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Deutschland auf einen Blick
Gerichte im Land Brandenburg
"Gerichtsorganisation im Land Brandenburg"
Eine Informationsbroschüre mit Adressübersicht über alle Gerichte im Land Brandenburg
herausgegeben vom Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten
Land Brandenburg
Abrufbar im Internet unter:
Deutsche Justiz
Einflussnahme auf Bundesrichter? Ein heikles Dunkelfeld
Von Constantin van Lijnden
07.10.2022
Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden seit Langem veröffentlicht. Ganz anders sieht es bei Bundesrichtern aus. Dabei ist die Gefahr unbotmäßiger Einflussnahme real. Zwar müssen Richter eine etwaige Befangenheit anzeigen – aber wo diese Pflicht beginnt und endet, ist oft schwammig.
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Podiumsdiskussion am Verwaltungsgericht Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?
Datum: 05.07.2010
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.07.2010
Am
Dienstag, den 13. Juli 2010, 18.00 Uhr
findet im Rahmen der „Woche der Justiz“ unter der Moderation des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze eine Podiumsdiskussion im Großen Sitzungssaal (Saal 5) statt.
Thema ist:
Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?
Als Teilnehmer der Diskussionsrunde werden Rechtsanwalt Dr. Alexander Kukk, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rolf Vondung und Joachim von Zimmermann, Leiter des Umweltamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, anwesend sein.
Ausgehend von den in der Öffentlichkeit viel beachteten und diskutierten Verfahren betreffend Aktionspläne zur Luftreinhaltung oder die Gültigkeit eines Regionalplans im Hinblick auf Standorte für Windkraftanlagen soll es in der Diskussion darum gehen, die Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrolle vor allem im Bereich planerischer oder anderer prognostischer behördlicher oder kommunalpolitischer Entscheidungen erkennbar zu machen. Die Frage, wie tief die Gerichte in die jeweilige Materie eindringen können oder müssen, ist so alt wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst. Das Thema ist dennoch - wie zahlreiche Verfahren in jüngster Zeit zeigen - von ganz erheblicher Aktualität. Erwähnt seien hier nur neben den bereits genannten die Entscheidungen zu den Bürgerbegehren Stuttgart 21 und Boss-Logistikzentrum und zur vorläufigen Besitzeinweisung für den Bau einer Ethylen-Pipeline.
Ziel der Podiumsdiskussion soll es sein, Leitlinien zu finden, an denen sich eine gerichtliche Praxis orientieren kann und in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu fördern, was von einem Gericht realistischerweise erwartet werden kann.
http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1256301/index.html?ROOT=1192939
Rolf Bossi:
Halbgötter in Schwarz
Deutschlands Justiz am Pranger
Erscheinungsdatum: 13.03.2005, 280 Seiten ,€ 22,90
Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt.
Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.
Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand zahlreicher Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohmacht ihrer Opfer gebrochen werden kann. Nur die Installation von Kontrollmechanismen würde die Justiz wirklich unabhängig machen und die Zahl der Justizopfer endlich reduzieren.
Wie Deutschlands berühmtester Strafverteidiger die Justiz an den Pranger stellt
"Meinungsfreiheit schützt nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit, nicht die logischsten, überzeugendsten oder populärsten Ansichten, sondern zur Not den größten Unsinn, das abseitigste Geschwätz und die radikalste Außenseiterposition. Nur die Würde und die Freiheit des Anderen können dieses Recht beschränken."
In seinem Buch Halbgötter in Schwarz spricht nicht der Promi-Anwalt, der die Schauspielerin Ingrid Bergen vertrat, die 1977 ihren Lebensgefährten im Affekt erschoss, oder die Leinwandlegende Romy Schneider, den Showmaster Vico Torriani und den Jazzmusiker Chet Baker. Auch von seinen spektakulären Fällen, etwa dem des Kindermörders Jürgen Bartsch, für den Rolf Bossi wegen seiner schweren psychosexuellen Störung Strafmilderung erkämpfte oder von dem Fall des Gladbecker Geiselgangsters und Mörders Dieter Degowski ist hier nicht die Rede.
In Halbgötter in Schwarz spricht der Rechtsvertreter, der auf ein halbes Jahrhundert Berufserfahrung zurückgreift und der ein hochpolitisches Anliegen hat: Rolf Bossi geht es um die Beseitigung gravierender Missstände in der deutschen Strafjustiz. Anhand aktueller Fälle "kleiner Leute" zeigt der Anwalt diese Missstände auf und macht deutlich, wie unser Rechtssystem, in das jeder Bundesbürger so viel Vertrauen setzt, funktioniert. Bossi macht deutlich, dass es vor Gericht nicht immer mit rechten Dingen zugeht und schon gar nicht immer um Rechtsprechung im Sinne von Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.
Das Register der Missstände, die Bossi abhandelt, ist nicht eben kurz:
Er prangert versagende Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft ebenso wie gerichtliche Tatsachenverdrehungen aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten an, zeigt auf, welche Konsequenzen die fehlende Berufungsinstanz im Kapitalstrafverfahren hat, beschreibt wie Richter Urteile formalrechtlich absichern, anstatt sie nach gerechter und objektiver Beweiswürdigung zu fällen, führt Beispiele von Justizkumpanei, Abschreckungsurteilen und die fast unüberwindlichen Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren an und macht deutlich, wie unzureichend die anwaltliche Meinungsfreiheit ist. Abschließend macht Bossi außerdem deutlich, wo die Wurzeln der kritikunfähigen Selbstherrlichkeit von Richtern bis heute zu finden sind: in der Nazizeit. Das Unrechtsgebaren der Justiz in dieser Zeit wurde nie institutionell und konsequent aufgearbeitet, bestraft oder gesühnt. Statt historisch notwendiger Selbstkritik ist das richterliche Standesbewusstsein aus dieser Tradition heraus ins Unantastbare gewachsen, was unter anderem die Folge hatte, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung faktisch heute keine Rolle spielt. Um die Missstände in der Strafgerichtsbarkeit zu beseitigen fordert Rolf Bossi folgende Maßnahmen ein:
1. Rechtsbeugung muss strafbar sein (der Aushöhlung des betreffenden Paragraphen 336 muss entgegengewirkt werden)
2. Einführung eines exakten Wortprotokolls in der Strafgerichtsbarkeit, das eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleitstet.
3. Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung (Beseitigung der mangelnden anwaltlichen Meinungsfreiheit durch Beschränkung der Möglichkeit, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger anzustrengen)
4. Ausweitung der Rechtsmittel (Berufung und Revision), Erweiterung des Rechtswegs
5. Einführung einer Appellationsinstanz (Bundesverfassungsgericht), welche berechtigt und verpflichtet sein muss, offensichtliche sachliche Fehlurteile aufzuheben.
6. Keine Justizreform nach Kassenlage wie Ende 2004 beschlossen und die in einer Gesetzesvorlage bis Frühjahr 2005 umgesetzt werden soll (Rechtsmittel sollen drastisch beschnitten werden)
7. Ein Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz
Rolf Bossi, geboren 1923 in Karlsruhe, ist der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands. In seiner über 50jährigen Praxis als Rechtsanwalt hat er unzählige prominente oder skandalöse Fälle vertreten. Rolf Bossi lebt und arbeitet in München.
INHALT
1. JUSTITIA UND DER MENSCHLICHE MAKEL 9
Warum Wahrheit und Gerechtigkeit vor deutschen
Strafgerichten oft wenig gelten
Die Hüter des Gesetzes 12
Checks and Balances 13
Wie ein Urteil entsteht 16
Die Lücken im System 20
Eine fragwürdige Tradition 25
Im Zweifel für den Angeklagten! 26
2. MOBBING UNTER JURISTEN 29
Unschuldig angeklagt: Wie Kollegen und Gutachter einen
unschuldigen Staatsanwalt zum Vergewaltiger abstempeln
Liebe und Psychoterror 31
Mittelamerikanische Ermittlungsmethoden 33
Die Gutachtenfalle 36
Das Gericht als Therapiegruppe 39
3. TÖDLICHE VERSÖHNUNG 43
Fehlendes Wortprotokoll: Warum ein Schwurgericht ein
tragisches Unglück zum Mord erklären kann
Wie Strafrichter Aussagen auslegen 44
Das Protokoll und seine "Beweiskraft" 46
Die heilige "freie Beweiswürdigung" 50
Ein Weiberheld schlägt zu 55
Todesschuss beim Liebesspiel 58
Eine fahrlässige Tötung 61
Das Landgericht sät Zweifel 64
Skandalurteil beim Schwurgericht 68
4. FEHLURTEILE AUF DEM PRÜFSTAND? 75
Berufung und Revision: Warum der Rechtsweg
im "großen" Strafverfahren allzu kurz ist
Freispruch - die große Ausnahme 76
Rechtszugfahrplan 78
Warum die Revision selten etwas revidiert 79
Revisionistische Spitzfindigkeiten 82
Wie Justizunrecht besser verhindert werden könnte 86
Erblasten eines politischen Kompromisses 88
5. VERLEUMDUNG UND VORURTEIL 93
Formelles Recht gegen Gerechtigkeit: Wie ausgefuchste
Richter ein "revisionssicheres" Urteil produzieren
Die Kunst, sich unangreifbar zu machen 94
Enttäuschte Liebe oder "Kampf der Kulturen"? 98
Reiz und Primitivreaktion 105
Eine erfolgreiche Verleumdungskampagne 108
Ein wasserdichtes Urteil 111
6. IM ZWEIFEL FÜR DEN AMTSKOLLEGEN 115
Rechtsbeugung und Justizkumpanei: Wenn Strafrichter
auf Kosten eines Angeklagten zusammenhalten
Ein geplatzter Deal 117
Unrechtsurteil, zweiter Akt 122
Rechtsbeugung und Justizkumpanei 124
Ohrfeige aus Karlsruhe, Eiertanz in Saarbrücken 129
7. FAMILIENBANDEN 135
Abschreckungsurteile: Wenn gereizte Richter ein Exempel
statuieren
Strafe muss sein 137
Abschreckung kontra Verhältnismäßigkeit 141
Die Phantome des Korbmachers 143
Blackout in der Bäckerei 147
Die rätselhafte Hose 149
Eine "missverständliche Formulierung"? 152
8. DER NAZI UND DER ZUHÄLTER 157
Meinungsfreiheit vor Gericht: Was ein Verteidiger über
eine skandalöse Anklageschrift sagen darf - und was nicht
Warum Polemik erlaubt ist 159
Neonazis als Sittenwächter 163
Terror, Panik und Notwehr 166
Wie man ein Opfer zum Täter macht 170
Eine beleidigte Behörde 173
Der Schutz der anwaltlichen Meinungsfreiheit 177
9. EINE FRAGE DER EHRE 181
Strafvereitelung im Amt: Wenn Richter die
Rechtsfindung schlicht verweigern
Rechtsstaat und Rache 182
Arbeitslosigkeit und Männerehre 185
Hinterhalt am Hauptbahnhof 187
Eröffnungsbeschluss für eine Vendetta 190
Grausame Blutrache 195
http://www.vafk.de/themen/sonstiges/halbgoetter_in_schwarzr.htm
"Schwarze Roben, weiße Westen"
Werner Stichs
in: "justament drei" 2000, S. 30-31
Ein lesenswerter kritischer Blick auf die Beförderungspraxis in deutschen Gerichten.
Werner Stichs - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe (2005)