Inobhutnahme


 

 

 

 

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

1.

das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder

2.

eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und

a)

die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder

b)

eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann oder

3.

ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.

Die Inobhutnahme umfasst die Befugnis, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen; im Fall von Satz 1 Nummer 2 auch ein Kind oder einen Jugendlichen von einer anderen Person wegzunehmen.

(2) Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen zu klären und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen. Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen zu sorgen und dabei den notwendigen Unterhalt und die Krankenhilfe sicherzustellen; § 39 Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen.

(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich

1.

das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder

2.

eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.

Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nummer 2 entsprechend. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 ist unverzüglich die Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu veranlassen. Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist unverzüglich ein Hilfeplanverfahren zur Gewährung einer Hilfe einzuleiten.

(4) Die Inobhutnahme endet mit

1.

der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten,

2.

der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch.

(5) Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme sind nur zulässig, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Leib oder Leben des Kindes oder des Jugendlichen oder eine Gefahr für Leib oder Leben Dritter abzuwenden. Die Freiheitsentziehung ist ohne gerichtliche Entscheidung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn zu beenden.

(6) Ist bei der Inobhutnahme die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich, so sind die dazu befugten Stellen hinzuzuziehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html

 

 

 

 


 

 

 

Jugendämter mussten durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut nehmen

Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht.

Quelle: heute im bundestag vom 6.8.2009

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Jugendämter mussten durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut nehmen" titelt "heute im bundestag". Ob das so stimmt, darf bezweifelt werden. Richtig ist indes, Jugendämter haben durchschnittlich 23 Minderjährige in ihre Obhut genommen. 

Ob das immer so nötig war, darf bezweifelt werden, denn bekanntlich rückt manchmal die Feuerwehr aus und stellt dann fest, dass der vermeintliche Brand eine Grillparty ist.

 

 

 

 


 

 

14 Prozent mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008

Im Jahr 2008 haben die Jugendämter in Deutschland 32.300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das sind rund 4.100 (+ 14,4 Prozent) mehr als 2007. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung 26 Prozent. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie – meist für Stunden oder einige Tage – in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Bereits um die Jahrtausendwende hatte die Zahl der jährlichen Inobhutnahmen bei über 31.000 gelegen, war dann aber bis 2005 auf 25.700 gesunken. Seitdem ist die Zahl wieder deutlich angewachsen.

Berücksichtigt man die rückläufige Zahl junger Menschen in der Bevölkerung, zeigt sich gegenüber dem Jahr 2000 auch eine gestiegene Intensität der Inobhutnahmen: Im Jahr 2000 wurden 20 von 10.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es 23 von 10.000.

Insbesondere in der Altersstruktur der in Obhut genommenen Kinder hat es erhebliche Veränderungen gegeben. Der Anteil der unter Dreijährigen an allen in Obhut genommenen Minderjährigen hat sich von 5 Prozent im Jahr 2000 auf 10 Prozent im Jahr 2008 verdoppelt. Bei den Drei- bis Achtjährigen stieg der Anteil im gleichen Zeitraum von 9 auf 14 Prozent. Im Jahr 2000 wurden, wiederum auf die Bevölkerung bezogen, 6 von 10.000 Kindern unter neun Jahren in Obhut genommen, im Jahr 2008 waren es dagegen 12 von 10.000. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Jugendämter verstärkt den Schutz jüngerer Kinder im Blick haben.

Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war die Überforderung der Eltern (in 44 Prozent aller Fälle). Bei 7.700 Kindern und Jugendlichen oder 24 Prozent der Fälle waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort „Inobhutnahmen“.

Quelle: ots-Originaltext: Statistisches Bundesamt vom 25.6.2009

 

 

 


 

 

 

Gutachterin greift Jugendamt an

Hubertus T. (72) und seine Frau Christine (62) aus Delbrück mit Fotos ihrer Enkelkinder: Das Mädchen lebte seit seiner Geburt acht Jahre bei den Großeltern, der Junge war als Vierjähriger in den Haushalt gekommen und lebte sieben Jahre dort. Jetzt kommen die Enkel nur noch zu Besuch.

Von Christian Althoff

Delbrück (WB). Schwerste Vorwürfe erhebt eine Gerichtsgutachterin gegen das Jugendamt des Kreises Paderborn. Die Sachverständige schreibt, durch das Fehlverhalten der Behörde seien zwei Geschwister »traumatisiert« und in den »Zustand seelischer Kindeswohlgefährdung« gebracht worden. Das Amt weist die Vorwürfe zurück.

Der heute 13 Jahre alte Schüler im Haus seiner Großeltern mit Cockerspaniel-Hündin Maja.

Als Rentner Hubertus T. (72) aus Delbrück im Mai 2007 von einer Tagesradtour zurückkehrte, empfing ihn seine Frau Christine (62) mit den Worten: »Die Kinder sind weg!« Die Kinder – das waren Stefan (damals elf Jahre, Name geändert) und Laura (damals acht Jahre, Name geändert), die bis dahin von den Großeltern aufgezogen worden waren.

Die alleinstehende Tochter von Hubertus und Christine T. hatte an einer psychischen Krankheit gelitten und konnte sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Stefan war mit vier Jahren von den Großeltern in Pflege genommen worden, Laura unmittelbar nach ihrer Geburt. »Natürlich waren wir nicht mehr die Jüngsten, aber das hatte auch Vorteile«, sagt der Diplom-Ingenieur. »Wir hatten für unsere Enkel mehr Zeit als früher für unsere Kinder.«

Die Enkel hätten Schulschwierigkeiten gehabt, und er habe jeden Tag mit ihnen gelernt und sie durch die Grundschule gebracht, sagt der Großvater. Stefan sei zudem ein toller Sportler gewesen: »Er war Vize-Stadtmeister im Tennis und hat in der Jugendmannschaft des SC Blau-Weiß Ostenland gekickt.«

Die Mutter der Kinder und die Pflege-Großeltern sagen, sie seien damals sehr gut vom Jugendamt betreut worden. »Das änderte sich aber, als eine andere Sachbearbeiterin für uns zuständig wurde«, erzählt die Großmutter. 2006 habe das Jugendamt erstmals die Erziehungsfähigkeit der Großeltern in Frage gestellt. »Verschiedene Personen« hätten das Jugendamt über »Verhaltensauffälligkeiten« der Kinder informiert, heißt es in den Akten.

So habe Stefan einen Nachbarn beleidigt und Laura aus einem Blumenbeet Pflanzen gerissen. Als der Jugendamtsmitarbeiterin dann auch noch zugetragen wurde, Laura zeige »sexualisiertes Verhalten« (was nicht näher bezeichnet wurde), beauftragte sie eine Diplomsozialarbeiterin mit Zusatzausbildung, das Mädchen zu untersuchen. Die Frau sprach schließlich vom »Verdacht des Kindesmissbrauchs«.

Die Mutter der Kinder, die im niedersächsischen Barsinghausen lebt: »Ich hatte damals ein ziemlich gestörtes Verhältnis zu meinen Eltern. Zum Teil lag das aber auch daran, dass mich die Jugendamtsmitarbeiterin ständig anrief und mir von irgendwelchem Fehlverhalten meiner Kinder erzählte. Im Mai 2007 drohte sie mir, wenn ich nicht sofort meinen Eltern die Pflege der Kinder entzöge, würde sie mir das Sorgerecht mit Hilfe des Familiengerichts wegnehmen.« Die Mutter kündigte die Verwandtschaftspflege und nahm Stefan und Laura im Mai 2007 mit nach Barsinghausen.

Das dort zuständige Jugendamt war bereits vom Jugendamt Paderborn informiert worden und hatte zwei Plätze in einem Kinderheim in Stadthagen besorgt.

14 Monate mussten die Geschwister dort leben. Großmutter Christine T.: »Die ersten vier Monate durften wir unsere Enkel nicht einmal sehen, anschließend nur unter Kontrolle. Wenn wir angerufen haben, wurden die Gespräche abgehört.«

Die Enkelkinder litten offenbar erheblich unter der Trennung. Stefan riss immer wieder aus und floh zu den Großeltern nach Delbrück. »Wir haben schließlich beim Familiengericht Stadthagen den Antrag gestellt, die Kinder zurückzubekommen«, sagt Hubertus T. Das Gericht beauftragte die Diplompsychologin Katharina Behrend aus Lemgo mit der Begutachtung des Falls. Die Sachverständige schrieb, sie habe im Heim zwei traumatisierte Kinder getroffen. Stefan habe sich in einer Abwärtsspirale aus Schulverweigerung, Kriminalität und Aggression befunden, seine Schwester sei depressiv und stark verunsichert gewesen. Beide Kinder seien in einem Zustand seelischer Kindeswohlgefährung gewesen. Zu den Ursachen schrieb die Gutachterin, die Kindeswohlgefährdung resultiere nicht aus den Lebensbedingungen der Kinder bei den Großeltern, sondern sie seien zurückzuführen »auf die abrupte, fachlich in keiner Weise zu rechtfertigende Trennung von ihren zentralen Bezugspersonen, die anschließende monatelange Kontaktsperre sowie die zum Zeitpunkt der Begutachtung seit einem Jahr bestehende Heimunterbringung«.

Zum Verdacht, Laura sei missbraucht worden, schrieb die Sachverständige, der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »entbehrt einer fachlichen Grundlage und ist unverwertbar«. Die Frau habe Methoden wie das Spiel mit anatomischer Puppen eingesetzt, die der Bundesgerichtshof bereits vor zehn Jahren für unzulässig erklärt habe. Der Bericht der Diplomsozialarbeiterin »offenbart ihre grundlegende Inkompetenz«, urteilte die Sachverständige. Stefanie Lindner-Hansch, Fachanwältin für Familienrecht aus Paderborn und Vertreterin der Großeltern: »Gutachter drucksen manchmal herum. Eine so direkte Expertise wie die von Frau Behrend ist mir noch nicht untergekommen.«

Da die Mutter noch immer das Sorgerecht besaß, hatte ihr die Gerichtsgutachterin empfohlen, die Kinder sofort aus dem Heim zu nehmen. Das tat die Frau auch. »Die beiden leben heute bei mir, und ich werde von der Jugendhilfe Barsinghausen gut betreut«, sagt die Frau. Die Großeltern haben bei Gericht ihren Antrag auf Rückführung der Enkel zurückgenommen: »Wir wollten ja nur, dass sie aus dem Heim kommen, und das habe wir erreicht.« Christine und Hubertus T. haben wieder regelmäßigen Kontakt zu ihren Enkel, beide haben vor wenigen Wochen ihre Geburtstage in Delbrück gefeiert. »Sie sind aber nicht mehr so fröhlich wie früher. Die 14 Monate im Heim haben ihnen zugesetzt. Es sind andere Kinder geworden«, sagt Christine T. Ihr Mann hat Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Jugendamtes erstattet: »Die haben unseren Enkeln einen Teil der Kindheit gestohlen.«

Und das sagt das Jugendamt:

»Als Jugendamt steht man immer in der Kritik. Entweder hat man zu früh gehandelt oder zu spät. Dabei haben wir nur das Wohl der Kinder im Auge. Auch im vorliegenden Fall haben wir nie das Wohl der Geschwister aus den Augen verloren. Das Gutachten ist ungeheuerlich und bis heute auch noch nicht vom Gericht bewertet worden. Wir haben es anderen Psychologen vorgelet, die schwerwiegende Mängel festgestellt haben. Diese Gutachterin ist als Jugendamtskritikerin bekannt, und sie scheint auf einem Feldzug zu sein.

Unser Amt hatte unterschiedliche Hinweise aus der Öffentlichkeit, die uns zu der Überzeugung gebracht haben, dass die Geschwister bei den Großeltern nicht gut aufgehoben sind. Es mag sein, dass die Kinder sich emotional zu den Großeltern hingezogen gefühlt haben, aber das waren keinesfalls Top-Bedingungen, unter denen sie dort gelebt haben. Die Kinder waren schon im Haushalt der Großeltern verstört. Wir haben die Kinder auch nicht weggenommen, sondern das war die Entscheidung der Mutter. Unser Amt hat auch nie den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. Die Diplomsozialarbeiterin, die den Verdacht geäußert hatte, war im Rahmen der Erziehungshilfe eingesetzt und nicht mit gutachterlichen Aufgaben betraut. Die Geschwister mussten zwischen den Welten der Mutter und der Großeltern leben, die oft massiv zerstritten waren. Die Kinder waren nach unserer Einschätzung damals erheblich gestörter und auffälliger, als sie heute von der Gutachterin dargestellt werden!«

08.05.2009

http://www.westfalen-blatt.de/index.php?id=26955&artikel=reg

 

 


 

 

 

Jugendämter nehmen mehr Minderjährige in Obhut

Auch viel öfter gegen Willen der Eltern aktiv

Eine Reaktion auf die öffentliche Schelte? Die Jugendämter sind 2007 deutlich öfter aktiv geworden als 2006. Jeden Tag nahmen sie im Durchschnitt 77 Kinder und Jugendliche in Obhut und leisteten so "erste Hilfe" in bedrohlichen Situationen.

 

15.07.2008

Im Vorjahr waren es nur durchschnittlich 71 Minderjährige pro Tag. Insgesamt wurden rund 28.200 Minderjährige und damit 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr kurzfristig in staatliche Obhut genommen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.

Zahl der Herausnahmen verdreifacht

Drastisch gestiegen ist die Zahl der sogenannten Herausnahmen, bei denen Kinder und Jugendliche gegen den erklärten Willen der Sorgeberechtigten in Obhut genommen wurden. Sie verdreifachte sich fast (von 151 auf 435). In einzelnen Bundesländern war der Anstieg sogar noch drastischer, allen voran Bayern, wo die Zahl von 4 auf 45 stieg, oder Berlin mit einem Wachstum von 0 auf 12. Dies teilte Dorothee von Wahl vom Statistischen Bundesamt auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AP mit.

Weiterhin keine Herausnahmen gab es in den drei Bundesländern Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Gründe für den zum Teil drastischen Anstieg konnte das Statistische Bundesamt nicht nennen.

Überforderte Eltern häufigster Anlass

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sich diese in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen dabei Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative anderer in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

Ein Viertel der betroffenen Kinder und Jugendlichen wurde 2007 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. Meist veranlassten dies jedoch Dritte - zum Beispiel die Polizei. Häufigster Anlass war die Überforderung der Eltern (44 Prozent). In knapp jedem vierten Fall (23 Prozent) vernachlässigten sie ihre Kinder oder es lagen Anzeichen für Misshandlung oder sexuellen Missbrauch vor.

Mädchen in Überzahl

Gut jeden neunten betroffenen Minderjährigen (elf Prozent) griffen die Jugendämter an einem jugendgefährdenden Ort auf, zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern.

Mehr als die Hälfte der in Obhut Genommenen (58 Prozent) waren nach Angaben des Statistischen Bundesamts älter als 14 Jahre. Mit einem Anteil von 55 Prozent aller Betroffenen waren Mädchen erneut in der Überzahl.

www.heute.de/ZDFheute/inhalt/9/0,3672,7265737,00.html

 

 

 


 

 

Inobhutnahmen 2006 fast unverändert

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (plus zwei Prozent) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut. Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie – meist für Stunden oder einige Tage – in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

7.100 Kinder und Jugendliche (28 Prozent) wurden 2006 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder Stellen die Inobhutnahme. 15.400 (59 Prozent) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. 55 Prozent aller in Obhut Genommenen (14.300) waren Mädchen.

An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund zehn Prozent (2.600) der in Obhut Genommenen aufgegriffen. Anlass für die Inobhutnahme war in 23 Prozent der Fälle (6.000) Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch. Überforderung der Eltern war in 42 Prozent der Fälle der Grund. Weitere Anlässe bildeten Beziehungsprobleme (26 Prozent aller Fälle), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (7 Prozent), Kriminalität (7 Prozent), Probleme in der Schule (6 Prozent) und Suchtprobleme (3 Prozent).

Quelle: Statistisches Bundesamt vom 18.7.2007

 

 


 

 

Inobhutnahme eines Jungen durch das Jugendamt Pankow

Am Freitag, dem 13.01.2006, um 10 Uhr wurde ein 8-jähriger Junge aus Buch durch das Jugendamt Pankow in Obhut genommen.

Dem war am Donnerstag eine Information der Schule an das Landeskriminalamt (LKA) Berlin vorangegangen, dass der Junge vermutlich durch seine Mutter misshandelt wurde. Am Freitag erschienen die Beamten zur Vernehmung des Jungen in der Schule. Der Junge wurde in der Schule durch das Jugendamt in Obhut genommen.

Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung trafen diese auf den von dem Jungen in seiner Vernehmung beschriebenen abgedunkelten, spärlich möblierten Raum.

Bei der gemeinsamen Besprechung zwischen Schule, Jugendamt und Polizei am gleichen Tag in der Schule wurde übereinstimmend die Feststellung getroffen, dass zu diesem Zeitpunkt der Junge über keine äußerlichen körperlichen Verletzungen verfügt und sich psychisch nicht auffällig verhält.

M. befindet sich seit dem in einer Kriseneinrichtung im Bezirk Pankow und wird dort verbleiben bis zu einer Entscheidung über geeignete Hilfen zur Erziehung.

Das Jugendamt Pankow unterstützt und begleitet seit ca. drei Jahren die alleinerziehende Mutter mit ihren acht Kindern.

Nicht nur im konkreten Fall des 8-jährigen Sohnes gab es immer wieder latente Hinweise auf eine schwierige Familiensituation. In Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Schule, Jugendgesundheitsdienst und auch der Mutter wurde diesen Hinweisen immer wieder nachgegangen und entsprechende Vereinbarungen bzw. Vorgehensweisen abgestimmt.

Die letzten Absprachen zwischen Jugendamt, Schule und Mutter bezogen sich insbesondere auf den 8jährigen M. Hier wurden genau die Konsequenzen angekündigt, die schließlich am 12.01.2006 durch die Schule in die Wege geleitet wurden (Einschaltung der Polizei) und durch die Inobhutnahme des Jungen seitens des Jugendamtes Rechnung getragen wurde.

2005 gab es monatlich durchschnittlich 6 Inobhutnahmen im Bezirk Pankow.

Inobhutnahmen sind nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt.

Es ist aber kein Anstieg gegenüber 2004 (15 im Monatsdurchschnitt 2004) zu verzeichnen.

Bezirkamt Pankow von Berlin

Pressestelle

Tobias Schietzelt

Tel.: +49-30-90295-2306

Fax: +49-30-90295-2444

 

 

 


 

 

2006: Inobhutnahmen fast unverändert

 

Wiesbaden (ots) - Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.

 

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage - in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

 

7.100 Kinder und Jugendliche (28%) wurden 2006 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder Stellen die Inobhutnahme.

 

15.400 (59%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. 55% aller in Obhut Genommenen (14.300) waren Mädchen.

 

An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 10% (2.600) der in Obhut Genommenen aufgegriffen.

 

Anlass für die Inobhutnahme war in 23% der Fälle (6.000) Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch. Überforderung der Eltern war in 42% der Fälle der Grund. Weitere Anlässe bildeten Beziehungsprobleme (26% aller Fälle), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (7%), Kriminalität (7%), Probleme in der Schule (6%) und Suchtprobleme (3%).

 

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Inobhutnahmen".

 

 

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn,

Dorothee von Wahl,

Telefon: (01888) 644-8167,

E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

 

ots-Originaltext

Statistisches Bundesamt

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: (0611) 75-3444

Email: presse@destatis.de

 

 

 

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/32102/1018132/statistisches_bundesamt

 

 

 


 

 

Jugendämter nahmen weniger Kinder und Jugendliche in Obhut

Im Jahr 2003 nahmen die Jugendämter in Deutschland 27.200 Kinder und Jugendliche in Obhut, das waren 5% weniger als 2002. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank die Zahl der Inobhutnahmen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) von 19.400 auf knapp 19.000 (-2%). In den neuen Ländern (ohne Berlin) verminderte sie sich um 6% von 7.200 auf rund 6.800.

Kinder und Jugendliche werden entweder auf eigenen Wunsch in Obhut genommen oder weil eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Das Jugendamt sorgt für eine vorläufige Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. Rund 16.500 (61%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre, mehr als die Hälfte (55%) aller in Obhut Genommenen waren Mädchen. An einem jugendgefährdenden Ort, z.B. in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 9% (2.400) der in Obhut genommenen Kinder oder Jugendlichen aufgegriffen.

Anlass für die Inobhutnahme waren in 22% der Fälle (6.100) Vernachlässigung sowie Anzeichen für Misshandlung und für sexuellen Missbrauch. 42% der Kinder oder Jugendlichen (11.400) kehrten im Anschluss an die Maßnahme zu den Sorgeberechtigten zurück.

Quelle: ots-Originaltext vom 17.8.2004

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: Jugendämter nahmen im Jahr 2002 weniger junge Menschen in Obhut

Wiesbaden (ots) – Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2002 in Deutschland 28.700 Kinder und Jugendliche von den Jugendämtern in Obhut genommen, das waren 8% weniger als im Vorjahr. Kinder und Jugendliche werden auf eigenen Wunsch in Obhut genommen oder weil eine dringende Gefahr für ihr Wohl besteht. Das Jugendamt sorgt für eine vorläufige Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung. Rund 17.800 bzw. 62% der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. Mehr als die Hälfte (55%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. In nahezu einem Drittel aller Fälle erfolgte die Maßnahme auf eigenen Wunsch des Kindes oder des Jugendlichen. In 49% der Fälle wurde sie durch die Polizei, soziale Dienste oder Jugendämter angeregt. Rund 9% der in Obhut genommenen Kinder bzw. Jugendlichen wurden an einem jugendgefährdenden Ort aufgegriffen, wie in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern. In 32% der Fälle dauerte die vorläufige Unterbringung der betroffenen Kinder oder Jugendlichen mehr als zwei Wochen. Wie im Vorjahr kehrten 41% der Kinder oder Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme zu den Sorgeberechtigten zurück.

Weitere Auskünfte erteilt: Heike Tüllmann, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn

Tel.: 01888 - 644-8151, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

Quelle: ots Originaltext vom 3.9.2003

 

 


 

 

Kinder in Krisensituationen

22.11.2001

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2000 31000 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen.

Das seien laut Statistischem Bundesamt etwa ein Prozent weniger als in 1999. Rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen baten die Jugendämter von sich aus um Unterstützung. 20% der Hilfesuchenden waren jünger als 14 Jahre. In einem Viertel der Fälle drängten Polizei, Jugendamt oder andere soziale Dienste auf Einmischung.

Obwohl in fast einem Drittel aller Fälle das Jugendamt wegen überforderter Erziehungsberechtigter eingeschritten war, kehrten 42% aller Kinder und Jugendlichen nach der Intervention in ihr Elternhaus zurück. Etwa ein Viertel der Minderjährigen musste in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht werden.

aus: neue caritas, Heft 20, Nov. 2001

 

 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ---

Gesendet: Samstag, 26. August 2006 18:20

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: In- Obhutnahme von 2 kleinen Kindern???

 

Was können Väter oder Mütter tun, wenn ihre Kinder plötzlich und gewaltsam aufgrund einer Anzeige die falsch ist -im Eilverfahren in Obhut genommen werden und den Eltern das Sorgerecht entzogen wird? Ist unverschuldete Arbeitlosigkeit ein Grund dafür? So müssen zwei kleine Kinder nun schon ca 1 Jahr lang von ihren Eltern und Verwandten getrennt, irgendwo leben. § 1666 BGB setzt eine Überprüfung voraus----was nützt das Gesetz? - wenn Gesetze unbeachtet bleiben. Das läuft alles unter "Kindeswohl".obwohl es etlich Möglichkeiten gäbe, die Kinder während der Arbeitslosigkeit kostenlos unterzubringen, werden den Arbeitslosgewordenen täglich fast 200 Euro Schulden für die " Pflege ihrer Kinder"aufgebürdet, die sie nie wünschten und für welche es keinen erkennbaren Grund gibt. Was als pro Familie ausgegeben wird, ruiniert Familien, anstatt ihnen in Krisensituationen zu helfen. Werden alle Kinder von 2,6 Millionen Arbeitslosen demnächst "in Obhut" genommen? Wie kann man sich dagegen noch wehren ---vor allem wenn man nicht das notwendige Geld für Anwälte hat? Der Ruf " Deutschland mehr Kinder " ercheint mir sehr bedenklich.

Machtlose Väter ?- Entmachtete Väter? frage ich als Frau.

 

 

 


zurück