Väternotruf
Impressum
Wir bitten um Beachtung!
Unsere Internetseite wird ausschließlich durch ehrenamtlich tätige Menschen betrieben und verantwortet.
Einen dieser rührigen Helfer sehen Sie auf dem Foto, es ist der diensthabende Hase, der über das Wohl der Gemeinde wacht.
Falls Sie den Väternotruf wegen vermeintlicher Ansprüche verklagen wollen, beachten Sie bitte, dass wir mit Ihnen leider nur auf Basis von Prozesskostenhilfe duellieren können, da wir kaum Geld haben, was Sie ja auch an dem altmodischen Monitor auf dem Foto erkennen können. Neue Technik können wir uns nicht leisten. Vielleicht findet sich aber mal ein edler Spender, der uns aus unserer miserablen finanziellen Lage hilft. Wir beten inständig und scheuen auch nicht davor, den Papst oder auch den Berliner Landesbeauftragen für Datenschutz anzubetteln, falls er sich mal in unsere Redaktionsräume verirren sollte, was wir nicht hoffen, da wir dann von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihn der Tür verweisen würden.
Sie müssen also damit rechnen, dass wir selbst im Fall eines juristischen Sieges von Ihrer Seite nicht in der Lage sind, etwaige Kostenforderungen zu bedienen und Sie dann auf den von Ihnen verauslagten Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Das musste schon der eine oder andere übermütige Kläger erfahren und hat sich hinterher so geärgert, dass er vor lauter Gram gestorben oder wegen dauernder Unachtsamkeit bei Tempo 220 von der Autobahn abgekommen ist, sich drei mal überschlagen hat und nun sein Leben als Schwerbehinderter fristet.
Scheuen Sie sich also nicht - auch aus Gründen der Minimierung Ihres Kostenrisikos - uns Ihr Anliegen per Mail zu schildern. Wir prüfen in jedem Fall, ob Ihre Forderung oder Wunsch erfüllt werden kann und teilen Ihnen das dann kostenfrei mit.
Der größte Lump im ganzen Land
das ist und bleibt der Denunziant.
August Heinrich Hoffmann von
Fallersleben
Auch Denunzianten und solche, die es gerne werden wollen, können sich gerne bei uns melden, bevor sie sich staatlichen Überwachungsorganen andienen. Das ist gut für`s Seelenheil und der Denunizant kommt auf diese Weise auch vier Wochen früher in den Himmel und spart damit vier Wochen in der Hölle.
Der diensthabende Hase vom Väternotruf
Hilfe und Information - nicht nur für Väter
Väternotruf seit dem Jahr 2000 im Internet und schon vier oder fünf Bundesregierungen überlebt.
Väternotruf informiert rund um das Thema Vaterschaft, insbesondere auch im Zusammenhang mit familienrechtlichen und familiengerichtlichen Hintergrund.
Väternotruf engagiert sich gegen die staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder durch die Bundesregierung, Teile der Justiz und Teile der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Väternotruf setzt sich für die Einhaltung des Grundgesetzes, insbesondere Artikel 3 und 6 - Pflichtrecht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder - ohne Wenn und Aber ein.
Unser Mitarbeiterteam arbeitet ehrenamtlich. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass nicht immer alle Information aus unserer Internetseite auf dem neuesten Stand sind und wir nicht auf jede uns von Ihnen zugesandte E-Mail unmittelbar reagieren können.
Das Team vom Väternotruf:
Herbert Baum
Richard Sorge
Egon Erwin Kisch
Karl Liebknecht
Kontakt zu uns
Fragen, Änderungswünsche, Lob und Kritik bitte per Mail an:
Auf Grund der vielen täglich eingehenden Mails und unseres zeitlich beschränkten, weil ehrenamtlichen Engagements für den Väternotruf, können wir nicht immer jede Anfrage oder Anregung zeitnah beantworten. Damit hier aber nichts verloren geht, senden Sie uns in dringenden Fällen Ihr Anliegen mit der guten alten Briefpost. So kann Ihre Anfrage, nicht verloren gehen, denn auf die Post und unseren schönen Briefkasten ist Verlass.
Ansprechpartner für den hier vorgehaltenen Internetauftritt:
Klaus Schönfeld
Wilhelm Storck Str. 36
45472 Mülheim
0151 67717111
E-Mail: kaukasischerkreidekreis@gmail.com
Journalistisch-redaktionelle Zuständigkeit:
Klaus Schönfeld
Wilhelm Storck Str. 36
45472 Mülheim
0151 67717111
E-Mail: kaukasischerkreidekreis@gmail.com
Wir sind seit dem Jahr 2000 im Internet.
Infos zu den Zugriffszahlen finden Sie hier
www.vaeternotruf.de ist ein nichtkommerzieller Informationsdienst zu den Themen Vaterschaft, Mutterschaft, Elternschaft, Kinder und Familie, Trennung und Scheidung, staatlich geförderten deutschem Mutterkult und Mutterwahn und staatlicher und rechtlicher Väterdiskriminierung in Deutschland.
Unsere Schwerpunkte liegen im Engagement für eine aktive und dem Kind zugewandte Vaterschaft. Wir zeigen verstärkt individuelle und gesellschaftliche Defizite, Diskriminierungen und Feindseligkeiten gegenüber Vätern auf und machen auf problematische und tabuisierte Seiten von Mutterschaft aufmerksam. Dies heißt für uns in keiner Weise, nicht auch die problematischen Seiten von Vätern wahrzunehmen, bzw. die positiven Seiten von Müttern auszublenden. Dieses wird aber in der öffentlichen Diskussion ausreichend beleuchtet, die von uns behandelten Seiten dagegen nur unzureichend.
Im Gegensatz zur staatlichen Ausgrenzung und rechtlichen Diskriminierung, insbesondere von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern, die bis in die jüngste Zeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgericht höchstrichterliche gefunden hat, nehmen wir es ernst mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in dem es u.a. heißt
Artikel 1 Satz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die Verwirklichung dieser löblichen Grundsätze steht in der männerdiskriminierenden Bundesrepublik Deutschland noch aus. Der Unrechtsstaat Deutschland ist noch lange kein Rechtsstaat Deutschland, von dem die heutigen Politiker/innen so gerne schwafeln, als ob sie ihn wie einen Yeti schon gesehen hätten.
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Wir vermitteln Kontakte zu Experten und Expertinnen zu den auf unseren Seiten aufgeführten Themen.
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Neues aus der Anstalt
Kristina Wolters
Sachbearbeiterin Aufsicht
Recht & Aufsicht
Landesanstalt Medien NRW
https://www.medienanstalt-nrw.de
18.07.2023
"Die Landesanstalt für Medien NRW wurde im Jahre 1987 auf der Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) vom 23. Januar 1987 gegründet. Damals hieß sie „Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR)“ und hatte ihren Sitz auch schon in Düsseldorf. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz (LMG NRW) in Kraft, das u. a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt seitdem die Bezeichnung „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)“ bzw. seit Juli 2018 „Landesanstalt für Medien NRW“. Heute sitzt die Landesanstalt für Medien NRW im Düsseldorfer Medienhafen und beschäftigt rund 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein Drittel davon arbeitet im Teilzeitmodell und das Durchschnittsalter liegt bei ca. 40 Jahren." - https://www.medienanstalt-nrw.de/ueber-uns/die-medienanstalt.html
Die sogenannten Landesmedienanstalten finanzieren sich aus den GEZ-Zwangsgebühren, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zahlen müssen.
"Die Landesmedienanstalten werden überwiegend aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert. Derzeit erhalten die Anstalten insgesamt 1,8989 Prozent der durch den Rundfunkbeitrag erzielten Einnahmen. Davon werden zunächst 511.290 Euro an jede der 14 Anstalten als Sockelbetrag gezahlt. Die verbleibenden Mittel werden auf Basis der in den jeweiligen Ländern erzielten Einnahmen verteilt.[3] Darüber hinaus existiert in einigen Bundesländern – etwa in Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg – eine Rundfunkabgabe, die private Rundfunkveranstalter zahlen müssen.[4]" - https://de.wikipedia.org/wiki/Landesmedienanstalt
Angriffe auf den Väternotruf
Im Jahr 2015 attackierte uns die Gutachterin H. und die Gutachterin D.
Im Jahr 2011 fanden mehrere Angriffe auf unsere Internetseite statt. So wurde unsere Internetseite von einer Person namens Andrea B. aus dem Raum Bremen-Zeven attackiert.
Ein weiterer Angriff erfolgte durch den Landkreis Wetterau.
Gott sei den verirrten Seelen aus dem Raum Bremen-Zeven und Wetterau gnädig, die vom Weg abgekommen sind und gebe ihnen drei sanft geführte Stockhiebe auf den Allerwertesten.
Die staatsbürokratische Behörde mit dem seltsamen Namen "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" versucht uns mit Zensurauflage vom 19.11.2010 - Geschäftszeichen 592.2.1 an der Veröffentlichung von Informationen zu verschiedenen Richtern zu hindern. Gegen dieses Ansinnen haben wir uns mit einem Antrag beim Berliner Verwaltungsgericht erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Steuerzahler mussten schließlich - wie immer in solchen Fällen - den Irrweg der Behörde "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" bezahlen.
Ein Präsident eines bayerischen Arbeitsgericht möchte auch gerne Informationen zu an seinem Gericht tätigen Richtern unterdrücken. Seltsame Ansichten gibt es.
Angriffe zur Unterdrückung der Informationsfreiheit fallen allerdings letztlich auf ihrer Urheber zurück, grad wie wir es mit dem ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff erlebt haben, der da meinte, er könne kraft seines Amtes missliebige Berichterstattungen unterbinden. Dummerweise hatte er sich grad die BILD-Zeitung als Gegner ausgewählt, die Zeitung mit den großen Buchstaben für den deutschen Brillenträger. Genau so leichtsinnig wäre es gewesen, sich als Bundespräsident Nordkorea zum Feind zu machen und sich dann hinterher zu wundern, warum dieser "Schurkenstaat" mit einer Million Soldaten an der bayrischern Grenze steht.
Bundespräsident
Springer bestätigt Bericht über Wulff-Drohung
Samstag, 07.01.2012, 19:28
Der Springer-Verlag hat einen Medienbericht bestätigt, demzufolge Bundespräsident Christian Wulff in der Kreditaffäre auch Verlagschef Mathias Döpfner gedroht haben soll.
„Wir können die Darstellung des „Spiegels“ bestätigen, wollen das aber nicht weiter kommentieren“, sagte der für die „Bild“-Zeitung zuständige Sprecher Tobias Fröhlich am Samstagabend auf Anfrage.
Das Nachrichtenmagazin berichtete, Wulff habe beim Vorstandsvorsitzenden Döpfner mit ähnlichen Worten wie bei „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann gegen die geplante Berichterstattung über seinen Hauskauf-Kredit interveniert. Es sei von Empörung über „Bild“ die Rede gewesen sowie von einer Kampagne und ungerechtfertigter Skandalisierung. Wenn der Artikel über seinen Privatkredit zur Hausfinanzierung erscheine, dann bedeute das Krieg zwischen dem Präsidialamt und Springer bis zum Ende von Wulffs Amtszeit, schrieb „Der Spiegel“ unter Berufung auf Angaben aus dem Springer-Verlag, in dem das Boulevardblatt erscheint.
Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Marmelade Fett enthält. Diese Auffassung ist genau so irrig wie die im Internet kursierende Schnabeltassenente:
"Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen."
Mehr dazu auch unter:
http://www.knetfeder.de/recht/linkurteil/
Und hier ein Ausschnitt aus dem Urteil des Landgericht Hamburg
Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen 312 O 85/98
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Entscheidungsgründe
Die Klage ist begründet aus § 823 I, II BGB i.V.m. §§ 186 StGB, 824 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Ehre des Klägers.
Der Beklagte hat dadurch, dass er einen sog. Link auf die Webpage - Anlage JS 2 - in seiner Homepage aufgenommen hat, die auf der Anlage JS 2 befindlichen ehrverletzenden sowie beleidigenden Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen zu seinen eigenen gemacht.
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts wie auch wohl des Beklagten, denn er hat die Unterlassungserklärung abgegeben, überschreitet der Text der Anlage JS 2 an mehreren Stellen die von Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit, in dem die durch Güterabwägung zu ermittelnde Grenze zum Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz nicht eingehalten ist. Angesichts der von dem Beklagten abgegebenen Unterlassungserklärung erübrigt sich eine detaillierte Darlegung der Beleidigungen im einzelnen. Hinsichtlich des klagweise weiterverfolgten Schadensersatzanspruchs ist auszuführen, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die Aufnahme des Links weder von der "Haftungsfreizeichnungsklausel" - so sie denn am 17.02.1998 überhaupt aufgenommen gewesen ist - noch von dem ohnehin erst im nachhinein erstellten sog. "Markt der Meinungen" gerechtfertigt wird.
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
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