Väternotruf informiert zum Thema 

Jörg M. Fegert


 

 

 

 

Prof. Dr. Jörg M. Fegert

Kinder- und Jugendpsychiater und - psychotherapeut, Universität Ulm

 

vorher: 

Abteilung für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Virchow-Klinikum, Platanenallee 23, 14050 Berlin

 

Jörg Fegert ist Professor am Universitätsklinikum Ulm und einer der wenigen verbliebenen Leute aus dem professionellen Bereich, der sich, wenn auch in verdeckter Form für die alleinige elterliche Sorge (für Mütter?) engagiert. Daher kann es auch nicht verwundern, wenn er immer wieder gern gesehener Gast auf Veranstaltungen von Alleinerziehenden Mütterverbänden ist. So z.B. in der Veranstaltung "Alleinige Sorge - ein Auslaufmodell" des sogenannten "Berlin-Brandenburgisches Bündnis Kindschaftsrecht" am 30.10.2002 in Berlin.

Er scheut sich nicht, dort unter dem Titel "Alleiniges Sorgerecht als Chance für Eltern und Kinder" gemeinsam mit der Rückwärtsfeministin Anita Heiliger, aufzutreten, die bundesweit für ihre väterfeindlichen Positionen bekannt ist. 

 

"Bischof, ich kann fliegen, sagte der Schneider zum Bischof

Es wird nie ein Mensch fliegen Sagte der Bischof vom Schneider", heißt es in einem Gedicht von Bertolt Brecht. Auch wenn der Schneider am Boden zerschellte, der Traum vom Fliegen ist wahrgeworden. Genau so eine Selbstverständlichkeit wie das Fliegen wird es mit der gemeinsamen elterlichen Sorge sein, von der die GegnerInnen und ihre intellektuellen ZuarbeiterInnen behaupten, sie wird nicht funktionieren, solange es die Mutter nicht will. Womit sie sogar recht haben, wenn der Mutter keine Grenzen gesetzt werden und Elternverantwortung für sie ein Fremdwort bleibt, und die HelferInnen daher dem Gericht vorschlagen dem Vater schon mal prophylaktisch das Sorgerecht entziehen. 

 Woher das Engagement von Fegert gegen die Gemeinsame elterliche Sorge kommt, läßt sich wie auch bei andern GegnerInnen nur vermuten. Wahrscheinlich sind es biographische Umstände, die einen Menschen in so abstruse Gedankengänge bringen, dass ein Kind kein absolutes Recht auf Mutter und Vater und die dazugehörige rechtliche Symbolik hätte.

Vielleicht ist er als Sohn einer alleinerziehenden Mutter aufgewachsen, mit einem Vater der nicht in Erscheinung getreten ist, sei es dass er auch ausgegrenzt wurde oder von sich aus den Sohn im Stich gelassen hat. Wie kann man sonst das Engagement von Fegert für "Alleinerziehende" erklären?

So z.B. in dem Buch "Hilfen für Alleinerziehende. die Lebenssituation von Einelternfamilien in Deutschland", J. M. Fegert; U. Ziegenhain (Herausgeber), Weinheim, Basel, Berlin, 2003 

 

Möglicherweise lässt sich Fegert in seinem Engagement gegen die Gemeinsame Sorge auch von seinem klinischen Arbeitsfeld schwerstgeschädigter Kinder und Eltern leiten und verallgemeinert dies auf die übliche "normale" Trennung. Vielleicht daher seine Bedenken gegen die Gemeinsame Sorge und gegen Väter. 

Das Parental Alienation Syndrome (PAS) hält Fegert für eine bloße Fiktion. Nun, man guckt halt immer nur durch die Brille, die man gerade aufhat. Meine Oma suchte gar mal ihre Brille, bis sie nach einer halben Stunde mitbekam, dass sie sie auf der Nase hatte.

Eigenartig das Beharren von Fegert auf der "Sicherung des Kindeswohls" bei einer Scheidung. Vielleicht hängt sein herausgestelltes Interesse am "Kindeswohl" auch mit dem Beweis der eigenen Unabkömmlichkeit (Experte für Kindeswohl) zusammen und zum anderen mit einem Helfern oftmals eigenen Omnipotenzgefühl. 

 

 


 

 

 

Die heilige Anita von der Samenbank

 

Wenn Frauen über sich selbst bestimmen würden, würden sie auch ohne Einmischung der Väter über die Kinder bestimmen. Und wenn sich die Väter weiter so verhalten würden, wie sie sich verhalten, dann würden die Frauen sich eben die Samen von der Samenbank abholen. Es sei auch nicht einzusehen, dass die Frauen durch gesellschaftlichen Druck gezwungen werden, ihren Kindern einen Vater bieten zu müssen, obwohl dieses Defizit objektiv gar nicht vorhanden wäre.

Sinngemäß so, outete sich zum wiederholten Male, die Chefideologin der bundesdeutschen Mutterkultbewegung, Frau Anita Heiliger, ihres Zeichen steuergeldfinanzierte Mitarbeiterin am Deutschen Jugendinstitut in München auf einer Veranstaltung "Alleinige elterliche Sorge - ein Auslaufmodell?" des ostdeutschen "Alleinerziehendenverbandes" SHIA am 30.10.2002 in Berlin.  Das Fazit ihrer Auslassungen gipfelte in der Feststellung ´wie sollen sich Frauen in dieser Situation für Kinder entscheiden? Ich warte auf den Gebärstreik.

Ob Frau Heiliger schon mal selber mit dem Gebärstreik angefangen hat oder sie sich Samen von der Samenbank besorgt hat, dass weiß vielleicht Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Kinder- und Jugendpsychiater und - psychotherapeut, von der Universität Ulm, der sich nicht scheute an einer Veranstaltung teilzunehmen, auf der solch hanebüchene Unsinn unwidersprochen verkündet wurde. Ob das unbedingt für seine fachliche Kompetenz spricht, darf hier bezweifelt werden.

Von dieser Stelle aus möchten wir aber auch einmal etwas für Frau Heiliger und ihre gebärstreikenden Genossinnen tun und männliche Politiker wie Gerhard Schröder, Otto Schily, Jürgen Trittin und Joschka Fischer auffordern, mit guten Beispiel voranzugehen und ihren Samen für Anita Heiliger und andere besamungswillige Frauen zu spenden. Dann bräuchten wir auch keine Inder mehr und alles wäre wieder gut in Deutschland.

 

 


 

 

 

"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome?

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

 

Jörg M. Fegert in: "Kind-Prax 1/2001, S. 3-6

Prof. Jörg M.Fegert ist Direktor des Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock

 

Fegert stellt sich im vorliegenden Aufsatz kritisch zum PAS-Konzept. Zum Teil kann ihm dabei zugestimmt werden, ist es inzwischen doch teilweise in Betroffenenkreisen (überwiegend Väter) zu einer inflationären Übernahme des PAS-Begriffs für jede Störung von Umgangskontakten gekommen. Auch nicht jede Fachveröffentlichung ist unkritisch zu lesen. Dabei schränkt selbst Prof. Uwe Jopt, der wohl derzeit profilierteste Vertreter der PAS-Konzeption, die Entstehung von PAS auf die Altersgruppe 8 bis 12 Jahre ein.

Richtig ist, dass das für das Problem dass hinter dem PAS-Konzept, bzw. schweren Fällen von Umgangsvereitelung infolge von einseitiger Parteinahme der Kinder bisher noch einige Antworten wissenschaftlicher und vor allem auch praktischer Art ausstehen. Fegert gibt da selber keine Antworten, die über das hinausgehen, was bisher schon bekannt war. Im Gegenteil, folgt man ihm konsequent, kehrt man hinter den Stand der Kindschaftsrechtsreform von 1998 zurück zum sogenannten "Desorganisationsmodell", dass regelmässig die Kappung des Kontaktes zwischen Kind und getrennt lebenden Vater vorsah, sobald dies dem Wunsch der Mutter entsprach.

Fegert gibt im Text noch einen Seitenhieb gegen die Väterbewegung ab, wenn er schreibt: "... vielmehr wird nicht selten unter der Formulierung `Leuchtturm-Entscheidungen´ auf den Homepages von Organisationen der sogenannten Väterbewegung auf einschlägige OLG-Entscheidungen hingewiesen." Lieber Herr  Fegert, lassen sie das "sogenannte" vor "Väterbewegung" weg, dann stimmts, was die Väterbewegung betrifft, ansonsten schreiben wir hier in gleicher Diktion "Jörg M. Fegert ist Direktor des `sogenannten´ Zentrums für Nervenheilkunde der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock"

Fegert schreibt weiter: "Deshalb sei aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht hier noch einmal gesagt, dass im Gegensatz zu den in der internationalen Klassifikation der Erkrankungen (ICD-10) beschriebenen Störungsbildern und Syndromen das PAS keine reliable evidence base hat, wie sie z.B. von den Fachgesellschaften und Fachverbänden gefordert wird." 

Aus "kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht" wurde vor nicht langer Zeit die sogenannte "Festhaltetherapie" praktiziert, bei der die "behandlungsbedürftigen" PatientInnen gewaltsam festgehalten wurde, was angeblich eine Heilung bewirken sollte und die man rückblickend nicht anders als einen gewalttätigen Übergriff bezeichnen kann.

Auch die von Fegert zitierte sogenannte ICD (International Classification of Diseases - das Internationale Verzeichnis der Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation) hat erst vor rund zehn Jahren Homosexualität als Krankheitsbild gestrichen. Was nur bestätigt, dass es sich bei diesem Verzeichnis um ein in der Entwicklung befindliches handelt. 

Fegert hätte besser daran getan, sich zu seiner speziellen Sicht zu äussern, die glücklicherweise nicht der Sicht aller seiner Fachkollegen und -kolleginnen entspricht.

Die Forderung von Fegert nach einer "reliable evidence base", frei übersetzt "zuverlässige Beweisgrundlage", zeigt zum einen, dass Fegert es versteht, einfache Begriffe aus dem Deutschen ins Englische zu übersetzen und sich damit als Hüter von "Priesterwissen" auszuzeichnen und zum anderen bemüht sich Fegert gerade nicht darum, im Rahmen von Forschung eben diese Beweisgrundlagen zu untersuchen. So wird bei ihm die Behauptung zum Beweis. Im Mathematikstudium wäre das ein ernsthafter Grund durch die Prüfung zu fallen.

Fegert zitiert dann auch noch die in FamRZ 2/2001 aktuell veröffentlichte Kurzfassung der "Wallerstein-Studie", um zu "beweisen", dass "erzwungene" Umgangskontakte" in jedem Fall dem Kind schaden. In welchem Maße der vollständige Beziehungsabbruch eines Kindes zu einer vorherigen Bidnungsperson das Kindeswohl nachhaltig schädigt, wird von ihm nicht in Betracht gezogen.

Fegert behauptet abschliessend, dass der Begleitete Umgang als scheinbar problemlose Lösung vieler Konflikte propagiert wird. Welche Fachartikel er da gelesen hat oder auf welche Fachdiskussion er sich bezieht, wird von ihm nicht angegeben.

Wer Herrn Fegert übrigens mal auf einer Fachveranstaltung "alleinerziehender Mütter" in der Pause umringt von begeisterten "alleinerziehenden Frauen" gesehen hat, dem dürfte sein Engagement nicht mehr verwundern. Es wäre bestenfalls noch interessant, einige Hintergründe seiner kindlichen und jugendlichen Sozialisation zu erfahren.

 

 

"Parental Alienation oder Parentel Accusation Syndrome? (Teil 2)

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten"

von Jörg M. Fegert, 

"Kind-Prax" 2/2001, S. 39-42

Auch dieser Beitrag kann nicht überzeugen. Insbesondere findet überhaupt keine Auseinandersetzung mit Prof. Uwe Jopt statt, dem wohl zum Thema PAS bisher am überzeugendsten auftretenden Fachmann.

 

 


 

 

"Kindeswohl - Definitionsdomäne der Juristen oder der Psychologen"

Jörg M. Fegert, in: Brühler Schriften zum Familienrecht, Bd. 11, Gieseking-Verlag, Bielefeld, 5/2000, S. 33-58

 

 

 


 

 

 

"Gutachterliche Empfehlungen zum Umgang von Vätern mit ehelichen und nichtehelichen Kindern." 

Jörg M. Fegert; Günther Geiken

in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1996, Heft 4, S. 178-184

 

"Im Zeitraum von 1986 bis 1995 wurden in der Abteilung für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Virchow-Klinikum in Berlin 240 familien- und vormundschaftsgerichtliche Gutachten erstellt."

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bei 240 Trennungsfamilien wurde bei 28 Prozent der ehelichen und 72 Prozent der nichtehelichen Väter seitens der Gutachter der Abteilung für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Virchow-Klinikum in Berlin dem Gericht faktisch der Ausschluss des Umganges zwischen Kind und Vater empfohlen. Da kann sich sicher so mancher Vater und so manches Kind noch ganz herzlich bei Frau Professor Lehmkuhl bedanken, dass sie auf diese Weise mit staatlichen Segen entgültig voneinander entfremdet wurden. Ausgemustert auch Väter, die schon in der DDR entrechtet waren und nach dem Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland feststellen mussten, dass der vorgebliche Rechtsstaat zumindest gegenüber nichtverheirateten Vätern - ähnlich wie die DDR es war - ebenfalls ein reiner Unrechtsstaat ist..

 

 

 


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