Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz


 

 

 

 

 

Website zum Schutzauftrags der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung

www.kindesschutz.de

 

Am 1. Oktober 2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK = Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurden substantielle Änderungen des SGB VIII vorgenommen, die insbesondere den „Schutzauftrag“ der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls betreffen.

Ein effektiverer Schutz des Kindeswohls soll insbesondere durch die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes (§ 8a SGB VIII), die Neuordnung der vorläufigen Maßnahmen bei Krisenintervention (§ 42 SGB VIII), eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls beim Sozialdatenschutz (§§ 61 ff. SGB VIII) und der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII) erreicht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen bestehen vieler Orts noch Unsicherheiten im Hinblick auf die veränderten Anforderungen sowie das Verfahren im Umgang bei Kindeswohlgefährdungen. Um diesen neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, werden verschiedene Projekte und Veranstaltungen zu diesem Thema vom Institut für soziale Arbeit e.V. durchgeführt. Auf dem neuen Internetportal www.kindesschutz.de wird aktuell und kontinuierlich über den Stand der juristischen und fachlichen Diskussionen informiert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, spezielle Fortbildungsangebote wahrzunehmen, die auf die Anforderungen und fachlichen Standards im Umgang bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vorbereiten und ausbilden. Zudem sind auf der Website mehrere aktuelle Expertisen und externe Angebote zum Thema Kindesschutz (Stand Februar 2006) zu finden.

 

 

Quelle: Newsletter des Instituts für soziale Arbeit e.V. vom 9.2.2006

 

 

 

 


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