Gutachten

Diagnostik - Tests - Testdiagnostik - Testpsychologische Untersuchung


 

 

Diskussionsforum zum Thema Gutachten: www.gwg-gutachten.de

 

Beratung zum Thema Gutachten unter www.system-familie.de

 

 


 

 

Ein Teil der im familiengerichtlichen Auftrag tätigen Gutachter benutzen psychologische Testverfahren. Diese Testverfahren sollen angeblich dazu beitragen, die Fragen des Gerichtes beantworten zu können. Diagnostik ist aber nicht identisch mit Testverfahren, kompetente Sachverständige können völlig ohne Testdiagnostik arbeiten. Es ist fraglich, ob die verwendeten Tests überhaupt einen  Sinn machen oder ob sie nicht eher dazu dienen, den Leuten einschließlich den Familienrichtern, die oftmals von Psychologie wenig oder gar keine Kenntnisse haben, Sand in die Augen zu streuen und Expertenwissen zu suggerieren.

Allen im Umlauf befindlichen Testverfahren ist eines gemeinsam, sie können bestenfalls unterstützend dabei wirken, Realität zu erfassen und zu beschreiben. Bei einigen Testverfahren kann man selbst am unterstützenden Charakter zur Erfassung der Realität starke Zweifel haben. 

Testverfahren werden in der Regel bei traditionell orientierter Statusdiagnostik benutzt. Für die Arbeit lösungsorientiert arbeitender Sachverständiger sind Testverfahren in der Regel wertlos.

 

Die Testsysteme als Original sind meistens sehr teuer, so dass sich in der Regel nur damit arbeitende Gutachter  "versorgen" können, der interessierte Laie oder betroffene "Proband" dagegen nur schwer. 

Im Prinzip kann man für testdiagnostische Zwecke auch Tarotkarten nutzen oder bei Karstadt für 20 Mark eine Kiste verschiedenfarbiger und verschieden großer Holzklötzer kaufen und schon hat man eine preiswerte Alternative zu den sauteuren "professionellen" Testsets. Das einzige was fehlt ist die sogenannte "Standardisierung", d.h. die Möglichkeit die Tests nach einem standardisierten Verfahren auswerten zu können. Doch da liegt schon die Schwäche aller Tests begründet, sie suggerieren, man könne das Leben in all seinen komplizierten Zusammenhängen und Facetten durch Standardisierungen "objektivieren". 

Die Testerei hat natürlich noch einen entscheidenden Nachteil, wenn der Proband/Klient weiß, dass der Gutachter / die Gutachterin eine Stellungnahme für das Familiengericht zu schreiben hat und dazu einen solchen Test benutzt, wird dies selbstverständlich dazu führen, dass der Proband versuchen wird, dass "Ergebnis" zu manipulieren. Ist er z.B. besonders aggressiv, kann er versuchen, sich im Test als sehr zurückhaltend darzustellen. 

Trotz der Mängel ist es noch weitverbreitete Gutachterunsitte - oder sollte man sagen Scharlatanerie?, den Tests eine quasi religiöse Weihe zukommen zu lassen oder gar so zu tun, als ob man allein aus Tests "die Wahrheit" erkennen könne. Aber es ist doch schön bequem, der Gedanke "die  Wahrheit" herausfinden zu können. Und auch die Familienrichter sind wohl in der Regel froh, nun endlich "wissenschaftliche Beweise" vorliegen zu haben, auf Grund derer sie meinen nun entscheiden zu können. Dabei wissen wir spätestens seit Goethe: "Es irrt der Mensch, so lang er strebt."

Das ganze Testdilemma lässt sich letztlich nur durch eine andere Art der "Begutachtung" lösen, die sich davon löst absolute Wahrheiten verkünden zu wollen und statt dessen das Gutachterverfahren nutzt, um innerhalb des Familiensystems zu diagnostizieren, zu intervenieren und zu reorganisieren.

 

 


 

 

Fortbildung zum „CARE-Index“ vom 27.-28.10.2017 / Peter Kälble

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Fortbildung zum „CARE-Index“ vom 27.-28.10.2017

CARE-Index in der Begutachtung: Videogestützte Säuglings- und Kleinkind-Interaktionsbeobachtungen in der familienrechtspsychologischen Begutachtung zur Identifizierung von Gefährdungslagen oder konkretem Interventionsbedarf

Ziel der Fortbildung: Erwerb von Grundlagenwissen, welches zum Einsatz des „CARE-Index“ in der familienpsychologischen Begutachtung befähigt (die reliable Auswertung erfolgt in Kooperation mit entsprechend trainierten Codern)

Was macht die Methode des CARE-Index für familienrechtliche Gutachter so wertvoll?

...

Die videogestützte Interaktionsbeobachtungsmethode des von der Bindungsforscherin Patricia Crittenden entwickelten CARE-Index (Child-Adult-Relationship-Experimental-Index) stellt eine optimale Verbindung dieser Anforderungen dar: ... 

Das Training weist in die Grundzüge der Methode ein, sodass ein ausreichendes Verständnis für die Kriterien, signifikanten Erkennungsmerkmale und Muster erworben wird. Auf dieser Basis besteht die Möglichkeit, später die abschließende Auswertung eigener Videos durch reliable Coder durchführen zu lassen.

http://praxisfamilieundrecht.de/fortbildung-zum-care-index-vom-27-28-10-2017-peter-kaelble/


 

 


 

 

Family-Relations-Test  (FRT)

von Bene & Anthony, 1957 

Der FRT besteht aus einer Serie von Bildkarten (40 Items mit festgelegtem Wortlaut, d.h. Testaufgaben", auf welchen schematisierte Zeichnungen von Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts dargestellt sind. Das "untersuchte" Kind wird zunächst gebeten, hieraus jene Personen auszusuchen und zu benennten, welches es als zu seiner Familie gehörig erlebt. Danach werden dem Kind nacheinander Aussagekärtchen vorgelesen, welche es jeweils der Person zuordnet, zu der die betreffende Aussage am besten passt. Mehrfachnennungen sind möglich. Für die Aussagen, die keiner der ausgesuchten Personen zugeschrieben werden können, wird die Figur des "Herrn Niemand" eingefügt. Warum es nicht auch eine "Frau Niemand" gibt, der solche Aussagen zugeschrieben werden können liegt vermutlich daran, dass der Test schon 1957 kreiert wurde und damals die Bedeutung des Geschlechts für alle Lebensbereiche wissenschaftlich noch weitestgehend unbekannt war.

 


 

 

FAST. Familiensystemtest 

Gehring, T.M (1998)

2. erweiterte Auflage. Göttingen: Hogrefe.

Preis 598.-

 

Eine Testbesprechung in: "Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie", 33 (1), 62-64, Hogrefe Verlag 2001

 

 


 

 

Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI)

Deutsche Kurzform von Gehring & Blaser

soll eine qualitative Bewertung von "Persönlichkeitsmerkmalen im klinischen Sinne" ermöglichen. 

 

 

 


 

 

Interaktionsbeobachtung mittels Einwegspiegel

Um die Interaktion zwischen Familienmitgliedern "ungestört" zu beobachten werden auch Einwegspiegel (oder Videoaufzeichnungen) benutzt, bei der einige der zu beobachtenden Personen (in der Regel die Kinder) nicht wissen, dass sie durch den Einwegspiegel vom Gutachter beobachtet werden. Ob diese mit den Persönlichkeitsrechten der Kinder, aber auch der anderen, die um die Existenz dieser Art von Beobachtung wissen, vereinbar ist, scheint uns fraglich (Grundgesetz, Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar). 

Wer Affen im Zoo durch das Gitter bestaunen will kann das tun. Eine Übertragung auf die Beobachtung von Menschen verbietet sich aber.

Richtig kann diese Form der Beobachtung gegebenenfalls dann sein, wenn es gilt den Vorwurf von Straftaten aufzuklären, beispielsweise Sexueller Missbrauch, da hier das Interesse an der Aufklärung des Vorwurfs möglicherweise höher zu stellen ist, als eine vorübergehende Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.

Bei "einfachen" Verfahren zu Umgangsregelungen oder Sorgerechtsauseinandersetzungen scheint diese Schwelle jedoch nicht erreicht zu sein und es kann da nur verwundern, wenn sich Erwachsene dazu bereit erklären, an dieser Art von Begutachtung, bei der sie wie die Affen im Zoo in ihrem Käfig von neugierigen Beobachtern begafft werden, zu beteiligen.

 


 

 

"Kindliche Verhaltensauffälligkeiten im elterlichen Konfliktfeld"

Tomas Busse

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 1/1999, S. 1-8

 

Mit Informationen zu üblichen Testverfahren wie

- Sensomotorisches und psychosoziales Entwicklungsgitter nach Kiphard

- Familienanamnese im Explorationsgespräch

- Satzergänzungstest

- Familie in Tieren

- Schloßzeichentest nach Michaelis

- Sterne-Wellen-Test nach Ave-Lallemant

- Familien-Beziehungs-Test nach Howells und Lickorish

- Scenotest nach Staabs

 

 


 

 

"Eine Auswahl von Testverfahren und Fragebogen zur Diagnostik in familienrechtlichen Fragestellungen"

Brigitte Mayer-Baumgärtel

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1996, Heft 4, S. 176-177

 

 


 

 

 

"Der diagnostische Prozeß bei der Familienpsychologischen Begutachtung. Ein Beitrag zur Datenbasis und zur Intervention des psychologischen Sachverständigen"

Joseph Salzgeber; Siegfried Höfling

in: "Zentralblatt für Jugendrecht", 1991, Heft 7-8, S. 388-394

 

Erstaunlicherweise ein recht klarer und heute noch aktueller Beitrag über Sinn und Unsinn von Statusdiagnostik versus "Modifikationsorientierter Diagnostik". Allerdings ist der Beitrag auch schon 10 Jahre alt und von Siegfried Höfling (mit)verfaßt. Siegfried Höfling, so ist zu hören, arbeitet inzwischen für die CSU nahe Hans-Seidel-Stiftung in München und soll noch immer mit Josef Salzgeber von der sogenannten "GWG" in München in gutem Kontakt stehen.

 

 


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