eVäternotruf informiert zum Thema

Jugendamt Saarpfalz

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 6

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen. 


 

 

Saarpfalz-Kreis

Am Forum 1

66424 Homburg

 

Telefon: 06841 / 104-104

Fax: 06841 / 104-288

 

E-Mail: info@saarpfalz-kreis.de

Internet: https://www.saarpfalz-kreis.de

 

 

Internetauftritt des Saarpfalz-Kreis (10/2024)

Visuelle Gestaltung: gruselig

Nutzerfreundlichkeit: mangelhaft

Informationsgehalt: mangelhaft

Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: miserabel

 

 

Der Saarpfalz-Kreis (früher Saar-Pfalz-Kreis) ist ein Landkreis im Saarland. Er grenzt im Norden an den Landkreis Neunkirchen und den Landkreis Kusel, im Osten an die rheinland-pfälzischen Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern und an die kreisfreie Stadt Zweibrücken, im Süden an Frankreich (Département Moselle, benannt nach dem Fluss Mosel) innerhalb der Region Lorraine (Lothringen) und im Westen an den Regionalverband Saarbrücken. Er ist Rechtsnachfolger der früheren Landkreise St. Ingbert und Homburg.

 

Bundesland Saarland

Städte und Gemeinden: 

(Einwohner am 31. Dezember 2007)

Städte

* Bexbach (18.625)

* Blieskastel (22.686)

* Homburg, Kreisstadt (43.778)

* St. Ingbert, Mittelstadt (37.939)

 

Gemeinden

* Gersheim (7.084)

* Kirkel (10.157)

* Mandelbachtal (11.590)

 

 

Jugendamt Saarpfalz

Kreisjugendamt

Am Forum 1

66424 Homburg

E-Mail: jugendamt@saarpfalz-kreis.de

Internet: https://www.saarpfalz-kreis.de/die-verwaltung/stabstellen-geschaefts-und-fachbereiche-der-kreisverwaltung/fachbereich-familien-und-jugendhilfe

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Saarpfalz

Keine Angabe im Internet

 

Jugendamt Saarpfalz-Kreis

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.

Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

13.04.2015 - offenbar keine Antwort vom Saar-Pfalz-Kreis.

Erneute Anfrage am 14.07.2021.

 

 

Zuständige Amtsgerichte:

Amtsgericht Homburg (Saar)

Amtsgericht St. Ingbert - Amtsgericht Sankt Ingbert

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Amtsleitung:

Klaus Guido Ruffing - Leiter Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ...., 2010, ..., 2012) - BKE 04.05.2010

 

 

Jugendamtsmitarbeiter/innen:

Herr Anstäth - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2014)

Dr. Harald Bohrmann - Psychologische Beratung / Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2012)

Frau Franke - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2014)

Frau Kazakob-Massolek - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2014)

Herr Mexner - Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2012)

 

 

Nicht mehr als Mitarbeiter/in im Jugendamt tätig:

Heribert Giebels - (beschäftigt bis 2003 im Jugendamt Saarpfalz-Kreis, danach wegen "Störung des Betriebsfriedens" ins Sozialamt versetzt)

 

 

Jugendhilfeausschuss des Landkreis Saarpfalz

Keine Angabe im Internet, womöglich ist der Landkreis Saarpfalz vom russischen Geheimdienst unterwandert, der dafür sorgt, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschuss nicht auf der Internetseite aufgeführt werden. Man wird jedenfalls seine Gründe für die Geheimnistuerei haben.

 

 

 

Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:

 

Familienberatung Homburg

überregionale Beratung

http://familienberatung-homburg.de

 

 

Familienberatung Landstuhl

überregionale Beratung

http://familienberatung-landstuhl.de

 

 

Familienberatung Neunkirchen

überregionale Beratung

http://familienberatung-neunkirchen.de

 

 

Familienberatung Saarbrücken

überregionale Beratung

http://familienberatung-saarbruecken.de

 

 

Erziehungs- und Familienberatung 

a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

 

Caritas-Zentrum Saarpfalz Erziehungs-, Ehe und Lebensberatung

Kaiserstr. 63

66386 St. Ingbert 

Telefon: 06894 / 9263-0

E-Mail: eel.st.ingbert@caritas-speyer.de

Internet: http://www.caritas-zentrum-saarpfalz.de

Träger: Caritasverband

Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Krisenintervention, Telefonische Beratung

 

 

b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen

Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.

 

Psychologische Beratungsstelle des Saarpfalz-Kreises

Am Forum 3 

66424 Homburg

Telefon: 06841 / 104-8085

E-Mail: psych-beratungsstelle@saarpfalz-kreis.de

Internet: https://www.saarpfalz-kreis.de/die-verwaltung/stabstellen-geschaefts-und-fachbereiche-der-kreisverwaltung/fachbereich-familien-und-jugendhilfe/jugendamt/psychologische-beratungsstelle

Träger: Saarpfalz-Kreis

Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Familienberatung

 

 

Jugendamt des Saarpfalz-Kreises

Am Forum 1 

66424 Homburg

Telefon: 06841 / 104-8111

E-Mail: jugendamt@saarpfalz-kreis.de

Internet: http://www.saarpfalz-kreis.de

Träger:

Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Familienberatung, Telefonische Beratung

Mitarbeiter/innen: Dr. Harald Bohrmann - Psychologische Beratung / Jugendamt Saarpfalz-Kreis (ab , ..., 2012)

 

 

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Kontaktstelle für den Saarpfalz-Kreis 

Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de

Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.

 

 

Sonstige:

 

Männerhaus im Saarpfalz-Kreis

28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html

Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?

Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.

Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.

Was sollten Sie mit bringen?

Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch

Krankenkassenkarte

Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein

Wohnungsschlüssel

Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder

Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.

Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de

 

 

Frauenhaus im Saarpfalz-Kreis 

 

 

Familienhilfezentrum (FHZ)

Virchowstr. 5 

66424 Homburg

Telefon: 06841 / 77783-0

E-Mail: hildegard.johann-wagner@saarpfalz-kreis.de

Internet: http://www.saarpfalz-kreis.de

Träger: Landkreis/Sozialpäd. Netzwerk (SPN) der Arbeiterwohlfahrt

Angebote: Familienberatung, Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Krisenintervention, Sozialberatung, Beratung getrennt erziehender Mütter und Väter, Schwangerenberatung

 

 

Diakonisches Werk Sozial- und Lebensberatungsstelle

Kirchstr. 30b 

66440 Blieskastel

Telefon: 06842 / 961466

E-Mail: sozial-undlebensberatung.blieskastel@diakonie-pfalz.de

Internet: http://www.diakonie-pfalz.de

 

 

Kinderschutzbund St. Ingbert e.V.

Karl-Uhl-Str. 10 

66386 St. Ingbert 

Telefon: 06894 / 35805

E-Mail: info@kinderschutzbund-igb.de

Internet: http://www.kinderschutzbund-igb.de

Träger:

Angebote: Telefonische Beratung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Familienberatung, Gruppenarbeit, Sozialberatung

 

 

 

 


 

 

 

Pressemitteilung Nr. 16/2007

Anklage gegen zwei Heranwachsende aus Bexbach erhoben

Vorwurf des Mordes

Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer aus Bexbach im Alter von 18 und 19 Jahren Anklage zur Jugendkammer beim Landgericht Saarbrücken erhoben.

Die Angeschuldigten sollen am 1.2.2007 in Bexbach einen 36jährigen alkoholisierten Mann angegriffen und diesen zunächst massiv mit Schlägen und Tritten misshandelt haben. Anschließend haben sie dem Opfer nach dem Ergebnis der Ermittlungen zahlreiche Stiche in den Hals- und Brustbereich versetzt. Der 36jährige starb unmittelbar an den Folgen der außergewöhnlich brutalen Misshandlungen. Nach dem Tod ihres Opfers sollen die Angeschuldigten die Leiche noch mit ihren Mobiltelefonen fotografiert haben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden jungen Männer das Tatopfer berauben wollten. Anstelle des von ihnen ursprünglich anscheinend vermuteten wertvollen Mobiltelefones fanden sie bei dem Getöteten lediglich einen Geldbeutel mit circa 65 Euro Inhalt sowie die später von ihnen eingesetzte Tatwaffe.

Nach Auffassung der Ermittlungsbehörden haben die Angeschuldigten ihre Tat gemeinsam geplant und arbeitsteilig ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft erhebt den Vorwurf des Mordes, weil die jungen Männer nach dem Ergebnis der Ermittlungen heimtückisch und grausam vorgegangen sind, mit ihrem Handeln die gewaltsame Wegnahme von Wertsachen, also eine andere Straftat, ermöglich wollten und außerdem offenkundig aus Mordlust gehandelt haben.

Die Angeschuldigten wurden noch am Tattag verhaftet und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Sie sind voll geständig. Ihnen droht für den Fall ihrer Verurteilung eine Jugendstrafe von maximal zehn Jahren Freiheitsentzug.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

 

Weyand

Oberstaatsanwalt

http://www.sta-sb.saarland.de/aktuelles_10801.htm

 

 


 

 

 

 

Sorgerecht darf im Eilverfahren nur ausnahmsweise entzogen werden

Saarbrücken (dpa) - In gerichtlichen Eilverfahren darf Eltern das Sorgerecht nur ausnahmsweise entzogen werden. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts hervor. Das Fehlverhalten der Eltern müsse ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet sei, so die Begründung. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Homburg auf, dass einer alleinerziehenden Frau das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen hatte.

erschienen am 04.11.2007 um 08:23 Uhr

http://newsticker.welt.de/index.php?channel=new&module=dpa&id=16050332

 

 

 


zurück