Kinder- und Jugendhilfe


 

 

 

Pressemitteilung Nr.451 vom 25.11.2009

24,6 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2008

WIESBADEN – Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2008 insgesamt 24,6 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Das waren 7,9% mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen, wurden netto rund 22,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet (+ 8,3% gegenüber 2007).

 

Mit 14,5 Milliarden Euro wurde deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (59%) für Kindertagesbetreuung ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Höhe von 1,5 Milliarden Euro verblieben für die öffentliche Hand netto 13 Milliarden Euro an reinen Ausgaben für Kindertagesbetreuung.

 

Mit insgesamt 6,4 Milliarden Euro wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2008 gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26%) für Hilfen zur Erziehung auf. 3,7 Milliarden Euro dieser Ausgaben entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich die Ausgaben um 21,3% auf rund 542 Millionen Euro.

 

Für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren, wurden 1,5 Milliarden Euro oder 6,3% der Gesamtausgaben aufgewendet. Die Ausgaben für vorläufige Schutzmaßnahmen, zu denen insbesondere die Inobhutnahme bei Gefährdung des Kindeswohls gehört, stiegen bundesweit von 96 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 118 Millionen Euro 2008 (+ 23,1%).

 

Detaillierte Ergebnisse sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes.

 

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn,

Ulrike Steffes-Ollig,

Telefon: +49 611 75 8167,

E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

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Geld für Jugendhilfe versickert

10. Oktober 2008 | von Christoph Fox

In Rostock werden rund 29 Millionen Euro für die Jugendhilfe ausgegeben - so viel wie für alle anderen kreisfreien Städte zusammen. Aber das Geld kommt nicht immer sinnvoll bei Kindern und Jugendlichen an. Das kritisiert ein Bericht, der für helle Aufregung in der Rostocker Stadtverwaltung sorgt.

 

"Es fällt schwer, die ausgewiesenen Aufwendungen als Ausdruck tatsächlicher Aufwendungen zu werten." Dieser Satz sitzt. Er ist eine von vielen Formulierungen aus einem 380-Seiten-starken Bericht über die Finanzierung der Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Fazit: In Rostock sind die Ausgaben seit 1995 drastisch gestiegen - um 80 Prozent auf nunmehr rund 29 Millionen Euro.

Das korreliere allerdings nicht mit der Zahl der jungen Menschen in der Stadt und der Entwicklung im Land, resümiert Jochen Rößler, ehemaliger Sozial- und Finanzdezernent aus Schwerin und Verfasser des Berichts. Im Klartext: Rostock geht einen kostspieligen Sonderweg in Sachen Jugendhilfe. Während Finanzexperten ihre Stirn in Falten legen müssten, könnten Sozialpolitiker jubilieren. Aber nein. Denn das Geld kommt nicht dort an, wo es ankommen sollte. Das ist die zweite These aus dem Bericht.

Durcheinander im Amt

Gründe dafür seien vor allem im zuständigen Jugendamt zu suchen. Rößlers Vorwurf: "Der Ressourcenverschleiß an Zeit, Geld und Personal ist hoch und die Ergebnisse suboptimal." Zwar habe Rostock eine "quantitativ überdurchschnittliche Personalausstattung", die Mitarbeiter seien allerdings häufig unqualifiziert und demotiviert angesichts einer "unklaren Gesamtstrategie". Seit 2000 sind Amtsleiter, Senatoren und Beschäftigte gewechselt, neue Strukturen geschaffen und wieder eingerissen sowie Streitigkeiten in der Rathausspitze in regelmäßigen Abständen ausgetragen worden.

Ein Durcheinander, das auch Conny Proske (SPD), Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses der Stadt, bemängelt. Entscheidend sei, ob die Kinder- und Jugendarbeit erfolgreich ist. "Definitive Aussagen dazu gibt der Bericht nicht her. Ein Vergleich, mit den kreisfreien Städten, der nur auf die Finanzen abzielt, reicht nicht." Ähnlich sieht es Michael Käckenmeister, Vorstand im Stadtjugendring. Der Bericht lasse offen, inwieweit erhöhte Ausgaben vertretbar und gerechtfertigt seien. Mit diesen Fragen wird sich der Jugendhilfeausschuss am Dienstag intensiv beschäftigen, aber auch dem Amt unangenehme Antworten abverlangen. Was genau passiert mit dem Geld, wo fließt es hin und warum?

Ulrike Jahnel, sozialpolitische Sprecherin der CDU, fühlt sich durch den Rößler-Bericht bestätigt. Sie kritisiert die hohen Kosten für die Heimunterbringung von Jugendlichen. Allein für die so genannten Hilfen zur Erziehung hat Rostock 2006 rund 22,3 Millionen Euro ausgegeben. Die Fallzahl der Heimerziehung lag mehr als das Doppelte über Landesschnitt, stellt Rößler fest. Ungewöhnlich. Und vor allem sehr teuer. "Wir wollen nicht an Kindern und Jugendlichen sparen, sondern optimieren", fordert Jahnel einen Paradigmenwechsel ein.

Über eine "Optimierung" denkt derzeit auch die Verwaltung nach - allerdings unter anderen Vorzeichen. Im so genannten Haushaltssicherungskonzept sind Einsparungen bei den Transferleistungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro für 2009 geplant. Darunter fällt auch die Jugendhilfe.

Jochen Rößler war jahrelang Dezernent für Kultur, und dann für Soziales und Finanzen in Schwerin. Seit 2002 war der SPD-Politiker wieder im Innenministerium

http://www.svz.de/home/top-thema/article/111/geld-fuer-jugendhilfe-versickert-1.html

 

 

 


 

 

 Manfred Busch / Gerhard Fieseler

"Jugendhilfeleistungen. Keine Beschränkung auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Jugendämter",

In: "jugendhilfe", 5/2006, S. 276-277  

 

 


 

 

Bundesrat will Kommunen von Jugend- und Sozialhilfeausgaben entlasten

Der Bundesrat will die Kommunen von Sozialausgaben entlasten und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/4532) vorgelegt. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich Eltern, junge Volljährige und Lebenspartner stärker an den Kosten beteiligen. Pauschalisierte Kostenbeiträge sollen die Verwaltung vereinfachen. Der Gesetzentwurf sieht eine Gleichbehandlung aller jungen Menschen mit Behinderung vor und betont den Schutzauftrag des Jugendamtes bei einer Gefährdung des Kindeswohls.

Die Sonderzuständigkeit der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Menschen sei zu beenden. Mit Blick auf das Sozialhilferecht möchten die Länder allein sachliche und örtliche Zuständigkeiten bestimmen und verlangen einen besseren Schutz der Sozialhilfeträger vor Kostenübernahmepflichten in Einrichtungen, die nicht dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen. Weiterhin will der Bundesrat eine vollständige Versagung der Unterkunftskosten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen sowie Änderungen beim Kindergeld vornehmen. Die Länder streben darüber hinaus an, die Haftung der Erben zu verstärken.

Im gesamten Bundesgebiet ist ein Anstieg der Jugendhilfeausgaben von rund 14,3 Milliarden Euro im Jahr 1992 auf rund 20,2 Milliarden Euro im Jahr 2002 zu verzeichnen, heißt es zur Begründung. Auch die Ausgaben für Sozialhilfe seien in den letzten Jahren stetig gewachsen. So seien die Nettoausgaben von 20,28 Milliarden Euro im Jahr 1998 auf 21,91 Milliarden Euro 2002 gestiegen. Angesichts der „dramatischen Finanzsituation" der Kommunen solle eine weitere Belastung der Kommunen vermieden werden. Bürokratische Hemmnisse seien abzubauen und Länderkompetenzen zu stärken. Allein in der Jugend- und Sozialhilfe wollen die Kommunen so rund 550 Millionen Euro einsparen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind Leistungskürzungen nur dann vertretbar, wenn Familien oder jungen Volljährigen mehr Eigenverantwortung zumutbar ist. Wenn diese Leistungseinschränkungen allerdings die Probleme nur auf andere Sozialleistungssysteme und Institutionen verlagern, seien die Änderungen nicht vertretbar. Die Bundesregierung verweist insofern auf das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (15/3676).

Quelle: Heute im Bundestag vom 22.12.2004

 

 


 

 

 

Statistisches Bundesamt: 20,6 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2003

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2003 insgesamt 20,6 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben, 2% mehr als im Vorjahr. Nach Abzug der Einnahmen, u.a. aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen, wurden netto 18,4 Mrd. Euro für Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet.

Über die Hälfte der Gesamtausgaben, nämlich 10,8 Mrd. Euro, wurde für den laufenden Betrieb von sowie für Investitionen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen) ausgegeben; das waren 3% mehr als 2002. Nach Abzug der Einnahmen in diesem Bereich verblieben netto 9,4 Mrd. Euro an Ausgaben.

Leistungen der Hilfe zur Erziehung kosteten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2003 insgesamt 4,8 Mrd. Euro, 4% mehr als ein Jahr zuvor. Nur noch zwei Drittel dieser Ausgaben, rund 3,2 Mrd. Euro, entfielen auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderer betreuter Wohnform. Im Jahr 2002 betrug der Anteil dieser Ausgaben noch 79%.

Für Maßnahmen der Jugendarbeit, wie außerschulische Jugendbildung und Ferienerholungsmaßnahmen, wurden im letzten Jahr 1,4 Mrd. Euro aufgewendet (- 5%).

Informationen unter Telefon 01888-644-8152, E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

 

Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 20.12.2004

 

 

 


 

 

DR. THOMAS MEYSEN 

PROF. DR. JOHANNES MÜNDER

Heidelberg/Berlin, 25. Juni 2004

 

 

 

DR. THOMAS MEYSEN

c/o Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V.

Postfach 10 20 20, 69010 Heidelberg

Tel.: 0 62 21/98 18-11

Fax: 0 62 21/98 18-28

 

 

PROF. DR. JOHANNES MÜNDER

Technische Universität Berlin

Institut für Sozialpädagogik

Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin

Fax: 0 30/3 14-2 11 17

 

 

 

RUNDSCHREIBEN

APPELL

Die Kinder- und Jugendhilfe muss in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bleiben!

 

Im Zuge der Diskussionen zur Föderalismusreform fordern die Regierungschefs der Bundesländer die Kinder- und Jugendhilfe in ihre Gesetzgebungskompetenz (zuletzt Föderalismusreform, Positionspapier der Ministerpräsidenten, Kommissionsdrucksache 0045 vom 14. Mai 2004, S. 6 f.).

Dieser Appell soll deutlich machen, dass eine Verständigung in den stillen Kämmerchen der Bundesstaatskommission zu Lasten der in Sonntagsreden immer so hoch gehaltenen Kinder, Jugendlichen und ihren Familien auf Widerstand der (Rechts-)Experten in der Kinder- und Jugendhilfe stoßen wird. Es besteht breiter Konsens bei der Ablehnung einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder. Dies würde zu einer Zersplitterung des Kinder- und Jugendhilferechts führen, mit gravierenden Folgen zum Nachteil für die Betroffenen. Entsprechende politische Forderungen sind in keiner Weise fachlich motiviert oder an den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien orientiert.

Die Unterzeichner appellieren an die Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern, insbesondere in der Bundesstaatskommission, an der grundsätzlichen bundesrechtlichen Regelung der Kinder- und Jugendhilfe festzuhalten und diese nicht auf dem Altar eines Kompromisses zu opfern.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Thomas Meysen Prof. Dr. Johannes Münder

 

 

 

APPELL

an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern,

insbesondere in der Bundesstaatskommission:

Kinder- und Jugendhilfe muss in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bleiben!

 

Anlass

Die im Oktober 2003 eingesetzte Bundesstaatskommission hat den Auftrag, einerseits die Zahl zustimmungsbedürftiger Gesetze des Bundes zu verringern und damit die Kompetenzen des Bundes zu stärken und andererseits den Ländern Gesetzgebungskompetenzen zurückzuholen.

Die Regierungschefs von neun Bundesländern (BW, BY, HE, HH, NI, SL, SN, ST und TH) fordern Zugriffsrechte der Länder auf Regelungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe (Ergebnisprotokoll der Besprechung der Regierungschefs der Länder am 27. März 2003). Die Länder fordern Öffnungsklauseln und Gestaltungsrechte, fragen aber gleichzeitig, ob diese ausreichen, um eine „bessere Erfassung regionaler Bedürfnisse und soziale Besonderheiten sowie der Realisierung unterschiedlicher politischer Entwürfe von Land zu Land zu erreichen.“

Notwendigkeit eines bundeseinheitlichen Kinder- und Jugendhilferechts

Bereits jetzt bestehen zahlreiche Länderkompetenzen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Verlagerungen von Gesetzgebungskompetenzen vom Bund auf die Länder (durch Verfassungsänderungen oder Öffnungsklauseln) würde die Kinder- und Jugendhilfe jedoch in die Zeit vor 1922 zurückwerfen.

Eine Zersplitterung des Kinder- und Jugendhilferechts und die Aufgabe der sozialrechtlichen Forderung nach einheitlichen Lebensverhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland hätten einschneidende Folgen zum Nachteil von Kindern, Jugendlichen und deren Familien:

· Zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags im Rahmen des sog. „staatlichen Wächteramts“ sind bundesweit einheitliche Aufgaben und behördliche Zuständigkeiten zwingende Voraussetzung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefährdung ihres Wohls.

· Die Kontinuität von Hilfeprozessen ist in der Kinder- und Jugendhilfe unerlässliche Grundlage für erfolgreiche Hilfen. Bei der zunehmenden Mobilität von Familien kann diese nur mit einem einheitlichen gesetzlichen Leistungsangebot sichergestellt werden.

· Die Institution Jugendamt ist als (einfachgesetzlich verankerter) Partner für Familien-, Vormundschafts- und Jugendgerichte, Polizei, Staatsanwaltschaften etc., als klar definierte Anlaufstelle für Hilfeempfänger und als zentraler Ansprechpartner für Hilfe und Schutz bei Kindeswohlgefährdung unverzichtbar. Diese Zuverlässigkeit muss bundeseinheitlich und ländergrenzenübergreifend gewährleistet bleiben.

· Uneinheitliche Zuständigkeitsregelungen würden zu Lücken im Leistungsangebot führen, notwendige Leistungen würden mangels Verantwortung und wegen zusätzlicher Kompetenzkonflikte nicht gewährt.

· Eine einheitliche Kostenheranziehung muss auch bei Zuständigkeitswechseln gewährleistet sein. Dies gilt vor allen Dingen im Bereich stationärer Leistungen.

· Die bundesrechtliche Gesetzgebungskompetenz und die konkrete Umsetzung vom Bund geschaffener Vorgaben durch die kommunalen Träger vor Ort schaffen ein positives Spannungsverhältnis bei der Normierung und Erfüllung von Leistungen und Aufgaben für Kinder, Jugendliche und deren Familien, auf das familien- und rechtspolitisch nicht verzichtet werden kann.

Wenn so unter der Vorgabe einer (möglicherweise vordergründigen) Kompromissfindung die Kinder- und Jugendhilfe als politische Verschiebemasse im Austausch für Bundesgesetzgebungskompetenzen u. a. im Bereich der Innen-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik angesehen wird, so mag dies den Interessen der beteiligten Akteure entsprechen, den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien entspricht es nicht. Kinder- und Jugendhilfe kann nur unter der Vorgabe eines bundesweit einheitlichen Gesetzes funktionieren. Bei einer (grundlegenden) Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen auf die Länder sind einschneidende Qualitätsverluste beim Schutz und bei den Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien zu befürchten. Einzig die bundesweite Einheitlichkeit ist aus jugend- und familien-politischer Sicht sinnvoll, sie zahlt sich aus, nicht nur für die Lebenssituation von Familien im Bundesgebiet, sondern auch für die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Kosten und den wirtschaftlichen Nutzen.

Die Forderung nach einer zumindest teilweisen Verlagerung der Gesetzgebungskompetenzen auf die Länderebene ist insbesondere fach- und rechtspolitisch unverständlich, hat doch das Bundesverfassungsgericht aus wohl überlegten Gründen stets den Zusammenhang von Präventivangeboten und intervenierenden Leistungen als entscheidend für die Struktur der bundesgesetzlich geregelten Kinder- und Jugendhilfe herausgestellt (BVerfGE 97, 332 ff.).

Deswegen appellieren wir an die Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern, insbesondere in der Bundesstaatskommission, an der grundsätzlichen bundesrechtlichen Regelung der Kinder- und Jugendhilfe festzuhalten und dies nicht auf dem Altar eines Kompromisses zu opfern.

Ihren kinder- und jugendhilfefachlichen, wie ihren verfassungspolitischen und verfassungs-rechtlichen Äußerungen sehen wir mit Interesse entgegen.

Berlin/Heidelberg, den 2. Juni 2004

 

 

Unterzeichner

Reinhold Bauer, Geschäftsführer SOS-Kinderdorf e. V., München; Prof. Dr. Christian Bernzen, RA Hamburg; Wolfgang Binschus, Hannover; Prof. Dr. Ulrich-Arthur Birk, Otto-Friedrich-Universität Bamberg; Prof. Dr. Cornelia Bohnert, KHS Berlin; Prof. Dr. Peter Bringewat, Vors-RiLG Lüneburg, FH Nordostniedersachsen, Lüneburg; Prof. Dr. Dieter Brosch, Otto-Friedrich-Universität Bamberg; Michael Busch, Frankfurt a. M.; Dr. Peter Büttner, Projekt Petra, Schlüchtern-Ahlersbach; Mike Corsa, Generalsekretär, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland (aej) e. V., Hannover; Karl Ernst Degener, Kamen; Prof. Dr. Wolfgang Deichsel, EHS für Soziale Arbeit Dresden; Prof. Dr. Johannes Falterbaum, Berufsakademie Heidenheim; Prof. Dr. Ursula Fasselt, FH Frankfurt a. M.; Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm; Prof. Dr. Gerhard Fieseler, Universität Kassel; Dr. Lothar Fischer, HessVGH, Kassel; Prof. Dr. Dorothee Frings, HS Niederrhein, Mönchengladbach; Peter Frings, RA Münster; Paul Fülbier, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (BAG JAW), Bonn; Prof. Dr. Sigmund Gastiger, KFH Freiburg; Prof. Heinz-Dieter Gottlieb, HAWK, FH Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Hildesheim; Christian Grube, VG Hamburg; Prof. Hannelore Häbel, EFH Reutlingen-Ludwigsburg, Ludwigsburg; Prof. Dr. Peter Hansbauer; FH Münster; Dr. Günter Happe, Münster; Prof. Dr. Viola Harnach-Beck, FH Mannheim; Prof. Dr. Wolfgang Heinz, Universität Konstanz, Prof. Dr. Beate Herpertz-Dahlmann, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Aachen; Prof. Dr. Knut Hinrichs, EFH Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum; Prof. Dr. Birgit Hoffmann, HTWK Leipzig; Prof. Dr. Peter Höflich, FH Lausitz, Cottbus; Prof. Dr. Konrad Huchting, FH Oldenburg/Ostfriesland/Willhelmshaven, Emden; Irene Johns, Vorsitzende des LJHA SH, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband SH e. V., Kiel; Prof. Dr. Erwin Jordan, 1. Vorsitzender des Instituts für soziale Arbeit (ISA) e. V., Universität Münster; Prof. Dr. Ferdinand Kaufmann, eh. Leiter KrJA Siegburg, KFH Nordrhein-Westfalen, Köln; Prof. Dr. Winfried Kievel, KHS Berlin; Prof. Dr. Thomas Klie, EFH Freiburg; Prof. Dr. Peter Knösel, FH Potsdam; Josef Koch, Geschäftsführer Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IgfH) e. V., Frankfurt a. M.; Dr. Hans-Ullrich Krause, 1. Vorsitzender Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IgfH) e. V., Frankfurt a. M.; Prof. Dr. Hildegund Kravets, EFH Nürnberg; Prof. h. c. Dieter Kreft, Stellv. Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin, Nürnberg-Altstadt; Rainer Kröger, Vorsitzender Diakonieverbund Schweicheln e. V., Hiddenhausen; Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer Die Kinderschutz-Zentren e. V., Köln; Prof. Peter-Christian Kunkel, FH Kehl; Peggi Liebisch, Geschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband (VAMV) e. V., Berlin; Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Luthe, FH Braunschweig/Wolfenbüttel, Braunschweig; Prof. Dr. Udo Maas, FH Mannheim; Klaus Menne, Geschäftsführer Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) e. V., Fürth; Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V., Heidelberg; Ingrid Mielenz, Berufsmäßige Stadträtin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg und Vorsitzende des Bundesjugendkuratoriums, Nürnberg; Heribert Mörsberger; eh. Deutscher Caritasverband, Wittnau; Prof. Dr. Peter Mrozynski, FH München, Gauting; Prof. Dr. Johannes Münder, TU Berlin; Prof. Dr. Christina Niedermeier, HS Mittweida, Roßwein; Sybille Nonninger, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Verwaltung des LJA, Mainz; Prof. Dr. Gerhard Nothacker, FH Potsam; Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Christian-Albrechts-Universität Kiel; Prof. Heinz-Gert Papenheim, KFH Nordrhein-Westfalen, Köln; Uta von Pirani, BezJA Charlottenburg von Berlin; Prof. Dr. Hans-Joachim Plewig, Universität Lüneburg; Prof. Dr. Roland Proksch, Vorsitzender LJHA Bayern, Präsident der EFH Nürnberg; Reiner Prölß, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) e. V., Berlin; Christof Radewagen, Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE) e. V., Celle; Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Vorstand und Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) e. V., München; Helmut Reisch, Stuttgart; Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, FH Düsseldorf; Dr. Walter Röchling, AG Mönchengladbach-Rheydt, Mönchengladbach; Prof. Werner Rynski, KFH Freiburg; Prof. Dr. Ludwig Salgo, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.; Helmut Saurbier, Bergisch Gladbach; Prof. Dr. Helmut Schell-horn, FH Frankfurt a. M.; Walter Schellhorn, eh. Deutscher Verein, Kronberg im Taunus; Gila Schindler, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V./Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin; Markus Schnapka, Leiter des LJA im Landschaftsverband Rheinland, Köln; Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau, Koblenz; Edith Schwab, 1. Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband (VAMV) e. V., Berlin; Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Spiros Simitis, Vorsitzender des nationalen Ethikrats, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M.; Stefan Simonis, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden; Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Sonnen, Universität Hamburg, 1. Vorsitzender Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) e. V.; Karl Späth, Diakonisches Werk EKD, Stuttgart; Prof. Dr. Helga Spindler, Universität Duisburg-Essen, Essen; Axel Stähr, Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, Berlin; Wolfgang Stöger, Leiter der Fachabteilung Kinder- und Jugendhilfe, Offene Sozialarbeit, Arbeiterwohlfahrt, München; Norbert Struck, Jugendhilfereferent, Der Paritätische Gesamtverband e. V., Berlin; Hanne Stürtz, Geschäftsführerin Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V., Heidelberg; Prof. Jörg Tänzer, FH Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Emden; Prof. Dr. Thomas Trenczek, FH Jena; Prof. Dr. Reinhard Joachim Wabnitz, FH Wiesbaden; Ilse Wehrmann, 1. Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) e. V., Bremen; Heinz-Hermann Werner, Lei-ter des StJA Mannheim; Frank H. Weyel, Vorsitzender Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) e. V., Landesgruppe Hessen, Gelnhausen; Reimund Wiedau, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LJA und Westf. Schulen, Münster; Prof. Siegfried Willutzki, Ehrenvorsitzender des Deutschen Familiengerichtstags, Köln; Birgit Zeller, Leiterin der Abt. Landesjugendamt im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz, Mainz; Prof. Dr. Gisela Zenz, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a. M.; Prof. Dr. Maud Zitelmann, Universität Osnabrück

 

 

 

 


 

 

Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) zusammengefasst. Das KJHG ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB 8).

 

Kinder- und Jugendhilfestatistik

www.akj-stat.fb12.uni-dortmund.de

 

 


 

 

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Das DIJuF versteht sich als "Forum für Fachfragen" und fördert den fachlichen Dialog zwischen Institutionen und Berufsgruppen, die mit Fragen der Jugendhilfe und des Familienrechts befasst sind. Die Geschäftsstelle befindet sich in Heidelberg.

www.dijuf.de

 

 


 

 

 

"Bemerkungen zum Kindeswohl aus sozialarbeiterischer Sicht"

Wera Fischer in "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/97

Prädikat: sehr gut

 

 


 

 

 

"Jugendhilfe und Trennungsberatung" 

Prof. Dr. Jörg-Uwe Jopt in "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/98, S. 286-295

 

 

 

 

 


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