Gleichstellungsbeauftragte
Der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt oder des Landkreises, nicht zu verwechseln mit der Frauenbeauftragten oder dem Männerbeauftragten, ist der Ansprechpartner für Väter, die sich als Mann diskriminiert fühlen.
Natürlich gibt es noch, vorwiegend weibliche Gleichstellungsbeauftragte, die meinen, sie würden vom Staat nur deshalb bezahlt, um die Interessen von Frauen zu vertreten. dies ist natürlich falsch und bedarf notfalls der dienstrechtlichen Korrektur durch den Dienstvorgesetzten.
Wenn Sie sich als Vater und Mann diskriminiert oder sonst wie benachteiligt sehen, suchen Sie Ihren örtlichen Gleichstellungsbeauftragten auf und bitten ihn um Hilfe und Unterstützung.
Urteil in Mecklenburg-Vorpommern Gleichstellungsbeauftragte
müssen weiblich sein
In Mecklenburg-Vorpommern haben nur Frauen
Chancen auf einen Posten als Gleichstellungsbeauftragte. Das hat das
Landesverfassungsgericht entschieden. Ein Beamter fühlt sich durch das Gesetz
diskriminiert.
Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links)
Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpommern kann nicht
Gleichstellungsbeauftragter werden. Das Verfassungsgericht in Greifswald wies
die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das
Gleichstellungsgesetz für verfassungskonform. Der Mann hatte geklagt, da nur
Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden und auch nur von Frauen gewählt werden
können. Er sah sich dadurch diskriminiert.
Nach Ansicht der Richter ist
die Wahlrechtsbeschränkung jedoch verhältnismäßig, um Frauen die
verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit zu gewährleisten. Frauen
seien noch immer strukturell benachteiligt, was sich unter anderem in der
Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen zeige, sagte der Vorsitzende
Richter Burkhard Thiele. Das Gleichstellungsgesetz sei in erster Linie noch
immer auf die Frauenförderung ausgerichtet.
Der Kläger Wolfgang Leist,
als Landesbeamter beim Bürgerbeauftragten tätig, reagierte enttäuscht. "Ich
werde weiter von einer Gleichstellungsbeauftragten vertreten, die ich nicht
wählen darf." Gerade die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betreffe Männer im
gleichen Maße wie Frauen, sagte er. Die Richter hatten in ihrem Urteil jedoch
deutlich gemacht, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur ein
Teilbereich der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten sei.
Das Gericht
forderte den Gesetzgeber auf, die Entwicklung in den kommenden fünf Jahren
sorgfältig zu beobachten. Die Entscheidung fiel mehrheitlich, aber nicht
einstimmig.
10.10.2017
Kommentar:
Da hat der Vorsitzende Richter
Burkhard Thiele, seines Zeichens Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, mal
wieder in die ideologische Mottenkiste gegriffen, grad so wie in der DDR, wo der
greisen Männerriege im Politbüro kein Argument zu hanebüchen war, um damit den
Status Quo zu sichern.
Hätte er doch mal als Vorbild gewirkt und seinen
Platz als Präsident des Oberlandesgerichts Rostock einer Frau überlassen, aber
nein, er setzt sich wohl lieber an die Spitze.
Immerhin, es gab bei der
Entscheidung des Mecklenburgischen Landesverfassungsgerichts Gegenstimmen, das
zeigt, dass trotz fleißiger verfassungsgerichtlicher Betonarbeiten auf Kosten
der Steuerzahler/innen auf Dauer jede Mauer bröckelt, in Mecklenburg vielleicht
hundert Jahre später, das mag sein.