Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Südwestpfalz
Möglicherweise ist das Jugendamt Landkreis Südwestpfalz auch für die kreisfreie Stadt Pirmasens zuständig. Erläuternde Angaben sind auf der Internetseite des Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Pirmasens nicht zu finden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Telefon: 06331 / 809-0
Fax: 06331 / 809-108
E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de
Internet: www.lksuedwestpfalz.de
Internetauftritt des Landkreis Südwestpfalz (01/2013)
Visuelle Gestaltung: missraten
Nutzerfreundlichkeit: mangelhaft
Informationsgehalt: miserabel
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: unter aller Sau
Der Landkreis Südwestpfalz ist ein Kreis im Süden von Rheinland-Pfalz. Benachbarte Landkreise bzw. Städte sind (im Uhrzeigersinn): Saarpfalz-Kreis (Saarland), kreisfreie Stadt Zweibrücken, Landkreise Kaiserslautern und Bad Dürkheim, kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, Landkreis Südliche Weinstraße und die französischen Départements Bas-Rhin und Moselle. Die kreisfreie Stadt Pirmasens ist ganz vom Landkreis Südwestpfalz umschlossen.
Bundesland Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden:
Einwohner am 31. Dezember 2008
Verbandsgemeinden mit ihren verbandsangehörigen Gemeinden
Sitz der Verbandsgemeinde *
* 1. Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
1. Bobenthal (316)
2. Bruchweiler-Bärenbach (1693)
3. Bundenthal (1154)
4. Busenberg (1379)
5. Dahn, Stadt * (4664)
6. Erfweiler (1245)
7. Erlenbach bei Dahn (356)
8. Fischbach bei Dahn (1606)
9. Hirschthal (106)
10. Ludwigswinkel (818)
11. Niederschlettenbach (338)
12. Nothweiler (174)
13. Rumbach (485)
14. Schindhard (611)
15. Schönau (Pfalz) (449)
* 2. Verbandsgemeinde Hauenstein
1. Darstein (227)
2. Dimbach (170)
3. Hauenstein * (4068)
4. Hinterweidenthal (1659)
5. Lug (649)
6. Schwanheim (617)
7. Spirkelbach (704)
8. Wilgartswiesen (1095)
* 3. Verbandsgemeinde Pirmasens-Land [Sitz: Pirmasens]
1. Bottenbach (736)
2. Eppenbrunn (1454)
3. Hilst (356)
4. Kröppen (765)
5. Lemberg (4135)
6. Obersimten (666)
7. Ruppertsweiler (1436)
8. Schweix (359)
9. Trulben (1339)
10. Vinningen (1710)
* 4. Verbandsgemeinde Rodalben
1. Clausen (1553)
2. Donsieders (1001)
3. Leimen (974)
4. Merzalben (1284)
5. Münchweiler an der Rodalb (2947)
6. Rodalben, Stadt * (7397)
* 5. Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen
1. Höheischweiler (961)
2. Höhfröschen (924)
3. Maßweiler (1119)
4. Nünschweiler (826)
5. Petersberg (904)
6. Reifenberg (823)
7. Rieschweiler-Mühlbach (2273)
8. Thaleischweiler-Fröschen * (3444)
* 6. Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben
1. Geiselberg (879)
2. Heltersberg (2175)
3. Hermersberg (1742)
4. Höheinöd (1209)
5. Horbach (576)
6. Schmalenberg (765)
7. Steinalben (445)
8. Waldfischbach-Burgalben * (5026)
* 7. Verbandsgemeinde Wallhalben
1. Biedershausen (273)
2. Herschberg (912)
3. Hettenhausen (267)
4. Knopp-Labach (463)
5. Krähenberg (165)
6. Obernheim-Kirchenarnbach (1829)
7. Saalstadt (351)
8. Schauerberg (202)
9. Schmitshausen (439)
10. Wallhalben * (833)
11. Weselberg (1388)
12. Winterbach (Pfalz) (539)
* 8. Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land [Sitz: Zweibrücken]
1. Althornbach (764)
2. Battweiler (765)
3. Bechhofen (2220)
4. Contwig (4955)
5. Dellfeld (1433)
6. Dietrichingen (378)
7. Großbundenbach (373)
8. Großsteinhausen (635)
9. Hornbach, Stadt (1643)
10. Käshofen (718)
11. Kleinbundenbach (429)
12. Kleinsteinhausen (803)
13. Mauschbach (282)
14. Riedelberg (489)
15. Rosenkopf (372)
16. Walshausen (357)
17. Wiesbach (533)
Jugendamt Landkreis Südwestpfalz
Kreisjugendamt
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Internet: http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/dl1.asp?artikel_id=&liste=226&tmpl_typ=Liste&l=1
Jugendhilfeausschuss Landkreis Südwestpfalz
Mitglieder siehe unten
http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/d1.asp?artikel_id=1027&liste=&tmpl_typ=Detail&l=1
Jugendamt Landkreis Südwestpfalz
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung der vollständigen aktuellen Mitgliederliste des Jugendhilfeausschusses.
Bitte auch die entsendenden Träger der Freien Jugendhilfe und die Institutionen der Beratenden Mitglieder mit angeben. Diese konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Bitte senden Sie uns auch die aktuelle Satzung des Jugendhilfeausschusses zu.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Zuständige Amtsgerichte:
Väternotruf Pirmasens
Rainer Petry
Mozartstraße 1
66919 Hermersberg / Pfalz
Telefon: 06333 / 60 91 60
E-Mail: papa.rainer@t-online.de
Der hier genannte örtliche Ansprechpartner handelt in eigener Verantwortung, besitzt keine Vollmacht und unterliegt keiner Weisungsgebundenheit seitens des Väternotrufes. Rückmeldungen zu dem genannten Ansprechpartner senden Sie bitte an info@vaeternotruf.de. Wenn Sie Interesse haben, hier als örtlicher Ansprechpartner aufgeführt zu werden, melden Sie sich bitte unter info@vaeternotruf.de.
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Frau B. Hüther - Jugendamt Landkreis Südwestpfalz / Erziehungshilfe und Familienhilfe (ab , ..., 2010, 2011) - Familiensache am Amtsgericht Pirmasens - 3 F 142/07
Frau S. Zimmermann - Jugendamt Landkreis Südwestpfalz / Erziehungshilfe und Familienhilfe (ab , ..., 2013)
Jugendhilfeausschuss Landkreis Südwestpfalz
Mitgliederliste mit Stand vom 01.12.2012 unvollständig, es fehlen Angaben zu den entsendenden Parteien und Organisationen sowie die beratenden Mitglieder
A) Aus der Mitte des Kreistages oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind:
1. Lelle, Werner
Müller, Gertrud
2. Pohl, Markus
Kölsch, Maria
3. Glahn, Sigfried
Peiser, Andreas
4. Burkhard, Christine
Steinfurth, Christine
5. Westrich, Lydia
Volk, Horst
B) Auf Vorschlag der Jugendverbände:
6. Adrian, Reinhold
Zimmermann, Sandra
7. Conrad, Peter
Kuhn, Nico
C) Auf Vorschlag der sonstigen anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe:
8. Bäuerle, Dietmar
Gerlich, Renate
9. Lichtenecker, Brigitte
Prieg-Johnson, Ingridr
http://lksuedwestpfalz.interlogics-cms.eu/p/d1.asp?artikel_id=1027&liste=&tmpl_typ=Detail&l=1
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Kaiserslautern
überregionale Beratung
http://familienberatung-kaiserslautern.de
Familienberatung Landstuhl
überregionale Beratung
http://familienberatung-landstuhl.de
Familienberatung Pirmasens
überregionale Beratung
http://familienberatung-pirmasens.de
Familienberatung Saarbrücken
überregionale Beratung
http://familienberatung-saarbruecken.de
Familienberatung Zweibrücken
überregionale Beratung
http://familienberatung-zweibruecken.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Klosterstr. 9a
66953 Pirmasens
Telefon: 06331 / 2740-30
E-Mail: eel.pirmasens@caritas-speyer.de
Internet: http://www.erziehungs-ehe-lebensberatung-pirmasens.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Mitarbeiter/innen: Herr Haas (2016)
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Erziehungs- und Familienberatung
Waisenhausstr. 5
66954 Pirmasens
Telefon: 06331 / 22360
E-Mail: erziehungsberatung.pirmasens@diakonie-pfalz.de
Internet: http://www.diakonie-pfalz.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Familienberatung, Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Gruppenarbeit, Krisenintervention, Telefonische Beratung
Mitarbeiter/innen: Frau Gortner
Erziehungs-, Ehe und Lebensberatung
Rosengartenstr. 10a
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 / 5681-13
E-Mail: christine.ibisch@caritas-speyer.de
Internet: http://www.caritas-zentrum-pirmasens.de
Träger: Caritasverband
Angebote: Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung)
Sozial- und Lebensberatungsstelle Haus der Diakonie
Wallstr. 46
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 / 12318
E-Mail: slb-zweibruecken@diakonie-pfalz.de
Internet: http://www.diakonie-pfalz.de
Träger: Diakonisches Werk
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Ehe-, Familien- und Lebensberatung (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienplanungsberatung, Hilfe und Beratung für Frauen und hoffentlich auch für Männer, sonst würden wir von dieser Beratungsstelle wegen Sexismus dringend abraten, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung für Migranten und Spätaussiedler, Beratung für psychisch Kranke und solche, die sich dafür halten, es werden wollen oder zu solchen abgestempelt werden, Schwangerschaftsberatung mit Ausstellung des Beratungsscheines gem. §§ 5 und 6 SchKG, Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung "Mutter und Kind", Sozialberatung, Suchtberatung, Telefonische Beratung
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote tragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Kreisverwaltung Südwestpfalz Jugendamt
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Telefon: 06331 / 809-116
E-Mail: a.eger@lksuedwestpfalz.de
Internet: http://www.suedwestpfalz.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Beratung für Kinder und Jugendliche, Krisenintervention, Jugendberatung, Familienberatung, Sozialberatung
Stadtverwaltung Pirmasens Amt für Jugend und Soziales
Maler-Bürkel-Str. 33
66954 Pirmasens
Telefon: 06331 / 877-0
E-Mail: jugendamt@pirmasens.de
Internet: http://www.pirmasens.de
Träger:
Angebote: Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Jugendberatung, Krisenintervention, Beratung für Kinder und Jugendliche, Sozialberatung, Suchtberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Südwestpfalz
Väteraufbruch für Kinder e.V. - Gruppe Westpfalz
Initiator und Ansprechpartner:
Jürgen Fischer
Kreuzstraße 2
D-66989 Höheinöd
Fon: 0 63 33 / 2 79 09 57
Mob: 01 74 - 1 51 46 98
Internet: www.vafk.de/westpfalz
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Südwestpfalz
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus im Landkreis Südwestpfalz
Frauenhaus Pirmasens
Straße:
66950 Pirmasens
Telefon: 06331 / 92626
E-Mail: frauenhaus-pirmasens@t-online.de
Internet: http://www.frauenhaus-pirmasens.de
Träger: Frauenzufluchtsstätte Pirmasens e.V.
Angebote: Hilfe und Beratung für Frauen, Telefonische Beratung, Krisenintervention
Deutscher Kinderschutzbund OV Pirmasens e.V.
Winzler Str. 78
66954 Pirmasens
Telefon: 06331 / 96406
E-Mail: kinderschutzbund-pirmasens@arcor.de
Internet: http://www.kinderschutzbund-pirmasens.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche
Diakoniezentrum Pirmasens
Waisenhausstraße 1
66954 Pirmasens
Haus Jona
Jona. Die Jugendhilfe
Lebenswelt für junge Menschen
Eine Einrichtung des Diakoniezentrums Pirmasens
Arnulfstraße 39
66954 Pirmasens
Internet: http://diakoniezentrum-ps.de/de/dz/jugendhilfe/index.php?thisID=20
Haus Maria Rosenberg in Waldfischbach-Burgalben
Rosenbergstraße 24
67714 Waldfischbach-Burgalben
Fon 0 63 33. 99 341-100
Träger: Katholische Jugendfürsorgeverein für die Diözese Speyer e.V.
Leiterin: Petra Lommel
Gemeinnützige Nardinihaus Pirmasens GmbH
Klosterstraße 1-3
66953 Pirmasens
Tel. 0 63 31 / 7 22 - 0
Internet: http://www.nardinihaus.de
• Pädagogische Gesamtleitung:
Renate Gerlich, Diplom-Sozialarbeiterin (FH)
Standort Kinderheim
St. Josef - Klosterhof
• Erziehungsleitung:
Frau Cathrin Hoffmann, Diplom-Pädagogin
• Psychologischer Fachdienst:
Herr Rainer Lill, Diplom-Psychologe
Standort Nardinihaus - Klosterstraße
Standort bzw. Koordination für folgende Angebote:
Wohngruppen im Haupthaus, Außenwohngruppen, Tagesgruppen in Pirmasens und Zweibrücken, ambulante Maßnahmen.
• Erziehungsleitung:
Frau Heike Lehwald, Diplom-Pädagogin
• Psychologischer Fachdienst:
Frau Barbara Steinbrecher, Diplom-Psychologin
Standort ATJZ
Ambulantes und teilstationäres Jugendhilfezentrum Zweibrücken
• Kontakt: Frau Ingrid Schmidt, Gruppenleiterin
• Psychologischer Fachdienst:
Herr Bernd Wagner
Schwesternkonvent, Nardinihaus und Klosterhof
• Oberin: Schwester M. Roswitha Schmid
OLG Zweibrücken zu Corona-Impfung und Sorgerecht
Jugendliche darf sich gegen den Willen der Mutter impfen lassen
12.12.2022
Die Jugendliche hatte den nachdrücklichen Wunsch, gegen
Covid-19 geimpft zu werden.
Eine 15-jährige darf selbst darüber
entscheiden, ob sie sich gegen Covid-19 impfen lassen möchte, entschied das OLG
Zweibrücken mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss. Die Impfung sei als Akt
der Selbstbestimmung zu werten.
Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer
gerichtlichen Entscheidung auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine
Corona-Impfung. Der zweite Familiensenat des Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG)
Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte
Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das
Kindeswohl gerichtet sei (Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 UF 37/22). Die
bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr
angefochten werden und ist rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht
bestätigte damit eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens. Nachdem die
Jugendliche seit längerer Zeit den Wunsch geäußert hat, gegen Corona geimpft zu
werden und die allein sorgeberechtigte Kindesmutter diese Impfung strikt
ablehnt, hatte das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren vor dem Amtsgericht
Pirmasens eingeleitet. Das Familiengericht entzog der Mutter die elterliche
Sorge bei der Entscheidung über die Impfung.
Impfung als Akt der
Selbstbestimmung
Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb ohne Erfolg. Der
nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei
"als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der
Familiensenat des Gerichts. Das Mädchen lebt auf eigenen Wunsch seit Februar
2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab.
Zur
Begründung hat der Senat ausgeführt, dass im Falle einer Kindeswohlgefährdung
das Familiengericht diejenigen Maßnahmen zu treffen habe, die zur Abwehr der
Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte
Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage sei. Nach dem persönlichen
Eindruck des Senates bestünden weder Zweifel an der Eignung der Minderjährigen,
die Tragweite der Impfentscheidung zu erfassen, noch an der Ernsthaftigkeit auch
künftig jeglichen Kontakt zur Mutter abzulehnen. Solange das Kind aber jeglichen
Kontakt zur Mutter ablehne und sich die Mutter ihrerseits dem Impfwunsch des
Kindes von vornherein verschließe, sei eine Risikoabwägung und letztlich eine
Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in
konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich. Die im Rahmen der
persönlichen Anhörung der Kindesmutter – im Beisein der Minderjährigen –
abermals geäußerte strikte Ablehnung der Impfung habe der Senat weiterhin als
ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübten
Sorgerechtsmissbrauch, der den angeordneten Teilentzug der elterlichen Sorge
gebiete, gewertet.
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-zweibruecken-corona-covid19-impfung-freiwillig-jugendliche-sorgerecht-familienrecht/
Kommentar Väternotruf:
Das Amtsgericht Pirmasens und das Oberlandesgericht Zweibrücken hat das Recht einer Jugendliche auf Selbstschädigung durch Impfung bestätigt, armes Deutschland.
Der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht aber noch offen, von Karlsruhe muss man sich allerdings nicht erhoffen, die sind voll im staatlich verordneten Panikmodus, fehlt nur noch das kollektive Harakiri der dortigen 12 Richterinnen und Richter, damit der Panikmodus final vollendet wird.
Allerdings steht die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag unter elterlicher Sorge, sie darf also keineswegs allein entscheiden, das macht nun der vom Gericht bestellte Ergänzungspfleger, vermutlich das Jugendamt Pirmasens oder Südwestpfalz, das in seiner staatlich gelengten Panikdenke natürlich den Wunsch der Jugendlichen auf Selbstschädigung erfüllen wird.
Nun fehlt nur noch die gerichtliche Bestätigung, dass die Jugendliche gegen den Willen ihrer Mutter auch kiffen darf und nicht mehr zu Schule gehen braucht, dann ist alles klar im Staate Dänemark, wie es bei Shakespeare heißt.
Aber was ist eigentlich mit dem Vater der Jugendlichen hat der hier nicht auch ein Wort mitzureden, ob sich die Jugendliche mit Sondermüll impfen lässt oder nicht? Aber vermutlich hat man den Vater auch schon ent-sorgt, der Staat spielt sich wie in der DDR immer mehr als oberster Erziehungsberechtiger auf. Am besten alle Kinder und Jugendliche im Heim einsperren, dann erst wäre der vormundschaftliche Staat zufrieden.
Anklage im Fall "Jugendheim Rodalben" erhoben
Im Falle der Tötung der 26-jährigen Betreuerin des Jugendheimes „Mühlkopf“ in Rodalben hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nun Anklage zum Landgericht –Jugendkammer- in Zweibrücken erhoben.
Den drei jugendlichen Angeschuldigten wird ein Verbrechen des gemeinschaftlichen Totschlages vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht von folgendem Sachverhalt aus:
Am 20.11.2003 beschlossen die drei jugendlichen Angeschuldigten im Alter von 17, 16 und 16 Jahren, aus dem Jugendheim „Mühlkopf“, wo sie zum Zwecke der Vermeidung von Untersuchungshaft untergebracht waren, zu fliehen. Sie hatten beabsichtigt, die Betreuerin, die in dieser Nacht in der Abteilung Dienst hatte, zu überwältigen und sich anschließend mit deren Auto abzusetzen.
Nachdem es zwei der Angeschuldigten nicht gelang, die junge Frau, die sie gegen 23:20 h in eines ihrer Zimmer gelockt hatten, trotz massiven Würgens und durch Schläge mit einer Pfanne zu überwältigen, entschlossen sich alle drei Täter, den Widerstand mit Hilfe eines Messers zu brechen. Zunächst stach einer der drei Angeschuldigten auf die sich heftig wehrende Frau ein, während ein anderer Angeschuldigte sie im „Schwitzkasten“ hielt. Sodann nahm der Angeschuldigte, der mit der Betreuerin kämpfte, das Messer an sich und stach insgesamt vier Mal auf sein Opfer ein. Durch einen der Stiche wurde die rechte innere Halsvene der Betreuerin durchtrennt.
Die drei Angeschuldigten, die bei ihren Handlungen den Tod des Opfers in Kauf nahmen, ließen bei der anschließenden Flucht die Betreuerin regungslos am Boden liegend zurück.
Die Frau erlag am 21.11.2003 zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen 01.00 und 03.00 Uhr ihren Verletzungen.
Das Landgericht Zweibrücken muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens sowie über die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheiden.
Wann in dieser Sache ein Hauptverhandlungstermin stattfindet, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Herausgeber und Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Leitender Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer
Goetheplatz 2
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332/805-252
Telefax: 06332/805-440
E-Mail: stazw@justiz.rlp.de
Datum: 24.03.2004
Herausgeber: Staatsanwaltschaft Zweibrücken