Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Brandenburg an der Havel
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Brandenburg
Kreisfreie Stadt
Postanschrift:
Stadt Brandenburg an der Havel
14767 Brandenburg an der Havel
Jugendamt (Amt für Jugend, Soziales und Wohnen)
Wiener Straße 1
14476 Brandenburg a. d. Havel
Telefon: (03381) 58 50 01
Fax: (03381) 58 50 04
E-Mail:
Internet: www.stadt-brandenburg.de
Internetauftritt der Stadt Brandenburg (12/2012)
Visuelle Gestaltung: gut
Nutzerfreundlichkeit: geht so
Informationsgehalt: mangelhaft
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: fehlt
Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel ist fast vollständig vom Landkreis Potsdam-Mittelmark umgeben und grenzt außerdem noch an den Landkreis Havelland (HVL). Sie grenzt im Uhrzeigersinn an folgende Gemeinden: im Norden an die Gemeinde Milower Land (HVL), die Stadt Havelsee und die Gemeinden Beetzsee, Beetzseeheide und Roskow, im Osten an die Gemeinde Groß Kreutz (Havel), im Süden an die Gemeinden Kloster Lehnin, Wollin und Wenzlow und im Westen an die Gemeinden Rosenau, Wusterwitz und Bensdorf. Im Nordosten gehören der Beetzsee und der Riewendsee, die an die Gemeinde Päwesin und die Stadt Nauen (HVL) grenzen, zum Stadtgebiet.
Bundesland Brandenburg
Jugendamt Stadt Brandenburg
Stadtjugendamt
Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen
Wiener Str. 1
14772 Brandenburg
Telefon: 03381 / 58-5001
E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de
Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg
Anzahl: 31 stimmberechtigte oder beratende Mitglieder
Mitglieder siehe unten
http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/stadtverordnete/ausschuesse/
Zuständiges Amtsgericht:
Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Zuständiges Verwaltungsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau Kästner - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)
Frau Kresse - Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2007)
Ina Lübke - ASD, Jugendamt Brandenburg (ab , ..., 2005)
Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg
Mitglieder am 27.06.2012
Name Art der Mitarbeit Herkunft Vertreter
Ute Taege Mitglied SE CDU (1) Olaf Gute
Vera Delfs Mitglied SE CDU (1) Steffen Kissinger
Ines Hampel Mitglied Fraktion CDU (1) Karsten Henke van de Kamp
Frank Gerstmann Mitglied SE SPD (1) Iris Schreiber-Petzel
Dr. Margrit Spielmann stvAussVors Fraktion SPD (1) Irene Schumacher
Birgit Patz Ausschussvorsitzender Fraktion DIE LINKE (1) Horst Maiwald
Andreas Martin Mitglied SE DIE LINKE (1) Heidi Hauffe
Klaus Hoffmann Mitglied Fraktion B90/Die Grünen - Pro Kirchmöser (1) Anette Lang
Hans-Joachim Kynast Mitglied Fraktion Gartenfreunde (1) Andrea Mokros
Jenny Nobis Mitglied SE Stadtsportbund BRB e. V. (1) Niels Haberlandt
Axel Krause Mitglied SE Human. Reg.-verband BRB-Belzig e. V. (1) Heike Puhlmann
Raymund Menzel Mitglied SE Evang. Kirche Berlin-BRB-schl.Oberlaus. (1) Uwe Gau
Andreas Walz Mitglied SE Jugendkulturfabrik BRB e. V. (1) Stefanie Grabow
Wolfgang Reitsch Mitglied SE DRK Kreisverband BRB an der Havel e. V. (1) Astrid Wenke
Dorte Kreutzer Mitglied SE VHS-Bildungswerk für BRB u. Berlin GmbH (1) Silke Schulz
Kerstin Schöbe beratMitgl Fachbereichsleiterin IV (1) Sabine Greiner
Sabine Greiner stvberaMitgl Fachgruppenleiterin
Kornelia Köppe beratMitgl Gleichstellungsbeauftragte
Adelheid Lessen beratMitgl Amtsgericht BRB an der Havel (1) Caroline du Vinage
Adelheid van Lessen (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg / Direktorin am Amtsgericht Brandenburg (ab 01.01.2006, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 21.02.1992 als Richterin am Amtsgericht Hamburg - beurlaubt - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.10.1999 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 08.10.1999 als Direktorin am Amtsgericht Rathenow aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.01.2006 als Direktorin am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2012. 2012: beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschüssen der Stadt Brandenburg und des Landkreis Potsdam-Mittelmark - wer viel zu tun hat, kriegt leicht noch mehr dazu.
Caroline du Vinage (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Richterin am Amtsgericht Brandenburg (ab 11.08.2000, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2018 ab 11.08.2000 als Richter am Amtsgericht Brandenburg aufgeführt. Amtsgericht Brandenburg - GVP 01.09.2012. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg.
Simona Woitkuhn beratMitgl AG Integration u. Grundsicherung
Sylvia Endler beratMitgl Staatliches Schulamt (1) Bärbel Bienert
Simone Noll beratMitgl Gesundheit-, Veterinär-u. Lebensmittelü. (1) Gudrun Rojas
Cathrin Neumann beratMitgl Polizeipräsidium Potsdam/Schutzb. BRB (1) Karina Mollenhauer
Martin Mitrenga beratMitgl Katholisches Pfarramt Heilg. Dreifaltigk
Moritz Harms beratMitgl Kreisschülerrat
Susanne Assmann beratMitgl Kinder- und Jugendbeauftragte
Steffi Preusker beratMitgl Kreiselternrat (1) Sylvana Friesecke
Thomas Reichel beratMitgl Elterninitiative Brandenburg e. V. (1) Uwe Berger
Joachim Damus beratMitgl AG Kindertagesstätten (1) Astrid Wenke
Silvia Wagenbreth beratMitgl AG Hilfen zur Erziehung (1) Angelika Hübner
Cecile Anette Templin beratMitgl AG Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (1) Niels Haberlandt
http://www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/stadtverordnete/ausschuesse/
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad Belzig
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-belzig.de
Familienberatung Brandenburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-brandenburg.de
Familienberatung Burg
überregionale Beratung
http://familienberatung-burg.de
Familienberatung Nauen
überregionale Beratung
http://familienberatung-nauen.de
Familienberatung Werder
überregionale Beratung
http://familienberatung-werder.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft
Beratungsstelle f. Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen und im Schwangerschaftskonflikt
Parduin 9
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 2122890
E-Mail: parduin@ejf.de
Internet: http://www.ejf-lazarus.de
Träger: EJF-Lazarus gAG
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Sozialberatung
Beratungsstelle f. Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung
Magdeburger Str. 1
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 794480
E-Mail: brandenburg-havel@donumvitae.org
Internet: http://www.donumvitae.org
Träger: donum vitae e.V.
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung, Partnerberatung
pro familia Beratungsstelle Brandenburg
Steinstr. 8
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 / 211720
E-Mail: brandenburg@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Partnerberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene Leistung
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Stadt Brandenburg an der Havel Amt für Jugend, Soziales und Wohnen
Wiener Str. 1
14772 Brandenburg
Telefon: 03381 / 58-5001
E-Mail: sozialamt@stadt-brandenburg.de
Internet: http://www.stadt-brandenburg.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, Schuldner- und Insolvenzberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung
Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Kinder/Jugend/Familie
Potsdamer Str. 18
14776 Brandenburg
Telefon: 03381 / 533-0
E-Mail: jugendamt@potsdam-mittelmark.de
Internet: http://www.potsdam-mittelmark.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für die Stadt Brandenburg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus Brandenburg
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es in Brandenburg noch nicht, da die politisch und fachlich Verantwortlichen der Stadt an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch die Stadt einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Brandenburg
Autonomes Frauen- und Kinderschutzhaus
14770 Brandenburg
Telefon: 03381 / 301327
E-Mail: info@frauenhaus-brandenburg.de
Internet:
Träger: Unabhängiger Frauenverband Brandenburg e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Krisenintervention, Jugendberatung, Zufluchtswohnungen
VHS-Bildungswerk GmbH
Neustädtische Wassertorstr. 16-17
14776 Brandenburg an der Havel
Vera Schulz (Leiterin)
Telefon: 03381 7937711
E-Mail: brandenburg@vhsbw.de
Internet: https://bildungswerk.de/ueber-uns/standorte/brandenburg-an-der-havel/
Tätigkeitsfelder:
Berufsvorbereitung
Aktivierung und Vermittlung
Berufsausbildung
Kinder- und Jugendhilfe:
Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer gem.: § 30 SGB VIII,
Sozialpädagogische Familienhilfe gem.: § 31 SGB VIII,
Intensive Sozialpäd.
Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige/ Nachbetreuung
gem.: § 41 SGB VIII
Ausbildungsbegleitende Hilfen
Jugendsozialarbeit
Berufliche Integration
KiTa und Hort „Windrad“
Besuchszwang für Väter
Nur Verlierer vor Gericht
erstellt 21.11.07, 15:10h
*Karlsruhe/dpa.* In diesem Prozess kann es nur Verlierer geben. Der
Vater, der seinen eigenen Sohn nicht sehen will und dafür sogar vor das
Bundesverfassungsgericht zieht. Die Mutter, die ihren früheren Geliebten
zu den Besuchen mit dem Jungen zwingen will. Und vor allem den
inzwischen Achtjährigen, der nach Ansicht von Experten sowohl von seinem
Vater wie auch von der Mutter verstoßen oder benutzt wird. Im Saal des
Bundesverfassungsgerichts ist am Mittwoch die Betroffenheit in der
mündlichen Verhandlung deutlich zu spüren. In den kommenden Monaten muss
das höchste deutsche Gericht nun darüber urteilen, ob ein Elternteil
gegen den deutlichen eigenen Willen sein Kind besuchen muss.
Der Fall hat auch für die Verfassungsrichter Seltenheitswert. Meist tun
Väter auch nach einem folgenreichen Seitensprung alles, um wenigstens
einige Stunden mit ihren unehelichen Kindern verbringen zu dürfen. Der
42-jährige Mann aus Brandenburg unternimmt dagegen alles, um seinen
außerehelichen Sohn nicht sehen zu müssen. Er befürchtet, dass sich
seine Ehefrau sonst von ihm trennen würde. Seine Argumente: Das im
Grundgesetz garantierte Grundrecht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit werde durch einen sogenannten Umgangszwang ebenso
verletzt wie seine gesetzlich geschützte eheliche Familie gefährdet. Er
will «Zahlvater» sein, mehr nicht. Ihr Mandant habe den inzwischen in
einem Heim wohnenden Jungen noch nie gesehen und von Anfang an jede
persönliche Beziehung abgelehnt, betont Anwältin Heike Hase.
Mit offenem Verständnis für seine Verfassungsbeschwerde kann der
42-Jährige bei den Karlsruher Richtern nicht rechnen. Juristen,
Jugendschützer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonen
allerdings in der mündlichen Verhandlung, es müsse das Wohl des Kindes
im Mittelpunkt stehen. Dies wird nach Überzeugung der Ministerin in der
zur Prüfung vorliegenden Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG)
Brandenburg nicht deutlich genug gewichtet. Die Richter hatten vor drei
Jahren entschieden, dass der Junge einen rechtlich durchsetzbaren
Anspruch hat, seinen Vater zu sehen. Weigere sich dieser, müsse er ein
Zwangsgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen.
«Ob zwischen dem Wohl des Kindes und dem Zwang zur Vollstreckung in
diesem Fall richtig abgewogen wurde, daran habe ich meine Zweifel»,
kritisiert Zypries. Ein Verfahrenspfleger könnte ihrer Ansicht nach als
«Anwalt des Kindes» eingesetzt werden. Die bestehende Rechtslage gebe
den Richtern bereits «hinreichend Spielraum» für eine Entscheidung.
Kommendes Jahr will die Bundesregierung das Gesetz sogar noch
verschärfen: Kann bisher nur Zwangsgeld vor einem Treffen ausgesprochen
werden, so sollen verpasste Termine mit dem Kind künftig mit einem
Bußgeld bestraft werden.
Der Bundesvorsitzende des Vereins «Väteraufbruch für Kinder» setzt sich
gegen die Verfassungsbeschwerde ein: «Vom Vater werden bei einem solchen
Treffen keine Gefühle von unauslotbarer Tiefe verlangt», meint Ulrich
Mueller. Einem Vater sei der Umgang mit seinem Kind zuzumuten, diese Tür
zum Zwang dürfe nicht durch das Gericht geschlossen werden. Dagegen
warnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter vor den
Zwangsbesuchen. «Es ist unwahrscheinlich, dass es gelingt, durch
gerichtlichen Zwang eine positive Vater-Kind-Beziehung herzustellen»,
heißt es in der Stellungnahme des Verbands zu dem Fall.
Eher unklar sind nach wie vor die Beweggründe der Mutter, die den Stein
ins Rollen gebracht hatte. Nach Auffassung des Ex-Liebhabers geht es
seiner früheren Geliebten lediglich darum, die einstige Beziehung zu ihm
wiederzubeleben.
Eine Mitarbeiterin der Stadt Brandenburg vermochte schließlich, ein
wenig Licht in die Gefühlslage des Jungen zu bringen: Der Kleine lebe
seit einiger Zeit in einem Heim, sagte die Sozialpsychiaterin. «Es ist
aber nach unserer Ansicht nicht sein ausgesprochener Wille, Kontakt zu
seinem Vater zu haben», betonte sie. «Er hat keine Idee, wer oder wie
sein Vater ist.» Ein erzwungenes Treffen könne entwicklungsstörend
wirken. Die Mutter selbst verteidigte ihre Position zumindest nicht
öffentlich: Sie hat ihre Geschichte exklusiv einem Internet-TV-Sender
verkauft.
Kommentar Väternotruf:
Wie im Märchen von des Fischers Frau, den alleinerziehenden (Mütter)Verband VAMV, kann es niemand recht machen. Erst klagen die Jammerdamen von diesem Verband, dass Väter keinen Umgang wahrnehmen und wenn dann mal das Oberlandesgericht Brandenburg aus der Reihe der konservativen Oberlandesgerichtes heraustanzt und einen trägen Vater zu Kontakten mit seinem Sohn verpflichtet, dann ist es denn Alleinvertretungsdamen des VAMV`s auch wieder nicht recht.
Am besten man entzieht diesem Verband die staatliche Alimentierung, dann klappt das ganze Gebilde sicher recht schnell in sich zusammen.
21.11.2007