Väternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Paderborn

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Stadt Paderborn

Am Abdinghof 11

33098 Paderborn

 

Telefon: 05251 / 88-0

Fax: 05251/ 88-2000

 

E-Mail: info@paderborn.de

Internet: www.paderborn.de

 

 

Internetauftritt der Stadt Paderborn (05/2013)

Visuelle Gestaltung: 

Nutzerfreundlichkeit: 

Informationsgehalt: 

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: 

 

 

Die Universitätsstadt Paderborn (im westfälischen Niederdeutsch: Paterboärn[2]) ist eine über 140.000 Einwohner zählende Großstadt im Osten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist Kreisstadt des Kreises Paderborn, Oberzentrum und Mittelpunkt der Region Hochstift Paderborn. Darüber hinaus gehört Paderborn zur Region Ostwestfalen-Lippe. Kulturell und sprachlich gehört sie zu Norddeutschland.

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Stadtteile:

 

 

Jugendamt Paderborn

Stadtjugendamt

Internet: www.paderborn.de/microsite/jugendamt/index.php

 

 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Paderborn

Mitglieder siehe unten

http://www.paderborn.de/microsite/rathaus/rat/109010100000059334.php?p=2,5

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Paderborn

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

 Willi Zenses - Stadtjugendamt Paderborn / Leitung Sozialbezirk 2 (ab , ..., 2008)

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Frau Berns - Amtsvormund / Stadtjugendamt Paderborn (ab , ..., 2010)

Elisabeth Hennig - Diplom-Sozialpädagogin, Stadtjugendamt Paderborn / Sozialbezirk 2 (ab , ..., 2008, ..., 2012) - http://www.paderborn.de/microsite/jugendamt/das_jugendamt/sozialbezirk2.php

Frau C. Sallen - Stadtjugendamt Paderborn (ab , ..., 2010)

 
Sozialbezirk 1
Der Sozialbezirk 1 liegt im Nord - Westen der Stadt Paderborn. Die Grenzen gehen im Norden bis zum Gewerbegebiet Sennelager, im Osten bis zum Truppenübungsplatz, im Süden bis zur Ahornallee und im Westen bis zur Seenplatte in Sande. 
 
Teamleitung:
Ludwig Koch Tel.: 05251 / 88-1606, E-Mail
 
Stellvertretung der Teamleitung:
Friedhelm Götte Tel.: 05251 / 88-1639, E-Mail
Wolfgang Oetterer Tel.: 05251 / 88-1584, E-Mail
Allgemeiner Sozialer Dienst
Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Betreuung von älteren Menschen
Hildegard Happe Tel.:05251 / 88-1698, E-Mail
Sylvia Kolisko Tel.:05251 / 88-1582, E-Mail
Friedhelm Götte Tel.:05251 / 88-1639, E-Mail
Andreas Sander Tel.:05251 / 88-1571, E-Mail
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Seitenanfang
Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften
Vaterschaftsangelegenheiten, Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen
Wolfgang Oetterer Tel.:05251 / 88-1584, E-Mail
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Seitenanfang
Pflegekinderdienst
Vermittlung und Begleitung der Pflegeverhältnisse, Adoptionsvermittlung
Ruth Rustemeyer Tel.:05251 / 88-1664, E-Mail
 
Sozialbezirk 2
Der Sozialbezirk 2 liegt im Nord - Osten von Paderborn. Innerhalb der Stadt verläuft die Grenze des Ostteils zwischen der Driburger Straße und der Detmolder Straße und umfasst im Norden die Stadtheide. Hinzu kommen die Stadtteile Dahl, Benhausen, Neuenbeken und Marienloh.
 
Teamleitung:
Willi Zenses Tel.: 05251 / 88-1640, E-Mail
 
Stellvertretung der Teamleitung:
Gerhard Koch Tel.: 05251 / 88-1663, E-Mail
Allgemeiner Sozialer Dienst
Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfen zur Erziehung, Betreuung von älteren Menschen
Maria Dunsche Tel.: 05251 / 88-1674, E-Mail
Elisabeth Henning Tel.: 05251 / 88-1572, E-Mail
Claudia Garrell Tel.: 05251 / 88-2862, E-Mail
Beate Michalik Tel.: 05251 / 88-2008, E-Mail
Karin Claes Tel.: 05251 / 88-1573, E-Mail
Christel Breker Tel.: 05251 / 88-0, E-Mail
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Seitenanfang
Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften
Vaterschaftsangelegenheiten, Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtungen
Gerhard Koch Tel.: 05251 / 88-1663, E-Mail
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Seitenanfang
Pflegekinderdienst / Adoptionen
Vermittlung und Begleitung der Pflegeverhältnisse, Adoptionsvermittlung
Veronika Trautmann Tel.: 05251 / 88-1855, E-Mail
Beate Michalik Tel.: 05251 / 88-2008, E-Mail
 
Sozialbezirk 3
Der Sozialbezirk 3 umfasst die Kern- und Südstadt sowie Lieth und Kaukenberg umgrenzt von Bahnhofstr., Friedrichsstr., Heiers-u. Busdorfwall sowie der Bahnlinie in Richtung Osten. 
 
Teamleitung:
Elisabeth Voss Tel.: 05251 / 88-1580, E-Mail
 
Stellvertretung der Teamleitung:
Claudia Wolff Tel.: 05251 / 88-1883, E-Mail
Allgemeiner Sozialer Dienst
Stephanie Oetterer Tel.: 05251 / 88-1568, E-Mail
Mechthild Müller Tel.: 05251 / 88-1645 , E-Mail
Feryal Hasde Tel.: 05251 / 88-1911
Dirk Kampmann Tel.: 05251 / 88-1638, E-Mail
Eva Reike Tel.: 05251 / 88-1980 , E-Mail
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Seitenanfang
Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften
Claudia Wolff Tel.: 05251 / 88-1883, E-Mail
Petra Brockmeyer Tel.: 05251 / 88-1689, E-Mail
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Seitenanfang
Adoptions- und Pflegekinderdienst
Martina Meier Tel.: 05251 / 88-1669, E-Mail
 
Sozialbezirk 4
Zum Sozialbezirk 4 gehören die Stadtteile Elsen, Wewer und der westliche Innenstadtbereich. Die Grenzen verlaufen entlang der Bahnschienen an der Bahnhofstraße, Friedrichstraße, bis zum Bahnübergang an der Detmolder Straße. Dann weiter entlang der Bahnschienen Nordbahnhof bis zu den Fischteichen, entlang der B1 Richtung Elsen
 
Teamleitung:
Ulrike Timmer Tel.: 05251 / 88-1635, E-Mail
 
Stellvertretung der Teamleitung:
Engelbert Schön Tel.: 05251 / 88-1579, E-Mail
Allgemeiner Sozialer Dienst
Britta Borchmeier Tel.: 05251 / 88-1853
Kerstin Schütte Tel.: 05251 / 88-1575, E-Mail
Manfred Oberkirch Tel.: 05251 / 88-1852
Diana Peters Tel.: 05251 / 88-1575, E-Mail
Ulrike Schöning Tel: 05251 / 88-1443, E-Mail
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Amtsvormundschaften / -pflegschaften / Beistandschaften
Engelbert Schön Tel.: 05251 / 88-1579, E-Mail
Angelika Berns Tel.: 05251 / 88-1586, E-Mail
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Seitenanfang
Pflegekinderdienst
Ulrike Schöning Tel: 05251 / 88-1443, E-Mail
Cornelia Thorwesten Tel.: 05251 / 88-1577, E-Mail
 

 

Jugendhilfeausschuss der Stadt Paderborn

Mitgliederliste mit Stand vom 01.05.2013

Fraktion Name Funktion Vertreter

CDU Budde, Holger Mitglied Hoppe, Stephan

CDU Konersmann, Brunhilde Mitglied Naab, Olga

CDU Schaefer, Bernhard Vorsitzende(r) Dohms, Wilhelm

CDU Schnitz-Vossebein, Heike Mitglied Schömer, Hildegunde

SPD Nacke, Detlef Mitglied Steenkolk, Claudia

SPD Stracke, Doris Mitglied Heinemann, Ulrike

Bündnis'90/Die Grünen Tretow-Hardt, Brigitte Mitglied Molkenthin-Keßler, Andrea

FDP Rörig, Christian stv. Vorsitzende(r) Zinn, Elke

DIP Köllner, Roswitha Mitglied Kölling, Helmut

beratende Mitglieder Demir, Ayhan beratendes Mitglied Ergin, Sonja

beratende Mitglieder Gailus, Hans-Werner beratendes Mitglied Menke, Sandra

beratende Mitglieder Hansmann, Burkhard beratendes Mitglied Gall, Peter, 

beratende Mitglieder Hansmeyer, Norman beratendes Mitglied Maurer, Swetlana

beratende Mitglieder Held-Diesel, Sarah beratendes Mitglied Bäsner, Sandra

beratende Mitglieder Keienburg, Pfarrer Christoph beratendes Mitglied Hoffmann, Heike

beratende Mitglieder Meier, Werner beratendes Mitglied Kreifels, Ursula

Werner Meier (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richter am Amtsgericht Bad Oeynhausen / Direktor am Amtsgericht Bad Oeynhausen (ab 14.02.2011, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.05.1997 als Richter am Amtsgericht Lippstadt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 28.02.2003 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt (5. Senat für Familiensachen).  Im Handbuch der Justiz 2010 ab 28.02.2003 als stellvertretender Direktor am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.02.2011 als Direktor am Amtsgericht Bad Oeynhausen aufgeführt. Amtsgericht Bad Oeynhausen - GVP 11.04.2011, 01.01.2013.

Ursula Kreifels (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Richterin am Amtsgericht Paderborn (ab 29.09.1995, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2020 ab 29.09.1995 als Richterin am Amtsgericht Paderborn aufgeführt. 2009, ..., 2011: Präsidiumsmitglied am Amtsgericht Paderborn. 2013: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Paderborn. Amtsgericht Paderborn - GVP 01.01.2022.

beratende Mitglieder Müller, Detlef beratendes Mitglied Fromme, Rainer

beratende Mitglieder Rubens, Tanja beratendes Mitglied Verlinskiy, Volodymyr

beratende Mitglieder Schotten, Josef beratendes Mitglied Langer, Götz

beratende Mitglieder Tegeler, Ingrid beratendes Mitglied Wagner-Thüs, Melanie

Träger der freien Jugendhilfe Ehlers, Harald Mitglied Hoentgesberg, Ursula

Träger der freien Jugendhilfe Hake, Friedhelm Mitglied Wilk, Patrick

Träger der freien Jugendhilfe Heinemann, Jochen Mitglied Funke, Barbara

Träger der freien Jugendhilfe Kersting, Reinhard Mitglied Helling, Günter

Träger der freien Jugendhilfe Krüger, Philip Mitglied Bellmann, René

Träger der freien Jugendhilfe Vormberg, Jutta Mitglied Rottmann, Andrea

http://www.paderborn.de/microsite/rathaus/rat/109010100000059334.php?p=2,5

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Brilon

überregionale Beratung

http://familienberatung-brilon.de

 

 

Familienberatung Delbrück

überregionale Beratung

http://familienberatung-delbrueck.de

 

 

Familienberatung Gütersloh

überregionale Beratung

http://familienberatung-guetersloh.de

 

 

Familienberatung Hofgeismar

überregionale Beratung

http://familienberatung-hofgeismar.de

 

 

Familienberatung Lippstadt

überregionale Beratung

http://familienberatung-lippstadt.de

 

 

Familienberatung Paderborn

überregionale Beratung

http://familienberatung-paderborn.de

 

 

Familienberatung Rheda-Wiedenbrück

überregionale Beratung

http://familienberatung-rheda-wiedenbrueck.de

 

 

Familienberatung Warburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-warburg.de

 

 

Familienberatung Warstein

überregionale Beratung

http://familienberatung-warstein.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

FreiesBeratungsZentrum Paderborn

Bildung, Erziehung & Familienplanung

Nordstraße 8

33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 150950

Internet: www.fbz-pb.de

Träger:

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Partnerberatung, Sexualberatung, Telefonische Beratung, Familienplanungsberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Online-Beratung (anonym und verschlüsselt)

Mitarbeiter/innen: Myriam Fikus, Dipl.-Psychologin, Dipl.-Pädagogin, Leiterin der Beratungsstelle; Peter Schindel, Dipl.-Psychologe; Silke Mehler, Dipl.-Psychologin; Monika Grobe, Dipl.-Sozialpädagogin; Monika Wiegand-Timmermann, Dipl.-Sozialpädagogin; Elke Degner, Dipl.-Sozialpädagogin; Thomas Emmerich, Dipl.-Sozialpädagoge; Verena Votsmeier, Dipl.-Sozialpädagogin; Christiane Illian, Sozialpädagogin B.A.

 

 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Geroldstr. 50 

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / 6888-780

E-Mail: eb-paderborn@caritas-pb.de

Internet: http://www.eb-paderborn.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention

 

 

Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Giersmauer 21 

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / 26071

E-Mail: eheberatung-paderborn@erzbistum-paderborn.de

Internet: http://www.eheberatung-paderborn.de

Träger: Erzbistum Paderborn

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Sexualberatung, Krisenintervention

Manfred Frigger - Leiter der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn. Siehe auch Info unten.

 

 

Trennungs- und Scheidungsberatung

Leostr. 45 

33098 Paderborn

Telefon: 05251 / 29066-21

E-Mail: a.sander@awo-paderborn.de

Internet: http://www.awo-paderborn.de

Träger: Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Sozialberatung

 

 

Diakonie Paderborn-Höxter e.V.

Riemekestr. 12 

33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 54018-3

E-Mail: riemeke@diakonie-pbhx.de

Internet: http://www.diakonie-pbhx.de

Träger:

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Telefonische Beratung

 

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Kreisjugendamtes

Aldegreverstr. 10-14 

33102 Paderborn

Telefon: 05251 / 308-519

E-Mail: jugendamt@kreis-paderborn.de

Internet: http://www.kreis-paderborn.de

Träger: Landkreis

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Partnerberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für die Stadt Paderborn

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Landkreis Paderborn

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhäuser im Landkreis Paderborn

Gleich zwei Frauenhäuser im Landkreis und wo bleibt die Hilfe für Männer im Männerhaus?  

Frauenhaus Paderborn e.V.

Straße: 

33040 Paderborn

Telefon: 05251 / 5151

E-Mail: frauenhaus-paderborn@t-online.de

Internet:

Träger:

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention

 

SkF Frauenhaus Paderborn

Straße: 

33040 Paderborn

Telefon: 05258 / 987480

E-Mail: frauenhaus@skf-paderborn.de

Internet: http://www.skf-paderborn.de

Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)

 

 

Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Paderborn e.V.

Nordstrasse 8

33102 Paderborn

Tel: 05251 / 150954

E-Mail: info@kinderschutzbund-paderborn.de

Internet: www.kinderschutzbund-paderborn.de

 

 


 

 

 

Fall Kardelen - Immer neue Details des grausigen Verbrechens

Donnerstag, 05. Februar 2009 16.33 Uhr

Paderborn (dpa) - Im Mordfall Kardelen werden immer neue Details des grausigen Verbrechens bekannt. Jetzt sind sich die Ermittler sicher, dass die Achtjährige aus Paderborn bereits in der Mietwohnung ihres türkischen Nachbarn Ali Kur missbraucht und ermordet wurde. Die Leiche des türkischstämmigen Mädchens wurde später 60 Kilometer entfernt am Möhnesee im Sauerland entdeckt.

«Wir haben in der Wohnung des Beschuldigten DNA des getöteten Mädchens gefunden», sagte am Donnerstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Horst Rürup. «Aufgrund der weiteren Spurenabgleiche steht nunmehr fest, dass es sich bei der Wohnung auch um den Tatort handelt.»

Rürups Behörde steht in engem Kontakt mit der türkischen Polizei. Denn der flüchtige mutmaßliche Mörder Ali Kur wird in der Region von Izmir vermutet. Auch dort berichteten am Donnerstag Zeitungen groß, dass der Mann auf dem Fahndungsfoto das Mädchen mit den langen braunen Haaren missbraucht, getötet und in einem Wald versteckt haben soll. Kur werde auf der Flucht nicht lange unerkannt bleiben, sagte Rürup.

Für den Fall, dass Ali Kur in der Türkei gefasst wird, rechnen die Staatsanwälte allerdings nicht mit seiner Auslieferung nach Deutschland. Die türkischen Behörden hätten dies den deutschen Ermittlern bereits signalisiert, bestätigte Rürup. Im Falle einer Festnahme planten die türkischen Behörden ein eigenes Strafverfahren gegen Kur. «Wir werden das selbstverständlich respektieren», sagte der Sprecher. In der Türkei steht auf ein solches Verbrechen lebenslang.

«Der Verdächtige steht unter einem hohen Fahndungsdruck», sagte Rürup. «Er könnte in den nächsten Tagen gefasst werden.» Beamte in der westtürkischen Stadt Aydin haben die Suche nach dem 29-Jährigen aufgenommen. In Aydin lebt der Vater von Kur. «Es steht fest, dass der Tatverdächtige mehrere Tage bei Verwandten in der türkischen Region Izmir verbracht hat. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist nach wie vor unbekannt», sagte der Staatsanwalt.

Ali Kur ist nach Zeugenaussagen kurz nach der Tat vom Flughafen Köln-Bonn aus nach Izmir in die Westtürkei geflogen. Ein Polizeisprecher betonte, dass man noch nicht sicher wisse, ob sich Kur derzeit tatsächlich noch in der Türkei aufhalte oder weitergereist sei.

Die Leiche der türkischstämmigen Kardelen war drei Tage nach dem Verschwinden des Mädchens in einem Waldstück am Möhnesee im Sauerland, 60 Kilometer von Paderborn entfernt, gefunden worden. Über die Frage, wie der arbeitslose Verdächtige ohne Führerschein und Auto das tote Kind dorthin gebracht hat, rätseln die Ermittler noch immer. Falls jemand Kur damals seinen Wagen geliehen habe, täte er gut daran, sich zu melden: «Um die Aufklärung der Tat zeitnah zu unterstützen und um Verdachtsmomente gegen sich selbst auszuräumen», appellierten die Ermittler an den möglichen Zeugen.

[Wohnort von Kardelen]: Paderborn

[Wohnort des Vaters des Verdächtigen]: Aydin, Türkei

 

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_050210/index.php

 

 


 

 

Nordrhein-Westfalen

Mädchenleiche gefunden - vermutlich vermisste Kardelen

Seit Montag gilt sie als vermisst. Passanten finden Kleidungsstücke. Sie gehören mit großer Wahrscheinlichkeit dem Grundschulkind Kardelen. Am Donnerstagnachmittag finden Polizisten am Stausee eine Mädchenleiche.

15.1.2009

Soest/Paderborn - Bei der Suche nach der vermissten achtjährigen Kardelen aus Paderborn hat die Polizei am Donnerstag am 60 Kilometer entfernten Möhnesee eine Mädchenleiche gefunden. In der Gegend waren am Mittwoch Kleidungsstücke der seit Montag vermissten Achtjährigen gefunden worden. Seitdem hatte ein Großaufgebot der Polizei nach der Schülerin gesucht.

Zur Identität der Leiche wollte die Polizei zunächst keine Angaben machen, dennoch handele es sich wahrscheinlich um die vermisste Grundschülerin. Eine Obduktion sollte noch am Donnerstag stattfinden. Nach Angaben eines Polizeisprechers waren seit dem Morgen Beamte einer Einsatzhundertschaft sowie Spürhunde rund um die Talsperre im Einsatz. Die Leiche wurde in einem Waldstück unweit der Staumauer entdeckt. Der Fundort wurde weiträumig abgeriegelt. Zudem forderte die "Soko Kardelen" weitere Kräfte einer Einsatzhundertschaft an, um in der Umgebung nach weiteren Spuren zu suchen.

Kleidungsstücke aus fahrendem Auto geworfen?

Die Schülerin hatte am Montag gegen 14 Uhr die Wohnung ihrer Eltern in Paderborn verlassen, um mit einer Freundin zu spielen. Etwa eine halbe Stunde später wurde Kardelen zum letzten Mal von einer Zeugin gesehen. Mehrere Suchaktionen in Paderborn am Montagabend und am Dienstag waren erfolglos geblieben. Am Mittwoch waren im Bereich der Staumauer des Möhnesees Kleidungsstücke gefunden worden, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dem Mädchen gehören. Anhand der Spurenlage vermutet die Polizei, dass die Kleidung aus einem fahrenden Auto geworfen wurde.

Zeugenaussagen zufolge lagen die Kleidungsstücke des Mädchens bereits seit Dienstagnachmittag am Möhnesee. Die Kleidung soll am Freitag im Landeskriminalamt Düsseldorf auf DNA-Material und sonstige Spuren hin untersucht werden. Beamte der 30-köpfigen "Soko Kardelen" befragten rund um den Möhnesee mögliche weitere Zeugen. In einem weiteren Schritt sollen über Plakate gezielt Pendler zwischen dem Sauerland und dem Raum Paderborn angesprochen werden. (ml/ddp)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Paderborn;art1117,2706748

 

 

 


 

 

 

„Nah dran an den Menschen“

Manfred Frigger (links) informierte Landrat Manfred Müller (2.v.l.) und Maria Beckmann-Junge (3.v.l.) über die Arbeit der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Rechts: Monsignore Thomas Dornseifer, Leiter der Hauptabteilung Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat.

Paderborn, 21. Oktober 2008. Eine positive Bilanz für das Jahr 2007 hat Manfred Frigger, Leiter der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Paderborn, jetzt gezogen. Anlässlich eines Besuchs von Manfred Müller, Landrat im Kreis Paderborn, und Maria Beckmann-Junge, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses im Kreis, verwies er auf die hohe Erfolgsquote der von ihm geleiteten Einrichtung: „94 % der Menschen, die zu uns kommen, empfehlen uns weiter“, sagte er.

4.633 Personen wurden in den 23 Beratungsstellen des Erzbistums im Jahr 2007 beraten, 775 davon im Kreis Paderborn. Im Vergleich zum Jahr 2006 ist die Zahl der Beratungen um 14 Prozent gestiegen, doch dies, so Frigger, habe vor allem damit zu tun, dass mehr Beraterinnen und Berater eingestellt wurden, so dass auch mehr Menschen geholfen werden konnte.

„Ein Paar, das zu uns in die Beratung kommt, hat schon einen wichtigen Schritt getan“, unterstrich Frigger weiter. „Es zeigt, dass beide bereit sind, sich zu entwickeln. Da Paare freiwillig zu uns kommen, ist eine Bereitschaft vorhanden, sich zu öffnen.“ Die Gründe dafür, eine Beratung zu beginnen, blieben stets gleich: Streitigkeiten in der Beziehung, Probleme mit der Sexualität, das Fremdgehen eines Partners oder Verzweiflung, die etwa durch den Tod eines Partners ausgelöst werde.

Frigger verwies darauf, dass Probleme in der Paarbeziehung häufig auch Kinder belasteten. Oft würden von den Eltern die Kinder als Grund für die Inanspruchnahme einer Beratung genannt. Den Satz: „Wir sind wegen unserer Kinder hier. Die wollen, dass wir uns nicht mehr streiten!“ bekäme er oft zu hören.

Aus Sicht der Jugendhilfe unterstrich Maria Beckmann-Junge die Bedeutung der katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung. „Kinder sind bei Problemen der Eltern immer mitbetroffen. Daher haben wir großes Interesse an der hier geleisteten Arbeit“, sagte sie. Auch Landrat Manfred Müller nannte die Beratungsstellen eine „wertvolle Einrichtung“. Der Kreis Paderborn sei ein familienfreundlicher Kreis, der bewusst viele Angebote für Familien mit Kindern machen wolle. Eine Einrichtung wie die katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung sei nah dran an den Menschen und könne individuelle Hilfe zur Selbsthilfe geben.

 

http://www.eheberatung-paderborn.de/aktuelles/aktuell13.html

 

 


 

Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung

BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung

Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.

Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz verhältnismäßig. Der BGH beanstandete aber die Bestellung des Jugendamtes zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Es habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet und dann zu Hause unterrichtet worden seien.

 

Posteingang 17.11.2007

 


 

 

 

BGH: Sorgerechtsentzug bei Verletzung des Schulpflicht

Beschlüsse vom 11.9. und 17.10.2007 - XII ZB 41/07 und 42/07 - Pressemitteilung 175/2007 vom 16.11.2007

 

Der u. a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hatte sich in zwei Fällen mit der Frage zu befassen, welche sorgerecht­lichen Konsequenzen sich für Eltern ergeben, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der allgemeinen Schulpflicht entziehen.

In beiden Fällen waren die Eltern Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft und – zusammen mit anderen Mitgliedern dieser Gemeinschaft – als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer mehreren Kinder zu Hause unterrichten würden, da deren Erziehung und Bildung in der öffentlichen Grundschule mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar seien. Weder Gespräche mit Schulleitung,

Bezirksregierung und Integrationsbeauftragtem noch die Verhängung eines Bußgeldes führten dazu, dass die Eltern ihre Kinder zum Schulunterricht brachten; ein Zwangsgeldverfahren wurde nicht erfolgreich abgeschlossen. Daraufhin entzog das Familiengericht den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Kinder und bestellte die zuständige Stadt P. (Jugendamt) zu deren Pfleger. Mit dessen Einwilligung verbrachten die Eltern die Kinder daraufhin in ein Dorf in Österreich; die Eltern und die Familie behielten ihren Wohnsitz in Deutschland bei. Der Pfleger erwirkte in der Folgezeit nach österreichischem Recht die Gestattung, dass die Mutter den Kindern Hausunterricht erteilen dürfe. Seither werden die Kinder dort von ihrer pädagogisch nicht vorgebildeten Mutter unterrichtet. Im Hauptsacheverfahren bestätigte das Familiengericht seine zuvor getroffene Regelung. Die von den Eltern hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberlandesgericht zurück. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hatte nur zu einem geringen Teil Erfolg.

Im Hinblick auf den Wohnsitz der Eltern in Deutschland hat der BGH die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ebenso bejaht wie die Frage, ob die Kinder weiterhin der deutschen Schulpflicht unterliegen.

In der Sache hat der BGH die – auf Ausführungen des BVerfG gestützte – Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass der Besuch der staatlichen Grundschule dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags diene. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Ent­stehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren. Integration setze dabei auch voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschlössen. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule.

Nach Auffassung des BGH stellt sich die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, deshalb als Miss­brauch der elterlichen Sorge dar. Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen. Dies gilt jedenfalls so lange, als der Staat seinem Erziehungsauftrag im Sinne des Grundgesetzes verantwortungsvoll nachkommt. Gegenteiliges sei hier nicht der Fall. Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz geeignet und auch verhältnismäßig, dem Missbrauch der elterlichen Sorge entgegenzuwirken. Insoweit hat der BGH die Rechtsbeschwerde der Eltern deshalb als unbegründet zurückgewiesen.

Beanstandet hat der BGH allerdings in beiden Fällen die Bestellung der Stadt P. (Jugendamt) zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Der Pfleger habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet worden seien; sodann habe er die Möglichkeit, die Kinder in Österreich dem Hausunterricht zuzuführen, durch eine entsprechende Antragstellung bei den österreichischen Behörden selbst eröffnet. Damit sei der Erfolg eingetreten, den die Eltern von vornherein erstrebt hätten, nämlich die häusliche Unterrichtung der Kinder durch ihre pädagogisch nicht vorgebildete Mutter – dies allerdings nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Es sei nicht ersichtlich, dass die vom Familien­gericht – nunmehr im Hauptsacheverfahren – verfügte Übertragung des Sorgerechts in Schulangelegenheiten sowie des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Stadt P. (Jugendamt) an der von der Stadt als Pfleger selbst herbeigeführten Situation etwas ändere. Der BGH hat deshalb die Bestellung der Stadt als Pfleger aufgehoben und die Sache insoweit an das OLG zurückverwiesen, damit dieses durch die Auswahl eines geeigneten Pflegers oder durch gerichtliche Weisungen sicherstelle, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen.

 

Amtsgericht Paderborn 07.03.2006 - 8 F 811/05

Oberlandesgericht Hamm 20.02.2007 - 6 UF 51/06

 

 

 


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