Feststellungsklage
Vaterschaftsklage
Vaterschaftsklage oder juristisch ausgedrückt Feststellungsklage, findet dann statt, wenn das Kind nichtehelich geboren wird, oder nach einer vorherigen erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes. Klagen kann das Kind oder die Mutter. Die Vertretung kann auch ein Beistand übernehmen.
Geklagt wird gegen den mutmaßlichen Vater, wenn dieser nicht auf freiwilliger Ebene aussergerichtlich eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat. Kommen mehrere Männer als mutmaßliche Väter in Betracht (Mehrfachverkehr der Mutter) so kann immer nur gegen einen Mann geklagt werden. Erst wenn dieser nicht als Vater feststeht, kann gegen den nächsten geklagt werden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Montag, 31. August 2009 16:32
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Mutter verweigert Anerkennung Vaterschaft
Liebe Freunde der Väter ohne Kinder,
ich bin in der folgenden, vollkommen rechtlosen Situation:
die Mutter meines unehelichen Sohnes weigert sich, mich auf dem Standesamt als Vater anzuerkennen.
Ich darf zwar immerhin meinen Sohn unregelmäßig sehen, offiziell ist der Vater unbekannt, keine Vaterschaft, keine Umgangsregelung, von Sorgerecht ganz zu schweigen.
Sie hat eine Kontaktsperre verhängt, keine Kommunikation möglich.
Ich suche einen empfehlenswerten Anwalt in Saarbrücken – wissen Sie, welcher hier ansässige Anwalt gut oder halbwegs empfehlenswert ist.
Der Vater der Mutter ist Industrieller mit Kontakte in die oberste Politik, die Mutter hätte daher die besten Anwälte, so bald ich den Weg beschreite, Antrag auf Feststellung der aktiven Vaterschaft beim Familiengericht zu stellen.
Haben Sie evt. Adressen ebenfalls Betroffener hier vor Ort? ( bsp.-weise Selbsthilfegruppen ).
Ich danke für Ihre Unterstützung
herzliche Grüße
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