Kinder- und Jugendhilfegesetz
KJHG
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html
früher bezeichnet als:
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Die Bezeichnung Kinder- und Jugendhilfegesetz findet offiziell keine Anwendung mehr, statt dessen wird die Bezeichnung Sozialgesetzbuch 8 benutzt.
KJHG
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz KJHG) ist Teil des Sozialgesetzbuches SGB und wird als SGB VIII bezeichnet.
Das KJHG beschreibt wesentliche Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe, der Arbeit der Jugendämter, der Gerichte und der Familie.
Das KJHG inklusive umfassender Erläuterungen konnte bis 2004 bei der Broschürenstelle des Bundesministerium für Familie
E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
bestellt werden.
Derzeit ist die Broschüre aber vergriffen und kann nur noch als PDF Datei aus dem Internet geladen werden.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Leider ist die von Ihnen gewünschte Broschüre "KJHG" vergriffen.
Der Broschürentext (Stand 10. Auflage) ist im Internet unter www.bmfsfj.de
als pdf-Datei abrufbar.
Die zur Zeit überarbeitete Broschüre wird nur noch als Oline-Version erhältlich sein.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ute Fischer
Januar 2005
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe
Wiesner (Hrsg:): C.H. Beck, München 2000
Regierungsdirektorin Jutta Struck
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
Autorin des Kommentars zu § 17 SGB VIII in:
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe; Wiesner (Hrsg:): C.H. Beck, München 2000
Das neue Berliner Ausführungsgesetz zum KJHG, ist nun mit verschiedenen Änderungen unter folgende Adresse zu finden:
Internet: http://www.senbjs.berlin.de/jugend/rechtsvorschriften/thema_rechtsvorschriften.asp
Stand 2005