Joachim Beinkinstadt
Joachim Beinkinstadt
Hamburger Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.
Diplom-Verwaltungswirt
Unterhalt: Parkkralle gegen Drückeberger
Vorschlag: Väter, die nicht zahlen - Politiker und Familienrechtsexperten fordern deutlich härtere Maßnahmen.
Von Vivian S. Hass
"Leistungsfähige, aber hartnäckig säumige Unterhaltsschuldner sollen auch mit der Parkkralle dazu gezwungen werden, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen", schlägt Joachim Beinkinstadt (55), Hamburger Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., vor. Karen Koop (59), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, ist seit Jahren eine Verfechterin dieser Maßnahme: "Wer sich ein Auto leisten kann, kann auch den Unterhalt für seine Kinder aufbringen. Das Auto ist das liebste Teil des Mannes. Wenn das in Gefahr ist, zahlt er auch."
Auch die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und GAL in der Hamburger Bürgerschaft denken ähnlich wie Koop. Doris Mandel (55, SPD) sagte dem Abendblatt: "Ein guter Gedanke, ich plädiere dafür." Sie befürchtet allerdings, dass die Forderung wegen des personellen Mehraufwandes nur schwer durchsetzbar wäre. Verena Lappe (47, GAL) erklärte ihre große Sympathie für die Idee mit der Parkkralle. Das normale Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren sei viel zu langwierig und schwierig. Der Weg über die Parkkralle sei wesentlich effektiver bei denen, die zahlen können und ein Auto haben.
Grund für die Forderung: Immer mehr Väter leisten keinen Unterhalt an ihre Kinder. Rund 22,8 Millionen Euro haben die Hamburger Jugendämter im Jahre 2003 im Rahmen des so genannten Unterhaltsvorschussgesetzes an insgesamt 15 303 unterhaltsberechtigte Kinder gezahlt. Das sind 5,5 Prozent oder 1,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der monatliche Unterhaltszuschuss beträgt pro Kind zwischen 199 und 241 Euro, wovon jeweils die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird.
Zwar wird versucht, sich den Vorschuss beim Unterhaltspflichtigen - zu 94 Prozent sind dies die Männer - zurückzuholen. Aber der Erfolg ist mäßig, die Rückholquote lag bei 14,9 Prozent. Das liegt zum Teil daran, dass viele Väter auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht zahlen können. Andere drücken sich davor, indem sie abtauchen oder Zahlungsunfähigkeit vorspiegeln. Der Unterhaltsvorschuss wird nur sechs Jahre lang gewährt und höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes.
Bei einem Teil der Fälle wird im Rahmen eines Pilotprojektes seit eineinhalb Jahren die Hamburger Kanzlei Kremers, Seegers & Partner mit dem Forderungseinzug vom Jugendamt beauftragt. "Dieses Projekt ist nicht so erfolgreich, wie wir uns das erhofft haben", so Anika Wichert (29), Sprecherin der Sozialbehörde. "Vor der Auswertung des Projektes im Sommer 2004 können wir über die Gründe noch nichts sagen. Erst dann werden gegebenenfalls wieder Alternativen geprüft. Möglicherweise auch die Parkkralle. Diese ist rechtlich aber problematisch, da es um einen zivilrechtlichen Anspruch geht, nicht um einen öffentlich-rechtlichen wie bei der Kfz-Steuer." Bislang wird die Parkkralle in Hamburg nur zur Eintreibung nicht bezahlter Kfz-Steuer eingesetzt. Demnächst wird das in ausgewählten Bezirken auch auf Bußgelder ausgeweitet.
Verena Lappe sprach sich darüber hinaus für weitere Zwangsmaßnahmen aus: "Auch über den Unterhaltsvorschuss hinaus müssen alle Berechtigten ihre Unterhaltsansprüche einfacher und effizienter durchsetzen können." Und es müsse immer eine Einzelfallprüfung erfolgen, ob der Vater das Auto benötigt, um damit Geld zu verdienen. Es sollen aber keine Existenzen vernichtet werden, erklärte Joachim Beinkinstadt vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Der Einsatz der Parkkralle sei immer noch ein milderes Mittel als die Verschärfung des Strafrechtes.
erschienen am 31. Januar 2004 in Hamburg
http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/31/257202.html?prx=1