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Hildegund Sünderhauf-Kravets
Hildegund Sünderhauf-Kravets
Hildegund Sünderhauf-Kravets studierte zunächst
Politikwissenschaften und Philosophie und anschließend Rechtswissenschaften an
der Universität Konstanz, an der sie 1992 das erste juristische Staatsexamen
ablegte.[1] Das juristische Referendariat absolvierte sie in Konstanz und
Berlin, bevor sie 1995 das zweite juristische Staatsexamen ablegte. Anschließend
arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem Staatsrechtler
Ekkehart Stein, bei dem sie 1997 mit dem Thema Mediation bei der außergerichtlichen
Lösung von Umweltkonflikten in Deutschlandzum Dr. jur. promovierte.[2]
Von 1997 bis 2000 arbeitete sie als Rechtsanwältin für
Familienrecht. Seit Oktober 2000 arbeitet sie als Professorin für Recht an der
Evangelischen Fachhochschule Nürnberg am Fachbereich Sozialwesen. Ihre
Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf dem Familienrecht, wobei sie sich
insbesondere mit dem Adoptions- und dem Betreuungsrecht beschäftigt. Sie beschäftigt
sich mit dem Recht der religiösen Kindererziehung sowie den Möglichkeiten von
Konfliktmanagement und Mediation in Trennungsfamilien. Bekanntheit erlangte sie
als Beführworterin des Wechselmodells, bei dem die Kinder getrennter Eltern
abwechselnd und gleichberechtigt durch beide Elternteile betreut werden.
Seit 2010 forscht sie zum Wechselmodell. Die erste
deutsche umfassende Monographie zu dem Thema veröffentlichte sie 2013 unter dem
Titel Wechselmodell: Psychologie – Recht –Praxis. Darin sieht sie
insbesondere für das Kindeswohl sehr viele Vorteile im Wechselmodell im
Vergleich mit dem seither gehandhabten Residenzmodell. Sie bemängelt darin die,
im Gegensatz zu den meisten anderen westlichen Industrieländern, fehlenden
rechtlichen Möglichkeiten. Auch diese seien mit ursächlich für die mangelnde
Akzeptanz und infolgedessen die seltene Wahl des Wechselmodells als Betreuungsmöglichkeit
für Kinder nach Trennungen.[3]
Sie selbst ist Mutter zweier Töchter.[4]
Veröffentlichungen
Mediation
bei der außergerichtlichen Lösung von Umweltkonflikten in Deutschland.
Schriften des Vereins für Umweltrecht. Rhombos-Verlag, Berlin 1997, ISBN
3-930894-09-2
Rechtsgrundlage
Betreuung: Aufgaben - Rechte - Pflichten. Walhalla und Praetoria, 2012, ISBN
3-8029-7513-8
Wechselmodell:
Psychologie - Recht – Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach
Trennung und Scheidung. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-531-18340-4
Einzelnachweise
Lebenslauf von Hildegund Sünderhauf-Kravets auf der
Homepage der Evangelischen Hochschule Nürnberg
H. Sünderhauf: Mediation bei der außergerichtlichen Lösung
von Umweltkonflikten in Deutschland. Schriften des Vereins für Umweltrecht.
Rhombos-Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-930894-09-2
Hildegund Sünderhauf: Vorurteile gegen das
Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? – Argumente in der Rechtsprechung und
Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung (Teil I) auf famrb.de/]
(abgerufen am 4. November 2014)
Fachvortrag in Bozen 2013 (pdf) (abgerufen am 4.
November 2014)
Diese Seite wurde zuletzt am 9. Februar
2015 um 22:49 Uhr geändert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hildegund_S%C3%BCnderhauf-Kravets
Mi 03.07.2019 - 20:45Uhr 29:30 min
Exakt - Die Story
Heute Mama, morgen Papa
Der Streit ums Wechselmodell
Film
von Claudia Euen
Komplette Sendung
Heute Mama, morgen Papa - Der
Streit ums Wechselmodell
30 min
Wenn ein Elternpaar sich trennt, dann
bedeutet das nicht nur das Ende eines Traums von einer gemeinsamen Zukunft, auch
das Bild von Familie geht kaputt. So passierte es Annett W.: vor drei Jahren
trennt sie sich von ihrem Mann. Als Vater hatte er sich bisher nur wenig um das
gemeinsame Kind gekümmert, will nach der Trennung seinen Sohn aber plötzlich
häufiger sehen. Weil die Mutter sich weigert, geht er vor Gericht. Das ordnet
per Beschluss das so genannte Wechselmodell an - gegen den Willen der Mutter.
Seitdem lebt der sechsjährige Sohn eine Woche bei der Mutter, eine Woche beim
Vater. Für Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin vom Bundesverband für
alleinerziehender Mütter und Väter ein Unding: "Eine Trennung ist ja kein Tabula
rasa, sondern sollte an das anknüpfen, was Eltern vorher gelebt haben. Und es
ist weiterhin so, dass Paarfamilien viel traditioneller leben als die Diskussion
uns denken lässt", sagt Hoheisel.
Jörg Schneider aus der Nähe von
Altenburg hätte sich für seine Kinder das Wechselmodell gewünscht. Doch die
Mutter seiner Kinder ist dagegen, genauso wie das zuständige Amtsgericht. Obwohl
seine Kinder trotzdem fast 45 Prozent der Zeit bei ihm lebten, sollte der
Familienvater vollen Unterhalt zahlen. Weil er weitaus weniger verdiente und
sich weigerte zu zahlen, wurde sein Konto gepfändet: "In der Zeit habe ich mir
Geld zusammengeborgt, um wenigstens Miete und Strom bezahlen zu können",
erinnert sich Schneider. Im Fall eines paritätischen Wechselmodells hätte er
keinen Unterhalt zahlen müssen. Für die Jura-Professorin Hildegund
Sünderhauf-Kravets müsste nicht nur das Unterhaltsrecht novelliert werden. "Das
Wechselmodell als Leitbild würde bei Trennung und Scheidung die Frage stellen:
Wie können wir erreichen, dass Mutter und Vater beide im Boot bleiben? Denn die
Frage, wer der bessere Elternteil ist, darf nicht mehr gestellt werden, weil
Mutter und Vater wichtig sind."
Familie Geyer lebt das Wechselmodell
bereits. Zwei Elternhäuser, zwei Betten, jede zweite Woche Tasche packen. "Wir
muten unseren Kindern viel zu", sagt Mutter Isabel. Aber beide Eltern wollen am
Leben der Kinder teilnehmen. "Ich hab zwei zu Hause", sagt Tochter Magda und ist
nicht unglücklich darüber.
Es schlägt sich ein Graben quer durch
Deutschland und es wird erbittert gestritten. Laut einer Allensbach-Umfrage will
die große Mehrheit, 77 Prozent der Trennungseltern, dass Kinder bei Vater UND
Mutter aufwachsen. Doch die Realität sieht anders aus. Oft lebt das Kind nach
der Trennung bei der Mutter und der Vater zahlt. Immer mehr Väter fordern das
Recht ein, sich um ihre Kinder kümmern zu können. Doch in Deutschland ist im
Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern das Wechselmodell noch
nicht im Gesetz verankert. Dabei fordert das der Europarat schon seit 2015. Die
FDP kämpft nun dafür, die LINKE ist dagegen.
Woher kommt das
Konfliktpotenzial? Welches ist der beste Weg für die Kinder? Und welche Vorgaben
sollte die Politik machen? "exakt - Die Story" wirft einen Blick hinter die
Kulissen dieser hoch emotionalen Familienstreitigkeiten.
https://www.mdr.de/tv/programm/sendung843588.html
Heute hier, morgen dort Wie sollen Trennungskinder aufwachsen?
Es diskutieren: Dr. Claus Koch - Psychologe, Leiter des
Pädagogischen Instituts Berlin, Heidelberg | Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf -
ehemalige Scheidungsanwältin, Professorin für Familienrecht, Evangelische
Hochschule Nürnberg | Prof. Dr. Sabine Walper - Psychologin,
Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, München | Gesprächsleitung:
Susanne Kaufmann
Susanne Kaufmann
Stand: 8.8.2016
20. DFGT beendet - Ergebnisse
Mit einem Vortrag von Frau Prof. Dr. phil. Ute Ziegenhain zum
Thema „Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung“ endete am Samstag, den 21.
September 2013 der 20. Deutsche Familiengerichtstag. ... . Alle Vorträge und
Arbeitsergebnisse werden im Tagungsband, den Brühler Schriften, veröffentlicht.
...
Die Arbeitskreisergebnisse im Einzelnen:
Mehr ist Weniger -
Realitätsbezug beim Unterhalt
Dr. Thomas Meysen, DIJuF e.V. Heidelberg
Leistungsfähigkeit & Selbstbehalt
Prof. Dr. Volker Lipp, Göttingen
Ist unser Unterhaltsrecht noch zeitgemäß?
RiOLG Mathias Denkhaus,
Düsseldorf
Intern. Unterhaltsrecht - materiell, Verfahren, Vollstreckung
RA’in Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, Potsdam
Auskunftsansprüche beim
Zugewinn
VRiOLG a.D. Dr. Rainer Hoppenz, Karlsruhe
Ansprüche von
Schwiegereltern - Theorie und Praxis
RiAG Andreas Frank, Bremen
Umgang
zwischen Wochenend- und Wechselmodell
Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets,
Nürnberg
Reformbedarf beim reformierten Versorgungsausgleich
W.aufs.
Ri'inAG Margarethe Bergmann, Köln
Rechtliche, soziale und leibliche
Eltern
Prof. Dr. Tobias Helms, Marburg
Dipl. Psych. Dr. Dr. (Uni. Prag)
Josef Salzgeber, München
Die Vollstreckbarkeit familienrechtlicher
Regelungen
RA Dr. Mathias Grandel, Augsburg
Kinder zwischen Umgangs- /
Ergänzungspfleger und Beistand
Dipl. Psych. Dr. Manuela Stötzel, Berlin
Kinder in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Dr. Jens M. Scherpe,
Cambridge
§ 1578 b BGB und kein Ende
Direktorin des AG Birgit
Niepmann, Siegburg
Harmonisierung von Sozial-, Steuer- & Unterhaltsrecht
VRiOLG Heinrich Schürmann, Oldenburg
Unterhalt beim Wechselmodell
RiOLG Dr. Christian Seiler, München
Betreuungsunterhalt - Anspruch und
Wirklichkeit
RA’in und Notarin Ingeborg Rakete-Dombek, Berlin
Ist die
Kernbereichslehre noch zeitgemäß?
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Köln
Vereinfachung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens
VRi‘inOLG Gretel Diehl,
Frankfurt am Main
Betriebliche Altersversorgung im Versorgungsausgleich
RiOLG Michael Triebs, Augsburg
Dipl. Vw. Arndt Voucko-Glockner, Karlsruhe
Umgang und Umgangsverweigerung
Dipl. Psych. Dr. Jörg Fichtner, München
Tatsächliche und rechtliche Situationen von Pflegefamilien
Diana
Eschelbach, München
Prof. Dr. Klaus Wolf, Siegen
Inobhutnahme und
Sorgerechtsentzug
Ri’inAG Dr. Alexandra Altrogge, Hamburg
Anselm Brößkamp,
Kreisjugendamt Plön
Internationale Sorgerechtskonflikte
RiOLG Mallory
Völker, Saarbrücken
RA Wolfgang Vomberg, Frankfurt am Main
Reformbedarf bei Vormundschaft und Betreuung
Prof. Dr. Barbara Veit,
Göttingen
18. bis 21. September 2013
http://www.dfgt.de/index.php5?did=286
Endstation Kindeswohl - Europarat Hearing Prof. Dr. Sünderhauf
Paris, Hearing Europarat. Anlässlich der wachsenden
Medien-Resonanz zu Resolution 2079 des Europarats – z.B. im “Spiegel” vom
16.1.2016, “Alltag mit Papa” – geben wir zwei Minuten Einblick in den Rohschnitt
des Dokumentarfilms “Endstation Kindeswohl”.
Autor und Filmemacher
Andreas Wunderlich begleitete die Doppelresidenz-Expertin Prof. Dr. Hildegund
Sünderhauf nach Paris zum entscheidenden Hearing des Europarats und traf auch
die Initiatorin der Resolution, die ehemalige luxemburgische Ministerin für
Geschlechtergleichstellung, Françoise Hetto-Gaasch.
...
http://www.endstation-kindeswohl.de/home-ek/
Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode
Rechtsausschuss
(6. Ausschuss)
Protokoll Nr. 38
P r o t o k o l l*)
der 38. Sitzung
23. Februar 2011,
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300
Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Vorsitzender: Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
MdB
Öffentliche Anhörung
a) Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts-
und Betreuungsrechts
BT-Drucksache 17/3617
b) Antrag der Abgeordneten Sonja Steffen, Christine
Lambrecht, Dr. Peter Danckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere
familienrechtliche Maßnahmen
BT-Drucksache 17/2411
...
Vorsitzender Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen):
Herr Schindler, ich danke Ihnen! Ich habe einmal einen Untersuchungsausschuss
geleitet, da haben wir mit der Eieruhr gearbeitet. Wenn die fünf Minuten ’rum
waren, hat es „bing bing“ gemacht und dann habe ich abgebrochen, mitten im
Satz. Das wollen wir hier nicht tun, wir sind kein Untersuchungsausschuss, es
war auch spannend und wichtig, was Sie gesagt haben, deshalb lassen wir mal fünf
gerade sein.
Frau Prof. Dr. Sünderhauf-Kravets, Evangelische
Hochschule Nürnberg, Fakultät für Sozialwissenschaften, bitte!
SVe Prof. Dr. Hildegund Sünderhauf-Kravets: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mehr schwer, jetzt auf die Vorredner nicht im Einzelnen zu erwidern. Es würde mich verlocken, aber ich möchte versuchen, mich in der mündlichen Erörterung auf drei Punkte zu beschränken und im Übrigen auf meine schriftliche Stellungnahme zu verweisen....