Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Rems-Murr
Achtung, im Landkreis Rems-Murr (Winnenden) - wird scharf geschossen! Bitte den Landkreis nach Möglichkeit weiträumig umfahren. Es grüßt, der Schützenverein "Piff, paff, puff und du bist tot" - http://de.wikipedia.org/wiki/Amoklauf_von_Winnenden
Für Waffenliebhaber und solche die es werden wollen - http://www.waffen-heim.de
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Rems-Murr
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreishaus in Waiblingen
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 501-0 (Zentrale)
Fax: 07151 / 501-1525 (Zentrale)
E-Mail: info@rems-murr-kreis.de
Internet: www.rems-murr-kreis.de
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Außenstelle Backnang
Erbstetter Str. 58, 71522 Backnang
Telefon Zentrale: (07191) 895-0; Telefax Zentrale: (07191) 895-4025
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Außenstelle Schorndorf
Silcherstr. 39, 73614 Schorndorf
Telefon Zentrale: (07181) 93889-0; Telefax Zentrale: (07181) 93889-5044
Internetauftritt des Rems-Murr-Kreis (06/2021)
Visuelle Gestaltung: gut
Informationsgehalt: gut
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: miserabel
Der Rems-Murr-Kreis gehört zur Region Stuttgart im Regierungsbezirk Stuttgart, grenzt im Norden an den Landkreis Heilbronn und an den Landkreis Schwäbisch Hall, im Osten an den Ostalbkreis, im Süden an die Landkreise Göppingen und Esslingen sowie im Westen an die kreisfreie Stadt Stuttgart und den Landkreis Ludwigsburg.
Bundesland Baden-Württemberg
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Städte
1. Backnang (35.603)
2. Fellbach (44.085)
3. Murrhardt (14.142)
4. Schorndorf (39.271)
5. Waiblingen (52.790)
6. Weinstadt (26.420)
7. Welzheim (11.097)
8. Winnenden (27.652) - 13.11.2009: "Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt"
Gemeinden
1. Alfdorf (7.257)
2. Allmersbach im Tal (4.847)
3. Althütte (4.148)
4. Aspach (8.321)
5. Auenwald (7.005)
6. Berglen (6.157)
7. Burgstetten (3.389)
8. Großerlach (2.556)
9. Kaisersbach (2.706)
10. Kernen im Remstal (15.328)
11. Kirchberg an der Murr (3.718)
12. Korb (10.404)
13. Leutenbach (10.877)
14. Oppenweiler (4.227)
15. Plüderhausen (9.559)
16. Remshalden (13.533)
17. Rudersberg (11.630)
18. Schwaikheim (9.408)
19. Spiegelberg (2.155)
20. Sulzbach an der Murr (5.432)
21. Urbach (8.544)
22. Weissach im Tal (7.133)
23. Winterbach (7.737)
Jugendamt Landkreis Rems-Murr
Kreisjugendamt Rems-Murr (Geschäftsbereich Jugend)
Winnender Straße 30/1
71328 Waiblingen
Telefon: 07151 / 501-1286
Fax: 07151 / 501-1440
Leiter des Kreisjugendamts:
Peter Wieland
Telefon 07151 / 501-1255
E-Mail: p.wieland@rems-murr-kreis.de
Stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes:
Wilfried Hägele
Telefon: 07151 / 501-1293
E-Mail: w.haegele@rems-murr-kreis.de
Internet: www.rems-murr-kreis.de/2901_DEU_WWW.php
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rems-Murr
Mitglieder siehe unten
Zuständige Amtsgerichte:
Amtsgericht Schorndorf (Württ.)
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Peter Wieland - Leiter des Kreisjugendamts Rems-Murr (ab , ..., 2008, ..., 2011)
Wilfried Hägele - Stellvertretender Geschäftsbereichsleiter des Kreisjugendamts Rems-Murr (ab , ..., 2008, 2009)
Hans Peter Kirgis - Leitung der Abteilung Unterhalt, Beistandschaften und Vormundschaften (ab , ..., 2008, 2009)
Fachbereichsleiter:
Holger Gläss (ab , ..., 2007, ..., 2010)
Kreisjugendamt Rems-Murr
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe II
Erbstetter Str. 58, 71522 Backnang
( 07191/ 895-4013, Ê 07191/ 895-4025
Kinderschutzforums 2008:(Neue?) Angst vor dem Jugendamt? - www.kinderschutz-zentren.org/kinderschutzforum/kifo08/pdf/kifo08v_forum3_glaess.pdf
Stellvertreterin:
Frau I. Güttinger (ab , ..., 2008)
i.guettinger@rems-murr-kreis.de
Tel.: 07191 895 4043
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Falk Auktor - Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Rems-Murr (ab , ..., 2010, ..., 2016)
Frau Karstens - Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Rems-Murr (ab , ..., 2014)
Herr Kundmüller - Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Rems-Murr (ab , ..., 2019)
Andrea Luikh - Sozialer Dienst / Kreisjugendamt Rems-Murr(ab , ..., 2009)
Herbert Donschikowski - Sozialer Dienst des Kreisjugendamtes Rems-Murr (ab , ..., 2008, ..., 2012)
H.Donschikowski@Rems-Murr-Kreis.de
07191 8954035
Frau H. Holzwarth - Sachbearbeiterin / Jugendamt Rems-Murr-Kreis (ab , ..., 2004, ..., 2009) - H.Holzwarth@Rems-Murr-Kreis.de - Telefon: 07191 / 8954030
Herr Holzwarth - Sachbearbeiterin / Jugendamt Rems-Murr-Kreis / Allgemeiner Sozialer Dienst / Waiblingen (ab , ..., 2010, 2011)
Frau Kupka - Sachbearbeiterin / Jugendamt Rems-Murr-Kreis / Waiblingen (ab , ..., 2006)
Birgit Müller - Jugendamt Rems-Murr-Kreis / Vormundschaften / Backnang (ab , ..., 2010) - 'Ich will meine Tochter zurück!' - Entführte Kinder. Am 07.12.2010 ei Stern TV Reportage auf VOX- http://www.vox.de/epg/format/artikel/sendung/56459/tv/sterntvreportage/stern-tv-reportage-ich-will-meine-tochter-zurueck-entfuehrte-kinder Siehe auch unter Amtsgericht Karlsruhe-Durlach
Herr Neumann - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Rems-Murr-Kreis (ab , ..., 2013)
Frau Schlaugart - Jugendamt Rems-Murr-Kreis / Backnang (ab , ..., 2006)
Frau Seng - Sachbearbeiterin / Jugendamt Rems-Murr-Kreis / Kindesunterhalt (ab , ..., 2008)
Ingrid Schneider-Rabeneick
i.schneider-rabeneick@rems-murr-kreis.de
Bärbel-Stollmeier-Rzadkowski
b.stollmeier-rzadkowski@rems-murr-kreis
Nicht mehr als Mitarbeiter/in im Jugendamt tätig:
Herr B. Höfler - Sachbearbeiter / Jugendamt Rems-Murr-Kreis (ab , ..., 2008, 2009) - soll 2010 in den Ruhestand gegangen sein
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rems-Murr
Mitgliederliste mit Stand vom 17.06.2021
a) Stimmberechtigte Mitglieder
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder
CDU-Fraktion
Gomolzig, Michael Schaal, Jörg
*Jenner-Wanek, Bettina Mößner, Armin
Fraktion der Freien Wähler
*Jud,
Ursula Dr. Scherer, Konrad
Knödler, Sven Scharmann, Michael
Fraktion
Bündnis90/Die Grünen
Bayer, Frieder Fazio, Marilena
*Bührle, Sandra
Halder, Willi
SPD-Fraktion
Gruber-Seibold, Gislind Bauer, Alexander
FDP-FW-Fraktion
Goll, Julia Payr, Karl-Heinz
AfD-Fraktion
Maier, Marc Thiel, Max-Eric
*Sprecher/in der Fraktion im
Jugendhilfeausschuss
Vertreter/innen der Jugendverbände
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Lenz, Marcus
Schneider, Luca
Trautner, Marita Schladt, Michael
Windmüller, Hartmut
Lentini, Sibille
Vertreter/innen der Verbände der freien Wohlfahrt
Rall, Gerhard Huttelmaier, Rolf
Rook, Hendrik Schmid, Walter
Waizel,
Bernd Bergmann, Utz
b) Beratende Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Dr. Dagenbach, Marcel N.N.
Dippon, Claudia
Wecht, Sabine
Keidel, Leo Sailer, Helmut
Krauß, Reimar Dr. Baur, Juliane
Puschina, Ulrike Züfle, Hans-Peter
Ulrike Puschina (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Waiblingen (ab 30.01.2014, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 23.05.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.04.2004 als Richterin kraft Auftrags am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006, 2008, 2010 und 2012 ab 23.03.1999 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - halbe Stelle - aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.03.1999 als Richterin am Amtsgericht Waiblingen - 3/4 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.01.2014 als weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Waiblingen aufgeführt. 2012: Familiensachen. Amtsgericht Waiblingen - GVP 01.01.2017: Familiensachen - Abteilung 16. 2021: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Rems-Murr-Kreis.
Hans-Peter Züfle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Backnang (ab 10.08.1995, ..., 2021) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 10.08.1995 als Richter am Amtsgericht Backnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Hans-Peter Züfle seltsamer Weise nicht aufgeführt. Womöglich als Geheimagent 007 im Auftrag Ihrer Majestät unterwegs. 2011, ..., 2021: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Rems-Murr. 29.07.2012: "Amtsgericht Backnang Saufvideo bei Youtube veröffentlicht" - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-backnang-saufvideo-bei-youtube-veroeffentlicht.65b77733-c949-44e1-b34b-7b2255a4fb01.html
Dr. Reuter, Marianne Dr. Düsterhöft, Ingrun
Schanbacher, Annette
Breitenstein, Cathrin
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Backnang
überregionale Beratung
http://familienberatung-backnang.de
Familienberatung Esslingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-esslingen.de
Familienberatung Fellbach
überregionale Beratung
http://familienberatung-fellbach.de
Familienberatung Göppingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-goeppingen.de
Familienberatung Heilbronn
überregionale Beratung
http://familienberatung-heilbronn.de
Familienberatung Ludwigsburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-ludwigsburg.de
Familienberatung Schorndorf
überregionale Beratung
http://familienberatung-schorndorf.de
Familienberatung Schwäbisch Hall
überregionale Beratung
http://familienberatung-schwaebisch-hall.de
Familienberatung Waiblingen
überregionale Beratung
http://familienberatung-waiblingen.de
Familienberatung Winnenden
überregionale Beratung
http://familienberatung-winnenden.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Kreisdiakonieverband Rems-Murr
- Kreis -
Beratungsstelle für Paar-, Familien- und Lebensfragen
Eduard-Breuninger-Str. 47
71522 Backnang
Telefon: 07191 / 9589-0
E-Mail: info-bk@kreisdiakonieverband-rmk.de
Internet: http://www.diakonie-backnang.de
Träger:
Angebote: Krisenintervention, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Partnerberatung, Telefonische Beratung, Sozialberatung, Gruppenarbeit
Diakonische Bezirksstelle des Kreisdiakonieverbandes Rems-Murr-Kreis
Schlichtener Str. 25
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 / 929825
E-Mail: info-sd@kreisdiakonieverband-rmk.de
Internet: http://www.kreisdiakonieverband-rmk.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Sozialberatung, Partnerberatung, Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Jugendberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Ehe-, Familien- und Lebensberatung Haus der Diakonie
Theodor-Kaiser-Str. 33/1
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 95919-0
E-Mail: info@kreisdiakonieverband-rmk.de
Internet: http://www.kreisdiakonieverband-rmk.de
Träger:
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Sozialberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Suchtberatung, Telefonische Beratung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Schuldner- und Insolvenzberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
pro familia Beratungsstelle Waiblingen
Bürgermühlenweg 11
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 55145
E-Mail: waiblingen@profamilia.de
Internet: http://www.profamilia.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sexualberatung, Sozialberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Mediation
Psychologische Familien- und Lebensberatung
Talstr. 12
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 1724-28
E-Mail: pfl-wn@caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de
Internet: http://www.caritas-waiblingen.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Jugendberatung, Krisenintervention, Partnerberatung
Psychologische Familien- und Lebensberatung - Außenstelle von Waiblingen -
Scheffelstr. 7
71364 Winnenden
Telefon: über 07151 / 1724-28
E-Mail: pfl-wn@caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de
Internet: http://www.caritas-waiblingen.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt, Partnerberatung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Sozialer Dienst Backnang des Kreisjugendamtes
Erbstetter Str. 58
71522 Backnang
Telefon: 07191 / 895-4028
E-Mail: kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de
Internet: http://www.rems-murr-kreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang
Telefon 07191 895-4039
Internet: www.rems-murr-kreis.de/2803_DEU_WWW.php
Sozialer Dienst Schorndorf des Kreisjugendamtes
Silcherstr. 39
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 / 93889-5030
E-Mail: kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de
Internet: http://www.rems-murr-kreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Silcherstr. 39
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 / 93889-5039
E-Mail: e.muth-lang@rems-murr-kreis.de
Internet: http://www.rems-murr-kreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Eheberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Jugendberatung
Mitarbeiter/innen: Kerstin Putzar (2016), Wolf Ritscher (1979-1989)
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Bahnhofstr. 64
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 501-1500
E-Mail: e.goebel-fauth@rems-murr-kreis.de
Internet: http://www.rems-murr-kreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung
Sozialer Dienst Waiblingen des Kreisjugendamtes
Winnender Str. 30/1
71332 Waiblingen
Telefon: 07151 / 501-1292
E-Mail: kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de
Internet: http://www.rems-murr-kreis.de
Träger: Landkreis
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Familienberatung, Sozialberatung, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt
Amt für Familie, Bildung und Soziales - Allgemeiner Sozialdienst
Poststr. 15/1
71384 Weinstadt
Telefon: 07151 / 501-0
E-Mail: stadtjugendreferat@weinstadt.de
Internet: http://www.weinstadt.de
Träger: Stadt
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Sozialberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Familienberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Rems-Murr
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Rems-Murr
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Landkreis Rems-Murr
Frauenhaus im Rems-Murr-Kreis
Straße:
73610 Schorndorf
Telefon: 07181 / 61614
E-Mail:
Internet: http://www.kv-rems-murr.drk.de
Träger: Deutsches Rotes Kreuz
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Opfer jeglicher Gewalt (laut Angaben auf www.dajeb.de offenbar auch Beratung für Männer als Opfer von Gewalt)
Kinderschutzbund Backnang
Mitarbeiter/innen: Frau Ackerer
Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V.
Familienberatung, Familienhilfe
Gerberstrasse 7
71522 Backnang
Telefon: 07191/60132
E-Mail: info@kinderundjugendhilfe-bk.de
Internet: http://kinderundjugendhilfe-bk.de
Deutscher Kinderschutzbund
Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e. V.
Karlstraße 19
73614 Schorndorf
Telefon: +49 7181 88 77 17
E-Mail: info@kinderschutzbund-schorndorf-waiblingen.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-schorndorf-waiblingen.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Melani Arnold, Siglinde Forster, Dorothee Kaiser.
Bei der Jahreshauptversammlung am 17.04.13 wurde ein neuer Vorstand gewählt.
Mit allen Stimmen gewählt wurden, als Vorsitzende Melani Arnold, als
stellvertretende Vorsitzende Siglinde Forster, als Schatzmeisterin Dorothee
Kaiser, als Schriftführerin Renate Faltin und als Beisterin/Beisitzer
Dr. Gerhard Edel, Karin Feig, Ulli Hasert, Brigitte Müller und Helmut Sigle.
Aus Zeitgründen ausgeschieden sind Merve Stöckle, Nanni Seifer-Comanns, Friederike Köstlin und Ralf Sing.
http://www.kinderschutzbund-schorndorf-waiblingen.de/jahreshauptversammlung-neuer-vorstand-gewahlt/
Mitarbeiter/innen: Frau Ackerer (Begleiteter Umgang - Backnang), Waltraud Domes-Strobel (Begleiteter Umgang - Schorndorf, 2019)
Jugendhilfeverbund der Paulinenpflege Winnenden
Forststr. 4
71364 Winnenden
Tel.: 07195/ 695-6600 (Geschäftsführung)
E-Mail: jhv@paulinenpflege.de
Internet: http://www.paulinenpflege.de/jhv/kontakt.htm
Sozialpsychiatrischer Dienst Caritas-Zentrum Schorndorf Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz
Grabenstraße 30
73614 Schorndorf
Telefon: 07181 / 97778-0
E-Mail: hinderer.m@caritas-ludwigsburg-waiblingen-enz.de
Internet: http://www.caritas-schorndorf.de
Träger: Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz
Angebote: Gruppenarbeit, Psychische Erkrankungen, Selbsthilfe (Vermittlung von Selbsthilfegruppen)
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rems-Murr
Mitgliederliste mit Stand 09.04.2013. Mitliederliste vom 29.01.2015 ohne Angabe der beratenden Mitglieder.
22 Mitglieder - CDU 3, SPD 2, FDP-FW 2, Freie Wähler 1, Grüne 1
6 weitere stimmberechtigte Mitglieder, 6 beratende Mitglieder
Mitglieder:
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
Anderl, Josef
Josef Anderl (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Richter am Amtsgericht Waiblingen / stellvertretender Direktor am Amtsgericht Waiblingen (ab 01.03.2002, ..., 2013) - 10 F 1162/08 Umgang / OLG Stuttgart - 17 UF 888/08. Richter Anderl wird vom Väternotruf nicht empfohlen. 2011, ..., 2013: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Rems-Murr.
Züfle, Hans-Peter
Hans-Peter Züfle (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Richter am Amtsgericht Backnang (ab 10.08.1995, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 10.08.1995 als Richter am Amtsgericht Backnang aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002, 2004, 2006, 2008, 2010, 2012, 2014 und 2016 unter dem Namen Hans-Peter Züfle seltsamer Weise nicht aufgeführt. Womöglich als Geheimagent 007 im Auftrag Ihrer Majestät unterwegs. 2011, ..., 2013: stellvertretendes Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss Landkreis Rems-Murr. 29.07.2012: "Amtsgericht Backnang Saufvideo bei Youtube veröffentlicht" - http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-backnang-saufvideo-bei-youtube-veroeffentlicht.65b77733-c949-44e1-b34b-7b2255a4fb01.html
Auer, Klaus
Meßmer, Brunhilde
Bodamer, Ursula
Hinderer, Klaus
Brodersen, Christel
Halder, Willi
Forster, Siglinde
Hestler, Jürgen
Gröner, Eberhard
(Nachfolge noch nicht bekannt), N.N.
Gruber-Seibold, Gislind
Kelemen, Klaus Harald
Gugeller-Schmieg, Stephan
Piechot, Lars
Jäger, Christoph
Wittner, Ulrike
Jenner-Wanek, Bettina
Wersch, Andreas
Keidel, Leo
Lindauer, Andreas
Mayer, Manuela
Schladt, Michael
Rall, Gerhard
Mörtl, Hanne
Reuter, Marianne, Dr.
Biciola, Gheorghe, Dr.
Rook, Hendrik
Schmid, Walter
Schanbacher, Annette
Zak, Joachim
Schoch, Sabine
Wisgott, Simone
Sczuka, Reinhold
Theile, Erich
Waizel, Bernd
Hermann, Monika
Wilhelm, Gudrun Senta
Weller, Fritz, Prof. Dr.
Windmüller, Hartmut
Rautscher, Melanie
Jugendhilfeausschuss Landkreis Rems-Murr
Stand 10.10.2011
22 Mitglieder - CDU 3, SPD 2, FDP-FW 2, Freie Wähler 1, Grüne 1
6 weitere stimmberechtigte Mitglieder, 6 beratende Mitglieder
Ordentliche Mitglieder
Stellvertretende Mitglieder
CDU
Jenner-Wanek, Bettina
Hug, Paul
Jäger, Christoph
Wittner, Ulrike
Sczuka, Reinhold
Fabriz, Ulrich
SPD
Forster, Siglinde
Hestler, Jürgen
Gruber-Seibold, Gislind
Kelemen, Klaus Harald
FDP-FW
Auer, Klaus
Meßmer, Brunhilde
Wilhelm, Gudrun Senta
Weller, Fritz, Prof. Dr.
Freie Wähler
Bodamer, Ursula
Hinderer, Klaus
Bündnis 90/Die Grünen
Brodersen, Christel
Halder, Willi
Anderl, Josef - Richter am Amtsgericht Waiblingen
Züfle, Hans-Peter
Franke, Heinz
Mörtl, Hanne
Gröner, Eberhard
Traub, Wolfgang
Gugeller-Schmieg, Stephan
Piechot, Lars
Hermann, Monika
Waizel, Bernd
Keidel, Leo
Lindauer, Andreas
Mayer, Manuela
Schladt, Michael
N. N.,
Schöpe, Frank
Reuter, Marianne, Dr.
Biciola, Gheorghe, Dr.
Rook, Hendrik
Schmid, Walter
Schanbacher, Annette
Zak, Joachim
Schoch, Sabine
Wisgott, Simone
Windmüller, Hartmut
Baumeister, Frank
http://www.rems-murr-kreis.de/3651_DEU_WWW.php
15.06.2011
Hilfe für Kinderschutzbund
Einrichtung sucht ehrenamtliche Mitarbeiter in Backnang
BACKNANG/WAIBLINGEN (pm). Der deutsche Kinderschutzbund sucht dringend ehrenamtliche Mitarbeiter zur Verstärkung seines Teams für den begleiteten Umgang in Waiblingen und Backnang. Viele Paarbeziehungen enden wieder und von Trennung oder Scheidung sind besonders hart die Kinder betroffen, schildert die Einrichtung. Umso wichtiger wäre für sie ein weiterhin regelmäßiger Kontakt zum nicht mehr in der Familie lebenden Elternteil. Aber alte Konflikte zwischen den Eltern würden oft die Ausübung des Umgangsrechts erschweren.
Wenn Familien den Kontakt und die persönliche Beziehung zu den Kindern aufrechterhalten wollen, dies aber aus eigenen Kräften allein nicht können, gibt es für die Jugendämter und Familiengerichte die Möglichkeit, einen begleiteten Umgang anzuordnen. Damit wird einem zentralen Anliegen der Kinder, den Umgang mit beiden Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen pflegen zu können, Rechnung getragen. Für die Umsetzung des begleiteten Umgangs sorgen die Kinderschutzbund-Mitarbeiter im Familienzentrum in Schorndorf, in den Räumen eines Kindergartens in Waiblingen und in den Räumen des Vereins Kinder- und Jugendhilfe Backnang. Sie begleiten den Umgang, sodass die Kinder in kindgerechter Umgebung eine kurze, aber konfliktfreie Zeit mit ihrer Mama oder ihrem Papa erleben dürfen.
Für diese Arbeit geeignet sind Frauen und Männer, die eine pädagogische Ausbildung oder Erfahrung durch die Erziehung eigener Kinder haben, die sich einfühlen können, aber neutral bleiben. Der Aufwand liegt bei rund drei Stunden alle zwei Wochen. Neue Mitarbeiter werden geschult und von erfahrenen Kollegen eingearbeitet. Interessenten können sich in der Geschäftsstelle, Karlstraße 19 in Schorndorf, telefonisch 07181/887717 oder per E-Mail info@kinderschutzbund-schorndorf.de melden.
http://www.murrhardter-zeitung.de/node/259154
„Vater zweiter Klasse“ kämpft ums Kind
Wer nicht verheiratet war, kann nach einer Trennung gemeinsames Sorgerecht nicht einklagen (Kommentar Väternotruf: Diese Behauptung ist zum Glück nicht richtig - siehe hierzu Zaunegger gegen Deutschland)
Waiblingen. Manch ein Paar heiratet lieber nicht. Kommt ein Kind, könnten Väter diese Entscheidung später bereuen. Trennt sich das Paar, wird diesen Vätern schmerzlich klar: Sie haben, was ihr Kind angeht, viel weniger zu melden als jene Väter, die einen Trauschein hatten. Mike ( Name geändert) verzweifelt deshalb schier.
Kinder haben das Recht, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. So sieht es das Gesetz vor – die Praxis sieht zuweilen anders aus. Nicht verheiratete Väter haben weniger Rechte als jene, die einen Trauschein hatten. Bild: Scherer
Mike sieht seine Menschenrechte verletzt. Er fühlt sich als „Vater zweiter Klasse“, weil ihm das Gesetz Rechte verwehrt, die verheirateten Vätern zustehen. Und verheirateten Müttern natürlich auch - nur leben eben nach wie vor die Kinder nach einer Trennung meist bei der Mutter ( siehe auch Artikel unten).
Mike hatte damals heiraten wollen, doch seine Freundin wollte nicht, erzählt der 36-Jährige. Seine Geschichte berührt, macht wütend und traurig - wie alle Geschichten, die sich um menschliche Abgründe drehen und um Kinder, die leiden. Mike erzählt natürlich seine Version. Die Mutter seines Kindes würde ganz sicher eine ganz andere Version präsentieren. „Aber bitte, bitte, bitte“, fleht Mike, „ sagen Sie ihr nicht, dass ich bei der Zeitung war. Sonst wird das bloß wieder gegen mich verwendet.“
Knall auf Fall ausgezogen, und das Kind war weg
Mikes Freundin zog vor ein paar Jahren Knall auf Fall aus der gemeinsamen Wohnung in Waiblingen aus und bei ihrem neuen Freund ein. Das Kind nahm sie mit. Inzwischen trägt Mikes Tochter den Nachnamen ihres Stiefvaters. Und längst hat Mike sogar herausgefunden, wo seine Tochter heute wohnt. In einem anderen Landkreis. Mike ist dorthin umgezogen, um ein wenig näher bei seinem Kind zu sein.
Anfangs konnte Mike noch oft die Wochenenden mit seiner Tochter verbringen. Später blockierte die Mutter den Kontakt mehr und mehr. Ging nicht ans Telefon. Beantwortete SMS nicht. Und wenn Mike es doch schaffte, mal einen Termin zu verabreden für ein gemeinsames Wochenende mit seinem Kind - dann schickte ihm seine Ex freitagabends eine SMS: Die Kleine ist krank.
Mike und seine frühere Lebensgefährtin haben schon eine Menge schmutzige Wäsche gewaschen, sich gegenseitig Übelstes unterstellt. Aus Sicht des zuständigen Jugendamtes liegen aber keine begründeten Fakten vor, die es rechtfertigen würden, keinen Umgang mit dem Vater zuzulassen.
Mike zittert, während er erzählt. Wäre er mit der Mutter seines Kindes verheiratet gewesen, hätte er sich automatisch nach der Trennung mit ihr das Sorgerecht geteilt. Als nicht verheirateter Vater kann er Sorgerecht nur erlangen, wenn die Mutter zustimmt. Darauf kann er warten, bis Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.
Mike hat nicht deshalb die Zeitung gebeten, seine Geschichte zu veröffentlichen, weil er auf die Ämter schimpfen will. Nein, sagt er, das Jugendamt und die Erziehungsberatungsstelle hätten sich um die Sache gekümmert, immer wieder versucht, seine Ex-Freundin zu Gesprächen zu bewegen, eine Einigung herbeizuführen. Mike möchte mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit gehen, weil er die Ungerechtigkeit hinausschreien will: „Mit welchem Recht werden nichteheliche Väter und Kinder in Deutschland weiterhin diskriminiert und als Väter und Kinder zweiter Klasse behandelt?“
„Man ist auf Gedeih und Verderb vom Willen der Frau abhängig“
Mike pfeift inzwischen auf Gesetze und Gerichte. Ihm steht zwar das Recht zu, sein Kind zu sehen, und seine Tochter besitzt das Recht, mit ihrem Vater Kontakt zu haben. Mike hat dieses Recht vor Gericht eingeklagt - „aber wie die Praxis zeigt, ist es das Papier nicht wert, auf dem das Urteil geschrieben ist. Man ist auf Gedeih und Verderb vom Willen der Frau abhängig und der Willkür dieser ausgeliefert.“
Umgekehrt sind eine Menge allein erziehende Frauen vom Geld der Väter abhängig, und längst nicht alle zahlen. Auch Mike, der so sehr aufs Wohl seiner Tochter bedacht ist, blieb eine Zeit lang den Unterhalt schuldig, räumt er ein. Er findet keinen Job, schon lange nicht, hängt längst fest in der Abwärtsspirale, in die wiederholte Zeiten der Arbeitslosigkeit, zwischendurch wechselnde, schlecht bezahlte, wenig qualifizierte Jobs führen.
Mike zahlt inzwischen Unterhalt. Und nach weiteren Gerichtsterminen darf seine Tochter jetzt sogar wieder alle 14 Tage wochenends bei ihm übernachten. Zumindest zweimal hat das nun schon geklappt. Wer weiß, wie lange das anhält: „Du lebst ständig praktisch bloß in Unsicherheit.“
Text: Andrea Wüstholz
Beratung nutzen, denn Eltern bleiben Eltern
Jugendamt und Beratungsstellen stehen streitenden Eltern moderierend zur Seite / Kinder trauen sich durchaus, eigene Meinung zu sagen
Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden, Mutter und Vater. So steht's im Gesetz. Was alle Beteiligten in der Praxis draus machen, steht auf einem ganz anderen Blatt ( siehe Artikel oben). An Beratungsangeboten für zerstrittene Eltern mangelt es nicht - die Beteiligten müssen sie nur nutzen. Weil Eltern eben Eltern bleiben, egal, was passiert.
Falk Auktor und Andrea Luikh vom Sozialen Dienst des Kreisjugendamtes Rems-Murr appellieren an streitende Eltern, um des Kindes Willen miteinander im Gespräch zu bleiben. Das Jugendamt hilft dabei, auch die Erziehungsberatungsstellen stehen Eltern moderierend zur Seite ( siehe Info). Natürlich können alle Beteiligten ihre Rechte gerichtlich einklagen - theoretisch kann sogar ein Kind, dessen Vater nichts mit ihm zu tun haben will, diesen zwingen, Zeit mit ihm zu verbringen. Dieses Beispiel zeigt, wie unvereinbar verbrieftes Recht und gelebtes Leben sein können.
Zu einzelnen Fällen wie im Artikel oben beschrieben kann sich das Kreisjugendamt natürlich nicht öffentlich äußern. Falk Auktor und Andrea Luikh erläutern deshalb ganz allgemein die Rechtslage: Tatsächlich haben nicht verheiratete Väter weniger Rechte: Sie können ein Sorgerecht für ihr Kind nur erlangen, wenn die Mutter zustimmt. Verheirateten Eltern kommt im Gegensatz dazu nach einer Trennung automatisch ein gemeinsames Sorgerecht zu.
Erhalten nicht verheiratete Väter kein Sorgerecht, hat das Konsequenzen: Zum Beispiel können sie vom Kinderarzt offiziell keine Auskunft übers Wohlbefinden des Kindes verlangen. Und sie erfahren beim Einwohnermeldeamt nicht, wohin ihr Kind umgezogen ist. Wer indes das Sorgerecht hat, kann seine Zustimmung zu einem Umzug des Kindes verweigern.
Anders sieht's beim Umgangsrecht aus. Hier macht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Gesetzlich geregelt ist, dass Kinder das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen haben. Nicht festgelegt ist, wie viel Zeit jene Väter oder Mütter mit ihrem Kind verbringen dürfen, die nicht in einem Haushalt mit ihm leben. Natürlich wär's am besten für alle, die Eltern würden eine pragmatische Lösung finden. Klappt das nicht, kommen die Familiengerichte ins Spiel: Sie können anordnen, dass dem getrennten Elternteil Umgang mit dem Kind ermöglicht wird. „So oft wie möglich“ sollten Kinder den getrennt lebenden Elternteil sehen können, findet Andrea Luikh. Sträubt sich die Mutter - und meist leben die Kinder nun mal bei der Mutter - kann das Gericht zum Beispiel ein Zwangsgeld verhängen. Wird ein Kind immer kurz vor dem Wochenende mit seinem Vater krank gemeldet, könnte ein Gericht beispielsweise anordnen, dass ein Arzt die Krankheit bescheinigen muss.
Äußert ein Elternteil die Sorge, dem Kind könnte an diesen Wochenenden Schlimmes zustoßen, kommt eventuell betreuter Umgang in Frage, das heißt: Eine Aufsichtsperson zum Beispiel vom Kinderschutzbund ist dabei, wenn der Vater oder die Mutter mit dem Kind zusammen sind.
Führen Eltern einen Rosenkrieg, kommen die Kinder schnell unter die Räder. In ihren Beratungsgesprächen versucht Andrea Luikh deshalb, möglichst beide Eltern zusammen mit dem Kind an einen Tisch zu holen. Ihrer Erfahrung nach trauen sich Kinder in solchen Situationen durchaus zu sagen, was sie selbst möchten.
Info
Verschiedene Anlaufstellen stehen streitenden Eltern beratend zur Seite: Der Sozialdienst des Jugendamtes ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0 71 51 / 5 01-12 92. Drei Beratungsstellen für Familien und Jugendliche unterhält der Landkreis außerdem. Die Waiblinger Beratungsstelle hat die Telefonnummer 0 71 51 / 5 01-15 00, Schorndorf: 0 71 81 /9 38 89-50 39, Backnang: 0 71 91 / 8 95-40 39. Die Caritas in Waiblingen bietet auch Beratung an, Telefon 0 71 51 / 17 24-0.
Waffe im Schlafzimmer
Vater des Winnenden-Amokläufers wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Stuttgart - Mit gezielten Schüssen hat Tim Kretschmer am 11. März in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen niedergestreckt, darunter acht Schülerinnen, einen Schüler und drei Lehrerinnen. Die Angehörigen der Opfer wollen, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Der 17-jährige Amokläufer brachte sich selbst um. Jetzt soll sein Vater für die Tat büßen: Auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wird die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erheben. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium am Donnerstag. Damit kommt es voraussichtlich zu einem öffentlichen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart.
Die Staatsanwaltschaft wollte es eigentlich bei einem Strafbefehl bewenden lassen. "Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten." Die Bluttat hatte eine Diskussion über das Waffenrecht und Computerspiele ausgelöst. Das Waffenrecht wurde verschärft. Tim Kretschmer beging den Amoklauf mit der Waffe und der Munition seines Vaters. Die Pistole lag im Kleiderschrank im elterlichen Schlafzimmer. Der Vater hatte sie nicht - wie vorgeschrieben - verschlossen aufbewahrt.
Die Richter müssen nun entscheiden, inwieweit der Vater die psychische Erkrankung seines Sohnes wahrnehmen und daher vorhersehen konnte, dass Tim Kretschmer mit der Waffe eine Straftat begeht. Gegen den Vater wurde wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen ermittelt. Er lebt mit seiner Familie an einem unbekannten Ort. Als Strafmaß für eine fahrlässige Tötung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wollte keine Details bekanntgeben: "Wir bestätigen die Dinge erst, wenn die Betroffenen davon Kenntnis bekommen", sagte er. "Für eine Anklage spricht generell, dass wir keinen Strafbefehl beantragen, wenn manche Dinge ungeklärt sind." Der Vater gilt in dem Fall als Nebentäter, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er seine Waffe offen aufbewahrte. dpa
13.11.2009 03:15 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/z5w38C/3143701/Waffe-im-Schlafzimmer.html
Kommentar Väternotruf:
"Die Eltern sind froh, dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt", sagte einer der drei Opferanwälte, Jens Rabe. "Für sie geht es nicht um Bestrafung des Vaters, sondern darum, die Hintergründe des Amoklaufs aufzuarbeiten.", heißt es in der Pressemeldung. Merkwürdig, wozu muss ich als hinterbliebener Elternteil die Hintergründe der ehrbaren Familie wissen, deren Sohn 15 Menschen tötet? Eigentlich muss ich nur wissen, dass da eine schussbereit Pistole griffbereit im Schlafzimmer der Eltern des Täters lag und dieser seinem narzisstischen Geltungs- und Rachebedürfnis in mörderischer Weise freien Lauf ließ. Wenn man das alles noch mal von einem teuren Gutachter für 50.000 € vorgetragen bekommt, was ändert es am Tod des eigenen Kindes?
Jetzt geht es um Bestrafung oder Nichtbestrafung des Vaters und Waffeninhabers, das ist nun mal die Idee eines Strafverfahrens, danach gibt`s dann Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder Verurteilung des Vaters. Die 15 Opfer und ihre nächsten Angehörigen würden einen Freispruch aber wohl kaum verstehen, schließlich ist eine Pistole keine Tischtenniskelle, die man eben mal so rumliegen lässt. Nächstens kommen noch die Taliban auf die Idee mit der Maschinenpistole durch Winnenden zu bummeln und keiner stört sich daran.
Familiendrama in Schorndorf
Zwei Kleinkinder tot
Schorndorf - In einer Doppelhaushälfte im Schorndorfer Stadtteil Miedelsbach (Rems-Murr-Kreis) entdeckten Polizeibeamte am Samstagnachmittag die Leichen zweier Kinder. Die Polizei war vom getrennt lebenden Vater gerufen worden, weil dieser seine Kinder abholen wollte und niemand die Tür öffnete. Nachdem die Beamten mit Hilfe eines Schlüsseldienstes, in Begleitung von Angehörigen, in das Haus gelangten, machten sie eine grausame Entdeckung. Sie fanden das fünf Jahre alte Mädchen und den vier Jahre alten Sohn tot auf.
Die 42-jährige Mutter war schwer verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Momentan deutet alles auf ein Familiendrama hin. Die Waiblinger Kripo ermittelt derzeit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und eine Vertreterin der Gerichtsmedizin sind in die Ermittlungen eingeschaltet. Nähere Erkenntnisse ergeben sich vermutlich aus der Obduktion, die erst am Montag sein wird.
09.05.2009 - aktualisiert: 10.05.2009 10:03 Uhr
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2020766
Mordprozess um ertränkte Kinder
"Sie hat überall nur Feinde gesehen"
Thomas Schwarz, veröffentlicht am 30.08.2009
Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts muss sich die 42-jährige Angeklagte wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten.
Foto: dpa
Stuttgart - "Die katastrophale Verfassung der Kinder war von der Mutter verursacht", heißt es im Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters, das im Auftrag des Amtsgerichts angefertigt worden war. Untersucht hatte der Gutachter die Familie der 42-jährigen Angeklagten, die sich vor der 1. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wegen Mordes an ihren beiden vier und fünf Jahre alten Kindern verantworten muss.
Sie soll ihren Sohn und ihre Tochter am 8. Mai in der Badewanne ertränkt haben, bevor sie versuchte, sich selbst zu töten. Mit katastrophaler Verfassung war dabei nicht der physische Zustand der Kinder gemeint, sondern der psychische Druck, unter dem beide standen. Die Mutter, die sich vom Vater der Kinder im Frühjahr 2008 getrennt hatte und nach Schorndorf-Miedelsbach gezogen war, versuchte mit aller Macht, ihn von den Kindern fernzuhalten.
Zu diesem Ergebnis kam auch ein Verfahrenspfleger, der im Auftrag des Amtsgerichts die Interessen der Kinder in dem Sorgerechtsverfahren vertreten sollte. Er hatte den Eindruck, die Frau "dämonisiere" ihren Ehemann vor den Kindern. In einer eidesstattlichen Erklärung, die wie das Gutachten am Freitag im Gericht verlesen wurde, zeichnet die 42-Jährige von ihrem Mann ein Bild in düstersten Farben. "Ich schreibe dies mit letzter Kraft, um die Kinder zu retten", schließt der Brief, mit dem sie beim Amtsgericht Schorndorf das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.
Sie brauchte professionelle Hilfe
Dass sie versucht hat, ihren Mann auszugrenzen, war nicht nur der Eindruck, den der Verfahrenspfleger und der Psychiater gewonnen hatten. Auch der 40-jährige Bruder der Angeklagten, der am Freitag als Zeuge aussagte, gab an, seine Schwester habe nur noch den Sorgerechtsstreit im Kopf gehabt. "Sie hatte ein psychisches Problem. Jeden Tag hat sie unsere Mutter angerufen, vor allem, nachdem sie das Gutachten erhalten hatte." Dieses habe seine Schwester so interpretiert, dass man ihr in nächster Zeit die Kinder wegnehmen werde. Dabei steht in dem Gutachten explizit, dass beide Eltern das Sorgerecht weiter ausüben sollten. "Ich hab das anders als sie gesehen und das auch zu ihr gesagt." Doch das habe nichts genutzt. "Sie hat überall nur Feinde gesehen", erklärt der Bruder.
"Ihrer Schwester ging es doch eigentlich gut", sagt der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. "Sie war von ihrem Mann getrennt, was sie ja wollte, war finanziell abgesichert, wohnte in einem Haus. Nur alle zwei Wochen sollte sie die Kinder dem Vater überlassen." So sehe er das auch, antwortet der Bruder. Wenn man ein psychisches Problem habe, sei aber vieles wohl anders. Er und seine Frau seien zu dem Schluss gekommen, seine Schwester brauche professionelle Hilfe. "Ich habe sie darauf angesprochen und einen Termin beim Psychologen ausgemacht", berichtet die Schwägerin. Dadurch habe sie sofort das Misstrauen der 42-Jährigen auf sich gelenkt. "Dabei wollte ich doch nur helfen."
"Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass"
Den vom Amtsgericht bestellten psychiatrischen Gutachter und den Amtsrichter hatte die Angeklagte im Verdacht, von ihrem Ehemann bestochen worden zu sein, führt der Vorsitzende Richter aus. Das Gutachten habe auf die Frau regelrecht vernichtend gewirkt, sogar einzelne harmlose Formulierungen habe sie als persönliche Angriffe des Gutachters auf sich bezogen, berichtet der Bruder.
"Hatten Sie mal das Gefühl, dass sie einen an der Klatsche hat", fragt Peter Winckler, der psychiatrische Gutachter in dem Mordprozess, den Verfahrenspfleger schließlich ziemlich direkt. Dieser hat einen sogenannten begleiteten Umgang des Vaters mit den Kindern erlebt. Bei der Gelegenheit konnte der Sozialpädagoge beobachten, dass die Kinder mit ihrem Vater nach anfänglichem Zögern einen sehr glücklichen Eindruck machten. Befremdlich fand er nur einen Satz, den der vierjährige Sohn hinterher zur Mutter sagte: "Der Papa hat überhaupt nicht geschrieen."
Trotz der Tat hält die Familie Kontakt zu der Frau, die im Zentrum für Psychiatrie Weissenau bei Ravensburg untergebracht ist. "Es ist ein Hin und Her zwischen Mitleid und Hass", sagt der Bruder, der seine Schwester regelmäßig besucht.
Badewannenmord
Kein Hinweis auf Verzweiflungstat
Thomas Schwarz, veröffentlicht am 04.09.2009
Eine Mutter hat ihre beiden kleinen Kinder ertränkt und sich anschließende selbst verletzt. Foto: dpa
Stuttgart - "Sie war angespannt, aber sie machte einen kämpferischen Eindruck." Die 36-jährige Erzieherin, die am Donnerstag in dem Mordprozess um zwei ertränkte Kinder ausgesagt hat, ist eine der letzten Menschen gewesen, die den vierjährigen Jungen und das fünfjährige Mädchen lebend sahen. Am Nachmittag des 7. Mai war die Pädagogin, die der 42-jährigen Mutter vom Jugendamt als Familientherapeutin zur Seite gestellt worden war, bei der Familie in dem Haus in Schorndorf-Miedelsbach. "Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe", sagt die Erzieherin, die ihrer Aufgabe zwar mit professioneller Objektivität, aber auch mit Gefühl und Einfühlungsvermögen nachgegangen ist.
"Die Kinder wollten, dass ich noch zum Abendessen dableibe."
Zeugin im Mordprozess
"Als ich ging, hat sie mich nochmals gebeten, ihr die Adresse einer Rechtsanwältin zu geben", sagt die Zeugin weiter aus. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sich eine Verzweiflungstat anbahnte, die nicht nur die beiden Kinder das Leben kostete, sondern der auch beinahe die Täterin zum Opfer gefallen wäre. Laut Anklageschrift soll die 42-Jährige ihre Kinder wenig später in der Badewanne ertränkt und versucht haben, sich selbst mit Schnitten in den Arm und in den Hals zu töten.
Sie wollte das Sorgerecht erstreiten
Auf die Zeugin hatte die Angeklagte den Eindruck gemacht, sie wolle alles daransetzen, vor Gericht um das Sorgerecht für ihre Kinder zu streiten. Als Beleg dafür nahm die amtliche Betreuerin auch die Frage nach einem anderen Anwalt. Sie selbst habe diese Frage der Frau als ersten kleinen Schritt auf sich zu bewertet, erklärt die Erzieherin. "Sie war mir gegenüber negativ eingestellt und dachte, ich sei gegen sie." Zum ersten Mal habe die 42-Jährige, die in der ständigen Furcht lebte, ihr Mann wolle ihr die Kinder wegnehmen, so etwas wie Vertrauen ihr gegenüber gezeigt, sagt die 36-jährige Zeugin.
Sie hatte bereits im Auftrag des Amtsgerichts die betreuten Begegnungen zwischen den Kindern und dem Vater begleitet. Die 42-Jährige hatte ihn im Mai 2008 völlig überraschend verlassen. Als dieser seine neue Arbeitsstelle in Bremen angetreten hatte, war die gebürtige Fellbacherin quasi über Nacht aus dem Haus in Köln ausgezogen. Erst ein halbes Jahr später konnte der Vater seine Kinder wieder sehen. Dabei hätten die Kinder geweint und schrien, solange die Mutter anwesend war. Als sie mit dem Vater allein waren, habe sich ihr Verhalten schlagartig geändert. "Ich hatte das Gefühl, sie durften nicht sagen, dass sie ihren Vater lieben."
Die Kinder durften den Vater nicht lieben
Die Fünfjährige habe sich dabei heftiger gebärdet als ihr jüngerer Bruder. "Ich liebe nur Mama", habe sie bei einer Begegnung gerufen, die abgebrochen werden musste. "Sie hat das immer wieder geschrien, fast wie ein Mantra." Nur einmal habe der Vierjährige zugelassen, dass ihn sein Vater mit einem Kuss verabschiedete. "Ich hatte den Eindruck, dass sie sich vor der Mutter nicht vom Vater verabschieden wollten." Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
Prozess um ertränkte Kinder – Mutter gesteht Ich nahm sie in die Arme, tauchte mit ihnen unter
11.09.2009 - 13:14 UHR
Anfangs hatte sie noch alles abgestritten. Sie könne sich nicht erinnern und sich nicht vorstellen, dass sie ihre beiden Kinder Max († 4) und Annabel († 5) in der Badewanne ertränkt hat.
Doch am Freitag legte Sabine R. (42) vor dem Landgericht Stuttgart ein Geständnis ab: „Ich bin zu ihnen in die Wanne gegangen. Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot.“
Annabel († 5) und Max († 4)
Worte, die erschaudern lassen.
Doch anders als Sabine R. dem Gericht weismachen wollte, dauerte der Todeskampf von Max und Annabel offenbar länger und war qualvoller. Vor der Badewanne wurde Erbrochenes gefunden. Das deutet darauf hin, das eines der Kinder auftauchte, sich erbrach und dann wieder unter das Wasser gedrückt wurde.
Mindestens eine Minute, vielleicht auch länger, müssen die Kinder um ihr Leben gekämpft haben.
Der Grund für die Tat: Sie sei an dem Tag in einem psychischen Ausnahmestand gewesen, sagte die Horror-Mutter aus. Sie habe immer wieder die Stimme ihres toten Vaters gehört, der sie und die Kinder gerufen habe. Die Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Das Haus in Schorndorf: Hinter diesen Mauern geschah das Verbrechen
Nachdem die Kinder tot waren, versuchte die Industriekauffrau, sich das Leben zu nehmen, schnitt sich die Pulsadern auf. Doch der Selbstmordversuch schlug fehl: Ihr Mann, der die Kinder am folgenden Tag, am 9. Mai abholen wollte, fand sie verletzt auf dem Bett der Tochter liegend.
Das Paar lebte getrennt. Sie habe ihre Kinder über alles geliebt, doch ihr Mann, so Sabine R., sei ein Despot gewesen, der die Kinder missbraucht und sie selbst bedroht habe. Sie gab ihm eine Mitschuld am Tod der Kinder: „Ich wollte sie immer retten und vor ihrem Vater schützen, der ihnen so Schlimmes getan hat.“
Nach der Tat war Sabine R. zunächst in U-Haft gekommen, wurde dann in einer psychiatrischen Klinik in Weissenau untergebracht. Auch dort wollte sie sich mit Tabletten das Leben nehmen. Das Personal fand die Medikamente aber rechtzeitig.
Das Urteil wird für den 22. September erwartet.
http://www.bild.de/BILD/news/2009/09/11/mutter-ertraenkt-kinder/in-der-badewanne-prozess.html
Kommentar Väternotruf:
Ja, ja; so etwas hätte es früher nicht gegeben. Der Vater der ermordeten Kinder wäre von Jugendamt und Gericht rechtzeitig ordnungsgemäß entsorgte worden und die Mutter hätte auf diese Weise das alleinige Sorgerecht bekommen, getreu dem Leitsatz von Adolf Hitler, Zitat: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" - zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704.
Ja, ja, so war das in der guten alten Zeit, als das Primat der Mutter den Gesetzgeber bis in die Federspitze leitete. Nun weicht alles auf, Homosexuelle dürfen heiraten und trotz der tapferen Gegenwehr der Richterschaft am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unter ihrem, dem Ansturm der nichtverheirateten Kinder tapfer trotzenden Präsidenten Papier, wird demnächst wohl auch noch die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder abgeschafft. Wo soll das alles noch hinführen, womöglich noch in den Rechtsstaat, jenem bundesdeutschen Phantasiegebilde, von dem viele sprechen, das aber bisher noch nie real gesehen wurde.
AMOKLAUF IN WINNENDEN
"Seid ihr immer noch nicht alle tot?"
Fünfzehn Menschen hat der 17-jährige Tim K. bei seinem Amoklauf getötet - und am Ende die Waffe gegen sich selbst gerichtet
Olivia Schoeller, Maxim Leo, Gabriele Renz
WINNENDEN. Um 18.24 Uhr biegen die Leichenwagen in die schmale Straße, die zur Albertville-Realschule führt. Die drei silbergrauen Kombis rollen im Schritttempo an den Übertragungswagen der Fernsehsender vorbei, müssen immer wieder bremsen, weil Schaulustige den Weg versperren. Jugendliche stehen in Gruppen vor den Absperrbändern, liegen sich in den Armen. Der erste Leichenwagen hupt, der Fahrer ruft aus dem Fenster, es sei ein Skandal, dass man sich jetzt schon zu den Toten drängeln muss.
Die Fenster der Schule, ein weißer Flachbau mit nach oben gebogenen Dachspitzen, sind dunkel, nur zwei Zimmer im Erdgeschoss sind erleuchtet. Männer in weißen Overalls laufen über den Schulhof. "Jetzt bringen sie die Leichen raus", sagt eine junge Frau mit tonloser Stimme. Sie weint, zittert, hält sich an ihrem Freund fest, der schweigend neben ihr steht. Zwei Kamera-Teams stürzen auf die beiden zu. Dieser Platz ist an diesem Abend kein Ort für private Gefühle.
Es ist gegen 9.30 Uhr an diesem Mittwochmorgen, als der 17-jährige Tim K. in einem schwarzen Kampfanzug in die Albertville-Realschule in Winnenden läuft. Dort hat er ein Jahr zuvor seine Mittlere Reife abgelegt. Er läuft zu den Klassenräumen, die er kennt. Mal in den einen, dann in den anderen Raum. In die 10d kommt er ein paar Mal und schreit: "Seid ihr immer noch nicht alle tot?" Die junge Referendarin, Jahrgang 1984, stellt sich noch mutig vor ihre Schüler - und wird kaltblütig erschossen.
Es sind die neunten und zehnten Klassen, in die Tim K. geht. Alle neun Schüler, die umgebracht werden, sind 15 und 16 Jahre alt. Die meisten Opfer sind Mädchen und Frauen. Tim K. zielt offenbar vor allem auf die Schüler, die in der Nähe der Tür sitzen.
Um 9.33 Uhr geht der erste Notruf bei der Polizeistation in Winnenden ein. Sofort machen sich zwei Beamte des Kriseninterventionsteams auf den Weg. Die Teams sind in Baden-Württemberg seit Jahren im Einsatz. Die Polizisten, so schildert es später der Innenminister Heribert Rech (CDU), dringen ins "Objekt ein". Die Tatsache, dass sie rein gar nichts ausrichten konnten, lässt Rech vielleicht noch ausführlicher über die Güte dieser "besonders geschulten" Kräfte reden. Doch sie kommen zu spät. In den Klassenräumen bietet sich den Beamten "ein schreckliches Bild", berichtet der Minister. Drei Lehrerinnen sind tot, neun Schüler, einer schwer verletzt. Auch er wird den Tag nicht überleben.
Die Polizei ermittelt schnell die Identität von Tim K. Polizisten gehen zu den Eltern nach Weiler zum Stein, einem Ortsteil der Nachbargemeinde Leutenbach. Der Vater besitzt fünfzehn Waffen: Vierzehn sind im Tresor deponiert, eine Pistole liegt im Schlafzimmer. Diese Beretta 9mm und über hundert Schuss Munition hat Tim K. mitgenommen, stellt die Polizei fest. Tim K. ist da längst auf der Flucht. Wenige hundert Meter von der Realschule entfernt trifft der 17-Jährige auf ein zufälliges Opfer im Park des nahe gelegenen Psychiatrischen Zentrums. Tim K. schießt. Es ist sein Opfer Nummer 13.
Während hunderte Polizeibeamte - aus Göppingen, Ludwigsburg, Stuttgart - zum Tatort rasen und Hubschrauber die Innenstadt von Winnenden überfliegen, flüchtet Tim K. in die Innenstadt von Winnenden. Dort stoppt er einen VW Sharan und zwingt den 41-jährigen Fahrer, mit ihm zusammen die Fahrt fortzusetzen. Der Wagen fährt zunächst auf die Autobahn, über Metzingen und Nürtingen kommt er nach Wendlingen. Als das Fahrzeug auf der Autobahnausfahrt abseits der Straße im Morast steckenbleibt, springt der Fahrer raus. Auch Tim K. verlässt das Auto und geht zu Fuß ins Gewerbegebiet. Dort erschießt er in einem Autohaus einen 36-jährigen Verkäufer und einen 45-jährigen Kunden, verletzt bei einem Schusswechsel auf dem Parkplatz zwei Beamte schwer, bevor er sich nach Angaben der Ermittler selbst in den Kopf schießt.
Zu diesem Zeitpunkt liegt Schüler Steffen Sailer, der den Notruf ausgelöst hat, daheim auf dem Sofa und schaut, wie sein Vater erzählt, "nur an die Decke". Er sagt kein Wort, liegt wie gelähmt da. Als seine Mutter ihn abgeholt hat, hatte Steffen noch geweint - wie all seine Mitschüler. Nun sind sie wie versteinert. Manche lassen sich von den Psychologen vor Ort betreuen, manche wie Steffen sind mit den Eltern nach Hause gegangen. Steffen kannte Tim. Sie wohnen im gleichen Ort, der Amokläufer war knapp ein Jahr älter. Zusammen pendelten sie ins Winnender "Schulzentrum II", wo 1 700 Kinder aus dem Umland in drei Schularten unterrichtet werden.
Was ist dort geschehen in dieser Schule? Wie konnte es zu so einer Bluttat kommen in dieser Kleinstadt mit 27 000 Einwohnern, mitten im wohlhabenden Speckgürtel der zwanzig Kilometer entfernten Landeshauptstadt Stuttgart?
Es sind diese Fragen, die Offizielle wie der Innenminister, der Polizeipräsident und der Kultusminister auf Pressekonferenzen zu beantworten versuchen. Der Täter sei vollkommen unauffällig gewesen, heißt es, still, ein Einzelgänger. Warnsignale habe es keine gegeben. Derzeit werde der Computer von Tim K. untersucht, berichtet am Nachmittag der Polizeipräsident. Die Beamten wollen herausfinden, was er sich angesehen hat, welche Musik er gehört hat, welche Kleidung er getragen hat. Es ist ein Versuch, Tim K. und seine Tat zu verstehen. Doch die Fassungslosigkeit ist allen Beteiligten anzusehen.
Auch im Internet zeigt sie sich. Schon kurz nach der Tat haben Nutzer auf der Internetseite Facebook Kommentare hinterlassen. Winnenden hat dort eine eigene Diskussionsgruppe für Leute aus der Stadt und ehemalige Bewohner. Auf dieser Seite schreiben nun Menschen aus der ganzen Welt, wie geschockt sie sind. Aus London, aus Trinidad und Tobago und aus Südafrika.
Ali Osman steht an diesem Abend vor der Realschule und versucht dort zu begreifen, wie einer dazu kommen kann, um sich zu schießen, zu töten, alles auszulöschen, was ihm in die Quere kommt. "Man kann sich das Böse gar nicht so böse vorstellen", sagte er. Früh um zehn war Ali Osman in die Schule gegangen, er wollte Akin abholen, seinen elfjährigen Sohn. Akin hatte am Morgen gesagt, er fühle sich nicht gut. Als Ali Osman mit seinem Auto der Schule näher kam, sah er die Polizeiwagen, das Blaulicht. Er hörte die Sirenen, die von allen Seiten näher kamen.
Osman dachte, es gäbe vielleicht einen Brand, er suchte nach einer Rauchwolke, aber da war nichts. Im benachbarten Gymnasium standen Kinder an den Fenstern. Dann hörte Ali Osman die Schreie, sah die Kinder, die ohne Jacken über die Straße zur Schwimmhalle rannten. Er wusste immer noch nicht, was passiert war, "aber mein Herz schlug auf einmal ganz schnell".
Am Eingang der Schwimmhalle saß eine Cousine von Akin auf dem Boden und hielt sich die zitternden Hände vors Gesicht. Ali Osman fragte das Mädchen, was denn passiert sei und sie erzählte von den Knall-Geräuschen, von der Lehrerin, die die Tür des Klassenzimmers abgeschlossen hat. Und er sah Akin nicht. "Da habe ich geschrien und geheult wie eine alte Frau", sagt er. Ein paar Minuten später hatte er Akin in seinen Armen. Er sah seine schmutzigen Hosen, weil der Junge hingefallen war bei der Flucht aus der Schule. Und er dachte noch daran, ob seine Frau wohl schimpfen würde wegen der dreckigen Hose.
Akin erzählte dem Vater, dass er den Mann mit der Pistole gesehen habe, als der über den Schulhof rannte. "Der Junge war ganz ruhig, viel zu ruhig", sagt Ali Osman. Er hat die anderen Kinder gesehen. Die meisten waren aufgewühlt, weinten. Osman hat den Sohn auf den Arm genommen, ist einfach losgelaufen, nur weg von diesem Ort. Er hat sogar sein Auto stehen gelassen in der Aufregung. Und als er zu Hause ankam und die Wohnungstür hinter ihm ins Schloss fiel, da hat er aufgeatmet. Bis er gemerkt hat, dass er zu Hause nicht bleiben kann.
So geht es vielen Menschen in Winnenden. Die katholische Kirche Sankt Karl Borromäus ist überfüllt am Abend. Jugendliche, Kinder mit ihren Eltern und Großeltern sind gekommen, um Trost zu suchen. "Aus tiefer Not schreie ich zu Dir .", beginnt der katholische Weihbischof Thomas Maria Renz seine Predigt. Doch in so einer Situation fällt es selbst Seelsorgern schwer, Worte zu finden. "Der Tod hat Einzug gehalten in einer hässlichen brutalen Form bei uns in Winnenden", sagt der evangelische Landesbischof Frank Otfried July. Er ruft am Ende dieses Tages die Menschen dazu auf, für alle zu beten, die ihr Leben verloren haben - auch für den jungen Mann, der sie alle in den Tod gerissen hat.
12.03.2009
Kommentar Väternotruf:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), bei uns auf unliebsame Weise bekannt geworden mit ihren bizarr anmutenden Bemühungen, Männer und Väter die ihre Vaterschaft durch einen heimlichen Abstammungstest klären lassen wollen, zu kriminalisieren, hat in der selben Zeit in der sie sich intensiv der von ihr beabsichtigten Kriminalisierung von Vätern widmete, offenbar keine gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten verbieten. So ist es denn gekommen, wie es bei einer solchen Gesetzeslage über kurz über lang kommen musste, ein passionierter Sportschütze und Vater lässt eine seiner Waffen, eine Pistole unbeaufsichtigt in der Wohnung liegen. Der Sohn, der 17-jähre Tim Kretschmer, dem als Schüler der Klasse 10d der Albertville-Realschule am 10.07.2008 das Zeugnis der Mittleren Reife-Zeugnisse überreicht wurde - http://www.ars-winnenden.de/abschlussfeier.html - nimmt diese Pistole mit über 100 Schuss Munition an sich und erschießt 15 Menschen, verwundet andere und tötet schließlich sich selbst.
Ob Tim Kretschmer im Juli 2008 tatsächlich die " mittlere Reife " gehabt hat, wie ihm von der Schule attestiert wurde, darf angesichts des von ihm im Jahr 2009 verübten Massakers bezweifelt werden.
Ich wasche meine Hände in Unschuld sagte Pilatus, ich bin ja so entsetzt wird Frau Zypries sicher erklären und die einfältigen Deutschen geben sich mit Politikerinnen und Politikern wie Frau Zypries zufrieden, als ob sie keine besseren verdient hätten und als ob es nicht an der Zeit wäre, dass Frau Zypries als Bundesjustizministerin zurücktritt..
Bundesfamilienministerin Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) erzählt uns im Berliner Rundfunk (11.03.2009) in Reaktion auf das Massaker von Winnenden irgend so einen Schmarren mit Prävention, anstatt sich zu der Frage zu äußern, wie sie es in Zukunft mit der Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten handhaben möchte, denn nur durch einen solchen Umstand konnte das Massaker von Winnenden letztendlich geschehen.
Politikerinnen und Politiker aller Couleur weinen Krokodilstränen und heucheln Trauer, dabei wäre es an ihnen gewesen, seit dem Massaker des 19-jährigen Robert Steinhäuser, der am 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt zwölf Lehrer, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten erschoss, dafür zu sorgen, den Waffenbesitz streng zu reglementieren und die Aufbewahrung von Waffen in Privathaushalten, so wie offenbar bei dem Vater des Amokschützen geschehen, grundsätzlich und wirksam zu unterbinden.
Die nächsten Massaker werden jedenfalls nicht lange auf sich warten lassen, wenn die Politikerinnen und Politiker es bei ihrer widerwärtig wirkenden Heuchelei belassen, anstatt Gesetze zu erlassen, mit denen Jugendlichen der Zugang zu Waffen effektiv versperrt wird.
Grußwort
Grüß Gott
Bürgermeister Jürgen Kiesl
und herzlich willkommen auf www.leutenbach.de!
Ich freue mich, dass Sie den Weg zu unserer überarbeiteten Homepage gefunden haben.
Mit dem Internetauftritt möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, unsere Gemeinde mit den Wohnbezirken Leutenbach, Nellmersbach und Weiler zum Stein besser kennen zu lernen.
Die Homepage enthält sowohl für Neubürger und Gäste, als auch für die „Alteingesessenen“ viele interessante und hilfreiche Informationen. Als „Wegweiser“ soll sie neuen Mitbürgern helfen, sich hier schnell zurechtzufinden und sich zugleich einen Überblick über unser lebendiges Gemeinwesen zu verschaffen.
Die Gemeinde Leutenbach zeichnet sich durch ein besonders reges und abwechslungsreiches Vereins- und Gemeindeleben aus. Bei der Vielzahl an Kultur- und Freizeitangeboten ist sicher einiges dabei, das Ihr Interesse findet. Machen Sie sich bei den Kulturveranstaltungen der Gemeinde und bei den Aktivitäten unserer örtlichen Vereine, Kirchengemeinden oder sonstigen Institutionen ein Bild vom Niveau unseres Gemeindelebens!
Auch für Besucher ist Leutenbach einen Abstecher wert: Ein Spaziergang , eine Radtour in abwechslungsreicher Landschaft, oder der Besuch des Heimatmuseums, verbunden mit einer Einkehr z. B. im Weilermer Biergarten oder in einer unserer rustikalen Wirtschaften, lohnt sich immer. Oder entspannen Sie sich bei einem der zahlreichen Feste und Veranstaltungen. Die aktuellen Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.
Natürlich können mit dem Internetauftritt nicht alle Fragen beantwortet werden. Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite.
Viel Vergnügen beim Lesen und Informieren wünscht Ihnen
Ihr
Jürgen Kiesl
Bürgermeister
11.03.2009
Vorsicht / Polizeibericht wilde Flucht in Waiblingen - am Samstag, den 23. August 2008
Auf brutale Art und Weise hat am Samstagmittag, kurz nach 12.00 Uhr ein 15-Jähriger, der in Begleitung seiner 17 Jahre alten Freundin war, in Winnenden und in Nellmersbach zwei Frauen überfallen. In Winnenden scheiterte der Versuch, das Auto der überfallenen Frau zu rauben. In Nellmersbach ging er brutal gegen eine Autofahrerin vor und raubte deren Fahrzeug. Nach einer spektakulären Flucht, bei der er vier Autos beschädigte, wurde er in der Rems schwimmend in Waiblingen festgenommen. ..
Kurz nach 12.00 Uhr befand sich eine 48 Jahre alte Frau auf dem Parkplatz des EDEKA-Marktes in der Marbacher Straße in Winnenden. Nachdem sie ihr BMW-Cabrio verlassen hatte, wurde sie von dem 15-Jährigen, der von hinten an sie herangetreten war, aufgefordert stehen zu bleiben, ansonsten würde sie umgebracht. Hierbei zielte er mit einer Pistole, wie sich später herausstellte einer täuschend echt aussehenden Softairpistole, auf die Geschädigte. Die Frau flüchtete in Richtung Einkaufsmarkt, wurde hierbei jedoch von dem jungen Mann mit Pfefferspray beschossen, so dass sie leicht verletzt wurde.
Sie informierte die Polizei.
Der Tatverdächtige flüchtete zusammen mit seiner 17 Jahre alten Freundin, die sich nach bisherigen Erkenntnissen bei der Tat passiv verhalten hatte, zum Winnender Bahnhof. Beide stiegen gleich nach der Flucht in die S-Bahn Richtung Backnang ein und verließen den Zug am Halt Nellmersbach.
In unmittelbarer Nähe des Bahnhofes wollte eine 50 Jahre alte Frau in ihren Ford einsteigen. Der 15-Jährige ging in Richtung der Frau, sprach sie kurz an und sprühte ihr danach sofort Pfefferspray ins Gesicht. Sie wollte anschließend wegrennen, wurde jedoch von ihrem Peiniger verfolgt und zu Boden geworfen. Mehrfach schlug der junge Mann ihren Kopf auf den Boden und entriss ihr schließlich den Fahrzeugschlüssel.
Gemeinsam mit seiner Freundin fuhr er mit dem geraubten Auto in Richtung Waiblingen.
Das Opfer, das von Passanten gefunden wurde, musste schwerverletzt ins Krankenhaus verbracht werden.
Zwischenzeitlich hatte die Polizeidirektion Waiblingen eine Großfahndung ausgelöst. Im Zuge dieser Fahndung kam einer Streife des Polizeireviers Waiblingen das Fahrzeug samt Insassen am Waiblinger Galgenberg entgegen. Als der Flüchtende den Streifenwagen sah, lenkte er nach links und anschließend stark nach rechts. Hierbei prallte er zunächst seitlich mit dem Streifenwagen, der von einem 27-Jahre alten Beamten gefahren wurde, zusammen. Danach kam der Ford ins Schlingern und fuhr in der Folge gegen drei weitere parkende Fahrzeuge, einem Golf, einem Smart und schließlich gegen einen Range-Rover. Hierbei entstand ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 20.000 Euro.
Während der Fahrer sofort zu Fuß flüchtete, blieb seine 17-jährige Begleiterin im Fahrzeug sitzen und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Bei seiner Flucht sprang der 15-Jährige vor einem Streifenwagen, der ihn entdeckt hatte, in die Rems. Ein Polizeihubschrauber, der in die Fahndung mit eingebunden war, verfolgte ihn dort. Nachdem die Feuerwehr, welche die Polizei mit einem Boot unterstützte, ihn verfolgte gab er auf und konnte am Ufer von der Polizei festgenommen werden.
Der Tatverdächtige und seine Begleiterin waren durch das Jugendamt in eine Jugendhilfeeinrichtung in Winnenden eingewiesen. Er ist bei der Polizei nicht unbekannt und trotz seines jugendlichen Alters ist er schon 29 Mal polizeilich in Erscheinung getreten. Darunter befinden sich Straftaten wie Raub, gefährliche Körperverletzungen, aber auch Drogendelikte. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist seine 17 Jahre alte Begleiterin zu keinem Zeitpunkt aktiv an den Tathandlungen beteiligt gewesen. Offensichtlich, so die bisherigen Erkenntnisse der Waiblinger Kripo, waren die Überfälle auf die beiden Autofahrerinnen nicht abgesprochen.
Auf Antrag der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde der Jugendliche am Sonntagmorgen dem Haftrichter vorgeführt, der ihn in Untersuchungshaft schickte. Seine Begleiterin wurde in Obhut der Jugendhilfe gegeben.
Geschrieben von nhv am Sonntag, 24. August 2008
http://www.rems-murr-kreis.red1.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1097
Jugendamt Rems-Murr - da wo sich die Katzen in den eigenen Schwanz beißen
Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge
18.02.2003
Michael ...
71364 Winnenden
Mail: mgauss39@compuserve.de
Entsprechend den Vorgaben des Väteraufbruch für Kinder e.V. habe ich beim Amtsgericht Waiblingen einen Antrag auf gemeinsame Sorge abgegeben.
Laut Beschluss vom 13.02.03 Amtsgericht Waiblingen Geschäftsnummer 11F944/02 ( Amtsrichter Bachmann ) wurde der Antrag bis zum 31.12.03 ausgesetzt, bzw. dem Zeitpunkt an dem der Gesetzgeber eine verfassungsmäßige Übergangsregelung geschaffen hat.
Ich habe vor 1998 gemeinsam mit meinem Sohn und der Mutter zusammengelebte.
Zur Situation mit dem Jugendamt Backnang.
Beide Elternteile wurden zu einem Gespräch zur Feststellung der Elterliche Sorge geladen.
Die Mutter hat dies abgelehnt und ist zu diesem Gespräch nicht erschienen. Daraufhin hat ein Gespräch ausschließlich mit mir stattgefunden.
Nachdem ich dem Jugendamt meine verschiedenen, wie ich meinte berechtigten Gründe dargelegt habe warum ich das Sorgerecht haben möchte, hat das Jugendamt im Wesentlichen wie folgt argumentiert:( wörtlich)
In unserem Gespräch wurde Herr Gauss die Möglichkeit aufgezeigt, die er auch bei der augenblicklichen Rechtslage trotzdem hat. Es ist sicher für seinen Sohn von erhebliche Bedeutung, dass er ihm als Wate so zuverlässig zur Verfügung steht und es wäre wünschenswert wenn seine rechtliche Stellung entsprechen angepasst werden Könnte.
So lang die Mutter dies aber ablehnt und dadurch neue Streitigkeiten zwischen den Eltern entstehen, ist aus unser Sicht für das Kind wesentlicher, ihm die bisherige Situation zu erhalten.
Erst wenn sich beide Eltern zu einem gemeinsamen Sorgerecht entschließen können, sind die Bedingungen dafür gegeben und gewährleistet, dass nicht jeder gemeinsam zu treffenden Entscheidung neuer Streit entsteht, was zum Nachteil des Kindes wäre.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Michael ... [mailto:mgauss39@compuserve.de]
Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2005 17:11
An: vaeternotruf.de
Betreff: Re: Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge
Hallo anton,
über den Verlaufs meines Antrages auf gemeinsame elterliche Sorge kann ich ihnen folgende Angaben machen.
Laut Vorgaben des Bundesverfassungsgericht mußte der Gesetzgeber bis zum 31.12.2003 eine Übergangsregelung für nichteheliche Eltern schaffen die sich vor dem 01.07.1998 getrennt haben.
Dies traf auf uns zu.
Bei einem erneuten Gerichtstermin hat sich die Mutter entgegen meinen Erwartungen dann dort plötzlich doch für ein gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen.
Dies wurde mir per Beschluss vom 12.02.2004 vom Amtsgericht Waiblingen zuerkannt. ...
Frau Holzwarth war damals die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt des Rems-Murr-Kreises.
Gruß Michael ...
Kind verhungert: Tödliche Ignoranz im Jugendamt
Bundesgerichtshof entscheidet heute über Mitverantwortung von Behörde
Von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke
Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer
Beutelsbach - Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander: Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch aus der Babyflasche trinken. Es fror. Sein Pflegevater, ein angehender Waldorfpädagoge, soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, ob Leberwurstbrot und Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind, überlebten.
Andreas klagt gegen das Jugendamt, aber er wird vor dem Bundesgerichtshof nicht erscheinen. Es gibt nur Fotos, die im November 1997 von der Polizei gemacht wurden. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, als er acht war, hatte er das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte damals, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.
Der Kriminalfall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, ist nun sogar Thema eines Zivilsenats des Bundesgerichtshofs geworden - aber hinter diesem Fall stehen weitreichende Fragen: Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden?
Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Fall nun, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort an Hunger. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es so genannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.
Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.
Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.
Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen. Die Mutter sagte aus, sie wäre mit den Kindern nicht mehr zu Recht gekommen und hätte sie durch Essensentzug disziplinieren wollen.
In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof ja auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten den öffentlich Bediensteten vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich in dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde dann auch - wie zumeist in derartigen Fällen - eingestellt. Doch ein Anwalt zog vor ein Zivilgericht und forderte im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen am 7. März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach Umzug der Pflegefamilie 1993 aus Hof in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen.
Heute soll dieser Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun höchstrichterlich entschieden werden. Es könnte ein Urteil mit Folgen werden.
Berliner Morgenpost 14.10.2004
Tödliche Ignoranz
Ein Kind verhungert, zwei sind lebensgefährlich unterernährt. Die Pflegeeltern werden wegen Mordes verurteilt. Kontrolliert hatte sie das Jugendamt nicht. Dagegen klagt jetzt ein Opfer
Die Welt, 14. Oktober 2004
von Catrin Barnsteiner und Michael Mielke
Es gibt eine Geschichte über das Ende von Alexander, erzählt von seiner Pflegemutter vor Gericht. Kurz bevor das Kind starb, wollte es Leberwurstbrot essen. Und Milch trinken. Es fror. Sein Pflegevater - ein angehender Waldorfpädagoge - soll sich zu ihm gelegt haben. Seine Pflegemutter machte sich Sorgen, sagte sie, ob ein Leberwurstbrot und etwas Milch nicht vielleicht zuviel durcheinander für den Jungen wären. Wenige Stunden später war das Kind tot. Verhungert. Weil es vorher monatelang nur Wasser und Brot bekam, wie sein Bruder Alois und Andreas, ein weiteres Pflegekind. Diese beiden überlebten. Knapp.
Das war im November 1997. Heute ist Andreas 15 Jahre alt, und er klagt gegen das damals zuständige Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht auf Schmerzensgeld. Vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das den Fall heute höchstrichterlich entscheidet, wird er nicht erscheinen. Es gibt nur diese Fotos, die damals von der Polizei gemacht wurden. Da hatte Andreas das Gesicht eines Greises und wog gerade mal 11,8 Kilogramm. Der Chefarzt der Kinderklinik in Waiblingen sagte, er habe "in der Bundesrepublik solche Kinder noch nicht gesehen. Nur Haut und Knochen, eingesunkene Wangen, eingesunkene Gesäße." Er mußte an Bilder aus Somalia oder Biafra denken.
Der Fall im schwäbischen Beutelsbach, unweit von Stuttgart, wirft Fragen auf. Wie weit soll die Kontrolle des Jugendamts bei Pflegefamilien gehen? Wieviel Kontrolle ist nötig, damit die Kinder sich als vollintegrierte Familienmitglieder entwickeln können, ohne ständig an ihre Besonderheit erinnert zu werden? Professor Wolfgang Krüger, Sprecher des Bundesgerichtshofs, spricht von einem Präzedenzfall. Der Vorwurf, ein Jugendamt habe versagt, weil es Pflegeeltern nicht genügend kontrolliert habe, sei vor dem obersten deutschen Gericht noch nicht verhandelt worden.
Der Fall, das sind drei Jungen, die in einer Pflegefamilie lebten. Alexander, fünf Jahre alt, starb dort. Er war verhungert. Sein Bruder Alois - er war sechs Jahre alt und wog nur zehn Kilogramm - und Andreas konnten gerettet werden. Über die Pflegeeltern sagte der Richter später: "Sie sammelten Kinder wie andere Leute Puppen." Für die Pflege der Jungen hatten die damals 33 Jahre alte Kinderpflegerin Ulrike R. und ihr 39 Jahre alte Ehemann Klaus R. monatlich knapp 1700 Euro erhalten. Außerdem gab es sogenannte Tageskinder; an manchen Tagen waren es bis zu acht. Bei dem Strafprozeß gegen die Pflegeeltern waren 1999 dann die Details ans Licht gekommen: Alois, Andreas und Alexander bekamen nur trockenes Brot und Wasser. Einer der Jungen, so heißt es, sei einmal nachts weggelaufen, um in einer Gaststätte um Reste zu betteln. Auch im Mülleimer seiner Schule wühlte er nach Essensresten. Wenn Besuch kam, mußten sie sich in einem abgedunkelten Raum aufhalten. Am besten im Bett, die Decke bis zum Kinn hochgezogen. Schließlich, im Sommer 1997, wenige Monate vor dem Tod des kleinen Alexander, wurden sie von den Nachbarn gar nicht mehr gesehen.
Ganz anders erging es den drei leiblichen Kindern der Familie: Sie hatten Computer, Hifi-Anlagen und zwei Pferde. Sie waren gesund. Als Alexander starb, waren seine Augen verdreht, sein Bauch gebläht, er konnte nicht mehr sprechen, sich kaum noch rühren. Und als am 27. November 1997 dann schließlich doch ein Rettungsarzt gerufen wurde, war es zu spät.
Beutelsbach in Baden-Württemberg, 8000 Einwohner, direkt in den Weinbergen gelegen. Das Haus, in dem die Familie damals wohnte, ist zweistöckig und liegt ein bißchen zurückgesetzt, hinter einem Garten. Es ist ein großes Haus mit einem großartigen Ausblick - und es ist ein Schandfleck für die Nachbarschaft. Weil es die Nachbarn immer wieder daran erinnert, was war.
Ein Mann, der seinen Namen nicht nennen will, wohnt nicht weit von dem Haus mit der Nummer 21. Nein, sagt er, und es klingt wütend. Nein, man konnte es nicht sehen, nein, wirklich nicht, die Buben waren immer gut angezogen, nicht verlottert, nein, niemand hat das geahnt. Niemand hätte es ahnen können. Er sagt all das, obwohl man die Frage für diese Antwort noch nicht gestellt hat. Aber vielleicht hat er sich die Frage schon oft genug selbst gestellt.
Die Frage wäre gewesen: "Ist Ihnen denn damals nichts aufgefallen?" Dann packt der Nachbar die Reporterin am Handgelenk und ruft erregt: "Sie sehen auch unterernährt aus, hören Sie, Sie sind viel zu dünn. Und ich rufe auch nicht das Jugendamt oder die Polizei, verstehen Sie? Es gibt Kinder, die sind eben dünn. Das ist Veranlagung." Er hat auch eine Bekannte, die direkt neben dem Haus der Familie gewohnt hat. Und die, sagt er, und es klingt verzweifelt, würde immer alles bemerken. Etwa wenn bei ihm, am anderen Ende der Straße, die Rolläden nachmittags noch nicht hochgezogen wären, dann bemerke die das. Aber das mit den Kindern, das hätte selbst sie nicht gesehen. Selbst sie.
Sehr geschickt sei die Pflegemutter gewesen, heißt es im ersten Prozeß: Mißtrauischen Fragern erzählte sie, die leiblichen Eltern der Kinder wären Alkoholiker. Ja, mit dem Essen täten sie sich auch schwer, die Buben. Selbst Verwandte, die die Familie im Sommer bevor Alexander starb, besuchten, ließen sich täuschen. Zugegeben, sagten sie später, sie hätten sich ein bißchen gewundert, warum die Pflegekinder selbst im Hochsommer ständig froren und Jacken und Wollmützen trugen. Ein Schwurgericht in Stuttgart verurteilte das Ehepaar im Juni 1999 zu lebenslänglichen Gefängnisstrafen. Ein Verdeckungsmord. Die Pflegeeltern hätten trotz des katastrophalen gesundheitlichen Zustands des kleinen Alexander einen Arztbesuch vermieden, um die jahrelangen Mißhandlungen der Pflegekinder zu vertuschen.
In der Regel wird mit so einem Urteil, das vom Bundesgerichtshof auch bestätigt wurde, die Akte geschlossen. In diesem Fall gab es jedoch zunächst parallel ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes des Rems-Murr-Kreises wegen fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger von Ulrike und Klaus R. hatten ihnen vorgeworfen, sich nach der Vermittlung der Kinder in die Pflegefamilie nicht mehr genügend um die verhaltensgestörten Jungen gekümmert zu haben. Wie hoch der Grad der Unkenntnis über den Zustand der Pflegefamilie war, hatte sich im Prozeß gegen die Pflegeeltern gezeigt. Eine Mitarbeiterin des Waiblinger Jugendamtes sprach von einer "Musterfamilie", die "einen sehr geordneten, sehr harmonischen Eindruck" vermittelt habe. Und Ulrike R., sagte die Sozialarbeiterin, habe sich als "kompetente Frau" präsentiert, "eine Pflegemutter, die alles im Griff hat".
Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde - wie oft in derartigen Fällen - eingestellt. Doch dann forderte ein Anwalt vor einem Zivilgericht im Namen des einstigen Pflegekindes Andreas vom Jugendamt wegen Verletzungen der Amtspflicht Schmerzensgeld, außerdem die Anerkennung der Zuständigkeit des Amtes für künftige materielle und immaterielle Schäden. Und er gewann: Eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart sprach dem Jungen im März 2003 ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu und bestätigte die Haftung des Jugendamtes für künftige Schäden. Das Jugendamt ging gegen diese Entscheidung in Berufung.
Doch auch die nächste Instanz, der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart, wies die Berufung zurück. Mit der Begründung, die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten nach dem Umzug der Pflegefamilie aus dem fränkischen Hof - der 1993 erfolgte - in den Rems-Murr-Kreis sofort Kontakt aufnehmen und sich über die Lebensumstände des Jungen persönlich informieren müssen. Der Landkreis entgegnete, die Überprüfung einer Pflegefamilie nach einem Wechsel der Zuständigkeit sei weder üblich noch erforderlich, wenn das Pflegeverhältnis über mehrere Jahre bestanden habe und keine negativen Erfahrungen vorlägen.
Bei dem morgigen Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um mehr als 25 000 Euro. Die Summe mutet ohnehin auch für Laien gering an. Das, so erklärt Wendt Nassal, der den Rems-Murr-Kreis vertritt, liege daran, daß es tatsächlich nur um wenige Monate gehe: Von April 1997 bis November 1997. Denn bis April 1997 hätten regelmäßige Treffen von Mitarbeitern aus dem Kreis Hof mit der Familie stattgefunden. Die hätten dann ihre Berichte an das Jugendamt Waiblingen geschickt. Während des letzten Besuches im April schien offenbar kein übermäßiger Anlaß zur Besorgnis vorzuliegen - Mitarbeiter des Rems-Murr-Kreises kamen danach nicht zum Haus der Familie. Begründung des Waiblinger Jugendamtes: Man wollte die Kinder nicht mit neuen Gesichtern unnötig belasten.
Auf der Straße in Beutelsbach, fast direkt vor dem Haus mit der Nummer 21, hat ein Kind mit Kreide gemalt. Nichts Besonderes, eigentlich, eben das, was Kinder immer malen.
Es sind Strichmännchen.