Kindererziehung


 

 

 

Kindererziehung

Wussten Sie schon, was die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte unter "Kindererziehung" versteht?

"Die Versicherungspflicht (wegen Kindererziehung) wird durch die Erziehung des Kindes ausgelöst. Damit ist die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes gemeint. Der Erziehende muss gewillt und in der Lage sein, das Kind tatsächlich zu erzeihen. leben Erziehende und Kind in einem gemeinsamen Haushalt, so kann regelmässig von einer Erziehung ausgegangen werden. "BfA-Information Kindererziehungsjahre",10.Auflage. S. 9

 

Und nun kommt es noch dicker. Die Bundesversicherungsanstalt maßt sich an, alle Väter von der Zuordnung von Kindererziehungszeit auszusperren, die in etwa gleichem Umfang durch Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestritten.

"Lassen sich überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht feststellen, wird die Kindererziehungszeit der Mutter zugeordnet." (S. 10)

 

Da fragt man sich, was die auch aus den Steuermitteln von Vätern hochbezahlten StaatssekretärInnen im Bundesfamilienministerium eigentlich den ganzen Tag machen, außer Kaffeetrinken, aus dem Fenster schauen und auf den Feierabend warten. Der Skandal liegt vor ihre Haustür und die Damen und Herren üben sich Ahnungslosigkeit und Nichtstun.

 

Wird Zeit, dass sich ein paar Väter finden, die vor dem Bundesverfassungsgericht auf ihre Diskriminierung aufmerksam machen, denn von der eigentlich zuständigen Regierung ist außer wohltönenden und nichtssagenden Public-Relation-Kampagnen wohl nicht viel zu erwarten.

 

27.01.2003

 

 


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