Impfung
Freispruch für Soldat: Kippt jetzt die Impfpflicht bei Bundeswehr? Mutige
Richterin in der bayerischen Provinz setzt Zeichen
20.09.2023
Das Amtsgericht im bayerischen Bad Kissingen hat einen Bundeswehrsoldaten vom
Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Sein vermeintliches Vergehen:
Er wollte sich nicht gegen Corona impfen lassen. Genau dazu sind aber Angehörige
der Bundeswehr im Rahmen des geltenden Rechts verpflichtet. Als Soldaten bzw.
Offiziere haben sie eine „Duldungspflicht“, was Impfungen angeht, und sind damit
nicht uneingeschränkt Herr über ihren eigenen Körper.
Obwohl inzwischen das erwiesen ist, was früher als „Schwurbelei“ galt – dass die
Corona-Impfung weder vor Ansteckung noch Erkrankung schützt – hat das
Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr diese Erkenntnisse ignoriert und
die Impfpflicht für Militärs für rechtens erklärt.
Umso erstaunlicher und erfreulicher ist es, dass das Amtsgericht in Bayern diese
Sache ganz anders sieht. Die Frage ist nur, ob das Urteil Bestand hat, da es
sich um die unterste Instanz handelt. Die mutige Richterin verwies bei ihrer
Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung
angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen, wie
die „Welt“ mitteilte.
Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, wie ein
Amtsgerichtssprecher dem Bericht zufolge mitteilte. Daher könne er keine
weiteren Einzelheiten zu dem Urteil nennen. Der Richterspruch ist auch noch
nicht rechtskräftig. „Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer
drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil
Berufung ein“, schreibt die Welt.
Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland der jeweiligen Landesregierung
gegenüber weisungsgebunden – eigentlich ein Skandal und in vielen anderen
Ländern undenkbar. Denn es widerspricht dem Grundgedanken einer unabhängigen
Justiz elementar.
Insofern kann man sich nur bedingt die Frage stellen, was im Kopf eines
Staatsanwaltes vorgeht, der eine Freiheitsstrafe für einen Soldaten fordert,
dessen „Verbrechen“ darin besteht, dass er eine experimentelle Gen-Therapie mit
mRNA-Wirkstoff ablehnt. Denn vielleicht hat hier gar nicht der Staatsanwalt
entschieden, sondern die Landesregierung. An deren Spitze Markus Söder (CSU)
steht.
Dank der Konstruktionsschwächen in Sachen Rechtsstaat werden wir auch nicht
erfahren, ob es der Staatsanwalt selbst war, der sich entschied, Rechtsmittel
einzulegen (möglicherweise auch in Hinblick auf die eigenen Karrierechancen),
oder ob es eine entsprechende Anweisung aus der Landesregierung gab.
Dass Soldaten sich weiter gegen Corona impfen lassen müssen, obwohl die
wichtigsten Mythen in Sachen Impfung längst widerlegt sind (sie ist weder
nebenwirkungsfrei noch schützt sie vor Übertragung etc.), ist ein Skandal per
se. Ebenso wie die Tatsache, dass die Mehrheit in Deutschland und offenbar auch
bei der Bundeswehr diese Zustände hinnimmt.
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat, der jetzt angeklagt war, hatte laut „Welt“ mehrere
Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen: „Der Mann
war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der
Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt.
Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt
untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung
geben könnte.“
Da dies nicht der Fall gewesen sei, so, das Blatt, „wurde die Impfaufforderung
wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion“. Der Mann „wurde
daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie
zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.“
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte im Sommer
vergangenen Jahres die Fortdauer der Corona-Impfpflicht für Militärangehörige
bekräftigt. Die obersten Richter entschieden, die Lageeinschätzung des
Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 sei
korrekt gewesen. Die Begründung klingt angesichts der neuen Erkenntnisse wie
Hohn: Der Vorsitzende des Senats betonte laut „Welt“, Soldaten verrichteten
ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen,
was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich
bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt
gewesen.“
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat im Mai im Bundestag erneut
bekräftigt, dass die Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibe. Noch im
Juli hatte ein anderes bayerisches Amtsgericht, in München, ganz anders
entschieden als die Richterin in Bad Kissingen: Es verurteilte einen Soldaten zu
900 Euro Geldstrafe, weil er sich der Gentherapie widersetzt hatte.
Man kann nur hoffen, dass die Richterin in Bayern nicht zum Zielobjekt für
Strafaktionen wird – wie der mutige Weimarer Masken-Richter Christian Dettmar.
Der wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und damit faktisch seiner
Existenz beraubt, weil er gegen die Maskenpflicht in Schulen entschied (siehe
hier). Zuvor gab es bei ihm und den Gutachtern in seinem Prozess schikanöse
Hausdurchsuchungen. Kritiker sprechen von einer Terrorisierung unabhängiger
Richter.
https://reitschuster.de/post/freispruch-fuer-soldat-kippt-jetzt-die-impfpflicht-bei-bundeswehr/
Soldat verweigerte Corona-Impfung – Gericht spricht ihn frei
Bundeswehrsoldaten müssen sich gegen verschiedene Krankheiten impfen lassen –
dazu zählt auch das Coronavirus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im
vergangenen Jahr diese Pflicht. Ein Amtsgericht in Bayern sieht das anders.
19.09.2023
Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigerte, hat das
Amtsgericht Bad Kissingen einen Bundeswehrsoldaten vom Vorwurf der
Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer
Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung
angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener Nebenwirkungen.
Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht vor, teilte ein
Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Daher könne er keine weiteren Einzelheiten
zu dem Urteil vom 12. September nennen. Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei
Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil
Berufung ein. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn
keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter
anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November
2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in
die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere
Prophylaxemaßnahmen“ auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit
Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr
2022 trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang
Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im
unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich
nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um
festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der
Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge
vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier
verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der 1. Wehrdienstsenat des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die Corona-Impfpflicht
für Soldaten bestehen bleibt. Die Lageeinschätzung des Verteidigungsministeriums
zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur Verpflichtung einer
Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte damals der Vorsitzende des Senats.
Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern,
Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung
übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste
der Impfungen gerechtfertigt gewesen.
Im Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er
wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. „Ich schließe
nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der
Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.“
Im Juli hatte das Amtsgericht München einen Bundeswehrsoldaten zu einer
Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mehrfach die Corona-Impfung
verweigert hatte.
Kommentar:
Als ob es nicht schon reicht, dass sich Bundeswehrsoldaten im Ernstfall totschießen lassen und andere Menschen erschießen müssen, sollen sie sich auch noch mit der Coronagiftspritze impfen lassen. Das ist ein echt trauriger Verein namens Bundeswehr mit Boris Pistorious (SPD) an der Spitze, der hier von der SPD und angrenzenden Panikparteien wie der CDU und den Grünen verschlissen wird. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt leistet Schützenhilfe. Immerhin, anders als am Amtsgericht München, stellt sich ein mutiger Amtssrichter dem organisierten Wahnsinn entgegen. Wann wird endlich eine Impfung entwickelt, mit der man die rot-grün-schwarzen Panikpolitiker:Innen und ihre Anhänger im Staatsapperat gegen Dummheit impfen kann?
Mindestens 185 Zivilklagen wegen möglicher Impfschäden
11.04.2023
Seit Beginn der Impfungen wurden laut
Robert-Koch-Institut insgesamt 183 Millionen Einzelimpfungen zum Schutz vor
Covid-19 verabreicht
Gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Impfung gegen Corona und einer
nachfolgenden Erkrankung? Zwei Kanzleien vertreten mindestens 185 Zivilklagen.
Einer der Anwälte erwartet eine „Sachverständigenschlacht“ – wenn die Gerichte
nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällten.
Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen
möglicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf
und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die
Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
Der mutmaßlich erste Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht
Frankfurt verhandelt werden. Mittlerweile ist der Prozessbeginn allerdings auf
den 7. Juli verschoben worden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller
Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem
einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres
Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.
Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt.
Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung
und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage
am Ende von Gutachtern entschieden.
Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3000 Anfragen, aus
denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener
Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte
Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden
Kanzleien das Gros der Klagewilligen.
„Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst“
Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für
andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem
Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden,
wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise
fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.
Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine „Sachverständigenschlacht“
– wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein „Abschreckungsurteil“ fällen, wie
er der Nachrichtenagentur dpa sagte.
...
https://www.welt.de/politik/deutschland/article244730160/Corona-Impfung-Mindestens-185-Zivilklagen-wegen-moeglicher-Impfschaeden.html
Erster Impfprozess in Deutschland gegen Biontech beginnt im März
18.02.2023
Am 15. März beginnt der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller
Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung
Nach Informationen von WELT AM SONNTAG beginnt im März der erste Zivilprozess
gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher
gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung. Der Fall betrifft eine
57-Jährige, die behauptet, einen Herzschaden erlitten zu haben.
Die juristische Aufarbeitung möglicher Gesundheitsschäden aus den
Covid-19-Impfungen nimmt in Deutschland in den kommenden Monaten Fahrt auf. So
beginnt nach Informationen von WELT AM SONNTAG am 15. März der erste
Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher
gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung in Deutschland.
Den Termin bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main, wo der Zivilprozess
stattfindet. Der Fall betrifft eine 57-jährige Frau, die behauptet, durch die
Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten zu
haben. Sie fordert daher Schadenersatz.
Biontech teilte dazu mit, dass jeder Verdachtsfall einer potenziellen
Impfnebenwirkung „medizinisch und rechtlich“ geprüft werde, die Klägerin jedoch
nicht „genügend Informationen“ übermittelt habe, weshalb die Grundlage für eine
Prüfung nicht gegeben gewesen sei. Konkrete Angaben zum laufenden Verfahren
wollte Biontech nicht machen.
Weitere Zivilprozesse gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden finden laut
Informationen von WELT AM SONNTAG Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf
und im August in München statt. Die jeweiligen Landgerichte haben die Termine
gegenüber WELT AM SONNTAG bestätigt. Auch gegen die Bundesregierung ist nach
Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage eingebracht
worden, die klären will, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die
Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.
...
https://www.welt.de/wirtschaft/article243832431/Zivilklagen-eingereicht-Erster-Impfprozess-in-Deutschland-gegen-Biontech-beginnt-im-Maerz.html
Gericht erlaubt Warnung vor unwirksamen und gefährlichen Impfstoffen
Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
VERÖFFENTLICHT AM 28. Jan 2023
Von Kai Rebmann
Zeitenwende in den deutschen Gerichten oder nur ein leichtes Zucken des
Rechtsstaats? Diese Frage stellt sich nach einem Urteil des Landgerichts Passau,
in dem die Warnung vor den unwirksamen und gefährlichen Corona-„Impfstoffen“ zur
zulässigen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erklärt wurde. Nachdem
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einem Richter noch im
November erlaubt worden war, seine offensichtlich und nachweislich falschen
Thesen von einer angeblich „nebenwirkungsfreien Impfung“ weiter zu verbreiten
(wovon er inzwischen keinen Gebrauch mehr macht), erschien dieses Urteil
einerseits nur logisch. Andererseits gab es aber leider schon mehr als einen
Richter, der aufgrund eines „falschen“ – sprich nicht regierungskonformen –
Urteils aus dem Verkehr gezogen wurde.
Der Fall, der jetzt vor dem Landgericht Passau verhandelt wurde, liegt aber dennoch ganz anders als etwa das Sensationsurteil von Weimar. Wie wir noch sehen werden, kam das Gericht schon aus formaljuristischen Gründen gar nicht drumherum, die Klage der Bayerischen Landesärztekammer gegen die MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) in Person von deren stellvertretendem Vorsitzenden Dr. Ronald Weikl als unbegründet abzuweisen. Der Verein hatte auf seiner Homepage einen Infobrief an Ärzte veröffentlicht, in dem er auf die unwirksamen und gefährlichen „Impfstoffe“ gegen Corona und insbesondere mögliche Haftungsrisiken zulasten impfender Ärzte hingewiesen hatte. Die Bayerische Landesärztekammer wollte die MWGFD deshalb abmahnen und forderte eine Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Schreibens.
Unangenehme Meinungen noch lange nicht rechtswidrig
Dr. Ronald Weikl ließ sich bei dem Prozess nach dem Zivil- und Wettbewerbsrecht
vor dem Landgericht Passau von der Rechtsanwältin Beate Bahner vertreten. Die
Bayerische Landesärztekammer hatte zunächst noch versucht, einen
außergerichtlichen Vergleich mit ihrem „Zwangsmitglied“ (O-Ton Bahner)
auszuhandeln, was jedoch scheiterte, und zog daraufhin vor Gericht. Angestrebt
wurde dabei die Löschung bzw. Entfernung des Infobriefs von der Homepage sowie
die Unterlassung jeder weiteren Verbreitung des Schreibens. Und auch der Richter
in Passau versuchte zunächst noch einmal sein Glück und wollte Dr. Weikl zu
einem Vergleich bewegen, da es sich ja doch um etwas „unangenehme Inhalte“
handele. Beate Bahner stellt dazu jedoch klar: „Auch wenn eine Meinung
unangenehm ist, ist sie noch lange nicht rechtswidrig oder wettbewerbswidrig und
daher zu untersagen. Und erst recht nicht, wenn damit Kosten verbunden sind.“
Deshalb habe man dem angebotenen Vergleich nicht zugestimmt, wie die
Rechtsanwältin in einem Kommentar zu dem Urteil weiter ausführt.
Bahner zitiert daraufhin die Passagen aus dem Infobrief an alle Interessierten,
die die Klägerin so nicht akzeptieren wollte: „Wir bitten Sie eindringlich, vor
diesen gravierenden Tatsachen nicht länger die Augen zu verschließen. Ziehen Sie
jetzt die notwendigen Konsequenzen, warten Sie nicht, bis die medizinische und
politische Obrigkeit zur Besinnung kommt.“ Zu diesen „gravierenden Tatsachen“
zählt die Anwältin insbesondere den Umstand, dass die Covid-19-Impfstoffe alle
unnötig, unwirksam und gefährlich sind und die impfenden Ärzte im Falle von
Impfschäden persönlich haftbar gemacht werden können. Weiter heißt es in dem
Schreiben: „Machen Sie sich nicht mitschuldig an der sinnlosen Verlängerung
dieser verantwortungslosen Impfkampagne, die schon so viele Menschen ihre
Gesundheit und nicht wenige ihr Leben gekostet hat.“ Untermauert wurden diese
Ausführungen durch zahlreiche Verweise auf entsprechende Publikationen und
Studien, die die Unwirksamkeit und Gefährlichkeit dieser „Impfstoffe“ belegen.
Klage war von Anfang an zum Scheitern verurteilt
Die Klage der Bayerischen Landesärztekammer wurde vom Landgericht Passau auch
deshalb abgewiesen, „weil eine solche Information schon keine geschäftliche
Handlung ist. Und nur geschäftliche Handlungen dürfen nach dem Wettbewerbsrecht
– hier nach Ansprüchen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden.“ Viel wichtiger aber: Das Gericht
stellte darüber hinaus fest, dass es sich ausschließlich um
Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu den „Impfungen“ handelt, weshalb
das Schreiben dem Bereich der öffentlichen Kommunikation unterliegt und
ausdrücklich keine geschäftliche Handlung darstellt.
Damit ließ der Richter auch das Argument des Anwalts der Gegenseite ins Leere
laufen. Dieser hatte die Meinung vertreten, die MWGFD handelten geschäftsmäßig,
weil der Verein unter anderem über seine Homepage zu Spenden aufruft und selbige
auch annehme. Abgesehen davon, dass das gegenständliche Schreiben selbst keinen
solchen Aufruf enthielt, ist das Werben um Spenden nach Ansicht des Landgerichts
Passau nicht als geschäftliche Handlung einzustufen. Und auch eine etwaige
Dienstleistung im Sinne des Wettbewerbsrechts war für den Richter nicht
erkennbar, da die MWGFD nicht für die Impfung geworben hat – sondern explizit
dagegen – und daraus keinerlei finanzielle Vorteile ziehen.
Rechtsanwältin Beate Bahner konnte sich abschließend einen kleinen Seitenhieb
auf die Bayerische Landesärztekammer nicht verkneifen. Ebenso wie ihr Mandant
Dr. Ronald Weikl, sind alle Mediziner zwangsweise Mitglied dieser Organisation,
ob sie es wollen oder nicht. Diese Mitgliedschaft ist selbstverständlich auch
mit entsprechenden Pflichtbeiträgen verbunden. Da die Klage schon aufgrund der
handwerklichen Fehler wohl von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, stellt
Bahner mit Blick auf die der Klägerin zur Last fallenden Prozesskosten in Höhe
von mehreren tausend Euro fest: „Das geht zulasten der Ärzteschaft, die ja zu
Zwangsmitgliedsbeiträgen verpflichtet ist. So kann man die Mitgliedsbeiträge der
Ärzte auch verprassen.“
https://reitschuster.de/post/gericht-erlaubt-warnung-vor-unwirksamen-und-gefaehrlichen-impfstoffen/
Gib mir die Nadel
Impfen ist der Renner im elternlosen jugendlichen Milieu
Verfahrensgang
AG Pirmasens, 01.02.2022 - 1 F 421/21
OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Zweibr%FCcken&Datum=28.07.2022&Aktenzeichen=2%20UF%2037%2F22
Wird Zeit, dass Jugendliche auch gegen den Willen ihrer sorgerberechtigten Eltern nicht in die Schule gehen brauchen, Drogen nehmen oder in den Krieg ziehen dürfen.
Es lebe der Irrsinn in diesem Land. Es lebe die
deutsche Richterschaft. Vorwärts zu neuen Erfolgen.
OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht
Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen
12.12.2022
Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen
Covid-19 geimpft zu werden.
Eine 15-jährige darf selbst darüber
entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG
Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt
der Selbstbestimmung zu werten.
Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer
gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine
Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG)
Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte
Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das
Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die
bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr
angefochten werden und ist rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht
bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die
Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu
werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt
ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht
Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche
Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.
Impfung als Akt der
Selbstbestimmung
Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der
nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei
"als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der
Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar
2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.
Zur
Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung
das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der
Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte
Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen
Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen,
die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch
künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen
Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des
Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine
Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in
konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der
persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen –
abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als
ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten
Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge
gebiete, gewertet.
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/
Kommentar Väternotruf:
Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.
Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.
Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.
Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.
Während das Amtsgericht Pirmasens das Recht auf Selbstschädigung durch Impfung anscheinend höher schätzt als das Recht der elterlichen Sorge, macht man es auf der anderen Seite der Erdkugel genau anders rum, dort verbietet man das Recht auf Selbstschädigung und das gleich lebenslang:
Neuseeland hat ein beispielloses Gesetz gegen
das Rauchen verabschiedet. Damit soll das Land bis 2025 rauchfrei werden.
Jüngere Generationen werden nie Zigaretten kaufen dürfen.
Die 13-jährige
Tasmyn Breuker-Brown wird nie in ihrem Leben in Neuseeland legal Zigaretten
kaufen können. Wie jede und jeder, der nach 2008 geboren ist. So steht es im
neuen Gesetz "Smokefree 2025" gegen das Rauchen.
https://www.tagesschau.de/ausland/neuseeland-rauchen-101.html
Das ganze liegt wohl dran, dass - von Neuseeland aus gesehen - die Deutschen mehr oder weniger falsch rum - mit dem Kopf ins Weltall hängend - stehen, das gilt dann wohl auch für die Richter am Amtsgericht Pirmasens, es sei denn die machen Kopfstand auf ihrem Richtertisch, was ja ab und an vorzukommen scheint.
MDR-Bericht: Impfgeschädigter zieht gegen Astrazeneca vor Gericht
19.09.2022
Ein 37-Jähriger hat den Pharmahersteller Astrazeneca verklagt. Der Mann hatte
sich im Mai vergangenen Jahres mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca impfen
lassen. Er erlitt anschließend eine wohl seltene, aber extrem gefährliche
Sinusvenenthrombose. Das berichtet der MDR.
In dem Bericht heißt es weiter, dass der Mann nur dank dem schnellen Handeln
seiner Ärzte überhaupt noch lebe. Er habe auf der Schlaganfall-Akutstation der
Uniklinik Köln gelegen und sei nach seiner Entlassung noch „wochenlang
arbeitsunfähig“ gewesen. Zudem habe er „wegen der Gefahr eines erneuten
Gefäßverschlusses monatelang sein Blut testen lassen“ und blutverdünnende
Medikamente nehmen müssen.
In dem MDR-Bericht heißt es weiter, dass sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald, die das Blut untersucht hatte, bescheinigen, dass der Mann „aufgrund der Impfung den seltenen Impfschaden, eine Sinusvenenthrombose, erlitten hätte“. Die „„Aussagelast der ärztlichen Gutachten sei in diesem Fall extrem eindeutig“, zitiert der MDR den Wiesbadener Anwalt des Klägers, Joachim Cäsar-Preller. Das mache den Fall einzigartig, weil „diese medizinischen Daten sonst kaum jemand“ habe.
...
Verfassungsbeschwerde
Bundesverfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht
19.05.2022
Arbeit im Pflegeheim
Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder
Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen
Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist
verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde
zurück. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung
der Grundrechte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt.
Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende
Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. „Der sehr
geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die
deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben
vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre
Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der
Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. (AZ: 1 BvR 2649/21)
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen
worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu
schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen
oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen.
Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das
ebenfalls nachweisen. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch
wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe
lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.
Nach Karlsruhe gezogen waren mehr als 50 Menschen, von denen viele selbst in
Gesundheitsberufen beschäftigt sind. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung
der Impfpflicht lehnte das Gericht bereits im Februar ab.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article238841543/Bundesverfassungsgericht-billigt-einrichtungsbezogene-Corona-Impfpflicht.html?source=puerto-reco-2_ABC-V6.0.B_quality
Kommentar Väternotruf:
Von diesem staatsfixierten Gericht, das sich Bundesverfassungsgericht nennt, war leider nichts anderes zu erwarten, als die blanke Panik auf der Titanic.
Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen
Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt
aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie
Betruges in 32 Fällen erlassen.
Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist
dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10
Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu
haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten
Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.
Zudem
soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt,
tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.
In 32 Fällen sollen ärztliche
Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden
sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Die Ermittlungsbehörden waren
durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen
einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die
zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht
ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der
noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.
Der Beschuldigte hat
sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige
Auflagen außer Vollzug gesetzt.
11.03.2022
Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben
11.03.2022
Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.
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Kommentar Vätenotruf:
Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.
Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff, der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.
Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.
Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.
Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung
Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am
Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten
Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die
bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2
habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf
nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der
damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe
der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.
Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.
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03.02.2022
Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung
Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine
Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch
noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl
kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.
Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine
Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging
er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die
Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.
Der 1965 geborene Richter
soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach
Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf
eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des
Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei
dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige
Impfung bestätigen sollte.
Das Schreiben habe den Anschein einer
Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt
gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der
vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in
Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei
vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut
Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht
strafbar.
Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer
Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet
worden war.
Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei
noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei
jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren
bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.
07.02.2022
Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden
Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern
kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil
übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
(Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen
unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille
beachtet werden.
In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen
geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut
Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage
der Corona-Impfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu
nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung
generell.
04.02.2022
Anmerkung:
Wir sind zwar der Väternotruf, aber hier müssen wir die verantwortungsvoll handelnde Mutter unterstützen und dem impfwütigen Vater einen strengen Verweis erteilen, pfui schäme Dich. Lass Dich impfen und viermal boostern, spring aus dem Fenster oder werde Mitglied in der grünen Panik- und Angstmachepartei, aber übertrage Deine Angstattacken nicht auf ein schutzbedürftiges Kind. Mach eine Psychotherapie und guck mal nach, dass Du Deinen verwirrten im Panikmodus befindlichen Geist auf Vordermann bringst.
Das Amtsgericht Bad Iburg hat hoffentlich die richtige Entscheidung gegen den impfwütigen Vater getroffen.
Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2021 | 12:29
Polizei
Im Kreis Bayreuth soll ein 15-jähriges Mädchen an einer Corona-Impfung gestorben sein: das ist bisher bekannt
von Christoph Wiedemann
Ein 15-jähriges Mädchen aus Hollfeld stirbt am Mittwoch (19.11.2021). Auf den
sozialen Netzwerken heißt es: an einer Corona-Impfung. Das ist der aktuelle
Stand.
Mädchen (15) stirbt im Kreis Bayreuth
Mutter gibt Corona-Impfung schuld am Tod der Tochter
Polizei ermittelt wegen „unklarer Todesursache“
Am Mittwochmorgen (17. November 2021) stirbt ein Mädchen aus Hollfeld (Landkreis
Bayreuth) in einem Krankenhaus. Ein Beitrag der Mutter auf den sozialen
Netzwerken wirft die Frage nach einem Zusammenhang zur Corona-Impfung auf.
In dem Beitrag schreibt sie, dass ihre Tochter wegen „schwerwiegenden
Nebenwirkungen“ der Corona-Impfung gestorben sei. Die Polizei ermittelt seit dem
Tod des Mädchens. Das ist bisher bekannt.
Update vom 11. Dezember 2021: Ermittlungen der Polizei
dauern an
Viele Nachrichten sind in den vergangenen Tagen eingegangen, ob es denn neue
Erkenntnisse gibt. Das bt hat deshalb erneut bei der Polizei Oberfranken
nachgefragt. Eine Pressesprecherin erklärte: „Aktuell laufen noch Ermittlungen
zur Todesursache. Nähere Auskünfte sind erst nach Abschluss der Ermittlungen
möglich.“
Wie lange die Ermittlungen noch andauern, könne aktuell noch nicht mitgeteilt
werden. Weitere Auskünfte gibt es aktuell nicht.