Geburtshaus

Geburtshäuser


 

 

 

 

WAS IST EIN GEBURTSHAUS

Das Geburtshaus ist ein Ort, an dem Frauen und Paare ganzheitlich und umfassend nach ihren persönlichen Vorstellungen vor, während und nach der Geburt betreut werden.

Hier arbeiten Hebammen und Frauen anderer Berufsgruppen, die das Vertrauen der Frau in ihre Fähigkeit, selbständig zu gebären, stärken und bereit sind, sie mit ihrer fachlichen Kompetenz zu begleiten.

Hier engagieren sich Eltern, die aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen die Idee der Geburtshäuser fördern wollen.

 

 

 

 

Wir wollen Frauen und ihren Partnern ermöglichen, die Geburt ihres Kindes selbstbestimmt und eigenverantwortlich, ohne routinemäßige Eingriffe und Einmischung fremder Personen in einer vertrauenschaffenden Atmosphäre zu erleben. Es besteht eine 1:1 Betreuung durch die Hebamme während der Geburt.

 

Wir sehen Schwangerschaft und Geburt als einen natürlichen und physiologischen Prozeß im Leben einer Frau.

 

Wir sehen uns als eine Ergänzung zum geburtshilflichen Angebot in der Klinik oder zu Hause.

 

Das Geburtshaus ist eine selbständige Einrichtung, in der nach den rechtlichen Grundlagen des Hebammengesetzes frauengerechte Hebammen-Geburtshilfe geleistet wird.

Das Geburtshaus ist zukunftsweisend für ein ganzheitliches und wirtschaftliches Gesundheitswesen, das Prävention und interdisziplinäre Zusammenarbeit propagiert.

 

www.geburtshaus.de

 

 


 

 

Hebammen liefern Stichwort für Gesundheitspolitik: Geburtshäuser

Nicht nur in größeren Städten, sondern zunehmend auch in ländlichen Gebieten können Frauen wählen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen wollen, im Krankenhaus, zu Hause – oder im Geburtshaus. Mehr darüber ist unter gleichlautendem Stichwort des neuen Brockhaus zu erfahren, der im Herbst auf der Buchmesse vorgestellt wird. Der neue Lexikoneintrag trägt der Tatsache Rechnung, dass Hebammen seit über 15 Jahren in mittlerweile mehr als 100 Geburtshäusern verantwortungsvolle Arbeit leisten.

Dabei leisten die Geburtshäuser einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte um ein effizienteres und bezahlbares Gesundheitssystem. Denn in den von Hebammen geleiteten Häusern können Frauen ihr Kind sicher, in privater Atmosphäre und überwiegend ambulant entbinden. Eine Geburtshausgeburt kostet durchschnittlich 1.200,- Euro, der durchschnittlich 4-5-tägige Klinikaufenthalt schlägt mit 2.600,- Euro zu Buche.

Dennoch werden die Betriebskosten, anders als die der Krankenhäuser, von den allermeisten Krankenkassen nicht direkt übernommen. Hier wird nach Einzelfall entschieden, was in der Praxis zu unterschiedlichen Ergebnissen – je nach Ort und Krankenkasse – führen kann. Zum bürokratischen Mehraufwand für die Eltern gehört auch, schon vor der Geburt einen Antrag zu stellen. Nur die Hebammenleistungen werden voll und problemlos erstattet, denn sie sind über die Hebammenhilfe-Gebührenverordnung abgedeckt. Die gesetzliche Verankerung von Geburtshäusern aber steht, trotz gemeinsamer Bemühungen der Spitzenverbände der Krankenkassen, des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V. und der Berufsverbände, noch aus.

Wichtigstes Argument bei der Wahl des Geburtsorts ist die Sicherheit von Mutter und Kind. Diese und einen hohen Qualitätsstandard erreichen die Geburtshäuser durch verschiedene Maßnahmen wie genaue Auswahl ihrer Klientinnen nach einem Kriterienkatalog, ständige Fort- und Weiterbildungen der Hebammen, ein Qualitätsmanagement-System und nicht-invasive Geburtshilfe. Denn Ziel der Hebammenhilfe ist es, das Selbstbewusstsein der Frau zu stärken und sie bei einer Geburt aus eigener Kraft zu unterstützen, möglichst ohne Interventionen von außen. Zum Beispiel liegt die Dammschnittrate in Geburtshäusern und anderen außerklinischen Einrichtungen bei nur 6,7%, die Kaiserschnittrate bei 4,7% gegenüber dem Bundesdurchschnitt in Kliniken von annähernd 30%. Damit steht die Arbeit der Geburtshäuser im Einklang mit den Empfehlungen der WHO, die eine Kaiserschnittrate von 10-15% für akzeptabel und 90% aller Interventionen für wissenschaftlich nicht fundiert hält.

Die von Hebammen geleiteten Häuser verstehen sich als Erweiterung des modernen geburtshilflichen Angebots und kooperieren mit niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, örtlichen Kliniken sowie therapeutischen und sozialen Einrichtungen. Sie sind ein Angebot an Frauen, die konstant eine kompetente Ansprechpartnerin an ihrer Seite wünschen, über die komplette Zeit von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und auch danach, im Zusammenleben mit dem Kind. Aus der Forschung ist bekannt, dass die selbstbestimmte Geburt eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Eltern-Kind-Beziehung darstellt, und insbesondere als Präventivmaßnahme gegen Gewalt in der Familie gilt. „Trotzdem arbeiten Geburtshäuser unter erschwerten Bedingungen, werden sie nicht gleichbehandelt mit den Entbindungsstationen in den Krankenhäusern. Fragt sich, wie lange wir es uns als Volkswirtschaft noch leisten wollen, auf diese günstige und wirksame Art der Gesundheitsvorsorge – durch freie Unternehmerinnen – zu verzichten“,

so Karin Alscher, Vorstand im Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V.

Quelle: Pressemitteilung des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V. vom 26.4.2005

 

 


 

 

Hebammenhilfe im Geburtshaus: Aber sicher

Geburtshäuser haben sich in der Geburtshilfe als sichere dritte Möglichkeit neben Haus- und Klinikgeburt etabliert. Dies belegen aktuelle Zahlen. Geburtshäuser sind Zentren für Geburtshilfe und Hebammenhilfe von Beginn der Schwangerschaft an. Sie bieten Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, häusliche oder stationäre Wochenbettversorgung, Beratung und Kurse in der Umstellungsphase der jungen Familie – alles unter einem Dach. Bundesweit gibt es inzwischen über 100 Geburtshäuser. Jährlich steigt die Zahl der Neugründungen. Mehr als die Hälfte davon haben sich zusammengeschlossen im Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V.

Hebammen und Frauen entscheiden sich für Geburtshäuser, weil sie erleben, dass die kontinuierliche Betreuung eine besondere Sicherheit unter der Geburt schafft. „Die 1:1 Betreuung unter der Geburt trägt entscheidend zu einer interventions- und verletzungsarmen Geburt bei, die den Frauen ermöglicht, die Geburt ihres Kindes aus eigener Kraft und ohne betäubende Medikamente zu erleben“, bestätigt Karin Alscher, Geschäftsführerin des Netzwerks der Geburtshäuser in Deutschland e.V. Dies belegen neben vielen anderen Studien auch die Zahlen im Qualitätsbericht 2002 der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.): Dammschnittrate 6,2%, Weiterleitung in die Klinik 12,5%. Eine Untersuchung der Geburtshausgeburten von 1999 bis 2002 bestätigt ein gutes Management der Verlegungen und der Verlegungszeiten. Die Hälfte der verlegten Frauen gebären auch in der Klinik noch spontan. Nur ein Drittel der verlegten Frauen erhält einen Kaiserschnitt. Diese Ergebnisse !

sind auch auf die gute Kooperation zwischen den Geburtshäusern und den Kliniken zurückzuführen.

Interventionen und der Einsatz von Technik wird in den Geburtshäusern auf ein sinnvolles Minimum beschränkt. Damit soll eine sichere Geburtshilfe mit einem hohen Anspruch an Betreuungsqualität gesichert werden. Eine Zunahme der Technisierung in der Geburtshilfe trägt nicht zur Verbesserung des kindlichen Befindens bei. Im Gegenteil: Wie die bundesweiten Klinikzahlen 2002 der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) zeigen, hat sich der Prozentsatz der Kinder mit niedrigem Apgarwert zur Beurteilung des Zustands nach der Geburt mehr als verdoppelt. Jedes vierte Kind kommt per Kaiserschnitt – obwohl die WHO aufgrund internationaler Studien eine Obergrenze von 10%-15% empfiehlt. Die steigenden Interventionszahlen haben auch langfristige Folgen, denn jede Intervention erhöht das Risiko für weitere Interventionen unter der Geburt und bei weiteren Geburten.

Im Rahmen seiner Arbeit für eine frauen- und familienorientierte, sichere Geburtshilfe hat das Netzwerk gemeinsam mit den Hebammenberufsverbänden, den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein umfangreiches Qualitätsmanagement für Geburtshäuser entwickelt, das zur Zeit bundesweit in vielen Geburtshäusern eingerichtet wird.

Dennoch arbeiten Hebammen in Geburtshäusern zur Zeit unter erschwerten Bedingungen: Anders als in Kliniken werden die Betriebskosten für die Geburtshausgeburt von den meisten Kassen nicht von vornherein übernommen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Geburtshausgeburt, die deutlich kostengünstiger ist als die vergleichbare Kliniksgeburt, nicht übernommen wird. Der Wunschkaiserschnitt mit Kosten über 2.500,- Euro wird hingegen komplett erstattet,“ so Ilse Hörwick, Vorstandsfrau im Netzwerk der Geburtshäuser.

Einige Krankenkassen haben bereits reagiert. Die BKK Securvita und die Bundesknappschaft haben Verträge mit den Geburtshäusern abgeschlossen. Der BKK Bundesverband hat gemeinsame Empfehlungen mit dem Netzwerk veröffentlicht. Auch die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemeinsam mit dem Netzwerk der Geburtshäuser bei einem Gespräch im Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) die gesetzliche Verankerung der Geburtshäuser gefordert. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Juni 2003 eingereicht. Die Vertragspartner warten bisher vergeblich auf die Umsetzung seitens des BMGS.

Quelle: Pressemitteilung des Netzwerks der Geburtshäuser vom 4.5.2004

 

 


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