bin ich Feminist, hier darf ich sein." Wo er recht hat hat er recht, der alte Geheimrat, hat ja schließlich auch Jura studiert und als Praktikant beim Reichskammergericht in Wetzlar gearbeitet, wo er sich allerdings in Charlotte Buff, die Verlobte von Johann Christian Kestner, Legationssekretär am Reichskammergericht in Wetzlar verliebte, was schließlich dazu führte, dass Goethe zwar nicht diese gewann, dafür aber später Dichter mit Weltruhm wurde. Also wie gesagt, Goethe war ein früher Feminist, er wusste es nur noch nicht, sonst hätte er sicher auch den 37. Feministischer Juristinnentag vom 6. - 8. Mai 2011 an der FH Frankfurt/Main besuchen wollen, immerhin in seiner Heimatstadt.

Wenn man die väterdiskriminierende Rechtssprechung in Deutschland seit 1949 zu Grunde legt, müssten es bis heute einige Tausend feministische Richterinnen und Richter gewesen sein, die das Recht so ausgelegt haben, dass die Väter dabei regelmäßig runterfielen. Nur kaum eine/r outet sich als FeministIn. Dabei ist Verfolgung nicht zu befürchten, im Gegenteil höchste Richter/innenämter winken, so etwa am Bundesverfassungsgericht, wo man oder frau sich mit der richtigen Partei im Rücken im richtigen Moment hineinkatapultieren lassen kann, denn dort werden die Richter/innen zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Das Volk darf allerdings nicht mitreden, wäre ja auch noch schöner, wenn sich auch noch das Volk zu Worte melden würde.

 

 

 


 

 

 

Feministischer Juristinnentag 2003

 

www.feministischer-juristinnentag.de

 

 

Programm 2003

Tagungsprogramm: +++ Freitag +++ Samstag +++ Sonntag +++

 

Freitag, 9. Mai 2003

 

Auftakt

 

16:00 Uhr Stadtrundgang zur Frauen(rechts)geschichte durch die Mitte Berlins

Frauengeschichte war fast immer auch Frauenrechtsgeschichte. Der Kampf der Frauen um Bildung, um das Wahlrecht, um die Zulassung zum Studium und zu den Staatsexamina war eng verbunden mit den Arbeitsmöglichkeiten der Juristinnen, Ärztinnen, Lehrerinnen. Es soll neben der politischen Arbeit der Frauenrechtlerinnen auf diesem Spreespaziergang aber auch von Vergnüglichem die Rede sein, von Theater- und Zirkusfrauen, von Berliner Göttinnen und Königinnen.

Start: Brandenburger Tor / an der Nordwest-Ecke mit Reichstag im Blick.

Ende: 18 Uhr Unter den Linden / an der Humboldtuni

 

16:30 Uhr Einführungsgruppe zu 25 Jahren Geschichte und Organisation des Feministischen Juristinnentages

Prof. Dr. Sibylla Flügge FH Frankfurt/M.

 

18:00 Uhr Abendessen

 

 

19:30 Uhr Die gesellschaftliche Stellung der Frau in Polen zu Zeiten der Transformation Grazyna Firlit-Fesnak, Institut für Sozialpolitik, Universität Warschau

 

danach Sektempfang

 

25 Jahre Feministischer Juristinnentag

 

Samstag, 10. Mai 2003

AG-Block I 9:00 – 10:30 Uhr

Nr. Titel Referentin

 

01 25 Jahre Rechtspolitik von Frauen für Frauen

Forschungsergebnisse zum Inhalt der Rechtsforderungen, die in der STREIT und vom DJB erhoben wurden, und deren Erfolgsgeschichte werden zur Diskussion gestellt

Internetlinks: , Deutscher Juristinnenbund Prof. Dr. Sibylla Flügge, FH Frankfurt/M.; Sarah Elsuni, Doktorandin Uni Frankfurt am Main

 

 

02 Frauenspezifische Aspekte des Römischen Statuts und Grundzüge des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs - Besonderer Schutz für Frauen?

Einige der Bestimmungen des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und seiner Nebeninstrumente betreffen insbesondere Frauen. Die Verhandlungsgeschichte dieser Bestimmungen während der Regierungskonferenz und im Rahmen der Vorbereitungskommission für den IStGH soll in Ausschnitten vorgestellt werden. Außerdem soll das Völkerstrafgesetzbuch vorgestellt werden, das der Anpassung des materiellen deutschen Strafrechts an das Römische Statut vom 17. Juli 1998 dient und gleichzeitig einzelne Bestimmungen enthält, die die Strafbarkeit gegenüber dem Römischen Statut ausdehnen, soweit es im gesicherten Völkergewohnheitsrecht hierfür eine Grundlage gibt.

Vorbereitende Literaturempfehlungen: Cate Steains, Gender Issues, in: Roy Lee (Ed.), The International Criminal Court, The Making of the Rome Statute, 1999, S. 357-390; Werle, G., Jeßberger, F. Das Völkerstrafgesetzbuch, JZ 2002, 725-734; Zimmermann, A., Auf dem Weg zu einem deutschen Völkerstrafgesetzbuch. Entstehung, völkerrechtlicher Rahmen und wesentliche Inhalte, ZRP 2002, 97-102; Satzger; H., Das neue Völkerstrafgesetzbuch. Eine kritische Würdigung. NStZ 2002, 125-132

Internetlinks: www.icc.int, www.bmj.de (Völkerstrafgesetzbuch)

Wiebke Rückert, LL.M., Attachée, AA, Bonn, und Dr. Daniela Goerdeler, Regierungsdirektorin, BMJ, Berlin

 

 

03 Privatisierung von Lebensrisiken - Gewinn oder Verlust für Frauen

Die eigene Absicherung im Alter aufbauen. Im Ernstfall vorgesorgt haben. Bei Krankheit geschützt sein. Unabhängig sein! Was ist nötig, was sinnvoll bei einer privaten Vorsorge? Was ist überflüssig? Wann beginnt Vorsorge? Woran erkenne ich eine gute Beraterin? Wo leistet der Staat und wo hört staatliche Fürsorge auf?

Corinna Winkler, Rechtsassessorin und Finanzberaterin, Bochum

 

 

04 Rechtswissenschaft & Geschlechterstudien

Forschung und Lehre zu Geschlechterfragen im Recht sind immer noch die Ausnahme an deutschen Universitäten. Die Geschichte der vorhandenen Ansätze kann allerdings Erfahrungen und Strategien vermitteln, wie sich dies ändern ließe. Ein Vortrag soll vermitteln, worum es im Kern - methodisch, inhaltlich und institutionell - geht, um dann diskutieren zu können, wie sich Rechtswissenschaft und Geschlechterstudien in Zukunft stärken lassen.

Vorbereitende Literaturempfehlung: von Braun/Stephan, Geschlechterstudien, Metzler 2000 Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät der HU Berlin

 

 

05 Mediation - Segen oder Gefahr für Frauen?

Diese Arbeitsgemeinschaft wird kritisch beleuchten, inwieweit der Faktor "Geschlecht" eine Rolle im Mediationsverfahren spielt - und ob Mediation typische Nutzen oder Nachteile für Frauen birgt. Nach der Vorstellung des gegenwärtigen Meinungs- und Forschungsstands zu diesem Thema sollen vor allem die praktischen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und der Referentin diskutiert werden.

Vorbereitende Literaturempfehlung: GRILLO, TRINA, The Mediation Alternative: Process Dangers for Women, 100 Yale Law Journal 1545 (1991), HOOVER HERRNSTEIN, BECKY, Women and Mediation: A Chance to Speak and to Be Heard, 13 Mediation Quarterly 229 (3/1996)

Zielgruppe, an die sich die Veranstaltung richtet: Grds. alle Interessierten - besonders willkommen sind Rechtsanwältinnen und Mediatorinnen, die eigene Mediations-Erfahrungen in die Arbeitsgruppe einbringen können. Ulla Gläßer, RAin, Berlin; Juliane Ade, RAin, Berlin

 

 

06 Das Gewaltschutzgesetz: Welche Chancen und Risiken birgt das Gesetz für Lesben und Schwule?

Das Gewaltschutzgesetz birgt die Chance, das nach wie vor stark tabuisierte Thema Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen anzukratzen. Der Vortrag mit Diskussion ist ein erstes Resümee der Erfahrungen von Lesbenberatungsstellen mit dem Gesetz sowie eine Darstellung der großen Defizite in der psychosozialen Versorgung lesbischer Frauen und schwuler Männer.

Vorbereitende Literaturempfehlungen: Gegen Gewalt: Ein Leitfaden für Beratungsstellen und die Polizei zum Umgang mit Gewalt in lesbischen Beziehungen

Internetlink: www.lesben-gegen-gewalt.de Constanze Ohms, M.A., LIBS e.V., Frankfurt

 

 

07 Schwarze Frauen in der Welt des Wohlfahrtkapitalismus

In seiner im Jahre 1990 erschienene Studie hat Esping Andersen das Niveau der Wohlfahrt in achtzehn OECD Länder in Westeuropa sowohl qualitativ als auch quantitativ gemessen. Viele Feministinnen haben diese Studie scharf kritisiert: Der Gesichtspunkt sei ausschließlich der eines weißen Mannes, schwarze Leute und ethnische Minderheiten, Frauen, Rentner, arme Leute und die Behinderten seien nicht berücksichtigt. Wie sehen die Welten der Wohlfahrtstaaten aus der Perspektive schwarze Frauen aus?

Vorbereitende Literaturempfehlung:Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Polity Press, 1990, Williams, F, 'Race/Ethnicity, Gender, and Class in Welfare States: A Framework for Comparative Analysis' in Journal of Social Politics; International Studies in Gender, State and Society, Vol 2: 2, 1995 European Women's Lobby, Confronting the Fortress: Black and Migrant Women in the European Union, European Parliament, 1995

Zielgruppe, an die sich die Veranstaltung richtet: Juristinnen mit Interesse im Bereich Rechtssoziologie, Gender Studies, Ethnic Studies Iyiola Solanke, Doktorandin, London/Berlin

 

 

08 Behinderte Wege aus der Gewalt

In der AG soll diskutiert werden, ob das Sexualstrafrecht, die StPO, das GewaltSchG und das BeschäftigtenSchG der Lebens- und Rechtswirklichkeit behinderter Mädchen und Frauen Rechnung tragen und die bislang in der Gewaltprävention wenig beachtete, für behinderte Menschen aber wesentliche Bedeutung des Sozialrechtsschutzes aufgezeigt werden.

Vorbereitende Literaturempfehlung: D. Oberlies: Selbstbestimmung und Behinderung - Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht ? In STREIT 1/2002 S. 13 ff., J. Zinsmeister: Die Situation verletzer Zeuginnen und Zeugen mit Behinderungen. In F. Fastie: Opferschutz im Strafverfahren, 2002.

Internetlink: www.behindertefrauen.org

Zielgruppe, an die sich die Veranstaltung richtet: Juristische/psychosoziale Fachfrauen aus dem Bereich der Gewaltprävention/Sozialrecht Julia Zinsmeister, bundesorganisationsstelle behinderter frauen, Kassel

 

 

09 Geschichtswerkstatt: Hilde Benjamin - Justizministerin in der DDR der 50er Jahre

Hilde Benjamin (1902-1989) hat als Leiterin der Personalabteilung der Deutschen Justizverwaltung, Richterin am Obersten Gericht der DDR und Justizministerin von 1945 bis 1967 die Entwicklung der Justiz der DDR geprägt, zu deren Symbol sie als "rote Hilde" wurde. Sie war zugleich gnadenlose Richterin und Förderin der Frauen sowie Verfasserin eines modernen Familienrechts. Anhand ihrer Biographie soll diskutiert werden, wie sich Frauen in politischen Führungspositionen verhalten und ob und in welcher Weise ihr Verhalten von der Öffentlichkeit anders bewertet wird als das von männlichen Politikern.

Vorbereitende Literaturempfehlungen: Andrea Feth, Hilde Benjamin, eine Biografie, Bwv 1997, Marianne Brentzel, Die Machtfrau. Hilde Benjamin 1902-1989, Links-Verlag 1997. Dr. Andrea Feth, Regierungsrätin am MSWV - Brandenburg

 

 

10 Umgangsrecht - das neue Schlachtfeld

Sabine Heinke, RAin, Bremen

 

 

 

10:30 - 11:00 Uhr

Kaffeepause

 

 

AG-Block II 11:15 - 12:45 Uhr

Nr. Titel Referentin

 

11 Zur aktuellen Diskussion um das Transsexuellengesetz (TSG) Ausgehend von einer Klärung der Begrifflichkeiten (transidentisch/transsexuell/transgender etc.) möchte ich anhand der Erfahrungen transidentischer Menschen mit der Rechtspraxis den gesetzgeberischen Reformbedarf darstellen. Der Alltagstest, der Zwang zur "geschlechtsangleichenden" Operation unter dem Diktum der Zweigeschlechtlichkeit als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung und nicht zuletzt die für Transidenten restriktiven Zugangsvoraussetzungen zu Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft verdeutlichen die Dringlichkeit der Novellierung des TSG. Es wird auf die aktuellen Diskussionen unter Betroffenen und auf neuere Tendenzen im sexualwissenschaftlichen Diskurs eingegangen und es werden die parlamentarischen Initiativen im Bundestag vorgestellt und der derzeitige Erkenntnisstand der Bundesregierung zu diesem Thema skizziert.

Vorbereitende Literaturempfehlung: Karin Hertzer: Mann oder Frau. Wenn die grenzen fließend werden. Ariston-vlg., München 1999; Polymorph (Hrsg.): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive. Berlin 2002

Internetlinks/Empfehlungen für bzw. eigene Downloads: http://www.transmann.de, http://www.dgti.org, http://buecher.transmann.de

Zielgruppe, an die sich die Veranstaltung richtet: Rechtspolitisch Interessierte sowie Menschen, die sich mit der Transsexualitäts- und Transgender-Thematik befassen (wollen)

Christina Schenk, Politikerin, Berlin

 

 

12 Weltfrauensicherheitsrat

Angesichts der "Präventionskriege", die die US-Regierung allen "Schurkenstaaten" angedroht hat, ist fragwürdiger denn je, ob der von den Großmächten dominierte UN-Sicherheitsrat die Aufgabe der Friedenssicherung in angemessener Weise erfüllt. Die Frauenaktion Scheherazade ruft deshalb zur Bildung eines Weltfrauensicherheitsrates auf, der als unabhängiger "alternativer" Sicherheitsrat der Zivilgesellschaft den UN-Sicherheitsrat beobachtet und kritisiert. Ute Scheub, Journalistin und Mitbegründerin der Frauenaktion Scheherazade, wird das Konzept des Weltfrauensicherheitsrates in dieser AG vorstellen.

Internetlink: www.world-womens-security-council.org

Ute Scheub, Journalistin, Berlin

 

 

13 Frauen und Macht - Irrwege und Umwege des feministischen Machtbegriffs

In feministischen Diskursen findet sich häufig ein ambivalentes Verhältnis zur Macht. Dem Machtbegriff haftet etwas Unangenehmes oder Gefährliches an. "Macht" scheint Frauen vor die Alternative zu zwingen, sie entweder meiden oder sich an männliche Negativvorbilder assimilieren zu müssen. Hilfreich und inspirierend in diesem Konflikt ist die Auseinandersetzung mit dem Machtbegriff, den Hannah Arendt in ihrem politischen Denken verwendet hat und den sie scharf unterscheidet von den Begriffen Gewalt und Herrschaft. In der Veranstaltung soll Arendts Machtbegriff vorgestellt und in seinen Konsequenzen für ein verantwortungsvolles berufliches Handeln in sog. Machtpositionen diskutiert werden.

Vorbereitende Literaturempfehlung: Hannah Arendt: Macht und Gewalt. München 1990 Christina Thürmer-Rohr: Die Anstößigkeit der Freiheit des Anfangens Feministische Kritik - Feminismuskritik. In: Daniel Ganzfried/Sebastian Hefti (Hrsg.): Hannah Arendt - Nach dem Totalitarismus. Hamburg 1997, S.135-146 Prof. Dr. Christina Thürmer-Rohr TU Berlin

 

 

14 Frauenförderung in Unternehmen - Der Weg zum Erfolg oder in die Sackgasse?

In der Veranstaltung werden Ansätze zur Frauenförderung vorgestellt, insbesondere für Frauen mit Personalverantwortung. Welche Möglichkeiten bieten beispielsweise Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen? Die Teilnehmerinnen sind eingeladen, ihre Erfahrungen in die anschließende Diskussion einzubringen.

Birgit Gantz-Rathmann, Leiterin der Abteilung Gesundheit und Soziales, Deutsche Bahn AG, Berlin

 

 

15 Vollmachten, Verträge und letztwillige Verfügungen für Lesben

Das Bedürfnis nach Absicherung von Lesben mit oder ohne Kinder, die von der eingetragenen Partnerschaft keinen Gebrauch machen wollen, ist groß. Welche Möglichkeiten bietet das Recht, sich untereinander zu bevollmächtigen, Partnerinnenverträge zu schließen oder durch letztwillige Verfügungen zu bedenken? Die AG dient insbesondere dem Erfahrungsaustausch von Rechtsanwältinnen und Notarinnen, die auf dem Gebiet tätig sind. Steuerberaterinnen sind herzlich willkommen.

Zielgruppe, an die sich die Veranstaltung richtet: RA´innen, Notarinnen, Steuerberaterinnen

Michaela Verweyen, RAin, Köln, Irene Schmidt, RAin, München

 

 

16 UNTERHALT = SICHERHEIT?

Welche Sicherheit bietet noch das Unterhaltsrecht - oder gibt es eine sichere Alternative für Frauen? Insolvenz, Abhängigkeit und andere Gefahren im Ehegatten- und Kindesunterhalt - Problemdarstellung und Diskussion der Lösungsansätze unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und anhand konkreter Beispiele

Silvia Groppler, FAin für Familienrecht, Berlin, Hildegard Czwella, RAin, Düsseldorf

 

 

17 Die Biographie als einzigartige Brechung von Behinderung und Geschlecht (Konstruktion von Behinderung)

Geschlecht und Behinderung sind soziale Strukturkategorien, die sich (individuell) in jeder Lebensgeschichte anders widerspiegeln. Das heißt, jeder Mensch bildet in seiner Lebenswirklichkeit Geschlecht und Behinderung unterschiedlich ab - entsprechend seiner biografisch aufgeschichteten Erfahrungen. Dieser Workshop wird Beispiele aus Lebensgeschichten von Sonderpädagogikstudentinnen aufzeigen, für die Geschlecht und Behinderung in ihrer Ausbildung von wesentlicher Bedeutung sind. Die Arbeit an Biografien kann insofern für Juristinnen interessant sein, als dass sie Einblick geben kann in unterschiedliche Widerspiegelungen von Geschlecht und Behinderung.

Barbara Vössing, Förderpädagogin, Leipzig

 

 

18 Überwachung des Internet

Aus dem Gesetzentwurf zu besseren Ermittlungsmöglichkeiten bei Kindesmißbrauch wird ein Entwurf, der den Strafverfolgungsbehörden sowie Verfassungsschutz und Geheimdiensten u.a. die Vorratsspeicherung von Internet- und Kommunikationsdaten erlaubt. An Beispielen sollen Grundlagen der Überwachung des Internets vorgestellt und mit den Teilnehmerinnen diskutiert werden. Marion Ehmann, RAin, LL.M., Düsseldorf

 

 

19 Das direkte Handeln der Frauen

Das Handeln der Frauen ist chaotisch und ungeregelt, materialistisch und spirituell, konservativ und unsichtbar, neue Welten schaffend und alte bewahrend - Wie prägt das direkte Handeln der Frauen ihre Normsetzung?

Vorbereitende Literaturempfehlung: Malin Bode, Wenn Frauen strafen, STREIT 2001, 23 ff Malin Bode, RAin, Bochum, und AG Feministische Rechtstheorie

 

 

 

12:30 - 14:00 Uhr

Mittagspause

 

Foren und Doppel-AG

14:00 - 16:30 Uhr

Podiumsbeiträge oder Vorträge mit Diskussion

 

Forum: Umsetzung des EU-Gleichstellungsrechts vor dem EU-Beitritt: Die besonderen Probleme der Rezeption - am Beispiel der Türkei/Netzwerken zwischen Ost und West - binational und europäisch

 

21 Am Beispiel der Türkischen Republik werden zunächst die Voraussetzungen einer erfolgreichen Rezeption sowie die mit der Durchsetzung des EU-Gleichstellungsrechts zusammenhängenden speziellen Probleme in der TR dargestellt. Sodann geht es um folgende Fragen: Welche Rolle spielen Frauen-NGO's in der polnischen Frauenpolitik? Welchen Beitrag leistet der Deutsch-Polnische Juristinnen-Bund (DPJB) im Zuge des anstehenden EU-Beitritts Polens und was kann eine Vernetzung mit polnischen NGO's bewirken? Wie kann europäisches Gleichstellungsrecht (noch besser) genutzt werden, um die rechtliche und tatsächliche Stellung von Frauen in den Beitrittsländern zu verbessern? Welchen Fortschritt bringen die Europäische Juristinnenvereinigung EWLA in diesem Zusammenhang?

Internetlinks: www.dpjb.de, www.ewla.org Iris Keller (Juristin, Deutsch-Polnischer-Juristinnenbund e.V., Berlin), Gisela Lange (Juristin, European Women's Lawyers' Association), Pelin Ögut (Juristin, Bremen)

 

 

 

Forum: Hartz-Konzept ohne Frauen! - Ansätze und Perspektiven feministischer Arbeitsmarktpolitik und feministischen Arbeitsförderungsrecht

 

22 Sind erwerbslose Frauen die Verliererinnen des Hartz-Konzeptes? Das Forum will sich kritisch mit den in der Arbeitsmarktpolitik aktuelle dominierenden Tendenzen, Konzepten und Interessen auseinandersetzen. Hierbei sollen aktuelle Reformvorhaben unter gender-mainstreaming Aspekten untersucht werden und ermittelt werden, ob es darüber hinaus auch feministische Ansätze von Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsförderungsrecht gibt, die insbesondere Lebenswelten und Lebensvorstellungen von Frauen berücksichtigen. Es soll betrachtet werden, ob das Ziel Gleichstellung und die Umsetzung von Frauenfördermaßnahmen angesichts der grundlegend neuen gesetzlichen Vorgaben, überhaupt noch zu realisieren ist.

Prof. Dr. Ingrid Kurz-Scherf (Politikwissenschaftlerin, Uni Marburg), Helga Lorenz (Landesarbeitsamt Hessen, Ref. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt)

 

 

 

Doppel-AG:

(1) Vorstellung der aktuellen Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und

(2) Verbandsklagerecht und unabhängige Stellen zur Durchsetzung von Gleichbehandlung

 

23 (1) Vorstellung der aktuellen Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (2000/43/EG; 2000/78/EG; 2002/73/EG) und ihr Stand der Umsetzung in deutsches Recht - eine Chance für die feministische Rechtsauslegung? Ein Schwerpunkt soll auf der dogmatischen Einordnung in das Zivil- und Zivilprozessrecht einschließlich der hierzu geführten Auseinandersetzungen (unzulässiger Eingriff in die Privatautonomie?; zu weitgehende Beweislastumkehr?) liegen.

(2) Einführend berichtet Anna Sporrer, Mitglied der Legal Expert Group der Europäischen Kommission zum Gleichstellungsrecht, über bestehende bzw. geplante Modelle dieser rechtlichen Instrumentarien in anderen europäischen Ländern, insbesondere in Österreich. Die Teilnehmerinnen werden dabei Gelegenheit haben, die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 und Art. 8a der RL 76/207/EWG in der Fassung der RL 2002/73/EG zu diskutieren.

Vorbereitende Literaturempfehlung: RL 2002/73/EG, RL 2000/43/EG Dr. Eva Högl, Regierungsrätin BMWA, Berlin (1); Mag. Dr. Anna Sporrer, Juristin mit Schwerpunkten Verfassungs- und EU-Gleichstellungsrecht, Wien (2)

 

 

 

Forum: Gendertraining

 

24 Nach der theoretischen Auseinandersetzung mit Gendermainstreaming jetzt ein Schritt in die Praxis. In dieser AG wird ein wichtiger Bestandteil für die praktische Umsetzung von Gendermainstreaming geübt: das Gendertraining. Die Teilnehmerinnen erproben einige Elemente des Gendertrainings, wie sie Führungskräfte aktuell angeboten werden, wenn ihre Betriebe und Institutionen sich mit Gendermainstreaming anfreunden wollen/sollen/müssen. Zita Küng, Lic.Iur. Pro Schweizerisches Feministisches Rechtsinstitut, Zürich

 

 

16:30 - 17:00 Uhr

Kaffeepause

 

Selbstverständnisdebatte

 

17:00 - 19:00 Uhr

Zwischen Regulierung und Strukturlosigkeit - Perspektiven zum Selbstverständnis des FJT

Die in den letzen Jahren begonnene Diskussion um das Selbstverständnis des FJT soll bezüglich konkreter Fragen fortgesetzt werden. Dieses Mal sollen Überlegungen zur Verfasstheit des FJT Gegenstand der Erörterung sein. Als Grundlage wird Prof. Barbara Holland-Cunz ein Referat halten, das die Vor- und Nachteile verschiedener Grade/Formen von Verfasstheit in besisdemokratischen Netzwerken vorstellt.

Vorbereitende Literaturempfehlung: "Bericht über die Zukunftswerkstatt II des Leipziger Feministischen Lesekreises - "D(i)eKonstruktion des Feministischen Juristinnentages", im Reader zum 28. FJT, Düsseldorf 2002"

Prof. Dr. Barbara Holland-Cunz, Institut für Politikwissenschaft am Fachbereich für Sozial- und Kulturwissenschaften der Universität Gießen

 

 

Kultur und Buffett

Wann: 19:30 Uhr

Wo: Ballhaus Walzerlinksgestrickt, Tempelhofer Berg 7D, 10965 Berlin

www.walzerlinksgestrickt.de

U-Bahnhof Platz der Luftbrücke

20.30 Uhr voraussichtlich Diva Dana

22.00 Uhr Party mit DJane

 

Sonntag, 11. Mai 2003

Austausch-AGs

10:00 - 11:30 Uhr

01 Gleichstellungsbeauftragte

02 Mediatorinnen

03 Familienrecht

04 Strafrecht

05 Juristinnen in Institutionen

06 Juristinnen in der Wirtschaft

07 Juristinnen in der Ausbildung

08 Initiativgruppe für den Feministischen Juristinnentag im Jahr 2004

Abschlußplenum: 11:45 - 14:00 Uhr

 

Beim Abschlussplenum gibt es kurze Berichte aus den AGs und Foren, werden die angekündigten Resolutionen diskutiert und ggfs. beschlossen und wird die Vorbereitungsgruppe für den nächsten Feministischen Juristinnentag gekürt.

 


 

 

 

Bewaffneten Frauenwiderstand und Todesstrafe für männliche Vergewaltiger

"Impressionen vom 26. feministischen Juristinnentag"

Eva Kocher / Sibylle Raasch

in: "Kritische Justiz" 2/2000

"... Besonders der Start am Freitagabend gestaltete sich problematisch. Mit Samirah Kenawi hielt eine Naturwissenschaftlerin aus Ostberlin den Eröffnungsvortrag zur Entstehung, Entwicklung und Zerfall nichtstaatlicher Frauengruppen in der DDR. ...Am Ende kam es dann fast zum Eklat, als die Referentin enttäuscht von den aus ihrer Sicht nicht eingelösten Versprechen westlicher Öffentlichkeit und Demokratie spontan über bewaffneten Frauenwiderstand und Todesstrafe für männliche Vergewaltiger resümierte. ..."

 

Downloads auf www.uni-leipzig.de/~femtag

 

 

 

 

 


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