Psychologische Gutachten

Richtlinien


 

 

Auch wenn manchmal etwas anders getan wird, es gibt keine allgemeinverbindlichen Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten - und das ist auch gut so. Was es gibt, sind mehr oder weniger gut gelungene Versuche verschiedener Autoren das Thema "Psychologische Gutachten" in Aufsätzen oder mehr oder weniger dicken Büchern  darzustellen und Orientierungen zu geben. Wenn die Autoren dann dick über ihr Buch rüberschreiben "Richtlinien" ist das so ähnlich, als ob ein Arzt an seine Arztpraxis ein Schild mit der Aufschrift "Krankenhaus" anbringt. Man kann das tun, man kann es aber auch sinnvoller Weise lassen.

Allgemeinverbindliche Richtlinien kann es schon deswegen nicht geben, da vom Gericht beauftragte Gutachter (häufig Psychologen) den verschiedensten psychologischen Schulen oder Richtungen angehören können, so z.B. Familientherapie (hier auch mit den verschiedensten Theorie- und Arbeitsansätzen), Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Gestalttherapie, NLP usw.

Ein guter Gutachter sollte den Klienten, mit denen er arbeitet seinen Arbeitshintergrund mitteilen, schon damit die Klienten die Möglichkeit haben, sich mit diesem für sie in der Regel fremden Thema vertraut zu machen.

 


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