GEZ

Staatsfernsehen als Wegelagerer und Selbstbedienungsladen.

GEZ - Nein Danke.

Kriminialisierung von GEZ-Totalverweigerern durch die bundesdeutsche Justiz stoppen!!!


 

 

 

Ex-BSI-Chef Schönbohm will 100.000 Euro Schmerzensgeld vom ZDF

07.10.2023

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Die Klage, die in dieser Woche beim Landgericht München eingegangen ist, umfasst 19 Seiten, hinzu kommen 55 Seiten Anhang. Es ist ein Fall, bei dem Aufmerksamkeit garantiert ist: Ein geschasster Spitzenbeamter verlangt Genugtuung – und zwar vom ZDF, das unter anderem ein hohes Schmerzensgeld zahlen soll.

Der Name des Klägers: Arne Schönbohm, einst Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Am 18. Oktober vergangenen Jahres war Schönbohm die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt worden. Hinter diesem Beschluss steckte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der

Schönbohms Anwalt Hennig hingegen wertet Böhmermanns Kolportage als „Beleg für die Verrohung der Medienkultur“. Dessen Methode bestehe darin, „nicht nur dem Opfer das Messer sinnbildlich in den Rücken zu rammen, sondern es anschließend auch noch genüsslich umzudrehen. Das ist eine Art von medialem Sadismus.“ Die Zuschauer würden „als Voyeure zu Komplizen“ gemacht.

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München als Gerichtsstandort habe er gewählt, weil dort „eine der ausgewiesensten Pressekammern“ des Landes arbeite, „die Persönlichkeitsrechte hochhält“. Die Klage richtet sich nicht gegen Böhmermann, sondern allein gegen das ZDF.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article247857580/Boehmermann-Sendung-Warum-Ex-BSI-Chef-Schoenbohm-100-000-Euro-vom-ZDF-will.html?source=puerto-reco-2_ABC-V32.7.B_test

 

 

Kommentar:

Wenn Arne Schönbohm das Verfahren gewinnt, können wir ihm nur gratulieren. Allerdings, bezahlen müssen das dann die Zwangsgebührenszahler, die mit der GEZ-Zwangsgebühr das staatliche Fernsehen und indirekt staatlich alimientierte Politclowns vom Schlage eines Jan Böhmermanns finanzieren müssen. Weder Böhmermann noch einer der exorbitant bezahlten Chefs beim ZDF müssen befürchten, belangt zu werden. Das ist nicht anders als beim Putin über den das ZDF jeden zweiten Tag herzieht, Pfui Deibel, so ein System, aufrechterhalten von CDU, SPD und den Grünen, gehört in den Mülleimer.

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Umstrittenes Sorgerechts-Urteil Weil das Kind nicht zum Vater will

19.01.2021 auf MDR - Umschau

Bericht: Christiane Cichy - offenbar die Autorin des schlecht recherchierten und mit Falschaussagen und Halbwahrheiten (Fake-News) durchsetzten miserablen Beitrags.

https://www.ardmediathek.de/ard/video/umschau/umstrittenes-sorgerecht-urteil-weil-das-kind-nicht-zum-vater-will/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9mMjM5NDQxNS1iMjQ5LTQ4YjQtOGJhMy1lZDdmODJhYTg5Y2I/

 

Der MDR trompetet in die Welt: "Es ist die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das Sorgerecht gibt: der Streit vor Gericht. Ein Fall um ein 12-jähriges Mädchen und dessen Urteil sorgt derzeit in ganz Deutschland für Kopfschütteln."

Mit Kommentaren von Ludwig Salgo, Jörg Maywald, Sabine Walper und Carola Wilcke - kurz gesagt, die deutschen familienrechtlichen Sirenen und Rundumleuchten vom Dienst, na da weiß man woher der Wind weht, von der "alleinerziehenden" Mütterlobby und ihrer parlamentarischen Speerspitze im Deutschen Bundestag der vaterlosen Antiväterpartei "Die Linke".

Angeblich haben die Gerichte und das Jugendamt alles falsch gemacht und werden daher als mehr oder weniger als unfähig beschimpft, auch das Oberlandesgericht Hamm wird von der Rundumschelte nicht ausgenommen. Nur seltsamer Weise hat die Mutter anscheinend keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sonst würde auch noch dieses Gericht von den diensthabenden Sirenen als inkompetent erklärt werde.  

Der MDR verbreitet zudem noch echte Fake News, angeblich habe der Vater beantragt, "dass zur Durchsetzung der Kindesherausgabe auch Gewalt anzuwenden sei". Dabei zeigt der Film einen Gerichtsbeschluss, wo zu lesen ist:

"Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ..."

Das ist aber der Wortlaut des von einem Richter verfassten Beschlusses, nicht aber ein Antrag des Vaters, den das MDR herbeifantasiert.

Das Jugendamt habe angeblich den Umgang ausgesetzt, behauptet der MDR, das ist aber völliger Quark, da das Jugendamt keinen Umgang aussetzen, kann, so lange ein oder beide Elternteile sorgeberechtigt sind, was hier der Fall war.

Eine Carola Wilcke darf in dem MDR-Beitrag unwidersprochen die Behauptung in die Welt setzen: "Das ist Folter was hier bei diesem Kind angewandt wird und das erinnert mich nen bisschen an Stasimethoden. ..."

Auf gut Deutsch also wohl die strafrechtlich verfolgbare Behauptung, der von der Linkspartei hofierten Carola Wilcke, das Amtsgericht Recklinghausen, das Oberlandesgericht Hamm und das Jugendamt Recklinghausen folterten ein Kind.

Und an solch einem MDR-Beitrag, wo eine solche krasse Behauptung und Anschuldigung von Carola Wilcke unwidersprochen vorgetragen wird, beteiligen sich: Ludwig Salgo, Jörg Maywald und Sabine Walper. 

Da können wir echt nur den Kopf schütteln, bei solch einer einseitigen und grottenhaft schlechter MDR-Dokumentation, die dann auch noch die Väter zwangsweise mit ihren GEZ-Gebühren mitbezahlen müssen.

Wo sind wir nur hingekommen in diesem Land.

 

Aufgeführt in der MDR-Doku-Soap:

 

- Gutachten offenbar von einem Prof. Dr. von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie ... https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen

 "ein Kinderpsychiater kommt zu dem Schluss" heißt es in der MDR-Märchenoper

 

Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie

Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer
Direktor
Schmeddingstraße 50
48149 Münster

https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen

 

 

- an Herr Richter ... Amtsgericht Recklinghausen (2019)

 

- Jugendamt Recklinghausen

 

- Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten / Herdecke

Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5

45711 Datteln

Internet: https://www.kinderklinik-datteln.de

 

- Werner Leitner - der regelmäßig ähnliche belanglose Wortbeiträge liefert, die ihm - werbemäßig sehr geschickt - neue Aufträge einbringen, mal pro Vater, mal pro Mutter, da ist er immerhin weltanschaulich neutral.

 

 

27.12.2020: "Carola Wilcke durchlebte vor Jahren einen Albtraum: Das Jugendamt hielt sie für eine Lügnerin mit Persönlichkeitsstörung und wollte ihr die Kinder wegnehmen, wie sie im Interview erzählt. Mittlerweile weiß sie, was in einem solchen Fall zu tun ist - und gibt ihre wertvollsten Tipps weiter.

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Carola Wilcke hat seit 2015 Ausbildungen als Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin und Umgangsbegleiterin abgeschlossen, studiert Soziale Arbeit und ist ehrenamtlich für die Ombudschaft in Sachsen tätig. Zudem betreut sie ihre Selbsthilfegruppe "Löwenmamas" auf Facebook mit über 1.400 Mitgliedern. Auch in der Politik macht sie sich stark, wurde schon als Sachverständige für die Kinderkommission des Bundestages eingeladen und hielt auf der Familienkonferenz der Linken im Bundestag einen Vortrag zum Thema "Was brauchen Trennungsfamilien?".

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Die Situation für mich und meine Kinder hat sich erst gebessert, als ich wieder in der Lage war, klar zu denken und unser Dilemma zu analysieren. Mit einer gehörigen Portion Selbstreflexion. Zu dieser Zeit habe ich eine Traumatherapie an der Uniklinik in Dresden gemacht, die für mich die Wende brachte. Dazu habe ich Unmengen an Fachliteratur verschlungen und mir ganz viel Wissen von „echten Experten“ angeeignet. Dazu habe ich mir Unterstützung in Selbsthilfegruppen, wie in der Gruppe Re-Empowerment und in der Mütterlobby, gesucht.

https://www.focus.de/familie/eltern/eltern-berichten/ehemalige-betroffene-gibt-tipps-wenn-das-jugendamt-grundlos-eingreift-so-schuetzen-muetter-sich-und-ihre-kinder_id_11472654.html

 

 

 


 

 

10. Juli 2020
Drohende Bargeldabschaffung
Richterlicher Frontalangriff auf die Europäische Zentralbank

Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe marginalisiert den Euro

Wollte man es mit rhetorischem Scheppern ausdrücken, könnte man sagen: Drei Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe haben, von der Öffentlichkeit noch unbemerkt, am 30. Juni 2020 den Euro abgeschafft. Dass ihnen selbst diese Konsequenz bei ihrer Entscheidung 6 VA 24/19 bewusst gewesen ist, wird man vielleicht nicht annehmen können. Mit einiger Sicherheit jedoch darf man konstatieren: Geld- und auch prozessrechtlich hätte der 6. Zivilsenat dieses Gerichtes bei seiner Beschlussbegründung kaum gröber abirren können.

Ausgangspunkt jenes Verfahrens war eine der vielen Streitigkeiten, die deutsche Rundfunkanstalten derzeit immer wieder mit ihren Pflichtfinanciers rund um die Beitragszahlung führen. Ein zahlungsverpflichteter Haushaltsinhaber hatte sich auf sein Recht berufen, die Zahlungsschuld der Anstalt gegenüber in bar begleichen zu dürfen. Die Rundfunkbehörde wollte dem nicht nähertreten. Der Rundfunkteilnehmer wandte sich daraufhin vertrauensvoll an das Amtsgericht Baden-Baden und begehrte, den geschuldeten Geldbetrag dort für den SWR hinterlegen zu dürfen. Dies stellt die in Deutschland von alters her übliche Vorgehensweise dar, um sich von einer Zahlungsschuld zu befreien, mit deren Annahme der Gläubiger in Verzug gekommen ist.

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https://ef-magazin.de/2020/07/10/17227-drohende-bargeldabschaffung-richterlicher-frontalangriff-auf-die-europaeische-zentralbank

 

 

Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: 6. Zivilsenat (zugleich Kartellsenat) Vorsitzender Richter am OLG Voß, Richter am OLG Prof. Dr.Singer (stellv. Vors.)(1,0),  Richter am OLG NN (1,0), Richter am LGD r . P . Schmieder (1,0), Richter am OLGim Nebenamt Prof. Dr. Glöckner (0,1)

 

 

 


 

 

 

Verweigerung Rundfunkgebühr

Am 6.8.2019 ist mein neues Buch „Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebühren-verweigerung“ im Verlag tredition in den Formaten Hardcover, Paperback und e-Book erschienen:

https://tredition.de/autoren/wilfried-schmitz-26642/medienkritik-juristische-texte-zur-rundfunkgebuehrenverweigerung-hardcover-120591/

In dieses Buch ist die Summe jahrelanger (juristischer) Kritik an den Zuständen der öffentlich-rechtlichen Medien eingeflossen.

Diese Zustände sollte jeder hinterfragen und nicht länger widerspruchslos hinnehmen.

Dabei soll dieses Buch eine wichtige Hilfe sein, auch beim Formulierungen von Programm-beschwerden sowie Widersprüchen und Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide.

Der nachfolgende Text mit einer „Musterklage“ ist für jeden kostenlos nutzbar. Er enthält einen Auszug aus dem vorgenannten Buch:

Verweigerung.Rundfunkgebühren.Muster.Klage

Wer erfahren will, wie ich nach einem bemerkenswerten Prozesstag vor dem VG Aachen am 20.9.2019 massenmedial behandelt worden bin, der sehe sich meine Stellungnahme unter meinem Homepage-Link „Souveränität“: des Kaisers neue Kleider…“ an.

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/aktuelles/

 

 

 

 

 


 

 



Klagen gegen Rundfunkbeitrag

Es geht ums Geld

In Karlsruhe wird über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Die Richter haben vier Kläger aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden ausgewählt.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es um die Existenz. Wenn der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Haushalt entfällt, muss über die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ganz neu entschieden werden. 2013 wurde der neue Rundfunkbeitrag eingeführt, der sich an der Wohnung festmacht und nicht mehr am Besitz eines Empfangsgeräts. An diesem Mittwoch und Donnerstag verhandelt darüber das Bundesverfassungsgericht.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden haben die Richter vier Kläger ausgewählt: einen Informatiker aus NRW, einen Jazzmusiker aus Baden-Württemberg, einen Softwareberater aus Frankfurt sowie die Mietwagenfirma Sixt. 

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Die Kläger kritisierten in Karlsruhe, dass mit diesem Systemwechsel die ganze Bevölkerung erfasst werde und es keine Gegenleistung mehr gebe. „Mit einer Wohnung kann ich weder Radio hören noch fernsehen“, sagte der Anwalt Thorsten Bölck. Der Rundfunkbeitrag sei zu einer Art „Demokratieabgabe“ geworden. Die Kosten der Demokratie müssten allerdings aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt werden. Jedenfalls hätten die Länder keine Kompetenz, eine allgemeine Demokratiesteuer einzuführen. Der Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag sei deshalb nichtig.

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Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes?

Erfolg könnten eher vier Einwände gegen die konkrete Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags haben. So kritisierte der Softwareberater Bernhard ­Wiet­schorke, dass er als Alleinlebender genauso viel Rundfunkbeitrag zahlen müsse wie eine Familie oder eine Wohngemeinschaft. Das verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Er sei sogar doppelt diskriminiert. Denn neben seiner Wohnung in Frankfurt habe er noch eine Zweitwohnung in Stuttgart, für die er einen weiteren Rundfunkbeitag zahlen müsse. „Dabei kann ich zeitgleich nur einmal Radio hören, hier oder dort“, so Wietschorke.

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http://www.taz.de/!5503918/

 

 

Kommentar Väternotruf

Nun mussten erst vier Kläger durch alle Instanzen laufen, um auf den Wahnsinn der GEZ-Abzocke aufmerksam zu mache. In der Politik hat man quer durch alle Parteien auf Kopf in den Sand geschaltet, für wie dumm müssen die Parteien die Bürgerinnen und Bürger denn halten, dass man meint, mit Ignoranz Probleme lösen zu können.

Ignoranz hat schon immer zu Gegenwehr geführt, nicht zuletzt der DDR-Gartenzwerg Erich Honecker musste das 1989 erfahren. Die Schlafmützenparteien im Deutschen Bundestag könnten eine solche Abwahl auch gut gebrauchen, damit sieaus ihrem Wolkenkucksheim wieder in der Realität ankommen.

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. März 2018 19:58
An: 'info@zdf.de'
Betreff: Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF



Zweites Deutsches Fernsehen

Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz

Postanschrift:
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
55100 Mainz

Tel.: 06131/70-0
Fax: 06131/70-12157
E-Mail: info@zdf.de



Nachrichtensendung Heute, am 8.3.2018 um 19 Uhr.
Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF


Sehr geehrte Damen und Herren,

das war ja ein demagogischer von Falschaussagen und Halbwahrheiten dominierter Beitrag über die sogenannten "Alleinerziehenden" (Mütter), wo Sie mal wieder mit Hilfe unserer zwangsweise eingetriebenen GEZ Gebühren auf die Männer / Väter raufgekloppt haben.

Sie sollten sich was schämen und den verantwortlichen Redakteur, die Redakteurin sofort nach Afghanistan schicken, damit er/sie dort Wiedergutmachung leisten kann.

Nur weil heute Frauentag ist, wird ihnen noch lange nicht das Recht gegeben, primitive männerfeindliche Propaganda zu betreiben.


Mit freundlichen Grüßen


Anton


www.vaeternotruf.de

www.vaeternotruf.de/gez.htm



 

 


 

 

Volksentscheid : Schweizer stimmen gegen Abschaffung von Rundfunkgebühren

04.03.2018

Die öffentlich-rechtlichen Medien in der Schweiz bleiben. Die erste Hochrechnung nach der Abstimmung ergibt, dass sich rund 71 Prozent der Teilnehmer für das Beibehalten der Rundfunkgebühren entschieden haben.

Die Abstimmung war der Höhepunkt teils heftig geführter Diskussionen, die in der Schweiz wie kaum ein anderes Thema in den vergangenen Jahren polarisiert hat. Auf der einen Seite forderte die Initiative „No Billag“ die Abschaffung der Abgabe in Höhe von jährlich 451 Schweizer Franken, umgerechnet 392 Euro. Billag ist die Einrichtung, die in der Schweiz die Rundfunkgebühren einzieht.

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http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/schweizer-stimmen-gegen-abschaffung-von-rundfunkgebuehren-15477555.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

29 Prozent der Wähler/innen beim Volksentscheid in der Schweiz stimmten gegen die Zwangsabgabe für das schweizerische Staatsfernsehen. Ähnliche Werte kann man auch für Deutschland erwarten. Dass es nicht mehr sind, liegte im wesentlichen an der Verblödung vieler Menschen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als im Staatsfernsehen Tatort, Quizsendungen und ähnlich gelagertes Verdummungsfernsehen zu gucken und für die Finanzierung dieses Unsinns auch die zwangszweise einzubinden, die sich solchen Schwachsinnn nicht antun.

In der Schweiz und auch in Deutschland zahlen also die Gesunden für die Suchtkranken, damit letztere weiterhin ihr Suchtverhalten ausleben können. Brot und Spiele, das wussten schon die Römer, lullen die Leute ein und daran hat der CDU-SPD Einheitsblock ein großes Interesse. Je einfältiger die Leute, um so leichter lassen sich die Wahlprogramme der staatsbürokratischen Parteien an das dumme Wahlvolk verkaufen.

Das staatliche Beklopptenfernsehen müssen in Deutschland alle zahlen, die Doofen und bekloppten Tatort-Junkies und ähnliche Dumpfbacken, die den staatlich organsierten Schwachsinn ständig gucken und die Klugen, die die Schnauze von den Blockparteien und deren Zwangsabgaben voll haben. Viele von den Klugen sind Leistungsträger in dem Staatssystem, dafür werden sie dann von Staat auch gleich ausgequetscht und müssen gleich drei mal für das Staatsfernsehen bezahlen: eine Zwangsabgabe für die Wohnung, eine Zwangsabgabe für das Büro und eine Zwangsabgabe für das Auto. Das nennt man dann auch die heilige Dreifaltigkeit oder das dreifache Lottchen CDU-CSU-SPD, die drei größten staatsbürokratischen Parteien in Deutschland, die für den Schwachsinn verantwortlich sind.

Diese Ausbeuterparteien würden es glatt noch fertig bringen, auch Obdachlose zur Zahlung der GEZ-Gebühr zu verpflichten, mit dem Argument, auch Obdachlose können mit einfachen Geräten Radio hören und Staatsfernsehen schauen. Und wenn die Obdachlosen dann nicht zahlen, gehts ab ins Gefängnis, wie es das Gesetz vorsieht. Die Konzentrationslager der Nazis, in denen sogenannte Assoiziale früher verfrachtet wurden, sind ja nicht mehr zeitgemäß. Im Knast hat dann jeder Obdachlose endlich ein Obdach und kann sogar noch für umsonst Staatsfernsehen gucken, da in Gefängnissen derzeit noch keine GEZ-Abzockegebühr erhoben wird.

 

 

 


 

 

 

Das verdienen Intendanten und Redakteure bei der ARD

Für mehr Transparenz wollte die MDR-Intendantin Karola Wille sorgen, als sie vor anderthalb Jahren ihr Amt antrat. Sie ging mit gutem Beispiel voran und legte in der „Bild am Sonntag“ ihr Gehalt offen. 275.000 Euro erhält sie pro Jahr. Ihre Pensionsansprüche steigen je nach Länge der Beschäftigung bis auf maximal 75 Prozent des Grundgehalts, was 17.000 Euro im Monat oder 204.000 Euro im Jahr entsprechen würde. Das wäre mehr als zum Beispiel ein Altkanzler wie Helmut Kohl, der auf 12.800 Euro im Monat kam.

Nun legt zumindest die ARD auch ihre Gehaltsstruktur offen: An der Spitze stehen die Intendanten. WDR-Intendant Tom Buhrow erhält 399.000 Euro im Jahr, das sind 33.250 Euro monatlich. 367.000 erhält BR-Intendant Ulrich Wilhelm, und bei Lutz Marmor vom NDR sind es 348.000 Euro. Am Ende steht Thomas Kleist vom Saarländischen Rundfunk mit „nur“ 237.000 Euro.

Außertarifliche Gehälter, wie sie zum Beispiel Programmbereichsleitern oder Hauptabteilungsleitern bezahlt werden, liegen im Durchschnitt bei rund 11.000 Euro im Monat. Dazu gehören etwa NDR-Unterhaltungschef Thomas Schreiber oder „Tagesschau“-Chefredakteur Kai Gniffke, wie der Branchendienst „Meedia“ schreibt. Normale Redakteure erhalten bei der ARD monatlich 3524 Euro bis 9908 Euro.

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13.09.2017

https://www.welt.de/kultur/medien/article168617024/Das-verdienen-Intendanten-und-Redakteure-bei-der-ARD.html

 

 

 


 

 

 

Klägerin erhält Recht

"GEZ" vor dem Aus? Richter fällt Urteil zu Rundfunkbeitrag

Wer den Rundfunkbeitrag umgehen will, hat schlechte Karten. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klägerin recht gegeben. Kippt die "GEZ"?

Eine Hostelbetreiberin hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ" genannt) für ihre Gästezimmer zu zahlen. Schließlich gäbe es weder Fernseher, Radio oder Internet auf ihren Zimmern.

... Der Fall liegt nun beim Bayerischen Gerichtshof.

Das Urteil gilt als wegweisend für den Streit um den Rundfunkbeitrag. Bisherige Klagen dazu scheiterten. Wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag nun grundlegend prüfen.

Die Verfassungsrichter hätten einen Katalog mit "bohrenden Fragen" an alle Landesregierungen und weitere Stellen verschickt. "Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf", zitiert das Blatt eine Stimme dazu aus einer der Staatskanzleien. Eine Stellungnahme werde in Kürze erwartet.

02.10.2017

https://www.merkur.de/leben/geld/gez-rundfunkgebuehr-vor-aus-urteil-rundfunkbeitrag-zr-8737364.html

 

 


Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf

Das Bundesverfassungsgericht stellt den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) grundlegend auf den Prüfstand. Nach Informationen der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) haben die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.

Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen „Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von etlichen Gewerbetreibenden erhoben. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog das Thema komplett auf“, heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die Stellungnahmen gesetzt.

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http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070

 

 

 


 

 

 

GEZ und Staatsfernsehen auf Raubzug in Deutschland

Die mit dem Mittel der Nötigung eingetriebene GEZ-Zwangsabgabe stößt bei 70 % der Deutschen auf Ablehnung.

Das hindert den Staat und die ihn stützenden Staatsparteien SPD, CDU, Grüne und Linkspartei nicht, diesen dreisten Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu befördern.

Ein SPS-Abgeordneter im Deutschen Bundestag behauptet dann noch allen Ernstes, der Bundestag könne da nichts machen. Das ist so ähnlich als wenn ein Bundestagsabgeordneter behaupten würde, dass der Bundestag keinen Einfluß darauf hätte, dass die Amerikaner ihre Atomraketen aus Deutschland abziehen.

Das es auch anders geht, zeigen die Niederlande, wo es auch ein Staatsfernsehen gibt, dass aber über Steuern finanziert wird, grad so wie der Bau von Autobahnen, der Kauf von Kampfflugzeugen oder die Zahlung Sozialhilfe, was ja auch nicht jeder steuerzahlender Bürger gerne unterstützt, aber im Interesse des Ganzen immerhin hingenommen wird.

In Deutschland dagegen der staatliche Schlachtruf: Wollt Ihr die totale GEZ!

Mit dem durchsichtigen Trick, die Eintreibung der Zwangsabgabe statt wie bisher der GEZ, nun den Kommunen aufzuhalsen, wollte das Staatsfernsehen, den Unmut der Bürgerinnen und Bürger auf die Kommunen umlenken, um so selber aus der Schusslinie zu kommen. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger aber nicht so blöd, wie viele Abgeordnete im Deutschen Bundestag offenbar meinen. Der Widerstand gegen den staatlich organisierten Raubzug formiert sich. Und wer hier zu spät kommt, fliegt früher oder später aus dem Deutschen Bundestag raus, so wie der greise Erich Honecker aus seinem Wandlitzer Ghetto.

30.10.2016

 

 

 

NDR soll Rundfunkbeitrag selbst eintreiben

vom 29. Oktober 2016

Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts

Der Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland regelmäßig für Streit. Die Zahl der Beitragsverweigerer wird immer größer. Ende 2015 befanden sich laut Informationen des NDR rund 4,9 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren, in 1,4 Millionen Fällen wurden sogar Vollstreckungsersuche gestellt. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht: 2014 waren es noch 4,5 Millionen Mahnverfahren und 0,9 Millionen Vollstreckungen.

Wer seine Beiträge nicht bezahlt erhält irgendwann Besuch von einem Mitarbeiter seiner Kommune. Die Gemeinden sind seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe vor drei Jahren nämlich für das Eintreiben der Gebühren zuständig – und nicht mehr wie früher, die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).

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Denn die Zwangsgebühr hat außerhalb der Sendeanstalten wenig Freunde: Über 70 Prozent der Deutschen sprechen sich laut einer Umfrage des Insa-Meinungstrends gegen den Rundfunkbeitrag aus. Dass erst kürzlich eine Absenkung des Beitrags von 17,50 auf 17,20 Euro von den Ländern abgelehnt wurde, dürfte bei Kritikern für weiteren Unmut sorgen. Experten zufolge könnte der Beitrag in ein paar Jahren bereits bei 19,40 Euro liegen. 

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http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein-am-sonntag/ndr-soll-rundfunkbeitrag-selbst-eintreiben-id15211516.html

 

 

 


 

 

 

Gebühren nicht gezahlt GEZ-Verweigerin muss nicht in Haft

25.10.16, 11:57 Uhr

Eine Brandenburgerin, die seit drei Jahren keine GEZ-Gebühren mehr zahlt, muss nun doch nicht in Haft.

Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nun doch nicht in Haft. Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die Erzwingungshaft an.

Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der rbb als Gläubiger seinen Antrag auf auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag aufgehoben.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/gebuehren-nicht-gezahlt-gez-verweigerin-muss-nicht-in-haft-24970530

 

 

 

 


 



 

40.000 Berlinern droht Vollstreckung wegen Rundfunkgebühr

Zuletzt ließen es jährlich rund 46.000 Berliner auf ein Verfahren beim Finanzamt ankommen. Mögliche Maßnahmen reichen von Kontenpfändungen bis hin zur Erzwingungshaft.

Am Montag hatte die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bekannt gemacht, dass ihr das Konto gepfändet wurde - weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hatte. Eine Frau aus dem thüringischen Geisa saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlicht nur eine Gesamtzahl zu Vollstreckungsersuchen an die Verwaltungsbehörden. 2014 gab es bundesweit rund 890.900 Fälle - mit Abstand die höchste Zahl seit 2009 (740.435). Der Berliner Anteil daran lag 2014 bei rund fünf Prozent. ...

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10.04.2016

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/40-000-berlinern-droht-vollstreckung-wegen-rundfunkgebuehr-23860838

 

Kommentar Väternotruf:

Was hier als "Beitragsservice" bezeichnet wird, ist eine staatlich organisierte und legalisierte Form der Nötigung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, wie man es seit den Repressionszeiten der DDR schon lange nicht mehr erlebt hat. Und das alles noch im Namen der Demokratie, denn das Staatsfernsehen von ARD und ZDF suggeriert jeden Tag, dass es sich für die Freiheit des Einzelnen einsetzen würde, während man selber mit übelsten Repressionsmitteln zwangsweise das Geld eintreibt, um den Propagandaapperat der Staatsparteien weiter am laufen zu halten.

Die Staatsparteien SPD, CDU, Grüne und auch die Linkspartei, die auch gerne eine staatstragende Partei sein möchte, setzen dem nichts entgegen, ist ja auch logisch, wer abends in der Tagesschau eine parteifreundliche Berichterstattung haben will, wird doch nicht gegen den Berichterstatter unternehmen, den die blöden Bürger bezahlen müssen. Das nennt man auch Staatskorruption.

 

 

 


 

 

 

  

Zwangsabgabe GEZ auch für Pastor einer freikirchlichen Gemeinde

 

 

5 K 145/15.NW Veröffentlichungsfassung!


VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE


URTEIL


IM NAMEN DES VOLKES


In dem Verwaltungsrechtsstreit


des Herrn W.,
- Kläger -
gegen
den Südwestrundfunk, vertreten durch den Intendanten - Referat Beitragsrecht -, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart,
- Beklagter -
wegen Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht


hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2016, an der teilgenommen haben
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Cambeis

Richterin am Verwaltungsgericht Reitnauer

Richterin am Verwaltungsgericht Klingenmeier

ehrenamtliche Richterin Arztsekretärin Hoppe

ehrenamtliche Richterin Dozentin Dr. Jung-Klein


für Recht erkannt:


Die Klage wird abgewiesen.

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http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/binarywriterservlet?imgUid=6905ff2f-30e7-51d2-f029-922e4e2711ce&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111



 

Wie kann das Verwaltungsgericht Neustadt "Im Namen des Volkes" urteilen, wenn die dortigen Richter gar nicht vom Volk gewählt oder eingesetzt wurden.

Das gab es zuletzt in der DDR, die Partei, die sich anmaßte für das Volk zu sprechen. Staatsfernsehen als Pflichtprogramm war da so wie heute in der BRD die logische Folge.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 5 K 145/15.NW

 

 

 


 

 

 

Politaktivistin 61 Tage in Haft wegen Verweigerung der Zwangsabgabe für das bundesdeutsche Staatsfernsehen 

Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein Staat der Demokratie und der Menschenwürde. Verhältnisse wie in der DDR, wo politische Gefangene im Gelben Elend in Bautzen in Haft einsaßen, gibt es angeblich nicht. Doch die Realität ist anders. Wer sich zum Beispiel in der BRD weigert die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen zu bezahlen, der kommt früher oder später in Haft. Wenn dann noch von deutschen Politikern mit nackten Finger auf die Türkei verwiesen wird, in der Menschenrechte missachtet werden, dann ist das schon Heuchelei übelsten Grades, solches kannte man früher nur von katholischen Priestern, die öffentlich Wasser predigten und heimlich Wein tranken.

Und wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht die staatlich verordnete Zwangsabgabe als Rechtens erklärt 

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21 

dann weiß man dass man mit Sicherheit nicht in dem Land lebt, in dem ein freier Mensch gerne leben möchte und eine Richterschaft vorgesetzt bekommen hat, die sich wohl eher dem Grundsatz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", als dem Grundsatz von Artikel 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verpflichtet sehen.

 

 

 

Verweigerter Rundfunkbeitrag: "GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen

Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend zurückzog. 

Seit dem 4. Februar saß eine Thüringerin in Erzwingungshaft, weil sie sich weigerte, die GEZ-Gebühren zu bezahlen. Nun ist die 46-Jährige wieder auf freiem Fuß, wie das Frauengefängnis in Chemnitz mitteilte.

Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende ist nicht bekannt. Der Haftbefehl sei am Montag aufgehoben worden, sagte Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende."

Die Frau aus dem thüringischen Geisa besitzt weder Fernseher noch Radio. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Die "Welt am Sonntag" hatte ihren Fall bekannt gemacht.

Mahnverfahren könnte von vorn beginnen

Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.

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Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

In sozialen Netzwerken solidarisierten sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.„Quasi-Steuer“ abschaffen?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gez-gebuehren-nicht-bezahlt-frau-nach-zwei-monaten-aus-gefaengnis-entlassen-a-1085585.html

 

 

 

 


 

 

 

Aufstand gegen neue GEZ-Gebühr

Dietmar Neuerer

Datum: 17.01.2013 11:53 Uhr

Die Debatte um die neue Rundfunkgebühr gewinnt an Schärfe. Der Steuerzahlerbund bezweifelt, dass ARD und ZDF das „viele Geld“ wirklich benötigen. Die FDP stellt das ganze System infrage und fordert eine Reform.

Mit deutlichen Worten machen der Bund der Steuerzahler und der Deutsche Kulturrat Front gegen den neuen Rundfunkbeitrag. „Wir fordern konkret, dass in einem ersten Schritt die neue Haushaltsabgabe zumindest für die Unternehmen abgeschafft wird“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, Handelsblatt Online. „Außerdem sollen sich per „Opt-out“-Klausel auch alle Privathaushalte, die nachweislich kein Empfangsgerät besitzen, von der neuen Abgabe befreien können.“

Holznagel kritisierte, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag um eine „Quasi-Steuer“ handle und jeder zur Kasse gebeten werde, ob er nun das Angebot der öffentlich-rechtlichen nutze oder nicht. „Gewinner des neuen Beitrags sind ARD, ZDF und Co., die jetzt wohl noch mehr Geld von den Beitragszahlern erhalten“, sagte er. Es müsse daher auch rasch geprüft werden, ob ARD und ZDF das „viele Geld“ wirklich benötigten. „Auch sollten die Sender endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen“, verlangte der Steuerzahlerbund-Präsident. „Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich.“
Das wird teuer: Für die kommende Gebührenperiode von 2013 bis 2016 brauchen die Öffentlich-Rechtlichen nach eigenen Berechnungen mehr Geld. Dabei langt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bislang schon ordentlich zu. So müssen alle, die ein Empfangsgerät besitzen, Rundfunkgebühren zahlen. Mindestens 5,76 Euro kassiert die GEZ pro Monat für den Radio-Empfang. Fürs Radio und Fernsehen verlangt die GEZ 17,98 Euro im Monat. Für Internet-PC werden Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Quelle: dpa

Nach Ansicht des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, sollten nicht nur die öffentlichen-rechtlichen Anstalten von dem neuen Rundfunkbeitrag profitieren. Er ist daher der festen Überzeugung, dass die Haushaltsabgabe in der jetzt beschlossenen Form „keinen Ewigkeitswert“ haben werde. „Grund ist aber nicht nur die Entwicklung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, sondern des gesamten Mediensystems in Deutschland“, sagte Zimmermann Handelsblatt Online. „Besonders die regionalen Tageszeitungen in Deutschland werden dauerhaft ohne eine Unterstützung wohl kaum flächendeckend und vielfältig überleben können.“

Auch regionale und lokale, hochwertige journalistische Internetangebote würden sich ohne eine Unterstützung nicht in ausreichender Zahl entwickeln und im Markt halten können. Zimmermann glaubt daher, dass sich das mediale Angebot weiter ausdifferenzieren müsse. „Der altbekannte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird eine wichtige Ankerfunktion behalten und neue Verbreitungswege nützen und heute noch rein kommerzielle Produkte, wie regionale und lokale Tageszeitungen, werden Teil der Nutznießer der Haushaltsabgabe werden.“
Am elften Verhandlungstag am Hamburger Landgericht im September gab es statt des erwarteten Urteils nur die Fortsetzung der Flut von Beweisanträgen von Seiten der Verteidigung. Es wird noch mindestens noch zwei weitere Verhandlungstage gegen Heinze, Strobel und die TV-Produzentin Heike Richter-Karst, die die Drehbücher ungelesen gekauft haben soll, geben. Im Oktober fällte das Gericht dann sein Urteil: ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Quelle: dpa

Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Gerade die Regelung für Unternehmen ist umstritten.


FDP fordert Abschaffung der GEZ

Bundestagspräsident Norbert Lammert rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass die neue GEZ-Gebühr nicht lange Bestand hat. "Mein Eindruck ist, dass die von den Ländern für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellte Nachbesserung der neuen Gebührenregelung früher notwendig wird als bei der Beschlussfassung erwartet", hatte Lammert vor kurzem gesagt. Wie der Steuerzahlerbund äußerte auch er Zweifel an der großzügigen Finanzausstattung für ARD und ZDF. Mit den erstaunlichen Summen, die öffentliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaften beispielsweise für Sport-Rechte zahlten, würden ebenso erstaunliche Gehälter im Sportbetrieb ermöglicht, sagte Lammert. "Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler zur Finanzierung von Traumgehältern bei." Das müsse sich dringend ändern.

Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, plädierte dafür, die neue GEZ-Gebühr durch eine „Medienabgabe“ zu ersetzen, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Zugleich forderte die Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich jetzt „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nennt. „Die Medienabgabe würde von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben, also direkt von dem Empfänger des Rundfunkangebots“, erläuterte Müller-Sönksen seinen Vorschlag im Gespräch mit Handelsblatt Online. Ungerechtfertigte Doppel- und Dreifachbelastungen der Wohnung, am Arbeitsplatz oder des Firmenwagens wären damit ausgeschlossen.

Die Medienabgabe würde zudem nur bei einkommenssteuerpflichtigen Bürgern erhoben. „Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug der Medienabgabe treuhänderisch durch die Finanzämter erfolgen“, sagte der FDP-Politiker. So werde auch die Kirchensteuer seit Jahrzehnten „staatsfern“ eingezogen. „Der Beitragsservice als GEZ-Nachfolger wäre funktionslos und könnte abgeschafft werden.“

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http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/quasi-steuer-abschaffen-aufstand-gegen-neue-gez-gebuehr/7646324.html





 


 

 

 

Verwaltungsgericht Potsdam

11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.

Fabian Eidtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 22.11.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.05.2003 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.11.2011 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 18.02.2015, 01.08.2016: Vorsitzender Richter - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.

Christian Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 01.10.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. 2008: Präsidiumsmitglied. Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 01.08.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.

Gudrun Achenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 01.12.1996, ..., 2016) - Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 01.08.2016: Beisitzerin - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Kammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.

 

 

 

 


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