Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Cochem-Zell

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Landkreis Cochem-Zell

Endertplatz 2

56812 Cochem

 

Telefon: 02671 / 61-0

Fax: 02671 / 61-111

 

E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de

Internet: www.cochem-zell.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Cochem-Zell (08/2020)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

 

Der Landkreis Cochem-Zell ist ein Landkreis in der nördlichen Mitte von Rheinland-Pfalz. Er grenzt im Westen an den Landkreis Vulkaneifel, im Norden an den Landkreis Mayen-Koblenz, im Osten an den Rhein-Hunsrück-Kreis und im Süden an den Landkreis Bernkastel-Wittlich.

 

Bundesland Rheinland-Pfalz

Städte und Gemeinden:

 

(Einwohner am 31. Dezember 2007[2])

Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden:

Sitz der Verbandsgemeinde *

* 1. Verbandsgemeinde Cochem [Sitz: Cochem]

1. Beilstein (147)

2. Bremm (849)

3. Briedern (314)

4. Bruttig-Fankel (1185)

5. Cochem, Stadt * (5059)

6. Dohr (696)

7. Ediger-Eller (1056)

8. Ellenz-Poltersdorf (873)

9. Ernst (Mosel) (580)

10. Faid (1134)

11. Greimersburg (712)

12. Klotten (1379)

13. Mesenich (300)

14. Nehren (106)

15. Senheim (570)

16. Valwig (447)

17. Wirfus (196)

 

* 2. Verbandsgemeinde Kaisersesch

1. Brachtendorf (282)

2. Düngenheim (1311)

3. Eppenberg (254)

4. Eulgem (214)

5. Gamlen (550)

6. Hambuch (699)

7. Hauroth (311)

8. Illerich (720)

9. Kaifenheim (840)

10. Kaisersesch, Stadt * (2945)

11. Kalenborn (220)

12. Landkern (929)

13. Laubach (689)

14. Leienkaul (351)

15. Masburg (1089)

16. Müllenbach (700)

17. Urmersbach (461)

18. Zettingen (256)

 

* 3. Verbandsgemeinde Treis-Karden

1. Binningen (699)

2. Brieden (135)

3. Brohl (375)

4. Dünfus (309)

5. Forst (Eifel) (401)

6. Kail (304)

7. Lahr (180)

8. Lieg (420)

9. Lütz (374)

10. Möntenich (149)

11. Mörsdorf (686)

12. Moselkern (633)

13. Müden (Mosel) (659)

14. Pommern (505)

15. Roes (535)

16. Treis-Karden * (2286)

17. Zilshausen (321)

 

* 4. Verbandsgemeinde Ulmen

1. Alflen (850)

2. Auderath (639)

3. Bad Bertrich (933)

4. Beuren (Eifel) (480)

5. Büchel (Eifel) (1148)

6. Filz (93)

7. Gevenich (655)

8. Gillenbeuren (229)

9. Kliding (215)

10. Lutzerath (1468)

11. Schmitt (159)

12. Ulmen * (3278)

13. Urschmitt (271)

14. Wagenhausen (63)

15. Weiler (324)

16. Wollmerath (204)

 

* 5. Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

1. Alf (913)

2. Altlay (500)

3. Altstrimmig (350)

4. Blankenrath (1739)

5. Briedel (1057)

6. Bullay (1530)

7. Forst (Hunsrück) (56)

8. Grenderich (437)

9. Haserich (216)

10. Hesweiler (145)

11. Liesenich (324)

12. Mittelstrimmig (437)

13. Moritzheim (149)

14. Neef (488)

15. Panzweiler (263)

16. Peterswald-Löffelscheid (762)

17. Pünderich (908)

18. Reidenhausen (187)

19. Sankt Aldegund (663)

20. Schauren (413)

21. Sosberg (179)

22. Tellig (285)

23. Walhausen (207)

24. Zell (Mosel), Stadt * (4251)

 

 

 

Jugendamt Landkreis Cochem-Zell

Kreisjugendamt

https://www.cochem-zell.de/kv_cochem_zell/Unsere%20Themen/Familie%20&%20Jugend/

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Cochem-Zell

Mitgliederliste siehe unten

https://sessionnet.krz.de/cochem-zell/bi/kp0040.asp?__kgrnr=12&

 

 

Zuständiges Amtsgericht:

Amtsgericht Cochem

 

 

Väternotruf Cochem

Markus Haupts  

Oberer Weg 4  

56812 Cochem  

Telefon: 02671 / 9171755  

E-Mail: markushaupts@web.de

Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Manfred Lengowski - Referatsleiter im Jugendamt Landkreis Cochem-Zell (ab , ..., 2008)

Stephan Weber - Amtsleiter Jugend und Familie / Jugendamt Landkreis Cochem-Zell (ab , ..., 2020)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Boos - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Cochem-Zell (ab , ..., 2017) 

Barbara Petry - Jugendamt Cochem-Zell(ab , ..., 2007) 

Barbara Petry - Jugendamt Cochem-Zell (ab , ..., 2007)

 

 

Jugendhilfeausschuss Landkreis Cochem-Zell

Mitgliederliste mit Stand vom 01.07.2020 unvollständig, es fehlen Angaben zu entsendenen Trägern und Institutionen

Vorsitzender
Landrat Manfred Schnur CDU Mitglied 02.11.2007
Erste Kreisbeigeordnete
Anke Beilstein CDU Beratendes Mitglied 04.07.2014 Erste Kreisbeigeordnete
Kreisbeigeordneter
Thomas Basten FDP Beratendes Mitglied 19.08.2019 Kreisbeigeordneter
Bernd Schuwerack SPD Beratendes Mitglied 19.08.2019 Kreisbeigeordneter
Jugendhilfeausschuss
Ilona Batta Stellvertreter 19.08.2019
Dietmar Bauer Beratendes Mitglied 19.08.2019
Rainer Brauburger Stellvertreter 19.08.2019
Hedwig Brengmann Beratendes Mitglied 19.08.2019
Carmen Donhauser Beratendes Mitglied 19.08.2019
Karl Dumont freier Träger der Jugendhilfe (Caritasverband Mitglied 04.07.2014
Harald Ehses Beratendes Mitglied 19.08.2019
Theresa Göbel SPD Mitglied 19.08.2019
Stefan Gorges-Beyer Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Dr. Christine Haller Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Günter Hammes SPD Stellvertreter 06.07.2009 Jugendverband (Kreisfeuerwehrverband)
Manfred Hamza Mitglied 04.07.2014 Jugendverband (Kreisfeuerwehrverband)
Ernst Hilger Dr. Beratendes Mitglied 19.08.2019
Stephan Hilken Bündnis 90 / Die Grünen Stellvertreter 19.08.2019
Silke Jenkins Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Sven Kaboth Beratendes Mitglied 19.08.2019

Sven Kaboth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1978) - Richter am Amtsgericht Cochem / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Cochem (ab , ..., 2020, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.08.2010 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2022 ab 16.08.2015 als Richter am Amtsgericht Cochem aufgeführt. Amtsgericht Montabaur - GVP 02.04.2012: Richter auf Probe / Strafsachen. Amtsgericht Montabaur - GVP 13.06.2013: Richter auf Probe / halbe Stelle / Zivilsachen. 2016: Familiensachen - Abteilung 24. 2020: stellvertretender Direktor am Amtsgericht Cochem. 2020: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Cochem-Zell. Landgericht Koblenz - 2024: Justizmedienstelle - Zivilsachen.

Jasmina Koll Beratendes Mitglied 19.08.2019
Günter Labonte SPD Mitglied 04.07.2014 in der Jugendhillfe erfahrene od. tätige Person
Wolfgang Lambertz CDU Mitglied 19.08.2019
Birgit Laux Beratendes Mitglied 19.08.2019
Diane Lauxen CDU Mitglied 04.07.2014 in der Jugendhilfe erfahrende Person
Doris Linden Stellvetr. beratendes Mitglied 19.11.2019
Thomas Mauer Beratendes Mitglied 19.08.2019
Jürgen Mesenich FWG Mitglied 19.08.2019
Hildegard Moritz CDU Mitglied 19.08.2019
Diane Regnier Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Birgit Reuter Mitglied 19.08.2019
Bettina Salzmann stellvertretende Vorsitzende Stellvertreter 07.11.2014
Alison Sausen SPD Stellvertreter 19.08.2019
Stefanie Scheit Stellvetr. beratendes Mitglied 19.11.2019
Thomas Schmittgen Beratendes Mitglied 19.08.2019
Karl Heinz Simon SPD Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Alfred Steimers CDU Beratendes Mitglied 19.08.2019
Marco Steuer CDU Stellvertreter 19.08.2019
Annika Vogelsang Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Julia Christina Walter CDU Stellvertreter 19.08.2019
Karl-Josef Waßweiler Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Oliver Wilczynski Stellvertreter 02.10.2019
Rudolf Zavelberg Stellvetr. beratendes Mitglied 19.08.2019
Kerstin Zimmer Beratendes Mitglied 19.08.2019

44 Sätze

https://sessionnet.krz.de/cochem-zell/bi/kp0040.asp?__kgrnr=12&

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Cochem

überregionale Beratung

http://familienberatung-cochem.de

 

 

Familienberatung Koblenz

überregionale Beratung

http://familienberatung-koblenz.de

 

 

Familienberatung Mayen

überregionale Beratung

http://familienberatung-mayen.de

 

 

Familienberatung Prüm

überregionale Beratung

http://www.familienberatung-pruem.de

 

 

Familienberatung Wittlich

überregionale Beratung

http://familienberatung-wittlich.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Lebensberatung Cochem Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle

Moselstr. 23

56812 Cochem

Telefon: 02671 / 7735

E-Mail: lb.cochem@bistum-trier.de

Internet: http://www.lebensberatung.info

Träger: Bistum Trier

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, online-Beratung.

Mitarbeiter/innen - 2022: Nur Frauen im Team, kannst du als Mann also vergessen den Laden. Esther Thönnes - Leiterin der Beratungsstelle, Psychologin M.Sc., Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF), Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG); Pia Blümling - Verwaltungsangestellte, Erste Ansprechpartnerin, Sekretariat und Verwaltung; Katrin Dinges - Verwaltungsangestellte, Erste Ansprechpartnerin, Sekretariat und Verwaltung; Doris Blesius - Diplom Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin; Systemische Paar- und Familientherapeutin (IPF und DFS), Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG), Simone Ibald-Strauch - Diplom Sozialpädagogin (FH), Erziehungs- und Familienberaterin (bke), Entwicklungspsychologische Beraterin (bke), Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (BAG); Alexandra Paas - Diplom Sozialpädagogin, Systemische Beraterin (DGSF); Inga Schwab - Diplom-Sozialpädagogin (FH), Systemische Therapeutin / Familientherapeutin (DGSF), MBSR-Lehrerin, (achtsamkeitsbasierte Stressreduktion) - https://www.cochem.lebensberatung.info/unser-team/

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Cochem-Zell

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Cochem-Zell

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Cochem-Zell

 

 

SPP Reuter

Sozialpädagogische Praxis

Birgit Reuter

56756 Kaisersesch

Telefon: 02653 / 913315

Internet: http://spp-reuter.de

Mitarbeiter/innen: Birgit Reuter, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (VT), Gesamtleitung SPP Reuter

 

 


 

 

Mutter wirft Baby in Mülltonne

Rheinland-Pfalz

02.09.2008, 14:32

Eine 29-jährige Frau aus dem rheinland-pfälzischen Brohl hat gestanden, ihren neugeborenen Sohn in die Biotonne eines Restaurants gelegt zu haben. Offenbar lebte er zu dem Zeitpunkt noch.

Eine 29-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind in eine Abfalltonne eines Restaurants in Andernach (Rheinland-Pfalz) gesteckt haben. Das in ein Handtuch gewickelte tote Baby war am Montag in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen zwischen Speiseresten gefunden worden, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag mitteilte.

Die Mutter, die bei einem Restaurant in Andernach als Aushilfe in der Küche arbeitet, wurde noch am gleichen Abend festgenommen und gestand die Tat

Tatmotiv Eheprobleme?

Sie habe nach eigener Aussage jedoch geglaubt, dass der kleine Junge bereits tot gewesen sei, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Hund.

Wie Hund ausführte, muss das Kind nach den ersten Ergebnissen der noch am Montag durchgeführten Obduktion bei der Geburt gelebt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl wegen Totschlags gegen die 29-Jährige.

Nach Hunds Worten ist die Beschuldigte verheiratet und Mutter von bereits drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren. Als Tatmotiv gehen die Ermittler von Eheproblemen aus. Die Tatverdächtige sollte noch am Dienstag der Haftrichterin vorgeführt werden.

(dpa/AP/grc)

http://www.sueddeutsche.de/panorama/698/308641/text/

 

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 – Verfahren eingestellt

2. Folgemiteilung

2030 Js 57183/08

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des am 01.09.2008 in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen aufgefundenen Säuglings wegen des Vorwurfes des Totschlags eingestellt.

Der 29-Jährigen aus Brohl-Lützing war vorgeworfen worden, das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt gebracht, erstickt und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgt“ zu haben.

Die Beschuldigte wurde auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft am 10.11.2008 aus der Haft entlassen und der Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz durch das Amtsgericht Koblenz aufgehoben, da der gegen sie gerichtete dringende Verdacht des Totschlages nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte.

Nach dem endgültigen Ergebnis der in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Untersuchungen war aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verwesung der Säuglingsleiche nicht mehr festzustellen, ob das Kind nach der Geburt gelebt hat. Es ist daher zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen, dass das Kind bereits vor oder während der Geburt aufgrund eines Sauerstoffmangels und damit eines natürlichen Todes verstorben ist. Die Angaben der Beschuldigten, sie habe das Kind nach der Geburt für tot gehalten, da es weder geschrieen noch sich bewegt hat, ließen sich demnach nicht widerlegen.

Angesichts dieser Beweislage war eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr als wahrscheinlich anzusehen.

Die Beschuldigte wurde über die Möglichkeit belehrt, eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft zu beantragen. Nach § 7 des Strafrechtsentschädigungsgesetzes besteht Anspruch auf Ersatz von Vermögensschaden, sofern dieser nachgewiesen werden kann. Hinzu kommt eine Entschädigung in Höhe von 11 EUR pro Tag der Untersuchungshaft, die vom 02.09.2008 bis 10.11.2008 andauerte.

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

Datum: 22.12.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,7bd792ae-06d5-e111-0104-36169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 

 

Fund einer Säuglingsleiche am 01.09.2008 - Tatverdächtige bereits festgenommen

Erstmitteilung

Am 01.09.2008 gegen 13:30 Uhr wurde in einer Abfallverwertungsfirma in Mayen eine männliche Säuglingsleiche unter den dort angelieferten Speiseresten aufgefunden. Das Baby war in ein Handtuch eingewickelt.

Bereits in den Abendstunden des 01.09.2008 wurde die 29-jährige Mutter des toten Säuglings, die die Schwangerschaft verheimlicht hatte, ermittelt und vorläufig festgenommen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der von der Kriminaldirektion Koblenz geführten Ermittlungen und dem vorläufigen Ergebnis der gestern abend durchgeführten Obduktion besteht der Verdacht, dass die 29-Jährige aus Brohl-Lützing das Kind heimlich auf der Toilette eines Restaurants in Andernach, in dem sie aushilfsweise als Küchenhilfe arbeitete, lebend zur Welt brachte und danach in der Biotonne des Restaurants „entsorgte“.

Die Tatverdächtige gibt zu, das Kind in die Abfalltonne gelegt zu haben. Sie sei nach eigenen Angaben jedoch davon ausgegangen, dass das Baby bereits tot gewesen sei.

Die deutsche Staatsangehörige ist verheiratet und hat bereits drei Kinder im Alter von 9, 7 und 6 Jahre.

Sie wird wegen des Verdachtes des Totschlages heute der Ermittlungsrichterin in Koblenz vorgeführt. Über den genauen Zeitpunkt der Vorführung werde ich aus Sicherheitsgründen keine näheren Angaben machen.

Das Ergebnis der Vorführung wird voraussichtlich am späten Nachmittag durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz veröffentlicht. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.

 

Dr. Horst Hund

Leitender Oberstaatsanwalt

 

 

 

Hintergrundinformationen zur Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag:

Grundsätzlich fällt die Tötung eines Menschen unter den Straftatbestand des Totschlags (§ 212 des Strafgesetzbuches). Diese Vorschrift sieht einen Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren vor. Liegen besondere zusätzliche Merkmale vor, wird die Tat als Mord (§ 211 des Strafgesetzbuches) eingeordnet. Die Mordmerkmale sind ausdrücklich im Gesetz festgelegt und lauten

- Mordlust

- Befriedigung des Geschlechtstriebs

- Habgier

- niedrige Beweggründe

- Heimtücke

- Grausamkeit

- Gemeingefährliche Mittel

- Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat.

Für Mord lautet die Strafandrohung lebenslange Freiheitsstrafe. Nur bei besonderen Strafmilderungsgründen kann das Gericht von der Verhängung dieser Höchststrafe absehen.

Datum: 02.09.2008

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8376-d698-11d4-a73d-0050045687ab,83a361de-4f12-c113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


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