Gericht

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Sofortsuche nach einem bestimmten Gericht in Deutschland:

 

www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j

 

 

 

 

Übersicht über alle Gerichte in Deutschland auf unserer Internetseite 

www.vaeternotruf.de

 

Oder auch hier: 

 

Landgerichte

www.landgerichte.de

 

Oberlandesgerichte

www.oberlandesgericht.de

 

Amtsgerichte

www.amtsgerichte.de

 

 

Oder auch unter www.daeb.de

Deutschland auf einen Blick

 

 


 

 

Gerichte im Land Brandenburg

 

"Gerichtsorganisation im Land Brandenburg"

Eine Informationsbroschüre mit Adressübersicht über alle Gerichte im Land Brandenburg

 

herausgegeben vom Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten

Land Brandenburg

Abrufbar im Internet unter:

 

www.mdje.brandenburg.de

 

 

 


 

 

 

Deutsche Justiz

Einflussnahme auf Bundesrichter? Ein heikles Dunkelfeld

Von Constantin van Lijnden

07.10.2022

Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden seit Langem veröffentlicht. Ganz anders sieht es bei Bundesrichtern aus. Dabei ist die Gefahr unbotmäßiger Einflussnahme real. Zwar müssen Richter eine etwaige Befangenheit anzeigen – aber wo diese Pflicht beginnt und endet, ist oft schwammig.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/plus241451467/Justiz-Einflussnahme-auf-Bundesrichter-Ein-heikles-Dunkelfeld.html

 

 

 

 


 

 

 

Podiumsdiskussion am Verwaltungsgericht Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?

Datum: 05.07.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.07.2010

Am

Dienstag, den 13. Juli 2010, 18.00 Uhr

findet im Rahmen der „Woche der Justiz“ unter der Moderation des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stefan Kuntze eine Podiumsdiskussion im Großen Sitzungssaal (Saal 5) statt.

Thema ist:

Richterliche Kontrolle von Behördenentscheidungen: Rückzug oder Vormarsch der Verwaltungsgerichte?

Als Teilnehmer der Diskussionsrunde werden Rechtsanwalt Dr. Alexander Kukk, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rolf Vondung und Joachim von Zimmermann, Leiter des Umweltamtes der Landeshauptstadt Stuttgart, anwesend sein.

Ausgehend von den in der Öffentlichkeit viel beachteten und diskutierten Verfahren betreffend Aktionspläne zur Luftreinhaltung oder die Gültigkeit eines Regionalplans im Hinblick auf Standorte für Windkraftanlagen soll es in der Diskussion darum gehen, die Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrolle vor allem im Bereich planerischer oder anderer prognostischer behördlicher oder kommunalpolitischer Entscheidungen erkennbar zu machen. Die Frage, wie tief die Gerichte in die jeweilige Materie eindringen können oder müssen, ist so alt wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit selbst. Das Thema ist dennoch - wie zahlreiche Verfahren in jüngster Zeit zeigen - von ganz erheblicher Aktualität. Erwähnt seien hier nur neben den bereits genannten die Entscheidungen zu den Bürgerbegehren Stuttgart 21 und Boss-Logistikzentrum und zur vorläufigen Besitzeinweisung für den Bau einer Ethylen-Pipeline.

Ziel der Podiumsdiskussion soll es sein, Leitlinien zu finden, an denen sich eine gerichtliche Praxis orientieren kann und in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür zu fördern, was von einem Gericht realistischerweise erwartet werden kann.

http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1256301/index.html?ROOT=1192939

 

 


 

 

 

Rolf Bossi:

Halbgötter in Schwarz

Deutschlands Justiz am Pranger

Erscheinungsdatum: 13.03.2005, 280 Seiten ,€ 22,90

Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt.

Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.

Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand zahlreicher Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohmacht ihrer Opfer gebrochen werden kann. Nur die Installation von Kontrollmechanismen würde die Justiz wirklich unabhängig machen und die Zahl der Justizopfer endlich reduzieren.

Wie Deutschlands berühmtester Strafverteidiger die Justiz an den Pranger stellt

"Meinungsfreiheit schützt nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit, nicht die logischsten, überzeugendsten oder populärsten Ansichten, sondern zur Not den größten Unsinn, das abseitigste Geschwätz und die radikalste Außenseiterposition. Nur die Würde und die Freiheit des Anderen können dieses Recht beschränken."

In seinem Buch Halbgötter in Schwarz spricht nicht der Promi-Anwalt, der die Schauspielerin Ingrid Bergen vertrat, die 1977 ihren Lebensgefährten im Affekt erschoss, oder die Leinwandlegende Romy Schneider, den Showmaster Vico Torriani und den Jazzmusiker Chet Baker. Auch von seinen spektakulären Fällen, etwa dem des Kindermörders Jürgen Bartsch, für den Rolf Bossi wegen seiner schweren psychosexuellen Störung Strafmilderung erkämpfte oder von dem Fall des Gladbecker Geiselgangsters und Mörders Dieter Degowski ist hier nicht die Rede.

In Halbgötter in Schwarz spricht der Rechtsvertreter, der auf ein halbes Jahrhundert Berufserfahrung zurückgreift und der ein hochpolitisches Anliegen hat: Rolf Bossi geht es um die Beseitigung gravierender Missstände in der deutschen Strafjustiz. Anhand aktueller Fälle "kleiner Leute" zeigt der Anwalt diese Missstände auf und macht deutlich, wie unser Rechtssystem, in das jeder Bundesbürger so viel Vertrauen setzt, funktioniert. Bossi macht deutlich, dass es vor Gericht nicht immer mit rechten Dingen zugeht und schon gar nicht immer um Rechtsprechung im Sinne von Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit.

Das Register der Missstände, die Bossi abhandelt, ist nicht eben kurz:

Er prangert versagende Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft ebenso wie gerichtliche Tatsachenverdrehungen aufgrund mangelnder Protokollierungspflichten an, zeigt auf, welche Konsequenzen die fehlende Berufungsinstanz im Kapitalstrafverfahren hat, beschreibt wie Richter Urteile formalrechtlich absichern, anstatt sie nach gerechter und objektiver Beweiswürdigung zu fällen, führt Beispiele von Justizkumpanei, Abschreckungsurteilen und die fast unüberwindlichen Hürden bei der Wiederaufnahme von Verfahren an und macht deutlich, wie unzureichend die anwaltliche Meinungsfreiheit ist. Abschließend macht Bossi außerdem deutlich, wo die Wurzeln der kritikunfähigen Selbstherrlichkeit von Richtern bis heute zu finden sind: in der Nazizeit. Das Unrechtsgebaren der Justiz in dieser Zeit wurde nie institutionell und konsequent aufgearbeitet, bestraft oder gesühnt. Statt historisch notwendiger Selbstkritik ist das richterliche Standesbewusstsein aus dieser Tradition heraus ins Unantastbare gewachsen, was unter anderem die Folge hatte, dass der Straftatbestand der Rechtsbeugung faktisch heute keine Rolle spielt. Um die Missstände in der Strafgerichtsbarkeit zu beseitigen fordert Rolf Bossi folgende Maßnahmen ein:

1. Rechtsbeugung muss strafbar sein (der Aushöhlung des betreffenden Paragraphen 336 muss entgegengewirkt werden)

2. Einführung eines exakten Wortprotokolls in der Strafgerichtsbarkeit, das eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleitstet.

3. Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung (Beseitigung der mangelnden anwaltlichen Meinungsfreiheit durch Beschränkung der Möglichkeit, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger anzustrengen)

4. Ausweitung der Rechtsmittel (Berufung und Revision), Erweiterung des Rechtswegs

5. Einführung einer Appellationsinstanz (Bundesverfassungsgericht), welche berechtigt und verpflichtet sein muss, offensichtliche sachliche Fehlurteile aufzuheben.

6. Keine Justizreform nach Kassenlage wie Ende 2004 beschlossen und die in einer Gesetzesvorlage bis Frühjahr 2005 umgesetzt werden soll (Rechtsmittel sollen drastisch beschnitten werden)

7. Ein Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz

Rolf Bossi, geboren 1923 in Karlsruhe, ist der bekannteste Strafverteidiger Deutschlands. In seiner über 50jährigen Praxis als Rechtsanwalt hat er unzählige prominente oder skandalöse Fälle vertreten. Rolf Bossi lebt und arbeitet in München.

 

INHALT

 

1. JUSTITIA UND DER MENSCHLICHE MAKEL 9

Warum Wahrheit und Gerechtigkeit vor deutschen

Strafgerichten oft wenig gelten

Die Hüter des Gesetzes 12

Checks and Balances 13

Wie ein Urteil entsteht 16

Die Lücken im System 20

Eine fragwürdige Tradition 25

Im Zweifel für den Angeklagten! 26

 

2. MOBBING UNTER JURISTEN 29

Unschuldig angeklagt: Wie Kollegen und Gutachter einen

unschuldigen Staatsanwalt zum Vergewaltiger abstempeln

Liebe und Psychoterror 31

Mittelamerikanische Ermittlungsmethoden 33

Die Gutachtenfalle 36

Das Gericht als Therapiegruppe 39

 

3. TÖDLICHE VERSÖHNUNG 43

Fehlendes Wortprotokoll: Warum ein Schwurgericht ein

tragisches Unglück zum Mord erklären kann

Wie Strafrichter Aussagen auslegen 44

Das Protokoll und seine "Beweiskraft" 46

Die heilige "freie Beweiswürdigung" 50

Ein Weiberheld schlägt zu 55

Todesschuss beim Liebesspiel 58

Eine fahrlässige Tötung 61

Das Landgericht sät Zweifel 64

Skandalurteil beim Schwurgericht 68

 

4. FEHLURTEILE AUF DEM PRÜFSTAND? 75

Berufung und Revision: Warum der Rechtsweg

im "großen" Strafverfahren allzu kurz ist

Freispruch - die große Ausnahme 76

Rechtszugfahrplan 78

Warum die Revision selten etwas revidiert 79

Revisionistische Spitzfindigkeiten 82

Wie Justizunrecht besser verhindert werden könnte 86

Erblasten eines politischen Kompromisses 88

 

5. VERLEUMDUNG UND VORURTEIL 93

Formelles Recht gegen Gerechtigkeit: Wie ausgefuchste

Richter ein "revisionssicheres" Urteil produzieren

Die Kunst, sich unangreifbar zu machen 94

Enttäuschte Liebe oder "Kampf der Kulturen"? 98

Reiz und Primitivreaktion 105

Eine erfolgreiche Verleumdungskampagne 108

Ein wasserdichtes Urteil 111

 

6. IM ZWEIFEL FÜR DEN AMTSKOLLEGEN 115

Rechtsbeugung und Justizkumpanei: Wenn Strafrichter

auf Kosten eines Angeklagten zusammenhalten

Ein geplatzter Deal 117

Unrechtsurteil, zweiter Akt 122

Rechtsbeugung und Justizkumpanei 124

Ohrfeige aus Karlsruhe, Eiertanz in Saarbrücken 129

 

7. FAMILIENBANDEN 135

Abschreckungsurteile: Wenn gereizte Richter ein Exempel

statuieren

Strafe muss sein 137

Abschreckung kontra Verhältnismäßigkeit 141

Die Phantome des Korbmachers 143

Blackout in der Bäckerei 147

Die rätselhafte Hose 149

Eine "missverständliche Formulierung"? 152

 

8. DER NAZI UND DER ZUHÄLTER 157

Meinungsfreiheit vor Gericht: Was ein Verteidiger über

eine skandalöse Anklageschrift sagen darf - und was nicht

Warum Polemik erlaubt ist 159

Neonazis als Sittenwächter 163

Terror, Panik und Notwehr 166

Wie man ein Opfer zum Täter macht 170

Eine beleidigte Behörde 173

Der Schutz der anwaltlichen Meinungsfreiheit 177

 

9. EINE FRAGE DER EHRE 181

Strafvereitelung im Amt: Wenn Richter die

Rechtsfindung schlicht verweigern

Rechtsstaat und Rache 182

Arbeitslosigkeit und Männerehre 185

Hinterhalt am Hauptbahnhof 187

Eröffnungsbeschluss für eine Vendetta 190

Grausame Blutrache 195

 

 

http://www.vafk.de/themen/sonstiges/halbgoetter_in_schwarzr.htm

 

 

 


 

 

 

"Schwarze Roben, weiße Westen"

Werner Stichs

in: "justament drei" 2000, S. 30-31

 

Ein lesenswerter kritischer Blick auf die Beförderungspraxis in deutschen Gerichten. 

 

 

Werner Stichs - Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe (2005)

 

 


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