Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Rhein-Lahn
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Rhein-Lahn-Kreis
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 / 972-0
Fax: 02603 / 972-199
E-Mail: information@rhein-lahn.rlp.de
Internet: http://www.rhein-lahn-info.de
Internetauftritt des Landkreis Rhein-Lahn (02/2013)
Visuelle Gestaltung: voll grottig
Nutzerfreundlichkeit: miserabel
Informationsgehalt: miserabel
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: schwer zu finden
Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein durch Fusion des Kreises Sankt Goarshausen (Loreleykreis) mit dem Unterlahnkreis (mit Sitz in Diez) entstandener Landkreis im Norden von Rheinland-Pfalz. Er grenzt im Westen an den Rhein-Hunsrück-Kreis, an den Landkreis Mayen-Koblenz und an die kreisfreie Stadt Koblenz, im Norden an den Westerwaldkreis, im Osten an die hessischen Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis und im Süden kurz an den Landkreis Mainz-Bingen.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2006)
Verbandsfreie Gemeinden/Städte
* 1. Lahnstein, Große kreisangehörige Stadt [Sitz: Oberlahnstein] (18.301)
Verbandsgemeinden mit ihren Mitgliedsgemeinden
Sitz der Verbandsgemeinde *
* 1. Verbandsgemeinde Bad Ems
1. Arzbach (1.867)
2. Bad Ems, Stadt * (9.288)
3. Becheln (645)
4. Dausenau (1.328)
5. Fachbach (1.330)
6. Frücht (600)
7. Kemmenau (471)
8. Miellen (443)
9. Nievern (1.004)
* 2. Verbandsgemeinde Braubach
1. Braubach, Stadt * (3.130)
2. Dachsenhausen (1.065)
3. Filsen (660)
4. Kamp-Bornhofen (1.653)
5. Osterspai (1.295)
* 3. Verbandsgemeinde Diez
1. Altendiez (2.242)
2. Aull (477)
3. Balduinstein (557)
4. Birlenbach (1.534)
5. Charlottenberg (166)
6. Cramberg (502)
7. Diez, Stadt * (10.910)
8. Dörnberg (596)
9. Eppenrod (717)
10. Geilnau (385)
11. Gückingen (1.068)
12. Hambach (516)
13. Heistenbach (1.163)
14. Hirschberg (351)
15. Holzappel (1.110)
16. Holzheim (896)
17. Horhausen (317)
18. Isselbach (413)
19. Langenscheid (549)
20. Laurenburg (311)
21. Scheidt (307)
22. Steinsberg (262)
23. Wasenbach (373)
* 4. Verbandsgemeinde Hahnstätten
1. Burgschwalbach (1.120)
2. Flacht (1.159)
3. Hahnstätten * (2.896)
4. Kaltenholzhausen (628)
5. Lohrheim (605)
6. Mudershausen (476)
7. Netzbach (409)
8. Niederneisen (1.484)
9. Oberneisen (786)
10. Schiesheim (255)
* 5. Verbandsgemeinde Katzenelnbogen
1. Allendorf (678)
2. Berghausen (316)
3. Berndroth (434)
4. Biebrich (362)
5. Bremberg (290)
6. Dörsdorf (456)
7. Ebertshausen (133)
8. Eisighofen (270)
9. Ergeshausen (136)
10. Gutenacker (388)
11. Herold (470)
12. Katzenelnbogen, Stadt * (2.200)
13. Klingelbach (734)
14. Kördorf (573)
15. Mittelfischbach (123)
16. Niedertiefenbach (235)
17. Oberfischbach (173)
18. Reckenroth (216)
19. Rettert (453)
20. Roth (206)
21. Schönborn (765)
* 6. Verbandsgemeinde Loreley
1. Auel (234)
2. Bornich (1.089)
3. Dahlheim (905)
4. Dörscheid (429)
5. Kaub, Stadt (963)
6. Kestert (676)
7. Lierschied (493)
8. Lykershausen (203)
9. Nochern (549)
10. Patersberg (430)
11. Prath (322)
12. Reichenberg (210)
13. Reitzenhain (355)
14. Sankt Goarshausen, Loreleystadt * (1.445)
15. Sauerthal (217)
16. Weisel (1.128)
17. Weyer (488)
* 7. Verbandsgemeinde Nassau
1. Attenhausen (414)
2. Dessighofen (181)
3. Dienethal (272)
4. Dornholzhausen (227)
5. Geisig (397)
6. Hömberg (334)
7. Lollschied (212)
8. Misselberg (86)
9. Nassau, Stadt * (4.866)
10. Obernhof (389)
11. Oberwies (170)
12. Pohl (343)
13. Schweighausen (219)
14. Seelbach (488)
15. Singhofen (1.865)
16. Sulzbach (212)
17. Weinähr (453)
18. Winden (722)
19. Zimmerschied (91)
* 8. Verbandsgemeinde Nastätten
1. Berg (245)
2. Bettendorf (353)
3. Bogel (830)
4. Buch (582)
5. Diethardt (300)
6. Ehr (91)
7. Endlichhofen (153)
8. Eschbach (180)
9. Gemmerich (566)
10. Hainau (186)
11. Himmighofen (349)
12. Holzhausen an der Haide (1.244)
13. Hunzel (267)
14. Kasdorf (257)
15. Kehlbach (177)
16. Lautert (270)
17. Lipporn (283)
18. Marienfels (348)
19. Miehlen (2.043)
20. Nastätten, Stadt * (4.262)
21. Niederbachheim (269)
22. Niederwallmenach (402)
23. Oberbachheim (213)
24. Obertiefenbach (378)
25. Oberwallmenach (218)
26. Oelsberg (545)
27. Rettershain (340)
28. Ruppertshofen (407)
29. Strüth (315)
30. Weidenbach (124)
31. Welterod (532)
32. Winterwerb (181)
Jugendhilfeausschuss des Rhein-Lahn-Kreis
Mitglieder siehe unten
http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm
Jugendamt Rhein-Lahn-Kreis
Kreisjugendamt
Insel Silberau
56130 Bad Ems
Zuständige Amtsgerichte:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
https://www.rhein-lahn-kreis.de/verwaltung-service/mitarbeiter-innen/
Frau Bandur, Ricarda
Herr Blau, Christian
Frau Bräutigam, Ilona
Frau Carl, Ruth
Frau Cebulla, Eileen
Frau Hofmann, Christina
Herr
Maxeiner, Thorsten
Frau Mayer, Annalina
Frau Peters, Carolin
Frau
Schiekel, Nicole
Frau Schmitz, Friederike
Frau Städtler, Kristin
Frau
Thielen, Sylvia
Herr Tullius, Erik
Herr Wall, Wilhelm
Frau Weisbrod,
Selina
Herr Widmann, Andreas
Frau Wilbert, Kerstin
Frau Yelton, Jana
https://www.rhein-lahn-kreis.de/buergerservice-uebersichten/leistungen/RLP:entry:257436/allgemeiner-sozialer-dienst/
Frau Craß - Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2013)
Herr Dietrich - Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2012, 2013) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen
Simone Rupprecht - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Rhein-Lahn (ab , ..., 2010) - wird vom Väternotruf nicht empfohlen
Stand 26.02.2013 - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-abteilungen/index.htm
-Abteilung 5-
Geschäftsbereichsleiter:
Landrat Kern
Herr Dietrich
Herr F.Müller
Jugend und Familie
Abteilungsleiter
stv. Abteilungsleiter
50
Jugendpflege, Jugendschutz, Elterngeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe
51
Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
52
Allgemeiner Sozialer Dienst
Jugendpflege, Jugendschutz, Elterngeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe, 50
Referent:
Frau Riehl-Rosenthal
A
A
1
Jugendhilfeplanung
K
Herr Dietrich
2
Jugendhilfeausschuss
K
Herr Dietrich
3
Institutionelle Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe
G
Herr Dietrich
4
Kreisjugendplan
K
Herr Zissener
5
Zusammenarbeit mit Trägern der freien Jugendhilfe
K
Herr Dietrich
6
Vorbereitung der Wahl der Jugendschöffen
K
Herr Dietrich
7
Tagesbetreuung für Kinder
K
1
Vollzug Kindertagesstättengesetz
K
Herr M. Neeb
Frau Schmelzeisen
2
Festsetzung und Übernahme von Elternbeiträgen
K
Herr Metz
3
Vermittlung von Tagesbetreuungsstellen
K
Frau B. Becker
8
Mitwirkung bei der Heimaufsicht
K
Herr Dietrich
Herr M. Neeb
9
Kinderheime, Jugendheime, Zeltlagerplätze
K
Herr Dietrich
10
Servicestelle gem. §§ 22 ff. SBG XI
K
Herr Dietrich
11
Kreisjugendpfleger
K
Herr Zissener
12
Jugendpflegerische Maßnahmen und Jugendfreizeiten
(Jugendwochen, Jugendtreffen, Wettbewerbe)
K
Herr Zissener
Herr Schreiber
13
Internationale Jugendbegegnungen
K
Frau Göth
14
Zusammenarbeit mit Jugendorganisationen, Schulen und
Kirchen
K
Frau Göth
15
Jugendgruppenleiterausweis
K
Frau Göth
16
Bildungsveranstaltungen für Jugendliche, Durchführung des
Jugendbildungsgesetzes
K
Frau Göth
17
Jugendherbergen
K
Frau Göth
18
Jugendschutz, Jugendarbeitsschutz
S
Frau Göth
19
Bekämpfung von Alkohol- und Rauschmittelmißbrauch,
Jugendkriminalität
G
Frau Göth
20
Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz
K
Herr Zissener
Frau Göth
21
Schulsozialarbeit
S
Herr Wiesinger
Frau Schwichtenberg
Herr Hilger
22
Elterngeld
S
Frau Stotz
Frau Schindler
Herr Metz
23
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege (finanzielle Hilfe)
K
Herr Metz
24
Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige
K
Frau Gras
Herr Maus
Frau Reitberger
Herr Michel
25
Heranziehung von Kosten, Kostenerstattung
K
Frau Gras
Herr Maus
Frau Reitberger
Herr Michel
26
Ambulante Hilfen gem. § 35 a SGB VIII
K
Herr Jüngels
Herr Dommershausen
27
Finanzcontrolling
G
Frau Riehl-Rosenthal
28
Fachcontrolling
K
Frau Kramer
Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, 51
Referent:
Frau Mies
A
A
1
Vormundschaften, Pflegschaften
K
Frau Mies
Frau Brose
Frau Hartenfels
Herr Wolf
Herr F. Müller
Frau Joseph
2
Beistandschaften: Feststellung der Vaterschaft und/oder
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
K
Frau Mies
Frau Brose
Frau Hartenfels
Herr Wolf
3
Beratung von Eltern bei der Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen der Kinder (§ 18 KJHG)
K
Frau Mies
Frau Brose
Frau Hartenfels
Herr Wolf
4
Beurkundungen gem. § 59 KJHG, insbesondere
Vaterschaftsanerkenntnis, Unterhaltsverpflichtung,
Sorgeerklärung
K
Frau Mies
Frau Brose
Frau Hartenfels
Herr Wolf
5
Sorgeregister, Negativbescheinigungen als Nachweis für das
alleinige Sorgerecht
K
Frau Mies
Frau Brose
Frau Hartenfels
Herr Wolf
6
Unterhaltsvorschussgesetz
S
Frau Forst
Herr Hohl
Herr Kloock
Frau Heidrich
7
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
S
Herr Kloock
Allgemeiner Sozialer Dienst, 52
Referent:
Herr B. Fuchs
A
A
1
Vormundschaftsgerichtshilfe
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
2
Familiengerichtshilfe
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
3
Jugendgerichtshilfe
K
Herr Saenn
Frau Bestmann
Herr Dommershausen
4
Trennungs- und Scheidungsberatung
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
5
Unterstützung, Hilfe, Beratung von Eltern, Kindern und
Jugendlichen in Fragen der Erziehung
K
Frau Fatehpour
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
6
Unterstützung und Beratung von Alleinstehenden bei der
Ausübung der Personensorge
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
7
Inobhutnahme
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
8
Einleitung von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung,
Hilfeplanverfahren
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
9
Hilfen für junge Volljährige
K
Frau Fatehpour
Frau Thielen
Frau Zehfuß
Frau Craß
Frau Klaß
Herr Tullius
Frau Schäfer
Herr Gudowski
Frau Lillmanstöns
Herr Pröhl
Frau Bräutigam
Frau Gauer
10
Adoptionswesen
K
Frau Sänger
11
Pflegekinderwesen
K
Frau van Baajen
Frau Martin-Kremer
Frau Milles-Ostermann
Herr Maxeiner
12
Kinderschutzstelle
K
Herr Dietrich
Frau Carl
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn
Stand: 02.01.2012
Herr Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Thomas Alzen Schuy, Anja
Herr Andreas Barth Geisig Hoch, Xenia
Frau Alice Berweiler-Kaufmann im Hause ohne
Frau Dipl. Soz.-päd. Ulrike Bittner-Pommerenke Buchmann, Iris
Herr Polizeihauptkommissar Axel Braun Montabaur Willinski, Dieter
Herr Bernd Dietrich im Hause Müller, Frank
Herr Bürgermeister Harald Gemmer Katzenelnbogen Goerke, Karl Heinz
Herr Friedhelm Hahn Altendiez Müller, Rolf
Herr Werner Hölzer Altendiez Peetz, Birgit
Herr Thomas Jeschke Montabaur Westermayer, Dorothea
Frau Roswitha Kästner im Hause Hoppe, Petra
Frau Ingrid Krayer Koblenz n. n.
Frau Ortsbürgermeisterin Anita Krebs Geisig Henschel, Lutz
Frau Alona Kurant Bad Ems n. n.
Frau Sylvia Lindner Dachsenhausen I.B.L. Achhammer, Filiz
Herr Dipl.-Ing. (FH) Rolf Müller Himmighofen Best, Sandra
Herr n. n. n. n.
Herr Jürgen Otto Montabaur Schneider, Alois
Herr Jürgen Reuter Lahnstein Schusterbauer, Dagmar
Frau Richterin am Amtsgericht Elfi Schneider Tahmiscija, Alma
Elfriede Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1954) - Richterin am Amtsgericht Lahnstein (ab 30.12.1986, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 30.12.1986 als Richterin am Amtsgericht Lahnstein aufgeführt. 2012: beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn.
Alma Tahmiscija (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Köln (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2008 und 2010 unter dem Namen Alma Tahmiscija nicht aufgeführt. 2011 bei der Staatsanwaltschaft in Koblenz. Ab Mitte Juli 2011 am Amtsgericht Diez. 21.10.2011: "Staatsanwältin wechselt hinter den Richtertisch. ... Das Amtsgericht in Diez hat ein neues Gesicht und Verstärkung bekommen. Nach dem Ausscheiden des ins Justizministerium gewechselten Richters Martin Schlepphorst hat bereits Mitte Juli Alma Tahmiscija ihren Dienst in der Diezer Justizbehörde aufgenommen. Die erst 30 Jahre alte Juristin kommt von der Staatsanwaltschaft in Koblenz. ..." - http://www.rhein-zeitung.de/region/diez_artikel,-Staatsanwaeltin-wechselt-hinter-den-Richtertisch-_arid,324419.html. 19.01.2012: "Waffengeschäft nur die Spitze des Eisbergs?" - http://www.rhein-zeitung.de/region/diez_artikel,-Waffengeschaeft-nur-die-Spitze-des-Eisbergs-_arid,368018.html. 01.12.2012: Versetzung als Richterin auf Probe nach Köln - http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jmbl/archiv_2012/20121201.pdf. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm
Herr Sebastian Seifert Lahnstein Cremers, Daniel
Herr Pfarrer Adolf Tremper Altendiez Haxel-Schamuhn, Christof
Herr Uwe Zissener im Hause ohne
Herr Jürgen Gemmer Gutenacker SPD Winkler, Guido
Herr Landrat Günter Kern Bad Ems SPD
Herr Wolfgang Riehl Hömberg SPD Ullrich, Heike
Herr Mike Weiland Kamp-Bornhofen SPD Soyudogan, Nurije
Frau Regine Canz Bad Ems CDU Lichius, Tanja
Herr Christoph Ferdinand Lahnstein CDU Groß, Günter
Herr Lars Gemmer Kördorf CDU Rosenthal, Jürgen
Frau Ilse Stauch Braubach FWG Dorweiler, Berthold
Herr Kai Wernecke Braubach FWG Vedder, Nicole
Frau Monika Becker Winden FDP Dr. Paffrath, Bernd
Frau Filiz Achhammer Lahnstein I.B.L. stv. Mitglied
Frau Iris Buchmann Koblenz stv. Mitglied
Herr Daniel Cremers Altendiez stv. Mitglied
Herr Ortsbürgermeister Karl Heinz Goerke Reichenberg stv. Mitglied
Herr Christof Haxel-Schamuhn Siershahn stv. Mitglied
Frau Xenia Hoch stv. Mitglied
Frau Dipl. Med. Petra Hoppe im Hause stv. Mitglied
Frau Tanja Lichius Dausenau stv. Mitglied
Herr Dipl.-Ing. (FH) Rolf Müller Himmighofen stv. Mitglied
Herr Frank Müller im Hause stv. Mitglied
Frau Birgit Peetz stv. Mitglied
Herr Dipl. Sozialarbeiter Alois Schneider Montabaur stv. Mitglied
Frau Dagmar Schusterbauer Lahnstein stv. Mitglied
Frau Anja Schuy Montabaur stv. Mitglied
Frau Richterin am Amtsgericht Alma Tahmiscija stv. Mitglied
Alma Tahmiscija (geb. ....) - Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Koblenz (ab , ..., 2012) - Amtsgericht Montabaur GVP 02.04.2012: Richter auf Probe. 2012: stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Rhein-Lahn - http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm
Frau Nicole Vedder stv. Mitglied
Frau Dipl. Soz.-päd. Dorothea Westermayer stv. Mitglied
Herr Polizeihauptkommissar Dieter Willinski stv. Mitglied
Frau Sandra Best Bad Ems SPD stv. Mitglied
Herr Ortsbürgermeister Lutz Henschel Altendiez SPD stv. Mitglied
Frau Nuriye Soyudogan Katzenelnbogen SPD stv. Mitglied
Frau Heike Ullrich Ruppertshofen SPD stv. Mitglied
Herr Guido Winkler Bad Ems SPD stv. Mitglied
Herr Günter Groß Lahnstein CDU stv. Mitglied
Herr Jürgen Rosenthal Lahnstein CDU stv. Mitglied
Herr Berthold Dorweiler Filsen FWG stv. Mitglied
Herr Dr. Bernd Paffrath Kemmenau Bündnis 90/Die Grünen stv. Mitglied
http://www.rhein-lahn-info.de/verwaltung-gremien/index.htm
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad Ems
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-ems.de
Familienberatung Koblenz
überregionale Beratung
http://familienberatung-koblenz.de
Familienberatung Limburg
überregionale Beratung
http://familienberatung-limburg.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Familienberatungsstelle - Außenstelle von Lahnstein -
Römerstr. 84
56130 Bad Ems
Telefon: über 02621 / 9208-60
E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de
Internet: http://www.cv-ww-rl.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Familienberatungsstelle - Außenstelle von Lahnstein -
Louise-Seher-Str. 2
65582 Diez
Telefon: über 02621 / 9208-60
E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de
Internet: http://www.cv-ww-rl.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter
Familienberatungsstelle Caritas-Zentrum
Gutenbergstr. 8
56112 Lahnstein
Telefon: 02621 / 9208-60
E-Mail: familienberatung-rl@cv-ww-rl.de
Internet: http://www.cv-ww-rl.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle dringend abraten, Gruppenarbeit, Jugendberatung, Partnerberatung
Mitarbeiter/innen: Tanja Eichhorn - Systemische Therapeutin/ Familientherapeutin (DGSF), Gymnasiallehrerin - http://www.tanja-eichhorn.de
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die vom Landkreis bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreisverwaltung Rhein-Lahn Jugendamt Allgemeiner Sozialer Dienst
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 / 972-0
E-Mail:
Internet: http://www.rhein-lahn-info.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Rhein-Lahn
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Rhein-Lahn
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Rhein-Lahn
Kinderschutzdienst Rhein-Lahn Caritas-Zentrum
Gutenbergstr. 8
56112 Lahnstein
Telefon: 02621 / 9208-67,-68
Internet: http://www.cv-ww-rl.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Kindesmisshandung mit tödlichen Folgen am 07.04.2009 in Lahnstein - Anklage erhoben
1. Folgemitteilung (nach Erstmitteilung am 15.04.2009)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus Gering zum Landgericht Koblenz erhoben. Dem deutschen Staatsangehörigen wird in der kürzlich zugestellten Anklageschrift zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige, leibliche Tochter getötet und die weitere, dreieinhalbjährige Tochter seiner Lebensgefährtin schwer misshandelt zu haben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ließ die Kindsmutter am Nachmittag des 07.04.2009 die beiden Kinder mit dem Angeschuldigten allein in ihrer Wohnung zurück und ging einkaufen, obwohl der Angeschuldigte bereits im Herbst 2008 seine leibliche Tochter schwer misshandelt hatte. Wegen dieser Tat, die er bislang bestritten hat, aber nunmehr einräumt, wurde bereits im Februar 2009 Anklage erhoben. Der Angeschuldigte war mit der Betreuung der Kinder überfordert und ihm gelang es nicht, die schreienden Kinder zu beruhigen. Er begab sich zunächst in das Kinderzimmer der Dreieinhalbjährigen und presste seine Hand auf Mund und Nase des Kindes, um dieses zum Schweigen zu bringen. Erst nach einer halben Minute löste er seinen Griff. Aufgrund der vollständigen Abdeckung der Atemwege bestand für das Kind Lebensgefahr. Als die Kindsmutter in die Wohnung zurückkehrte und ihre Tochter erblickte, brachte sie das Kind sofort zum Arzt.
Der Angeschuldigte war nun allein mit seiner Tochter in der Wohnung und geriet durch das schreiende Kind erneut in Rage. Er packte das Kind mit den Händen und schüttelte es mehrere Sekunden hin und her, um endlich seine Ruhe zu haben. Anschließend ließ er das Kind zu Boden fallen. Das Kleinkind erlitt hierbei u.a. schwere Hirnverletzungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Am 11.04.2009 erlag es im Krankenhaus den Verletzungen.
Der Angeschuldigte hat eingeräumt, der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten zu haben, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Angeschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung, widerlegt.
Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Das Strafgesetzbuch sieht für die angeklagte Tat eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangen sieht das Gesetz eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird und ob der Angeschuldigte nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht verurteilt werden wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.
Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Entsprechende Anfragen bitte ich zu gegebener Zeit an die zuständige Pressestelle des Landgerichts Koblenz (0261/102-1521, 1509) zu richten.
Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des getöteten Kindes ist noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Verletzung der Fürsorge oder Erziehungspflicht (§ 171 des Strafgesetzbuches). Im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang mit dem angeklagten Verfahren soll die Hauptverhandlung abgewartet werden, um bei der abschließenden Verfügung auch die Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme berücksichtigen zu können.
Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 25.06.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz
Kindesmisshandlung am 07.04.2009 in Lahnstein – Baby verstorben
Erstmitteilung
2060 Js 21288/09
Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen einen 20jährigen Mann aus 56751 Gering.
Dem deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, am 07.04.2009 in Lahnstein seine einjährige leibliche Tochter u.a. massiv geschüttelt und anschließend zu Boden geworfen zu haben. Das Kind erlitt hierbei u.a. Hirnkontusionsblutungen und den Abriss nahezu aller Brückenvenen. Es wurde noch am Abend in das Krankenhaus Kemperhof in Koblenz verbracht und dort intensivmedizinisch behandelt. Infolge der schweren Verletzungen verstarb das Kind jedoch am 11.04.2009.
Zudem soll er der dreieinhalbjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin seine Hand mindestens 30 Sekunden auf Mund und Nase gepresst haben, so dass für dieses Kind ebenfalls Lebensgefahr bestand.
Der Beschuldigte hatte bereits im Oktober 2008 seine Tochter misshandelt, indem er sie geschlagen und ihr eine Oberschenkelschaftfraktur beigebracht hatte. Wegen dieser Tat, die er nunmehr einräumt, wurde bereits am 04.02.2009 Anklage zum Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Mayen erhoben.
Der Beschuldigte hat angegeben, er habe der Tochter seiner Lebensgefährtin etwa eine halbe Minute Mund und Nase zugehalten, da diese unentwegt geschrieen habe. Die Verletzung seiner eigenen Tochter sei entstanden, als er versucht habe, sie auf dem Wickeltisch umzudrehen. Dabei habe er ihr einen Schlag in die Seite versetzt, so dass sie mit dem Kopf gegen das Brett am Wickeltisch gefallen sei. Anschließend habe er sie zu Bett gebracht. Am Abend habe er sie dann gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin ins Krankenhaus gebracht, da sie nicht mehr ansprechbar gewesen sei.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird diese Einlassung des Beschuldigten jedoch aufgrund der durchgeführten Ermittlungen der Kriminaldirektion Koblenz widerlegt, insbesondere der objektiven Befunde im Rahmen der Obduktion.
Gegen die Lebensgefährtin des Beschuldigten wird ebenfalls ermittelt. Gegen diese besteht der Verdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ob Anlass besteht, gegen Bedienstete des Jugendamtes des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems zu ermitteln, wird noch geprüft.
Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz bereits seit dem 10.04.2009 in Untersuchungshaft. Er ist Soldat der Bundeswehr im Rang eines Hauptgefreiten.
Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag eine Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren vor. Falls bei dem heranwachsenden Beshuldigten Jugendstrafrecht zur Anwendung gelangt, ist eine Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich. Welche Strafe im vorliegenden Fall in Betracht kommen wird, kann erst nach der Hauptverhandlung beurteilt werden. Eine Prognose ist zurzeit nicht möglich.
Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz, die voraussichtlich Anklage erheben wird, werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz informieren. Sie können die Pressemeldung auch sofort nach Einstellen unter www.justiz.rlp.de – Presse – einsehen.
Dr. Horst Hund
Leitender Oberstaatsanwalt
Datum: 15.04.2009
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Koblenz
Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick
WDR Fernsehen, 20.08.2008, 22.30 - 23.15 Uhr
Wiederholung: 22.08.2008, 14.15 Uhr, im WDR Fernsehen
"Menschen hautnah": Notfall „Kindeswohl“ - Ein Jugendamt gewährt Einblick
Ein Film von Peter Schran
Jahrzehntelang haben sich die Jugendämter in Deutschland gegenüber den Medien abgeschottet und sich der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen. Das Kreisjugendamt des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems hat jetzt mit dieser unseligen Tradition gebrochen. Ein Filmteam des SWR konnte drei Monate lang die aufreibende Arbeit der Mitarbeiter begleiten. Das ist ein mutiges Signal in einer Zeit, in der immer neue Todesfälle als Folge von Kindesmisshandlung die Öffentlichkeit erschüttern und Berichte über Kinderelend an der Tagesordnung sind.
Experten schätzen, dass jährlich mehr als 100.000 Kinder unter zehn Jahren von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden. Und sie gehen davon aus, dass die Straftaten an Kindern in den letzten Jahren um 50 Prozent gestiegen sind. Deutschland befindet sich offenbar im Erziehungsnotstand. "Wenn ich von neuen Todesfällen lese", sagt eine Jugendamtmitarbeiterin in Bad Ems, "denke ich immer: Gott sei Dank - das war nicht mein Bezirk!" Und ein Kollege ergänzt resigniert: "Todesfälle können auch hier passieren - jederzeit! Wir sind leider nicht allmächtig!" Immer wieder stehen die Spezialisten des Jugendamts vor einem Dilemma: Entscheidungen für das Kindeswohl sind oft Entscheidungen gegen das Elternrecht. Jede Fehleinschätzung gefährdet ein Kinderleben.
Viele Familien kennen die Sozialpädagogen seit Jahren - "Stammgäste, bei denen es ab und zu hochkocht". Doch heikel wird es, wenn ständig neue Notfälle den Arbeitsplan durcheinander werfen, wie im Fall der Familie G.: Die alleinerziehende Mutter muss ins Gefängnis. Aus Angst vor den Behörden sind sieben von elf Kindern in der Gegend von Koblenz untergetaucht. Jetzt müssen die Mitarbeiter schnell reagieren. Aber wie? Parallel zu den wachsenden Belastungen hat die Politik seit Jahren die finanziellen Mittel gekürzt.
Redaktion: Wiel Verlinden / WDR
Eva Witte / SWR
(Erstsendung: 12.03.2008 - 23.30 Uhr - ARD/SWR)