Väternotruf informiert zum Thema
Jugendamt Landkreis Wittenberg
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Elterliche Sorge ist unkündbar. Elternentsorgung beenden. Verfassungswidrigen §1671 BGB streichen.
Landkreis Wittenberg
Postfach 251
06872 Lutherstadt Wittenberg
Bürgerbüro in Wittenberg
Breitscheidstr. 4
Tel: 03491 / 479-100
Fax: 03491 / 479-995-100
E-Mail: info@landkreis-wittenberg.de
Internet: www.landkreis-wittenberg.de
Internetauftritt des Landkreis Wittenberg (07/2016)
Visuelle Gestaltung: akzeptabel
Nutzerfreundlichkeit: mangelhaft. Das Jugendamt ist unter dem Suchwort "Jugendamt" nicht zu finden.
Informationsgehalt: mangelhaft
Information zu Mitarbeitern und Leitungspersonal: mangelhaft
Der Landkreis Wittenberg ist ein Landkreis im Osten des deutschen Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Er liegt an den Flüssen Elbe und Schwarze Elster. Nachbarkreise sind im Norden die brandenburgischen Landkreise Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming, im Osten der ebenfalls brandenburgische Landkreis Elbe-Elster, im Süden der sächsische Landkreis Nordsachsen und im Westen der Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.
Im Landkreis leben 122.467 Einwohner (12/2005). Zum Kreisgebiet gehören die 9 Städte Annaburg, Bad Schmiedeberg, Gräfenhainichen, Jessen, Kemberg, Prettin, Pretzsch, die Lutherstadt Wittenberg und Zahna. Mit 46.593 Einwohnern ist die Kreisstadt die größte, Labrun mit 131 die kleinste Gemeinde. Das Kreisgebiet umfasst 1.508 Quadratkilometer und wird im nördlichen Teil von den waldreichen Höhenzügen des Flämings geprägt. Die Elbe durchfließt auf 52 Kilometern eine einzigartige naturnahe Auenlandschaft. Die Dübener Heide im Süden des Landkreises ist das größte zusammenhängende Waldgebiet Mitteldeutschlands.
Bundesland Sachsen-Anhalt
Städte und Gemeinden:
(Einwohner am 31. Dezember 2007)
Einheitsgemeinden
1. Jessen (Elster), Stadt (14.626)
2. Lutherstadt Wittenberg (45.615)
Verwaltungsgemeinschaften mit ihren Mitgliedsgemeinden * Sitz der Verwaltungsgemeinschaft
* 1. Verwaltungsgemeinschaft Annaburg-Prettin
1. Annaburg, Stadt * (3.642)
2. Axien (559)
3. Bethau (186)
4. Groß Naundorf (747)
5. Labrun (130)
6. Lebien (351)
7. Plossig (258)
8. Prettin, Stadt (1.981)
* 2. Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt)
1. Bräsen (161)
2. Buko (179)
3. Cobbelsdorf (582)
4. Coswig (Anhalt), Stadt * (8.303)
5. Düben (259)
6. Hundeluft (263)
7. Jeber-Bergfrieden (635)
8. Klieken (1.077)
9. Köselitz (184)
10. Möllensdorf (175)
11. Ragösen (216)
12. Senst (236)
13. Serno (427)
14. Stackelitz (200)
15. Thießen (712)
* 3. Verwaltungsgemeinschaft Elbaue-Fläming
1. Abtsdorf (1.371)
2. Boßdorf (590)
3. Dietrichsdorf (228)
4. Elster (Elbe) (2.580)
5. Gadegast (212)
6. Klöden (619)
7. Kropstädt (1.292)
8. Leetza (361)
9. Listerfehrda (355)
10. Mochau (554)
11. Mühlanger (1.420)
12. Naundorf bei Seyda (163)
13. Schützberg (151)
14. Straach (884)
15. Zahna, Stadt * (3.476)
16. Zemnick (126)
17. Zörnigall (942)
* 4. Verwaltungsgemeinschaft Kemberg
1. Dabrun (661)
2. Eutzsch (667)
3. Kemberg, Stadt * (4.842)
4. Rackith (658)
5. Radis (1.310)
6. Rotta (840)
7. Schleesen (536)
8. Selbitz (406)
9. Uthausen (198)
10. Wartenburg (784)
* 5. Verwaltungsgemeinschaft Kurregion Elbe-Heideland
1. Bad Schmiedeberg, Stadt * (4.110)
2. Globig-Bleddin (584)
3. Korgau (345)
4. Meuro (608)
5. Pretzsch (Elbe), Stadt (1.595)
6. Priesitz (264)
7. Schnellin (313)
8. Söllichau (898)
9. Trebitz (1.249)
* 6. Verwaltungsgemeinschaft Tor zur Dübener Heide
1. Gräfenhainichen, Stadt * (7.831)
2. Möhlau (2.081)
3. Schköna (773)
4. Tornau (559)
5. Zschornewitz (2.830)
* 7. Verwaltungsgemeinschaft Wörlitzer Winkel
1. Brandhorst (104)
2. Gohrau (417)
3. Griesen (369)
4. Horstdorf (620)
5. Kakau (607)
6. Oranienbaum, Stadt * (3.386)
7. Rehsen (273)
8. Riesigk (211)
9. Vockerode (1.659)
10. Wörlitz, Stadt (1.582)
Jugendamt Wittenberg
Kreisjugendamt
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
E-Mail: jugendamt@landkreis.wittenberg.de
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Wittenberg
Mitgliederliste mit Stand vom 13.07.2016
http://www.landkreis-wittenberg.de/de/ausschuesse-gremien.html
Zuständiges Amtsgericht:
Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de
Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Jugendamtsmitarbeiter/innen?
Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de
Fachkräfte
Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de
Amtsleitung:
Ute Helmchen - Leiterin des Fachdienst Jugend und Schule / Landkreis Wittenberg (ab , ..., 2016)
Frau Pelz - stellvertretende Jugendamtsleiterin und Leiterin des sozialen Dienstes / Landkreis Wittenberg (ab , ..., 2004, ..., 2006)
Frau Gudrun Pützschler - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Jugendamtsmitarbeiter/innen:
Edeltraud Seidel - Jugendamt Landkreis Wittenberg / Amtsvormund (ab, ..., 2004)
Herr Störmer - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Wetzel - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2012)
Frau Christiane Wartenberg - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Marion Eckelmann - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Florian Hanisch - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2010, ..., 2016)
Frau Ira Knecht - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Birgit Wetzel - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Jana Brettschneider - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Angelika Rathmann - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Birgit Jahn - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Theresia Augsten-Thoms - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Elke Trabitzsch - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Kerstin Hennwald - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Herr Wolfgang Hübner - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Gloria Münster - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Christiane Kühn - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Jennifer Weirauch - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Gudrun Pützschler - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Julia Koch - Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendamt Landkreis
Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Corina Müller - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Christel Lück - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Katharina Hoy - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Angela Schmidt - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Jenny Wenzel - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Birgit Röse - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen / Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Frau Nadin Möbes - Vormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen /
Jugendamt Landkreis Wittenberg (ab, ..., 2016)
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Wittenberg
Sven Arlt Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied JHA
Gabriele Bösel Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitgl. JHA
Jana Hänßgen Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Pedro Hille Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied
Ramona Kula Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied
Dörthe Stein Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied JHA
Tobias Ulbrich Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied JHA
Katharina Louzek Stellv. beratendes Mitglied stellv. beratendes Mitglied JHA
Annette Fesser Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Ramona Hoffmann Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Ramona Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 29.03.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. 2012: Familiensachen - Abteilung 4. 2012, ..., 2016: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Wittenberg.
Philipp Jäntsch Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Hans-Joachim Schöne Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Frank Stein Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Cornelia Tischendorf Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Marina Ungureanu Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Michael Werner Beratendes Mitglied beratendes Mitglied JHA
Stellvertr. ordentl. Mitglied
Ekkehard Bechler Stellv.
ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Michael Harmuth Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Stefan Kretschmar Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Daniel Lehmann Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Matthias Lieschke Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Petra Richter Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
René Stepputtis Stellv. ordentl. Mitglied Stellv. ordentl. Mitglied JHA
Martin Weiner Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Detlev Zinke Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Barbara Qadduri Stellv. ordentl. Mitglied stellv. ordentl. Mitglied JHA
Tobias Baumgarte Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Cornelia Freygang Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Petra Nickel Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Christa Pettkus Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Hubertus Baum Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Cornelia Birkner Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Hans-Helmar Mordelt Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Enrico Schilling Ordentliches Mitglied ordentl. Mitglied JHA
Angelika Kelsch Stellvertreterin d. Vorsitzenden ordentl. Mitglied JHA
Corinna Reinecke Vorsitzende Ausschussvorsitzende
Mitgliedschaft beendet:
Name Art der Mitarbeit Sortieren:
nach Art der Mitarbeit aufsteigend von bis Funktion
Stellvertr. beratendes
Mitglied
Eckhart Friedrich Stellv. beratendes Mitglied 22.09.2014 30.04.2016
stellv. beratendes Mitglied JHA
Pedro Hille Stellv. beratendes Mitglied
10.05.2016 10.05.2016
Saskia Rösner Stellv. beratendes Mitglied 09.05.2016
stellv. beratendes Mitglied JHA
Holger Lehmann Stellv. beratendes Mitglied
03.12.2015 stellv. beratendes Mitglied JHA
Beratendes Mitglied
Pedro Hille
Beratendes Mitglied 09.05.2016 beratendes Mitglied JHA
Vikar Alexander
Stojanovic Beratendes Mitglied 10.07.2014 31.07.2015 beratendes Mitglied JHA
Tobias Ulbrich Beratendes Mitglied 03.12.2015 beratendes Mitglied JHA
Stellvertr. ordentl. Mitglied
Jana Ehrlich Stellv. ordentl. Mitglied
01.11.2014 30.11.2015 stellv. ordentl. Mitglied JHA
Barbara Qadduri Stellv.
ordentl. Mitglied 31.10.2014 stellv. ordentl. Mitglied JHA
Ordentliches
Mitglied
Volker Kluge Ordentliches Mitglied 22.06.2015 ordentl. Mitglied JHA
Corinna Reinecke Ordentliches Mitglied 28.08.2014 ordentl. Mitglied JHA
http://www.landkreis-wittenberg.de/de/ausschuesse-gremien.html
Familienberater, Mediatoren, Familientherapeuten in freier Praxis:
Familienberatung Bad-Belzig
überregionale Beratung
http://familienberatung-bad-belzig.de
Familienberatung Bitterfeld-Wolfen
überregionale Beratung
http://familienberatung-bitterfeld-wolfen.de
Familienberatung Dessau-Roßlau
überregionale Beratung
http://familienberatung-dessau-rosslau.de
Familienberatung Herzberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-herzberg.de
Familienberatung Torgau
überregionale Beratung
http://familienberatung-torgau.de
Familienberatung Wittenberg
überregionale Beratung
http://familienberatung-wittenberg.de
Familienberatung Zerbst
überregionale Beratung
http://familienberatung-zerbst.de
Erziehungs- und Familienberatung
a) in Freier Trägerschaft - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
AG Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Wittenberg - Außenstelle -
Geschwister-Scholl-Str.2a
06917 Jessen
Telefon: 03537 / 215219, ü. 03491 / 409464
E-Mail: info@beratungsstelle-wittenberg.de
Internet: http://www.beratungsstelle-wittenberg.de
Träger: Diakonisches Werk e.V./ Internationaler Bund (IB) e.V.
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Was ist denn das für eine "Arbeitsgemeinschaft"? Ist die Träger einer Beratungsstelle und wenn ja, wer trägt da die Verantwortung für das Projekt, das Diakonische Werk e.V. oder der Internationale Bund (IB) e.V?
AG Erziehungs- und Familienberatung im Landkreis Wittenberg
Juristenstr. 1-2
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491 / 409464
E-Mail: sabine.biermann@internationaler-bund.de
Internet: http://www.beratungsstelle-wittenberg.de
Träger: Diakonisches Werk e.V./ Internationaler Bund (IB) e.V.
Angebote: Erziehungsberatung, Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern (einschl. Beratung bei Trennung und Scheidung), Familienberatung, Gruppenarbeit, Krisenintervention
Mitarbeiter/innen: Sabine Biermann (ab , ..., 2012)
Was ist denn das für eine "Arbeitsgemeinschaft"? Ist die Träger einer Beratungsstelle und wenn ja, wer trägt da die Verantwortung für das Projekt, das Diakonische Werk e.V. oder der Internationale Bund (IB) e.V?
Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Ev. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Lutherstadt Wittenberg
Juristenstr. 1 / 2
03491 / 40 60 24
03491 / 41 25 01
Erstkontakt / Sekretariat /Verwaltung:
Andrea Schulze
Angela Fröchling
Psychosoziale Beratung und Betreuung
Mandy Rüdiger
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Mutter-Kind-Kuren
Gabi Pannicke
Schwangeren- / Schwangerschaftskonfliktberatung
Elvira Heinrich
Dipl.- Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin (FH)
Susan Lunatschek
Sozialarbeiterin (B.A.)
Träger: Diakonisches Werk im Kirchenkreis Wittenberg e.V.
Internet: http://www.beratungsstelle-wittenberg.de
http://www.evangelische-beratung.info/angebote/schwangerschaftsberatung-schwangerschaftskonfliktberatung/beratungsstellen/juristenstrasse-1-2-06886-wittenbergOffenbar kein Mann in der Beratungsstelle. Sind Männer hier unerwünscht? Väternotruf empfiehlt Männern andere Beratungsangebote zu nutzen, wo nicht nur Frauen tätig sind.
b) Angebote in staatlicher Trägerschaft als staatssozialistische Leistung - Finanzierung durch die Steuerzahler/innen
Staatlich-kommunale Beratungsangebote, die von der Kommune bei fehlenden Angeboten in freier Trägerschaft ersatzweise vorgehalten werden, sind gut geeignet für Leute die gerne Eintopf aus der Armenküche essen und denen der Datenschutz gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht nicht so wichtig ist. Zu sonstigen Risiken und Nebenwirkungen staatlich-kommunaler Beratungsangebote fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder die örtliche Feuerwehr.
Landkreis Wittenberg Fachdienst Jugend
Breitscheidstr. 4
06886 Wittenberg
Telefon: 03491 / 479-472
E-Mail: jugendamt@landkreis.wittenberg.de
Internet: http://www.landkreis-wittenberg.de
Träger:
Angebote: Beratung für Kinder und Jugendliche, Jugendberatung, Beratung gemeinsam und getrennt erziehender Väter und Mütter, Familienberatung, Sozialberatung
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Kontaktstelle für den Landkreis Wittenberg
Wenn Sie Interesse haben als Ansprechpartner für eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stehen, melden Sie sich bitte beim Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. - www.vafk.de
Nach erfolgter Registrierung können wir Sie hier mit Adresse, Mail und Telefon als Ansprechpartner für Betroffene anführen.
Sonstige:
Männerhaus im Landkreis Wittenberg
28.05.2013: "Frauen werden ihrem Partner gegenüber häufiger gewalttätig als Männer - zu diesem Ergebnis kommt die neue große Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland. ... - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/degs-studie-auch-maenner-werden-in-beziehungen-opfer-von-gewalt-a-902153.html
Wie können von Gewalt betroffene Männer ins Männerhaus kommen?
Zu jeder Tages- und Nachtzeit können Männer mit ihren Kindern im Männerhaus aufgenommen werden. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden und werden dann an einem verabredeten Treffpunkt abgeholt und ins Männerhaus begleitet. Wir gehen so vor, um die Adresse des Männerhauses zum Schutz der Betroffenen geheim zu halten.
Männer können sich in der Krisensituation auch an die örtliche Polizei wenden. Dann stellen die Beamten auf Wunsch den Kontakt zum Männerhaus her.
Was sollten Sie mit bringen?
Pass/Ausweis· Bargeld / Kontokarte / Sparbuch
Krankenkassenkarte
Papiere/Bescheinigungen z.B. zu Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsvorschuss, Rentenversicherung, Verdienstbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Mietvertrag, Aufenthaltsstatus, Führerschein
Wohnungsschlüssel
Schulsachen der Kinder, Impfpass der Kinder, Lieblingsspielzeug der Kinder
Ein Männerhaus für von Gewalt betroffene Männer und ihre Kinder gibt es im Landkreis noch nicht, da da die politisch und fachlich Verantwortlichen im Landkreis an einem solchen Hilfsangebot für Männer und ihre Kinder trotz des bestehenden Bedarfs bisher noch kein ausreichendes Interesse haben. Die physische und psychische Schädigung von Männern durch die fehlende Zufluchtsmöglichkeit wird von den politisch Verantwortlichen offenbar in Kauf genommen.
Männer und Frauen, die sich für den Aufbau eines Männerhauses und die bedarfsgerechte Finanzierung durch den Landkreis einsetzen wollen, melden sich bitte hier: info@vaeternotruf.de
Frauenhaus Wittenberg
Jugendhilfeausschuss des Landkreis Wittenberg
Mitgliederliste mit Stand vom 01.12.2012
Christine Golly Vorsitzende
Stellvertreter d. Vorsitzenden
Marion Kluge Stellvertreter d. Vorsitzenden
Ordentliches Mitglied
Thomas Braune Ordentliches Mitglied
Cornelia Freygang Ordentliches Mitglied
Heiner Friedrich List Ordentliches Mitglied
Peter Müller Ordentliches Mitglied
Petra Nickel Ordentliches Mitglied
Christa Pettkus Ordentliches Mitglied
Enrico Schilling Ordentliches Mitglied
Klaus Schindler Ordentliches Mitglied
Beratendes Mitglied
Sven Arlt Beratendes Mitglied
Elke Dubiel Beratendes Mitglied
Hans-Jürgen Färber Beratendes Mitglied
Ramona Hoffmann Beratendes Mitglied
Ramona Hoffmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Amtsgericht Wittenberg (ab 29.03.1995, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 06.08.1994 als Richterin am Amtsgericht Wittenberg aufgeführt. 2012: Familiengericht - Abteilung 4. 2012, ..., 2016: Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreis Wittenberg.
Margit Lüthy Beratendes Mitglied
Winfried Melzer Beratendes Mitglied
Gisela Meske Beratendes Mitglied
Hans-Joachim Schöne Beratendes Mitglied
Jörg Stammwitz Beratendes Mitglied
Vikar Alexander Stojanovic Beratendes Mitglied
Cornelia Tischendorf Beratendes Mitglied
Michael Werner Beratendes Mitglied
Stellvertr. ordentl. Mitglied
Hubertus Baum Stellv. ordentl. Mitglied
Tobias Baumgarte Stellv. ordentl. Mitglied
Ekkehard Bechler Stellv. ordentl. Mitglied
Siegmar Kieselstein Stellv. ordentl. Mitglied
Stefan Kretschmar Stellv. ordentl. Mitglied
Nathanael Lipinski Stellv. ordentl. Mitglied
Maike Niendorf Stellv. ordentl. Mitglied
Barbara Qadduri Stellv. ordentl. Mitglied
Jörg Schindler Stellv. ordentl. Mitglied
René Stepputtis Stellv. ordentl. Mitglied
Stellvertr. beratendes Mitglied
Heike Dietze Stellv. beratendes Mitglied
Kurt Fuchs Stellv. beratendes Mitglied
Stephan Grötzsch Stellv. beratendes Mitglied
Doreen Hummel Stellv. beratendes Mitglied
Ramona Kula Stellv. beratendes Mitglied
Gabriele Lange Stellv. beratendes Mitglied
Katharina Louzek Stellv. beratendes Mitglied
Saskia Rösner Stellv. beratendes Mitglied
Silvio Wiesner Stellv. beratendes Mitglied
http://www.landkreis-wittenberg.de/staticsite/staticsite.php?menuid=157&topmenu=2&keepmenu=inactive
Kindstötung
Vergrabener toter Säugling - 21-Jährige festgenommen
Nach dem Fund einer Babyleiche im sachsen-anhaltinischen Bräsen ist die 21-jährige Mutter festgenommen worden. Der Säugling war nach einem Hinweis von der Polizei auf einem Grundstück in der Gemeinde gefunden worden.
Bräsen - Die junge Frau soll das neugeborene Mädchen getötet und anschließend vergraben haben, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag mitteilten. Am Mittwoch hatten Kriminalbeamte nach einem Hinweis auf einem Grundstück in der Gemeinde Bräsen die Leiche des Säuglings gefunden. Das tote Mädchen war in Laken eingewickelt vergraben worden. Laut Obduktionsergebnis hat das Mädchen nach seiner Geburt gelebt. Die Mutter des Kindes sollte noch am Donnerstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. (imo/ddp)
21.8.2008
www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindstoetung-Sachsen-Anhalt;art1117,2598036
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes
10.07.2008 | 15:05 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat Anklage wegen Mordes gegen zwei 17 und 18 Jahre alte Jugendliche aus Wittenberg erhoben. Die Beiden sollen im Februar auf dem Gelände eines Wohnheims in Wittenberg ihr Opfer zunächst massiv geschlagen und getreten haben, wie das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mitteilte. Dabei sollen sie den Mann mit einem Gerücht konfrontiert haben, wonach er des sexuellen Missbrauchs von Kindern verdächtig sei. Später sollen sie den Mann laut Anklage erwürgt haben. Die Leiche hätten sie in einer Mülltonne zu einem entlegenen Feldweg gebracht, wo sie einige Tage später von einem Passanten entdeckt wurde.
Die beiden Jugendlichen sitzen seit Mitte März in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich im September beginnen.
ddp/koe/iha
http://www.ad-hoc-news.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-mordes--/de/Politik/18221602
"Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat."
Albert Einstein
Das Einsteinzitat ist seit dem 1. Februar 2005 am Bundeskanzleramt angebracht. Vielleicht macht der Bundeskanzler mal eine Aufklärungsreise nach Wittenberg. Seit Martin Luther scheint dort die Zeit stehen geblieben zu sein. Jedenfalls hat sich der Gedanke, dass die öffentliche Verwaltung für die Bürger da sein soll und nicht umgekehrt bis jetzt noch nicht bis in die öffentliche Verwaltung des Landkreises Wittenberg herumgesprochen, sonst hätte es das absurde Trauerspiel Familie Görgülü nicht gegeben, bei dem eine Verwaltungsangestellte im Jugendamt Wittenberg sekundiert durch das Oberlandesgericht Naumburg meint, mehr zu sagen zu haben, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Armes Deutschland, das mit solchen Beamten gestraft ist.
14. Februar
Tagebuch Familie Görgülü
Eine Familie gibt nicht auf - Tagebucheintrag 14.02.05
Am Freitag, den 11.02.05 haben ich (Celestina Görgülü) ca. 20:00 von unserer Rechtsanwältin Azime Zeycan erfahren, dass das Landesverwaltungsamt für Sonnabend den 12.02.2005 kurzfristig einen Umgang mit Christofer vorbereitet hat. Nachdem mir die Umgangspflegerin Frau Förster dies bestätigte informierte ich Kazim. Er hatte mir erst nicht geglaubt und war sehr skeptisch, ob so kurzfristig und unvorbereitet ein Umgang überhaupt gelingen kann.
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TB050214.pdf
Fall Görgülü
Landesamt übernimmt
Landkreis Wittenberg verliert Zuständigkeit
erstellt 11.02.05, 21:14h
Kazim Görgülü mit dem Bild seines Sohnes in seinem Haus in Krostitz. Der jahrelange Kampf des Türken Kazim Görgülü um Kontakt zu seinem leiblichen Sohn spitzt sich weiter zu. (MZ-Foto: Bettina Wiederhold)
Wittenberg/MZ/teo. Der Präsident des halleschen Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach (CDU), hat dem Landkreis Wittenberg den Vormundschafts-Fall Görgülü entzogen. Der in Kostritz leben Kazim Görgülü kämpft seit mehr als fünf Jahren um seinen bei Pflegeeltern in Kreis Wittenberg lebenden Sohn Christofer.
Die hallesche Behörde wirft dem Landkreis vor, die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Regelung für den Umgang Görgülüs mit seinem Sohn nicht eingehalten zu haben. Einen Widerspruch des Kreises gegen die Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen (die MZ berichtete). "Angesichts der hohen emotionalen Belastung ist es uns wichtig, einen Neutralen und nicht unmittelbar Beteiligten einzuschalten", begründete Leimbach die Entscheidung. "Wir wollen damit helfen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen". Es habe angesichts der Vorgeschichte Zweifel daran gegeben, dass der Kreis Wittenberg dazu in der Lage gewesen wäre, so das Verwaltungsamt in einer Presseerklärung.
Zu einem Termin für ein erstes Treffen von Kazim Görgülü und seinem Sohn wollte sich Leimbach nicht äußern. Darüber solle nicht öffentlich spekuliert werden.
Der Wittenberger Landrat war zu keiner Stellungnahme bereit.
Eine Familienbeziehung in den Mühlen der deutschen Justiz zermalmt - wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Eine Familie erfährt nicht den staatlich garantierten Schutz, sondern der bestellte Amtsvormund des Jugendamtes hat bisher alles unternommen, diese Familie zu zerstören. Anfangs wurde das Kind widerrechtlich in eine Pflegefamilie zur Adoption gegeben, der Vater ist nicht einmal angehört worden. Der Vater hat jetzt 5 Jahre durch ALLE Instanzen gekämpft, er hat ein Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte in der Tasche und auch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Am 28.12.04 hat das Bundesverfassungsgericht schließlich nach 5 Jahren den Umgang des Kindes zum Vater angeordnet. Der Amtsvormund des Kindes, Edeltraud Seidel teilte dem Vater mit, dass er sein Kind nicht sehen wird, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Ist damit das Bundesverfassungsgericht abgesetzt und welchen Wert haben eigentlich diese Urteile noch? Wer korrigiert ein Jugendamt? Wer ist überhaupt in der Lage dazu? Das Landesjugendamt? oder der Landrat Hartmut Dammer? Welcher Minister auf Landes oder Bundesebene? Dieser spektakuläre Fall illustriert die Willkür und Ohnmacht im Familienrecht.
Gäste -Azime Zeycan
-
Rechtsanwältin des Vaters
-Dietlind Weinland
-
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes
-Frau Luchs
-
Pressesprecher für das AG Wittenberg
-Kazim Görgülü
-
Vater
-Celsestina Görgülü
-
engagiert für ihren Ehemann Kazim
-Frau Kremer
-
Landesjugendamt Halle Saale
Sendezeit am Donnerstag, den 17.02.2005 auf Radio Corax von 19.00 - 19.50 Uhr
Vom 24.06.04 an streamt Radio Corax ab 18.00 Uhr die Sendungen live ins Internet.
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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2790/04 vom 1.2.2005, Absatz-Nr. (1 - 9), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004.html
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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2790/04 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn G...
- Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Azime Zeycan,
Herner Straße 79, 44791 Bochum -
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Dezember 2004 - 14 WF 234/04 -,
b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 8. Dezember 2004 - 14 WF 236/04 -
h i e r: Widerspruch
1. des Jugendamts des Landkreises W...
als Amtsvormund
- Bevollmächtigte des Widerspruchsführers zu 1:
Rechtsanwälte Bettina Carl und Koll.
in Sozietä Göhmann, Wrede, Haas, Kappus & Hartmann,
Ferdinand-Rhode-Straße 3 b, 04107 Leipzig -
2. der Frau B...,
3. des Herrn B...
- Bevollmächtigte der Widerspruchsführer zu 2 und 3:
Rechtsanwältin Susanne Jacob,
Ferdinand-Rhode-Straße 3 b, 04107 Leipzig -
4. der Frau E.... (Verfahrenspflegerin)
gegen die einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Dezember 2004
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
gemäß § 32 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Februar 2005 einstimmig beschlossen:
Die Widersprüche werden verworfen.
Gründe:
I.
Die Widerspruchsführer wenden sich gegen die vom Bundesverfassungsgericht zum Umgangsrecht des Kindesvaters (Beschwerdeführer) erlassene einstweilige Anordnung.
1
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2004 schloss das Oberlandesgericht Naumburg auf die Untätigkeitsbeschwerde des Amtsvormundes (Widerspruchsführer zu 1) und der Pflegeeltern (Widerspruchsführer zu 2 und 3) unter anderem den Umgang zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn in Abänderung der einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts vom 2. Dezember 2004 bis zur abschließenden Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache aus. Hiergegen legte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein; zudem beantragte er den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
2
Mit Beschluss vom 28. Dezember 2004 setzte die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Wege einer einstweiligen Anordnung die Wirksamkeit der den Umgang des Beschwerdeführers mit seinem Sohn ausschließenden Regelung des Oberlandesgerichts Naumburg bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde aus.
3
Hiergegen haben die Widerspruchsführer zu 1 bis 3 sowie die Verfahrenspflegerin des Kindes, die Widerspruchsführerin zu 4, Widerspruch eingelegt, mit dem sie die Aufhebung der einstweiligen Anordnung beziehungsweise die Aussetzung ihrer Vollziehung anstreben.
4
II.
1. Die Widersprüche sind unzulässig. Widerspruch gegen eine vom Bundesverfassungsgericht erlassene einstweilige Anordnung kann nur einlegen, wer am verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt ist. Der Begünstigte des der Verfassungsbeschwerde zugrundeliegenden Ausgangsverfahrens ist zwar äußerungsberechtigt (§ 94 Abs. 3 BVerfGG). Ihm fehlt aber als einem nicht am Verfahren Beteiligten die Befugnis zum Widerspruch (stRspr beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 99, 49 <50> m.w.N.). Eine Beteiligtenstellung können im Verfassungsbeschwerdeverfahren außer dem Beschwerdeführer selbst, der allerdings gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG nicht widerspruchsberechtigt ist, nur die in § 94 Abs. 1, 2 und 4 BVerfGG genannten Verfassungsorgane erlangen, § 94 Abs. 5 BVerfGG (vgl. BVerfGE 99, 49 <50>).
5
Da die Widerspruchsführer hiernach eindeutig nicht zur Einlegung eines Widerspruchs befugt sind, konnte gemäß § 93 d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG die Kammer die Widersprüche ohne mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. BVerfGE 99, 49 <50 f.>).
6
2. Die Widersprüche geben auch keine Veranlassung, die einstweilige Anordnung von Amts wegen (vgl. hierzu BVerfGE 31, 87 <93>; 35, 12 <14>) aufzuheben, abzuändern oder ihre Vollziehung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 BVerfGG auszusetzen.
7
Vor allem bringen das von dem Widerspruchsführer zu 1 vorgelegte „fachpsychologische Gutachten“ der Frau Dr. H. vom 28. Dezember 2004 und die von ihm zur Akte gereichten „Ergänzenden psychologischen Stellungnahmen“ der - für das Landesjugendamt tätigen - Diplom-Pädagogin K. vom 3. Mai 2004 und vom 9. November 2004 keine verwertbaren Erkenntnisse, die eine Änderung der einstweiligen Anordnung angezeigt erscheinen ließen. Im Kern beziehen sie sich auf die Frage der Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie. Demgegenüber hat die hier gegenständliche einstweilige Anordnung lediglich das Umgangsrecht des Beschwerdeführers zum Gegenstand. Dazu, dass die vorläufig angeordneten Umgangskontakte das Kindeswohl gefährden könnten, enthalten die vorgenannten Bewertungen keine verlässlichen Feststellungen. Die in dem Gutachten der Frau Dr. H. erwähnte Präsenz eines Fernsehteams anlässlich eines für April 2004 geplanten Umgangstermins gibt allerdings Anlass, auf die Verpflichtung der Beteiligten hinzuweisen, alles zu unterlassen, was das Kindeswohl gefährden könnte.
8
Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer zu 1 als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten Behörden Sorge zu tragen.
9
Papier Hohmann-Dennhardt Hoffmann-Riem
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004
Im Zweifel ohne Rücksicht auf Karlsruhe
Behörden in Sachsen-Anhalt ignorieren Verfassungsgericht in Wittenberger Sorgerechtsfall
Der Kampf eines Vaters um Besuchsrecht bei seinem Sohn hat einen Machtkampf zwischen dem Kreisjugendamt Wittenberg und dem Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Der Behördenleiter in Sachsen-Anhalt erkennt Karlsruher Anordnungen nicht an.
VON URSULA KNAPP
Karlsruhe · 10. Februar · In einem beispiellosen Verfahren versuchen Pflegeeltern, Behörden und Gerichte in Sachsen-Anhalt nicht nur Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, sondern auch die deutsche Verfahrensordnung und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen.
Ein türkischer in Deutschland lebender Vater kämpft um das Sorge- und Umgangsrecht für seinen 1999 geborenen Sohn. Das Kind wächst bei Pflegeeltern auf. Der Europäische Gerichtshof gab dem Vater Recht: Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe ihm das Sorgerecht, zumindest aber das Umgangsrecht zu. Das Oberlandesgericht Naumburg blieb jedoch bei seiner Entscheidung, obwohl auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Herbst 2004 die Beachtung der Entscheidung des EGMR anmahnte. Als dem Vater erneut das Umgangsrecht abgesprochen wurde, erließ das Bundesverfassungsgericht schließlich am 28. Dezember 2004 eine einstweilige Anordnung. Der Vater dürfe sein Kind samstags für zwei Stunden sehen, zunächst im Beisein einer Pädagogin.
Gegen diese Karlsruher Verfügung gingen das Jugendamt Wittenberg als Amtsvormund des Kindes, die Pflegeeltern und eine Verfahrenspflegerin nun erneut vor. Vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig legten alle Vier am Verfassungsgericht Widerspruch ein. Ein für Januar 2005 vorgesehener Besuch des Vaters kam nicht zustande. Die Pflegeeltern hatten mit einem Attest die Krankheit des Kindes belegt.
Ein Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ist aber gar nicht möglich. Entsprechend lehnte die zuständige Kammer unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier die Eingabe als unzulässig ab. Die drei zuständigen Verfassungsrichter führen zudem aus, bei dem Besuchsrecht gehe es nicht darum, das Kind aus der Pflegefamilie zu nehmen, sondern dem Vater den Kontakt zu ermöglichen. Dass der Umgang dem Kindeswohl schade, belegten auch die vorgelegten psychologischen Gutachten nicht.
Kritik wurde am Vater geübt, weil er zu einem geplanten Besuch im April 2004 mit einem Fernsehteam kam. Aber auch das Verhalten des Jugendamts Wittenberg sei "in keiner Weise zu rechtfertigen". Das Jugendamt wurde an seine Bindung an Recht und Gesetz erinnert, die nötigenfalls von der übergeordneten Behörde durchgesetzt werden müsse. (AZ: 1 BvR 2790/04)
Der Sprecher des Landkreises Wittenberg, Wolfgang Grahl, sagte der FR, dem Jugendamt sei "immer das Kindeswohl am Herzen gelegen". Man werde jetzt aber dafür Sorge tragen, dass dem Vater das Besuchsrecht eingeräumt werde. Das Kind müsse nun darauf vorbereitet werden.
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/aus_aller_welt/?cnt=630159
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesverfassungsgericht: Haltung des Jugendamtes Wittenberg, der Pflegeeltern und der Verfahrenspflegerin in keiner Weise gerechtfertigt
Erneuter Beschluss im Fall „Görgülü“ zugunsten eines Umganges zwischen leiblichen Vater und dessen Sohn
Außergewöhnlich laut donnerte es aus Karlsruhe nach Wittenberg. Das Bundesverfassungsgericht rügte sehr scharf das Vorgehen des Jugendamtes Wittenberg, der Pflegeeltern und der beteiligten zweiten Verfahrenspflegerin. Diese hatten gemeinschaftlich erneut versucht, per so genannter einstweiligen Anordnung gegen eine Ende Dezember 2004 veröffentlichte Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes vorzugehen, wozu sie gar nicht befugt sind. In diesem Beschluss stand, dass ein Umgang zwischen den seit fünf Jahren vergeblich darum kämpfenden Vaters und seinen leiblichen Sohn unverzüglich stattzufinden hat. Das Bundesverfassungsgericht sah sich vor acht Wochen sogar genötigt, einen genauen Termin vorzugeben. Dem widersetzte sich das Jugendamt erneut – diesmal mit einem so genannten Parteigutachten.
Das Bundesverfassungsgericht verwarf nicht nur die Gründe, die in dem so genannten Gutachten aufgeführt worden sind und zum Umgangsausschluss führen sollten, nein – das Bundesverfassungsgericht setzte die Bezeichnung fachpsychologisches Gutachten sogar in Anführungszeichen – und erklärte es schlichtweg als nicht verwertbar.
Damit jedoch nicht genug. Das Bundesverfassungsgericht sah sich sogar gezwungen, die übergeordneten Behörden des Jugendamtes Wittenberg aufzurufen, dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz berücksichtigen wird. Ein bisher wohl in der Geschichte Deutschlands einzigartiger Vorgang.
Kommentar:
Deutlicher geht es nicht mehr. Bereits Ende Dezember 2004 zeichnete sich klar ab, dass Karlsruhe zürnt. In einem spektakulären Urteil redeten die Bundesverfassungsrichter mit den Oberlandesrichtern aus Naumburg Tacheles, zogen sie am Schlafittchen und hoben die Zeigefinger: die Naumburger Richter würden willkürlich gegen Vater Kazim Görgülü und Sohn Christofer entscheiden! Seit langem war abzusehen, dass die Naumburger OLG-Richter keinen Umgang zulassen wollten, sie erschienen wie die Marionetten in den schmutzigen Händen der eigentlichen Strippenzieher, die nun gemeinsam die Bühne betraten. Was juckt uns der Beschluss aus Karlsruhe, flugs geben wir ein Gutachten in Auftrag (wes Brot ich eß.....) und dann wollen wir doch mal sehen, wer gewinnt. Dachte man wohl in Wittenberg, an der Spitze Landrat Dammer und seine Jugendamtsleiterin Petra Wistuba, die zweite Verfahrenspflegerin und die Pflegeeltern. Der Schuss ging jedoch nach hinten los. Kazim Görgülü kann nach fünfjährigem erbarmungslosen, bis zur finanziellen und nervlichen Grenze der Belastbarkeit gehenden Kampf um ein menschliches Grundrecht – nämlich einen liebevollen Umgang mit seinem leiblichen Sohn haben zu dürfen – berechtigte Hoffnungen haben, bald mit ihm spielen zu können.
Was musste dieser Vater alles erdulden? 25 Gerichtsverfahren, davon 14 unsägliche Beschlüsse des Oberlandesgerichtes Naumburg, ausländerfeindliche Bemerkungen, Verleumdungen aus dem Munde eines Landrates (und Juristen!!!), Beschimpfungen und erst kürzlich veröffentlichte Verunglimpfungen etc. pp.
Wir fragen nach den Verantwortlichen!
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. fragt laut, offen und unbeirrbar: wer übernimmt die Verantwortung dafür? Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und seine Ministerien werden sich deutlich sagen lassen müssen, dass sachsen-anhaltinische Gerichte und Behörden Menschenrechte bewusst mit Füßen getreten haben, halsstarrig und in unerträglicher Weise höchste europäische und deutsche Gerichtssprechung ignoriert haben. Der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Wolfgang Böhmer, wird nicht umhin können, die Berufseignung einiger seiner Beamten überprüfen zu lassen.
Kazim Görgülü musste einen durch die Gegenseite angezettelten Gerichtsmarathon durchstehen und viel Geld dafür aufwenden. Wer bezahlt aber die Kosten für: die „Gutachten“ und „Stellungnahmen“ des Jugendamtes Wittenberg? Für die zweite Verfahrenspflegerin? Für die Rechtsanwälte des Jugendamtes Wittenberg? Für die Rechtsanwälte der Pflegeeltern? Dürfen auf Kosten der Steuerzahler solche Unsummen ausgegeben werden?
Weder das Jugendamt Wittenberg, weder das Landesjugendamt Sachsen-Anhalt noch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sehen sich in der Pflicht und waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Wenigstens das Landesministerium für Soziales, Familien und Frauen meldete sich heute zu Wort und antwortete auf eine Presseanfrage. Darin hießt es: „das Landesministerium des Inneren“ sei zuständig.
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/PM050210_Urteil%20BVerfG010205.htm
Pressemitteilung vom 21. August 2007
Spektakuläre Wende im Görgülü-Verfahren
Der Amtsvormund des Landkreises Wittenberg hat nach sieben Jahren Kampf um den Sohn von Kazim Görgülü, der bei Pflegeeltern wohnt, einen Wechsel zum leiblichen Vater des Kindes nach den Sommerferien des nächsten Jahres angeordnet. In einem Schreiben teilte der Amtsvormund den Pflegeeltern mit, "dass nach dem gelungenen dreiwöchigen Urlaub des Jungen in der Familie seines Vaters" und in Anlehnung des Oberlandesgerichts-Beschlusses die Umgangszeiten nunmehr geändert, d.h. ausgeweitet werden würden mit dem "Fernziel der Familienzusammenführung" im Sommer 2008.
Damit dürfte einer der längsten und bekanntesten Sorge- und Umgangsprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende gehen. Erbittert wurde in etwa 45 Gerichtsverfahren um den Sohn eines in Deutschland lebenden Türken gestritten. Der mittlerweile siebenjährige Sohn von Kazim Görgülü wurde kurz nach seiner Geburt von dessen deutschen Mutter zur Adoption freigegeben und lebt seitdem in einer Pflegefamilie. Der Vater wusste nichts von der Adoptionsfreigabe und kämpfte seitdem darum, dass sein Sohn in seiner Familie aufwachsen darf. Immer wieder wurde ihm der Zugang zu seinem Sohn verwehrt. Das Jugendamt versuchte mit allen Mitteln, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu erschweren, um den kleinen Jungen bei den Pflegeeltern belassen zu können.
Aufsehen erregte der Fall, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 das Vorgehen der deutschen Behörden und Gerichte missbilligte und eine Menschenrechtsverletzung feststellte. Insgesamt musste sich allein das Bundesverfassungsgericht sechsmal mit dem gleichen Fall befassen, in dessen Folge der 14. Senat des Oberlandesgerichtes Naumburg von den Karlsruher Richtern sich den Vorwurf von "Rechtsbeugung und Willkür" gefallen lassen musste. Daraufhin hat die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt Anklage beim Landgericht Halle gegen die drei Richter erhoben. Das Gericht lehnte jedoch die Annahme ab, die Generalstaatsanwaltschaft ging dagegen unverzüglich in Beschwerde.
Wohl einmalig in der bundesdeutschen Geschichte dürfte auch die Anordnung gewesen sein, dem Jugendamt Wittenberg die Kompetenz in diesem Fall zu entziehen, da es sich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fortwährend verweigerte.
Kazim und Celestina Görgülü
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Ansprechpartner
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Bildungsreferentin / Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit
Ansprechpartner
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