Günter Rexilius
Günter Rexilius ist Diplom-Psychologe, Privatdozent an der Universität Wuppertal, praktisch tätig als Psychotherapeut, Familientherapeut und Sachverständiger
"Der konzentrierte Blick auf die Kinder ist methodisch gesehen ein Versuch, in den Kindern selbst Antworten auf Fragen zu finden, die an ihre Verhaltensweisen und ihre Entwicklungseinzelheiten zu stellen sind, gewissermaßen die Suche nach einem ´Krankheitsherd` in ihrem Inneren. Sie entspricht dem medizinischen Krankheitsverständnis, das den einzelnen mit seiner Symptomatik auf sich selbst beschränkt.
...
Neben diesen mehr allgemeinen Überlegungen gibt es einen familientheoretischen Grund, den Blick von den Kindern abzuwenden. Die systemisch-strukturelle Familientherapie hat nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch über die therapeutische Arbeit mit Familien herausgearbeitet, in welchem Maße der familiäre - und fachliche - Blick auf Kinder von den eigentlichen Problemen, Konflikten und Verstehensmöglichkeiten ablenkt: Der familiäre Symptomträger, der Identifizierte Patient (IP) zeigt zwar die Auffälligkeiten und Krankheitssymptome, die ihn leiden lassen und vielleicht in die Therapie führen, aber in jedem Falle ... spielt die familiäre Dynamik, spielen die familiären Beziehungen eine mehr oder weniger entscheidende Rolle bei der Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik. " (S. 143)
Günter Rexilius, Gutachter und Familientherapeut
in: "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Intervention bei Trennung und Scheidung"
Bergmann, Jopt, Rexilius; Bundesanzeiger Verlag 2002, kritisch zum Wert sogenannter "Kinderpsychologischer Untersuchungen"
"Alles o.k. mit dem Kindeswohl?
Ein Plädoyer für eine Reform der Reform des Kindschaftsrechts"
Günter Rexilius
in: "Kind-Prax", 4/2001, S. 112-117
"Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"
Günter Rexilius, Dipl.Psych., Priv.dozent an der Uni Wuppertal,
Psychotherapeut, Familientherapeut, Sachverständiger
in "Kind-Prax" 1/2000, S.3-8
Rexilius beschäftigt sich in Auseinandersetzung mit Willutzki, Präsident des
Deutschen Familiengerichtstages mit zwei Modellen psychologischen Arbeitens.
1. Verhaltenspsychologisch orientiert
2. Orientierung an der humanistischen Psychologie
Während sich erstere den Anschein unfehlbarer und wissenschaftlicher Aussagen zu
verleihen scheint, steht die zweite dafür nach positiven und konstruktiven Veränderungs-
und Entwicklungsmöglichkeiten zu sehen.
Im Gegensatz zu den mütterideologisch verklärten und väterscheltenden Argumentationen a la Anita Heiliger und Christina Schenk, die gerne Mütterprivilegien und Alleinvertretungsansprüche von Müttern von vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 restaurieren wollen, kritisiert Rexilius das derzeitige Familienrecht und die dazugehörige Fachpraxis, die elterliche Sorge als ein Recht versteht, das je nach Bedarf einem Elternteil abgesprochen werden kann, nicht aber dass elterliche Sorge bedeutet für das Kind vom Zeitpunkt der Zeugung an Sorge zu tragen. Konsequent zu Ende gedacht heißt dass, dass es die Aufgabe der Professionellen ist, dafür in Krisensituationen und bei Beeinträchtigung der Eltern dafür zu sorgen, dass diese ihre Verantwortungskompetenz wiedererlangen. Wir meinen, dass diese Sichtweise konsequenterweise erfordert, diejenigen Paragrafen im Kindschafts- und Familienrecht zu streichen, bei denen Eltern das "Sorgerecht entzogen werden kann, sei es beim "normalen" Elternkonflikt oder bei "Gefährdung des Kindeswohls". Von dem grundgesetzwidrigen Skandal, dass nichteheliche Kinder nach 1626a BGB nach wie vor kein Anrecht auf elterliche Sorge durch ihren Vater haben, mal ganz abgesehen.
Statt dessen muß zukünftig bei einer Beinträchtigung der elterlichen Verantwortungsbefähigung auf die Möglichkeit des Ruhens der elterlichen Sorge nach 1674 BGB zurückgegriffen werden. Parallel dazu hätte die öffentliche Jugendhilfe geeignete Hilfen anzubieten, um die Eltern nach Möglichkeit bei der Wiedererlangung der elterlichen Verantwortungsbefähigung zu unterstützen.
Rexilius zeigt weiter auf, welche wichtige Rolle psychologischen Sachverständigen zukommen sollte und welche Anforderungen diese genügen sollten, nämlich ein systemisches, dialektisches und historisches Selbstverständnis zu besitzen und über psychotherapeutische und familientherapeutische Kompetenzen zu verfügen. Ein Diplom in Psychologie zu besitzen oder Nervenarzt oder Neurologe zu sein befähigt noch lange nicht, als Gutachter in familienrechtlichen Verfahren aufzutreten, in dem es um psycho-soziale Konfliktmuster geht.
"Kindeswohl und PAS. Zur aktuellen Diskussion des Parental Alienation Syndrome"
Günter Rexilius
in: "Kind-Prax", 1999, Heft 5