GEZ
Staatsfernsehen als Wegelagerer und Selbstbedienungsladen.
GEZ - Nein Danke.
Kriminialisierung von GEZ-Totalverweigerern durch die bundesdeutsche Justiz stoppen!!!
AKTUELLES VON GEORG THIEL
Persönliches Statement zum Gerichtstermin im Amtsgericht
Liebe Freunde, Unterstützer und Mitstreiter,
nun fand endlich der Hauptverhandlungstermin im Amtsgericht Münster am Dienstag
den 29.10.2024 statt. Es war ein langer und intensiver Termin für mich und alle
Beteiligten. Ich war trotzdem positiv überrascht, über die große Anteilnahme von
euch. Aus diesem Grund möchte ich mich ganz persönlich bei jedem einzelnen
bedanken, der sich die Mühe gemacht hat, vor Ort mit dabei zu sein. Das war für
mich mental eine wohltuende Unterstützung. Bitte habt Verständnis, dass ich mich
aktuell nicht zur Verhandlung und dem Ergebnis öffentlich äußern möchte. Alles
zu seiner Zeit. Selbstverständlich halte ich euch auf dem Laufenden, ob und wie
es weitergeht bzw. wie das finale Urteil des Gerichtes lauten wird. Danke noch
einmal für eure Unterstützung.
LG Georg
P.S. Wer mich direkt kontaktiere möchte, kann dies gerne über Facebook tun.
https://rundfunk-frei.de/index.html#georg-thiel-termin
gefunden am 04.11.2024
Ex-BSI-Chef Schönbohm will 100.000 Euro Schmerzensgeld vom ZDF
07.10.2023
...
Die Klage, die in dieser Woche beim Landgericht München eingegangen ist,
umfasst 19 Seiten, hinzu kommen 55 Seiten Anhang. Es ist ein Fall, bei dem
Aufmerksamkeit garantiert ist: Ein geschasster Spitzenbeamter verlangt
Genugtuung – und zwar vom ZDF, das unter anderem ein hohes Schmerzensgeld zahlen
soll.
Der Name des Klägers: Arne Schönbohm, einst Präsident des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Am 18. Oktober vergangenen Jahres war Schönbohm die Führung seiner
Dienstgeschäfte untersagt worden. Hinter diesem Beschluss steckte
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der
Schönbohms Anwalt Hennig hingegen wertet Böhmermanns Kolportage als „Beleg für die Verrohung der Medienkultur“. Dessen Methode bestehe darin, „nicht nur dem Opfer das Messer sinnbildlich in den Rücken zu rammen, sondern es anschließend auch noch genüsslich umzudrehen. Das ist eine Art von medialem Sadismus.“ Die Zuschauer würden „als Voyeure zu Komplizen“ gemacht.
...
München als Gerichtsstandort habe er gewählt, weil dort „eine der ausgewiesensten Pressekammern“ des Landes arbeite, „die Persönlichkeitsrechte hochhält“. Die Klage richtet sich nicht gegen Böhmermann, sondern allein gegen das ZDF.
...
Kommentar:
Wenn Arne Schönbohm das Verfahren gewinnt, können wir ihm nur gratulieren. Allerdings, bezahlen müssen das dann die Zwangsgebührenszahler, die mit der GEZ-Zwangsgebühr das staatliche Fernsehen und indirekt staatlich alimientierte Politclowns vom Schlage eines Jan Böhmermanns finanzieren müssen. Weder Böhmermann noch einer der exorbitant bezahlten Chefs beim ZDF müssen befürchten, belangt zu werden. Das ist nicht anders als beim Putin über den das ZDF jeden zweiten Tag herzieht, Pfui Deibel, so ein System, aufrechterhalten von CDU, SPD und den Grünen, gehört in den Mülleimer.
Umstrittenes Sorgerechts-Urteil Weil das Kind nicht zum Vater will
19.01.2021 auf MDR - Umschau
Bericht: Christiane Cichy - offenbar die Autorin des schlecht recherchierten und mit Falschaussagen und Halbwahrheiten (Fake-News) durchsetzten miserablen Beitrags.
Der MDR trompetet in die Welt: "Es ist die letzte Eskalationsstufe, die es bei Konflikten um das Sorgerecht gibt: der Streit vor Gericht. Ein Fall um ein 12-jähriges Mädchen und dessen Urteil sorgt derzeit in ganz Deutschland für Kopfschütteln."
Mit Kommentaren von Ludwig Salgo, Jörg Maywald, Sabine Walper und Carola Wilcke - kurz gesagt, die deutschen familienrechtlichen Sirenen und Rundumleuchten vom Dienst, na da weiß man woher der Wind weht, von der "alleinerziehenden" Mütterlobby und ihrer parlamentarischen Speerspitze im Deutschen Bundestag der vaterlosen Antiväterpartei "Die Linke".
Angeblich haben die Gerichte und das Jugendamt alles falsch gemacht und werden daher als mehr oder weniger als unfähig beschimpft, auch das Oberlandesgericht Hamm wird von der Rundumschelte nicht ausgenommen. Nur seltsamer Weise hat die Mutter anscheinend keine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sonst würde auch noch dieses Gericht von den diensthabenden Sirenen als inkompetent erklärt werde.
Der MDR verbreitet zudem noch echte Fake News, angeblich habe der Vater beantragt, "dass zur Durchsetzung der Kindesherausgabe auch Gewalt anzuwenden sei". Dabei zeigt der Film einen Gerichtsbeschluss, wo zu lesen ist:
"Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden, ..."
Das ist aber der Wortlaut des von einem Richter verfassten Beschlusses, nicht aber ein Antrag des Vaters, den das MDR herbeifantasiert.
Das Jugendamt habe angeblich den Umgang ausgesetzt, behauptet der MDR, das ist aber völliger Quark, da das Jugendamt keinen Umgang aussetzen, kann, so lange ein oder beide Elternteile sorgeberechtigt sind, was hier der Fall war.
Eine Carola Wilcke darf in dem MDR-Beitrag
unwidersprochen die Behauptung in die Welt setzen: "Das ist Folter was hier bei
diesem Kind angewandt wird und das erinnert mich nen bisschen an Stasimethoden.
..."
Auf gut Deutsch also wohl die strafrechtlich verfolgbare Behauptung, der von der
Linkspartei hofierten Carola Wilcke, das Amtsgericht Recklinghausen, das
Oberlandesgericht Hamm und das Jugendamt Recklinghausen folterten ein Kind.
Und an solch einem MDR-Beitrag, wo eine solche krasse Behauptung und Anschuldigung von Carola Wilcke unwidersprochen vorgetragen wird, beteiligen sich: Ludwig Salgo, Jörg Maywald und Sabine Walper.
Da können wir echt nur den Kopf schütteln, bei solch einer einseitigen und grottenhaft schlechter MDR-Dokumentation, die dann auch noch die Väter zwangsweise mit ihren GEZ-Gebühren mitbezahlen müssen.
Wo sind wir nur hingekommen in diesem Land.
Aufgeführt in der MDR-Doku-Soap:
- Gutachten offenbar von einem Prof. Dr. von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik und -psychotherapie ... https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
"ein Kinderpsychiater kommt zu dem Schluss" heißt es in der MDR-Märchenoper
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychosomatik
und -psychotherapie
Univ.-Prof. Dr. med. Georg Romer
Direktor
Schmeddingstraße 50
48149 Münster
https://www.ukm.de/index.php?id=kjp_stationen
- an Herr Richter ... Amtsgericht Recklinghausen (2019)
- Jugendamt Recklinghausen
- Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln - Universität Witten / Herdecke
Dr.-Friedrich-Steiner-Str. 5
45711 Datteln
Internet: https://www.kinderklinik-datteln.de
- Werner Leitner - der regelmäßig ähnliche belanglose Wortbeiträge liefert, die ihm - werbemäßig sehr geschickt - neue Aufträge einbringen, mal pro Vater, mal pro Mutter, da ist er immerhin weltanschaulich neutral.
27.12.2020: "Carola Wilcke durchlebte vor Jahren einen Albtraum: Das Jugendamt hielt sie für eine Lügnerin mit Persönlichkeitsstörung und wollte ihr die Kinder wegnehmen, wie sie im Interview erzählt. Mittlerweile weiß sie, was in einem solchen Fall zu tun ist - und gibt ihre wertvollsten Tipps weiter.
...
Carola Wilcke hat seit 2015 Ausbildungen als Verfahrensbeiständin, Umgangspflegerin und Umgangsbegleiterin abgeschlossen, studiert Soziale Arbeit und ist ehrenamtlich für die Ombudschaft in Sachsen tätig. Zudem betreut sie ihre Selbsthilfegruppe "Löwenmamas" auf Facebook mit über 1.400 Mitgliedern. Auch in der Politik macht sie sich stark, wurde schon als Sachverständige für die Kinderkommission des Bundestages eingeladen und hielt auf der Familienkonferenz der Linken im Bundestag einen Vortrag zum Thema "Was brauchen Trennungsfamilien?".
...
Die Situation für mich und meine Kinder hat sich erst gebessert, als ich wieder in der Lage war, klar zu denken und unser Dilemma zu analysieren. Mit einer gehörigen Portion Selbstreflexion. Zu dieser Zeit habe ich eine Traumatherapie an der Uniklinik in Dresden gemacht, die für mich die Wende brachte. Dazu habe ich Unmengen an Fachliteratur verschlungen und mir ganz viel Wissen von „echten Experten“ angeeignet. Dazu habe ich mir Unterstützung in Selbsthilfegruppen, wie in der Gruppe Re-Empowerment und in der Mütterlobby, gesucht.
10. Juli 2020
Drohende Bargeldabschaffung
Richterlicher Frontalangriff auf die Europäische Zentralbank
Der 6. Zivilsenat des OLG Karlsruhe marginalisiert den Euro
Wollte man es mit rhetorischem Scheppern ausdrücken, könnte man sagen: Drei
Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe haben, von der Öffentlichkeit noch
unbemerkt, am 30. Juni 2020 den Euro abgeschafft. Dass ihnen selbst diese
Konsequenz bei ihrer Entscheidung 6 VA 24/19 bewusst gewesen ist, wird man
vielleicht nicht annehmen können. Mit einiger Sicherheit jedoch darf man
konstatieren: Geld- und auch prozessrechtlich hätte der 6. Zivilsenat dieses
Gerichtes bei seiner Beschlussbegründung kaum gröber abirren können.
Ausgangspunkt jenes Verfahrens war eine der vielen Streitigkeiten, die deutsche
Rundfunkanstalten derzeit immer wieder mit ihren Pflichtfinanciers rund um die
Beitragszahlung führen. Ein zahlungsverpflichteter Haushaltsinhaber hatte sich
auf sein Recht berufen, die Zahlungsschuld der Anstalt gegenüber in bar
begleichen zu dürfen. Die Rundfunkbehörde wollte dem nicht nähertreten. Der
Rundfunkteilnehmer wandte sich daraufhin vertrauensvoll an das Amtsgericht
Baden-Baden und begehrte, den geschuldeten Geldbetrag dort für den SWR
hinterlegen zu dürfen. Dies stellt die in Deutschland von alters her übliche
Vorgehensweise dar, um sich von einer Zahlungsschuld zu befreien, mit deren
Annahme der Gläubiger in Verzug gekommen ist.
...
Oberlandesgericht Karlsruhe - GVP 01.01.2020: 6. Zivilsenat (zugleich Kartellsenat) Vorsitzender Richter am OLG Voß, Richter am OLG Prof. Dr.Singer (stellv. Vors.)(1,0), Richter am OLG NN (1,0), Richter am LGD r . P . Schmieder (1,0), Richter am OLGim Nebenamt Prof. Dr. Glöckner (0,1)
Verweigerung Rundfunkgebühr
Am 6.8.2019 ist mein neues Buch „Medienkritik – Juristische Texte zur Rundfunkgebühren-verweigerung“ im Verlag tredition in den Formaten Hardcover, Paperback und e-Book erschienen:
In dieses Buch ist die Summe jahrelanger (juristischer) Kritik an den Zuständen der öffentlich-rechtlichen Medien eingeflossen.
Diese Zustände sollte jeder hinterfragen und nicht länger widerspruchslos hinnehmen.
Dabei soll dieses Buch eine wichtige Hilfe sein, auch beim Formulierungen von Programm-beschwerden sowie Widersprüchen und Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide.
Der nachfolgende Text mit einer „Musterklage“ ist für jeden kostenlos nutzbar. Er enthält einen Auszug aus dem vorgenannten Buch:
Verweigerung.Rundfunkgebühren.Muster.Klage
Wer erfahren will, wie ich nach einem bemerkenswerten Prozesstag vor dem VG Aachen am 20.9.2019 massenmedial behandelt worden bin, der sehe sich meine Stellungnahme unter meinem Homepage-Link „Souveränität“: des Kaisers neue Kleider…“ an.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/aktuelles/
Klagen gegen Rundfunkbeitrag
Es geht ums Geld
In Karlsruhe wird über den Rundfunkbeitrag verhandelt. Die Richter haben vier
Kläger aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden ausgewählt.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es um die Existenz. Wenn der
Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Haushalt entfällt, muss über die Finanzierung
von ARD, ZDF und Deutschlandradio ganz neu entschieden werden. 2013 wurde der
neue Rundfunkbeitrag eingeführt, der sich an der Wohnung festmacht und nicht
mehr am Besitz eines Empfangsgeräts. An diesem Mittwoch und Donnerstag
verhandelt darüber das Bundesverfassungsgericht.
Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden haben die Richter vier Kläger
ausgewählt: einen Informatiker aus NRW, einen Jazzmusiker aus Baden-Württemberg,
einen Softwareberater aus Frankfurt sowie die Mietwagenfirma Sixt.
...
Die Kläger kritisierten in Karlsruhe, dass mit diesem Systemwechsel die ganze Bevölkerung erfasst werde und es keine Gegenleistung mehr gebe. „Mit einer Wohnung kann ich weder Radio hören noch fernsehen“, sagte der Anwalt Thorsten Bölck. Der Rundfunkbeitrag sei zu einer Art „Demokratieabgabe“ geworden. Die Kosten der Demokratie müssten allerdings aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt werden. Jedenfalls hätten die Länder keine Kompetenz, eine allgemeine Demokratiesteuer einzuführen. Der Staatsvertrag über den Rundfunkbeitrag sei deshalb nichtig.
...
Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes?
Erfolg könnten eher vier Einwände gegen die konkrete Ausgestaltung des
Rundfunkbeitrags haben. So kritisierte der Softwareberater Bernhard
Wietschorke, dass er als Alleinlebender genauso viel Rundfunkbeitrag zahlen
müsse wie eine Familie oder eine Wohngemeinschaft. Das verstoße gegen den
Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Er sei sogar doppelt diskriminiert. Denn
neben seiner Wohnung in Frankfurt habe er noch eine Zweitwohnung in Stuttgart,
für die er einen weiteren Rundfunkbeitag zahlen müsse. „Dabei kann ich
zeitgleich nur einmal Radio hören, hier oder dort“, so Wietschorke.
...
Kommentar Väternotruf
Nun mussten erst vier Kläger durch alle Instanzen laufen, um auf den Wahnsinn der GEZ-Abzocke aufmerksam zu mache. In der Politik hat man quer durch alle Parteien auf Kopf in den Sand geschaltet, für wie dumm müssen die Parteien die Bürgerinnen und Bürger denn halten, dass man meint, mit Ignoranz Probleme lösen zu können.
Ignoranz hat schon immer zu Gegenwehr geführt, nicht zuletzt der DDR-Gartenzwerg Erich Honecker musste das 1989 erfahren. Die Schlafmützenparteien im Deutschen Bundestag könnten eine solche Abwahl auch gut gebrauchen, damit sieaus ihrem Wolkenkucksheim wieder in der Realität ankommen.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. März 2018 19:58
An: 'info@zdf.de'
Betreff: Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
ZDF-Straße 1
55127 Mainz
Postanschrift:
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
55100 Mainz
Tel.: 06131/70-0
Fax: 06131/70-12157
E-Mail: info@zdf.de
Nachrichtensendung Heute, am 8.3.2018 um 19 Uhr.
Männerfeindliche Staatspropaganda im ZDF
Sehr geehrte Damen und Herren,
das war ja ein demagogischer von Falschaussagen und Halbwahrheiten dominierter
Beitrag über die sogenannten "Alleinerziehenden" (Mütter), wo Sie mal wieder mit
Hilfe unserer zwangsweise eingetriebenen GEZ Gebühren auf die Männer / Väter
raufgekloppt haben.
Sie sollten sich was schämen und den verantwortlichen Redakteur, die Redakteurin
sofort nach Afghanistan schicken, damit er/sie dort Wiedergutmachung leisten
kann.
Nur weil heute Frauentag ist, wird ihnen noch lange nicht das Recht gegeben,
primitive männerfeindliche Propaganda zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
www.vaeternotruf.de/gez.htm
Volksentscheid : Schweizer stimmen gegen Abschaffung von Rundfunkgebühren
04.03.2018
Die öffentlich-rechtlichen Medien in der Schweiz bleiben. Die erste
Hochrechnung nach der Abstimmung ergibt, dass sich rund 71 Prozent der
Teilnehmer für das Beibehalten der Rundfunkgebühren entschieden haben.
Die Abstimmung war der Höhepunkt teils heftig geführter Diskussionen, die in der
Schweiz wie kaum ein anderes Thema in den vergangenen Jahren polarisiert hat.
Auf der einen Seite forderte die Initiative „No Billag“ die Abschaffung der
Abgabe in Höhe von jährlich 451 Schweizer Franken, umgerechnet 392 Euro. Billag
ist die Einrichtung, die in der Schweiz die Rundfunkgebühren einzieht.
Kommentar Väternotruf:
29 Prozent der Wähler/innen beim Volksentscheid in der Schweiz stimmten gegen die Zwangsabgabe für das schweizerische Staatsfernsehen. Ähnliche Werte kann man auch für Deutschland erwarten. Dass es nicht mehr sind, liegte im wesentlichen an der Verblödung vieler Menschen, die sich nichts sehnlicher wünschen, als im Staatsfernsehen Tatort, Quizsendungen und ähnlich gelagertes Verdummungsfernsehen zu gucken und für die Finanzierung dieses Unsinns auch die zwangszweise einzubinden, die sich solchen Schwachsinnn nicht antun.
In der Schweiz und auch in Deutschland zahlen also die Gesunden für die Suchtkranken, damit letztere weiterhin ihr Suchtverhalten ausleben können. Brot und Spiele, das wussten schon die Römer, lullen die Leute ein und daran hat der CDU-SPD Einheitsblock ein großes Interesse. Je einfältiger die Leute, um so leichter lassen sich die Wahlprogramme der staatsbürokratischen Parteien an das dumme Wahlvolk verkaufen.
Das staatliche Beklopptenfernsehen müssen in Deutschland alle zahlen, die Doofen und bekloppten Tatort-Junkies und ähnliche Dumpfbacken, die den staatlich organsierten Schwachsinn ständig gucken und die Klugen, die die Schnauze von den Blockparteien und deren Zwangsabgaben voll haben. Viele von den Klugen sind Leistungsträger in dem Staatssystem, dafür werden sie dann von Staat auch gleich ausgequetscht und müssen gleich drei mal für das Staatsfernsehen bezahlen: eine Zwangsabgabe für die Wohnung, eine Zwangsabgabe für das Büro und eine Zwangsabgabe für das Auto. Das nennt man dann auch die heilige Dreifaltigkeit oder das dreifache Lottchen CDU-CSU-SPD, die drei größten staatsbürokratischen Parteien in Deutschland, die für den Schwachsinn verantwortlich sind.
Diese Ausbeuterparteien würden es glatt noch fertig bringen, auch Obdachlose zur Zahlung der GEZ-Gebühr zu verpflichten, mit dem Argument, auch Obdachlose können mit einfachen Geräten Radio hören und Staatsfernsehen schauen. Und wenn die Obdachlosen dann nicht zahlen, gehts ab ins Gefängnis, wie es das Gesetz vorsieht. Die Konzentrationslager der Nazis, in denen sogenannte Assoiziale früher verfrachtet wurden, sind ja nicht mehr zeitgemäß. Im Knast hat dann jeder Obdachlose endlich ein Obdach und kann sogar noch für umsonst Staatsfernsehen gucken, da in Gefängnissen derzeit noch keine GEZ-Abzockegebühr erhoben wird.
Das verdienen Intendanten und Redakteure bei der ARD
Für mehr Transparenz wollte die MDR-Intendantin Karola Wille sorgen, als sie
vor anderthalb Jahren ihr Amt antrat. Sie ging mit gutem Beispiel voran und
legte in der „Bild am Sonntag“ ihr Gehalt offen. 275.000 Euro erhält sie pro
Jahr. Ihre Pensionsansprüche steigen je nach Länge der Beschäftigung bis auf
maximal 75 Prozent des Grundgehalts, was 17.000 Euro im Monat oder 204.000 Euro
im Jahr entsprechen würde. Das wäre mehr als zum Beispiel ein Altkanzler wie
Helmut Kohl, der auf 12.800 Euro im Monat kam.
Nun legt zumindest die ARD auch ihre Gehaltsstruktur offen: An der Spitze stehen
die Intendanten. WDR-Intendant Tom Buhrow erhält 399.000 Euro im Jahr, das sind
33.250 Euro monatlich. 367.000 erhält BR-Intendant Ulrich Wilhelm, und bei Lutz
Marmor vom NDR sind es 348.000 Euro. Am Ende steht Thomas Kleist vom
Saarländischen Rundfunk mit „nur“ 237.000 Euro.
Außertarifliche Gehälter, wie sie zum Beispiel Programmbereichsleitern oder
Hauptabteilungsleitern bezahlt werden, liegen im Durchschnitt bei rund 11.000
Euro im Monat. Dazu gehören etwa NDR-Unterhaltungschef Thomas Schreiber oder
„Tagesschau“-Chefredakteur Kai Gniffke, wie der Branchendienst „Meedia“
schreibt. Normale Redakteure erhalten bei der ARD monatlich 3524 Euro bis 9908
Euro.
...
13.09.2017
Klägerin erhält Recht
"GEZ" vor dem Aus? Richter fällt Urteil zu Rundfunkbeitrag
Wer den Rundfunkbeitrag umgehen will, hat schlechte Karten. Doch nun hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klägerin recht gegeben. Kippt die
"GEZ"?
Eine Hostelbetreiberin hatte sich geweigert, den Rundfunkbeitrag (ehemals "GEZ"
genannt) für ihre Gästezimmer zu zahlen. Schließlich gäbe es weder Fernseher,
Radio oder Internet auf ihren Zimmern.
... Der Fall liegt nun beim Bayerischen Gerichtshof.
Das Urteil gilt als wegweisend für den Streit um den Rundfunkbeitrag. Bisherige
Klagen dazu scheiterten. Wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet, soll
das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag nun grundlegend prüfen.
Die Verfassungsrichter hätten einen Katalog mit "bohrenden Fragen" an alle
Landesregierungen und weitere Stellen verschickt. "Die Richter rollen mit ihrem
Fragenkatalog das Thema komplett auf", zitiert das Blatt eine Stimme dazu aus
einer der Staatskanzleien. Eine Stellungnahme werde in Kürze erwartet.
02.10.2017
https://www.merkur.de/leben/geld/gez-rundfunkgebuehr-vor-aus-urteil-rundfunkbeitrag-zr-8737364.html
Bundesverfassungsgericht rollt Rundfunkbeitrag auf
Das Bundesverfassungsgericht stellt den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren)
grundlegend auf den Prüfstand. Nach Informationen der „Neuen Juristischen
Wochenschrift“ (NJW) haben die Verfassungsrichter jetzt einen Katalog mit
bohrenden Fragen unter anderem an alle Landesregierungen verschickt.
Der Zwangsbeitrag wird auf Basis eines von den Ländern geschlossenen
„Rundfunkbeitragsstaatsvertrags“ von nahezu sämtlichen Bundesbürgern sowie von
etlichen Gewerbetreibenden erhoben. „Die Richter rollen mit ihrem Fragenkatalog
das Thema komplett auf“, heißt es aus einer der Staatskanzleien. Zudem habe der
Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof eine sehr kurze Frist für die
Stellungnahmen gesetzt.
...
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=395070
GEZ und Staatsfernsehen auf Raubzug in Deutschland
Die mit dem Mittel der Nötigung eingetriebene GEZ-Zwangsabgabe stößt bei 70 % der Deutschen auf Ablehnung.
Das hindert den Staat und die ihn stützenden Staatsparteien SPD, CDU, Grüne und Linkspartei nicht, diesen dreisten Griff in die Taschen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu befördern.
Ein SPS-Abgeordneter im Deutschen Bundestag behauptet dann noch allen Ernstes, der Bundestag könne da nichts machen. Das ist so ähnlich als wenn ein Bundestagsabgeordneter behaupten würde, dass der Bundestag keinen Einfluß darauf hätte, dass die Amerikaner ihre Atomraketen aus Deutschland abziehen.
Das es auch anders geht, zeigen die Niederlande, wo es auch ein Staatsfernsehen gibt, dass aber über Steuern finanziert wird, grad so wie der Bau von Autobahnen, der Kauf von Kampfflugzeugen oder die Zahlung Sozialhilfe, was ja auch nicht jeder steuerzahlender Bürger gerne unterstützt, aber im Interesse des Ganzen immerhin hingenommen wird.
In Deutschland dagegen der staatliche Schlachtruf: Wollt Ihr die totale GEZ!
Mit dem durchsichtigen Trick, die Eintreibung der Zwangsabgabe statt wie bisher der GEZ, nun den Kommunen aufzuhalsen, wollte das Staatsfernsehen, den Unmut der Bürgerinnen und Bürger auf die Kommunen umlenken, um so selber aus der Schusslinie zu kommen. Nun sind die Bürgerinnen und Bürger aber nicht so blöd, wie viele Abgeordnete im Deutschen Bundestag offenbar meinen. Der Widerstand gegen den staatlich organisierten Raubzug formiert sich. Und wer hier zu spät kommt, fliegt früher oder später aus dem Deutschen Bundestag raus, so wie der greise Erich Honecker aus seinem Wandlitzer Ghetto.
30.10.2016
NDR soll Rundfunkbeitrag selbst eintreiben
vom 29. Oktober 2016
Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts
Der Rundfunkbeitrag sorgt in Deutschland regelmäßig für Streit. Die Zahl der
Beitragsverweigerer wird immer größer. Ende 2015 befanden sich laut
Informationen des NDR rund 4,9 Millionen Beitragskonten im Mahnverfahren, in 1,4
Millionen Fällen wurden sogar Vollstreckungsersuche gestellt. Damit hat sich die
Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht: 2014 waren es noch 4,5 Millionen
Mahnverfahren und 0,9 Millionen Vollstreckungen.
Wer seine Beiträge nicht bezahlt erhält irgendwann Besuch von einem Mitarbeiter
seiner Kommune. Die Gemeinden sind seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe
vor drei Jahren nämlich für das Eintreiben der Gebühren zuständig – und nicht
mehr wie früher, die Gebühreneinzugszentrale (GEZ).
...
Denn die Zwangsgebühr hat außerhalb der Sendeanstalten wenig Freunde: Über 70 Prozent der Deutschen sprechen sich laut einer Umfrage des Insa-Meinungstrends gegen den Rundfunkbeitrag aus. Dass erst kürzlich eine Absenkung des Beitrags von 17,50 auf 17,20 Euro von den Ländern abgelehnt wurde, dürfte bei Kritikern für weiteren Unmut sorgen. Experten zufolge könnte der Beitrag in ein paar Jahren bereits bei 19,40 Euro liegen.
...
Gebühren nicht gezahlt GEZ-Verweigerin muss nicht in Haft
25.10.16, 11:57 Uhr
Eine Brandenburgerin, die seit drei Jahren keine GEZ-Gebühren mehr zahlt, muss
nun doch nicht in Haft.
Eine 43-jährige Brandenburgerin, die seit mehr als drei Jahren die Zahlung
ihres Rundfunkbeitrags verweigert, muss nun doch nicht in Haft. Das Landgericht
Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft gegen die
alleinerziehende Mutter aufgehoben, teilte Gerichtssprecher Sascha Beck am
Dienstag mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hatte das Amt Beetzsee damit
beauftragt, bei der Frau säumige Beiträge für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26
Euro einzutreiben. Da die 43-Jährige sich weigerte, eine Erklärung über ihr
Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg/Havel im August die
Erzwingungshaft an.
Das Amt Beetzsee habe mitgeteilt, dass der rbb als Gläubiger seinen Antrag auf
auf Anordnung der Haft gegenüber der Schuldnerin zurückgezogen habe, erklärte
Beck. Daraufhin habe das Landgericht den Haftbefehl am Montagnachmittag
aufgehoben.
40.000 Berlinern droht Vollstreckung wegen Rundfunkgebühr
Zuletzt ließen es jährlich rund 46.000 Berliner auf ein Verfahren beim Finanzamt ankommen. Mögliche Maßnahmen reichen von Kontenpfändungen bis hin zur Erzwingungshaft.
Am Montag hatte die Berliner AfD-Landesvorsitzende Beatrix von Storch bekannt gemacht, dass ihr das Konto gepfändet wurde - weil sie keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hatte. Eine Frau aus dem thüringischen Geisa saß zwei Monate in Erzwingungshaft, weil sie seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich auch geweigert hatte, dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft zu geben.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veröffentlicht nur eine Gesamtzahl zu Vollstreckungsersuchen an die Verwaltungsbehörden. 2014 gab es bundesweit rund 890.900 Fälle - mit Abstand die höchste Zahl seit 2009 (740.435). Der Berliner Anteil daran lag 2014 bei rund fünf Prozent. ...
...
10.04.2016
Kommentar Väternotruf:
Was hier als "Beitragsservice" bezeichnet wird, ist eine staatlich organisierte und legalisierte Form der Nötigung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern, wie man es seit den Repressionszeiten der DDR schon lange nicht mehr erlebt hat. Und das alles noch im Namen der Demokratie, denn das Staatsfernsehen von ARD und ZDF suggeriert jeden Tag, dass es sich für die Freiheit des Einzelnen einsetzen würde, während man selber mit übelsten Repressionsmitteln zwangsweise das Geld eintreibt, um den Propagandaapperat der Staatsparteien weiter am laufen zu halten.
Die Staatsparteien SPD, CDU, Grüne und auch die Linkspartei, die auch gerne eine staatstragende Partei sein möchte, setzen dem nichts entgegen, ist ja auch logisch, wer abends in der Tagesschau eine parteifreundliche Berichterstattung haben will, wird doch nicht gegen den Berichterstatter unternehmen, den die blöden Bürger bezahlen müssen. Das nennt man auch Staatskorruption.
Zwangsabgabe GEZ auch für Pastor einer freikirchlichen Gemeinde
5 K 145/15.NW Veröffentlichungsfassung!
VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE
URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verwaltungsrechtsstreit
des Herrn W.,
- Kläger -
gegen
den Südwestrundfunk, vertreten durch den Intendanten - Referat Beitragsrecht -,
Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart,
- Beklagter -
wegen Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund
der mündlichen Verhandlung vom 20. September 2016, an der teilgenommen haben
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Cambeis
Richterin am Verwaltungsgericht Reitnauer
Richterin am Verwaltungsgericht Klingenmeier
ehrenamtliche Richterin Arztsekretärin Hoppe
ehrenamtliche Richterin Dozentin Dr. Jung-Klein
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
...
Wie kann das Verwaltungsgericht Neustadt "Im Namen des Volkes" urteilen, wenn die dortigen Richter gar nicht vom Volk gewählt oder eingesetzt wurden.
Das gab es zuletzt in der DDR, die Partei, die sich anmaßte für das Volk zu sprechen. Staatsfernsehen als Pflichtprogramm war da so wie heute in der BRD die logische Folge.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 5 K 145/15.NW
Politaktivistin 61 Tage in Haft wegen Verweigerung der Zwangsabgabe für das bundesdeutsche Staatsfernsehen
Die Bundesrepublik Deutschland ist ja angeblich ein Staat der Demokratie und der Menschenwürde. Verhältnisse wie in der DDR, wo politische Gefangene im Gelben Elend in Bautzen in Haft einsaßen, gibt es angeblich nicht. Doch die Realität ist anders. Wer sich zum Beispiel in der BRD weigert die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen zu bezahlen, der kommt früher oder später in Haft. Wenn dann noch von deutschen Politikern mit nackten Finger auf die Türkei verwiesen wird, in der Menschenrechte missachtet werden, dann ist das schon Heuchelei übelsten Grades, solches kannte man früher nur von katholischen Priestern, die öffentlich Wasser predigten und heimlich Wein tranken.
Und wenn dann noch das Bundesverwaltungsgericht die staatlich verordnete Zwangsabgabe als Rechtens erklärt
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=21
dann weiß man dass man mit Sicherheit nicht in dem Land lebt, in dem ein freier Mensch gerne leben möchte und eine Richterschaft vorgesetzt bekommen hat, die sich wohl eher dem Grundsatz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", als dem Grundsatz von Artikel 1 Grundgesetz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verpflichtet sehen.
Verweigerter Rundfunkbeitrag: "GEZ-Rebellin" wird nach 61 Tagen aus Haft entlassen
Eine 46-Jährige weigerte sich, GEZ-Gebühren zu bezahlen - und musste in
Erzwingungshaft. Nun ist sie frei, weil der MDR seinen Antrag überraschend
zurückzog.
Der Grund für die Entlassung: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Antrag auf Erlass des Haftbefehls zurückgezogen. Der Grund für diese Kehrtwende ist nicht bekannt. Der Haftbefehl sei am Montag aufgehoben worden, sagte Gerichtssprecher Hans-Otto Burschel. "Für uns ist das Verfahren damit zu Ende."
Die Frau aus dem thüringischen Geisa besitzt weder Fernseher noch Radio. Sie hatte seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt und sich geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte Vermögensauskunft abzugeben. Die "Welt am Sonntag" hatte ihren Fall bekannt gemacht.
Mahnverfahren könnte von vorn beginnen
Der Zahlungsrückstand beläuft sich bis heute auf rund 191 Euro. "Der Anspruch ist erst in 30 Jahren verjährt", so Burschel.
...
Ende 2014 waren laut Beitragsservice insgesamt 4,5 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.
In sozialen Netzwerken solidarisierten sich unterdessen zahlreiche Beitragsgegner mit der "GEZ-Rebellin", die durch die Festnahme auch ihren Job in einer Metallfabrik verlor.„Quasi-Steuer“ abschaffen?
Aufstand gegen neue GEZ-Gebühr
Dietmar Neuerer
Datum: 17.01.2013 11:53 Uhr
Die Debatte um die neue Rundfunkgebühr gewinnt an Schärfe. Der Steuerzahlerbund
bezweifelt, dass ARD und ZDF das „viele Geld“ wirklich benötigen. Die FDP stellt
das ganze System infrage und fordert eine Reform.
Mit deutlichen Worten machen der Bund der Steuerzahler und der Deutsche
Kulturrat Front gegen den neuen Rundfunkbeitrag. „Wir fordern konkret, dass in
einem ersten Schritt die neue Haushaltsabgabe zumindest für die Unternehmen
abgeschafft wird“, sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel,
Handelsblatt Online. „Außerdem sollen sich per „Opt-out“-Klausel auch alle
Privathaushalte, die nachweislich kein Empfangsgerät besitzen, von der neuen
Abgabe befreien können.“
Holznagel kritisierte, dass es sich bei dem neuen Rundfunkbeitrag um eine
„Quasi-Steuer“ handle und jeder zur Kasse gebeten werde, ob er nun das Angebot
der öffentlich-rechtlichen nutze oder nicht. „Gewinner des neuen Beitrags sind
ARD, ZDF und Co., die jetzt wohl noch mehr Geld von den Beitragszahlern
erhalten“, sagte er. Es müsse daher auch rasch geprüft werden, ob ARD und ZDF
das „viele Geld“ wirklich benötigten. „Auch sollten die Sender endlich ihre
teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen“,
verlangte der Steuerzahlerbund-Präsident. „Nicht alles, was an Leistungen
angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich.“
Das wird teuer: Für die kommende Gebührenperiode von 2013 bis 2016 brauchen die
Öffentlich-Rechtlichen nach eigenen Berechnungen mehr Geld. Dabei langt die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bislang schon ordentlich zu. So müssen alle, die
ein Empfangsgerät besitzen, Rundfunkgebühren zahlen. Mindestens 5,76 Euro
kassiert die GEZ pro Monat für den Radio-Empfang. Fürs Radio und Fernsehen
verlangt die GEZ 17,98 Euro im Monat. Für Internet-PC werden Rundfunkgebühren in
Höhe von 5,52 Euro monatlich fällig. Quelle: dpa
Nach Ansicht des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann,
sollten nicht nur die öffentlichen-rechtlichen Anstalten von dem neuen
Rundfunkbeitrag profitieren. Er ist daher der festen Überzeugung, dass die
Haushaltsabgabe in der jetzt beschlossenen Form „keinen Ewigkeitswert“ haben
werde. „Grund ist aber nicht nur die Entwicklung des Öffentlich-Rechtlichen
Rundfunks, sondern des gesamten Mediensystems in Deutschland“, sagte Zimmermann
Handelsblatt Online. „Besonders die regionalen Tageszeitungen in Deutschland
werden dauerhaft ohne eine Unterstützung wohl kaum flächendeckend und vielfältig
überleben können.“
Auch regionale und lokale, hochwertige journalistische Internetangebote würden
sich ohne eine Unterstützung nicht in ausreichender Zahl entwickeln und im Markt
halten können. Zimmermann glaubt daher, dass sich das mediale Angebot weiter
ausdifferenzieren müsse. „Der altbekannte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird
eine wichtige Ankerfunktion behalten und neue Verbreitungswege nützen und heute
noch rein kommerzielle Produkte, wie regionale und lokale Tageszeitungen, werden
Teil der Nutznießer der Haushaltsabgabe werden.“
Am elften Verhandlungstag am Hamburger Landgericht im September gab es statt des
erwarteten Urteils nur die Fortsetzung der Flut von Beweisanträgen von Seiten
der Verteidigung. Es wird noch mindestens noch zwei weitere Verhandlungstage
gegen Heinze, Strobel und die TV-Produzentin Heike Richter-Karst, die die
Drehbücher ungelesen gekauft haben soll, geben. Im Oktober fällte das Gericht
dann sein Urteil: ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Quelle: dpa
Seit Anfang dieses Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag, der die bisherige
Rundfunkgebühr abgelöst hat. Der neue Beitrag muss seither pauschal für jeden
Haushalt unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte gezahlt werden. Die Gebühr
von 17,98 Euro pro Monat entspricht der bisherigen Standardgebühr für die
Nutzung von TV, Radio und Computer. Auch für Firmen gelten neue Regeln. Die Höhe
des Beitrags richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten
und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Gerade die Regelung für Unternehmen ist
umstritten.
FDP fordert Abschaffung der GEZ
Bundestagspräsident Norbert Lammert rechnet vor diesem Hintergrund damit, dass
die neue GEZ-Gebühr nicht lange Bestand hat. "Mein Eindruck ist, dass die von
den Ländern für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellte Nachbesserung der
neuen Gebührenregelung früher notwendig wird als bei der Beschlussfassung
erwartet", hatte Lammert vor kurzem gesagt. Wie der Steuerzahlerbund äußerte
auch er Zweifel an der großzügigen Finanzausstattung für ARD und ZDF. Mit den
erstaunlichen Summen, die öffentliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaften
beispielsweise für Sport-Rechte zahlten, würden ebenso erstaunliche Gehälter im
Sportbetrieb ermöglicht, sagte Lammert. "Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler
zur Finanzierung von Traumgehältern bei." Das müsse sich dringend ändern.
Der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, Burkhardt
Müller-Sönksen, plädierte dafür, die neue GEZ-Gebühr durch eine „Medienabgabe“
zu ersetzen, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Zugleich forderte die
Abschaffung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die sich jetzt „ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice“ nennt. „Die Medienabgabe würde von jeder
einkommenssteuerpflichtigen Person erhoben, also direkt von dem Empfänger des
Rundfunkangebots“, erläuterte Müller-Sönksen seinen Vorschlag im Gespräch mit
Handelsblatt Online. Ungerechtfertigte Doppel- und Dreifachbelastungen der
Wohnung, am Arbeitsplatz oder des Firmenwagens wären damit ausgeschlossen.
Die Medienabgabe würde zudem nur bei einkommenssteuerpflichtigen Bürgern
erhoben. „Da die Informationen zur Einkommenssteuerpflichtigkeit den
Finanzämtern bereits vorliegen, könnte der Einzug der Medienabgabe
treuhänderisch durch die Finanzämter erfolgen“, sagte der FDP-Politiker. So
werde auch die Kirchensteuer seit Jahrzehnten „staatsfern“ eingezogen. „Der
Beitragsservice als GEZ-Nachfolger wäre funktionslos und könnte abgeschafft
werden.“
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http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/quasi-steuer-abschaffen-aufstand-gegen-neue-gez-gebuehr/7646324.html
Verwaltungsgericht Potsdam
11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.
Fabian Eidtner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1967) - Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 22.11.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 26.05.2003 als Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 22.11.2011 als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 18.02.2015, 01.08.2016: Vorsitzender Richter - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.
Christian Möller (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richter am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 01.10.1997, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.10.1997 als Richter am Verwaltungsgericht Potsdam aufgeführt. 2008: Präsidiumsmitglied. Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 01.08.2016: stellvertretender Vorsitzender Richter - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Geldbeitreibungskammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.
Gudrun Achenbach (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Richterin am Verwaltungsgericht Potsdam (ab 01.12.1996, ..., 2016) - Verwaltungsgericht Potsdam - GVP 01.08.2016: Beisitzerin - 11. Kammer - sogenannte GEZ-Kammer. GEZ - Nein Danke, einmal Staatsfernsehen in der DDR reicht.