Impfung
Erster Impfprozess in Deutschland gegen Biontech beginnt im März
18.02.2023
Am 15. März beginnt der erste Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller
Biontech wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung
Nach Informationen von WELT AM SONNTAG beginnt im März der erste Zivilprozess
gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher
gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung. Der Fall betrifft eine
57-Jährige, die behauptet, einen Herzschaden erlitten zu haben.
Die juristische Aufarbeitung möglicher Gesundheitsschäden aus den
Covid-19-Impfungen nimmt in Deutschland in den kommenden Monaten Fahrt auf. So
beginnt nach Informationen von WELT AM SONNTAG am 15. März der erste
Zivilprozess gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech wegen angeblicher
gesundheitlicher Schäden aus der Covid-19-Impfung in Deutschland.
Den Termin bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main, wo der Zivilprozess
stattfindet. Der Fall betrifft eine 57-jährige Frau, die behauptet, durch die
Impfung mit dem Biontech-Impfstoff Comirnaty einen Herzschaden erlitten zu
haben. Sie fordert daher Schadenersatz.
Biontech teilte dazu mit, dass jeder Verdachtsfall einer potenziellen
Impfnebenwirkung „medizinisch und rechtlich“ geprüft werde, die Klägerin jedoch
nicht „genügend Informationen“ übermittelt habe, weshalb die Grundlage für eine
Prüfung nicht gegeben gewesen sei. Konkrete Angaben zum laufenden Verfahren
wollte Biontech nicht machen.
Weitere Zivilprozesse gegen Biontech wegen behaupteter Impfschäden finden laut
Informationen von WELT AM SONNTAG Ende März in Frankenthal, im Mai in Düsseldorf
und im August in München statt. Die jeweiligen Landgerichte haben die Termine
gegenüber WELT AM SONNTAG bestätigt. Auch gegen die Bundesregierung ist nach
Informationen von WELT AM SONNTAG eine erste Feststellungsklage eingebracht
worden, die klären will, ob die entsprechende Gesetzesverordnung für die
Beschaffung der Impfstoffe rechtens ist.
...
https://www.welt.de/wirtschaft/article243832431/Zivilklagen-eingereicht-Erster-Impfprozess-in-Deutschland-gegen-Biontech-beginnt-im-Maerz.html
Gericht erlaubt Warnung vor unwirksamen und gefährlichen Impfstoffen
Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
VERÖFFENTLICHT AM 28. Jan 2023
Von Kai Rebmann
Zeitenwende in den deutschen Gerichten oder nur ein leichtes Zucken des
Rechtsstaats? Diese Frage stellt sich nach einem Urteil des Landgerichts Passau,
in dem die Warnung vor den unwirksamen und gefährlichen Corona-„Impfstoffen“ zur
zulässigen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erklärt wurde. Nachdem
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einem Richter noch im
November erlaubt worden war, seine offensichtlich und nachweislich falschen
Thesen von einer angeblich „nebenwirkungsfreien Impfung“ weiter zu verbreiten
(wovon er inzwischen keinen Gebrauch mehr macht), erschien dieses Urteil
einerseits nur logisch. Andererseits gab es aber leider schon mehr als einen
Richter, der aufgrund eines „falschen“ – sprich nicht regierungskonformen –
Urteils aus dem Verkehr gezogen wurde.
Der Fall, der jetzt vor dem Landgericht Passau verhandelt wurde, liegt aber dennoch ganz anders als etwa das Sensationsurteil von Weimar. Wie wir noch sehen werden, kam das Gericht schon aus formaljuristischen Gründen gar nicht drumherum, die Klage der Bayerischen Landesärztekammer gegen die MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) in Person von deren stellvertretendem Vorsitzenden Dr. Ronald Weikl als unbegründet abzuweisen. Der Verein hatte auf seiner Homepage einen Infobrief an Ärzte veröffentlicht, in dem er auf die unwirksamen und gefährlichen „Impfstoffe“ gegen Corona und insbesondere mögliche Haftungsrisiken zulasten impfender Ärzte hingewiesen hatte. Die Bayerische Landesärztekammer wollte die MWGFD deshalb abmahnen und forderte eine Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung des Schreibens.
Unangenehme Meinungen noch lange nicht rechtswidrig
Dr. Ronald Weikl ließ sich bei dem Prozess nach dem Zivil- und Wettbewerbsrecht
vor dem Landgericht Passau von der Rechtsanwältin Beate Bahner vertreten. Die
Bayerische Landesärztekammer hatte zunächst noch versucht, einen
außergerichtlichen Vergleich mit ihrem „Zwangsmitglied“ (O-Ton Bahner)
auszuhandeln, was jedoch scheiterte, und zog daraufhin vor Gericht. Angestrebt
wurde dabei die Löschung bzw. Entfernung des Infobriefs von der Homepage sowie
die Unterlassung jeder weiteren Verbreitung des Schreibens. Und auch der Richter
in Passau versuchte zunächst noch einmal sein Glück und wollte Dr. Weikl zu
einem Vergleich bewegen, da es sich ja doch um etwas „unangenehme Inhalte“
handele. Beate Bahner stellt dazu jedoch klar: „Auch wenn eine Meinung
unangenehm ist, ist sie noch lange nicht rechtswidrig oder wettbewerbswidrig und
daher zu untersagen. Und erst recht nicht, wenn damit Kosten verbunden sind.“
Deshalb habe man dem angebotenen Vergleich nicht zugestimmt, wie die
Rechtsanwältin in einem Kommentar zu dem Urteil weiter ausführt.
Bahner zitiert daraufhin die Passagen aus dem Infobrief an alle Interessierten,
die die Klägerin so nicht akzeptieren wollte: „Wir bitten Sie eindringlich, vor
diesen gravierenden Tatsachen nicht länger die Augen zu verschließen. Ziehen Sie
jetzt die notwendigen Konsequenzen, warten Sie nicht, bis die medizinische und
politische Obrigkeit zur Besinnung kommt.“ Zu diesen „gravierenden Tatsachen“
zählt die Anwältin insbesondere den Umstand, dass die Covid-19-Impfstoffe alle
unnötig, unwirksam und gefährlich sind und die impfenden Ärzte im Falle von
Impfschäden persönlich haftbar gemacht werden können. Weiter heißt es in dem
Schreiben: „Machen Sie sich nicht mitschuldig an der sinnlosen Verlängerung
dieser verantwortungslosen Impfkampagne, die schon so viele Menschen ihre
Gesundheit und nicht wenige ihr Leben gekostet hat.“ Untermauert wurden diese
Ausführungen durch zahlreiche Verweise auf entsprechende Publikationen und
Studien, die die Unwirksamkeit und Gefährlichkeit dieser „Impfstoffe“ belegen.
Klage war von Anfang an zum Scheitern verurteilt
Die Klage der Bayerischen Landesärztekammer wurde vom Landgericht Passau auch
deshalb abgewiesen, „weil eine solche Information schon keine geschäftliche
Handlung ist. Und nur geschäftliche Handlungen dürfen nach dem Wettbewerbsrecht
– hier nach Ansprüchen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden.“ Viel wichtiger aber: Das Gericht
stellte darüber hinaus fest, dass es sich ausschließlich um
Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen zu den „Impfungen“ handelt, weshalb
das Schreiben dem Bereich der öffentlichen Kommunikation unterliegt und
ausdrücklich keine geschäftliche Handlung darstellt.
Damit ließ der Richter auch das Argument des Anwalts der Gegenseite ins Leere
laufen. Dieser hatte die Meinung vertreten, die MWGFD handelten geschäftsmäßig,
weil der Verein unter anderem über seine Homepage zu Spenden aufruft und selbige
auch annehme. Abgesehen davon, dass das gegenständliche Schreiben selbst keinen
solchen Aufruf enthielt, ist das Werben um Spenden nach Ansicht des Landgerichts
Passau nicht als geschäftliche Handlung einzustufen. Und auch eine etwaige
Dienstleistung im Sinne des Wettbewerbsrechts war für den Richter nicht
erkennbar, da die MWGFD nicht für die Impfung geworben hat – sondern explizit
dagegen – und daraus keinerlei finanzielle Vorteile ziehen.
Rechtsanwältin Beate Bahner konnte sich abschließend einen kleinen Seitenhieb
auf die Bayerische Landesärztekammer nicht verkneifen. Ebenso wie ihr Mandant
Dr. Ronald Weikl, sind alle Mediziner zwangsweise Mitglied dieser Organisation,
ob sie es wollen oder nicht. Diese Mitgliedschaft ist selbstverständlich auch
mit entsprechenden Pflichtbeiträgen verbunden. Da die Klage schon aufgrund der
handwerklichen Fehler wohl von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, stellt
Bahner mit Blick auf die der Klägerin zur Last fallenden Prozesskosten in Höhe
von mehreren tausend Euro fest: „Das geht zulasten der Ärzteschaft, die ja zu
Zwangsmitgliedsbeiträgen verpflichtet ist. So kann man die Mitgliedsbeiträge der
Ärzte auch verprassen.“
https://reitschuster.de/post/gericht-erlaubt-warnung-vor-unwirksamen-und-gefaehrlichen-impfstoffen/
Gib mir die Nadel
Impfen ist der Renner im elternlosen jugendlichen Milieu
Verfahrensgang
AG Pirmasens, 01.02.2022 - 1 F 421/21
OLG Zweibrücken, 28.07.2022 - 2 UF 37/22
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Zweibr%FCcken&Datum=28.07.2022&Aktenzeichen=2%20UF%2037%2F22
Wird Zeit, dass Jugendliche auch gegen den Willen ihrer sorgerberechtigten Eltern nicht in die Schule gehen brauchen, Drogen nehmen oder in den Krieg ziehen dürfen.
Es lebe der Irrsinn in diesem Land. Es lebe die
deutsche Richterschaft. Vorwärts zu neuen Erfolgen.
OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht
Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen
12.12.2022
Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen
Covid-19 geimpft zu werden.
Eine 15-jährige darf selbst darüber
entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG
Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt
der Selbstbestimmung zu werten.
Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer
gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine
Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG)
Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte
Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das
Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die
bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr
angefochten werden und ist rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht
bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die
Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu
werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt
ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht
Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche
Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.
Impfung als Akt der
Selbstbestimmung
Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der
nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei
"als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der
Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar
2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.
Zur
Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung
das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der
Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte
Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen
Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen,
die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch
künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen
Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des
Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine
Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in
konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der
persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen –
abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als
ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten
Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge
gebiete, gewertet.
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/
Kommentar Väternotruf:
Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.
Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.
Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.
Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.
Während das Amtsgericht Pirmasens das Recht auf Selbstschädigung durch Impfung anscheinend höher schätzt als das Recht der elterlichen Sorge, macht man es auf der anderen Seite der Erdkugel genau anders rum, dort verbietet man das Recht auf Selbstschädigung und das gleich lebenslang:
Neuseeland hat ein beispielloses Gesetz gegen
das Rauchen verabschiedet. Damit soll das Land bis 2025 rauchfrei werden.
Jüngere Generationen werden nie Zigaretten kaufen dürfen.
Die 13-jährige
Tasmyn Breuker-Brown wird nie in ihrem Leben in Neuseeland legal Zigaretten
kaufen können. Wie jede und jeder, der nach 2008 geboren ist. So steht es im
neuen Gesetz "Smokefree 2025" gegen das Rauchen.
https://www.tagesschau.de/ausland/neuseeland-rauchen-101.html
Das ganze liegt wohl dran, dass - von Neuseeland aus gesehen - die Deutschen mehr oder weniger falsch rum - mit dem Kopf ins Weltall hängend - stehen, das gilt dann wohl auch für die Richter am Amtsgericht Pirmasens, es sei denn die machen Kopfstand auf ihrem Richtertisch, was ja ab und an vorzukommen scheint.
MDR-Bericht: Impfgeschädigter zieht gegen Astrazeneca vor Gericht
19.09.2022
Ein 37-Jähriger hat den Pharmahersteller Astrazeneca verklagt. Der Mann hatte
sich im Mai vergangenen Jahres mit dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca impfen
lassen. Er erlitt anschließend eine wohl seltene, aber extrem gefährliche
Sinusvenenthrombose. Das berichtet der MDR.
In dem Bericht heißt es weiter, dass der Mann nur dank dem schnellen Handeln
seiner Ärzte überhaupt noch lebe. Er habe auf der Schlaganfall-Akutstation der
Uniklinik Köln gelegen und sei nach seiner Entlassung noch „wochenlang
arbeitsunfähig“ gewesen. Zudem habe er „wegen der Gefahr eines erneuten
Gefäßverschlusses monatelang sein Blut testen lassen“ und blutverdünnende
Medikamente nehmen müssen.
In dem MDR-Bericht heißt es weiter, dass sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald, die das Blut untersucht hatte, bescheinigen, dass der Mann „aufgrund der Impfung den seltenen Impfschaden, eine Sinusvenenthrombose, erlitten hätte“. Die „„Aussagelast der ärztlichen Gutachten sei in diesem Fall extrem eindeutig“, zitiert der MDR den Wiesbadener Anwalt des Klägers, Joachim Cäsar-Preller. Das mache den Fall einzigartig, weil „diese medizinischen Daten sonst kaum jemand“ habe.
...
Verfassungsbeschwerde
Bundesverfassungsgericht billigt einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht
19.05.2022
Arbeit im Pflegeheim
Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder
Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen
Die Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ist
verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde
zurück. Der Schutz vulnerabler Gruppen wiege schwerer als die Beeinträchtigung
der Grundrechte.
Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt.
Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende
Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. „Der sehr
geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die
deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben
vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre
Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der
Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. (AZ: 1 BvR 2649/21)
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht war im Dezember 2021 beschlossen
worden, um besonders verletzliche Menschen etwa in Pflegeheimen besser zu
schützen. Seit Mitte März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen
oder Arztpraxen einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen.
Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann, muss das
ebenfalls nachweisen. Allerdings hakt es bei der Umsetzung der Impfpflicht. Auch
wurden nach dem Scheitern einer allgemeinen Corona-Impfpflicht im April die Rufe
lauter, die einrichtungsbezogene Impfpflicht wieder abzuschaffen.
Nach Karlsruhe gezogen waren mehr als 50 Menschen, von denen viele selbst in
Gesundheitsberufen beschäftigt sind. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung
der Impfpflicht lehnte das Gericht bereits im Februar ab.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article238841543/Bundesverfassungsgericht-billigt-einrichtungsbezogene-Corona-Impfpflicht.html?source=puerto-reco-2_ABC-V6.0.B_quality
Kommentar Väternotruf:
Von diesem staatsfixierten Gericht, das sich Bundesverfassungsgericht nennt, war leider nichts anderes zu erwarten, als die blanke Panik auf der Titanic.
Verdacht auf vorgetäuschte Impfungen
Haftbefehl gegen Arzt aus dem Landkreis Gifhorn erlassen
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Gifhorn hat am gestrigen Tag auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim Haftbefehl gegen einen 63-jährigen Arzt
aus dem Landkreis Gifhorn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung
in 10 Fällen, Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 31 Fällen sowie
Betruges in 32 Fällen erlassen.
Der Facharzt für Allgemeinmedizin ist
dringend verdächtig, im Zeitraum von Ende April 2020 bis Mitte Mai 2021 in 10
Fällen Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft zu
haben. Stattdessen soll er nach Absprache mit den gesondert verfolgten
Erziehungsberechtigten lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.
Zudem
soll er in 31 Fällen eine Impfung gegen Masern in Impfausweisen bescheinigt,
tatsächlich aber nicht vorgenommen haben.
In 32 Fällen sollen ärztliche
Leistungen für Impfungen bei den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden
sein, die tatsächlich nie erbracht wurden.
Die Ermittlungsbehörden waren
durch einen anonymen Hinweis auf das Geschehen aufmerksam geworden. Im Rahmen
einer Durchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die
zu dem dringenden Tatverdacht führten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht
ausgeschlossen, dass noch weitere, gleich gelagerte Straftaten im Rahmen der
noch laufenden Ermittlungen zu Tage treten könnten.
Der Beschuldigte hat
sich zum Tatvorwurf nicht geäußert. Der Haftbefehl wurde gegen engmaschige
Auflagen außer Vollzug gesetzt.
11.03.2022
Arzt soll Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben
11.03.2022
Ein Arzt aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen soll zehn Kinder in Absprache mit deren Eltern nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern ihnen Kochsalzlösung gespritzt haben. Dem Allgemeinmediziner wird daher gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung gegen Kinder vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Hildesheim am Freitag mitteilte. Ein Haftbefehl gegen den 63-Jährigen wurde gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Der Arzt ist nach Angaben der Strafverfolger dringend tatverdächtig, zwischen Ende April 2020 und Mitte Mai 2021 in Absprache mit den jeweiligen Eltern gehandelt zu haben. Die Erziehungsberechtigten würden gesondert verfolgt.
...
Kommentar Vätenotruf:
Seltsam, ein Arzt spritzt - offenbar im Einverständnis mit den Eltern - Kinder mit einer vermutlich harmlosen Kochsalzlösung und wird deswegen - wie auch die Eltern - strafverfolgt.
Eine Impfung von Kindern mit einem Impfstoff, der nur eine "bedingte Zulassung" hat, wird dagegen seltsamer Weise nicht als Körperverletzung behandelt.
Der Bundestag erlaubt die genitale Verstümmelung von Jungen aus sogenannten religiösen Gründen (Beschneidung).
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html
SPD und Grüne wollen Millionen von Menschen gegen deren Willen mittels Coronaimpfzwang impfen und keine Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese von zwei hochproblematischen Parteien und einschlägig bekannten Rädelsführern beabsichtigte Körperverletzung an Millionen Menschen.
Das ist mit Sicherheit kein Rechtsstaat, sondern ein Rechtsbruchstaat, der so mit zweierlei Maß misst.
Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung
Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am
Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten
Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die
bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2
habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf
nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der
damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe
der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.
Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.
...
03.02.2022
Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung
Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine
Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch
noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl
kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.
Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine
Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging
er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die
Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.
Der 1965 geborene Richter
soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach
Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf
eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des
Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei
dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige
Impfung bestätigen sollte.
Das Schreiben habe den Anschein einer
Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt
gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der
vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in
Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei
vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut
Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht
strafbar.
Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer
Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet
worden war.
Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei
noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei
jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren
bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.
07.02.2022
Impfentscheidung für Kinder kann auf ein Elternteil übertragen werden
Bei gravierenden Meinungsverschiedenheiten über eine Corona-Impfung von Kindern
kann die Entscheidung durch einen richterlichen Beschluss auf den Elternteil
übertragen werden, der sich an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
(Stiko) hält. Das entschied ein Familiengericht in Bad Iburg in Niedersachsen
unter Verweis auf die etablierte entsprechende Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) in dieser Frage. Dabei muss aber auch der Kindeswille
beachtet werden.
In dem am Freitag veröffentlichen Beschluss ging es um einen Streit zwischen
geschiedenen Eheleuten mit zwei Kindern im Alter von zwölf und 14 Jahren. Laut
Gericht hatten sich Mutter und Vater zunächst darauf verständigt, bei der Frage
der Corona-Impfung die Empfehlung der behandelnden Kinderärztin als Maßstab zu
nehmen. Später lehnte die Mutter deren Empfehlung ab und blockierte eine Impfung
generell.
04.02.2022
Anmerkung:
Wir sind zwar der Väternotruf, aber hier müssen wir die verantwortungsvoll handelnde Mutter unterstützen und dem impfwütigen Vater einen strengen Verweis erteilen, pfui schäme Dich. Lass Dich impfen und viermal boostern, spring aus dem Fenster oder werde Mitglied in der grünen Panik- und Angstmachepartei, aber übertrage Deine Angstattacken nicht auf ein schutzbedürftiges Kind. Mach eine Psychotherapie und guck mal nach, dass Du Deinen verwirrten im Panikmodus befindlichen Geist auf Vordermann bringst.
Das Amtsgericht Bad Iburg hat hoffentlich die richtige Entscheidung gegen den impfwütigen Vater getroffen.
Zuletzt aktualisiert am 16. Dezember 2021 | 12:29
Polizei
Im Kreis Bayreuth soll ein 15-jähriges Mädchen an einer Corona-Impfung gestorben sein: das ist bisher bekannt
von Christoph Wiedemann
Ein 15-jähriges Mädchen aus Hollfeld stirbt am Mittwoch (19.11.2021). Auf den
sozialen Netzwerken heißt es: an einer Corona-Impfung. Das ist der aktuelle
Stand.
Mädchen (15) stirbt im Kreis Bayreuth
Mutter gibt Corona-Impfung schuld am Tod der Tochter
Polizei ermittelt wegen „unklarer Todesursache“
Am Mittwochmorgen (17. November 2021) stirbt ein Mädchen aus Hollfeld (Landkreis
Bayreuth) in einem Krankenhaus. Ein Beitrag der Mutter auf den sozialen
Netzwerken wirft die Frage nach einem Zusammenhang zur Corona-Impfung auf.
In dem Beitrag schreibt sie, dass ihre Tochter wegen „schwerwiegenden
Nebenwirkungen“ der Corona-Impfung gestorben sei. Die Polizei ermittelt seit dem
Tod des Mädchens. Das ist bisher bekannt.
Update vom 11. Dezember 2021: Ermittlungen der Polizei
dauern an
Viele Nachrichten sind in den vergangenen Tagen eingegangen, ob es denn neue
Erkenntnisse gibt. Das bt hat deshalb erneut bei der Polizei Oberfranken
nachgefragt. Eine Pressesprecherin erklärte: „Aktuell laufen noch Ermittlungen
zur Todesursache. Nähere Auskünfte sind erst nach Abschluss der Ermittlungen
möglich.“
Wie lange die Ermittlungen noch andauern, könne aktuell noch nicht mitgeteilt
werden. Weitere Auskünfte gibt es aktuell nicht.