Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.  

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.  


 

 

Landkreis Neustadt an der Waldnaab

 

Landratsamt Dienstgebäude B - Neues Schloss

Hausanschrift: Stadtplatz 38

92660 Neustadt a. d. Waldnaab

 

Telefon: 09602 / 79-0

Fax: 09602 / 79-800

 

Landratsamt Dienstgebäude A - Altes Schloß

Hausanschrift:

Stadtplatz 36

92660 Neustadt a. d. Waldnaab

Telefon: 09602 / 79-0

Fax: 09602 / 79-800

 

E-Mail: poststelle@neustadt.de

Internet: www.neustadt.de

 

 

Internetauftritt des Landkreis Neustadt an der Waldnaab (08/2017)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal:

 

 

Der Landkreis Neustadt an der Waldnaab (amtlich: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab) liegt im Norden des bayerischen Regierungsbezirks der Oberpfalz. Benachbart sind im Norden der Landkreis Tirschenreuth, im Osten der tschechische Plzeňský kraj, im Süden die Landkreise Schwandorf und Amberg-Sulzbach sowie im Westen der Landkreis Bayreuth. Die kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz ist rundum vom Landkreis Neustadt umgeben. Die Landkreise Neustadt und Tirschenreuth und die Stadt Weiden bilden die Region Nordoberpfalz.

 

Bundesland Bayern

Städte und Gemeinden: 

(Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2007)

Städte

1. Eschenbach in der Oberpfalz (4025)

2. Grafenwöhr (6822)

3. Neustadt am Kulm (1301)

4. Neustadt an der Waldnaab (6019)

5. Pleystein (2639)

6. Pressath (4585)

7. Vohenstrauß (7681)

8. Windischeschenbach (5433)

 

Märkte

1. Eslarn (2937)

2. Floß (3521)

3. Kirchenthumbach (3319)

4. Kohlberg (1260)

5. Leuchtenberg (1311)

6. Luhe-Wildenau (3435)

7. Mantel (3009)

8. Moosbach (2511)

9. Parkstein (2320)

10. Tännesberg (1553)

11. Waidhaus (2421)

12. Waldthurn (2088)

 

Gemeinden

1. Altenstadt an der Waldnaab (5011)

2. Bechtsrieth (1072)

3. Etzenricht (1634)

4. Flossenbürg (1720)

5. Georgenberg (1436)

6. Irchenrieth (1155)

7. Kirchendemenreuth (909)

8. Pirk (1839)

9. Püchersreuth (1624)

10. Schirmitz (2090)

11. Schlammersdorf (913)

12. Schwarzenbach (1152)

13. Speinshart (1141)

14. Störnstein (1483)

15. Theisseil (1238)

16. Trabitz (1385)

17. Vorbach (1047)

18. Weiherhammer (3968)

 

 

Jugendamt Neustadt an der Waldnaab

Kreisjugendamt

Zacharias-Frank-Str. 14

92660 Neustadt a.d. Waldnaab

Telefon 09602 / 79-270

Fax: 09602 / 79-802

E-Mail: Kreisjugendamt@neustadt.de

Internet: http://jugendamt.neustadt.de/FachbereichedesJugendamtes.aspx

 


Jugendamt Landkreis Neustadt an der Waldnaab


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.

Bitte auch Beratenden Mitglieder, die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Angefragt am 04.08.2017.


 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Mitglieder siehe unten

http://www.neustadt.de/DerLandkreis/DerKreistag.aspx

 

 

Amtsgerichte mit Zuständigkeit für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Klaus Egelseer - Amtsleiter im Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Diplom-Sozialpädagoge (ab , ..., 2008)

Bernd M. Zielonka - Stellvertreter Amtsleiter im Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Diplom-Sozialpädagoge (ab , ..., 2008)

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Gabi Ostler - Allgemeiner Sozialdienst / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab (ab , ..., 2017)

 

Frau Höfer - Jugendamt Neustadt an der Waldnaab (ab , ..., 2008)

Martina Hirn - Diplom-Sozialpädagogin / Allgemeiner Sozialdienst / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab (ab , ..., 2008)  - zuständig für die Gemeinden Schlammersdorf, Speinshart, Trabitz, Vorbach

Eva-Maria Höcht - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) -  zuständig für die Gemeinden Neustadt a.d. Waldnaab, Windischeschenbach

Barbara Hösl - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2008) -  zuständig für die Gemeinden Altenstadt a.d. Waldnaab, Bechtsrieth, Etzenricht, Irchenrieth, Kirchendemenreuth, Kohlberg, Luhe-Wildenau, Mantel, Parkstein, Pirk, Schirmitz

Norbert Meister - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Eschenbach i.d. OPf., Pressath, Weiherhammer

August Schmidt - Diplom-Sozialpädagoge / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Kirchenthumbach, Neustadt am Kulm

Carolin Schmidt - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Floß, Flossenbürg, Georgenberg, Grafenwöhr, Leuchtenberg, Püchersreuth, Schwarzenbach, Störnstein, Tännesberg, Theisseil, Waldthurn

Christina Schöfer - Diplom-Sozialpädagogin / Jugendamt Neustadt an der Waldnaab / Allgemeiner Sozialdienst (ab , ..., 2007, 2008) - zuständig für die Gemeinden Eslarn, Moosbach, Pleystein, Vohenstrauß, Waidhaus

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Mitgliederliste mit Stand vom 04.08.2017 unvollständig, es fehlen offenbar die Vertreter der Freien Jugendhilfe und die Beratenden Mitglieder.

Jugendhilfeausschuss: (8 Mitglieder)
Mitglieder: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter
Forster Karolina Schicketanz Ernst Kirzinger Margit
Kick Christa Hagemann Gabriele, Dr. Baschnagel Dominik
Lehr Peter Brütting Dominik Grötsch Uli, MdB
Nasser Peter Püttner Johannes Nickl Albert
Rosner Rita Münchmeier Uli Schwärzer Max
Steiner Gerhard Pscheidt Bernhard Plößner Manfred
Wappmann Volker, Dr. Lang Andrea Haberkorn Josef
Wiesend Rita Reichold Sonja Kindl Barbara, Dr.

http://www.neustadt.de/DerLandkreis/DerKreistag.aspx

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Amberg

überregionale Beratung

http://familienberatung-amberg.de

 

 

Familienberatung Bayreuth

überregionale Beratung

http://familienberatung-bayreuth.de

 

 

Familienberatung Schwandorf

überregionale Beratung

http://familienberatung-schwandorf.de

 

 

Familienberatung Tirschenreuth

überregionale Beratung

http://familienberatung-tirschenreuth.de

 

 

Familienberatung Weiden

überregionale Beratung

http://praxis-weiden.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung in der Diözese Regensburg

Dr.-Pfleger-Str. 26

92637 Weiden

Telefon: 0961 / 4702328

E-Mail: info@eheberatung-weiden.de

Internet: www.eheberatung-weiden.de

Träger: Diözese Regensburg

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen.

Weltanschaulich neutrale Beratungsstellen scheint es in Weiden nicht zu geben.

 

 

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Nikolaistr. 6 

92637 Weiden 

Telefon: 0961 / 38914-37

E-Mail: eb.weiden-neustadt@t-online.de

Internet:

Träger: Katholische Jugendfürsorge

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes - Amen.

Weltanschaulich neutrale Beratungsstellen scheint es in Weiden nicht zu geben.

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als ersatzweise vorgehaltene staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen 

Staatlich-kommunale Beratungsstellen, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsstellen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Kreisjugendamt Neustadt

Zacharias-Frank-Str. 14

92660 Neustadt (an der Waldnaab)

Telefon: 09602 / 79-2525

E-Mail: kreisjugendamt@neustadt.de

Internet: http://www.jugendamt.neustadt.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, frühe Hilfen

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Landkreis Neustadt an der Waldnaab

 

 

 


 

 

05. November 2008 - Pressemitteilung 14/08

Keine Bewährung nach Vereinbarung des Missbrauchs eines Babys

Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat einem 26-jährigen Landkreisbürger Bewährung versagt, der für 700,- € ein Baby zum sexuellen Missbrauch überlassen bekommen wollte. Das Gericht sah wegen der Schwere der Tat den Vollzug der ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten für erforderlich an.

Das Landgericht Weiden i.d.OPf. hat am 4. November die Berufung eines 26-Jährigen aus dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaabb gegen ein Urteil des Amtsgerichts Weiden i.d.Opf. vom 28.02.2008 verworfen. Der Angeklagte war damals wegen Verabredung zu einem Verbrechung und Besitz kinderpornographischer Schriften, begangen im Juli 2007, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt worden. Er hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts einer 23-jährigen Mutter 700,- € angeboten, wenn diese ihm ihr 7 Monate altes Mädchen für sexuelle Handlungen zur Verfügung stelle. Bei einem vereinbarten Treffen in der Wohnung der Mutter zeigte der Angeklagte das Geld vor, verließ dann aber aus Furcht vor Entdeckung die Wohnung, als die Mutter des Kindes vorgab, ihr Kleinkind erst aus einer Nachbarwohnung holen zu müssen. Tatsächlich befand sich das Kind zum damaligen Zeitpunkt in der Obhut von Pflegeeltern und hatte mit der leiblichen Mutter nur beaufsichtigten Umgang. Bei einer im Rahmen der Ermittlungen erfolgten Wohnungsdurchsuchung waren auf dem Computer des Angeklagten zudem kinderpornographische Bilder gefunden worden. Die Ermittlungen waren dadurch in Gang gekommen, dass die Mutter des Kleinkindes die Polizei über den Sachverhalt informierte.

Ziel des Angeklagten im Berufungsverfahren war es, eine Aussetzung der verhängen Freiheitsstrafe zur Bewährung zu erreichen. Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von VPräsLG Josef Sertl hat zur Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten und einer etwaigen Wiederholungsgefahr ein Sachverständigengutachten erholt. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz im Sinne einer Pädophilie vorliege, die jedoch nicht zu einer Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit zur Tatzeit geführt habe. Wegen des Risikos erneuter pädophiler Taten empfahl der Sachverständige dringend eine sexualmedizinische Behandlung.

Die Kammer sah in ihrem Urteil die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bewährung für nicht gegeben an. Bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr fordert das Gesetz besondere Umstände nach Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten. Hierfür reichte der Kammer die Therapiebereitschaft des Angeklagten, der bislang einen Termin bei einem Sexualtherapeuten wahrgenommen hat, ebenso nicht aus wie die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und sozial eingeordnet in einer langjährigen Beziehung lebt. Vielmehr erfordert die Schwere der Tat nach Ansicht der Kammer den Vollzug der Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/wen/presse/archiv/2008/01666/

 

 


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