Haushaltsfreibetrag


 

 

Der Staat gewährte bis Ende 2001 sogenannten "Alleinerziehenden" noch einen steuerlichen Haushaltsfreibetrag von jährlich 5616 DM. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Elternteil tatsächlich "alleinerziehend" ist, es zählt immer nur, ob ein Hauptwohnsitz vorhanden ist oder in welchem Haushalt der getrennt lebenden Eltern das Kind zuerst gemeldet war. Praktisch bedeutet dass, dass in allen Fällen, wo der Vater aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht, der Haushaltsfreibetrag an die Mutter geht. Dies gilt auch für Fälle hälftiger Betreuung.

Seit dem Jahr 2002 wird der Haushaltsfreibetrag schrittweise verringert. Dagegen wollen jetzt "Alleinerziehende"  eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Paradoxerweise beim selben Gericht, auf dessen Anregung, die Bundesregierung die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages in Angriff genommen hat.

Paradox ist auch die folgende Situation. Beide Elternteile sind unterhaltspflichtig. Der Standardfall sieht so aus, dass Papa seiner Unterhaltspflicht (§1601 ff BGB) nach einer Trennung durch Barunterhalt nachkommen muss und Mama der Unterhaltspflicht durch Betreuungsunterhalt, also die überwiegende Pflege und Erziehung des Kindes (§1606 (3) BGB). Wenn aber Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig sind, wovon in der Rechtssprechung dauernd geredet wird, so ist nicht einzusehen, warum der barunterhaltspflichtige Elternteil (Vater) nicht auch den halben Haushaltsfreibetrag bekommt. Genau das Gegenteil ist in der Praxis jedoch der Fall. Der barunterhaltspflichtige Elternteil (Vater) muss auf den zu leistenden Unterhalt auch noch Steuern zahlen. Das ist so ähnlich, als wenn jemand, ehrenamtlich im Hospiz arbeitet und am Jahresende dafür dem Finanzamt noch Geld überweisen muss. Warum das so ist, darauf wissen vermutlich nicht einmal die Verantwortlichen im Bundesfinanzministerium und im Bundesmütterministerium eine Antwort. Müssen sie auch nicht, denn sie selber sind ordentlich verheiratete Bürger/innen und profitieren dadurch steuerlich vom Ehegattensplitting. Das lohnt sich vor allem, wenn der Ehemann ein Besserverdiener ist (trifft auf Abteilungsleiter in den Bundesministerien zu)  und seine Ehefrau zu Hause dafür sorgt, dass ihr gestresster Ehemann abends eine gemütliche Wohnung vorfindet und die Kinder ihre Hausaufgaben mit Muttis Hilfe gemacht haben. Dass solcher familienpolitischer Unsinn nicht nur ein Ergebnis von 16 Jahren CDU-Regierung ist, sondern seit Regierungsantritt der SPD/Grünen-Regierung fleißig weiterbetrieben wird, braucht nicht zu verwundern. Denn wie sagt man so schön, als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet unsere Rot-Grüne-Weichspülerkoalition. Die lachenden Dritten, die Herren Abteilungsleiter in den Bundesministerien und ihre treusorgenden Ehefrauen sind der rot-grünen Bundesregierung zur Dankbarkeit verpflichtet.

16.2.2002

 


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