Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Gießen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss
Hausanschrift:
Ostanlage 33 - 45
35390 Gießen
Postanschrift:
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Telefon: 0641 / 9390-0
Fax: 0641 / 33448
E-Mail: Info@lkgi.de
Internet: www.lkgi.de
Internetauftritt des Landkreis Gießen (03/2021)
Visuelle Gestaltung: hausbacken
Nutzerfreundlichkeit:
Informationsgehalt:
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: sehr mangelhaft
Der Landkreis Gießen liegt im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Benachbarte Landkreise sind der Landkreis Marburg-Biedenkopf, der Lahn-Dill-Kreis, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis.
Bundesland Hessen
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2006)
Städte
* 1. Allendorf (Lumda) (4.092)
* 2. Gießen, Universitätsstadt, Stadt mit Sonderstatus (73.958)
* 3. Grünberg (14.136)
* 4. Hungen (12.794)
* 5. Laubach (10.280)
* 6. Lich (13.460)
* 7. Linden [Sitz: Leihgestern] (12.172)
* 8. Lollar (10.110)
* 9. Pohlheim [Sitz: Watzenborn-Steinberg] (18.043)
* 10. Staufenberg (8.307)
Gemeinden
* 1. Biebertal [Sitz: Rodheim-Bieber] (10.311)
* 2. Buseck [Sitz: Großen-Buseck] (13.257)
* 3. Fernwald [Sitz: Steinbach] (6.605)
* 4. Heuchelheim (7.596)
* 5. Langgöns [Sitz: Lang-Göns] (12.132)
* 6. Rabenau [Sitz: Londorf] (5.412)
* 7. Reiskirchen (10.714)
* 8. Wettenberg [Sitz: Krofdorf-Gleiberg] (12.546)
Jugendamt Landkreis Gießen
Kreisjugendamt
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon:
Gießen: 0641 / 9390-9002
Grünberg: 0641 / 9390-6120
Lich: 0641 / 9390-6410
E-Mail: jugendamt@lkgi.de
Jugendhilfeausschuss Landkreis Gießen
Mitglieder siehe unten
https://politik.lkgi.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=21&
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Stefan Becker - Jugend- und Sozialdezernent des Landkreises Gießen (ab , ..., 2008)
Claudia Warnat - Leiterin Fachdienst Jugend (ab , ..., 2012)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau M. Arendt - Jugendamt Landkreis Gießen / Allgemeiner Sozialer Dienst / Außenstelle Lich (ab , ..., 2012)
Jutta Brück - Jugendamt Landkreis Gießen (ab , ..., 2007)
Frau Krombach - Jugendamt Landkreis Gießen / Kindesunterhalt (ab , ..., 2000)
Herr Ruber - Jugendamt Landkreis Gießen / Allgemeiner Sozialer Dienst / Außenstelle Grünberg (ab , ..., 2012)
Uwe Schmidt - Jugendamt Landkreis Gießen / Kindesunterhalt (ab , ..., 2005, ..., 2007)
Hans Happel - Jugendamt Landkreis Gießen (ab , ..., 2014) -10.-12.09.2014: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft.
Frau Weyers-Vogel - Jugendamt Landkreis Gießen / Allgemeiner Sozialer Dienst (ab , ..., 2019)
Jugendhilfeausschuss Landkreis Gießen:
Mitgliederliste Stand 03/2021 unvollständig, es fehlen die beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder
Wahlperiode 2016 - 2021
Mandatsträger:
Name Mitgliedschaft Art der
Mitarbeit Funktion
SPD-Fraktion
Irfan Ortac SPD Ordentliches Mitglied
Peter Pilger SPD Ordentliches Mitglied
Sabine Scheele-Brenne SPD
Ordentliches Mitglied
CDU-Fraktion
Tobias Breidenbach CDU Ordentliches
Mitglied
Ursula Häuser CDU Ordentliches Mitglied
FW-Fraktion
Günther
Semmler FW Ordentliches Mitglied
Verwaltung
Hans-Peter Stock Vorsitz
hauptamtlicher Kreisbeigeordneter
stimmberechtigte Mitglieder
Christian
Betz Ordentliches Mitglied Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Gießen
Holger
Claes Ordentliches Mitglied Diakonisches Werk
Ulrich Dorweiler Ordentliches
Mitglied Caritasverband Gießen e.V.
Jessica Klingelhöfer Ordentliches
Mitglied Kreisjugendring Gießen
Dirk Oßwald Ordentliches Mitglied Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Mitgliedschaft beendet:
Name
Mitgliedschaft Art der Mitarbeit von bis Funktion
SPD-Fraktion
Elisabeth
Langwasser SPD Ordentliches Mitglied 26.09.2016 26.01.2018
Nadeschda
Laudenschleger SPD Ordentliches Mitglied 07.11.2016
CDU-Fraktion
Maren
Müller-Erichsen CDU Ordentliches Mitglied 07.11.2016
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
Sven Stoffer Bündnis 90/DIE GRÜNEN Ordentliches Mitglied 25.03.2014
Verwaltung
Anita Schneider SPD Vorsitz 26.09.2016 30.03.2017 Landrätin
stimmberechtigte Mitglieder
Yvonne Follert Ordentliches Mitglied 26.09.2016
01.03.2019 Kreisjugendring Gießen
Willi Launspach Ordentliches Mitglied
04.11.2016 AWO (Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Gießen-Land)
Gert Seibold
Ordentliches Mitglied 07.11.2016 DRK (Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband
Gießen)
Norman Speier Ordentliches Mitglied 26.09.2016 18.04.2018
Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Gießen-Land
Joachim Tschakert Ordentliches
Mitglied 26.09.2016 29.06.2020 Caritasverband Gießen e.V.
Magnus Schneider
Ordentliches Mitglied 21.09.2020 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
AfD-Fraktion
Nikolaus Pethö AfD Ordentliches Mitglied 26.09.2016 17.01.2019
https://politik.lkgi.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=21&
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Alsfeld
überregionale Beratung
http://familienberatung-alsfeld.de
Familienberatung Bad Nauheim
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-nauheim.de
Familienberatung Gießen
überregionale Beratung
http://familienberatung-giessen.de
Familienberatung Marburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-marburg.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Diakonisches Werk
Gartenstr. 11
35390 Gießen
Telefon: 0641 / 93228-0
E-Mail: holger.claes@diakonie-giessen.de
Internet: http://www.diakonie-giessen.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Sozialberatung, Gruppenarbeit, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Schuldner- und Insolvenzberatung, Beratung für Migranten und Spätaussiedler
pro familia
Liebigstr. 9
35390 Gießen
Telefon: 0641 / 77122
E-Mail: giessen@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de/giessen
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sexualberatung, Partnerberatung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Muk, Sozialberatung, Gruppenarbeit
Mitarbeiter/innen: Herr Schreiner-Weiß (2002)
Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Frankfurter Str. 44
35392 Gießen
Telefon: 0641 / 7948-132
E-Mail: efl.giessen@caritas-giessen.de
Internet: http://www.caritas-giessen.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Mitarbeiter/innen: Herrn Schmid - Caritasverband Gießen (ab , ..., 2007)
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern - Erziehungsberatung -
Frankfurter Str. 44
35392 Gießen
Telefon: 0641 / 7948-132
E-Mail: eb.giessen@caritas-giessen.de
Internet: http://www.caritas-giessen.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Gruppenarbeit, Krisenintervention
Ärztlich-Psychologische Beratungsstelle - Erziehungs- und Familienberatung - Einzel- und Paarberatung
Hein-Heckroth-Str. 28a
35394 Gießen
Telefon: 0641 / 40007-40
E-Mail: mail@erziehungsberatung-giessen.de
Internet: http://www.erziehungsberatung-giessen.de
Träger: Verein für Jugendfürsorge und Jugendpflege e.V.
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Fachdienst Jugend Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641 / 9390-9002
E-Mail: jugendamt@lkgi.de
Internet: http://www.lkgi.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Gießen
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Gießen
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Gießen
Jugendhilfeausschuss Landkreis Gießen:
Mitgliederliste Stand 11/2013 unvollständig
Dr. Robert Horn Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordneter
Isabel de Jesus Domicke Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Maren Müller-Erichsen Ordentliches Mitglied stv. Ausschussvorsitzende
Dr. Gerhard Noeske Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordneter
Birgit Otto Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Sven Stoffer Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordneter
Anne Sussmann Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Ellen Volk Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Peter Welsch Ordentliches Mitglied stv. Ausschussvorsitzender
Ewa Wenig Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Gülsenem Yilmaz Ordentliches Mitglied Kreistagsabgeordnete
Claudia Zecher Ordentliches Mitglied Ausschussvorsitzende
http://www.politik.lkgi.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=7&
Maddalena Fouladfar (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1957) - Richter am Amtsgericht Gießen (ab 06.09.1994, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.09.1994 als Richterin am Amtsgericht Gießen aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Gießen.
Astrid Keßler-Bechthold (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Gießen (ab 03.06.2013, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.05.2000 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 ab 02.11.2002 als Richterin am Amtsgericht Gießen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.06.2013 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Gießen aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 244. 2016: Abteilungsleiterin - Familiensachen. 2008, ..., 2017: Mediensprecherin Zivilsachen und FG-Sachen. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Gießen. Entfremdung der Kinder von ihrem Vater Professor Dr. Christidis: "... Im Jahr 2009 zeigte Christidis dann offen Verständnisprobleme mit dem Umgang des Familiengerichts in einer weiteren Sorgerechtsangelegenheit: Trotz gemeinsamen Sorgerechts hatte seine geschiedene Frau in seiner Abwesenheit die beiden Söhne beschneiden lassen. Als Begründung führte sie an, dies sei (Zitat) „später schöner für die Frauen“. Während der einzigen zwei Wochen, die der Vater in diesem Jahr verreist und nur telefonisch erreichbar war, zerrte sie die Kinder zum Urologen und gab an, über die alleinige elterliche Sorge zu verfügen. Eine Strafanzeige fruchtete nicht: Die Staatsanwaltschaft Gießen erachtete die Falschbeurkundungen der Mutter als Versehen. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main eingesetzte Staatsanwältin beurteilte sogar die Genitalverstümmelung der Kinder als „Schönheitsideal“ und deshalb als kindeswohldienlich. Der Professor zog vor das Familiengericht: Wenn Kinder von der eigenen Mutter im Namen eines von ihr so verstandenen Frauenrechts genital verstümmelt werden, ist ein gemeinsames Sorgerecht nicht mehr praktizierbar. Die zuständige Gießener Richterin Keßler-Bechtold teilte diese Auffassung - und übertrug das alleinige Sorgerecht auf die Kindesmutter. Um keine Fehler zu machen, hatte die Richterin zuvor ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Die beauftragte Psychologin kam, sah - und verschwand. Als die dreimonatige Frist für das Gutachten nahezu verdoppelt war, erklärte der Professor die Sachverständige für befangen: Die Verstümmelung der Kinder lag inzwischen fast ein Jahr zurück, und in der Zwischenzeit hatte er die Kinder nicht einmal fragen können, ob bzw. welcher Terror der Gewaltmaßnahme vorausgegangen war. http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/. Richterin Keßler-Bechtold wird vom Väternotruf nicht empfohlen.
Irfan Ortac, SPD
Elisabeth Langwasser, SPD
Nadeschda Laudenschleger, SPD
Ursula Häuser, CDU
Maren Müller-Erichsen, CDU
Hiltrud Hofmann, Bündnis 90/Die Grünen - http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/72778/freie-jugendhilfe-traeger-fuerchten-eigenes-grab-schaufeln-zu-sollen/
Manfred Schönewolf, Bündnis 90/Die Grünen
Günther Semmler, FW
Die für den Fall des Ausscheidens einer gewählten Bewerberin/eines gewählten Bewerbers vorgesehene Reihenfolge des Nachrückverfahrens ergibt sich aus den vier Wahlvorschlägen, die der Niederschrift als Anlage 4 a bis 4 e beigefügt sind.
2. Wahl der stellvertretenden vom Kreistag vorzuschlagenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gießen:
Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen durch den Wahlvorstand gibt Kreistagsvorsitzender Karl-Heinz Funck das Ergebnis der geheimen Wahlen wie folgt bekannt:
Es haben 77 Kreistagsabgeordnete an der Wahl der vom Kreistag vorzuschlagenden stimmberechtigten Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gießen teilgenommen.
3 Stimmen waren ungültig.
- 12 -
Von den abgegebenen 74 gültigen Stimmen entfallen:
• auf den Wahlvorschlag Nr. 1 mit dem Kennwort: „SPD“ 26 Stimmen
• auf den Wahlvorschlag Nr. 2 mit dem Kennwort: „CDU“ 22 Stimmen
• auf den Wahlvorschlag Nr. 3 mit dem Kennwort: „GRÜNE“ 14 Stimmen
• auf den Wahlvorschlag Nr. 4 mit dem Kennwort: „FW“ 9 Stimmen
• auf den Wahlvorschlag Nr. 5 mit dem Kennwort „DIE LINKE“ 3 Stimmen
Kreistagsvorsitzender Karl-Heinz Funck stellt fest, dass sich nach diesem Wahlergebnis gemäß § 22 KWG folgende Sitzverteilung ergibt:
auf den Wahlvorschlag Nr. 1: 2,81 ?? 2 + 1 = 3 Sitze
auf den Wahlvorschlag Nr. 2: 2,38 ?? 2+ 0 = 2 Sitze
auf den Wahlvorschlag Nr. 3 1,51 ?? 1 + 1 = 2 Sitze
auf den Wahlvorschlag Nr. 4 0,97 ?? 0 + 1 = 1 Sitze
auf den Wahlvorschlag Nr. 5 0,32 ?? 0 + 0 = 0 Sitze
Gewählt sind damit als stellvertretende (vom Kreistag vorgeschlagene) Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Gießen die Kandidatinnen und Kandidaten:
Christa Launspach, SPD
Norman Speier, SPD
Hans-Jürgen Becker, SPD
Dr. Gerhard Noeske, CDU
Reinhard Peter, CDU
Britta Eichelmann, Bündnis 90/Die Grünen
Sven Stoffer, Bündnis 90/Die Grünen
Anne Sussmann, FW
Die für den Fall des Ausscheidens einer gewählten Bewerberin/eines gewählten Bewerbers vorgesehene Reihenfolge des Nachrückverfahrens ergibt sich aus den vier Wahlvorschlägen, die der Niederschrift als Anlage 5a bis 5 e beigefügt sind.
Die Sitzung des Kreistages wird von 19.40 Uhr bis 20.10 Uhr unterbrochen.
3. Wahl der durch die Institutionen und Verbände vorgeschlagenen stimmberechtigten und beratenden Mitglieder sowie deren
Stellvertreter/innen:
Kreistagsvorsitzender Karl-Heinz Funck teilt weiter mit, dass vom Fachdienst Jugend Besetzungsvorschläge für die Positionen von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern, die in das Vorschlagsrecht der freien Trägern der Jugendhilfe und sonstigen Institutionen fallen, unterbreitet wurden.
Diese seien auf einer Liste mit der Kreistagseinladung versandt worden und werden heute bei folgenden Positionen ergänzt:
- 13 -
• Angelika Kämmler als Stellvertreterin aus dem Kreisfrauenbüro.
• Sylvia Löffler als Stellvertreterin der AG Hilfen zur Erziehung
• Manfred Purr als Vertreter/in der AG Jungenarbeit
Außerdem soll heute unter Tagesordnungspunkt 12 unter anderem die Satzung für das Jugendamt aufgrund eines Änderungsantrages der Landrätin Anita Schneider vom 8. September 2011 dahin gehen geändert werden, dass ein Vertreter / eine Vertreterin des Kreisausländerbeirates künftig als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss mitwirken kann und nicht mehr reinen „Gast-Status“ hat. Vor dem Hintergrund sollten vorbehaltlich des In-Kraft-Tretens der Satzungsänderung bereits heute die Vorschläge des Kreisausländerbeirates, nämlich
• Tim van Slobbe als beratendes Mitglied und
• Edin Muharemovic als dessen Stellvertreter
vorsorglich gleich mitgewählt werden.
Diese Positionen der von den Institutionen benannten stimmberechtigten und beratenden Mitglieder sind nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen. Gemäß § 32 HKO in Verbindung mit § 55 Abs. 3 HKO können – wenn niemand widerspricht – diese Wahlen offen und en bloc durchgeführt werden.
Der Kreistag wählt weiter (auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe)
Holger Claes (Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. -Regionales Diakonisches Werk Gießen) - Leiter des Diakonischen Werkes http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/72778/freie-jugendhilfe-traeger-fuerchten-eigenes-grab-schaufeln-zu-sollen/
Joachim Tschakert (Caritasverband Gießen e.V. )
Magnus Schneider (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband) - Geschäftsführer Lebenshilfe http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/72778/freie-jugendhilfe-traeger-fuerchten-eigenes-grab-schaufeln-zu-sollen/
Gert Seibold (Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Gießen)
Willi Launspach (Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Gießen-Land)
Yvonne Follert (Kreisjugendring Gießen)
zu stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und
Detlev Detering (Diakonisches Werk in Hessen und Nassau e.V. Regionales Diakonisches Werk Gießen)
Ulrich Dorweiler (Caritasverband Gießen e.V. )
Astrid Dietmann-Quurck (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtverband)
Ernst Klingelhöfer (Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Gießen) - Landrat a.D. http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/72778/freie-jugendhilfe-traeger-fuerchten-eigenes-grab-schaufeln-zu-sollen/
Kornelia Jitschin (Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Gießen-Land)
Sandra Sacher (Kreisjugendring Gießen)
zu deren Stellvertreter/innen.
Weiter wählt der Kreistag zu beratenden Mitgliedern:
- 14 -
a) Hans-Jürgen Hoerder als Vertreter der evangelischen Kirche
und
Claudia Dörfler als dessen Stellvertreterin,
b) Sandra Sacher als Vertreterin der katholischen Kirche
und
Markus Horn als deren Stellvertreter,
c) Rolf Bayer als Vertreter des Staatlichen Schulamtes
und
Volker Karger als dessen Stellvertreter,
d) Barbara Pohl-Hondrich als Ärztin des Gesundheitsamtes
und
Dr. Eleonore Föller-Gaudier als deren Stellvertreterin,
e) Mandalena Fouladfar als Vormundschafts-, Familien- oder Jugendrichterin
und
Astrid Keßler-Bechthold als deren Stellvertreterin,
f) Norbert Schneider als Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit
und
Hartmut Stapf als dessen Stellvertreter,
g) Ulrike Eifler als Vertreterin des örtlichen Deutschen
Gewerkschaftsbundes
und
Dr. Ulf Immelt als deren Stellvertreter,
h) Bernhard Ortmann als Vertreter des Landessportbundes
und
Nina Wüst als dessen Stellvertreterin,
i) Antje Suppmann als Jugendkoordinatorin des
Polizeipräsidiums Gießen
und
Rainer Reeh als deren Stellvertreter,
j) Heidemarie Lippold als Vertreterin des Kreisfrauenbüros
und
Angelika Kämmler als deren Stellvertreterin,
k) je eine Vertreterin oder ein Vertreter von anerkannten Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, nämlich Christine Rinn als Vertreterin der AG Tagesbetreuung
- 15 -
und
Elke Bär als deren Stellvertreterin,
Anja Lorenz als Vertreter der AG Jugendberufshilfe
und
Wolfgang Balser als deren Stellvertreter,
Detlev Detering als Vertreter der AG Hilfen zur Erziehung
und
Sylvia Löffler als dessen Stellvertreterin,
Anne Moor als Vertreterin der AG Mädchenarbeit
und
Silke Arbeiter-Löffert als deren Stellvertreterin,
Manfred Purr als Vertreter der AG Jungenarbeit
und
Rolf-Martin Barth als dessen Stellvertreter,
Rolf-Martin Barth als Vertreter der AG Ortsjugendpflegen
und
Nathalie Liebing als dessen Stellvertreterin,
l) Tim van Slobbe als Vertreter des Kreisausländerbeirates
und
Edin Muharemovic als dessen Stellvertreter.
http://www.politik.lkgi.de/bi/kp0040.asp?__kgrnr=7&
Urheberrecht als Krücke für Zensur
Landkreis Gießen ./. Andrea Jacob
- wegen Urheberrecht -
Landgericht Frankfurt am Main - 2-03 O 151/13 -
Güteverhandlung am 07.11.2013
Dr. Frowin Kurth (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1955) - Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main (ab 02.08.2001, ..., 2013)
Wollte der Landkreis Gießen mit der erbärmliche Krücke des Urheberrechtes Frau Andrea Jacob mundtot machen?
Mit Urteil vom 07.11.2013 wies das Landgericht Frankfurt am Main den Antrag des Landkreis Gießen ab. Eine Niederlage für die Zensur, ein Sieg für die Informationsfreiheit. Die Kosten des vom Landkreis Gießen angestrengten Verfahrens müssen bedauerlicherweise auch die Steuerzahler/innen tragen, denn im Landkreis Gießen wird keiner der Verantwortlichen zur Kasse gebeten.
Politisch korrekt wäre es, diese unnötig verursachten Kosten direkt den Verantwortlichen im Landkreis Gießen aufzuerlegen.
Freie Jugendhilfe-Träger fürchten, eigenes Grab schaufeln zu sollen
von Landkreis Gießenam 01.11.2012
Gießen | Engagierte Diskussionen hatte ein Antrag des Fachausschusses Jugendhilfeplanung und -entwicklung bei der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Gießen ausgelöst. Nach Erläuterung durch dessen Vorsitzende Hiltrud Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) soll eine Planungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, mithilfe derer die bestehenden Angebote freier Träger im Bereich der Jugendhilfe für den Landkreis bewertet werden und zugleich Vorschläge für die Prioritäten im Haushaltsjahr 2014 abgeleitet werden können. Der Landkreis hat seit 2004/05 leistungsorientierte Verträge mit rund 50 Trägern im Umfang von über 2 Mio. Euro jährlich. Diese übernehmen für den Landkreis gesetzliche Pflichtaufgaben, beispielsweise Schuldner-, Jugend- und Drogen- oder psychosoziale Beratung.
...
Holger Claes, Leiter des Diakonischen Werks in Gießen, unterstrich, dass die Entscheidung über die Verteilung der Mittel von der Politik getroffen werden muss. Ein Gremium wie der Jugendhilfeausschuss könne aber im Vorfeld des Urteils helfen und eine fachliche Einschätzung dazu abgeben. Auch Ernst Klingelhöfer, Landrat a.D. und für das DRK Mitglied im Jugendhilfeausschuss, appellierte an das Gremium, dem Antrag zuzustimmen. Nur so könne man Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Zudem müsse besonders im Sozialbereich große Sorgfalt walten, eine umfassende Inspektion der geförderten Angebote sei daher ohnehin notwendig.
„Eine Revision der Angebote ist im Grunde überfällig. Wir sollten uns die Muße nehmen und das gesamte Spektrum fachlich durchleuchten“, fasste Dirk Oßwald die Diskussion zusammen. Entschieden hat sich der Jugendhilfeausschuss schließlich entgegen der Gegenstimmen für einen abgeänderten Antrag, bei dem sämtliche Angebote in den kommenden Monaten in einem strukturierten Prozess zusammen mit der Stadt Gießen wie geplant „unter die Lupe“ genommen werden. Bei der Zusammenstellung der Leistungen soll aber wegen der Unterschiedlichkeit keine „Priorität“ erstellt werden.