Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Amberg

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Amberg

Kreisfreie Stadt 

 

Amberg

Marktplatz 11

92224 Amberg 

 

Telefon: 09621 / 10-0

Fax: 09621 / 10-203

 

E-Mail: pressestelle@amberg.de

Internet: www.amberg.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Amberg (01/2016) 

Visuelle Gestaltung: ansprechend

Informationsgehalt: befriedigend

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: befriedigend

 

 

Bundesland Bayern

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg

Mitglieder siehe unten

http://www.amberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=35&

 

 

Jugendamt Amberg

Stadtjugendamt

Spitalgraben 3

92224 Amberg

 

Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (2008)

Tel. (09621) 10-361; Fax (09621) 10-470

E-Mail: Richard.Donhauser@amberg.de

 

 

Familiengerichtshilfe: Trennung / Scheidung / Umgang / Adoptionswesen

Telefon: (09621) 10-475

Das Gesetz sieht zwar keine Familiengerichtshilfe vor, was die Verantwortlichen bei der Stadt Amberg aber offenbar nicht daran hindert eine solche zu erfinden. 

 

Adoption - www.amberg.de/index.php?id=2755

Allgemeiner Sozialdienst - www.amberg.de/index.php?id=2756

Amtsvormundschaft / Pflegschaft - www.amberg.de/index.php?id=2757

Beistandschaften - www.amberg.de/index.php?id=2758

Beurkundungen - www.amberg.de/index.php?id=1840

"Familiengerichtshilfe" - www.amberg.de/index.php?id=2760

Unterhaltsvorschussleistungen - www.amberg.de/index.php?id=2768

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Amberg

 

 

Väternotruf Amberg

Achim Haubelt

Bachgasse 31

91275 Auerbach i.d.Opf.

Telefon: 09661 / 80780

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Richard Donhauser - Leiter Jugendamt / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Dr. Harald Knerer - Referatsleiter für Jugend, Senioren und Soziales / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Bauer - Jugendamt Stadt Amberg / SPF (ab , ..., 2008)

Reinhold Koppmann - Jugendamt Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Carola Hummel - Jugendamt Stadt Amberg / Adoptionen / sogenannte Familiengerichtshilfe (ab , ..., 2008)

Marion Donner - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk I / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Martina Frankowski - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk II / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Jürgen Stauber - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk III / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Mario Kosche - Allgemeiner Sozialdienst / Bezirk IV  / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Reiner Volkert - Amtsvormundschaft / Pflegschaft / Beistandschaften / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Christian Zisler - Beurkundungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

Manfred Dürr - Unterhaltsvorschussleistungen / Stadt Amberg (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg

Stand vom 25.01.2016

Vorsitzender

Oberbürgermeister Michael Cerny                Vorsitzender   12.05.2014     

Fraktion der CSU

Gabriele Donhauser              Ausschussmitglied      01.05.2008     

Daniel Müller              Ausschussmitglied      01.07.2008      In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Fraktion der SPD

Simone Böhm-Donhauser                 Ausschussmitglied      12.05.2014     

Bündnis90/Die Grünen

Elke Winkel                Ausschussmitglied      12.05.2014     

Referent

Dr. Harald Knerer-Brütting                Beratendes Mitglied    01.05.2002     

Verwaltung

Richard Donhauser               Beratendes Mitglied    01.05.2002     

Stimmberechtigtes Mitglied

Walter Buchecker                  Stimmberechtigtes Mitglied    01.05.2002      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Kathrin Fischer                      Stimmberechtigtes Mitglied    03.06.2014      In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Andrea Graf               Stimmberechtigtes Mitglied    03.06.2014      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Monika Kirschner                   Stimmberechtigtes Mitglied    03.06.2014      In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Frank Ladig                Stimmberechtigtes Mitglied    03.06.2014      In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Werner Schindler                   Stimmberechtigtes Mitglied    01.07.2008      In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Hubert Sperber                      Stimmberechtigtes Mitglied    03.06.2014      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Wolfgang Thörner                  Stimmberechtigtes Mitglied    05.03.2012      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Reinhard Weber                    Stimmberechtigtes Mitglied    01.07.2008      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Isabel Wernekke                    Stimmberechtigtes Mitglied    10.07.2007      Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Beratendes Mitglied

Pfarrer Johannes Blohm                   Beratendes Mitglied    01.10.2007      Vertreter der evang.-lutherischen Kirche

Franz Elsner              Beratendes Mitglied    03.06.2014      Bediensteter des Arbeitsamtes

Robert Hausmann                 Beratendes Mitglied    01.05.2008      Polizeiinspektion Amberg

Swetlana Iolowitsch               Beratendes Mitglied    03.06.2014      Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde

Dipl. Rel. Päd. (FH) Carsten-Armin Jakimowicz                   Beratendes Mitglied    20.04.2014           

Peter Jung                 Beratendes Mitglied    29.04.2014      Jugend- und Jugendschöffenrichter

Peter Jung (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richter am Amtsgericht Schwandorf / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwandorf (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.1990 als Richter am Amtsgericht Schwandorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Amberg - halbe Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.06.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Amberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.06.2013 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Schwandorf aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. 2010: Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Amberg - http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10073&pk=507647&p=1. 2016: Beratenes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg.

Schulrat Heinrich Koch                      Beratendes Mitglied    03.06.2014      Vertreter aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung

Dr. rer. pol. Horst Pongratz               Beratendes Mitglied    20.06.2005      Vorsitzender Stadtjugendring

Christine Reichl-Heller                      Beratendes Mitglied    03.06.2014      Fachkraft aus dem Bereich der Erziehungsberatung

Eveline Süß               Beratendes Mitglied    01.05.2002      Gleichstellungsbeauftragte

http://www.amberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=35&

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Amberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-amberg.de

 

 

Familienberatung Neumarkt in der Oberpfalz

überregionale Beratung

http://familienberatung-neumarkt.de

 

 

Familienberatung Schwandorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-schwandorf.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Deutscher Kinderschutzbund Amberg- Sulzbach e.V.

Mühlhof 3 

92224 Amberg

Telefon: 09621 / 21111

E-Mail: dksb.ov.amberg@t-online.dee

Internet: http://www.kinderschutzbund-amberg.de

Angebote: Familienberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Scheidungsberatung

 

 

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Dreifaltigkeitsstr. 3 

92224 Amberg

Telefon: 09621 / 4755-30 oder 09621 / 4755-55

E-Mail: info@eb-amberg.de oder E-Mail: eheberatung-amberg@web.de

Internet:http://www.kjf-regensburg.de

Träger: Kathoische Jugendfürsorge / Diözese Regensburg

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Partnerberatung, Krisenintervention

Mitarbeiter/innen: Helmut Fuchs, Franz Neubauer, Andrea Rumminger

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Amberg

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus Amberg

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Amberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus Amberg

 

 

 


 

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg

Mitgliederliste 2012, unvollständig. stellvertretende beratende Mitglieder fehlen

Vorsitzender

Wolfgang Dandorfer Vorsitzender

Fraktion der CSU

Gabriele Donhauser Ausschussmitglied

Stefan Ott Ausschussmitglied

Fraktion der SPD

Brigitte Netta Ausschussmitglied

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

Hans-Jürgen Bumes Ausschussmitglied

Referent

Dr. Harald Knerer-Brütting Beratendes Mitglied

Verwaltung

Richard Donhauser Beratendes Mitglied

Eveline Süß Beratendes Mitglied Gleichstellungsbeauftragte

Stimmberechtigtes Mitglied

Walter Buchecker Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Lydia Graf Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Jürgen Hahn Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Viola Kopecky Stimmberechtigtes Mitglied In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Doris Müller Stimmberechtigtes Mitglied In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Werner Schindler Stimmberechtigtes Mitglied In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Wolfgang Thörner Stimmberechtigtes Mitglied

Reinhard Weber Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Isabel Wernekke Stimmberechtigtes Mitglied Vertreter der Wohlfahrts- und Jugendverbände

Elke Winkel Stimmberechtigtes Mitglied In der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer

Beratendes Mitglied

Pfarrer Roland Böhmländer Beratendes Mitglied

Alexander Drehmann Beratendes Mitglied Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde

Helmut Fuchs Beratendes Mitglied Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Schulamtsdirektor Hubert A. Haberberger Beratendes Mitglied Vertreter aus Bereich Schulen bzw. Schulverwaltung

Robert Hausmann Beratendes Mitglied Polizeiinspektion Amberg

Horst Pongratz Beratendes Mitglied Vorsitzender Stadtjugendring

Gerhard Pöpperl Beratendes Mitglied

Dorothea Seitz-Dobler Beratendes Mitglied

Ludwig Stich Beratendes Mitglied Richter am Jugend-, Familien- und Vormundschaftsgericht

Ludwig Stich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richter am Amtsgericht Amberg / Direktor am Amtsgericht Amberg (ab 15.02.2009, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.08.1985 als Richter am Landgericht Amberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2000 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Amberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.02.2009 als Direktor am Amtsgericht Amberg aufgeführt. 2012: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Amberg - http://www.amberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=35&

http://www.amberg.de/buergerinfo/kp0040.asp?__kgrnr=35&

 

  

 


 

 

 

Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind

Sorgerecht

Das Sorgerecht für ein Kind steht der Mutter zunächst gemäß § 1626a BGB allein zu. Wenn die Mutter jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so können die Mutter und der Vater des Kindes erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen (Sorgeerklärung). Die Abgabe dieser gemeinsamen Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung und kann kostenlos im Jugendamt erfolgen.

 

Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaft zum Kind sollte entweder durch ein freiwilliges Vaterschaftsanerkenntnis oder durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung werden weder verwandtschaftliche Beziehungen, noch Unterhalts- oder Erbansprüche des Kindes gegenüber dem Vater begründet. Dies bedeutet, dass ohne eine wirksame Vaterschaftsfeststellung keine Unterhaltsansprüche gegen den Vater geltend gemacht werden können und im Falles seines Todes dem Kind auch keine Erbansprüche zustehen. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Vaterschaft zu einem Kind festgestellt wird. Hierzu kann man beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

 

Freiwillige Vaterschaftsanerkennung

Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater des Kindes erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde und kann aufgenommen werden:

 

bei jedem Jugendamt

bei jedem Amtsgericht

bei jedem Notar

beim Standesamt

und im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen.

 

Die Beurkundung beim Notar ist im Gegensatz zu allen anderen Stellen gebührenpflichtig.

 

Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die Zustimmungserklärung ist ebenfalls in urkundlicher Form abzugeben und kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.

 

Beistandschaft des Jugendamtes

Sollten man die Feststellung der Vaterschaft oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche nicht selbst durchführen wollen, so können man beim Jugendamt eine Beistandschaft nach § 1712 BGB beantragen.

Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt zu stellen. Er kann nur vom personensorgeberechtigten Elternteil gestellt werden. Die Beistandschaft umfasst

 

die Feststellung der Vaterschaft

die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen einschließlich einer anstelle des Unterhalts zu gewährenden Abfindung.

 

Die Beistandschaft kann sich sowohl auf alle vorgenannten Angelegenheiten als auch auf Einzelne beschränken.

 

Unterhalt des Kindes

Das Kind hat ab Geburt gegenüber dem Vater gemäß § 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 1615a BGB einen monatlichen Unterhaltsanspruch, der unter besonderen Umständen auch für die Zukunft abgefunden werden kann. Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlung bestimmt sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Vaters. Das Jugendamt kann darüber beraten.

Der Unterhaltsanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.

 

Umgangsrecht

Grundsätzlich hat der Vater des Kindes ein Umgangsrecht. Die Mutter bestimmt Art und Umfang, aufgrund des zustehenden Sorgerechts, zunächst allein. Bei Schwierigkeiten kann das Jugendamt vermitteln.

 

Krankenversicherung

Der Kindsvater ist verpflichtet dem Kind die notwendigen Krankenkosten zu ersetzen oder die Krankenversicherungskosten zu übernehmen bzw. das Kind in seiner Krankenversicherung mitzuversichern. Soweit das Kind bei der Mutter kostenfrei mitversichert ist, hat die Mutter darauf zu achten, dass sie den Vater von einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses rechtzeitig informiert, damit dieser die Möglichkeit hat, das Kind in seiner Versicherung rechtzeitig aufnehmen zu lassen.

 

Steuerliche Zuordnung des Kindes

Auskunft hierzu erteilt die Stadtverwaltung und das zuständige Finanzamt.

 

Erbanspruch des Kindes

Das Kind hat gegenüber dem Vater und dessen Verwandten ein uneingeschränktes Erbrecht. Der Erbanspruch besteht auch umgekehrt im Verhältnis des Kindes zum Vater.

 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Falls der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist ein entsprechender schriftlicher Antrag bei dem Jugendamt zu stellen.

 

Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz / Landeserziehungsgeldgesetz

Auf die Ansprüche nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. Landeserziehungsgeldgesetz wird hingewiesen. Der gesonderte Antrag ist rechtzeitig beim Amt für Versorgung und Familienförderung Regensburg, Landshuter Straße 55, 93053 Regensburg, zu stellen.

Sollten noch Fragen bestehen, so können diese jederzeit an das

Stadtjugendamt Amberg, Spitalgraben 3, 92224 Amberg, Telefon (09621) 10-363 gerichtet werden.

 

www.amberg.de/index.php?id=1846

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wieso im Jugendamt der Stadt Amberg, wie auch bei allen anderen deutschen Jugendämtern nur "Information für Mütter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind" gibt und nicht auch "Information für Väter die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet sind", bleibt ein sexistisches männer- und väterfeindliches Rätsel. 

Wieso die solcherart diskriminierten Vätern nicht längst einen unbefristeten Sitzstreik im örtlichen Jugendamt aufgenommen haben, um diese unhaltbaren einer demokratischen Gesellschaft unwürdigen Verhältnisse abzuschaffen, ist das zweite Rätsel, was wohl nur mit der großen Leidensbereitschaft und der fehlenden Selbstachtung vieler Väter zu tun hat.

08.04.2008

 

 

 


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