Johannes Münder
Prof. Dr. Johannes Münder
Professor für Sozialrecht und Zivilrecht, Institut für Sozialpädagogik, Technische Universität Berlin (2005)
Münder gilt als einer der Väter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), zweifellos zum Zeitpunkt seines Inkrafttreten ein sehr fortschrittliches Gesetz.
Nun soll man sich auf Fortschritten nicht ausruhen. Insbesondere die Beendigung der Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder verlangt, auch im KJHG die erforderlichen Veränderungen vorzunehmen.