Kinderbett


 

 

 

STREIT UM KINDERBETT

Mannheimer Müllmann siegt vor Gericht

Von Julia Jüttner

Erfolg für Mehmet G.: Weil der Angestellte eines Entsorgungsunternehmens ein Kinderbett vom Müll geholt und mit nach Hause genommen hatte, wurde ihm vom Arbeitgeber gekündigt. Ein Gericht in Mannheim erklärte den Rauswurf nun für unwirksam.

Hamburg - Im Streit um ein mitgenommenes Kinderbettchen hat das Arbeitsgericht Mannheim Müllmann Mehmet G. Recht gegeben: Die Kammer erklärte sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seines Arbeitgebers für unwirksam und unverhältnismäßig - auch wenn sich der Mitarbeiter der privaten Entsorgungsfirma nicht korrekt verhalten habe, erklärte Richterin Sima Maali-Faggin.

Mehmet G.: "Ich möchte nicht als Dieb dastehen"

Nach dem Urteil muss der 29-jährige Familienvater weiter bei der Entsorgungsfirma, bei der er seit neun Jahren vor allem für das Sortieren von Altpapier zuständig war, beschäftigt werden.

Hintergrund des Streits: Mehmet G., Vater einer eineinhalbjährigen und einer fünf Jahre alten Tochter, angelte im Dezember 2008 ein Kinderreisebettchen aus einem Müllcontainer, trug es zu seinem Auto und nahm es nach Dienstschluss mit nach Hause. Nach Ansicht seines Arbeitgebers war dies ein Diebstahl. Die Firma kündigte ihm - zunächst fristlos, dann ordentlich.

"Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Kündigung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar erfüllt die Wegnahme des Kinderreisebetts den objektiven Diebstahlstatbestand, weshalb ein grundsätzlich zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt. Doch fällt die erforderliche Interessenabwägung zugunsten des Klägers aus", gab die zuständige Kammer an diesem Donnerstag bekannt.

Bedürfnis nach Abschreckung

Der Arbeitgeber habe ein "gewisses Bedürfnis" gehabt, eine abschreckende Wirkung zu erzielen - das konnte die Kammer nachvollziehen. Der Kläger habe sich aber nur in geringem Maß etwas zuschulden kommen lassen. Es sei davon auszugehen, dass er das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, wenn er um Erlaubnis gebeten hätte, sagte Richterin Maali-Faggin. Dies sei in dem Betrieb gängige Praxis gewesen. "Ferner hatte das Kinderreisebett für die Beklagte keinen Wert mehr, sondern stand unmittelbar zur Entsorgung an."

Nicht geklärt werden konnte im Verfahren, ob G., der zuletzt 2650 Euro brutto im Monat verdiente, im Dezember 2007 bereits schon einmal abgemahnt worden sei. G. habe damals Toilettenpapier eingepackt, das als Altpapier Wiederverwertung finden sollte, behauptet das Abfallunternehmen. Der 29-Jährige dagegen bestreitet, entsprechende Kartons entwendet zu haben.

Zugunsten der Firma unterstellte das Gericht, dass Mehemt G. im Winter 2007 tatsächlich wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier bereits einschlägig abgemahnt worden war. Ferner sei zu Gunsten des Arbeitgebers der Gesichtspunkt der "Betriebsdisziplin" berücksichtigt, so Richterin Maali-Faggin. Für Mehmet G. habe dagegen wiederum gesprochen, dass er unterhaltspflichtig gegenüber zwei minderjährigen Kindern und seiner Ehefrau sei.

"Jetzt ist der Wurm drin"

"Für meinen Mandanten ist damit die Entscheidung gefallen, die er sich von Anfang an erhofft hatte", sagte Rechtsanwalt Thomas Karl aus Ludwigshafen, der Mehmet G. vor Gericht vertrat. "Es ist kein Kompromiss. Mein Mandant hat immer wieder betont, dass er der Firma keinen Schaden zufügen wollte."

Ob der gebürtige Türke nun tatsächlich wieder in den Betrieb zurückkehrt oder sich eine andere Arbeitsstelle sucht, müsse sich dieser in Ruhe überlegen. "Nach solch einem Vorfall ist meist der Wurm drin", so der erfahrene Arbeitsrechtler.

Karl zufolge muss die private Abfallfirma dem 29-Jährigen nun rückwirkend bis Dezember seinen Verdienst zahlen. Es sei denn, das Unternehmen legt Berufung ein.

Eine Stellungnahme zu der Entscheidung des Gerichts wollte die Firma gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht abgeben. Vor Gericht hatte der Firmenchef einen Vergleich kategorisch abgelehnt.

Aktenzeichen: 15 Ca 278/08

30.07.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,639257,00.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wenn man auch gegen Jugendamtsmitarbeiter und Familienrichter wegen Verletzung ihrer dienstlichen Obliegenheiten so rigide vorgehen würde, wie manche Arbeitgeber gegen ihre Angestellten wegen der Mitnahme eines alten Kinderbetts, dann wären die Jugendämter und Familiengerichtes wohl fast leer. 

 

 

 


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