Heitersheim


 

 

Kindesentführung nach Heitersheim

 

 

 

 

Bürgermeisteramt der Stadt Heitersheim

Hauptstraße 9

79423 Heitersheim

 

 

Telefon: 07634 / 402-0

Fax: 07634 / 402-34

 

E-Mail: stadt-heitersheim@heitersheim.de

Internet: www.heitersheim.de

 

 

 

Heitersheim

Heitersheim liegt im Tal des südlichen Oberrheins, eingebettet zwischen der Rheinebene im Westen und dem Hügelland, welches weiter östlich in den Schwarzwald übergeht. Ein markanter Berg im Osten der Stadt ist der 1414 m hohe Belchen. Heitersheim liegt im Übergang vom Breisgau im Norden, und dem Markgräflerland im Süden, es liegt verkehrsgünstig an der B 3, an der Rheintalbahn und ist direkt an die Rheintal-Autobahn (A 5) angeschlossen. Nach Basel im Süden sind es rund 40 Kilometer, nach Freiburg im Norden 25 Kilometer.

 

 

Badische Zeitung:

www.badische-zeitung.de

 

 

Was Sie außerdem schon immer über die schöne Stadt Heitersheim wissen wollten:

Kindesentführung nach Heitersheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2007 - 29.10.2008

 

 

Danksagung: 

Für die Anregung zum intensiven kennen lernen der schönen Stadt Heitersheim danken wir Frau Kerstin Gehlhaar aus Heitersheim, die eine weite Reise aus Luckenau in Sachsen-Anhalt bis nach Heitersheim in schönen Margräflerland auf sich genommen hat, um das Wort Gottes für alle die zu verkünden, die nicht auf sie hören wollen oder taub sind. 

 

 


 


 

 

Informationen über die Malteserstadt Heitersheim

Hotel, Pension, Ferienwohnung, Handel, Handwerk

Heitersheim, die freundliche und gemütliche Malteserstadt mit ca. 6000 Einwohnern im Herzen des Markgräflerlands, am Fuße des Südlichen Schwarzwalds. Die Lage im Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Schweiz sowie das milde Klima der "Toskana Deutschlands" macht Heitersheim besonders attraktiv. Erleben Sie die badische Gastlichkeit mit der berühmten Küche und den bekannten Weinen der Region. Das Malteserschloss mit dem Schlosspark und die Villa Urbana zählen zu den Sehenswürdigkeiten von Heitersheim.

Heitersheim liegt in Baden-Württemberg ca. 20 km südlich von Freiburg, inmitten des Markgräflerlandes.

 

www.breisgau-schwarzwald.de/heitersheim.htm

 

 

 


 

 

Stadtkurier der Stadt Müllheim 

mit den Stadtteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim, Zunzingen

 

Amtliches Mitteilungsblatt

 


 

 

Badische Zeitung

www.badische-zeitung.de

 

 


 

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung des Kanzlers

Kammerurteil1

 

Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 22028/04)

AUSSCHLUSS EINER GERICHTLICHEN EINZELFALLPRÜFUNG DER SORGERECHTS-REGELUNG DISKRIMINIERT VATER EINES UNEHELICHEN KINDES

Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Beschwerdeführer, Horst Zaunegger, ist deutscher Staatsangehöriger, 1964 geboren, und lebt in Pulheim. Er hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde und bei beiden Eltern aufwuchs bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

Gemäß § 1626 a Absatz 2 BGB hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Da sie nicht bereit war, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen, beantragte der Beschwerdeführer die gerichtliche Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts. Das Amtsgericht Köln lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass nach deutschem Recht Eltern unehelicher Kinder die gemeinsame Sorge nur durch eine gemeinsame Erklärung, durch Heirat oder durch gerichtliche Übertragung mit Zustimmung der Mutter nach § 1672 Absatz 1 erlangen können. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung im Oktober 2003.

Beide Gerichte bezogen sich auf ein Leiturteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003, das § 1626 a BGB im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte. Für Paare mit unehelichen Kindern, die sich nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt hatten, findet die Bestimmung Anwendung.

Am 15. Dezember 2003 wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zurück.

Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs

Der Beschwerdeführer beklagte sich insbesondere unter Berufung auf Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8, dass die Anwendung von § 1626 a Absatz 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.

Die Beschwerde wurde am 15. Juni 2004 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte:

Peer Lorenzen (Dänemark), Präsident,

Karel Jungwiert (Tschechien),

Rait Maruste (Estland),

Mark Villiger (Liechtenstein),

Isabelle Berro-Lefèvre (Monaco),

Mirjana Lazarova Trajkovska (“ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien”), Richter,

Bertram Schmitt (Deutschland), Richter ad hoc

und Stephen Phillips, Stellvertretender Sektionskanzler.

Entscheidung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof stellte fest, dass der Beschwerdeführer mit der Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts ohne weitere Prüfung, ob dadurch die Interessen des Kindes gefährdet würden, anders behandelt worden war als die Mutter und als verheiratete Väter. Um zu prüfen, ob es sich dabei um eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 14 handelte, erwog der Gerichtshof zunächst, dass § 1626 a BGB, auf dessen Grundlage die deutschen Gerichte entschieden hatten, auf den Schutz des Kindeswohls abzielt. Die Regelung soll gewährleisten, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die klar als gesetzlicher Vertreter handeln kann, und Konflikte zwischen den Eltern über Sorgerechtsfragen zum Nachteil des Kindes vermeiden. Die Gerichtsentscheidungen hatten demnach einen legitimen Zweck verfolgt.

Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden. Diese Erwägungen ließen sich auf den vorliegenden Fall aber nicht anwenden, da der Beschwerdeführer sich weiterhin regelmäßig um sein Kind kümmert.

Der Gerichtshof teilte die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Gerichtsverfahren zur Regelung der elterlichen Sorge könnten auf ein Kind zwar verstörend wirken, allerdings sieht das deutsche Recht eine gerichtliche Überprüfung der Sorgerechtsregelung in Trennungsfällen vor, in denen die Eltern verheiratet sind, oder waren, oder eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Der Gerichtshof sah keine hinreichenden Gründe, warum die Situation im vorliegenden Fall weniger gerichtliche Prüfungsmöglichkeiten zulassen sollte.

Folglich war der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, nicht verhältnismäßig. Der Gerichtshof kam daher mit sechs Stimmen zu einer Stimme zu dem Schluss, dass eine Verletzung von Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 8 vorlag.

Richter Schmitt äußerte eine abweichende Meinung, die dem Urteil angefügt ist.

Der Gerichtshof vertrat außerdem einstimmig, dass die Feststellung einer Verletzung der Konvention eine ausreichende gerechte Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden darstellt.

***

Das Urteil liegt nur auf Englisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Die Urteile des Gerichtshofs stehen auf seiner Website zur Verfügung (http://www.echr.coe.int).

Pressekontakte:

Nina Salomon (Tel. + 33 (0)3 90 21 49 79)

Stefano Piedimonte (Tel. + 33 (0)3 90 21 42 04) or

Tracey Turner-Tretz (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 30)

Kristina Pencheva-Malinowski (Tel. + 33 (0)3 88 41 35 70)

Céline Menu-Lange (Tel. + 33 (0)3 90 21 58 77)

Frédéric Dolt (Tel. + 33 (0)3 90 21 53 39)

1 Gemäß Artikel 43 der Konvention kann jede Partei innerhalb von drei Monaten nach dem Datum eines Urteils der Kammer in Ausnahmefällen die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer mit siebzehn Richtern beantragen. In diesem Fall berät ein Ausschuss von fünf Richtern, ob die Rechtssache eine schwerwiegende Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Zusatzprotokolle, oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft; in diesem Fall entscheidet die Große Kammer durch endgültiges Urteil. Wenn keine solche Frage aufgeworfen wird, lehnt der Ausschuss den Antrag ab, womit das Urteil rechtskräftig wird. Anderenfalls werden Kammerurteile entweder nach Ablauf der Drei-Monats-Frist rechtskräftig oder früher, sobald die Parteien erklären, dass sie die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer nicht beantragen werden.

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das muss man sich einmal vorstellen, in Deutschland fanden in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern mit Billigung des Bundesverfassungsgericht statt. Da hat man mit den 2003 urteilenden Richtern am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offenbar den Bock zum Gärtner gemacht, grad so als wenn Erich Honecker Menschenrechtsbeauftragter der DDR bei den Vereinten Nationen gewesen wäre. Die 2005 bis 2009 herrschende SPD/CDU Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hätte die peinliche Blamage der 2003 urteilenden Verfassungsrichter verhindern können, wenn sie die notwendigen Gesetzesänderung zur Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder auf den Weg gebracht hätte. Doch statt dessen war SPD/CDU Tiefschlaf unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitta Zypries (SPD) angesagt. Statt seine Hausaufgaben endlich zu machen, blies Frau Zypries lieber zur Jagd auf Väter, die heimlich - und völlig zu Recht - die Abstammung ihres Kindes klären wollen. 

 


 

 

Trennung

Nicht ohne meine Tochter

Samstag, 6. Juni 2009 20:12 - Von Patrick Goldstein

Auch das gehört immer mehr zum familiären Alltag in Deutschland: die Trennung der Eltern. Damit einher gehen, oft nicht für Außenstehende sichtbar, persönliche Katastrophen - vor allem für die Verlassenen und immer für die Kinder. Auch der Berliner Douglas Wolfsperger darf sein Kind nicht mehr sehen. Darüber hat der Berliner Regisseur einen Film gedreht.

 

Bild aus besseren Zeiten. Douglas Wolfsperger mit seiner Tochter

Foto: Amin Akhtar

 

 

„Ich kann nicht mehr weinen“, sagt Douglas Wolfsperger. „Über den Zustand des Weinens bin ich längst hinweg. Aber dass es für mich nicht mehr möglich ist, mein Kind zu sehen, ist unfassbar.“ Der 51 Jahre alte Regisseur, der diese Worte zu Beginn seines Films spricht, ist einer von vielen Tausend Vätern in Deutschland, die keinen Kontakt mehr mit ihrem Kind haben können. Seit der Geburt von Lisa* vor elf Jahren ist aus der Liebe zwischen ihm und ihrer Mutter tiefe Verachtung geworden. Seine Dokumentation über Väter wie ihn kommt jetzt in die Kinos.

„Diese Frau hat dafür gesorgt, dass meine Tochter mir völlig entfremdet wurde“, sagt Wolfsperger über seine frühere Lebensgefährtin. Die Tür zur Terrasse seiner Berliner Altbauwohnung ist offen, ein paar Regentropfen wehen am weinroten Vorhang vorbei ins Wohnzimmer. Im Gartenhaus in Nähe des Savignyplatzes hat er sich mit Fotos aus besseren Zeiten umgeben. Am 17. Mai 2008 durfte er Lisa zum letzten Mal sehen. Ein Gericht hatte nach zehn Jahre währender Auseinandersetzung beschlossen, dass sich die beiden bis auf Weiteres besser nicht mehr sehen sollen. Um des Kindes willen.

 

Es gibt verliebte Schwarzweißbilder von Wolfsperger und Lisas Mutter, Christine Schön*. Unterwegs im Motorboot. Ganz nah beieinander im Gras. Auf einer Filmpremiere hatten sie sich kennengelernt, sagt Wolfsperger. Knapp zwei Jahre später, im April 1998, kommt Lisa auf die Welt. „Ich habe mich wegen eines Films nicht richtig um Lisa gekümmert“, gibt Wolfsperger zu. Ein halbes Jahr, so Christine Schön, habe er keinen Kontakt zu seinem Kind gesucht. Und ihre Vorwürfe gehen noch weit darüber hinaus. Im Jahr darauf – das Paar hat sich zwischenzeitlich getrennt und Douglas Wolfsperger befindet sich gerade bei Dreharbeiten – zieht sie mit Lisa fort.

Seine Frau sieht das anders

In der Folgezeit erlebt Wolfsperger, wie ein anderer Mann an seine Stelle tritt, wie da einer Lisa vor seinen Augen auf den Schoß nehmen darf. Douglas Wolfsperger fühlt sich provoziert. 2001 und 2004 wird er wegen Beleidigung und Körperverletzung angezeigt. Er muss Bußgeld zahlen.

Christine Schön spricht von Ausbrüchen, „regelmäßig“ sei er verbal und körperlich ausfallend geworden. Lisa habe das „über all die Jahre miterlebt“. Das Verhalten des „ihr fremden Vaters“ habe sie tief verstört zurückgelassen. Einen Umgang mit derartigen Folgen erschien ihr als Mutter „nach zahlreichen Versuchen schließlich nicht mehr verantwortbar“.

Wie den Streit zweier sichtlich Unnachgiebiger lösen? In bis zu 160.000 Trennungsfällen kämpfen Eltern momentan ähnlich über Jahre hinweg um den Kontakt zu ihrem Kind. Trennungsväter in Douglas Wolfspergers Lage fühlen sich gegenüber Frauen benachteiligt. Sie führen an, dass das Vertrauen der Justiz in die Mutter größer sei.

Das zeige sich etwa, wenn Gerichte über das Sorgerecht urteilen: Ringen Mutter und Vater ums Kind, gewinnt in Deutschland am Ende fast immer die Frau. In 5884 Fällen wurde im Jahr 2007 für die Mutter entschieden, dagegen bekamen im gleichen Zeitraum nur 495 Väter vom Gericht das Sorgerecht. Wo derzeit alles über die neue Rolle der Frau, über die Vereinbarkeit von Mutterschaft und Karriere spricht, fühlen sich diese Väter mit ihren Sorgen vernachlässigt.

 

Recht auf beide Elternteile

Bis Wolfsperger im Frühjahr 2008 aufgeben muss, erlebt er (wie auch die Männer in seinem Film), dass er scheinbar keine rechtliche Handhabe besitzt, Umgang mit seinem Kind zu bekommen, wenn es zu keiner Einigung mit der Mutter kommt. „Der Machtfaktor der Männer nach der Trennung ist der Unterhalt. Für Frauen ist es der Umgang“, sagt Peggi Liebisch unumwunden. Der Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter zufolge hätten dabei „die Kinder das Nachsehen. Denn Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile.“

Auch von Lisa und Douglas Wolfsperger gibt es Bilder. In Farbe, in Hochglanz. Glückliche Bilder aus dem Jahr 2004, die er unaufgefordert aus einem seiner altmodischen Designerschränke hervorholt. Vater und Tochter beim Eisessen. Vater und Tochter, Schläfe an Schläfe, die Augen vor Freude glänzend. Lisa umgeben vom Papa, dessen Partnerin und einem neuen Stiefschwesterchen. „Lisa war damals alle zwei Sonnabende bei uns: mittendrin und ganz entspannt“, erinnert sich der Regisseur.

Doch dann drängt sich wieder der Zwist mit Christine Schön dazwischen, und die kurze Phase familiärer Harmonie mit seinem Kind wird unter Vorwürfen und Gerichtsterminen zerrieben. Wolfsperger, so Christine Schön, sei getrieben gewesen von der scheinbar fixen Idee, sie und ihr damaliger Partner wollten ihn aus dem Leben der Tochter verdrängen. Lisa indes habe Angst vor Wolfsperger gehabt. Wieder kann er sein Kind lange nicht mehr sehen.

Und Lisa? Mit zunehmendem Alter spürt sie, dass ihre Eltern einen mitunter unerbittlichen Streit ausfechten, in dessen Mittelpunkt sie steht. In Gutachten ist über sie von einer „Entfremdung des Kindes vom Vater“ zu lesen. Eine Sachverständige sagt, dass Lisa nach ihrer Einschätzung „den Vater und seine Familie schon gerne sehen“ wolle. In der Frage, wie nun mit der Ausübung des Umgangs zu verfahren ist, erklärt die Gutachterin, Lisa sei „aufgrund ihrer Persönlichkeit nicht in der Lage, die Spannungen der Eltern auszugleichen“.

Bei Müttern oder Vätern, die verlassen wurden und in ihrer Wut darüber dem Ex-Partner Verantwortungslosigkeit vorwerfen, kennt die Psychologie das „Parental Alienation Syndrome“. Diese „Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung“ bei Umgangs- und Sorgerechtskonflikten bedeutet eine bewusste oder unbewusste Manipulation von Kindern durch jenen Elternteil, der sie aufzieht. Sohn oder Tochter werden schlicht aufgehetzt. Für die Kinder bedeutet dies die völlige Zuwendung zu einem „guten“, geliebten Elternteil und die kompromisslose Abkehr vom anderen, vermeintlich bösen Elternteil. Sie schlagen sich auf die Seite des verbliebenen Erwachsenen, um nicht auch noch ihn zu verlieren.

Im November 2006 bekommt Wolfsperger sein Kind erstmals nach zweieinhalb Jahren für einen Augenblick wieder zu sehen. Im Berliner Kammergericht. Er hat sich in psychotherapeutische Behandlung begeben und versichert, „intensiv an sich gearbeitet“ zu haben. Es sei ihm „ernst damit, das Verhältnis zwischen den Beteiligten zu entspannen“. Drei Monate später erhält er einen Brief von Lisa, in dem sie ihm mitteilt, dass sie ihn nicht mehr sehen und nichts mehr ihm unternehmen wolle. Die Schrift ist kindlich. Aber ist es auch der Tonfall? Wolfsperger zweifelt.

 

Ein letztes Treffen

Mit Rücksicht auf Lisa, weil sie „jetzt vor allem Ruhe braucht“, legt das Kammergericht im März 2008 fest, dass Wolfsperger sich endgültig zurückziehen soll. Ein letztes Treffen wird anberaumt – eine gespenstisch anmutende Zusammenkunft in den Räumen eines Mannes vom Jugendamt. „Lisa war wie versteinert“, blickt Wolfsperger zurück. Er verlas einen Abschiedsbrief. Danach ging er in die Kirche, um eine Kerze anzuzünden.

„Seit diesem Urteil ist Lisa wie verwandelt“, sagt Christine Schön heute. Indem Wolfsperger ihre Geschichte in einem Dokumentarfilm thematisiert, den er in diesen Tagen mit Fernsehauftritten bei „Stern TV“ und „Aspekte“ bewirbt, stelle er nun aber Lisa bloß. Auch dadurch, dass er ihren sehr persönlichen Brief und Fotos ungefragt in die Kameras hält und öffentlich macht.

So wie der Filmer da seine Version publik mache, sei nicht zu verhindern, dass Lisa etwas davon mitbekomme, beklagt die Mutter. Douglas Wolfsperger hält dagegen, irgendwann solle seine Tochter eben diesen Film sehen. „Als Dokument, um ihr zu zeigen: So hat dein Vater ausgesehen, so hat das auf ihn gewirkt, als du ihn abgelehnt hast.“ Der Kampf um Lisa ist für ihn noch nicht beendet.

!*Namen geändert

„Der entsorgte Vater“ ist ab Donnerstag im Kino zu sehen.

http://www.morgenpost.de/familie/article1107670/Nicht_ohne_meine_Tochter.html

 

 

www.der-entsorgte-vater.de

 

 


 

 

 

URTEIL IN STRASSBURG

Vater durfte Tochter nicht sehen, klagte - und bekommt Entschädigung

15 Jahre lang hatte er keinen Kontakt zu seiner Tochter, weil die Mutter dies nicht wollte. Der Vater klagte durch mehrere Instanzen - und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof nun Recht - und eine Entschädigungszahlung.

Straßburg - Jahrelang hatte der Deutsche vergeblich für ein Umgangsrecht mit seiner heute 19 Jahre alten Tochter gestritten.

Der Mann hatte Ende der achtziger Jahre eine Affäre mit einer verheirateten Frau, aus der ein Kind hervorging. Nach der Geburt des Mädchens im März 1989 hatte der leibliche Vater zeitweise Kontakt zu seiner Tochter, bis die Mutter und ihr Ehemann dies im Jahre 1993 unterbanden.

Weil das Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren wurde, ist der Ehemann der Mutter laut Gesetz der rechtliche Vater. Der leibliche Vater hatte nach damaliger Gesetzeslage grundsätzlich keinen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind.

Dagegen klagte der leibliche Vater in Deutschland durch mehrere Instanzen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm im April 2003 teilweise Recht und stärkte damit grundsätzlich die Rechte leiblicher Väter.

Wenn zwischen dem Kind und dem Vater - etwa wegen dessen Betreuung - eine "sozial-familiäre Beziehung" bestanden habe und der Kontakt zum Vater dem Kindeswohl diene, dürfe der leibliche Vater nicht völlig vom Umgangsrecht mit seinem Kind ausgeschlossen werden, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Zugleich beauftragten sie die zuständigen Familiengerichte, den Fall neu zu überprüfen.

 

Nun gab der Europäische Gerichtshof dem Kläger Recht und sprach ihm zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Euro zu.

Die Bundesregierung habe eingestanden, dass das Grundrecht des leiblichen Vaters auf ein faires Gerichtsverfahren in einem angemessenen Zeitraum verletzt wurde.

Damit sei die Beschwerde des 54-Jährigen beim Straßburger Gerichtshof zu den Akten gelegt worden.

15. Mai 2008

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,553538,00.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Korrekt wäre es, wenn alle Väter, die in Folge der sexistischen und faschistischen Sorge- und Umgangsrechtsregelung in Deutschland, die bis 1998 und bis heute noch gilt, eine materielle Entschädigung erhalten würden.

Bei mindestens 100.000 betroffenen Vätern wären das über eine Milliarde Euro, die die Bundesrepublik Deutschland an die Väter zahlen müsste. Noch einmal mindestens die selbe Summe müsste die Bundesrepublik an die Kinder dieser Väter zahlen, denen der Kontakt zu ihren Väter durch umgangsvereitelnde Mütter und mit diesen Hand in Hand arbeitenden Jugendämtern und Familiengerichten (bis 1998 auch Vormundschafsgerichte) verwehrt wurde.

Doch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag scheffeln sich das Geld der Steuerzahler/innen lieber in die eigene Tasche und erhöhen rotzfrech ihre Diäten. Pfui Deibel.

 

 


 

 

 

18. Januar 2008, 19:39 Uhr

KINDESENTZUG

Von der eigenen Mutter verschleppt

Von Annette Langer

Seit fast zwei Jahren sucht Peter Tinnemann nach seiner Tochter Luna. Das Mädchen wurde von seiner Mutter entführt, lebt heute vermutlich in Italien. Doch die dortigen Behörden mauern, europäische Instanzen fühlen sich nicht zuständig.

Hamburg - Peter Tinnemann ist nervös. Wie gebannt starrt er auf die Fenster eines verwitterten Hauses in der Via Dei Salci im mittelitalienischen Frosinone. Eine Katze streicht durch den ungepflegten Garten, über der Terrasse thront das Rohbauskelett der unvollendeten zweiten Etage. Im Hintergrund dröhnen die Helikopter vom nahe gelegenen Militärflughafen.

Peter Tinnemann

Spurlos verschwunden: Die sechsjährige Luna Tinnemann

Noch vor drei Jahren wäre Tinnemann einfach ins Haus gegangen, hätte seine Frau umarmt und mit Töchterchen Luna getobt. Jetzt lauert er auf eine Bewegung hinter den zugezogenen Gardinen. Seine Hoffnungen werden - wie so oft - enttäuscht. Niemand öffnet die Tür, keiner von Lunas Verwandten wird ihm sagen, wo seine Tochter ist und ob es ihr gut geht. "Ich weiß ja noch nicht einmal, ob sie noch am Leben ist", sagt der 40-Jährige.

Seit 21 Monaten kämpft Tinnemann verbissen um sein Kind. Er hat jedes Rechtsmittel ausgeschöpft, alle Instanzen bemüht und auch die kleinste Spur verfolgt - vergeblich. Jetzt ist er mit einem Kamerateam nach Italien gekommen. Gespräche mit Polizei und Staatsanwaltschaft sind geplant, die Deutsche Botschaft hat Unterstützung zugesagt.

Wie die Familie zerbrach

Tinnemann und seine Ex-Frau Rosamaria B. waren von Beginn an ein internationales Paar: Bei einem Hilfseinsatz im afrikanischen Sierra Leone lernten sich der Kinderarzt und die Kinderpsychiaterin im Jahr 2000 kennen. Im September 2001 wurde geheiratet, kurz darauf kam Luna in Berlin zur Welt. Doch schnell zeigte das binationale Idyll erste Risse: Rosamaria sprach kaum Deutsch und fühlte sich zusehends unwohl in der Hauptstadt. Als sie in einem Londoner Kinderkrankenhaus einen Job angeboten bekam, griff sie zu.

Peter Tinnemann entschied sich, seine Frau nach Großbritannien zu begleiten. Alles ließ sich gut an: Die Familie fand eine Wohnung, der Vater Arbeit bei der britischen Hilfsorganisation "Merlin", Luna bekam ab November 2003 einen Platz in der Kinderkrippe.

Doch nur wenige Monate später musste Tinnemann erkennen: Seine Familie existierte nicht mehr. Während er auf Dienstreise in Afrika weilte, hatte B. ihre persönlichen Sachen aus der Wohnung geholt und war mit Luna verschwunden. In Panik kontaktierte Tinnemann die britischen Behörden und beantragte eine Rückführung seiner Tochter im Rahmen des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern.

Am 10. Mai 2004 meldete sich B. bei ihrem Noch-Ehemann und erklärte, sie sei mit Luna in Italien und werde nicht mehr zurückkehren. In Wahrheit jedoch befand sich die heute 42-Jährige zu diesem Zeitpunkt in London und hatte ihre Arbeit wieder aufgenommen. Tochter Luna war allein bei der Großmutter im mittelitalienischen Frosinone - und sollte es für die kommenden drei Monate auch bleiben.

Ein englischer Richter verfügte Ende Juni 2004 die Rückkehr Lunas nach London. Auch das römische Jugendgericht forderte kurz darauf die Überstellung des Kindes an den Vater. Weil die Mutter sich weigerte, ihr Kind herauszugeben, fuhr Tinnemann selbst in die Region Latium und holte Luna im August zu sich nach Hause.

Vom Kurzurlaub zum Kindesentzug

Im Februar 2005 scheint sich die Situation zu stabilisieren: Der Londoner High Court spricht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter zu - eine ungewöhnliche Entscheidung, weil auch hier das Sorgerecht in der Regel der Mutter zugesprochen wird. In der Urteilsbegründung schreibt Richter Philip Sapsford: "Meiner Meinung nach hat der Vater Beständigkeit gezeigt und bewiesen, dass er Lunas Stabilität und Glück den Vorrang einräumt." Tinnemann habe alles in seiner Macht Stehende getan, um das Kind in der angespannten Situation zu schützen.

Die Mutter geht in Berufung und scheitert. Sie muss sich jetzt an die im Urteil festgelegten Besuchszeiten halten. Die Tinnemanns arrangieren sich - bis zum 10. April 2006: An diesem sonnigen Montagmorgen soll Rosamaria B. ihre Tochter in London zum gemeinsamen Osterurlaub abholen. Die Fünfjährige freut sich, ihre Mutter wiederzusehen. Sie ist stolz, weil sie bereits ihren Namen schreiben kann. Ab September soll sie eine Schule in London besuchen.

"Ich hatte ein merkwürdiges Vorgefühl, aber auch großes Vertrauen in die rechtlichen Instanzen", erinnert sich der Vater. Seine böse Ahnung sollte sich bestätigen. Nachdem ein Gericht in B.s Heimatstadt Frosinone erklärt, dass sämtliche Sorgerechtsentscheidungen auch weiterhin in England getroffen werden müssen, kommt es zur Esklation: Die Mutter behält ihre Tochter bei sich und taucht unter.

Lunas Großmutter Assunta Cannone sagte der italienischen Polizei am 25. Mai 2006, Rosamaria sei kurz nach Ostern von Frosinone ins ungarische Budapest gereist. Sie habe von dort eine Postkarte erhalten: "Meine Tochter (…) teilte mir mit, dass es dem Kind gut gehe und sie die richtige Entscheidung getroffen habe. Ich nahm daher an, dass sie in die Stadt (Budapest) gezogen war."

In der Tat war Rosamaria B. kurzzeitig dort gemeldet, von den ungarischen Behörden aber nie angetroffen worden. In Frosinone gilt sie als unbekannt verzogen. Im Polizeipräsidium der Stadt wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE niemand zum Stand der Ermittlungen äußern. Derzeit ist nicht bekannt, ob auch die Schwester und der Bruder der Gesuchten von der Polizei vernommen wurden. Telefonisch war die Familie B. in den vergangenen Tagen nicht zu erreichen - die Leitung war ständig besetzt.

Ein neuer Reisepass für die per Haftbefehl gesuchte Mutter

Peter Tinnemann setzte nach der Entführung alle Hebel in Bewegung. Er stellt Strafantrag wegen Kindesentzugs in Italien und Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren nach nur drei Monaten ein - weil "für die Beschuldigte kein Aufenthaltsort im Bundesgebiet bekannt ist".

Ein italienischer Haftbefehl ist zwar weiterhin in Kraft, zeigt aber wenig Wirkung: Am 24. Oktober 2006 gelang es der Mutter, im kalabrischen Crotone unbehelligt einen Reisepass zu beantragen und sogar Luna darauf eintragen zu lassen - ein "starkes Stück", wie es ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Rom formulierte. Zwar wurde die Gültigkeit des Passes im Nachhinein landesweit widerrufen. Es ist jedoch trotz Eintrags in das Schengen Informationssystem SIS nicht garantiert, dass Rosamaria B. bei einer Ausreise an der Grenze festgehalten würde.

Kavaliersdelikt Kindesentführung

Tinnemann fühlt sich von den Behörden im Stich gelassen. "Das Kind ist doch bei der Mutter, was regen Sie sich auf", sei der Tenor in den Gesprächen mit Vertretern der Staatsanwaltschaften gewesen. In einem internen Schreiben vom 11. Januar 2007 erklärte die stellvertretende Staatsanwältin von Frosinone, Rosaria Monti, die Besorgnis von Tinnemann sei "menschlich verständlich". Die "verschleierten Vorwürfe der Untätigkeit und sogar der mangelnden Zusammenarbeit" an die Adresse der Staatsanwaltschaft allerdings entbehrten jeder Grundlage. Gegenüber SPIEGEL ONLINE wollte sich Monti trotz mehrfacher Anfragen nicht äußern.

Tinnemanns römische Rechtsanwältin Roberta Ceschini erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ermittler: "Für mich steht fest, dass die Behörden sich nicht ausreichend bemüht haben, das Kind zu finden." Es könne als sicher gelten, dass die Mutter in Kontakt mit ihrer Familie in Frosinone stünde - und vermutlich sogar mit ihrer Tochter in der Nähe lebe. Mit entsprechenden Maßnahmen wie zum Beispiel einer Telefonüberwachung hätte die Polizei Luna leicht finden können, kritisiert die Anwältin. "Der Kindesentzug wird in Italien aber immer noch als minder schweres Verbrechen angesehen. Dementsprechend nachlässig wird auch ermittelt", so Ceschini.

EU-Kommissar Frattini verweist auf Haager Konvention

Der Vater gab nicht auf. Er kontaktierte Polizei und mobiles Einsatzkommando in Frosinone, das italienische Justizministerium in Rom, das deutsche Außenministerium und die deutsche Botschaft in Italien. Er schaltete Websites, schrieb Appelle und sprach mit Fernsehsendern. Zwei Abgeordnete des Europäischen Parlaments setzten sich bei EU-Kommissar Franco Frattini für Tinnemann ein - mit mäßigem Erfolg. "Die Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen unterliegt ausschließlich dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten", erklärte Frattini und verwies auf das Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. "Es ist skandalös, dass der Vizepräsident der EU-Kommission auf einen Leitfaden verweist, der in seinem eigenen Land nicht eingehalten wird. Wenn er wollte, könnte er sicherlich etwas bewirken", empört sich Tinnemann.

Mehrfach fuhr der Vater nach Frosinone und versuchte die Familie zu kontaktieren. Er traf auf eisiges Schweigen. Eine befreundete Journalistin in Italien bemühte sich um Aufklärung - ohne Erfolg. In seiner Verzweiflung engagierte Tinnemann vor einigen Wochen Privatdetektive, die in Frosinone Nachforschungen anstellten. Nachdem ihnen ein Foto gezeigt wurde, erklärten einige Nachbarn der Großmutter, sie hätten Luna mehrfach gesehen. Ein klarer Hinweis, der von der Polizei vor Ort aber offenbar nicht weiter verfolgt wurde. Man empfahl dem Vater, die Klöster in der Gegend nach Luna abzusuchen. Tinnemann war erschöpft: "Ich habe alles versucht, aber es funktioniert nicht." Tinnemann will sich von jetzt an nur noch auf sich selbst verlassen: "Irgendwann verliert man einfach alle Hemmungen."

Über die Motive seiner Ex-Frau kann der Berliner nur spekulieren: "Ich vermute, dass sie ein psychisches Problem hat. Wie sonst ist es zu erklären, dass eine Mutter in ihrem Verhalten so gar keine Rücksicht auf das Kind nimmt?" Dass Luna sozusagen im Untergrund aufwachse, stelle eine ebenso starke Belastung dar wie die Tatsache, dass sie ihren Vater und die Großeltern in Deutschland nicht sehen können. Nicht zuletzt hätte die Tochter längst eingeschult werden sollen. Die berechtigte Frage des Berliners: "Wie lange will Rosamaria das durchhalten?"

 

URL:

· http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,529282,00.html

 


 

 

 

"Vater sah sieben Jahre die Kinder nicht

Das Verfassungsgericht rügt eine zu lange Prozeßdauer als Grundrechtsverletzung"

 

Süddeutsche Zeitung vom 27.08.1997, S. 9

 

 


 

 

"Rituale der Umgangsvereitelung"

Wolfgang Klenner

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" - FamRZ, 1995, Heft 24, S. 1529-1535

 

 


 

 

"Verzweifelter Vater trat in Sitz-Streik

37jähriger will seinen kleinen Sohn (4) sehen"

 

Foto: Andreas Rippich im "Sitzstreik" vor der Wohnungstür seiner Ex-Freundin

 

Rheinischer Merkur, 23.12.1993

 

 

 

 


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