Ingeborg Rakete-Dombek


 

 

 

Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek

Jahrgang 1949, Notarin und Fachanwältin für Familienrecht, Berlin

Ingeborg Rakete-Dombek,  Lützowufer 1, 10785 Berlin-Tiergarten. Telefon 030-264947-0

 

 

setzt sich im Jahr 2002 für die staatliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern ein.

In einem Interview für die Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 23.11.2002 äußerte sich die Berliner Rechtsanwältin, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein:

"Ich bin allerdings dagegen, nichtehelichen Vätern die elterliche Sorge zu `schenken`. Die Praxiserfahrungen und die soziale Situation vieler allein erziehender Mütter zeigen, dass nur aus besonderen Gründen, aus der Sicht des Kindeswohls eine derartige Forderung berechtigt sein könnt. Es fehlt allerdings ein Pflichtenkatalog für diese Väter."

 

Frau Rakete-Dombek müsste als Rechtsanwältin eigentlich das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes kennen:

Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

Wenn schon einen Pflichtenkatalog für Väter, dann auch für Mütter, egal ob verheiratet oder nicht verheiratet. Die Sorgefähigkeit von Müttern und Vätern würde dann nach der Geburt des Kindes obligatorisch von Amts wegen überprüft und festgestellt. Für die neu zu schaffende Überprüfungsbehörde könnte man Margot Honecker die im fernen Chile lebt, als Leiterin gewinnen. Frau Honecker hat als Volksbildungsministerin der DDR ja einschlägige Erfahrungen bei der Überprüfung von Eltern auf Staatskonformität gesammelt, sie wäre daher sicher die beste Wahl für die Leitung der neuen Behörde.

 

Mittlerweise - im Jahr 2009 - scheint sich Rechtsanwältin Rakete-Dombek vom Saulus zum Paulus gewandelt zu haben, schreibt sie doch einem passablen Aufsatz in der Zeitschrift "frühe kindheit" , in dem sie sich für die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ausspricht.

 

 

frühe Kindheit

1/09

Die Rolle des Vaters in der frühen Kindheit

In den nächsten Wochen sind hier die Beiträge des Heftes online erhältlich.

http://liga-kind.de/fruehe/109.php

 

 

"Väter sorglos? Zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern 

Ingeborg Rakete-Dombek 

"Frühe Kindheit", 1/2009

 

 

frühe Kindheit

Zeitschrift frühe Kindheit

frühe Kindheit. die ersten sechs Jahre ist die interdisziplinäre Fachzeitschrift rund um Säuglinge und Kleinkinder. Sie wendet sich an Fachleute aus den Bereichen Sozialpädiatrie, Geburtshilfe, Kinderpsychiatrie, Entwicklungspsychologie, Kleinkindpädagogik, Sozialarbeit, Familienrecht, Familiensoziologie und Kinder- und Familienpolitik sowie an politisch Verantwortliche und interessierte Eltern.

frühe Kindheit ist zugleich das Nachrichtenmagazin der Deutschen Liga für das Kind. Die Zeitschrift erscheint sechs Mal im Jahr und ist im Abonnement und im Einzelverkauf erhältlich.

frühe Kindheit ist ein offenes Forum im Dreieck von Wissenschaft, Praxis und Politik. Fachbeiträge, Praxisberichte und Nachrichten haben hier ebenso eine Platz wie Meinungen, Kommentare und Rezensionen.

 

 

 

frühe Kindheit

Folgende Ausgaben sind bisher erschienen und können in der Geschäftsstelle der Liga als Printmedium bestellt werden:

1/09 Die Rolle des Vaters in der frühen Kindheit

6/08 Frühe Kommunikation und Beziehung

5/08 Geflüchtete Kinder

4/08 Kinder und Kunst

3/08 Entwicklung und Lernen

2/08 Zehn Jahre Zeitschrift frühe Kindheit

1/08 Gesunde Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern

6/07 Kindeswohl und Elternverantwortung

5/07 Generationenbeziehungen

4/07 Reformen zu Gunsten von Kindern

3/07 Familienbildung und Stärkung der Elternkompetenz

2/07 Jungen und Mädchen: geschlechterbewusste Erziehung

1/07 Schlaf und Schlafstörungen

6/06 Familie allein genügt nicht - Frühe Entwicklung und Bildung in Familien und Tageseinrichtungen

5/06 Gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung

4/06 Qualität in der Kindertagesbetreuung

3/06 Werteerziehung, religiöse Erziehung und Spiritualität

2/06 Kinder mit Behinderungen und chronisch kranke Kinder

1/06 Kindheit und Mobilität

6/05 Kinder im erweiterten Europa

5/05 Beteiligung von Kindern an Entscheidungen

4/05 Kinder und Musik

3/05 Umgang nach Trennung und Scheidung

2/05 Wohnen mit Kindern

1/05 Sprachentwicklung und Sprachstörungen

6/04 Die neuen Kinderkrankheiten - Gesundheitsrisiken der jungen Generation

5/04 Stiefkinder und ihre Rechte

4/04 Hilfen für Kinder im ersten Lebensjahr

3/04 Beziehungen in der Familie

2/04 Kinder kranker und behinderter Eltern

1/04 Wahlrecht von Geburt an - Konsequenz der Demokratie

6/03 Interkulturelle Erziehung und Mehrsprachigkeit

5/03 Bildungskonzepte für Kindertageseinrichtungen

4/03 Bewegungsmangel und Übergewicht

3/03 Kind und Medien

2/03 Kinderunfälle: Prävention und Erste Hilfe

1/03 Stör' ich? Zukunft ohne Kinder

Dokumentation der Jahrestagung 2002 in Berlin

4/02 Kindeswille und Kindeswohl

3/02 Die Bedeutung des Vaters in den ersten Lebensjahren

2/02 Tagesbetreuung für Kinder unter Drei

1/02 Bildung und Selbstentwicklung des Kindes

4/01 Beziehung und Erziehung in der frühen Kindheit Dokumentation der Jahrestagung 2001 in Berlin

3/01 Sucht- und Gewaltvorbeugung im Kindesalter

2/01 Das Kind als Träger eigener Rechte

1/01 Die ganz normalen Krisen in den ersten Lebensjahren

4/00 Kinder und Familien in Deutschland, Unterschiedliche Wurzeln - gemeinsame Zukunft Dokumentation der Jahrestagung 2000 in Berlin

3/00 Soziale Elternschaft

2/00 Ernährung und Stillen

1/00 Kinder ausländischer Herkunft

4/99 Kindsein im nächsten Jahrhundert,

Dokumentation der Jahrestagung 1999 in Hamburg

3/99 Zukunft des Familienlastenausgleichs

2/99 Aggression und Gewalt bei Kindern

1/99 Für Kinder stark machen Familie und Gesellschaft in gemeinsamer Verantwortung, Dokumentation der Jahrestagung 1998 in Potsdam

3/98 Qualitätsentwicklung in der Tagesbetreuung

2/98 Kinder, Armut und seelische Gesundheit

1/98 Die neue Zeitschrift

 

 


 

 

Gesetzgebung

Auch die Nichtehe braucht Regeln

Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Der Juristentag in Erfurt widerspricht Bundesjustizministerin Zypries, die gerade erst neue Gesetze für nichteheliche Partner ablehnt hatte.

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. - Foto: dpa

Von Jost Müller-Neuhof

 

Erfurt/Berlin - Die Ansprüche unverheirateter Eltern sollen nach dem Willen des 67. Deutschen Juristentags gestärkt werden. Trennen sich die Partner, soll ein Ausgleich des „wirtschaftlichen Ungleichgewichts“ vorgenommen werden, wenn sich ein Partner aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, beschloss die Abteilung Familienrecht des Juristentags am Donnerstag in Erfurt.

Das traditionsreiche Gremium mit über 2700 Rechtsexperten stellt sich damit gegen Justizministerin Brigitte Zypries. Diese lehnte neue Gesetze für nichteheliche Partner kürzlich erst wieder ab. Wer Sicherheit suche, solle heiraten oder vor einem Notar Verträge schließen. Zypries findet es wichtiger, Homosexuellen in Lebenspartnerschaft endlich die gleichen Rechte einzuräumen wie Eheleuten, einschließlich der Steuervorzüge, wie sie am Mittwoch kundgab.

Die Rechtsexperten des Juristentags begründen ihr Votum mit der Lebenswirklichkeit. Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Und was die Frage nach neuen Gesetzen dringend macht: Die Unehelichen gebären immer mehr Kinder, während es bei den Ehelichen immer weniger Nachwuchs gibt.

„Dass Partner nicht heiraten oder keine Verträge schließen, bedeutet nicht, dass sie jegliche Rechtsfolgen für den Fall der Auflösung ihrer Partnerschaften ablehnen“, konstatierte die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff in ihrem Gutachten für den Juristentag. Denn das „schutzwürdige Vertrauen“ entstehe spätestens dann , wenn die Partner sich Familien- und Erwerbsarbeit aufzuteilen begännen – und zwar so, dass einer wirtschaftlich das Nachsehen hat. Das entspricht zwar nicht dem Bild der Politik von einer modernen nichtehelichen Partnerschaft, ist aber gerade in Haushalten mit mehreren Kindern Realität. Bleibt die nichteheliche Mutter mit den Kindern zu Hause, gerät sie in ein prekäres Rechtsverhältnis. Nichtehelichen Partnern blieben viele Teilhaberechte verweigert, während sie etwa im Sozialrecht bei der Bedarfsgemeinschaft zunehmend in die Pflicht genommen würden, kritisierte die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek. Viele „offene Baustellen“ offenbarten „erhebliche Gerechtigkeitslücken für die Betroffenen“, meinte die Juristin.

Der Mannheimer Richter und Rechtsprofessor Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Familiengerichtstags, verlangte für langjährige Partner mindestens einen im Gesetz fixierten „zeitlich befristeten Ausgleichsanspruch, der zum Übergang in die Selbstständigkeit erforderlich ist“. Allerdings würde Brudermüller auch die Ansprüche nach der Ehe weiter schleifen. „Ethisch gerechtfertigt“ fände er es allein, wenn „ehebedingte Nachteile“ nach der Ehe ausgeglichen würden – also etwa, wenn ein Partner für Haushalt und Kinder auf den Beruf verzichtet hat.

Der Trend geht in diese Richtung, wie das seit Januar geltende Unterhaltsrecht zeigt. Nach der Ehe sollen die Partner schnell wieder für sich selbst sorgen müssen, so wie es getrennte Unverheiratete jetzt schon tun. So wird die wilde Ehe der bürgerlichen zwar noch nicht ähnlicher, dafür aber die bürgerliche der wilden.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 26.09.2008)

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Gesetzgebung-Ehe;art122,2622731

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollten Sie schon immer mal in einer Nichtehe leben, dann heiraten Sie einfach nicht und schon bleiben Sie mit Erreichen der Volljährigkeit im Zustand der Nichtehe. In Nichtehe kann man allein leben, mit einem Partner oder Partnerin oder auch mit mehreren Partner/innen. Es ist auch völlig egal, ob es zum Geschlechtsverkehr, mit sich allein oder mit jemand anderem kommt, oder ob Sie Gruppensex pflegen. Gerne können Sie auch homosexuell sein oder auch heterosexuell, ist das nicht schö?

Damit das aber nicht länger schön ist, sinnieren regulierungswütige JuristInnen wie die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff und die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek darüber nach, wie man die verlotterten und in Nichtehe lebenden Menschen wieder an Zucht und Ordnung gewöhnen und an die Kandare nehmen kann, denn den Familienrechtsanwälten geht die Arbeit aus, da immer weniger Menschen Lust darauf haben, sich in der staatlich subventionierten bürgerlichen Ehe aufzuhalten. So wie in der DDR stimmen die Leute mit den Füßen ab. Ohne staatliches Ehezertifikat kann man gut leben. Doch so wie in der DDR die Fluchtwilligen aufgehalten wurden, so wollen auch viele Familienrechtler die Flucht der Menschen aus staatlicher Ehebürokratie aufhalten und da scheint jedes Zwangsmittel recht, wenn es sich nur schließlich in klingender Münze im Geldbeutel des Anwaltes auszahlt. Pfui Deibel, können wir da nur sagen.

 

 

 


 

 

"Deutsches Familienrecht vernachlässigt Kindeswohl"

 

Anwaltsverein für Stärkung der Kindergrundrechte

 

Moderation: Katrin Heise

*Die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen

Anwaltverein, Ingeborg Rakete-Dombek, hat dafür plädiert, die

Kindergrundrechte in die Verfassung aufzunehmen. Im deutschen

Familienrecht gehe es vorwiegend um die Rechte der Eltern am Kind,

kritisierte Rakete-Dombek.

*

 

Katrin Heise: Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Erzeugern. So

steht es sowohl in der EU-Menschenrechtskonvention als auch in der

UN-Kinderrechtskonvention und seit 1998, nach der Modernisierung des

Kindschaftsrechts, auch im deutschen Gesetzbuch. Karlsruhe muss nun

entscheiden, ob dieser Umgang erzwungen werden soll. Der Fall des

Vaters, der jeglichen Kontakt zu seinem achtjährigen Sohn ablehnt,

erhitzt die Gemüter. Im Radiofeuilleton äußerten sich unsere Hörer

betroffen.

 

Hörer 1: Ich bin der Meinung, dass das Kind sehr wohl ein Recht darauf

hat, seinen leiblichen Vater kennenzulernen. Aber ich würde schon zu

bedenken geben, wenn das gerichtlich erzwungen wird, dass dann natürlich

Protesthaltungen in dem Vater entstehen.

 

Hörer 2: Ich finde, was Kinder wirklich brauchen, ist Liebe. Und man

kann keine Liebe erzwingen. Und ich finde das von dieser Mutter wirklich

ganz entsetzlich.

 

Hörer 3: Es kann ja auch psychologisch gesehen sehr, sehr schlecht sein.

Das Kind kann ganz große Probleme bekommen, einfach aufgrund dieses

Zusammenpressens mit einem Vater, das das Kind ablehnt.

 

Hörer 4: Selbstverständlich ist es wichtig für ein Kind, die leiblichen

Eltern zu kennen. Ich bin heute 50 Jahre alt, und mein Vater will bis

heute nichts von mir wissen. Und da ist die eine Hälfte der Herkunft so

im Dunkeln, im Trüben, und das ist ein Drama, das trägt man sein ganzes

Leben mit sich herum.

 

Heise: Ich begrüße jetzt Ingeborg Rakete-Dombek, Fachanwältin für

Familienrecht, gleichzeitig leitet sie die Arbeitsgemeinschaft

Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Guten Tag, Frau Rakete-Dombek!

 

Ingeborg Rakete-Dombek: Guten Tag!

 

Heise: Zurzeit sind Sie grad in Köln bei der Herbsttagung Ihrer

Arbeitsgemeinschaft?

 

Rakete-Dombek: Ja.

 

Heise: Wie wird denn da der aktuelle Fall diskutiert?

 

Rakete-Dombek: So ähnlich, wie eben von Ihren Hörern. Es ist ja auch

juristisch nicht leicht zu fassen. Ich muss sagen, jeder, der sich bei

Ihnen jetzt eben geäußert hat, hat ja irgendwie recht. Die Frage ist

nur, wie wird das Bundesverfassungsgericht damit umgehen können. Wir

haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger (Hervorhebung Väternotruf), sondern es steht

drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die

Eltern haben die Pflicht dazu. Und das muss man jetzt anschauen und muss

man auslegen. Und gleichzeitig steht im Gesetz, dass es zum Wohl des

Kindes gehört, dass es Umgang mit beiden Elternteilen hat. Das war eine

Definition von 1998. Und ich frag mich heute, ob es so gut war, das ins

Gesetz zu nehmen.

 

....

 

 

Heise: Umgangsrecht und Umgangszwang. Ich sprach mit Ingeborg

Rakete-Dombek, Familienrechtsanwältin und Spezialistin im Deutschen

Anwaltverein.

 

 

 

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/700664/

 

 

23.11.2007

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer wissen will, wie die Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek über Männer und Väter denkt, der muss nur genau nachlesen.

Sie sagt: "Wir haben also im Gesetz nicht nur den Umgang zum Erzeuger, sondern es steht drin, jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern, und die Eltern haben die Pflicht dazu. ..."

 

Männer und Väter sind also "Erzeuger". Warum dann nicht auch mal über Erzeugerinnen sprechen? Frauen und Mütter sind Erzeugerinnen von Kindern. Oder von Kindern als Produkte? Kinder sind Produkte der Zusammenkunft eines Erzeugers mit einer Erzeugerin.

Oder von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein als Zusammenkunft potentieller Erzeuger und Erzeugerinnen kruder Gedanken?

Lieber Gott, lass Verstand regnen oder verschone uns von dem Übel.

 

 

 

 


 

"Das `Wechselmodell` und die Folgen für wen auch immer"

 

Ingeborg Rakete-Dombek

in: "Forum Familien- und Erbrecht", 1/2002

 

einer familienrechtlichen Zeitschrift, dessen Mitherausgeberin Frau Rakeke-Dombek kluger Weise gleich selbst ist. 

 

www.forum-familienrecht.de

 

 

Immer wenn sich Rechtsanwälte über psychologische Fragen Gedanken machen, darf man gespannt sein. So auch bei Frau Rakete-Dombek (Nomen est Omen, was Rakete bedeutet kann man im Fremdwörterbuch nachschlagen.). Ihre Fragen, wie: "Wem nützt das Wechselmodell? Wessen Wohl dient es?" beantwortet sich Frau Rakete-Dombek gleich selbst. Wer sollte das auch besser können als eine Anwältin, die noch dazu an anderer Stelle herausbekommen hat, dass die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Kinder und ihrer Väter dem Kindeswohl dienen würde. 

"Es nützt Eltern, die zunächst dem Gerechtigkeitsdenken (um nicht Halbteilungsgrundsatz zu sagen), was die während der Ehe oder des Zusammenlebens geschaffenen Werte angeht, besonders unterliegen". So einfach ist die Welt - auf der Sicht von Frau Rakete-Dombek. Dass die Welt sehr einfach gestrickt ist, nämlich weiß und schwarz, gut und böse, Mutter und Vater, wusste schon Karl-Eduard von Schnitzler, der "Kanalarbeiter" im DDR-Fernsehen.

 

 


 

 

"Familienrecht und Strafrecht - Unterschiede und Zusammenhänge am Beispiel des Mißbrauchverdachts"

Ingeborg Rakete-Dombek

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 5/1997, S. 218-225

Die Autorin setzt sich engagiert mit der Problematik von Falschbeschuldigungen auseinander.

 

 


 

 

 

Traumatisierung

"Anläßlich des nächsten Anhörungstermins beim Familiengericht wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind der Mutter übertragen. Ein Umgangsrecht des Vaters wurde zwischen den Eltern vereinbart, jedoch weiterhin von der Mutter nicht eingehalten. Die vereinbarte - für einen begrenzten Zeitraum - festgelegte Umgangsregelung lief aus, ohne daß der Vater die Tochter auch nur einmal hätte sehen können.

Der Vater verfiel in Schweigen. Er schrieb dann, daß bei ihm nun eine Depression diagnostiziert worden sei. <Was das Thema Umgang betrifft, so bin ich der Ansicht, daß es keinen Sinn macht, weiter zu insistieren. Die Mutter hat ja deutlich gesagt, daß sie nicht davor zurückschreckt, das Kind von zig verschiedenen Arzten untersuchen zu lassen, um den Umgang zu torpedieren. Ich möchte nicht in die heuchlerische Kindeswohl-Rhetorik einstimmen, es geht mir auch um mich selbst. Nach der erneuten Aussetzung des Umgangsrechtes zwischen dem Kind und mir habe ich für die Dauer von sechs Wochen nicht länger als 4 Stunden in der Nacht schlafen können und in den ersten Wochen von meinem Kind geträumt, wobei Alpträume mit der Folge des Verlustes des Kindes vorherrschten. Dies ist nicht die Vaterrolle, die ich mir vorgestellt habe, so daß ich in der jetzigen Phase, in der der Mutter offenbar bessere Fähigkeiten zur Erziehung des Kindes unterstellt werden, keine weiteren Versuche unternehmen werde, um das Kind zu sehen. Ich hoffe Sie können das verstehen.>"

 

aus: "Familienrecht und Strafrecht - Unterschiede und Zusammenhänge am Beispiel des Mißbrauchverdachts"

Ingeborg Rakete-Dombek

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", FPR 5/1997, S. 218-225

 

 

 

 

 


 

 

Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek, Berlin

Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernhard Dombek, Berlin, wurde am 24. 9. 1999 auf der 86. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer BRAK in Karlsruhe einstimmig zum neuen Präsidenten der BRAK gewählt.

 

Dr. Dombek wurde am 5. 2. 1939 in Berlin geboren. Er studierte von 1960 bis 1964 Rechtswissenschaften in Berlin. Nach dem auch dort absolvierten Referendariat und dem zweitem juristischen Staatsexamen promovierte er 1968 und ließ sich anschließend in Berlin als Rechtsanwalt mit den Hauptbetätigungsfeldern Gesellschafts- und Erbrecht nieder. Seit 1978 ist Dr. Dombek auch als Notar tätig.

 

Dr. Dombek ist seit 1986 mit Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek verheiratet und hat mit ihr einen Sohn. Da hat Herr Dombek aber Glück gehabt, dass er die Mutter seines Sohnes geheiratet hat, sonst stünde Herr Dombek da wie ein Depp, so wie die dusseligen Väter, die das staatsbürgerliche Verbrechen begangen haben, die Mutter ihrer Kinder nicht geheiratet zu haben und daher staatlicherseits mit der Einstufung als Mensch und Elternteil zweiter Klasse abgestraft werden.

 

Bereits 1974 wurde Dr. Dombek Mitglied des Justizprüfungsamtes Berlin und drei Jahre später in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin gewählt. Von 1989 bis 1999 war er ihr Präsident.

 

Vor seiner Wahl zum Präsidenten war Dr. Dombek Mitglied im Ausschuss Berufsordnung und im PR-Gremium sowie Vorsitzender im Ausschuss Werbung der Satzungsversammlung. Als Vizepräsident (seit 1991) war er von 1992 bis 1999 offizielles Sprachrohr der BRAK.

 

 


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