Hausarrest


 

 

 


Corona-Quarantäne: Gericht weist Klage von Fünfjähriger ab

18.05.2022

Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage einer Fünfjährigen auf Schmerzensgeld wegen häuslicher Corona-Quarantäne abgewiesen. Das hat das Gericht am Mittwoch mitgeteilt (Az.: 2b O 100/21).

Die Eltern des Mädchens hatten im Namen ihrer Tochter 7000 Euro Schmerzensgeld für 28 Tage in häuslicher Quarantäne verlangt - 250 Euro pro Tag. Ihre Tochter habe diese Zeit zuhause verbringen müssen, obwohl sie gar nicht infiziert gewesen sei, argumentierten die Eltern.

Bei dem Mädchen habe aber ein Ansteckungsverdacht bestanden, daher sei die Quarantäne zu Recht angeordnet worden, befand das Gericht. Dass die PCR-Tests schließlich negativ gewesen seien, spiele nach dem Infektionsschutzgesetz keine Rolle. Das Kind sei nachvollziehbar als Kontaktperson eines infizierten Kinds eingestuft worden.

Auch bei der Dauer der Quarantäneanordnung habe die beklagte Stadt Neuss verhältnismäßig gehandelt. Das Mädchen musste nach mutmaßlichen Kontakten zu coronapositiven Kita-Kindern im Frühjahr 2021 mehrfach in häusliche Quarantäne.

Die Eltern hatten behauptet, ihr Kind habe während der 28 Tage schwere seelische Schäden erlitten. Dies schlossen sie aus Wutanfällen und Aggressivität des Mädchens. Ein Gutachten eines Psychiaters oder Psychologen konnten sie nicht vorweisen.

https://www.welt.de/regionales/nrw/article238826241/Corona-Quarantaene-Gericht-weist-Klage-von-Fuenfjaehriger-ab.html

 

 
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Düsseldorf 2022
2b Zivilkammer
a) Ansprüche gegen Gemeinden, Gemeindeverbände oder sonstige Körperschaften des öffent-
lichen Rechts wegen Überschreitung amtlicher Befugnisse oder wegen pflichtwidriger Unter-
lassung von Amtshandlungen durch Richter, Beamte und andere Träger eines öffentlichen
Amts (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG), auch wenn die Amtspflichtverletzung zu einem Verkehrsunfall
geführt hat; dies gilt nicht, soweit die Zuständigkeit der 3. Zivilkammer begründet ist
b) Enteignungssachen
c) Ansprüche gegen Notare wegen Amtspflichtverletzungen
d) Nicht besonders verteilte allgemeine Zivilsachen erster Instanz
e) Auf § 826 BGB gestützte Verfahren wegen des „Diesel-“ bzw. „Abgasskandals“ (Turnus-
kreis R)
Besetzung:
Vorsitzende: Vors. Richterin am LG Dr. Hoffmann
Beisitzer: Richterin am LG Riemann (stv. Vors.)
Richterin am LG Gassan

Dr. Beate Priska Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1974) - Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf (ab 13.07.2018, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 15.02.2002 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 08.04.2005 als Richterin am Landgericht Düsseldorf - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 13.07.2018 als Vorsitzende Richterin am Landgericht Düsseldorf aufgeführt. Landgericht Düsseldorf - GVP 01.01.2022: Vorsitzende Richterin Zivilkammer 2b. 18.05.2022: Kein Schmerzensgeld für ein Kind, das durch die Stadt Neuss unter Hausarrest gestellt wurde - sogenannte Coronaquarantäne. 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer hätte das gedacht, dass im 21. Jahrhundert Kinder in Hausarrest verbringen müssen, nur weil eine wilde Coronamafia Deutschland beherrscht. Und ein solcher, von der Stadt Neuss für ein unschuldiges Kind verordneter Hausarrest wird vom Landgericht Düsseldorf - Zivilkammer 2b - offenbar auch noch richterlich abgesegnet.

 Pfui Deibl. 

 

 


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