Haftbefehl


 

 

 

BGH-URTEIL ZU UNTERHALTSZAHLUNGEN

Scheinvater darf Haftbefehl gegen Mutter beantragen

Kann eine Mutter notfalls per Haftbefehl dazu gezwungen werden, einem Scheinvater Auskunft über den tatsächlichen Vater eines Kindes zu geben? Die Richter am BGH haben entschieden: Sie kann. In dem zugrundeliegenden Fall ging es um Regressansprüche für unberechtigte Unterhaltszahlungen.

Karlsruhe - Das Oberlandesgericht Jena hatte die Erzwingungshaft ursprünglich abgelehnt. Dieser Beschluss wurde nun aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zu dem Schluss, dass das Persönlichkeitsrecht der Mutter nicht höher wiegt als das Recht des Scheinvaters, den von ihm gezahlten Unterhalt vom Erzeuger zurückzufordern.

Im konkreten Fall ging es um einen 1989 nichtehelich geborenen Jungen, für den ein Mann die Vaterschaft anerkannt hatte und Unterhalt zahlte. Auch die Mutter hatte den Mann als Vater benannt. Eine heimliche Speichelprobe belegte jedoch Jahre später, dass dieser nicht der Erzeuger war. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten bestätigte den Befund.

Um den über 16 Jahre gezahlten Unterhalt vom tatsächlichen Erzeuger zurückzufordern, verlangte der Scheinvater Auskunft über dessen Namen. Als die Mutter die Auskunft verweigerte, verhängte das Landgericht Gera im November 2005 ein Zwangsgeld von 1000 Euro, ersatzweise zehn Tage Zwangshaft. Als die Mutter das Zwangsgeld nicht zahlte und das Geld nicht durch den Gerichtsvollzieher eingezogen werden konnte, beantragte der Scheinvater den Erlass eines Haftbefehls.

Das OLG Jena lehnte das aber im Oktober 2006 mit der Begründung ab, dass damit die Grundrechte der Mutter in verfassungswidriger Weise verletzt würden.

Der BGH hob die Entscheidung nun in letzter Instanz auf: Er sieht die Voraussetzungen für eine Zwangshaft gegeben, weil damit ein rechtskräftiges Urteil vollstreckt werde.

Zwar schütze das Persönlichkeitsrecht grundsätzlich vor einer Offenlegung des Intimlebens. In diesem Fall haben laut BGH jedoch die Interessen des falschen Vaters Vorrang, der beim wirklichen Erzeuger des Sohnes Regress für den jahrelang zu Unrecht gezahlten Unterhalt nehmen will. Die Frau, die den Scheinvater in diese Situation gebracht habe, müsse an der Beseitigung dieser Nachteile mitwirken.

Die Persönlichkeitsrechte der Mutter seien nicht verletzt, erklärten die Bundesrichter. Sie habe durch ihre ursprüngliche Erklärung selbst die Ursache gesetzt, dass der Scheinvater unterhaltspflichtig wurde. Da nun die Unrichtigkeit ihrer Erklärung feststehe, sei es ihr zuzumuten, den tatsächlichen Vater zu benennen.

Das Landgericht muss nun abschließend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Haft auch aktuell noch vorliegen.

han/AP/dpa

07.08.2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,570640,00.html

 

 


 

 

12. Februar 2008 - 00:00 Uhr

Doppelmord-Prozess: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

von Tim In der Smitten

Über drei Monate dauerte der Prozess, am Dienstag gab es die Plädoyers im Verfahren gegen Erol P.

Für die Verteidiger von Erol P., Rainer Pohlen (l.) und Gerd Meister, ist der 39-Jährige kein Mörder. (Foto: IdS)

Mönchengladbach. Nach über drei Monaten Prozessdauer hat es am Dienstag die Plädoyers im Doppelmord Verfahren gegen Erol P. (39) gegeben. Staatsanwalt Stefan Lingens forderte die höchste im deutschen Strafprozess vorstellbare Strafe gegen P., der mit kahl rasiertem Schädel auf der Anklagebank kauerte und ununterbrochen weinte.

„Ich beantrage, Erol P. zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden“, so Lingens.

Der 39-Jährige sei eine Gefahr für seine Familienangehörigen und die Allgemeinheit, sagte der Jurist vor dem Landgericht Mönchengladbach. „Der Angeklagte hat zudem eine charakterliche Neigung zu Wutausbrüchen, sexuellen Straftaten und zur Gewalt“, so Lingens weiter.

Sollte das Gericht dem folgen, bliebe Erol P. bis ins hohe Alter in Haft. Für den Staatsanwalt gab es nicht die geringsten Zweifel, dass Erol P. seine Frau (36) und seine Tochter (18) nach einem Sorgerechtstermin auf offener Straße mit Kopfschüssen getötet hat.

Die Tat komme „einer zweifachen Hinrichtung gleich“ und sei „Ausdruck seines abgrundtiefen Hasses“, sagte der Staatsanwalt. So habe Erol P. seiner am Boden liegenden Frau den Fuß auf die Brust gesetzt und ihr zwei Mal in den Kopf geschossen.

Seiner Tochter habe er von hinten in den Kopf geschossen und der am Boden liegenden jungen Frau dann noch einmal in den Kopf gefeuert. Dabei habe es sich keineswegs um Affekt-Taten gehandelt, wie die Verteidigung während des ganzen Prozesses darzustellen versuchte.

Lediglich den Vorwurf, Erol P. habe versucht, seinen Sohn zu ermorden, ließ der Ankläger fallen. Für ihn steht jedoch fest, dass P. seine Schwägerin vergewaltigt und dabei mit Bissen im Intimbereich schwer verletzt hat.

Verteidigung: „Die Tötung war nicht arglistig.“

Für die Verteidiger Rainer Pohlen und Gerd Meister kommt dagegen nur eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht aber wegen Mordes in Frage. „Da Erol P. seine Familie oft genug bedroht hat, hätte sie mit einem Übergriff rechnen müssen und sei nicht arglos gewesen“, so kalte juristische Schlussfolgerung.

Den Vorwurf der Vergewaltigung seiner Schwägerin sahen die Verteidiger als nicht bewiesen an. Das angebliche Opfer habe vor Gericht eine „typisch südländisch-hysterische Darbietung“ geboten, die nicht glaubwürdig gewesen sei, so Gerd Meister. Die Verteidigung setzt alles daran, die Verurteilung wegen Vergewaltigung zu umgehen, weil daran die mögliche Sicherungsverwahrung hängt.

Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die eine Schwägerin der Getöteten als Nebenklägerin vor Gericht vertritt, reagierte entsetzt. „Damit hat der Kollege den Bogen überspannt. Es gibt gewisse Regeln, an die man sich halten soll. Einen Zeugen, der völlig glaubwürdig hier aussagt, so zu bezeichnen, geht eindeutig zu weit.“

Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst

Ermittlungen in den eigenen Reihen der Justiz verliefen derweil ergebnislos. Der Fall hatte einen Justizskandal ausgelöst: Weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag, auf den die Anwältin seiner Frau, Celebi, die Justiz hingewiesen hatte. Bei einem Sorgerechtstermin wurde P. jedoch nicht verhaftet. Minuten später geschah die Tat.

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Doppelmord: Hintergrund und Ablauf

Staatsanwalt Stefan Lingens ist der Ankläger im Mordprozess.

Gewaltschutz: Wie gestern bekannt wurde, hatte Anwältin Gülsen Celebi vor dem Familiengericht am Tat-Tag Gewaltschutz für Rukyie und Derya P. gefordert. Erol P. hätte sich den zwei Frauen dann nicht mehr nähern dürfen. Der Familienrichter sah jedoch keinen Grund für eine sofortigen, derartigen Beschluss.

Ablauf: Nach der Sorgerechtsverhandlung, bei der Erol P. trotz offenen Haftbefehls nicht verhaftet wird, fährt er zur Wohnung seiner Ex-Frau an der Frankenstraße. Dort erschießt er seine Frau und seine Tochter mit gezielten Kopfschüssen. Eine Stunde nach der Tat stellt sich Erol P. der Polizei in Viersen.

http://www.wz-newsline.de/?redid=196917

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was hätte den beiden Frauen ein Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz genützt? Wahrscheinlich nichts, denn warum sollte sich ein Rasender von einen Stück Papier beeindrucken lassen. Nächstens teilt man noch bedrucktes Papier an Amokläufer aus, in der Hoffnung, dass diese dann zur Ruhe kommen und den nächsten Psychologen aufsuchen. 

 

 

 

Mönchengladbach

Doppel-Mord: Polizei erhebt Vorwürfe gegen Justiz

VON PETER KORN, GABI PETERS GERHARD VOOGT UND DIETER WEBER -

zuletzt aktualisiert: 14.03.2007 - 07:08

Mönchengladbach (RP) Die Justizpanne, die möglicherweise Ursache für den Doppelmord an der 37-jährigen Türkin und deren Tochter ist, hat NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) auf den Plan gerufen. Sie sicherte am Dienstag zu, dass die Umstände des Doppelmordes mit Hochdruck aufgeklärt würden.

Die zwei Frauen waren auf offener Straße erschossen worden. Foto: Detlef Ilgner

„Die Tatsache, dass die schreckliche Bluttat durch eine rechtzeitige Festnahme des mutmaßlichen Täters hätte verhindert werden können, hat mich besonders entsetzt“, betonte die Ministerin. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund müsse akribisch und schnell geprüft werden, wem in diesem Zusammenhang Versäumnisse vorzuwerfen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Krefeld übertragen.

Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht vorausgegangen, bei dem der spätere Todesschütze Erol P. um das Besuchsrecht für seine drei Kinder stritt. Obwohl bei der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer Vergewaltigung gegen ihn vorlag und der Richter darüber informiert worden war, konnte der 38-Jährige das Amtsgericht in Mönchengladbach unbehelligt verlassen.

Wenig später erschoss P. seine von ihm getrennt lebende Frau und die gemeinsame Tochter auf offener Straße. „Die Ermittler prüfen nun, ob der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen Justizbedienstete besteht“, sagte ein Sprecher der Justizministerin.

Soviel scheint festzustehen: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach rief nicht die Polizei, als sie Stunden vor dem Doppelmord die Information bekam, dass P. sich im Familiengericht aufhielt. Der Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach räumte gegenüber unserer Redaktion ein, die Information sei bei der Staatsanwaltschaft „tatsächlich steckengeblieben“.

http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/moenchengladbach/Doppel-Mord-Polizei-erhebt-Vorwuerfe-gegen-Justiz_aid_417412.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Zu der Darstellung in der Rheinischen Post über ein angebliches Versagen der Justiz und zu dem Verhalten der Rechtsanwältin der Mutter, Frau Celebi, gibt es eine Klarstellung des Pressesprechers am Landgericht Mönchengladbach. - Mitteilung vom 14.04.2008 "Doppelmord in MG-Rheydt" - http://www.lg-moenchengladbach.nrw.de/presse/archiv_mitteilungen/index.php

 

 

 


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