Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Bamberg
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Bamberg
Kreisfreie Stadt
Stadtverwaltung Bamberg
Rathaus Maxplatz
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Postfach 11 03 23
96031 Bamberg
Telefon : 0951 / 87-0
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E-Mail : stadtverwaltung@stadt.bamberg.de
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Rathaus Geyerswörth
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Internetauftritt der Stadt Bamberg (06/2011)
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Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:
Bundesland Bayern
Jugendamt Bamberg
Stadtjugendamt
Jugendhilfeausschuss der Stadt Bamberg
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Andrea Ebertsch - Stadtjugendamt Bamberg (ab , ..., 2009)
Frau Eckhardt - Stadtjugendamt Bamberg (ab , ..., 2010)
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bamberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-bamberg.de
Familienberatung Bayreuth
überregionale Beratung
http://familienberatung-bayreuth.de
Familienberatung Coburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-coburg.de
Familienberatung Forchheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-forchheim.de
Familienberatung Haßfurt
überregionale Beratung
http://familienberatung-hassfurt.de
Familienberatung Kronach
überregionale Beratung
http://familienberatung-kronach.de
Familienberatung Kulmbach
überregionale Beratung
http://familienberatung-kulmbach.de
Familienberatung Neustadt an der Aisch
überregionale Beratung
http://familienberatung-neustadt.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
AWO Migrationssozialdienst
Theatergassen 7
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 91700-936,-937
E-Mail: migrationssozialdienst@awo-bamberg.de
Internet: http://www.awo-bamberg.de
Träger: Arbeiterwohlfahrt
Angebote: Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Hauptwachstr. 32
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 201000
E-Mail: efl.bamberg@t-online.de
Internet: http://www.eheberatungsstelle.de
Träger: Erzdiözese Bamberg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Gruppenarbeit
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Geyerswörthstr. 2
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 29957-30
E-Mail: eb@caritas-bamberg.de
Internet: http://www.erziehungsberatung-bamberg.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Telefonische Beratung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Elfriede Hohenadl-Bogner - Diplom-Psychologin / Leiterin der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (ab , ..., 2011)
pro familia Beratungsstelle für Ehe, Familie, Partnerschaft und Sexualität
Willy-Lessing-Str. 16
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 13390-0
E-Mail: eheundfamilienberatung.bamberg@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de/bamberg
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Sexualberatung
Psychotherapeutische Ambulanz am Lehrstuhl Klinische Psychologie/ Psychotherapie der Uni Bamberg
Markusplatz 3
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 66675
E-Mail: peter.kaimer@uni-bamberg.de
Internet: http://www.uni-bamberg.de/klinpsych/
Träger: Universität Bamberg
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden
Soziale Beratungsstelle für den Landkreis Bamberg
Josefstr. 27
96052 Bamberg
Telefon: 0951 / 98180-0
E-Mail: cv.bamberg-land@caritas-bamberg.de
Internet: http://www.eo-bamberg.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Hausbesuche
Mitarbeiter/innen: Frau Hohenadel-Bogner (2007)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadtjugendamt
Geyerswörthstr. 1
96047 Bamberg
Telefon: 0951 / 87-1531
E-Mail: jugendamt@stadt.bamberg.de
Internet: http://www.jugendamt.bamberg.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle Bamberg-Lichtenfels
Mühlgasse 5
96250 Ebensfeld
Tel.: 09573 – 23 98 51
Mobil: 0178 - 44 86 825
E-mail: harald.wagner@vafk.de
Internet: www.vafk-bamberg.de
Sonstige:
Männerhaus Bamberg
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Bamberg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Bamberg
Telefon: 0951 / 58280
96000 Bamberg
E-Mail: frauenhaus@skf-bamberg.de
Internet: http://www.skf-bamberg.de
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Für Väter in und um Bamberg bei Notsituationen, Trennung, Umgang, elterliche Sorge
Harald Wagner
Mühlgasse 5
96250 Ebensfeld
Tel.: 09573 – 23 98 51
E-Mail: wagner_harald@gmx.net
Internet: www.abw-bamberg.de
Deutscher Kinderschutzbund KV Bamberg e.V.
Lange Str. 36
Telefon: 0951 / 28192
96047 Bamberg
E-Mail: dksb@kinderschutzbund-bamberg.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-bamberg.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Jugendberatung
Ressort Lichtenfels
Erschienen am 09.05.2009 00:00
VÄTERAUFBRUCH FÜR KINDER
Nicht nur der Besuchsonkel sein
Von Gerda Völk
Harald Wagner aus Ebensfeld kämpft um mehr Rechte für alle Väter und betreut den offenen Gesprächskreis der Kreisgruppe "Väteraufbruch für Kinder e. V."
Bild: Gerda Völk
Ebensfeld - "Meine Söhne sollen einmal andere Bedingungen haben", sagt Harald Wagner. Ein Wunsch, den viele Eltern für ihren Nachwuchs hegen. Nur das die meisten Mütter und Väter wohl einen finanziellen und wirtschaftlichen Aspekt damit verknüpfen. Anders bei Wagner, Vater von drei eigenen Kindern und einem Stiefkind. Der 48-Jährige kämpft dafür, dass seine Söhne ihre eigene Vaterschaft einmal selbstbestimmt und zufrieden erleben dürfen. Mit den harten Worten "Zahltrottel" und "Besuchsonkel" beschreibt der in Ebensfeld wohnende Mann seine Rolle als Vater, wie er sie bis heute wahrgenommen hat. Zwei Kinder (Söhne im Alter von 11 und 17 Jahren) stammen aus einer geschiedenen Ehe, die beiden anderen (ein Eigenes und das Stiefkind) aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. "Dabei brauchen Kinder doch beide Eltern, auch nach einer Trennung". Vor dem Hintergrund hat Wagner im Oktober letzten Jahres für den bundesweiten gemeinnützigen Verein "Väteraufbruch für Kinder e. V." die Kreisgruppe Bamberg-Lichtenfels gegründet. Denn auch der Landkreis Lichtenfels ist keine Insel der Glückseligkeit. Immer wieder erleben Väter, manchmal auch Mütter und vor allem auch Großeltern, das was Wagner schmerzlich erleben musste. Nämlich dass ein Elternteil Fakten schafft, sich trennt und zwischen beiden Elternteilen eine räumliche Distanz schafft. Auch bei Wagner war es so. Bevor seine Ehe scheiterte lebte die vierköpfige Familie in Oberrodach im Frankenwald und bewohnte ein eigenes Haus. Als es dann zur Trennung kam, ist die Mutter mit den beiden Jungs zu ihren Eltern nach Kaiserslautern gezogen. Damals, so berichtet Wagner, hat er das hingenommen. Weil er dachte, dass er für das Geldverdienen zuständig sei und die Mutter für die Kinder. Inzwischen hat sich das geändert. Heute ist der 48-Jährige davon überzeugt, dass Kinder nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden dürfen. Seine Frau, so argumentiert er, hätte gar nicht wegziehen dürfen. Denn laut Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und auch das BGB spricht im Artikel 1697a vom Kindeswohlprinzip. "Das bedeutet, dass das Gericht in Familienangelegenheiten immer nach dem Wohl der Kinder zu entscheiden hat", sagt Wagner. Doch genau das scheint seiner Meinung nach nicht der Fall gewesen zu sein. Die ausführenden Organe, in dem Fall die Jugendämter und Familiengerichte haben dazu geschwiegen.
Ein Umzug von mehreren hunderten Kilometern vertrage sich nicht mit dem Wohl des Kindes, das verliere dabei nicht nur ein Elternteil, sondern Freunde, Spielkameraden und soziale Kontakte. "Die sind unglücklich, wenn sie Papa nur alle sechs Wochen sehen".
Vorwurf an das Jugendamt
Betroffene treffen sich unter dem Motto "Allen Kindern beide Eltern" jeden 1. Donnerstag im Monat in Bamberg und in Bad Staffelstein jeden 3. Donnerstag. Nähre Informationen unter Tel: 0951/9937255 oder 09573/239851 oder http://bamberg.vaeteraufbruch.de.
Konkret macht Wagner dem damals zuständigen Jugendamt den Vorwurf, dass es sich gar nicht erst bemüht hat, die Mutter zum Bleiben zu bewegen. Dabei sei es das Organ, das vom Gesetzgeber dazu verpflichtet wurde sich um das Kindeswohl zu kümmern. In der Praxis sehe das häufig so aus, das Gerichte und Jugendämter fast immer zugunsten der Mütter entscheiden. Dass die Kinder bei Papa bleiben und die Mutter weit wegzieht um sich dort beruflich zu verwirklichen war für alle außer Wagner undenkbar. Ein Grund für die starke "Mütterpräsenz" sieht der Ebensfelder in der Tatsache begründet, dass aufgrund der beiden Weltkriege viele Kinder ohne Vater oder mit einem gebrochenen Vater groß geworden sind. "Denen fehlt ein Vatervorbild". Auch heute noch werden Kinder fast ausschließlich von Frauen betreut. Nicht nur Zuhause, sondern auch im Kindergarten und in der Grundschule sind die Frauen in der Überzahl. Gerade den Söhnen fehle damit die Erfahrung männlicher Qualitäten. Schließlich sei es der Vater der gerade die Söhne aus der Mutter-Kind-Einheit hole und ihnen zur eigenen Identität als Mann verhelfen soll. Wagner möchte ein Vater sein, der für seine Kinder da ist, der Präsenz zeigen will. Doch das ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Laut Gesetzgeber gibt es eine klare Trennung. Wer das Kind habe, erfülle seine Pflicht durch die Betreuung und der andere müsse zahlen.
Am Donnerstag, 21. Mai, trifft sich die Selbsthilfegruppe "Allen Kindern beide Eltern" um 19 Uhr in der Lesegalerie der Obermain-Therme Bad Staffelstein. Dabei tauschen sich Väter, Mütter, Omas und Opas, die zu ihren minderjährigen Kindern keinen oder kaum mehr Kontakt haben, aus.
Wenn jetzt der Papa sagt, "ich bin Freiberufler, ich möchte drei Tage der Woche unsere Kinder behüten", dann zahlt er trotzdem den vollen Unterhalt". Auch im Steuerrecht läuft laut Wagner einiges schief. Geschiedene müssen zwar Unterhalt zahlen, werden steuerrechtlich aber in Klasse I eingestuft, werden also gleich doppelt zur Kasse gebeten. Weitaus schwerer wiegt für den engagierten Vater jedoch, die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Vätern. Die so genannte gemeinsame elterliche Sorge gilt für verheiratete Eltern ab der Geburt des Kindes. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter nach dem Motto "Mein Bauch gehört mir" das alleinige Entscheidungsrecht über das Wohl des Nachwuchses. Dabei gibt es durchaus Männer die gerne Papa werden und auch sein wollen. Auch wenn die Mutter sich gegen das Kind entscheidet. "Auch die Babys im Bauch brauchen beide Eltern" Deshalb setzt sich die Gruppe auch für die gemeinsame Sorge aller Eltern ab Zeugung ein, damit unseren Söhnen einmal der Konflikt -Vater sein wollen und nicht dürfen, aber zahlen müssen - erspart bleibt. Im Übrigen fordere der Väteraufbruch nur das ein, was ohnehin schon im Gesetz stehe. Dabei hat der Ebensfelder die Erfahrung gemacht, das es Landkreise gibt, in denen eine familienorientierte Politik betrieben wird.
http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/lichtenfels/art2395,947103
¸¸Eine fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und neuzeitlicher Hexenjagd"
Chronik eines Albtraums
Warum die Bamberger Konzertsängerin Petra Heller seit mehr als vier Jahren ihren 14 Jahre alten Jungen nicht mehr sehen kann
Von Olaf Przybilla
Bamberg - Gerda Munz hat sich an diesem Morgen aus ihrem Heimatort in der Nähe von Tübingen auf den Weg nach Bamberg begeben, um dort für die Rehabilitierung einer Frau zu demonstrieren, der es noch schlimmer ergangen ist als ihr selbst. Für Frau Munz, 65, ist die Tagestour nach Franken eine Qual. Seit sie 1993 an Borreliose erkrankt ist, leidet sie unter Gelenkschmerzen. Manchmal ist es so schlimm, dass sie nicht nach Bamberg aufbrechen kann, wenn dort an das Schicksal von Petra Heller erinnert wird. Jeden zweiten Samstag findet man sich vor dem Alten Rathaus zusammen, seit inzwischen mehr als dreieinhalb Jahren. Hätte man ihr im Juni 2005 gesagt, im April 2009 werde sie noch immer für Petra Heller auf die Straße gehen müssen - sie hätte das für einen sehr schlechten Witz gehalten, sagt Frau Munz.
Vor viereinhalb Jahren wurde der an Borreliose erkrankten Petra Heller ihr damals neun Jahre alter Sohn entzogen. Am 3. August 2004 holten Mitarbeiter des Jugendamtes, flankiert von mehreren Polizisten, das Kind im Haus der Hellers in der Bamberger Greiffenbergstraße ab. Die Mutter, die damals 41 Jahre alte Konzertsängerin Petra Heller, wurde zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert. Nachdem Angehörige gegen die Einlieferung protestierten, durfte sie das Klinikum nach einem Tag wieder verlassen. Wie ein entsetzlicher Traum laste dieser eine Tag auf ihr, sagt Petra Heller - ein Albtraum, der seit mehr als vier Jahren nicht mehr enden will.
Der Vorwurf der Bamberger Behörden trägt einen schillernden Namen. In einer Stellungnahme des Landratsamtes heißt es im August 2004, Petra Hellers Erkrankung trage "Züge eines Münchhausen-Syndroms", in Bezug auf ihren Sohn eines "Münchhausen-by-proxy-Syndroms". Unterstellt wird damit, die Mutter bilde sich ihre Erkrankung lediglich ein - und misshandle zusätzlich ihren Sohn als Stellvertreter ("by proxy"), indem sie auch diesen ohne Not mit Antibiotika vollpumpe. Die Diagnose eines sogenannten Lügen-Stellvertreter-Syndroms gilt inzwischen grundsätzlich als höchst fragwürdig. Der britische Mediziner, der es 1977 beschrieben und anschließend auch mehrfach diagnostiziert hat, musste sich wegen beruflicher Verfehlungen vor Gericht verantworten. Mehrere Diagnosen wurden revidiert. Die australische Medizinsoziologin Helen Hayward-Brown, die weltweit über die Praktiken von Kindesentzug arbeitet, hat die Bamberger Causa Heller in einer eidesstattlichen Erklärung als einen der "schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung" des Syndroms bezeichnet, der ihr in ihrer zehnjährigen Forschungsarbeit begegnet sei.
Die Erklärung stammt aus dem Jahr 2006 - an der Situation von Petra Heller hat das bis heute gleichwohl nichts geändert. Noch am selben Tag, als ein Bamberger Medizinaldirektor das Syndrom attestierte, ließ das Amtsgericht Bamberg der Mutter das Sorgerecht entziehen. 15 Monate später - nach Beginn der öffentlichen Proteste gegen den fortwährenden Kindesentzug - wurde am Bamberger Amtsgericht zusätzlich ein Betreuungsverfahren für Petra Heller eingeleitet. Da die Mutter "in ihrer alles überlagernden Egozentrik letztlich gegen ihre eigenen Interessen" handle, solle vorsorglich geprüft werden, ob die Mutter womöglich selbst einen Vormund benötige. Am Tag, als das Schreiben bei ihr einging, packte Petra Heller ihre Sachen. Seither hält sie sich im Ausland auf. Seit jenem Albtraumtag im August 2004 sei ihr "Urvertrauen in den deutschen Rechtsstaat" irreparabel beschädigt, sagt sie.
Georg Hörmann, er ist Professor für Pädagogik an der Otto-Friedrich-Universität in Bamberg, hat den Demonstranten am Alten Rathaus lange Zeit kaum Beachtung geschenkt. Man sei schließlich geneigt, Menschen, die seit mehr als drei Jahren in einem Rhythmus von 14 Tagen auf die Straße gehen, für ein wenig verschroben zu halten, erklärt Hörmann. Der Hochschullehrer dachte das allerdings nur solange, bis ihn ein Bamberger Stadtrat gebeten hat, er als promovierter Mediziner, promovierter Psychologe und promovierter Pädagoge möge sich doch in den komplizierten Fall Heller einlesen. Nach der Lektüre der Akten hat Hörmann kürzlich an die bayerische Justizministerin Beate Merk einen Brief geschrieben, mit der Bitte, diese solle möglichst unverzüglich einschreiten - die Bamberger Justiz sei offenkundig mit dem Fall heillos überfordert. Hörmann sagt, wie "unbelehrbar, arrogant und zum Teil dilettantisch" sich Bamberger Behörden seit vier Jahren in der Sache Heller erwiesen, hätte er vor Lektüre der Akten nicht für möglich gehalten.
Die Umstände für das Schreiben, das einen vier Jahre andauernden Kindesentzug ausgelöst hat, wirken in der Tat dubios. In einer eidesstattlichen Versicherung hat ein ehemaliger Richter am Oberlandesgericht Bamberg geschildert, wie es zum Antrag auf Kindesentzug gekommen ist. Im Juli 2004 erhielt Petra Heller eine Vorladung zur "Abteilung Gesundheitswesen" des Landratsamtes. Da ihr Sohn öfters in der Schule gefehlt hatte, bat das Amt um ein klärendes Gespräch. Heller bat den Richter, sie zum Gespräch mit dem Amtsleiter zu begleiten. Den Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt mehrere ärztliche Atteste über die Erkrankung des Kindes vor. Gleichwohl soll der Amtsarzt "erhebliche Bedenken" gegen eine weitere Behandlung mit Antibiotika geäußert haben. Zwei Wochen nach dem Gespräch - es hatte eine Stunde lang gedauert - legte der Amtsarzt einem Amtsrichter den Befund vor, mit dem er den Kindesentzug und die Unterbringung Hellers in eine geschlossene Heilanstalt anriet. Da Petra Heller weder zuvor noch danach von dem Amtsmann untersucht worden war, müsse man davon ausgehen, "dass dieses Gespräch die tragende Grundlage" für ein Gutachten gewesen sei, das den Freiheitsentzug in einer geschlossenen Heilanstalt zur Folge hatte, erklärt der ehemalige Richter. Als Zeuge des Gesprächs und als Jurist, der selbst in Unterbringungsverfahren tätig war, könne er dies nicht nachvollziehen.
Es existieren zwei gutachterliche Stellungnahmen über Petra Heller seit dem Jahr 2004. Die eine stammt vom besagten Bamberger Amtsleiter, sie umfasst drei lose bedruckte Seiten. Eine tragende Passage beschäftigt sich mit dem Namen des Kindes. Die Mutter habe einen "sehr seltenen Namen aus der griechisch-römischen Heldenmythologie" gewählt, attestiert der Medizinaldirektor. Da sich in der Mythologie die Geliebte des Helden gleichen Namens "suizidiert", solle "im Rahmen einer Beziehungsklärung bei Frau Heller nachgefragt werden, in wie weit sie sich konkret in die Mythologie vertieft" habe. Professor Hörmann sagt, er habe nicht recht gewusst, ob er bei der Lektüre dieser amtsärztlichen Bildungshuberei lachen oder weinen sollte. Hätte der Amtsmann einfach nachgefragt, so hätte er eine schlichte Antwort bekommen können: Es gibt eine Oper gleichen Namens - und der ausgebildeten Konzertsängerin Petra Heller gefällt diese Oper.
Das andere Gutachten stammt aus der Feder des Psychiaters und Hochschuldozenten Mario Gmür. Er hat es nach der Flucht Hellers in Zürich erstellt. Legt man beide Gutachten nebeneinander, so wirken die drei Seiten eines Bamberger Amtsleiters wie die Seminararbeit eines Erstsemesters. Gmür gilt als anerkannter forensischer Gutachter. Petra Heller leide an keiner psychischen Krankheit, attestiert er. Der Kampf einer Mutter um das Sorgerecht dürfe nicht als uneinsichtig oder gar fanatisch abqualifiziert werden. Vielmehr sei die Reaktion einer Frau - die offenkundig zum Opfer eines Medizinerstreits geworden sei - nur mehr als verständlich. Sollten Amtsangestellte trotz mehrerer Atteste verschiedener Ärzte zu der Auffassung gelangt sein, der neunjährige Sohn leide nicht an Borreliose, so sei eine Intervention möglicherweise angebracht gewesen. Die konkrete Vorgehensweise aber sei "unsensibel, plump und verunsichernd" gewesen. Das Vorgehen müsse als "sehr traumatisierend" bewertet werden. Der Vertrauensverlust von Petra Heller in deutsche Behörden - und die Flucht einer psychisch nicht erkrankten Frau vor einer drohenden Psychiatrisierung - sei daher schlicht nachvollziehbar. Gmür hat das Gutachten im Dezember 2005 erstellt. Dass die Mutter dreieinhalb Jahre danach ihren Sohn noch immer nicht wiedersehen konnte, mache ihn fassungslos, sagt der Schweizer. Es falle ihm überaus schwer zu realisieren, "dass sich dieser Fall in unserem Nachbarland abspielt".
Wie man sich das alles erklären kann? Für den Psychiater Gmür manifestiert sich im Fall Heller eine "fatale Mischung aus medizinischer Wichtigtuerei, Sturheit und Anflügen neuzeitlicher Hexenjagd". Wichtigtuerei deshalb, weil sich ein Amtsleiter in einem für einen Amtsrichter bestimmten Befund möglicherweise eine höhere Autorität versprechen konnte, wenn er ein "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" attestierte. Sturheit, weil Behörden und Justiz einen jahrelang andauernden Kindesentzug schwerlich ohne Gesichtsverlust rückgängig machen können - vor allem dann nicht, wenn alle 14 Tage dagegen demonstriert wird. Und Anflüge einer Hexenjagd, weil man sich nur allzu gut vorstellen könne, wie Behörden auf eine Frau reagierten, der es gegeben ist, nahezu druckreif formulieren zu können - und die mit Vehemenz um das Sorgerecht für ihr einziges Kind kämpft. Wer sich dieser Tage mit Petra Heller unterhält - die sich momentan in der Schweiz aufhält - kann das Argument gut nachvollziehen. Nachdem die Konzertsängerin zwischenzeitlich an den Rollstuhl gefesselt war, leidet sie heute nicht mehr akut an den Folgen der Borreliose. Tag und Nacht, so schildert es die 46-Jährige, kämpfe sie nun dafür, ihren Sohn wieder in die Arme schließen zu dürfen. Er ist in einem Heim in Franken untergebracht, einmal pro Woche darf sie mit ihm telefonieren. "Momentan ist mein Leben eine Hölle", sagt Heller.
Die Behörden geben sich wortkarg in der Sache Heller. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht, deswegen wolle man zu dem Fall lediglich sagen, es gehe allen beteiligten Ämtern "in erster Linie um das Wohlergehen des Kindes", erklärt ein Stadtsprecher. Solange der Streit um das Sorgerecht in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht in Bamberg anhängig sei, in nicht-öffentlicher Sitzung, werde man zur Causa Heller nichts sagen, erklärt ein Justizsprecher. Und auch der Verfahrenspfleger für das Kind, ein Rechtsanwalt aus Bamberg, erklärt, er mache keinerlei Angaben, solange das Verfahren nicht beendet sei.
Nach dem Stand der Dinge könnte das noch sehr lange dauern. Der Anwalt von Petra Heller kündigt an, er werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen - und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigt der Fall bereits. Georg Hörmann hat in seinem Bittschreiben an die Justizministerin die Dringlichkeit eines Eingreifens angemahnt - zumal bei dem Jungen "infolge systematischer Eltern-Entfernung inzwischen die Folgen eines elterlichen Entfremdungssyndroms nicht auszuschließen" seien. In der Antwort des Ministeriums heißt es, da der Professor "kein Verfahrensbeteiligter" sei, könne man auf Einzelheiten nicht eingehen. Zudem sei es dem Justizministerium "selbstverständlich nicht möglich, in laufende Verfahren einzugreifen".
18.04.2009
http://www.sueddeutsche.de/156380/136/2849698/Chronik-eines-Albtraums.html